20020514_FF_016

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:41
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2002-05-14
Erscheinungsdatum 2002-05-14
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Inhalt des Dokuments

STAND MONTAFON/FORSTONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 14. Mai 2002 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 16. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 06. Mai nehmen an der auf 14.00 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant, Bgm Dr. Erwin Bahl, Schruns; Bgm Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bgm Willi Säly, Silbertal; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; VizeBgm Mag Christian Wittwer, Gaschurn; Entschuldigt: Bgm Gerhard Blaas, Gaschurn; Schriftführer: Standessekretär Mag Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 14.05 Uhr die Forstfondssitzung, begrüßt die Forstfondsvertreter und den anwesenden Zuhörer und stellt gemäß Standesstatut die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1.) Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung vom 12. 03. 2002; 2.) Angebot von Thomas Härtenberger (Frastanz) zum Verkauf div. Waldparzellen in Tschagguns; 3.) Verkauf von Teilflächen aus dem GST-NR 368/1 GB St. Anton an Norbert Flatz sowie Barbara und Karin Maier; 4.) Errichtung eines Schutzdammes auf GST-NR 1904/1 in Gaschurn durch die Fa. Fleiga; 5.) Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages mit Mangeng Markus zur Nutzung einer Teilfäche beim Lagerplatz Schmelzhof in Silbertal; 6.) Künftige Vorgangsweise für Vergabe der Bauarbeiten für Forstwege; 7.) NATURA 2000 –Haltung des Forstfonds als Grundeigentümer; 8.) Zuerkennung des Holzbezugsrechtes für Wohnhausneubau von Anette Konzett, Tschagguns; 16. Forstfondssitzung 14. 05. 2002 Seite - 1 - 9.) Bericht; 10.) Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1 Die allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelte Niederschrift der 15. Sitzung vom 12.03.2002 wird auf Anfrage des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2 Der Vorsitzende informiert über das bei der Standesverwaltung von Herrn Härtenberger Thomas aus Frastanz telefonisch unterbreitete Angebot zum Verkauf von 3 Waldparzellen in Tschagguns wie folgt: GST-NR 1247/1 mit GST-NR. 3149/1 mit GST-NR 3149/2 mit 7.993 m² 510 m² 26.539 m² Gesamtfläche 35.042 m² Die Waldparzelle 1247/1 grenzt an 2 Seiten an den Standesbesitz an, während die beiden Waldparzellen 3149/1 und 3149/2 zur Gänze von privaten Liegenschaften umschlossen sind. Härtenberger ersucht den Stand Montafon um Unterbreitung eines Angebotes für den Ankauf dieser Waldparzellen. Der Betriebsleiter informiert zusätzlich über die Lage der Grundstücke und vertritt aus seiner Sicht die Ansicht, dass der Ankauf der beiden Grundstücke 3149/1 und 3149/2, welche zur Gänze vom Privatbesitz umschlossen sind, für den Stand Montafon nicht von Interesse sind. Durch den Ankauf ist eine Vergrößerung der Grenzlinien verbunden. Zudem sind durch die Lage dieser Waldparzellen auch künftige Nutzungen mittels Seilkrananlagen problematisch. Für die Waldparzelle 1247/1 kann er sich auf Grund der Lage und Bestockung einen Kaufpreis von 0, 75 bis 0, 90 € / m² vorstellen. Grundsätzlich informiert der Betriebsleiter, dass sich das Preisband für Waldankäufe zwischen ca. 0, 36 bis 1, 82 € bewegt und dies naturgemäß sehr stark von der Bestockung, den Nutzungsmöglichkeiten (Erschließung, Nutzung mittels Kippmast bzw. Seilkran etc.) abhängig ist. Er weist nochmals auf die bereits mit ca. 700 km bestehenden Grenzlinien im Bereich des Forstfondsbesitzes hin und vertritt daher die Ansicht, dass ohne Arrondierung Grundkäufe sehr skeptisch zu beurteilen sind. Er spricht die Überlegung an, dass es nicht in erster Linie Sache des Forstfonds ist, in den freien Markt durch Waldankäufe einzugreifen und diesbezüglich vorrangig die angrenzenden Privatbesitzer kontaktiert werden sollten. VizeBgm Wittwer stellt unter Hinweis auf § 10 des Standesstatutes in Frage, ob für Grundankäufe die Forstfondsvertretung allein zuständig ist, zumal im genannten Paragraph mit Bezug auf die analogen Bestimmungen des 5. Hauptstückes der Gemeindeordnung u.a. 16. Forstfondssitzung 14. 05. 2002 Seite - 2 - für neue größere Erwerbungen und Gemeindevertretungen notwendig wäre. Unternehmungen die Zustimmung aller Der Standesrepräsentant weist in diesem Zusammenhang auf die bereits seit Jahrzehnten gehandhabte Verwaltungspraxis sowie auf ähnliche Regelungen bei anderen Gemeindeverbänden wie zB Umweltverband, Hauptschulverbände, Schulerhalterverband Polytechnischer Lehrgang etc. hin und erachtet auch im Hinblick auf das Standesstatut eine Befassung der Gemeindevertretungen für Grundankäufe als nicht erforderlich. Dies unabhängig von der Tatsache, dass damit die Verwaltungsabläufe des Forstfonds wesentlich komplizierter würden. Insbesondere wird aber auch auf das seit 1998 vom Landtag beschlossene Gesetz über das Gemeindegut verwiesen, wonach der Forstfonds des Standes Montafon Kraft Gesetz einen Gemeindeverband bildet. Nach den Bestimmungen dieses Gesetzes obliegen der Verbandsversammlung die sonst der Gemeindevertretung zukommenden Aufgaben. Diese Bestimmung ist auch unabhängig von der Tatsache, dass die Satzungen für den Gemeindeverband noch in Ausarbeitung sind, bereits als geltendes Recht anzusehen. Bgm Wachter spricht sich grundsätzlich auch für den Ankauf der beiden nicht an den Grundbesitz des Standes Montafon angrenzenden Grundparzellen aus, da auch im Hinblick auf die Diskussion über Quellnutzungen, Verordnung von Quellschutzgebieten etc. ein Ankauf von nicht an den Grundbesitz des Standes Montafon angrenzenden Grundstücken für den Forstfonds von Bedeutung sein könnte. Nach eingehender Diskussion wird schließlich über Antrag des Vorsitzenden die Verwaltung beauftragt, mit dem Verkäufer konkrete Verkaufsgespräche für die angebotenen Grundparzellen zu führen und das Verhandlungsergebnis zur Beschlussfassung in der kommenden Sitzung vorzulegen. Es besteht grundsätzlich auch Einvernehmen dahingehend, dass bei Interesse von privater Seite für die nicht angrenzenden Grundstücke der Forstfonds von einem Erwerb Abstand nimmt. Pkt. 3 Über Ersuchen des Vorsitzenden erläutert Bgm Lerch das Ansuchen von Flatz Norbert bzw. Maier Barbara und Karin nach Verkauf von 2 Teilflächen aus der Gp. 368/1 im Ausmaß von ca. 150 m² in St. Anton, welche im Zuge einer Erbteilung den Liegenschaften der genannten Antragsteller zugeschlagen werden sollen. Bei den Teilflächen handelt es sich um Waldflächen, welche gemäß Gefahrenzonenplan der Roten Zone zugeordnet sind und direkt zwischen Zufahrtsstraße und Privatbesitz der Antragsteller liegen. Informiert wird ebenfalls, dass im Jahre 1995 an Karin Maier direkt angrenzend eine Teilfläche von 213 m² um einen Preis von 700, -- ATS/m² verkauft wurde. Die beiden genannten Teilflächen sind mit 4 bis 5 Bäumen bestockt, wobei von den Antragsstellern eine Rodung dieser Fläche nicht beabsichtigt ist. Zur Abwicklung wird informiert, dass nach der Forstgesetznovelle ab 1. Juni eine Rodungsanzeige bei der Forstbehörde eingebracht und nach Verstreichen einer Frist von 1 Monat ohne Rückmeldung der Behörde die Rodung durchgeführt werden kann. Im Anschluss daran ist auch die Liegenschaftsteilung möglich. 16. Forstfondssitzung 14. 05. 2002 Seite - 3 - Auf Anfrage informiert Bgm Lerch, dass sich die Baulandpreise im genannten Bereich in St. Anton in einer Größenordnung zwischen 116, -- bis 123, -- EUR bewegen. In Anbetracht der Tatsache der Roten Zone und unter Hinweis auf den bereits genannten Grundverkauf im Jahre 1995 erachtet Bgm Lerch einen Verkaufspreis in der Größenordnung von 58, -- bis 65, -- EUR (somit etwa 50 % des ortsüblichen Baulandpreises) für angemessen. Zur Höhe des Verkaufspreises entwickelt sich eine rege Diskussion, wobei Bgm Wachter auch die Einholung eines Schätzgutachtens in Diskussion bringt. Er vertritt auch die Meinung vertritt, dass der ortsübliche Kaufpreis durchaus gerechtfertigt ist, zumal auch in der Roten Zone gewisse Baumöglichkeiten gegeben sind und mit dem Erwerb dieser Grundstücke auf jeden Fall eine Aufwertung des angrenzenden Baulandes z.B. im Hinblick auf Abstandsflächen verbunden ist. Nach eingehender Diskussion wird schließlich über Antrag des Vorsitzenden dem Verkauf der genannten Teilflächen im Ausmaß von ca. 150 m² zu einem Preis von 72, 67 EUR stimmenmehrheitlich mit Stimmenthaltung von Bgm Wachter und Bgm Lerch bewilligt wird. Bgm Wachter führt zur seiner Stimmenthaltung noch aus, dass er sich nicht grundsätzlich gegen den Verkauf ausspricht sondern lediglich gegen die Vorgangsweise der Nichteinholung eines Schätzgutachtens. Die mit dem Verkauf verbundenen Kosten für die Vertragserrichtung, Vermessung, Gebühren und Abgaben etc. sind von den Käufern zu tragen. Pkt. 4 Der Vorsitzende informiert über das Ansuchen der Fa. Fleiga Trans und Erdbau GmbH in Gaschurn auf Zustimmung zur Errichtung eines Schutzdammes auf der Waldparzelle Gp. 1904/1 des Forstfonds im Bereich des Außerbacherwald zum Schutz des unterliegenden Privatgrundstückes 1884, welches zum Teil bereits eine Baulandwidmung ausweist. Durch die Errichtung eines Schutzdammes kann diese Bauzone noch ausgeweitet werden. Auf Basis des von DDr. Bertle ausgearbeiteten technischen Berichtes zur Errichtung dieses Schutzdammes mit einer Länge von 134 Metern und der Projektbeschreibung wird der Forstfondsvertretung die erforderliche Information erteilt. Informiert wird in diesem Zusammenhang auch darüber, dass bereits seit längerer Zeit in Zusammenarbeit mit der Wildbach- und Lawinenverbauung die Ausweitung dieses Schutzdammes zur Sicherung des unterliegenden Siedlungsraumes gegen Steinschlaggefährdungen aus dem Bannwald Außerbacherwald in Diskussion ist. Vom Betriebsleiter macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, im Zuge der Errichtung des Schutzdammes unbedingt danach zu trachten, die Errichtung einer Forststraße hinter dem Schutzdamm als Basiserschließung für den Außerbacherwald nicht zu verhindern. Er informiert dazu über 3 mögliche Varianten für diese Basiserschließung und erläutert diese Varianten, wobei die Variante einer Straße abzweigend vom Lagerplatz der Säge Rudigier mangels Zustimmung des Grundeigentümers nicht mehr weiter verfolgt werden kann. Vom Betriebsleiters wird für die Grundbeistellung zur Errichtung des Schutzdammes eine einmalige Ablöse in der Größenordung von etwa 1 EUR als angemessen erachtet, zumal damit für den geschützten Bereich durch die Baulandwidmung eine doch erhebliche Wertsteigerung der Grundstücke verbunden ist. Im Zuge der ausführlichen Diskussion wird die grundsätzliche Zustimmung zur Grundinanspruchnahme für die Errichtung von Schutzdämmen auf Forstfondsgrund gegeben. 16. Forstfondssitzung 14. 05. 2002 Seite - 4 - Die Bewertung der Grundinanspruchnahme ist auch davon abhängig, ob es sich um eine Schutzmaßnahme im öffentlichen Interesse handelt oder ob es sich ausschließlich um Einzelschutz von Liegenschaften und damit verbunden eine Wertsteigerung von Bauland handelt. Eine Entscheidung über den konkreten Antrag wird bis zum Vorliegen einer entsprechenden Stellungnahme der Gemeinde Gaschurn und den seitens der Gemeinde Gaschurn im Zusammenhang mit den Überlegungen zur Erweiterung des Schutzdammes im Einvernehmen mit der Wildbach- und Lawinenverbauung vorzunehmenden Abklärungen vertagt. Bgm Rudigier weist in seinen Wortmeldungen mehrmals darauf hin, dass die Errichtung der geplanten Zufahrt zum Schutzdamm bzw. zur Basiserschließung des Außerbacherwaldes direkt angrenzend an das Wohnhaus der Familie Weiler auf der öffentlichen Parzelle nur schwer vorstellbar ist. Er sichert jedoch eine Kontaktnahme mit der Familie Weiler zu. Pkt. 5 Der Vorsitzende informiert über das Ansuchen von Mangeng Markus aus Silbertal nach Überlassung einer Teilfläche von ca. 2.500 m² auf dem bestehenden Lagerplatz Schmelzhof, welcher derzeit noch an die Fa. Bitschnau Herbert in Silbertal verpachtet ist. Bgm Säly berichtet ausführlich über die Entwicklung der Fa. Bitschnau mit der Kiesaufbereitung beim Schmelzhof in Silbertal. Der Geschäftsbetrieb hat sich nach ursprünglich bescheidenem Anfang in den letzten Jahren zunehmend ausgeweitet. Mit der Errichtung der Brecheranlage und der zunehmenden Transporte von Material von außerhalb der Gemeinde waren für die Gemeinde und die Anrainer vermehrt Probleme verbunden. Auf Grund behördlicher Vorschreibungen und vor allem der Tatsache, dass weitere Materialentnahmen aus dem Gislatobel nicht mehr bewilligt sind, wird der Betrieb durch die Fa. Herbert Bitschnau eingestellt. Die bestehende Brecheranlage soll von Mangeng Markus übernommen werden. Von der Gemeinde Silbertal wird eine Zustimmung für einen Weiterbetrieb des Lagerplatzes durch Mangeng Markus davon abhängig gemacht, dass für die Materialdeponierung und Aufbereitung ausschließlich Aushubmaterial aus der Gemeinde Silbertal bzw. aus dem Ortsteil Innerberg der Gemeinde Bartholomäberg bearbeitet wird und die Zufuhr von Material außerhalb des Gemeindegebietes Silbertal in jedem Falle abgelehnt wird. Diesbezüglich wird mit Mangeng Markus im Zuge des Behördenverfahrens eine privatrechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Hinsichtlich der Entschädigung wird informiert, dass Bitschnau Herbert derzeit für eine Fläche von 5.100 m² ein jährliches Entgelt von 3.023, 63 EUR (somit 0, 593 EUR / m²) ohne Ust. bezahlt. Nach ausführlicher Diskussion wird der Verpachtung einer Teilfläche von ca. 2.500 m² an Mangeng Markus zu einem jährlichen Pachtzins von 1.200, -- EUR netto wertgesichert einstimmig zugestimmt. Der Pachtzins wird auch in Anlehnung an den mit der Gemeinde Vandans für die Altstoffsammelstelle bestehenden Vertrag festgesetzt, für welchen von der Gemeinde Vandans ein Quadratmeterpreis von 0, 37 EUR bezahlt wird, während Mangeng Markus unter Berücksichtigung der gewerblichen Nutzung auf einen Quadratmeterpreis von 0, 48 EUR kommt. 16. Forstfondssitzung 14. 05. 2002 Seite - 5 - Pkt. 6 Unter Hinweis auf den von Bgm Wachter in der Sitzung am 18. Dezember 2001 eingebrachten Antrag nach Vorlage einer Auswertung über die Auftragsvergaben für Forstwegebauten an die einzelnen Baufirmen in den vergangenen Jahren übergibt der Vorsitzende eine von der Verwaltung ausgearbeitete Übersicht, aus welcher die Abrechnungssummen laut Kollaudierung bzw. Förderungsabrechnung aus dem Fonds sowie die Laufmeterpreise, die ausführende Baufirma und noch weitere Informationen ersichtlich sind. Gleichzeitig wird nochmals der in der Sitzung am 24. 09. 1991 gefasste Beschluss über die Zuständigkeiten zur Vergabe durch Verwaltung, Betriebsleiter und Standesrepräsentant übergeben. In einer ausführlicher Stellungnahme erläutert der Betriebsleiter ausgehend vom damaligen Beschluss die bisherige Praxis, mit welcher nach fester Überzeugung des Betriebsleiters der Forstfonds gut gefahren ist. Die durchschnittlichen Wegebaukosten liegen im Landesschnitt im Jahr 2001 bei 1.321, -- ATS/lfm., im Bezirk Bludenz bei 1.242, --/lfm. Aus der übergebenen Übersicht errechnet sich für den Wegebau beim Forstfonds ein durchschnittlicher Laufpreis über mehrere Jahre hinweg von 1.145, -- ATS/lfm. Im Montafon ist bei den in den letzten Jahren getätigten Wegebauten ein sehr hoher Standard erreicht worden, der auf Grund der Anforderungen in teilweise extremen und geologisch schwierigen Gelände und der Arbeit des Forstfonds quasi im Schaufenster der Öffentlichkeit notwendig und letztlich auf lange Sicht für den Betrieb auch mit einer Einsparung von Erhaltungskosten verbunden ist. Dies auch unter dem Aspekt, dass die Errichtung der Weganlagen gefördert werden, deren Erhaltung und Sanierung jedoch nicht. In den letzten Jahren wurden Forstwegprojekte teils auf Grund von Ausschreibungen (zB Seggeswald in St. Gallenkirch, Grabs-Sanül in Tschagguns, Schattwald in Bartholomäberg, Bargawald in Schruns, Lochnerwald und Frons in Gaschurn etc.) oder im Wege von Vereinbarungen auf Basis fixer Laufmeterkosten auf Grund der Erfahrungen bei ähnlichen Bauverhältnissen vergeben. Eine vom Betriebsleiter vorgenommene Auswertung zeigt auf, dass die ausgeschriebenen Baulose bei den Baukosten sogar überdurchschnittlich teuer ausfallen, da dabei die Errichtung von Trockenmauern und die Wegschüttung besonders ins Gewicht fallen. Weiteres sind Ausführungsfehler, die schwer beweisbar sind und erst nach Jahren auftreten können, mit teuren Sanierungsmaßnahmen verbunden. Die Ursachen sind nach Erfahrung des Betriebsleiters in der Tatsache zu suchen, dass der Fahrer im Akkord für die Firma arbeitet und daher möglicherweise die Bauausführung vernachlässigt wird. Nach Erfahrung des Betriebsleiters ist beim Forstwegebau ein absolutes Vertrauen in den Baggerfahrer unbedingte Voraussetzung. In besonders sensiblen Baulosen (vor allem geologisch schwieriges Gelände) wurden Vergaben auch in Regie vorgenommen, da die Arbeitsqualität und die Ausführung in manchen Waldteilen besondere Vorsicht und Sorgfalt erfordert und der Baggerfahrer ohne Zeitdruck einen standfesten Wegbaukörper aufbauen muss. Bei der Ausführung der Wegprojekte beispielsweise im Außerbacherwald und beim Seggesweg war Tatsache, dass die Fahrer sogar Unterlieger waren, von großem Vorteil. Auch bei diversen Projekten unter Termindruck wie z.B. Schnapfenwald – Obwaldhütte, Böschaweg in Tschagguns oder Bonawinkel in Gaschurn wurden die Arbeiten in Regie durchgeführt, wobei bei allen Projekten für die Ausführung oft mehrere Baufirmen beteiligt waren. Gerade bei den angeführten Projekten waren auf Grund der Tatsache, dass auch dritte Partner wie z.B. Seilbahngesellschaften oder Illwerke diese Weganlage mitbenützen können, für die Umsetzung div. Projekte der Beteiligten eine rasche Realisierung notwendig. 16. Forstfondssitzung 14. 05. 2002 Seite - 6 - Im Verhältnis zu früher wird heute hoher Wert auf eine gute Trassenwahl (Geologie, Aufschließungseffekt etc. ) und selbstverständlich auf die beste qualitative Bauausführung gelegt, wozu jedoch im Wegebau erfahrene Baggerfahrer notwendig sind. Der Betriebsleiter stellt ausdrücklich fest, dass von ihm in erster Linie die Erfahrung und Qualität des Baggerfahrers und in zweiter Linie die Baufirma für die Auftragsvergabe maßgeblich sind. Nach seinen Erfahrungen haben sich im Montafon in den letzten Jahren rund 5 Fahrer heraus kristallisiert, die den anderen in der Ausführung und Leistung weit überlegen sind und damit auch die Herstellung eines technisch sauberen Wegplanums gesichert ist. Für die Gesamtkosten eines Wegebauvorhabens ist auch entscheidend, ob das für die Wegschüttung erforderliche Schüttmaterial im Baubereich gewonnen werden kann oder zugeführt werden muss. Insbesondere bei der Wegschüttung waren in den letzten Jahren vielfach zuwenig LKW aus dem Raum Montafon verfügbar und mussten daher auch aus anderen Landesteilen für die Wegschüttung bei optimalen Witterungsverhältnissen Fahrzeuge angefordert werden, das dies nur bei entsprechenden Witterungsverhältnissen möglich ist Bei mehreren Wegprojekten wurde auch die Anwesenheit von Baugeräten vor Ort z.B. für Agrarbezirksbehörde oder Liftgesellschaften oder bei bereits ausgeschriebenen größeren Forstwegprojekten des Standes Montafon ausgenutzt und in diesen Fällen für den Bau von Stichwegen eingesetzt. Neben einer qualitativen Bauausführung ist damit der Vorteil des Entfalles der Kosten für An- und Abtransport der Baugeräte gegeben. Zusammenfassend stellt der Betriebsleiter nochmals fest, dass der forstliche Wegebau im Montafon im Schaufenster der Öffentlichkeit abläuft und daher eine sehr hohe Ausführungsqualität erfordert. In erster Linie wird der Baggerfahrer und nicht die Baufirma ausgesucht, wobei nach Möglichkeit in der Regel auf eine gerechte Arbeitsverteilung auf die einzelnen Firmen in der Talschaft geachtet wird. Ein Fahrer, der sich bei vielen Wegebauten hinsichtlich Ausführungsqualität und Leistung bewährt hat, wird naturgemäß bevorzugt. Eine öffentliche Ausschreibung und nachfolgende Bausführung kann für den Betrieb mit Nachteilen verbunden sein, da die Kosten meist über den angebotenen Preisen liegen, Baufehler auftreten und manche Positionen schwierig abschätzbar sind und große Auswirkungen auf die Laufmeterkosten zur Folge haben. Der Betriebsleiter weist auch auf die Tatsache hin, dass im Güterwegebau der Agrarbezirksbehörde aber auch im Bereich von Liftgesellschaften sowie bei der Wildbach und Lawinenverbauung vermehrt nur noch die Regiepreise von Geräten mit dem gewünschten Baggerführer eingeholt werden und schlussendlich jene Firma ausgewählt wird, mit denen bisher die besten Erfahrungen erzielt werden konnten. Bgm Wachter bekräftigt in seiner Wortmeldung die bereits in der Dezembersitzung erhobene Forderung nach einer öffentlichen Ausschreibung von Wegprojekten mit anschließender Angebotsöffnung in seiner Anwesenheit, wobei von ihm die öffentliche Ausschreibung ab einer Auftragssumme von 10.000, -- bis 15.000, -- EUR gefordert wird. Weiteres wird nochmals deponiert, dass die Auftragsvergabe für das einzelne Wegprojekt in der Forstfondsvertretung vorzunehmen ist und mit der Beschlussfassung des Voranschlages die Umsetzung eines Wegprojektes noch nicht abgedeckt ist. Nach Ansicht von Bgm Wachter hat jede in der Talschaft ansäßige Baufirma dieselbe Chance für eine Angebotslegung zu erhalten. Bgm Wachter zeigt sich in Richtung Förderungsgeber auch verwundert über die Tatsache, dass diese Abwicklungspraxis bisher von der Förderungsseite toleriert wird. In der anschließenden ausführlichen Diskussion wird vor allem von den Bürgermeistern Bitschnau und Rudigier auf die auf Basis der Beschlussfassung von 1991 gehandhabte Praxis und die damit verbundenen positiven Erfahrungen sowie die in den letzten Jahren im 16. Forstfondssitzung 14. 05. 2002 Seite - 7 - Wegebau erbrachte hohe Qualität der Ausführung hingewiesen. Aus diesen Gründen sprechen sich die Bürgermeister in mehreren Wortmeldungen für eine Beibehaltung der bisherigen Praxis aus. Bgm Vallaster stellt unter Hinweis auf die Erfahrungen in zahlreichen Baufeldern der Wildbach- und Lawinenverbauung in den letzten Jahren im Gemeindegebiet Bartholomäberg fest, dass auch von der Wildbach- und Lawinenverbauung Aufträge auf Basis von Regiepreisen vergeben werden, wobei von der Wildbach- und Lawinenverbauung ganz bestimmte Baggerfahrer gefordert werden. Bgm Wachter stellt weiters fest, dass in den letzten Jahren im Bereich des Forstfonds keine Wegprojekte ausgeschrieben wurden und er bei nächster Gelegenheit bei Handhabung der bisherigen Praxis eine Aufsichtsbeschwerde über diese Vorgansweise bei der Aufsichtsbehörde einbringen und in der Öffentlichkeit aktiv werde. Bgm Wachter nennt konkret den Betrag von 15.000, -- EUR, ab welchem eine öffentliche Ausschreibung bzw. eine beschränkte Einladung im Kreis der in der Talschaft ansäßigen Unternehmen zu erfolgen hat. Vom Betriebsleiter wird bekannt gegeben, dass für das im laufenden Jahr geplante Wegprojekt Brand in St. Gallenkirch alle Montafoner Firmen zur Angebotslegung eingeladen werden. Die Forstfondsbürgermeister sprechen sich in der Diskussion dafür aus, dass auch neuen auf dem Sektor des Wegebaues tätigen Firmen in der Talschaft Möglichkeit der Ausführungen von Projekten gegeben wird, wobei naturgemäß bei Erstaufträgen leichtere Baulose ausgewählt werden, um die nötigen Erfahrungen sammeln zu können. Nach der sehr ausführlichen Diskussion wird schließlich über Antrag von Bgm Rudigier der Beschluss aus dem Jahre 1991 stimmenmehrheitlich bekräftigt, wobei durchaus auch neuen in der Talschaft ansäßigen Firmen die Möglichkeit zur Ausführung von Baulosen im Sinne der Diskussion gegeben werden soll. Bgm Wachter und VizeBgm Mag Wittwer lehnen diese weitere Vorgangsweise ab. Pkt. 7 Der Betriebsleiter informiert über das in Umsetzung befindliche Meditationsverfahren Natura 2000-Verwall, welches im Zusammenhang mit der Natura 2000 Gebietsmeldung durch die Landesregierung beim Büro Rosinak & Partner Ziviltechniker GmbH in Wien unter Leitung von DI Wolfgang Pfefferkorn in Auftrag gegeben wurde. Im Rahmen dieses Meditationsverfahren wurde bereits in verschiedenen Arbeitsgruppen und mehreren Sitzungen die Thematik Natura 2000 diskutiert. Der Stand Montafon ist auf Basis der vorgenommenen Nominierungen durch die Beamten der Landesregierung mit einem Flächenausmaß von ca. 1.200 ha, davon ca. 1.000 ha im hinterem Silbertal betroffen. Der Betriebsleiter weist darauf hin, dass allein mit der Meldung Natura 2000 nach Brüssel bereits das Verschlechterungsverbot gegeben ist und damit im Falle von Verschlechterungen für diverse Vogelarten bzw. Pflanzen Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden können. Zur Sicherung langfristig günstiger Lebensbedingungen für die Anhang-I–Arten der Vogelschutzrichtlinie, die in den Wäldern im hinteren Silbertal ihre Lebensräume haben (z.B. Raufußhühner, Sperlingskauz, Dreizehenspecht, Birkhuhnpopulation, Steinadler, Haselhuhn, Schwarzspecht etc.), soll eine nachhaltige naturgemäße Waldwirtschaft betrieben werden. Unter anderem ist momentan vorgeschlagen, dass keine großflächigen Schlägerungen somit also solche mit eine 0, 5 ha überschreitende Fläche durchgeführt werden. Pro einer Flächeneinheit von 10 ha sollen mindestens 10 Altbäume der Oberschicht als Alt- und Totholz über den natürlichen Tot der Bäume hinaus bis zum natürlichen Zerfall erhalten und ungenutzt bleiben. Dies sollte am besten im Form vom Altholzinseln (mindestens 5 16. Forstfondssitzung 14. 05. 2002 Seite - 8 - Altbäume) geschehen. Für diese Totholzinseln ist derzeit eine Entschädigung von 17 EUR pro 10 ha in Diskussion. Weitere Einschränkungen in der Bewirtschaftung sind auch dahin zur erwarten, dass Holznutzungen möglichst nur außerhalb der Brut- und Aufzuchtszeit der vorkommenden Arten erfolgen und in den ornithologisch wertvollen Gebieten auch keine weiteren Erschließungen mehr vorgenommen werden. Der Betriebsleiter äußert die grundsätzliche Meinung, dass dem Forstfonds als öffentlicher Betrieb unbestritten eine gewisse Verpflichtung zur Sicherung dieser Lebensräume zukommt, andererseits aber auch die Wirtschaftlichkeit des Betriebes nicht außer Acht gelassen werden kann. Er weist auf mögliche Einschränkungen in der künftigen jagdlichen Nutzung (Wildbewirtschaftung, Fütterung, Wintergatter etc.) hin. Im Zuge des bisherigen Verfahrens wird das Verhalten der Vertreter von Birdlife als sehr störend angesehen, da von dieser Seite und zum Teil auch von Behördenseite auf die berechtigten Anliegen und Erfordernisse der betroffenen Grundeigentümer relativ wenig Rücksicht genommen wird. Die Forstfondsvertretung äußert in der Diskussion die klare Position, dass Nutzungseinschränkungen abzugelten sind und beauftragt den Betriebsleiter, diese Position in den weiteren Verhandlungen zum Ausdruck zu bringen. In diesem Zusammenhang wird auch die Verpflichtung gesehen, dass der Stand Montafon in den weiteren Gesprächen und Verhandlungen die Interessen der von Natura 2000 betroffenen privaten Grundeigentümer mit berücksichtigen soll. Pkt. 8 Der Vorsitzende informiert über den von Kozett Kilian im Namen seiner Tochter Anette eingebrachten Antrag auf Rückgabe von Servitutsholz im Ausmaß von 73 fm sowie die Ablöse des Schindelholzbezugsrechtes für den Neubau des Wohnhauses Bitschweilstraße 30 in Tschagguns. Dazu wird weiter informiert, dass Konzett Kilian das landwirtschaftliche Anwesen bereits vor mehreren Jahren erworben und dieses nun im Schenkungswege an seine Tochter Anette Konzet übergeben hat. Das Stallgebäude des Landwirtschaftsbetriebes ist bereits seit Jahrzehnten abgebrochen, das zugehörige Wohnhaus wurde in den letzten ca. 30 Jahren nicht mehr bewohnt und in den vergangenen Jahren etappenweise abgetragen. Im vergangenen Jahr erfolgte dann der gänzliche Abtrag des Objektes und an dessen Stelle die Neuerrichtung eines Einfamilienheimes. Die Gesamtfläche des Anwesens liegt bei 5, 8835 ha, wovon 3, 8378 ha Waldflächen sind (laut Kataster). Die landwirtschaftlichen Flächen werden schon seit mehreren Jahren von Konzett Kilian gemeinsam mit seinem landwirtschaftlichen Anwesen auf Bitschweil bewirtschaftet. Im Zuge der Diskussion wird auf die Bestimmungen des Statutes zur Regelung des Holzbezuges aus Montafoner Standeswaldungen insbesondere § 4 Absatz 4 verwiesen, wonach der Neubau für Holz nur dann bewilligt wird, wenn Gebäude durch Unglücksfälle zerstört wurden oder bei festgestellter Baufälligkeit innerhalb von 5 Jahren von der Baufälligkeit an auf demselben Anwesen wieder erstellt werden und Bestandteil eines Landwirtschaftsbetriebes sind Im vorliegenden Fall ist das Stallgebäude bereits seit Jahrzehnten abgetragen und das Wohnhaus wurde in den letzten Jahrzehnten ebenfalls in Etappen abgetragen. Im Besonderen wird auf die geltenden Bestimmungen des Gesetzes über das Gemeindegut verwiesen, wonach ein Anspruch aus Nutzungen aus dem Gemeindegut nur dann gegeben ist, wenn die Deckung des Haus und Gurtsbedarfes nicht aus dem Eigenwald möglich ist. 16. Forstfondssitzung 14. 05. 2002 Seite - 9 - Aufgrund der dargelegten Bestimmungen und der Tatsache, dass eine nachträgliche Bereitstellung von Servitutsholz beantragt wird und zudem die Bedarfsdeckung aus dem Eigenwald möglich war, kann eine nachträgliche Bewilligung von Servitutsholz von Ausmaß von 73 fm für das bereits errichtete Wohneinfamilienhaus sowie die Ablöse des Schindelholzbezugsrechtes aus präjudiziellen Überlegungen nicht erteilt werden. Diese Vorgansweise wird von der Forstfondsvertretung einstimmig zur Kenntnis genommen und beschlossen. Pkt. 9 – Berichte; a) Bezüglich Gemeindegutgesetz und der erforderlichen Anpassung der Satzungen bzw. die Bildung des Gemeindeverbandes gemäß Gesetz wird vorgeschlagen, unter Beiziehung von Dr. Bußjäger eine Informationsveranstaltung für alle Gemeindevertretungen der Forstfondsgemeinden durchzuführen, damit in weiterer Folge auch die Beschlussfassung der Satzungen und der Änderungen des Holzstatutes erfolgen kann. Von Dr. Nigsch von der Abteilung 5a der Landesregierung wurde kürzlich schriftlich mitgeteilt, dass der vorgelegte Entwurf des Holzstatutes auch unter Berücksichtigung der bisherigen rechtmäßigen Übung zu beurteilen ist und daher bei vorgesehenen Änderungen die Nutzungsberechtigten vor der Beschlussfassung befragt werden sollten, wie dies im Bereich der Gesetzes- und Verordnungserlassung allgemein praktiziert wird. Der Betriebsleiter berichtet über aktuelle Bewirtschaftsfragen wie folgt: a) Kurz vor Ostern ist vorwiegend in den höheren Waldlagen nach Schneefällen verbunden mit orkanartigen Böen verstreut Schadholz angefallen. Vor allem im Bereich oberhalb der Güterweganlage Wasserstuben im Gemeindegebiet Silbertal sind ca. 1000 fm Schadholz geworfen worden. Weiters auch im oberen Schattwald eine Menge von ca. 500 fm. Mit der Aufarbeitung wurde nach Räumung der Forststraße Starkaegg und der Güterweganlage sofort begonnen. Auf Grund der auf eine große Waldfläche verstreuten Schadholzmenge ist eine Bringung mit Pferden und Seilbahnanlagen notwendig. Die Güterweganlage Wasserstuben muss an den Werktagen gesperrt werden, da eine Gefährdung für alle Wegbenutzer gegeben ist. Es wurde zwischenzeitlich auch eine Begehung mit Behördenvertretern von Land (Abt. IVe) und Bezirkshauptmannschaft durchgeführt, um auf die äußerst aufwendige Bringung und Aufarbeitung des Schadholzes in diesem Bereich hinzuweisen. Bekanntlich ist ein Wegprojekt nunmehr seit über 11 Jahren anhängig. Der sehr verstreut anfallende Schadholzanfall ist aus Sicht des Forstschutzes – Borkenkäfer – als kritisch zu beurteilen, da bei einer warmen Frühjahrswitterung auf Grund dieser Verhältnisse mit Borkenkäfernestern zu rechnen ist. b) Bis zum Sitzungstag ist ca. ein Drittel des Holzeinschlages erfüllt worden. In den Gemeinden Silbertal und Vandans wurde die günstige Winterwitterung mit wenig Schnee im Wald ausgenützt, frühzeitig die Nutzungen durchzuführen. Für diese Nutzungen konnte auch der Holzpreis vom Herbst 2001 gehalten werden. Derzeit sind die zu erzielenden Holzpreise stark rückläufig, da sich die großen Sägewerke im Winter 2001/02 mengenmäßig sehr gut eindecken konnten und weiters mit „Käferholz“ in größerem Ausmaß kalkuliert wird. 16. Forstfondssitzung 14. 05. 2002 Seite - 10 - c) Zwischenzeitlich abgeschlossen ist die Errichtung eines kurzen Forstweges im Gemeindegebiet Silbertal oberhalb des Wanderweges mit einer Länge von rd. 510 lfm. Fertiggestellt wird derzeit der Forstweg Bonawinkel – Spona in der Gemeinde Gaschurn, der gemeinsam mit VIW und privaten Waldeigentümern im Wege einer forstlichen Bringungsgenossenschaft errichtet wird. Gerade diese Weganlage im unmittelbaren Ortsbereich und oberhalb von Wohnobjekten zeigt deutlich auf, dass eine sorgfältige und saubere Bauausführung mit einem erfahrenen Baggerfahrer dringend notwendig ist. d) Nach den Abschussplanbesprechungen und nach Ende der Winterfütterung des Rotwildes wurden vom Betriebsleiter in einigen Einstandsgebieten Begehungen durchgeführt. In allen Waldgebieten wurden zum Teil extreme Verbiss- und Fegeschäden festgestellt, die forstlich nicht tragbar sind. Diese Entwicklung deckt sich mit landesweiten Erhebungen. Es ist jedoch ganz klar festzustellen, dass die Entwicklung der Schäden der letzten Jahre besorgniserregend ist. Gründe dafür sind insbesonders der örtlich steigende Rotwildbestand durch die Nichterfüllung der Abschusspläne und der zunehmend mehr gestörte Lebensraum des Rotwildes im Winter durch touristische Aktivitäten. Der Betriebsleiter fordert daher die Unterstützung der Forstfondsvertretung ein, um sicherzustellen, dass Waldbelange vorrangig vor anderen – insbesonders jagdlichen Interessen – zu behandeln sind. Eine Wildbestandsreduktion ist örtlich dringend erforderlich, da die Verjüngung in weiten Schutz- und Bannwaldbereichen nicht funktioniert. Eine gemeinsame Information über die Verjüngungsverhältnisse in den Waldgebieten mit der Forstfondsvertretung wird vom Betriebsleiter angeregt. Pkt. 10 – Allfälliges; a) Auf Anfrage von Bgm Bitschnau informiert der Vorsitzende, dass der Auftritt bei der Dornbirner Frühjahrsmesse für den Stand Montafon und den Forstfonds mit einem Kostenaufwand von 7.570, -- EUR verbunden ist, wovon noch ein Anteil für die Mitbeteiligung der Montafoner Museen in Abzug gebracht wird. Trotz teils gegebener organisatorischer Schwierigkeiten und der relativ kurzen Vorbereitungszeit wurde insgesamt der Auftritt des Montafons von mehreren Seiten recht positiv aufgenommen, wobei auch eine von der Agentur Wendl vorgenommene Bewertung der Halle der Talschaft eine sehr gute Benotung erzielt hat. b) Bgm Bitschnau bringt das Förderungsansuchen des SCM Vandans als Veranstalter des Montafoner Raiffeisen-Halbmarathons in Vandans am 21. Juli zur Diskussion. Eine Mitfinanzierung des Standes Montafon wird in Anbetracht der Beteiligung durch Montafon Tourismus und der teils recht namhaften Sponsoren für nicht notwendig erachtet. c) Bgm Bitschnau spricht das Parlamentarier-Treffen in Schruns an, bei welchem namhafte Persönlichkeiten aus der Politik der Europäischen Staaten teilnehmen werden. In Anbetracht dieser Tatsache wird von ihm eine Unterstützung des Standes Montafon für gerechtfertigt beurteilt. Eine Entscheidung darüber wird nicht getroffen. d) Bgm Bitschnau berichtet über eine Anfrage von Gemeindemandataren in Tschagguns, ob eine Zustellung der Niederschriften der Standes- und Forstfondssitzungen an interessierte Gemeindemandatare möglich ist. Aus mehreren Wortmeldungen kann entnommen werden, dass die Niederschriften den Gemeindemandataren im Wege der 16. Forstfondssitzung 14. 05. 2002 Seite - 11 - Gemeinde teils zugestellt werden, teils über die wesentlichen Inhalte der Standesbzw. Forstfondssitzungen in den Gemeindevertretungen berichtet wird. Für die Zukunft wird vereinbart, dass die Niederschriften vom Stand Montafon interessierten Gemeindevertretern direkt per E-Mail zugestellt werden, sofern der Standesverwaltung die E-Mail-Adresse bekannt gegeben wird. e) Bgm Rudigier erkundigt sich nach der Einstellung des Verkehrskoordinators bei der Montafonerbahn, wozu vom Vorsitzenden über den Einstellungstermin von Ing. Raimund Frick per 1. Juni informiert wird. Bgm Rudigier spricht in diesem Zusammenhang als eines der Aufgabengebiete die Untersuchung über eine verbesserte Verkehrsanbindung nach Gargellen sowie die Einführung eines Halbstunden-Taktes im Busbereich während der Wintersaison an. Ende der Sitzung 18.00 Uhr Schruns 15. Mai 2002 Schriftführer 16. Forstfondssitzung 14. 05. 2002 Forstfondsvertretung Seite - 12 -