19911206_FF_006

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:41
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1991-12-06
Erscheinungsdatum 1991-12-06
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 6. Dezember 1991 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 6. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode; Aufgrund der Einladung vom 26. November 1991 nehmen an der auf 8.30 Uhr einberufenen Sitzung teil: Standesrepräsentant LAbg. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn Ernst Marlin, St. Gallenkirch als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch; Entschuldigt: Dir. Gottfried Schapler als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Die Forstfondsvertreter treffen sich um 8.30 Uhr zur Besichtigung des Grundstückes für das künftige Betriebs- und Verwaltungsgebäude an der Umfahrungsstraße in Schruns. Anschließend eröffnet der Vorsitzende um 9.00 Uhr im Sitzungssaal des Standes Montafon die Sitzung, begrüßt die Forstfondsvertreter und stellt gemäß Standesstatut die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben, zur Behandlung steht somit folgende TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung vom 24.9.91; 2. Berichte des Vorsitzenden und des Betriebsleiters; 3. Grunderwerb für künftiges Betriebs- und Verwaltungsgebäude - Abschluß eines Tauschvertrages mit der Marktgemeinde Schruns; 4. Beteiligung an der Güterweggenossenschaft Lifinar, St. Gallenkirch; -2- 5. Vorlage des Voranschlages 1992: a) Beschlußfassung des Dienstpostenplanes 1992; b) Festsetzung der Stockgelder und Abgabepreise für Servitutsholz für 1992; c) Genehmigung des Voranschlages 1992 6. Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1) Die Niederschrift über die 5. Sitzung vom 24. September 1991, welche allen Forstfondsvertretern zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden ohne Einwände einstimmig genehmigt. Pkt. 2. - Berichte: 1. Vom Vorsitzenden wird nochmals die von Karl und Hermine Oberer eingebrachte Klage auf Ersitzung einer Teilfläche von 90 m2 aus der Standesparzelle Gp. 3132/1 neben dem Gasthaus Kropfen erläutert, worüber die Forstfondsvertreter im Zuge der Einholung des Beschlusses zur Ermächtigung des Rechtsanwaltes Dr. Waibel im Wege eines Kurrendalbeschlusses bereits schriftlich informiert sind. Über die Ersitzungsklage hat bereits eine erste Verhandlung beim Landesgericht Feldkirch am 8. November zur Fassung des Beweisbeschlusses, bei welchem das Verfahren auf unbestimmte Zeit vertagt und die Vornahme eines Lokalaugenscheines angekündigt wurde, stattgefunden. Dazu wird weiters berichtet, daß zwischenzeitlich von Herrn Oberer oberhalb des Gasthauses auf der Standesparzelle direkt am Rande der Schipiste Langholz gelagert wurde, welches trotz mündlicher Aufforderung durch den Betriebsleiter bzw. Standessekretär sowie schriftlicher Aufforderung durch Rechtsanwalt Dr. Waibel innerhalb der gesetzten Frist nicht entfernt wurde. Diesbezüglich wurde daher beim Bezirksgericht Montafon am 14. November eine Besitzstörungsklage eingebracht, über welche am 4. Dezember die Verhandlung stattgefunden hat. Dazu wird vom Standessekretär zur Kenntnis gebracht, daß von Herrn Oberer bzw. seinem Rechtsanwalt behauptet wird, daß die Holzlagerung in den genannten Bereichen bereits seit dem Jahre 1950 mit mündlicher Zustimmung des damaligen Standesrepräsentanten erfolgt. Dieses Verfahren wurde ebenfalls zur Vornahme eines Lokalaugenscheines an Ort und Stelle vertagt. Vom Betriebsleiter wird dazu weiters zur Kenntnis gebracht, daß im Zuge einer Erneuerung eines Quellschachtes von Herrn Oberer im Zuge von Transporten von Baumaterialien mittels einer Seilwinde auch starke Beschädigungen am Jungwuchs und eine Fällung von Jungfichten erfolgt ist, ohne daß diesbezüglich mit dem Grundeigentümer Rücksprache gehalten wurde. -3- Vom Betriebsleiter wird unter Hinweis auf die gegenständliche Rechtssache grundsätzlich festgestellt, daß in Zukunft über eigenmächtige Inanspruchnahme von Standesgrund eingeschritten werden muß, da ein Entgegenkommen bzw. eine großzügige Vorgangsweise in vielen Fällen leider ausgenützt wird. Von der Forstfondsvertretung wird die eingeschlagene Vorgangsweise einhellig zur Kenntnis genommen und der Standesrepräsentant zur Wahrung der Rechte des Standes Montafon ausdrücklich ermächtigt. b) Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, daß zwischenzeitlich die vorläufigen Entwürfe zum Abschluß der ausstehenden Dienstbarkeitsverträge zur nochmaligen Durchsicht vorliegen und zu Beginn des kommenden Jahres ein Abschluß dieser Verträge erfolgen soll. In diesem Zusammenhang wird nochmals auf den bereits früher erteilten Bericht über den Verkauf von ca. 600 m2 Grund für die Bergstation der Kapellbahn eingegangen, welcher mit Beschluß der Forstfondsvertretung vom 31.3.1981 bereits genehmigt wurde, eine vertragliche Abwicklung allerdings bis heute nicht erfolgt ist. Vom Sekretär wird dazu zur Kenntnis gebracht, daß nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung der Montafoner Hochjochbahn-Gesellschaft ein Verkaufspreis von S 100, —/m2 ausgehandelt werden konnte. Von der Forstfondsvertretung wird der ausgehandelte Kaufpreis von S 100, —/m2 einstimmig zur Kenntnis genommen und der Vorsitzende zum Abschluß des Kaufvertrages ermächtigt. c) Für das Schutzwaldsanierungsprojekt Außerbacherwald in Gaschurn hat am 24. Oktober durch die Landesforstbehörde eine Teilkollaudierung stattgefunden, welche ohne Beanstandung erfolgt ist. Vom Projektumfang mit 3, 7 Mio. Schilling sind bisher S 3.669.000, — abgerechnet. d) In den vergangenen Wochen wurden Verhandlungen für die Forststraßen" Muttwald" und "Schattwald-Mästanna" in Silbertal "Äußere Forna" in Tschagguns sowie "Röbibach" und "Ronawald" in St. Gallenkirch von der Bezirkshauptmannschaft durchgeführt. e) Für die Sanierung der Forststraße Tschöppa, welche bei den starken Niederschlägen im Juli beschädigt wurde, wurde ein Antrag auf Gewährung von Mitteln aus dem Katastrophenfonds eingebracht. Diesbezüglich bedankt sich der Vorsitzende auch bei Bürgermeister Wachter für die Unterstützung bei der Einbringung des Antrages. f) Die Wildschadensschätzungen in der Genossenschaftsjagd Bartholomäberg mit S 41.500 und in der Genossenschaftsjagd St. Anton mit S 50.000, — wurden vom Jagdpächter Gürsch nicht anerkannt, weshalb vom Stand Montafon in beiden GenossenschaftsJagden die Durchführung eines Schlichtungsverfahren bei der Behörde beantragt wurde. Die Schlichtungsverfahren brachten schließlich kein abweichendes Ergebnis bei der Schadensbeurteilung, dasselbe wird vom Jagdpächter ebenfalls nicht anerkannt. Die Eintreibung der genannten Beträge wurde zwischenzeitlich ebenfalls über einen Rechtsanwalt in die Wege geleitet. -4- g) Für die Sanierung der Güterweganlage Kristberg/Wasser Stuben liegt nun die Förderungszusage der Landesregierung mit einer Höhe von 50% der geschätzten Sanierungskosten von S 2, 2 Mio. vor. Weiters wird berichtet, daß am 15. Oktober nach langen Bemühungen eine weitere Verhandlung zur Einbeziehung des Teilstückes zwischen Gasthaus Kristberg und Bergstation der Kristbergbahn in die Weggenossenschaft stattgefunden hat und diesbezüglich ein positives Verhandlungsergebnis erzielt werden konnte. In diesem Zusammenhang bedankt sich der Vorsitzende ausdrücklich bei Bgm. Säly für seinen Einsatz in dieser Angelegenheit. h) Vom Vorsitzenden wird über ein Ansuchen von Fiel Luise und Ludwig aus St. Gallenkirch berichtet, welchen im Jahre 1987 die Mitbenützung der Forststraße Seggeswald in St. Gallenkirch gegen Leistung eines Entgeltes von S 500, — jährlich zur Bewirtschaftung ihrer Maisäßliegenschaft gestattet wurde. Dazu wird vom Sekretär zur Kenntnis gebracht, daß von den Berechtigten um eine Reduzierung des Entgeltes ersucht wird, da die Wegbenützung ausschließlich für die landwirtschaftliche Nutzung und ein Befahren nur mit Traktor für wenige Fahrten stattfindet. Eine Vermietung der Maisäßobjekte erfolgt nicht, das Maisäßhaus wird ausschließlich im Rahmen der Bewirtschaftung im Herbst und im Frühjahr benützt. Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Argumente wird das Benützungsentgelt einstimmig mit S 200, — wertgesichert festgesetzt, die Einräumung der Dienstbarkeit erfolgt gegen jederzeitigen Widerruf und ausschließlich für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Maisäßliegenschaft. i) Vom Vorsitzenden wird zur Kenntnis gebracht, daß Bernhard Maier am 3. Oktober 1991 die Staatsprüfung für den Försterdienst mit Auszeichnung bestanden hat und derzeit den ordentlichen Präsenzdienst ableistet. Die Forstfondsvertretung gratuliert Herrn Maier zu seiner Leistung, welche gleichzeitig auch eine Anerkennung für den Betrieb und den Betriebsleiter darstellt. j) Bezüglich der Beteiligung des Standes Montafon an verschiedenen Güterweg- und Interessentschaftsanlagen wird den Anwesenden eine diesbezügliche Stellungnahme der Agrarbezirksbehörde Bregenz vom 29. November zur Kenntnisnahme übergeben. k) Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, daß vom Bundesministerium für Land und Forstwirtschaft zur Kenntnis genommen wurde, daß die Sektion der Gebietsbauleitung Bludenz die Projektierungsgenehmigung für ein generelles Integralprojekt "Integralpilotstudie Montafon", umfassend die Gemeinden Lorüns, St. Anton, Vandans, Tschagguns, Schruns, Bartholomäberg, Gaschurn, Silbertal und St. Gallenkirch" erteilt hat. Der Vorsitzende führt dazu weiters aus, daß nun von Landesrat Türtscher auch der Antrag an die Landesregierung auf Mitfinanzierung dieses Projektes mit Gesamtkosten von S 7 Mio. erfolgen wird und bereits eine Landesförderung in Höhe von 20% -5- in Aussicht gestellt wurde. Unter Berücksichtigung der Bundesmittel von 70% verbleiben somit für den Stand Montafon und weitere Interessenten ein Restbetrag von 10% zur Finanzierung. m) Der Betriebsleiter bringt zur Kenntnis, daß entlang der Seilbahn Kropfen/Kapell eine Seilkrannutzung erfolgt ist, welche auch von der Hoch Jochbahngesellschaft durch Personalbeistellung und Gewährung eines Bringungskostenbeitrages unterstützt wurde. Weiters wird berichtet, daß der Ausbau des Güterweges Innerkapell im Frühjahr 1992 weitergeführt wird, da von der Montafonerbahn entlang der Wegtrasse ein defektes Stromkabel in die Alpe Innerkapell ausgetauscht werden muß. Diesbezüglich sind mit der Betriebsleitung des E-Werkes der Montafonerbahn verschiedene Gespräche und Begehungen erfolgt. Vom Betriebsleiter wird über eine Aufarbeitung und Bringung von Servitutsholz im Bereich Wuhrwald am Eingang in das Valschavieltal in Gaschurn durch einen Nutzungsberechtigten berichtet. Durch eine äußerst rücksichtslose Bringung des Holzes wurde der unterliegende Jungwald sowie der Altbestand stark beschädigt und in Mitleidenschaft gezogen. Diesbezüglich wurde auch die Forstbehörde in Kenntnis gesetzt. Vom Betriebsleiter werden in den kommenden Tagen die verursachten Schäden aufgenommen. Bgm. Sandrell bestätigt diese Angaben und fordert gleichfalls geeignete Sanktionen, da diese Vorgangsweise vom Stand Montafon nicht geduldet werden kann. Bgm. Sandrell berichtet über die Begehung im Bereich Rifawald/Kilknerwald in Gaschurn, der ein ausgesprochener Schutzwald für den unterliegenden Siedlungsbereich darstellt, und für welchen ein Schutzwaldsanierungsprojekt in Ausarbeitung ist. Diesbezüglich spricht er dem Betriebsleiter ein ausdrückliches Lob der Gemeinde für seine Initiative aus. Für das flächenwirtschaftliche Projekt im Bereich Schattenort in der Gemeinde St. Gallenkirch sollen die Projektierungsarbeiten in den kommenden Monaten ebenfalls weiter vorangetrieben werden, sodaß die Einreichung des Projektes im kommenden Frühjahr möglich wird. Bgm. Bitschnau erkundigt sich nach der weiteren Erschließung im Bereich Hora, was vom Betriebsleiter im Zusammenhang mit dem bereits vorliegenden und verhandelten Projekt der Erschließung Manuef-Hora näher erläutert wird. Pkt. 3.) In Fortsetzung der bereits wiederholt erfolgten Informationen und dem heutigen Ortsaugenschein bringt der Vorsitzende zur Kenntnis, daß zwischenzeitlich ein Ersatzgrundstück für ein künftiges Betriebs- und Verwaltungsgebäude gefunden werden konnte, da bekanntlich die Umwidmung der Gp. 1026 (im Anschluß an die Materialprüfanstalt der VIW an der Umfahrungsstraße Schruns) von der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Schruns aus mehreren Überlegungen nicht genehmigt wurde. Von der Marktgemeinde Schruns wird nun die Gp. 1083 und 1096 mit insgesamt 1.156 m2 sowie die -6- Gp. 1082 mit 388 m2, welche sich unterhalb der Bundesstraße befindet, als Ersatzgrund angeboten. Die Bewertung der Parzelle 1082 erfolgt zum gleichen Preis wie der bereits im Besitz des Standes Montafon befindliche Grund von der Vorarlberger Illwerke, für die restlichen Flächen wurde ein Grundpreis von S 1.000, —/m2 in Ansatz gebracht, wodurch sich eine Aufzahlung von ca. S 450.000, — ergibt. Unter Berücksichtigung der Abstandsflächen gegenüber der Bundesstraße B-188, wie auch gegenüber den Wohnobjekten, verbleibt eine ausreichende Grundfläche zur Realisierung des Betriebs- und Verwaltungsgebäude. Das von der Marktgemeinde Schruns angebotene Grundstück ist bereits als Bauland gewidmet und mit Kanal und Wasser voll erschlossen, die Zufahrt ist ebenfalls über die Gp. 1098/2 öffentliches Gut gesichert, wobei von der Marktgemeinde Schruns das Dienstbarkeitsrecht zur Abstellung von Fahrzeugen am Ende der Zufahrtsstraßen auf dem gemeindeeigenen Grund eingeräumt wird. Nach ausführlicher und sachlicher Diskussion, an welcher sich alle Forstfondsvertreter beteiligen, wird über Antrag des Vorsitzenden der Erwerb der Gp. 1083, 1096, 1082 im Wege eines Tauschvertrages von der Marktgemeinde Schruns mit Abtretung der Gp. 1026 unter nachstehenden Bedingungen einstimmig beschlossen: a) Von der Marktgemeinde Schruns ist eine Erklärung vorzulegen, daß für die Tauschfläche innerhalb der nächsten 10 Jahre keine Umwidmung in Bauland, Baumischgebiet bzw. Betriebsgebiet erfolgt. Im Falle einer späteren Umwidmung wäre dem Stand Montafon eine Ausgleichszahlung für die Wertsteigerung zu leisten, wobei diesbezüglich eine Höhe von 50% des diesbezüglichen Mehrertrages angesprochen wird. b) Beim Landesstraßenbauamt ist um die Erteilung der Gebrauchserlaubnis zur Errichtung einer Einfahrt von der B-188 auf das Grundstück anzusuchen. Dieses Ansuchen wird auch von der Marktgemeinde Schruns befürwortet und unterstützt, da bereits seit längerer Zeit ein Antrag auf Verlegung der Ortstafel und damit Ausweitung des Innerort-Bereiches beim Landesstraßenbauamt vorliegt. Von der Marktgemeinde Schruns ist beabsichtigt, in Zukunft in Anschluß an das dem Stand Montafon bereitgestellte Grundstück ebenfalls Betriebsansiedlungen vorzunehmen. c) Bei der Raumplanungsbehörde ist die Frage der vorhandenen Widmung abzuklären, dies insbesondere in Hinblick auf die Tatsache, daß im geplanten Gebäude auch entsprechende Werkstättenräume für Instandhaltung von Forstwerkzeugen (Motorsägen etc.) untergebracht werden sollen. Pkt. 4. ) Der Betriebsleiter berichtet über die Verhandlung zur Bildung der Güterweggenossenschaft Lifinar vom 2. 10. 1991. Bereits seit mehreren Jahren bestehen Bestrebungen, zur Erschließung der Maisäßliegenschaften Lifinar ausgehend von der Güterweganlage Tanafreida eine Güterweganlage zu erstellen. Daran anschließend könnten die Standeswaldungen bis in den Bereich des Frattetobels mit einer Forststraße erschlossen werden. Bei der zur -7- erschließenden Waldfläche handelt es sich um einen ausgesprochenen Bann- und Schutzwald für den unterliegenden Siedlungsbereich, für welchen von der Behörde bereits ein Schutzwaldsanierungsprojekt ausgearbeitet wurde. Bei der gegenständlichen Verhandlung wurde von mehreren Unterliegern Widerstand gegen die Errichtung einer Forststraße gezeigt, da durch den Bau des Forstweges eine Zunahme der Gefährdung befürchtet wird. Vom Betriebsleiter wird dazu festgestellt, daß die erschlossenen Standeswaldungen ohne Ausnahme Schutzwälder sind und eine Erschließung nicht aus wirtschaftlichen Überlegungen notwendig ist. Gegen den erklärten Widerstand der Unterlieger wird allerdings eine Erschließung sicherlich nicht vorgenommen werden. Vom Betriebsleiter wird weiters ausgeführt, daß der von der Agrarbezirksbehörde erarbeitete Kostenschlüssel unter falschen Voraussetzungen erstellt wurde und die beabsichtigte Einbeziehung des Forstfonds mit 43, 19% an den Bau- und Erhaltungskosten als eindeutig zu hoch angesetzt werden muß. Bgm. Rudigier bestätigt den vorliegenden Sachverhalt und berichtet weiters, daß im Anschluß an die Verhandlung mit den betroffenen Unterliegern ein weiteres Gespräch erfolgt ist, bei welchem allerdings ebenfalls keine Zustimmung zur Errichtung der Forststraße erreicht werden konnte. Vom Vorsitzenden wird der in dieser Angelegenheit bereits am 15. April 1986 gefaßte Beschluß nochmals vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Lt. dem erwähnten Beschluß erklärt sich der Stand Montafon bereit, der künftigen Weggenossenschaft mit einem Interessentenanteil von 15% der nicht durch öffentliche Förderungsmittel gedeckten Baukosten beizutreten, sofern die Weganlage bis an die Standesparzelle Gp. 3726 geführt und dem Stand Montafon von der Güterweggenossenschaft die ausdrückliche Zustimmung zur Weiterführung von Forststraßen bis in den Bereich Frattetobel erteilt wird. Von der Forstfondsvertretung wird der im Jahre 1986 gefaßte Beschluß grundsätzlich nochmals bekräftigt und eine Beteiligung nur dann für möglich erachtet, wenn auch die Weiterführung der Forststraße zur Erschließung der Standeswaldungen im Zusammenhang mit dem Schutzwaldsanierungsprojekt möglich ist. Vom Betriebsleiter werden weitere Erhebungen über die erschlossenen Waldflächen des Standes Montafon vorgenommen, was aufgrund den vorliegenden Unterlagen aus dem Waldwirtschaftsplan keine Schwierigkeiten bereitet. Pkt. 5. ) Vom Buchhalter Peter Vergud wird der Voranschlag 1992 in den wesentlichsten Haushaltsstellen erläutert, da der Voranschlagsentwurf mit der Sitzungseinladung übermittelt wurde. Die Baukosten für das geplante Betriebs- und Verwaltungsgebäude sind als erste Rate mit S 3 Mio. veranschlagt, für die Sanierung des Standesgebäudes (Dachinstandsetzung) sind S 200.000, — vorgesehen. Die Gesamtausgaben für die Errichtung von Forststraßen zur weiteren Erschließung der Standeswaldungen sind mit S 9.351.000, — ausgewiesen. -8- Der Personalaufwand für das Verwaltungs- und Betriebspersonal sowie für Forstarbeiter beträgt einschließlich den Dienstgeberbeiträgen S 8.237.000, —. Die Instandhaltung von Forstwegen ist mit S 628.000, — veranschlagt, wobei die Sanierung der Wegrutschung "Brunnenritt" in Vandans miteingeschlossen ist. Einnahmenseitig sind aus dem Verkauf von Holz S 3.490.000, — und aus der Abgabe von Servitutsholz S 4.365.000, — veranschlagt. Die Einräumung von Dienstbarkeiten einschließlich den einmaligen Zahlungen aufgrund des Abschlusses der Dienstbarkeitsverträge mit den Seilbahngesellschaften sind mit S 1.200.000, — ausgewiesen. Für Einnahmen aus Genossenschaftsjagden und Eigenjagden sind S 1.660.000, — veranschlagt. Die Beiträge zum Maßnahmenkonzept von Gemeinden, Illwerke und Seilbahngesellschaften sind wiederum mit S 2.500.000, — ausgewiesen. An Landesbeiträgen aus dem Fonds zur Rettung des Waldes sowie für den Forstwegebau werden insgesamt S 8.091.000, — erwartet. Vom Vorsitzenden wird der Dienstpostenplan für das Jahr 1992 erläutert, wobei hinsichtlich der Entlohnung der Bediensteten vom Vorsitzenden nachstehende Anträge vorgelegt werden: a) Überstellung der Bürobediensteten Zudrell Karin von der Verwendungsgruppe d in die Verwendungsgruppe c, da diese Einstufung sowohl aufgrund der Ausbildung als auch ihres Arbeitseinsatzes als gerechtfertigt beurteilt werden darf; b) Beförderung des Betriebsleiters in die Dienstpostengruppe a 2, was vom Vorsitzenden mit dem überdurchschnittlichen Arbeitseinsatz des Betriebsleiters und seinem Verantwortungsbereich begründet wird; c) Gewährung einer außerordentlichen Vorrückung für den Förster Bernhard Maier sowie die Zuerkennung der Erschwerniszulage für Bildschirmarbeit in Höhe von S 500, — und einer 5%igen Mehrleistungszulage, insbesondere auch in Hinblick auf die Ablegung der Staatsprüfung für den Försterdienst mit Auszeichnung, seine Qualifikation und seinen Einsatz im Zuge des Aufbaues der EDV-mäßigen Erfassung und Bearbeitung der Forsteinrichtung; d) Gewährung der Erschwerniszulage für Bildschirmarbeit für den Standessekretär in Höhe von S 500, — monatlich, da für verschiedenste VerwaltungsTätigkeiten verstärkte Bildschirmarbeit anfällt; Nach ausführlicher Beratung wird der Dienstpostenplan in der vorgelegten Fassung und die vom Vorsitzenden gestellten Anträge über die Entlohnung des Verwaltungs- und Betriebspersonals einstimmig genehmigt, wobei die fixe Erschwerniszulage für Bildschirmarbeit -9- künftig jeweils im Ausmaß der jährlichen Teuerungsabgeltung lt. Gemeindebedienstetengesetz angehoben wird. Die Stockgelder für die Abgabe von "Servitutsholz am Stock" werden in der bisherigen Höhe belassen, bei der Abgabe von "Servitutsholz aufgerüstet" sollen lt. Vorschlag geringfügige Erhöhungen erfolgen, was vor allem mit der Kostensteigerungen bei den Transportkosten begründet werden kann.. Die Tarife für Servitutsholz für das Jahr 1992 werden somit über Antrag des Vorsitzenden wie folgt einstimmig festgesetzt: Brennholz am Stock Nutzholz am Stock Schindelholz am Stock S S S 110, — 380, — 600, — Brennholz aufgerüstet Nutzholz aufgerüstet bei Ausformung von Nutzholz S S 500, — 900, — lt. Holzliste erfolgt ein Zuschlag von S 30, — Schindelholz aufgerüstet S 1500, — Zu sämtlichen Tarifen muß die Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 10% hinzugerechnet werden, bei den aufgerüsteten Servitutsholzbezügen ist die Zustellung zum Haus bzw. zum Sägewerk bereits mitinbegriffen. Der Voranschlag für das Jahr 1992 wird über Antrag des Vorsitzenden nach ausführlicher Beratung einstimmig mit nachstehenden Gesamtsummen beschlossen: Ausgaben der Erfolgsgebarung S 16.166.000, -Ausgaben der Vermögensgebarung S 13.543.000.-_______________ GESAMTAUSGABEN S 29.709.000, -Einnahmen der Erfolgsgebarung S 21.791.000, -Einnahmen der Vermögensgebarung S 5.638.000, -Einnahmen der Haushaltsgebarung 1991 S 27.429.000, -Entnahme aus Kassabeständen (Abgang) S 2.280.000, -GESAMTEINNAHMEN S 29.709.000, -Die Bedeckung des Abganges kann durch Entnahme von Kassamitteln erfolgen. Die Finanzkraft wird entsprechend 50% der Einnahmen des Voranschlages des Vorjahres mit S 12.929.500, — festgestellt. Nachdem zu Punkt 6 keine weiteren Anfragen erfolgen, schließt der Vorsitzende um 11.00 Uhr die Sitzung, bedankt sich für die sachliche und konstruktive Mitarbeit und wünscht allen Mitgliedern der Forstfondsvertretung und den Verwaltungsbediensteten besinnliche Weihnachtsfeiertage. Schruns, 6. Dezember 1991 Schriftführer: FORSTFONDSVERTRETUNG: