19840627_FF_024

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:40
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1984-06-27
Erscheinungsdatum 1984-06-27
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON / FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 27. Juni 1984 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 24. Sitzung der FORSTFONDSVERTRETUNG in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 22.Juni 1984 nehmen an der auf heute 14.00 Uhr festgesetzten Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Erwin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Vizebürgermeister Franz Fleisch, Silbertal; Gemeindevertreter Ernst Marlin, St. Gallenkirch; Gemeinderat Gottfried Schapler, Vandans; Entschuldigt: Bürgermeister Georg Amann, Silbertal; Bürgermeister Oskar Vonier, Vandans; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Nicht erschienen: Bürgermeister Raimund Wachter, St. Gallenkirch; Schriftführer: Sekr. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 14.10 die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Zur Beratung steht nachstehende TAGESORDNUNG 1.) Vorlage der Sitzungsniederschrift über die 23. Sitzung vom 27. April bzw. 11. Mai 1984; 2.) Beratung über den Entwurf eines Organisationsstatutes zur Mitsprache der Nutzungsberechtigten; 3.) Vorlage der Jahresrechnung 198 3; 4.) Ansuchen des Landesstraßenbauamtes Feldkirch um Grundabtretung an die Besitzer des "Almahüsle" in St. Anton; 5.) Ansuchen von Karin Meier, St. Anton um pachtweise Grundüberlassung zur Erstellung eines Schuppens; 6.) Ansuchen von Karl Erhard, Silbertal um Verlängerung des Holzbezugsrechtes für die Maisäßhütte Nr. 184 - Bp. 423/1 in Silbertal; 7.) Ansuchen von Franz Egele, Vandans um Verlängerung des Holzbezugsrechtes für die Maisäßgebäude Bpn. 343 und 344/1 auf Ganeu in Vandans; 8.) Ansuchen von Lothar Dona, Schruns um pachtweise Grundüberlassung zur Erstellung eines Kioskes im Bereich der Seebliga-Schlepplifte; -2- 9.) Neuerliche Beratung des Ansuchens von Franziska Essig, Gortipohl um Übertragung eines Holzbezugsrechtes; 10.) Ansuchen von Maria Schöpf, Partenen um Zuerkennung des Holzbezugsrechtes zur Erstellung eines Stallgebäudes; 11.) Berichte - Allfälliges; Da Bürgermeister Sandrell von Gaschurn entschuldigt ist, wird über Antrag des Vorsitzenden die Behandlung des Tagesordnungspunktes 10 vertagt. An dessen Stelle wird der nachstehende Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung aufgenommen, welchem die Dringlichkeit im Sinne der Bestimmungen des Gemeindegesetzes zuerkannt wird: 10.) Ansuchen von Ida und Leonhard Bader, Vandans um Übertragung des Holzbezugsrechtes des abgebranntes Stalles Bp. 437/12 in Vandans auf den Neubau auf der Gp. 193 KG Vandans; Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 23. Sitzung vom 27. April mit Fortsetzung der Beratung am 11. Mai 1984 wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) In den Bemühungen des Proponentenkomitees zur Neuordnung der rechtlichen Verhältnisse des Standes Montafon /Forstfonds wurde nunmehr seitens des Proponentenkomitees auf Grund stattgefundener Gespräche der Entwurf eines Organisationsstatutes zur Regelung des Mitspracherechtes der Nutzungsberechtigten übermittelt. Das vorgelegte Organisationsstatut stellt die Satzung einer Agrargemeinschaft Forstfonds Stand Montafon nach dem Flurverfassungsgesetz dar, in welchem mit Ausnahme der Tatsache, daß vorerst noch die acht