19670706_FF_020

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:39
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1967-07-06
Erscheinungsdatum 1967-07-06
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Publikationen Montafon Forstfondsprotokolle_ff_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Niederschrift Aufgenommen am Donnerstag, den 6. Juli 1967, im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, anläßlich der 20. Sitzung der Forstfondvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Mit Einladungsschreiben vom 26.0.1967, wurde auf heute vormittags 9 Uhr eine Forstfondausschuß-Sitzung anberaumt, zu welcher nachfolgend aufgezählte Ausschußmitglieder erschienen sind: Standesrepräsentant Bgm. P. Wachter aus Gaschurn als Vorsitzender, Standesrepr. Stellvertr. LAbg. Bgm. I. Battlogg aus St. Anton, Bürgermeister Alfons Bitschnau aus Vandans als stellvertr. Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans, Bürgermeister Martin Both aus Tschagguns, Bürgermeister Hermann Brugger aus Silbertal, Bürgermeister Erwin Vallaster aus Bartbolomäberg, Lorenzin Anton aus Gortipohl, als Obmann der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch und Gemeindevertreter Ludwig Erhard aus Schruns, als Vertreter der Marktgemeinde Schruns. Der Vorsitzende eröffnet um 9.30 Uhr die Sitzung, Die Beschlußfähigkeit ist gegeben.. Anschließend wird zur Erledigung nachfolgender Tagesordnung übergegangen: 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 18.5.1967. 2. Vorlage der Jahresrechnung 1966. 3. Vertrag über die Grundabtretung an das Landesstraßenbauamt, betreffend die Gargellnerstraße. 4. Ansuchen des Alois Peter in Silbertal, um Entlassung von der Reallast der Zaunerhaltung, hinsichtlich der Gp. 23/2 in K.G. Silbertal, 5. Ansuchen der Josefa Bitschnau in St. Anton, um die Überlassung von Baugrund auf der Allmein St. Anton (pachtweise) zur Erstellung eines Jausekiosk. 6. Ansuchen des Peter Netzer in Silbertal, um Ermässigung des Pachtes für den Kiosk auf dem Bannwald in Silbertal. 7. Ansuchen des Xaver Erhard in Silbertal, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes v. alten Wohnhaus auf den nun erstellten Neubau. 8. Ansuchen der Gemeinde Gaschurn, um die Duldung einer Fernsehlokalsendeanlage auf der Forstfondparz. 3266/1. 9. Berichte über Abgangholzverkäufe an verschied. Bauwerber. [-1-] Erledigung der Tagesordnung: Zu Pkt. 1) Die Sitzungsniederschrift vom 18. Mai 1967, wird in vorliegender Passung einstimmig genehmigt und gefertigt. Zu Pkt. 2) Die Jahresrechnung des Forstfondes für das Jahr 1966, wird durch Sachbearbeiter Alfred Walch verlesen und nach Aufklärung einiger Anfragen durch den Vorsitzenden, einspruchslos genehmigt. Zu Pkt. 3) Der vom Landesstraßenbauamt Feldkirch vorgelegte Kaufvertrag über die Grundabtretung zu Gunsten der Gargellnerstraße (Landstraße II. Ordnung) wird in vorliegender Fassung einstimmig genehmigt. Zu Pkt. 4) Dem Ansuchen der Eheleute Alois und Rosmarie Peter in Silbertal Mr. 257, um die Entlassung von der Reallast der Zaunerhaltung, die auf dem von der Pfarrpfründe Silbertal gekauften Bauplatz Gp. 23/2 lastet, wird stattgegeben. Zu Pkt. 5) Das zum zweitenmal von Frau Josefa Bitschnau in St. Anton eingebrachte Ansuchen, um die pachtweise Überlassung von Grund auf der Allmein in St. Anton zur Erstellung eines Jausekiosk, wird einstimmig abgelehnt. Die Forstfondvertretung hat bereits letztes Jahr an einen anderen Antragsteller die Bewilligung zur Aufstellung einer ähnlichen Einrichtung erteilt und sieht daher keine Veranlassung den mit 15.12. 1966 gefassten Beschluß aufzuheben. Zu Pkt. 6) Dem Ansuchen des Peter Netzer in Silbertal, um die Herabsetzung des Pachtes für den Grund auf dem Netzer einen Kiosk erstellt hat (Bannwald in Silbertal), auf S 100.- pro -Betriebsmonat, wird unter Berücksichtigung des schlechten Geschäftsganges 1966 und des späten Saisonsbeginns 1967 bis auf weiteres stattgegeben. Diese Pachtermässigung gilt rückwirkend ab Inbetriebnahme der Jausestation. Zu Pkt. 7) Dem Ansuchen des Xaver Erhard in Silbertal HNr. 69, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom alten Wohnhaus Nr. 69, Bp. 123, auf das auf Gp. 398 neuerbaute Wohnhaus, von dem aus die Landwirtschaft betreut wird, wird stattgegeben. Das Schindelholzbezugsrecht wird nicht übertragen, sondern für verfallen erklärt. Die Schindeldachablöse kann zur Auszahlung beantragt werden. Das alte Objekt ist abzutragen. Zu Pkt. 8) Dem Ansuchen der Gemeinde Gaschurn, um die Erlaubnis auf Gp. 3266/1 eine Fernsehlokalsendeanlage erstellen lassen zu dürfen (Österr. Rundfunkgesellschaft), wird stattgegeben. Es ist vorgesehen auf der Gp. 3266/1 einen Sendemast mit ca. 20 m Länge aufzustellen, zur Unterbringung der Geräte eine Hütte im Ausmaße von 2x3x2 m zu bauen und vom "Krümmer 8" zur Betreuung der Anlage einen Weg anzulegen. [-2-] Der jährliche Anerkennungszins wird mit S 10.festgesetzt und ist jeweils am 15. Juli des laufinden laufenden Jahres an die Forstfondkassa zur Zahlung fällig. Zu Pkt. 9) Wegen Borkenkäfergefahr war es notwendig einige Abgangholzpartien schon vorzeitig an Bauwerber abzugeben, um ein Ausbreiten des Käferbefalls zu verhindern, und zwar: a) Lothar Fritz in Bartholomäberg, rd. 30 fm im Livinartobel in St. Gallenkirch, zum Preise von S 140.- pro fm. b) Tschofen Josef in Vandans 94, rd. 20 fm hinter der sog. Schloßwand, zum Preise von S 180.pro fm. c) Pfeifer Alwin in Gaschurn, Lawinenholz im Valscheviel, rd. 15 fm zum Preise von 130. S pro fm. d) Werle Franz, Lehrer in Gaschurn, rd. 12 fm zum Preise von S 130.- pro fm im Valscheviel. e) Der Jagdgesellschaft Silbertal/Gafluna zur Erstellung eines Futterstandes im Alpgebiet Gafluna, Lawinenholz in Gafluna ca. 10 fm. Der Preis kann erst festgesetzt werden, wenn der genaue Zuweisungsort bekannt ist. Der Forstfondausschuß nimmt diese Holzverkäufe zustimmend zur Kenntnis. Pkt. 10) Dem Ansuchen der Wildfütterungsgemeinschaft Silbertal, um die Erlaubnis auf dem Schmelzhof einen Fütterungsstand für Rehwild aufstellen zu dürfen, wird bis auf Widerruf stattgegeben. Dem Ansuchen der Eheleute Martin und Agatha Tschofen in St. Gallenkirch 216, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes von alten, baufälligen Stall Bp. 439, auf den auf Gp. 1437/1 neuerbauten Stall wird stattgegeben. Durch diese Übertragung wird der alte Stall auf Bp. 439 ausgeforstet und ist abzutragen. Das Schindelholzbezugsrecht wird nicht übertragen, sondern für verfallen erklärt. Die hiefür vorgesehene Ablöse kann zur Auszahlung beantragt werden. [-3-] Pkt. 12) Dem Ansuchen der Gemeinde Tschagguns, um die Erlaubnis in der Standeswaldung Tschagguns Fremdenwege für die Gäste anlegen zur dürfen oder bestehende Steige für diese Zweck auszubessern, wird stattgegeben. Die Bewirtschaftung der Wälder darf jedoch durch diese Wege in keiner Weise eingeschränkt werden. Pkt. 13) Das aus der vorgesehenen Sesselliftrasse Vandans/ Latschau anfallende Holz ist als Servitutsholz zuzuweisen. Was über den Servitutsbedarf hinausgeht, hat die Sesselbahngesellschaft an die Abfuhrstraße zu stellen. Pkt. 14) Zur Bringung von ca. 350 bis 400 fm Lawinenholz, welches in der Putzkammer in Silbertal angefallen ist, ist es notwendig einen ca. 200 m langen Zubringerweg zu bauen. Der Standesrepräsentant wird ermächtigt die Inangriffnahme der Bauarbeiten einzuleiten. In diesem Zusammenhange berichtet der Vorsitzende, daß die Aufarbeitung des Lawinenholzes an den gewerbl. Akkordanten Franz Ronacher in Frastanz vergeben wurde, und bringt den bereits abgeschlossenen Akkordvertrag zur Kenntnis. Jenen Punkten, die auf der Tagesordnung nicht aufscheinen, wird die Dringlichkeit zuerkannt. Der Vorsitzende dankt den Ausschußmitgliedern für das vollzählige Erscheinen, und schließt um 12 Uhr die Sitzung. Der Schriftführer: Der Forstfondausschuß: