19801111_FF_003

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:42
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1980-11-11
Erscheinungsdatum 1980-11-11
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Publikationen Montafon Forstfondsprotokolle_ff_
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Inhalt des Dokuments

-1- Niederschrift aufgenommen am 11. Nov. 1980 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, anläßlich der 3. Sitzung des FGRSTFONDAUSSCHUSSES in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 4.11.1980 nehmen an der auf heute anberaumten Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Erwin Vallaster aus Bartholomäberg, als Vorsitzender, Bürgermeister Georg Amann aus Silbertal, Bürgermeister Heinrich Sandrell aus Gaschurn, Bürgermeister Harald Wekerle aus Schruns, Vbg. Siegfried Fleisch aus Tschagguns, Ernst Marlin aus St. Gllk. als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch, Wachter Anton aus Vandans, als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans. Entschuldigt hat sich Präsident LAbg. Bgm. Ök.-Rat Ignaz Battlogg aus St. Anton, der aus dienstlichen Gründen unabkömmlich war. Tagesordnung 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 2. Sept. 1980. 2. Grundtausch mit der Agrargemeinschaft Manig/Sarsarschen in St. Gallenkirch. 3. Festlegung der Abgeltung für Schotterentnahmen aus dem Bereich der Forstfondswaldung in Vandans. 4. Ansuchen der Montafoner Silvrettabahnen in St. Gallenkirch/ Gaschurn, über die Inanspruchnahme von Forstfondgrund im Bereiche des Vermilbaches in St. Gallenkirch, für die Einseilumlaufbahn VALISERA. 5. Vorgesehene Altholzschlägerung im Bereiche des Vermilbaches, im Zuge der Erstellung einer Materialseilbahn durch die Montafoner Silvretta-Bergbahnen GmbH. 6. Erhöhung der Waldbrandversicherung - Antrag der Bundesländerversicherungsanstalt. 7. Ansuchen der Elsa Barberi, um die Erlaubnis, den alten Wirtschaftsweg zum Maisäß Großmann auf den Kropfen in Schruns als Autoabstellplatz verwenden zu dürfen. 8. Gewährung eines Darlehens an den Stand Montafon bis zu einer Höhe von S 800.000.- zur Finanzierung des MONTAFONER HEIMATBUCHES. 9. Ein Schreiben der Agrarbezirksbehörde Bregenz, bezüglich der Einleitung des Regulierungsverfahrens beim Forstfond. - 2 - Berichte: a) Waldwegebau in Silbertal. b) Verschiedene Holzverkäufe an Bauwerber. Erledigung der Tagesordnung: Zu Pkt. 1): Zur vorgelegten Niederschrift vom 2. Sept. 1980 wird bemerkt, daß als Vertreter der Gemeinde Tschagguns nicht Bgm. Eduard Bitschnau, sondern Vbgm. Siegfried Fleisch anwesend war. Nach dieser Feststellung wird die Niederschrift vollinhaltlich und einstimmig genehmigt. Zu Pkt. 2): Die Beratung über die Grundabtretung im Zuge einer Grenzregulierung auf Manig/Sarsarschen in St. Gallenkirch, wird zurückgestellt, bzw. in den bestehenden Unterausschuß verwiesen. Die derzeitige Flächendifferenz bei den Tauschgrundstücken, die zu Lasten des Forstfondes besteht^ wird als zu groß angesehen (einstimmiger Beschluß). Zu Pkt. 3): Die nichtgemeldete Schotterentnahme aus der Gp. 1231/1 in der K.G. Vandans wird ab aofort untersagt. Der Forstfond ist bereit auch in Zukunft über Anfrage Schotter abzugeben. Die Abgabepreise werden wie folgt festgesetzt: a) für öffentliche Bauvorhaben pro m3 ............ S 5.-b) für private Bauvorhaben pro m3 ................ S 10.-Die Überwachung der Schottergrube wird dem zuständigen Waldaufseher übertragen (einstimmige Beschlußfassung). Zu Pkt. 4): Dem Ansuchen der Montafoner Silvretta-Bergbahnen GmbH. & Co. KG. in Gaschurn, um die Erlaubnis die Forstfondparzelle -3- 2720/1 an 2 Stellen auf eine Gesamtlänge von ca. 1035 lfm mittels einer Einseilumlaufbahn zu überspannen, die erforderlichen Stützen zu erstellen und die für den Bau notwendige Umlaufbahn zu errichten, wird grundsätzlich stattgegeben. Diese grundsätzliche Bewilligung wird mit folgenden Auflagen verbunden: a) Das anfallende Trassenholz (Materialseilbahn und Einseilumlaufbahn) ist von der Seilbahngesellschaft unentgeltlich frei Seilbahntalstation zu stellen. Die Ausformung hat nach den Weisungen der Forstverwaltung zu erfolgen. b) Die Seilbahngesellschaft hat die Materialseilbahn dem Forstfond zur Holzbringung, die aus dem weiteren Trassenbereich vorgesehen ist (Altholznutzung, welche nach der Erstellung der Einseilumlaufbahn kaum mehr möglich ist) zur Verfügung zu stellen. Von den Transportkosten, die nach Angabe der Gesellschaft mit S 200.- pro fm veranschlagt sind, hat die Gesellschaft S 100.- zu übernehmen, und zwar bis zu einer Holzmenge von 900 fm ohne Trassenholz. c) Die Seilbahngesellschaft hat sich zu verpflichten, sobald die nötigen Voraussetzungen durch den Forstfond geschaffen sind, mit dem Forstfond einen Dienstbarkeitsvertrag abzuschließen in welchem die jährliche Entschädigung für die Grundbeanspruchung, des Nutzungsentganges, der Wirtschaftserschwernisse usw., welche dem Forstfond durch die Grundbeistellung und der Überspannung bzw. überfahrung entstehen, festgehalten sind. Seitens des Forstfondes besteht die Absicht, diese Entschädigung in Form einer Umsatzbeteiligung festzulegen. Die Dienstbarkeit wird mit dem Zeitpunkt der Grundinanspruchnahme (Trassenfreilegung durch die Gesellschaft) wirksam (einstimmiger Beschluß). Zu Pkt. 5): Der vorgesehenen Altholzschlägerung im Bereiche der Einseilumlaufbahn Valisera wird zugestimmt. Vorgesehen is die Schlägerung von rd. 1000.- fm Fichtenholz (einstimmiger Beschluß). -4- Zum Pkt. 6): Die bestehende Waldbrandversicherung für die Montafoner Standeswaldung wird aufgrund des Anbotes der Bundesländerversicherung vom 15.10.1980 erhöht, und zwar in Sinne der Pos. 1) (Kulturkosten S 16.000.- pro ha und Bodenbruttowert S 4.000.- pro ha (einstimmiger Beschluß). Zu Pkt. 7): Das Ansuchen der Elsa Barberi in Schruns 925, um die Erlaubnis den alten Wirtschaftsweg zu Maiaäß Großmann als Parkplatz benützen zu dürfen, wird vertragt, weil weitere Erhebungen notwendig sind (einstimmiger Beschluß). Zu Pkt. 8): Dem Stand Montafon wird ein Darlehen in Höhe von S 800.000. auf die Dauer von 5 Jahren zu einem Zinssatz von 8% gewährt. Dieser Zinssatz richtet sich kontinuierlich nach dem Bankzinssatz. Sollte der Forstfond dieses Geld für ein wichtiges Vor haben oder infolge Geldverknappung notwendig haben, so kann es kurzfristig aufgekündigt werden (einstimmige Beschlußfassung). Zu Pkt. 9): Das Schreiben der Agrarbezirksbehörde in Bregenz, bezüglich der Einleitung des Regulierungsverfahrens beim Forstfond, wird vertagt, weil Präsident LAbg. Bgm. Ignaz Battlogg nicht anwesend ist, der aber zu dieser Problematik Stellung nehmen will (einstimmige Beschlußfassung). Berichte: Der Vorsitzende berichtet: a) daß der Forstweg im Älpellerwald in Silbertal nun fertiggestellt ist. Er wurde über Anraten der Forstbehörde, welche auch die Trasse ausgesteckt hat, auswärts bis an den Bach geführt, also rd. 60 lfm. weiter als vorgesehen. -5- Dadurch ist es möglich das gesamte Abgangholz (Dürrlinge und Windwürfe) in diesem Gebiet zu erreichen. Im Weiteren wurde es für zweckmässig angesehen den Bach zu verrohren, damit die im dahinterliegenden Walde vorhandenen Windwürfe erreicht werden können. Für diesen Zweck mußte ein einfache Stichweg von rd. 30 lfm ausgeschoben werden. b) Der bereits bestehende Forstweg im Älpellerwald, der einwärts in Richtung Frescher Alpmaisäß führt, wurde um rd. 100 lfm verlängert damit das Dürrlingsholz in Bereiche einer früheren Schlägerung einer Nutzung zugeführt werden kann. Außerdem wurde dieses Gebiet für eine Altholnutzung, die in den nächsten Jahren vorgesehen ist (Servitutsholzennahme) erschlossen. c) Bezüglich der Wegerhaltung beim Gislabach wird berichtet, daß im Spätsommer durch mehrere starke Gewitter, teils auch mit Hagel, der Übergang bereits jedes Wochenende verschüttet war. Dabei wurde öfters der obere Teil des Gislastutzes zerstört. Nachdem die Auflandungen im Bereiche des Gislabachüberganges bedenklich wurden, wurde veranlaßt auf der äußeren Seite des Gislabaches zum Schutze vom Gislastutz einen Damm aufzuschütten. Dazu wurde das Auflandungsmaterial verwendet und das Bachbett etwas tiefer ausgebaggert. Die Berichte werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Bericht über den Verkauf von Bauholzpartien an Bauwerber, wurde wegen Zeitmangel auf die nächste Sitzung verschoben. Der Schriftführer: Der Forstfondausschuß: