19811006_FF_007

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:37
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1981-10-06
Erscheinungsdatum 1981-10-06
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Publikationen Montafon Forstfondsprotokolle_ff_
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Inhalt des Dokuments

-1- Niederschrift aufgenommen am Dienstag, den 6. Oktober 1981 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, anläßlich der 7. Sitzung des FORSTFONDAUSSCHUSSES in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 30.9.1981 nehmen an dieser Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Erwin Vallaster als Vorsitzender, Bürgermeister Georg Amann aus Silbertal, Bürgermeister Eduard Bitschnau aus Tschagguns, Bürgermeister Mag. Siegmund Stemer aus St. Anton, Vizebürgermeister Georg Brugger aus Schruns, in Vertretung des verhinderten Bürgermeisters Harald Wekerle, Ernst Marlin aus St. Gallenkirch, als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch. Wegen Unabkömmlichkeit entschuldigt haben sich Bürgermeister Heinrich Sandrell aus Gaschurn und Anton Wachter aus Vandans. Der Vorsitzende eröffnet um 14 Uhr die Sitzung. Die Beschlußfähigkeit ist gegeben. Tagesordnung 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 12. Juni 1981. 2. Illwerkevertrag über die Unterfahrung einiger Forstfondparzellen mit dem Walgaustollen. 3. Vorschlag des Kurt Kraft in St. Gallenkirch, bezüglich der Servitutsrechtsangelegenheit der Frau Wachter Maria auf Garfreschen/St. Gallenkirch. 4. Grenzangelegenheit Manig/Sarsarschen. 5. Ansuchen des Jakob Ganahl in Bartholomäberg, um die Verlängerung des Holzbezugsrechtes für den Almascherm. 6. Nochmaliger Antrag der Frau Herman Schneider in Bürs, bezüglich der Servitutsrechtübertragung in Tschagguns. 7. Ansuchen des Jagdpächters Klaus Gebert, Rapperswil, um die Verlängerung des Jagdpachtvertrages "Schmalzberg". -2- Zu Pkt. 1): Die Sitzungsniederschrift vom 12. Juni 1981 wird in vorliegender Fassung einstimmig genehmigt und gefertigt. Zu Pkt. 2): Der von der Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz vorgelegte Dienstbarkeitsvertrag 5437 über die Einräumung der Stollenführung (Walgaustollen) unter den im Vertrage angeführten Forstfondparzellen in der K.G. Vandans, wird im vollen Umfange genehmigt (einstimmige Beschlußfassung). Zu Pkt. 3): Der Vorschlag des Kurt Kraft in St. Gallenkirch, bezüglich der Servitutsrechtübertragung auf Garfrescha auf die Liegenschaft der Wachter Maria wird vertagt, weil vorher eine Aussprache mit dem zuständigen Bürgermeister notwendig ist (einstimmige Beschlußfassung). Zu Pkt. 4): Bezüglich der Grenzregulierung auf Sarsarschen in St. Gallenkirch sind sich der Forstfond und die Agrargemeinschaft Monig/ Sarsarschen grundsätzlich darüber einig, daß eine Grenzbereinigung zwischen dem Aueschlag Sarsarschen und der Forstfondwaldung notwendig ist. Die vorliegende Planübersicht unterstreicht diese Notwendigkeit. Beide Parteien sind sind über die in der Planstudie ausgewiesenen Tauschflächen einig, bis auf die Abtretung der langgezogenen Waldparzelle, die sich oberhalb des Wirtschaftsweges bzw. der Gemächer befindet. Nachdem die Agrargemeinschaft auch diese Fläche, die von ihrem Besitz umgeben ist, in ihr Eigentum übernehmen möchte, aber anderseits aus eigenjagdrechtlichen Gründen nicht in der Lage ist eine entsprechende Tauschfläche abzutreten, wird seitens des Forstfondes folgender Vorschlag unterbreitet: Der Forstfond verzichtet auf die vorerwähnte Waldflache, die sich aus Teilen der Gpn. 988, 989, 990, 991, 992, 993/1 u. 994 zusammensetzt und nimmt damit den Verlust von rd. 5 ha. Grund, im Zuge des Gesamtabtausches zur Kenntnis, wenn die Agrargemeinschaft Manig/Sarsarschen: -3- a) auf das Holzbezugsrecht für alle auf dem Maisäß Sarsarschen befindlichen Objekte verzichtet, mit Ausnahme des Schindelholzbezugsrechtes, das im gleichen Umfange erhalten bleiben soll, wie es in der Servitutsregulierungsurkunde vorgesehen ist; b) Die Mitglieder der Agrargemeinschaft Monig/Sarsarschen haben in den kommenden zwei Jahren ihren Brennholzbedarf (Heimgüter), gegen Entrichtung des üblichen Stockgeldes aus den abgetretenen Waldflachen des Forstfondes zu decken; c) dem Forsfond muß es gestattet sein, vom Güterweg Sarsarschen aus Erschließungewege (Stichwege) über Ausschlaggrund in die dahinterliegende Forstfondwaldung zu bauen, ohne hiefür eine Grundablöse oder Entschädigung zahlen zu müssen. Diese Wege können von der Agrargemeinschaft mitbenutzt werden. Die Trassenführung ist von Fall zu Fall mit der Agrargemeinschaft abzuklären. d) eventuell auflaufende Vertragskosten und Gebühren hat die Agrargemeinschaft zu tragen. Die Agrargemeinschaft Monig/Sarsarschen ist in diesem Sinne zu informieren (einstimmige Beschlußfassung). Zu Pkt. 5): Das Ansuchen des Jakob Ganahl in Bartholomäberg HNr. 16 um die Verlängerung des Holzbezugerechtes für die Bp. 539 (Almastall) in der K.G. Bartholomäberg, wird abgelehnt, weil die wirtschaftliche Notwendigkeit nicht gegeben ist (einstimmige Beschlußfassung). Zu Pkt. 6): Das Ansuchen der Frau Herma Schneider in Bürs, bezüglich der Servitutsrechtübertragung in Tschagguns wird abgelehnt. Der Forstfondausschuß sieht keine Notwendigkeit um den Beschluß vom 12. Juni 1981 abzuändern (einstimmige Beschlußfassung). -4- Zu Pkt. 7): Das Ansuchen des Jagdpächters Klaus Gebert. Rapperswil, um die Verlängerung des Jagdpachtvertrages "Schmalzberg" wird auf die kommende Sitzung vertagt (einstimmiger Beschluß). Der Vorsitzende schließt um 17 Uhr die Sitzung mit dem Dank an die Anwesenden für die Mitarbeit. Der Schriftführer: Der Forstfondausschuß: