20130910_FF_029

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:39
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2013-09-10
Erscheinungsdatum 2013-09-10
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STAND MONTAFON / FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 10 September 2013 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anlässlich der 29. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 30. August 2013 nehmen an der auf 13.15 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Rudolf Lerch, St. Anton Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Martin Netzer, MSc, Gaschurn Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns Bgm Karl Hueber, Schruns Bgm Ewald Tschanhenz, St. Gallenkirch (ab 13:30 Uhr) Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg Bgm Burkhard Wachter, Vandans Bgm Thomas Zudrell, Silbertal Weitere Sitzungsteilnehmer: DI Hubert Malin, Betriebsleiter Forstfonds Entschuldigt: Schriftführer: Standessekretär Mag Bernhard Maier Der Vorsitzende eröffnet um 13:25 Uhr die Forstfondssitzung, begrüßt die Forstfondsvertreter und stellt gemäß Verordnung über den Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1.) Verbrennta Quellen in St. Gallenkirch – Grundinanspruchnahme 2.) Aufnahme eines Kassenkredites gem. § 50 GG für den Forstfonds des Standes Montafon 3.) Rechnungsabschluss 2012 a) Vorlage des Rechnungsabschlusses 2012 b) Vorlage des Prüfberichtes c) Beschlussfassung zu a) und b) 4.) Genehmigung der Niederschrift der 28. Forstfondssitzung vom 14.05.2013 5.) Berichte 6.) Allfälliges 29. Forstfondssitzung: 10.09.2013 Seite 1 von 6 Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Der Vorsitzende berichtet, dass sich die Forstfondsvertretung bereits mehrfach und sehr intensiv mit der Wasserabgabe über die Verbrennta Quellen im Vergaldental beschäftigt hat. Nachdem die Wassernutzungsberechtigten mit Sprecher Ing Benger nun die Neufassung der Quellen und die Errichtung eines neuen Quellsammelschachtes planen, wurde der Forstfonds um Zustimmung zur Grundinanspruchnahme angesucht. Der Vorsitzende begrüßt RA Dr Günter Flatz, welcher sich mit dieser Angelegenheit bereits 2009 intensiv auseinandergesetzt hat. Herr Flatz verliest ein Protokoll der damaligen Beratungen bzw. ein Schreiben, welches an alle Quellnutzungsberechtigten erging, um alle Anwesenden auf einen gleichen Informationsstand zu bringen. Demgemäß ergeben sich die Wasserrechte an den Quellen aus dem Wasserbuch und beziehen sich ausschließlich auf jene im Jahre 1927 angeführten Liegenschaften. Im Jahre 1928 wurden die Holzrohre durch Eisenrohre ersetzt. Eine Ersitzung von Wasserrechten ist ausgeschlossen, da aus dem Servituts-Übereinkommen vom April 1936 klar und eindeutig hervorgeht, dass seitens des Standes Montafon eine Weitergabe von Wasserrechten nicht toleriert wird. Das Wasserrecht bezieht sich auf die berechtigten Liegenschaften und eine Ableitung in einem 2 Zoll Rohr (5 cm Durchmesser). Im Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, Zahl BHBL-III-3002-2009/0025 vom 02.07.2009 wird von einer wasserrechtlichen Bewilligungspflicht der geplanten Maßnahmen ausgegangen. Der Standessekretär erläutert anhand der Mängelliste und der Photos des wasserbautechnischen Gutachtens die erforderlichen und geplanten Maßnahmen. Eine Sanierung der bestehenden Fassungen und Schächte müsste der Stand Montafon zulassen. Da aber eine Neufassung der Quellen und Neuerrichtung des Quellsammelschachtes geplant sind, gehen die Maßnahmen über eine Sanierung hinaus. Bgm. Netzer macht in seiner Wortmeldung klar, dass sich das Wasserrecht auf eine beschränkte Wassermenge bezieht und die Nutzungsberechtigten ohne Zustimmung des Forstfonds kleine Maßnahmen setzen können. Der Vorsitzende verweist auf die angenommene Bewilligungspflicht und spricht sich dafür aus, jetzt eine eindeutige Regelung