Bürgermeister der Forstfondsgemeinden im Ausschuß vertreten sind, keinerlei Ansätze eines Kompromisses im Sinne einer einvernehmlichen Einigung vorhanden sind. Bei Anerkennung dieser Satzungen nach Flurverfassungsrecht ist damit unwiderruflich auch das Eigentumsrecht der acht Forstfondsgemeinden an den Standeswaldungen verloren. Das angestrebte Ziel einer Agrargemeinschaft würde dadurch auf einem kleinen Umweg erreicht werden ohne Berücksichtigung des seit jeher unbestrittenen Eigentumsrechtes der Gemeinden an den Standeswaldungen. Der von Gemeindevertreter Marlin als Mitunterzeichner des Regulierungsantrages erhobene Vorwurf eines mangelnden Willens zu einer gütlichen Einigung seitens der Bürgermeister wird entschieden zurückgewiesen. Es wird nach wie vor auf die Bereitschaft verwiesen, das derzeitige Gremium des Standesausschußes durch Beiziehung von Vertretern der Nutzungsberechtigten zu erweitern, um ihnen in den Belangen der Nutzungsrechte ein Mitsprache- und Entscheidungsrecht einzuräumen. Daß in der seit der letzten gemeinsamen Besprechung zur Verfügung stehenden Zeit durch die Bürgermeister kein Statut bzw. Satzungsentwurf, der auf einer rechtlich einwandfreien Basis beruht, erstellt werden konnte, kann nicht als mangelnder Willen zur Einigung vorgehalten werden. Insbesonders ist zu berücksichtigen, daß seit dem Verfassungsgerichtshoferkenntnis ab dem 1. März 1983 die entsprechenden gesetzlichen Regelungen für das Gemeindegut fehlen. -3- Nach eingehender Beratung wird durch die Bürgermeister einhellig die Ansicht geäußert, daß nach wie vor an der bereits abgegebenen Stellungnahme festgehalten wird und das Eigentumsrecht an den Standeswaldungen eindeutig und unbestrittenermaßen mit grundbücherlicher Absicherung den Gemeinden zusteht. Eine Einigung auf dem Wege einer Agrargemeinschaft ist nur bei Aufgabe des Rechtsstandpunktes möglich und kann aus Sicht der im Stand Montafon vereinten Gemeinden nicht vertreten werden. Seitens der Bürgermeister bestehen keinerlei Absichten, die bestehenden Nutzungsrechte in irgendeiner Weise zu schmälern bzw. gar zu beseitigen. Gegen eine Erweiterung des Standesausschusses durch Beiziehung von Vertretern der Nutzungsberechtigten zur Mitberatung und Mitentscheidung in Belangen der Nutzungsrechte wird nach wie vor kein Einwand erhoben bzw. einem solchen Begehren der Nutzungsberechtigten zugestimmt. Die Entsendung dieser Vertreter der Nutzungsberechtigten könnte durch die jeweiligen Gemeindevertretungen erfolgen, wobei diese weiteren Vertreter nicht unbedingt Mitglieder der Gemeindevertretungen sein müssen. Grundsätzlich bedarf die Art und Weise der Bestellung dieser Vertreter, ihr Mitspracherecht u.a. noch weiterer Gespräche. An den Landesgesetzgeber ist mit dem Ersuchen um Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Verwaltung des Gemeindegutes heranzutreten. Pkt. 3.) Die Jahresrechnung 1983 wurde den Mitgliedern der Forstfondsvertretung mit der Sitzungseinladung übermittelt, weshalb auf eine postenweise Verlesung des Rechnungsabschlusses verzichtet werden kann. Die Jahresrechnung 1983 weist bei GESAMTEINNAHMEN von S 5.070.397, 17 und GESAMTAUSGABEN von S 4.471.649, 72 ______________ einen ÜBERSCHUSS von S 598.747, 72 auf, ============== welcher dem Kapital zugeschrieben wird. Zum Rechnungsabschluß werden die verschiedentlich vorgebrachten Anfragen durch die Verwaltung beantwortet bzw. die notwendigen Erläuterungen hiezu erteilt. Gleichfalls wird den Mitgliedern des Forstfondsausschusses ein Bericht mit Erläuterungen des Holzeinschlages 1983 übergeben. Demnach entfallen vom Gesamteinschlag des Jahres 1983 mit 13.383, 26 fm insgesamt 85, 4% oder 11.428, 48 fm auf die Servitutsbezüge, während der Rest von 1.954, 78 fm auf den Verkauf entfallen. Von dieser Menge wurde mit Ausnahme von knapp 12% sämtliches Holz an heimische Unternehmer bzw. Bauwerber und Privatparteien verkauft. Von den Servitutsbezügen entfallen 67, 10% auf Brennholz (7.668, 75 fm) der Rest von 32.90% (3.759, 73 fm) auf Nutzholz. Zum Bericht des Prüfungsausschusses, welcher vom Vorsitzenden zur Kenntnis gebracht wird, entwickelt sich eine rege Debatte. So sollen in Hinkunft insbesonders auf dem Sektor der Aufforstungen vermehrte Aktivitäten gesetzt werden, desgleichen ist mit den durch den Wirtschaftsweg Eggatobel-Dürrwald in Silbertal miterschlossenen Alpen im Verlaufe des Jahres ein Übereinkommen zur Wegbenützung (vor allem in Hinblick auf den Bachübergang Gisla) getroffen werden. Ebenso ist den aufgetretenen Wildschäden in den einzelnen Revieren vermehrtes Augenmerks zu schenken und die Feststellung der verursachten Wildschäden zu forcieren. -4- Nachdem keine weiteren Anfragen zum Rechnungsabschluß vorgebracht werden, wird durch den Vorsitzenden der Prüfungsbericht über die am 25. April stattgefundenen Überprüfung des Rechnungsabschlusses mit dem Antrag auf Genehmigung der Jahresrechnung und Entlastung der Verwaltung zur Kenntnis und zur Abstimmung gebracht. Somit wird die Jahresrechnung 1983 mit dem ausgewiesenen Überschuß von S 598.747, 45 einstimmig genehmigt und der Verwaltung mit dem Dank für die erbrachte Arbeit die Entlastung erteilt. Pkt. 4.) Mit Schreiben vom 18. Juni d. J. ist das Landesstraßenbauamt an den Stand Montafon um ersatzweise Grundabtretung an die Eigentümer des "Almahüsle" in St. Anton, Johann u. Getrud Friedl herangetreten. Im Zuge der Grundablösungsverhandlungen für die Neuerstellung der Lorünserbrücke mit Anschlußrampen wurde von den Grundeigentümern Friedl für die von ihnen abgetretenen Grund flächen im Ausmaß von 80m2 Ersatzgrund aus der angrenzenden Standeswaldparzelle im wertmäßig gleichen Umfang von 9 50 m2 gefordert. Bmg. Mag. Stemer berichtet hiezu, daß im Zuge der Neuerstellung der Lorünserbrücke mit den erforderlichen Anschlußrampen die B 188 näher zum Gasthaus "Almahüsli" verlegt wird und somit die vor dem Gasthaus befindlichen Sitzplätze sich in unmittelbarer Straßennähe befinden. Die Eheleute Friedl haben mit Kaufvertrag vom September 1975 die Gp. 369/39 im Ausmaß von 2.000m2 zum Preis von S 150, —/m2 vom Stand Montafon erworben. Durch die Forstfondsvertretung wird eine Abtretung der beantragten Grundfläche von 9 50m2 als Ersatzfläche für die von den Grundeigentümern zur Neuerstellung der B 188 abzutretenden Grundfläche im Ausmaß von 80m2 als nicht dem Wert entsprechend beurteilt, insbesonders wenn berücksichtigt wird, daß sich diese Grundflächen nach der derzeitigen Gefahrenzonenplanung in der roten Zone befinden. Eine Herausnahme aus der roten Zone ist nach Aussage von Bgm. Mag. Stemer sicher nicht vor einer Verbauung des Oberlaufes des Tränenbächleins zu erwarten. Zudem wird festgestellt, daß bei der bereits im Jahre 1975 erworbenen Grund fläche noch genügend Flächen für eine mögliche Verlegung der Sitzplätze beim Gasthaus zur Verfügung stehen. Somit wird aus prinzipiellen Gründen wie auch aus rechtlichen Überlegungen (Forstgesetz - Teilung von Waldgrundstücken) die beantragte Abtretung von 950m2 Grund aus der Gp. 369/1 einstimmig abgelehnt, insbesonders auch aus der Befürchtung von Folgewirkungen für später notwendige Grundablösen für Straßenbauten in der Talschaft, (einstimmiger Beschluß) Pkt. 5.) Karin Meier als Besitzerin der Gp. 151 in St. Anton mit dem darauf befindlichen Eigenheim ersucht um pachtweise Überlassung von 30m2 Grund aus der Standeswaldparzelle Gp. 368 in unmittelbarer Nähe ihres Wohnhauses, um darauf einen Holz- und Geräteschuppen erstellen zu können. Dieser Geräteschuppen würde direkt an der Zufahrtsstraße zum ehemaligen Müllabfuhrplatz der Gemeinde St. Anton errichtet werden. -5- Nachdem auf der beantragten Grundfläche zur Errichtung des Geräteschuppens keine Holzschlägerungen erforderlich sind und durch das Objekt keine Beeinträchtigung der Waldbewirtschaftung herbeigeführt wird, wird der pachtweisen Überlassung von 30m2 Grundfläche aus der Gp. 368 grundsätzlich einstimmig zugestimmt, vorausgesetzt daß nicht Bestimmungen des Forstgesetzes entgegenstehen. Sofern die Zustimmung durch die Forstbehörde erteilt wird, wird der Verpachtung der beantragten Grundfläche unter nachstehenden Auflagen zugestimmt: a) der jährliche Pachtzins beträgt S 300, — und ist geben Abwertung abzusichern; b) außerhalb des Objektes sowie im angrenzenden Waldbestand dürfen keinerlei Ablagerungen vorgenommen werden; c) für Beschädigungen des Objektes (vor allem durch Holzarbeiten) wird keinerlei Haftung übernommen, sodaß keinerlei Schadenersatzansprüche sowohl gegen den Stand Montafon als auch nutzungsberechtigte Standesbürger geltend gemacht werden können; d) der Pachtvertrag wird bis auf jederzeitigen Widerruf abgeschlossen und kann von der Verpächterin bei Verstößen gegen den Pachtvertrag (insbesonders Rückstände aus dem Pachtverhältnis über einem Jahr) jederzeit aufgekündigt werden; e) durch die Pächterin kann das Pachtverhältnis ebenfalls, sofern nicht rückständige Leistungen aus dem Pachtvertrag vorhanden sind, jederzeit aufgekündet werden; f) bei Auflösung des Pachtvertrages ist der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen (Beseitigung des Objektes); g) die Kosten der Vertragserrichtung und Vergebührung gehen zu Lasten der Pächterin; (einstimmiger Beschluß) Pkt. 6.) Dem Ansuchen von Karl Erhard, Silbertal Nr. 70 um Verlängerung des Holzbezugsrechtes für die im Jahre 1982 infolge Baufälligkeit abgebrochenen Maisäßgebäude Bp. 423/1 (Maisäßhütte Nr. 184 samt Stall) im Stöcker Ausschlag wird einstimmig stattgegeben. Da der Antragsteller als aktiver Landwirt die Gebäude zur Bewirtschaftung der Maisäßliegenschaften errichten will, wird das Holzbezugsrecht nach Maßgabe der Bestimmungen der Servitutsregulierungsurkunde huf weitere fünf Jahre, somit bis Ende 1987 bewilligt. (einstimmiger Beschluß) -6- Pkt. 7.) Dem Ansuchen von Franz Egele, Vandans um Verlängerung des Holzbezugsrechtes für die infolge Baufälligkeit abgetragenen Maisäßgebäude auf Ganeu Bp. 343 Stall und Bp. 344/1 Maisäßhaus Nr. 274 wird grundsätzlich stattgegeben. Die Verlängerung des Holzbezugsrechtes gilt jedoch nur solange, als die landwirtschaftliche Widmung der Maisäßliegenschaften gegeben ist im Rahmen der Bestimmungen der Servitutsregulierungsurkunde. Nachdem aus dem Abbruch der Objekte Brennholz zur Verfügung steht, wird der Anspruch auf ein Brennholzlos für ein Jahr gestrichen, (einstimmiger Beschluß) Pkt. 8.) Das Ansuchen von Lother Dona, Silbertal um pachtweise Überlassung von ca. 300m2 aus der Standeswaldparzelle Gp. 1484 in Silbertal im Bereich der Bergstation der Kapellbahn zur Errichtung eines Kioskes wird zur Klärung noch offener Fragen vertagt. Es ist diesbezüglich mit der Geschäftsführung der Montafoner Hochjochbahnen GmbH Kontakt aufzunehmen. (einstimmiger Beschluß) Pkt. 9.) Über Ersuchen von Netzer Werner, Gaschurn wird über das bereits in der vorhergehenden Forstfondssitzung abgelehnte Ansuchen von Frau Essig Franziska, Gortipohl Nr. 36 um Übertragung des Holzbezugsrechtes ihres erwähnten Wohnhauses Nr. 36 mit Bp. 449/1 auf das von ihrem Großneffen Netzer Werner neu zu erbauende Einfamilienhaus neuerlich beraten. Eine Überprüfung des Objektes an Ort und Stelle hat ergeben, daß daß Wohnhaus infolge seines Alters von ca. 300 Jahren teils instandsetzungsbedürftig ist. Es wurde jedoch erst kürzlich das Gebäude mit einer neuen Bedachung versehen, weshalb derzeit ein Abbruch des Gebäudes nicht geplant ist. Es wird daher aus grundsätzlichen Überlegungen sowie aus der Befürchtung, daß bei einer Übertragung des Holzbezugsrechtes das alte Gebäude ebenfalls bestehen bleibt, die beantragte Übertragung des Holzbezugsrechtes abgelehnt und die bereits getroffene Entscheidung bestätigt. Festgehalten wird, daß auf eine Übertragung des Holzbezugsrechtes kein Rechtsanspruch besteht. Dem Antragsteller bleibt es jedoch frei, im Falle eines Abbruches des alten Objektes um eine neuerliche Übertragung anzusuchen. Derzeit gilt weiterhin das Wohnhaus Nr. 36 als eingeforstet und damit als berechtigt, den zu Instandhaltung desselben erforderlichen Servitutsholzbedarf nach Maßgabe der Bestimmungen des Holzbezugsstatutes geltend zu machen, (einstimmiger Beschluß) Pkt. 10.) Dem Ansuchen von Frau Ida Bader, Vandans Nr. 9 2 um Übertragung des Holzbezugsrechtes vom Stall Bp. 437/12 Vandans, welcher im Oktober 198 3 durch einen Brand zerstört wurde, auf den auf der Grundparzelle Gp. 193 KG Vandans neu zu erbauenden Stall wird einstimmig stattgegeben. Zur rationelleren Bewirtschaftung ihrer landwirtschafliehen Flächen soll der neue Stall in unmittelbarer Nähe des Wohnhauses errichtet werden. Zur Neuerstellung wurden anläßlich der Bedarfsanmeldung 1984 insgesamt 30 fm Servitutsholz geltend gemacht, welche von der Gemeindeholzkommission Vandans bewilligt wurden. Das Holzbezugsrecht wird im Umfang der bestandenen Einforstung des alten Gebäudes auf den Neubau übertragen und ist derselbe mit harter Bedachung zu versehen, (einstimmiger Beschluß) Pkt. 11. - Berichte) Der Vorsitzende schlägt zur Mithilfe bei der Holzauszeige die Anstellung beschäftigungsloser Jugendlicher im Rahmen der vom Landesarbeitsamt und der Landesregierung unterstützten Aktion vor. Durch den Betriebsleiter wird eine solche Anstellung eher -7- negativ beurteilt, da die Heranziehung einer weiteren Person zur Holzauszeige nicht den erwarteten Erfolg bringen dürfte. Die rechtlichen Möglichkeiten insbesonders zur Lösung eventueller Dienstverhältnisse sind näher zu untersuchen. Ein Abtransport des Lawinenholzes im Gweiltobel in St. Gallenkirch mittels Hubschrauber kostet lt. dem vorliegenden Angebot der Fa. Wucher im günstigsten Falle ca. S 810, —/ fm zuzüglich 20% Umsatzsteuer. Die Möglichkeiten einer Seilbringung sollen einer nochmaligen Überprüfung unterzogen werden. Mit dem Dank an die Anwesenden schließt der Vorsitzende um 17.30 Uhr die Sitzung. Schruns, 2. Juli 1984 Schriftführer: Forstfondsausschuß: