20060620_FF_009

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:40
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2006-06-20
Erscheinungsdatum 2006-06-20
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Inhalt des Dokuments

STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 20. Juni 2006 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 9. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 12. Juni 2006 nehmen an der im Anschluss an die Standessitzung auf ca 11.30 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Dr Erwin Bahl, Schruns; Bgm Martin Netzer, Gaschurn, StandesrepräsentantStellvertreter; Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Bgm Arno Salzmann, St. Gallenkirch; VizeBgm Dr Günter Flatz, St. Anton; Entschuldigt: Bgm Willi Säly, Silbertal; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Weitere Teilnehmer: Betriebsleiter DI Hubert Malin; Schriftführer: Standessekretär Mag Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet im Anschluss an die Standessitzung um 12.05 Uhr die Sitzung der Forstfondsvertretung, begrüßt die Kollegen Bürgermeister und stellt gemäß Verordnung über den Gemeindeverband Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. Genehmigung der Niederschrift der 8. Forstfondssitzung vom 23.05. 2006; Zwangsversteigerung der Liegenschaften EZ 646 St. Gallenkirch – Entscheidung über Teilnahme; Vorlage und Beschlussfassung des Rechnungsabschlusses 2005; Berichte; 9. Forstfondssitzung: 20. Juni 2006 Seite - 1 - 5. Allfälliges; 9. Forstfondssitzung: 20. Juni 2006 Seite - 2 - Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1) Die allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelte Niederschrift der 8. Forstfondssitzung am 23.05. 2006 wird in der vorliegenden Fassung ohne Ergänzungen einstim-mig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2) Unter Hinweis auf Informationen in Vorsitzungen informiert der Vorsitzende über die vom Bezirksgericht Montafon angesetzte Zwangsversteigerung am 11. Juli 2006, bei welcher unter anderem auch die Liegenschaften EZ 646 St. Gallenkirch – Maisäß Sarottla mit Maisäßhaus, Stall und Maisäßfläche im Gesamtausmaß von 8.521 m² versteigert werden. Diese Liegenschaften grenzen direkt an den Forstfondsbesitz an. Vom Betriebsleiter wird in seiner Stellungnahme ausgeführt, dass mit einem möglichen Erwerb der Grundflächen auch Vorteile für die Realisierung des im Zusammenhang mit der geplanten Bildung einer Güterweggenossenschaft beabsichtigten Erschließungsprojektes für den Maisäß Sarottla und die Alpe Sarottla verbunden wären. Die Liegenschaften sind mit einem Schätzwert von 45.000 EUR bewertet, das geringste Gebot bei der Zwangsversteigerung ist mit 22.500 EUR festgesetzt. In der Diskussion wird klar festgestellt, dass der Wert dieser Liegenschaft sicher über dem Schätzwert liegt und im Falle eines Erwerbes durch den Forstfonds auch Überlegungen einer künftigen Nutzung im Zusammenhang mit der Jagdbewirtschaftung durchaus vorstellbar sind. Nach ausführlicher Diskussion wird einstimmig beschlossen, bei der Zwangsversteigerung bis zu einem Maximalgebot von 65.000 EUR mitzusteigern, dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass kein Erwerbsinteresse seitens eines Montafoner Landwirtes vorliegt. Betriebsleiter DI Hubert Malin bzw im Verhinderungsfalle der Standessekretär Mag Johann Vallaster werden ermächtigt, bei der Versteigerung unter den beschlossenen Auflagen für den Forstfonds des Standes Montafon mitzubieten. Pkt. 3) Vom Standesrepräsentanten wird gemeinsam mit dem Standessekretär der Rechnungsabschluss 2005 mit Gesamtsummen von € 2.690.241, 03 erläutert und die wesentlichsten Abweichungen zu den Voranschlagsansätzen begründet. 9. Forstfondssitzung: 20. Juni 2006 Seite - 3 - Das wirtschaftliche Ergebnis des Rechnungsabschlusses 2005 liegt bei einem Überschuss von 152.581, 64 EUR, welcher für die Abwicklung des Gebarungsvortrages 2003 in Höhe von 124.012, 52 EUR sowie mit dem restlichen Betrag in Höhe von 28.569, 12 EUR für eine Zuführung zur Haushaltsrücklage verwendet wird. In einer ausführlichen Stellungnahme informiert der Betriebsleiter neuerlich über die Ziele und Vorgaben der Schutzwaldbewirtschaftung und die Möglichkeiten des Betriebsdienstes unter den derzeitigen Rahmenbedingungen diese auch zu erreichen. Von ihm wird insbesonders auf die bereits seit mehr als einem Jahr anhaltende Diskussion im Zusammenhang mit Nutzungen im Bereich Mottatobel – Kilkawald in der Gemeinde Gaschurn eingegangen. In diesem Zusammenhang wird auch die neueste Anfrage des Landesvolksanwaltes erläutert, in welcher nach Ansicht von betroffenen Bürgern von profitorientierten, großflächigen „Rodungen“ mit Holzbringung durch eine Seilbahn die Rede ist bzw insgesamt auch formaljuristische Bedenken bezüglich Gültigkeit von Beschlüssen und in Richtung Unterfertigung des Antrages für die „Rodungsbewilligung“ durch den Geschäftsführer und Betriebsleiter aufgeworfen werden. Hinsichtlich der Beantwortung der Anfrage des Landesvolksanwaltes wird von Bgm Netzer festgestellt, dass mit den Vertretern der Naturgefahrenkommission ein persönliches Gespräch mit dem Landesvolksanwalt beabsichtigt sei. Abgesehen von der Tatsache, dass zu keinem Zeitpunkt ein Rodungsantrag in Gaschurn eingebracht wurde, sondern entsprechend den forstgesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften eine „Fällungsbewilligung“ beantragt und auch von der Behörde mit den üblichen Auflagen bewilligt worden ist, wird vom Betriebsleiter ausdrücklich auf die forstgesetzlichen Bestimmungen für die österreichischen „Waldeigentümer“ betreffend Schutzwaldverjüngung, Schutzwaldbewirtschaftung (§ 20 ff im FG 1975 i.d.g.F. und die Schutzwaldverordnung) hingewiesen. Der Stand Montafon – Forstfonds kann nicht nur Bäume zur Waldverjüngung fällen, er ist als im öffentlichen Eigentum stehender Forstbetrieb nach diesen Bestimmungen dazu verpflichtet, für eine rechtzeitige Verjüngung entsprechend den heutigen forstlichen Erkenntnissen im Interesse der Bevölkerung zu sorgen. Vielfach ist anscheinend die Zuständigkeit des Betriebsdienstes dafür nicht bekannt, welche auf den Bestimmungen des Gesetzes über das Gemeindegut sowie der dazu von der Vorarlberger Landesregierung erlassenen Verordnung beruht. Leider muss festgestellt werden, dass in der ganzen Diskussion vielfach nicht mehr sachliche Argumente im Vordergrund stehen 9. Forstfondssitzung: 20. Juni 2006 Seite - 4 - und die von zuständigen Fachleuten sowohl des Betriebsdienstes, der Forstbehörde, der Amtsachverständigen für Geologie wie auch der Wildbach- und Lawinenverbauung aufgezeigten fachlichen und sachlichen Argumente in den zahlreichen Diskussionen nicht das nötige Gehör finden. Aus rechtlicher Sicht wird vom Betriebsleiter auch klargestellt, dass weder den betroffenen Unterliegern noch einer örtlichen Naturgefahrenkommission bei der geplanten und forstbehördlich bewilligten Seilbahnnutzung eine Parteistellung nach den Bestimmungen des Forstgesetzes sowie des AVG zukommt und auch die Einholung von geologischen Gutachten bei der Schutzwaldbewirtschaftung in den forstgesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen ist. Vom Betriebsleiter wird mit aller Deutlich darauf verwiesen, dass bei allen vom Stand Montafon- Forstfonds und insbesonders auch in der konkreten, sorgfältig geplanten Nutzung keine Erhöhung des Gefährdungspotenziales für die Unterlieger gegeben ist und die geplanten Nutzungen und Pflegeeingriffe im gegenständlichen Waldbereich ausschließlich im Sinne der forstgesetzlichen Vorgaben zur langfristigen Sicherung und Erhaltung des Schutzwaldes aus fachlicher Sicht begründet und notwendig sind. Die geplanten Nutzungseingriffe sind im Einvernehmen mit der Forstbehörde der Bezirkshauptmannschaft Bludenz sowie der Wildbach- und Lawinenverbauung, deren Vertreter mehrere Male vor Ort waren, erfolgt. Der Betriebsleiter weist klar darauf hin, dass er im Falle der Blockade der aus forstfachlicher Sicht dringend erforderlichen Nutzungen zur kleinflächigen Förderung und Einleitung der Verjüngung keine Verantwortung über die weitere Entwicklung und die damit verbundene mittel- bis langfristig mögliche Erhöhung des Gefährdungspotenziales übernimmt und diese Verantwortung von den örtlich zuständigen, politischen Mandataren bzw den „Vertretern und Sprechern“ der Gaschurner Unterschriftenliste zu tragen ist. Insgesamt muss unter diesen Bedingungen die Handlungsfähigkeit des Forstbetriebes des Standes Montafon hinterfragt werden, wenn derart komplizierte Entscheidungsfindungen bei weiteren Nutzungen nötig sind. Nach Ansicht des Betriebsleiters muss es für die Umsetzung der forstlich notwendigen Maßnahmen in den Standeswäldern, für die eine fundierte Ausbildung und berufliche Erfahrung aufgrund der komplexen ökologischen, ökonomischen und ökosozialen Zusammenhänge notwendig ist, klare Entscheidungsfindungen und Verantwortlichkeiten geben. Eine effiziente Waldpflege und Waldbewirtschaftung in einem Forstbetrieb mit über 20.000 fm jährlichem Holzeinschlag in max. 8 – 9 Monaten ist nur dann möglich, wenn entsprechend den Statuten und gesetzlichen Rahmenbedingungen die Betriebsführung die notwendigen Entscheidungen rasch treffen kann. 9. Forstfondssitzung: 20. Juni 2006 Seite - 5 - Im Zusammenhang mit der Diskussion zum Rechnungsabschlusses wird vom Betriebsleiter darauf verwiesen, dass gerade im vergangenen Katastrophenjahr (Assistenzeinsatz für die Holzaufarbeitung im Suggadinbach im Gargellen, Bundesstraße nach Gargellen über viele Wochen nicht benutzbar, Silbertal von August bis Oktober nicht über die normale Talstraße erreichbar, etc) die Erfüllung des Einschlages im Ausmaß von über 21.000 fm für den gesamten Betriebsdienst des Forstbetriebes eine besondere Herausforderung dargestellt hat und dies nur mit einem äußerst erfahrenen, leistungsfähigen und motivierten Team sowohl auf Betriebsdienstebene als auch auf Verwaltungsebene bewältigt werden konnte. Zusätzlich wurden noch über 5.000 fm Nutz- und Brennholz als reine Serviceleistung und auf freiwilliger Basis von diversen privaten Waldeigentümern und Agrargemeinschaften im Montafon mitvermarktet. Durch die Einhebung eines vertretbaren Verwaltungskostenbeitrages in der Höhe der Sätze des Waldverbandes Vorarlberg konnten für den Forstbetrieb ebenfalls zusätzliche Einnahmen lukriert werden. In diesem Zusammenhang wird vom Betriebsleiter auch das Gehaltsniveau der Forstfondsangestellten im Vergleich zum Landesdienst bzw auch mancher Montafoner Gemeinden angesprochen. Der Verantwortungsbereich und die Anforderungen an die Forstbetriebsorgane und Betriebsleitung sind hoch – Beispiel Hangausbrüche am 25.5. 1999 im Hüttnertobel im Fleischentobel in St. Gallenkirch, Vermolatobel in Silbertal, Realisierung der Betriebsziele etc. Täglich sind Entscheidungen für Mitarbeiter, eingesetzte Firmen und Holzakkordanten zu treffen. Tatsache ist, dass der Forstbetrieb des Standes Montafon in den letzten Jahren österreichweit in einschlägigen Fachkreisen als Vorzeigebetrieb unter äußerst schwierigen Rahmenbedingungen anerkannt ist und jedes Jahr einige nationale und internationale Exkursionen vom Betriebsleiter geführt worden sind. Seit mehr als 15 Jahren kommt auch die Universität für Bodenkultur – Studienrichtungszweig Forstwirtschaft jedes Jahr 1 – 2 Tage für eine Weiterbildungsveranstaltung im Gebirgswaldbau im schwierigen Seilkrangelände ins Montafon. Ebenso finden regelmäßige Exkursionen der Fachhochschule Rottenburg aus dem benachbarten Baden–Württemberg statt. Bgm Salzmann erläutert den Bericht über die anstandslose Prüfung des Rechnungsabschlusses 2005 und die dazu von den Verwaltungsangestellten erteilten Erläuterungen zu den einzelnen Voranschlagsstellen bzw deren Abweichungen. Die Rechnungsprüfer wurden detailliert informiert. Auf Grund des Prüfungsergebnisses sowie der stichprobenweisen Einsichtnahme in die Belege spricht Bgm Salzmann Arno dem Betriebspersonal und dem Verwaltungspersonal namens der Forstfondsvertretung den Dank für die geleistete Arbeit im abgelaufenen Wirtschaftsjahr aus. 9. Forstfondssitzung: 20. Juni 2006 Seite - 6 - Auf Grund des vorgebrachten Antrages wird somit der Rechnungsabschluss 2005 mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt: Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung Ausgaben der Haushaltsgebarung Vortrag Gebarungsabgang 2003 Gesamtausgaben 2.177.186, 26 389.042, 25 2.566.228, 51 124.012, 52 2.690.241, 03 Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung Gesamteinnahmen 2.580.222, 25 110.018, 78 2.690.241, 03 Abschließend spricht der Standesrepräsentant dem forstlichen Betriebsdienst und der Verwaltung einen großen Dank für die geleistete Arbeit im abgelaufenen Jahr aus. Pkt. 4 – Berichte: Der Betriebsleiter informiert über die am 6. Juni stattgefundene Verhandlung für die Erteilung der naturschutzrechtlichen und forstrechtlichen Bewilligung sowie der bergrechtlichen Genehmigung eines Gewinnungsvertriebsplanes nach dem MinRoG für einen Steinbruch zur Gewinnung von Wasserbausteinen für Hochwassersicherungsmaßnahmen in der Gemeinde Silbertal. Gemäß Gewinnungsbetriebsplan wird die Entnahme von ca. 18.000 Tonnen Wasserbausteinen beantragt, die Abbaustelle soll anschließend bis Herbst 2012 mit einer Gesamtmenge von ca 16.500 m³ Bodenaushub wieder verfüllt werden. Pkt. 5 – Allfälliges: Keine Wortmeldungen; Ende der Sitzung: 13.15 Uhr; Schruns, 21. Juni 2006; Schriftführer: 9. Forstfondssitzung: 20. Juni 2006 Forstfondsvertretung: Seite - 7 -