dieser langwierigen Angelegenheit herbeizuführen. Bgm. Wachter ist der Meinung, dass die Nutzungsberechtigten durch die Auflagen der Behörde nun in Zugzwang kommen. Er fragt an, ob die Gemeinde St. Gallenkirch Interesse an der verbleibenden Quellschüttung hätte. Bgm Tschanhenz bekundet grundsätzliches Interesse. Betriebsleiter Malin berichtet über ein gestern stattgefundenes Gespräch mit Herrn Benger, seinem RA Dr Bösch, Herrn Berbig und Frau Pöchler, in welchem diese auf eine rasche Zustimmung gepocht haben, um die Maßnahmen bei „gutem Zeichen“ noch im September durchzuführen. Herr Malin plädiert dafür, die erforderliche Grundinanspruchnahme an eine klare schriftliche Vereinbarung zu knüpfen. 29. Forstfondssitzung: 10.09.2013 Seite 2 von 6 Der Vorsitzende und RA Flatz schlagen vor, mit den Interessenten in Verhandlung zu treten und dazu ein Schreiben an RA Bösch mit der Darlegung des Standpunktes des Forstfonds und einer Gesprächseinladung zu richten. Bgm. Netzer vertritt die Meinung, dass die Gemeinde darauf pochen soll, die Berechtigten an die Gemeindewasserversorgung anzuschließen. Die Anwesenden sprechen sich einhellig dafür aus, die Zustimmung zur Grundinanspruchnahme an den Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung zu knüpfen und dazu neuerlich Verhandlungen aufzunehmen. Bgm. Vallaster schlägt vor, auch Mag Keckeis von der BH Bludenz und den Amtssachverständigen für Wasserbau Mario Rüf einzuladen. Pkt. 2.) Der Standessekretär informiert, dass der Kassenkredit des Forstfonds bei der Raiffeisenbank im Montafon im Sinne des GG mit einer Laufzeit von höchstens neun Monaten mit Ende September ausläuft. Er schlägt die Verlängerung um weitere neun Monate vor. Gemäß §50 GG b) Abs. 3 wird einstimmig beschlossen, die Aufnahme eines Kassenkredites für die kommenden neun Monate beim Forstfonds-Konto 301.069 mit max. 20% der Finanzkraft, das sind € 385.940, - festzulegen. Pkt. 3.) Der Vorsitzende stellt fest, dass der Rechnungsabschluss 2012 allen Forstfonds-Vertretern termingerecht per Post zugestellt wurde. Er erkundigt sich, ob es noch offene Fragen gibt. Bgm. Vallaster möchte wissen, auf welche Unternehmen sich die Ausgaben für Holztransporte aufteilen. Betriebsleiter Malin informiert, dass das in der Innerfratte vor allem die Fa. Tschofen und in der Außerfratte hauptsächlich die Fa. Stüwe sind. Bgm. Vallaster möchte eine detaillierte Aufstellung dieser Kosten nach Unternehmen, was vom Standessekretär zugesagt wird. Bgm. Netzer verlangt Auskunft zu den Kosten für KFZInstandhaltung, was ihm anhand des betreffenden Buchhaltungs-Kontos gewährt wird. Das operative Ergebnis des Kalenderjahres 2012 ergibt einen Überschuss in Höhe von € 98.860, 05, welcher der Haushaltsrücklage zugeführt wird. Der Überschuss ist unter anderem durch erhöhte Einnahmen aus Nebenerlösen (z.B. Materialverkäufe von Lagerbeständen), Vorschreibungen von Jagdpacht und Dienstbarkeiten bedingt. Die in den Vorjahren ausständigen Beiträge vom Katastrophenfonds aus dem Titel Elementarschäden sind zwischenzeitlich eingelangt, aber nicht in der erwarteten Höhe. Bei der Sanierung der Forststraße Tschöppa wurden von der nachgewiesenen Schadenssumme nur zwei Drittel anerkannt, was bei einer Beihilfe von 50% in einem Zweckzuschuss in der Höhe von € 132.544, 6 resultiert. Veranschlagt waren € 200.000, -. Die Unterschreitung der Beiträge aus dem Maßnahmenkonzept ist durch den Zahlungsausfall des Skipool-Beitrages von der Silvretta Montafon AG in der Höhe von € 45.620, 20 bedingt. Dadurch bedingte allfällige Abgänge haben in der Folge bekannterweise die Migliedsgemeinden zu tragen. Die Erlöse aus Holzverkäufen konnten gegenüber dem Vorjahr um € 118.000 auf € 1.536.763, 98 gesteigert werden. Dieser Anstieg ist vor allem auf den neuerlich höheren An- 29. Forstfondssitzung: 10.09.2013 Seite 3 von 6 teil der Privatholzvermarktung zurückzuführen, deren Aufwände sich unter dem Titel Holzverwertung für Dritte mit € 568.697, 76 ausgabenseitig niederschlagen. Die Aufwände für das Kleinkraftwerk Vermiel stetzen sich aus Betriebs- und Finanzierungskosten zusammen und belaufen sich auf € 13.484, 32. Der Gesamterlös ohne den Monat Dezember 2012 beträgt € 31.265, 23, woraus sich ein Betriebsgewinn für das Jahr 2012 von € 6.099, 16 ergibt. Dieser liegt um ca. 22% niedriger als im Vorjahr, da einerseits die Jahresarbeitsleistung von 579.283 KWh um 4, 2% unter dem Vorjahr lag und andererseits die Erlöse für den Monat Dezember 2012 buchhalterisch dem Jahr 2013 zugeschlagen wurden. Unter dem Ansatz „Sonstige Ausgaben“ sind unter anderem der einmalige Aufwand für den Lohnschnitt des IZM-Holzes in der Höhe von € 39.410, - und auch die Ausgaben für die Arbeiten des Bergwaldprojektes mit ca. € 7.000, - verbucht. Bgm Wachter als Mitglied des Prüfungsausschusses berichtet über die am 17. Juli 2013 stattgefundene Rechnungsprüfung. Auf eine Verlesung des Prüfberichtes wird verzichtet. Auf Grund der vorgenommenen Überprüfung stellt der Prüfungsausschuss somit an die Forstfondsvertretung den Antrag, den Rechnungsabschluss für das Jahre 2012 zu genehmigen und der Standesverwaltung sowie der Forstfondsvertretung die Entlastung zu erteilen. Auf Grund der vorgenommenen Überprüfung stellt der Prüfungsausschuss an die Forstfondsvertretung den Antrag, den Rechnungsabschluss für das Jahr 2012 zu genehmigen und der Standesverwaltung sowie der Forstfondsvertretung die Entlastung zu erteilen. Dem Betriebsund Verwaltungspersonal wird für die Arbeit im abgelaufenen Jahr Dank und Anerkennung ausgesprochen. Diesen Anträgen wird einstimmig stattgegeben und der Rechnungsabschluss 2012 mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt: Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung Ausgaben der Haushaltsgebarung Vortrag aus Gebarungsabgang Gesamtausgaben 3.721.550, 62 71.729, 22 3.793.279, 84 44.188, 65 3.837.468, 49 Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung Gesamteinnahmen 3.799.452, 89 38.015, 60 3.837.468, 49 Dem Betriebs- und Verwaltungspersonal wird die Entlastung ausgesprochen. Der Vorsitzende spricht seinerseits ebenfalls einen ausdrücklichen Dank an das Betriebs- und Verwaltungspersonal für die Arbeit im abgelaufenen Jahr aus. Pkt. 4.) Die Niederschrift der 28. Forstfondssitzung wurde allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelt und wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. 29. Forstfondssitzung: 10.09.2013 Seite 4 von 6 Pkt. 5. – Berichte: a) Der Vorsitzende berichtet über die in Kooperation mit der Agrargemeinschaft Garfrescha laufende Grobplanung für alternative Kraftwerksnutzungsmöglichkeiten am Vermiel-Bach. Für die Grobplanung wurde das Büro wega-energiemanagement beauftragt und ein Förderungsansuchen beim Land Vorarlberg eingereicht. Betriebsleiter Malin ergänzt dazu, dass im Gespräch mit Vertretern der Agrargemeinschaft Garfrescha grundsätzlich Einvernehmen darüber erzielt wurde, dass die über das bestehende Kraftwerk des Standes hinausgehende erwirtschaftbare Leistung zwischen Forstfonds und Agrargemeinschaft Garfrescha aufgeteilt werden soll. Zur weiteren Beratung sollen aber die Ergebnisse der Grobstudie abgewartet werden, welche voraussichtlich in der Oktobersitzung vorliegen. b) Der Vorsitzende informiert über eine mögliche Nutzung der Madrisa-Quelle im Bereich des Schnapfenwaldes für die Trinkwasser- und energietechnische Nutzung. Eine erste Grobabschätzung lässt eine mögliche Leistung von ca. 68 kW erwarten. Die Wirtschaftlichkeit soll Zuge einer konkreten weiteren Analyse geprüft werden. c) Betriebsleiter Malin berichtet über den aktuellen Stand im Zusammenhang mit dem Steinschlagvorfall im Außerbacherwald in Gaschurn. Am 9. September hat hierzu eine abschließende Verhandlung vor dem Bezirksgericht Montafon stattgefunden. Einvernommen wurden der Geologe Dr. Bauer, welcher zusammengefasst auf seine schriftliche Stellungnahme hinwies. Er hat darauf hingewiesen, dass es nicht Aufgabe des Waldeigentümers ist, für eine Steinschlagsicherung zu sorgen. Diesbezüglich hat RA Flatz auch noch ein abschließendes Vorbringen erstattet und darauf hingewiesen, dass hiefür die Bezirksverwaltungsbehörde bzw. die Wildbach- und Lawinenverbauung zuständig ist. Zudem hat RA Flatz ergänzend vorgebracht, dass den Kläger im Falle einer theoretischen Haftung des Standes Montafon zumindest ein erhebliches Mitverschulden treffen würde, da er ja in Kenntnis der Steinschlaggefahr eine Garage im gefährdeten Gebiet errichtet hat. d) Betriebsleiter Malin berichtet, das der Jagdpächter Rolf Kühl am 16. August verstorben ist und derzeit Gespräche mit seinem Sohn geführt werden, inwieweit der Pachtvertrag weitergeführt werden kann. e) Der Vorsitzende berichtet über ein dem Forstfonds angebotenes Waldgrundstück in den steilen Tobeleinhängen des Suggadinbaches in St. Gallenkirch. Es grenzt nicht an Liegenschaften des Forstfonds und der Preis von € 1, 5 wird als zu hoch betrachtet. f) Betriebsleiter Malin informiert über die zu erwartende Versteigerung der Grundstücke von Herrn Hammer Alwin in Schruns Gamatscha, welche ca. 12 ha umfassen. Bgm Hueber ergänzt, dass die Waldflächen ausgeholzt wurden und eine Bauruine vorhanden ist. Die Zufahrt erfolgt über Grundstücke der Gemeinde Schruns. Es wird vereinbart den Wert der Liegenschaft anzuschätzen und ein schriftliches Anbot zu unterbreiten. Pkt. 6. – Allfälliges: 29. Forstfondssitzung: 10.09.2013 Seite 5 von 6 a) Bgm Bitschnau erkundigt sich nach der Käferholz-Situation im Tal. Betriebsleiter Malin schätzt, dass insgesamt ca. 2000 fm Käferholz angefallen sind. Der Schwerpunkt liegt im Revier Gaschurn. Je nach Witterung rechnet er noch mit weiteren Käfernestern im Herbst. b) Bgm. Vallaster berichtet über die TBC Problematik. Die Abschussplanerfüllung liegt weit unter Plan. Im Rahmen der Abschussplanung wurden seitens der Jagd große Versprechungen gemacht, welche sich nach einem halben Jahr nun nicht mit den erreichten Zahlen decken. Er fragt sich, ob dieser Berufsstand diese Situation auch wirklich ernst nimmt. Er hat den Eindruck, dass die Behörde gegenüber diesen Entwicklungen ohnmächtig ist. Bgm. Wachter hält in seiner Wortmeldung fest, dass erst am Ende des Jagdjahres abgerechnet wird und dann die Zahlen stimmen müssen. Betriebsleiter Malin berichtet über eine Exkursion mit Jägern ins Tiroler Ausserfern und weist darauf hin, dass den Jägern, die er kennt, die Situation sehr wohl bewusst ist. c) Bgm. Netzer informiert über den bevorstehenden Ausbau des Güterweges Versettla in Gaschurn auf die Belastungsklasse von 40 t und äußert den Wunsch, dass sich der Forstfonds entsprechend beteiligt. Laut Betriebsleiter Malin ist bei dieser Tonnagebeschränkung eine Beteiligung des Forstfonds möglich. d) Bgm. Vallaster erkundigt sich, ob Betriebsleiter Malin als Jagdschutzorgan im Silbertal tätig ist und er dazu auch forstbetriebliche Mittel und Forstpersonal in Anspruch nimmt. Betriebsleiter Malin stellt klar, dass er als Jagdschutzorgan in einem Alprevier – Eigenjagd Oberdürrwald - im hinteren Silbertal bei der BH Bludenz gemeldet ist. Da sich dieses Jagdrevier oberhalb der Waldgrenze befindet, ergeben sich keinerlei Interessenskonflikte mit forstbetrieblichen Aufgaben. Dieses Revier hat keinen Waldanteil und ist nicht mit einer Weganlage erschlossen. Für die Durchführung des behördlichen Jagdschutzdienstes in diesem kleinen Alprevier werden keine forstbetrieblichen Mittel eingesetzt oder gar laut „Stammtischgespräch“ Standesforstarbeiter für Wildbergungen in Anspruch genommen. Ende der Sitzung, 14.55 Uhr; Schruns, 12. September 2013; Schriftführer: 29. Forstfondssitzung: 10.09.2013 Forstfondsvertretung: Seite 6 von 6