19870730_FF_013

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:43
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1987-07-30
Erscheinungsdatum 1987-07-30
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON / FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 30. Juli 1987 im Sitzungssaal des Standes Montafon anläßlich der 13. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 15. Juli 1987 nehmen an der auf heute 14.00 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Erwin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Ernst Marlin, St. Gallenkirch als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch; Betriebsleiter Dipl. Ing. Hubert Malin; Entschuldigt: Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister LAbg. Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Gottfried Schapler, Vandans als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 14.10 Uhr die Sitzung, begrüßt die Forstfondsvertreter und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben, dem Antrag des Vorsitzenden einen weiteren Tagesordnungspunkt aufzunehmen, wird einstimmig stattgegeben. Zur Behandlung steht somit folgende TAGESORDNUNG 1. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung vom 11. Juni 1987; 2. Berichte des Vorsitzenden; 3. Vergabe der Bauarbeiten für Forstweg Käfera; 4. Ansuchen der Güterweggenossenschaft Versettla, Gaschurn um Übernahme eines Kostenbeitrages für Wegabschnitt IV; 5. Anschaffung eines Betriebsfahrzeuges, -1- Erweiterung der Tagesordnung; 6. Ansuchen von Neher Magdalena, Vandans 171 um Übertragung des Holzbezugsrechtes für das Stallgebäude Bp. 637; 7. Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 12. Sitzung der Forstfondsvertretung vom 11. Juni 1987, welche allen Forstfondsvertretern zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung ohne Einwände einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) Berichte des Vorsitzenden: Der Vorsitzende berichtet über die am 1. Juli 1987 beim obersten Agrarsenat in Wien stattgefundene mündliche Verhandlung in der Sache Berufung des Proponentenkommitees gegen das Erkenntnis des Landesagrarsenates betreffend die Agrargemeinschaftlichkeit der Forstfondsliegenschaften. Er berichtet weiters, daß am heutigen Tage das Erkenntnis des Obersten Agrarsenates eingegangen ist. Der Oberste Agrarsenat hat in seinem Erkenntnis erwogen, daß entsprechend der Rechtsauffassung des Verfassungsgerichtshofes der Landesagrarsenat im konkreten Fall unrichtig zusammengesetzt ist, da Dipl. Ing. Germann als Angehöriger der erstinstanzlichen Behörde an der Entscheidung der II. Instanz mitgewirkt hat. Aus diesem Grunde hat der Oberste Agrarsenat das Erkenntnis behoben, ohne daß er auf die Sachentscheidung selbst eingegangen ist. Der Landesagrarsenat wird daher neuerlich in richtiger Zusammensetzung über die Berufung des Standes Montafon Forstfonds gegen den erstinstanzlichen Bescheid zu entscheiden haben. Gegen das Erkenntnis steht die Möglichkeit zur Beschwerdeerhebung an die Höchstgerichte (VwGH oder VfGH) offen. Der Vorsitzende teilt weiters mit, daß von der Vorarlberger Illwerke AG zur Mitfinanzierung des Maßnahmenkonzeptes zur Sanierung der Standeswaldungen bereits ein Betrag in Höhe von S 1.000.000, -- übergeben wurde. Gleichfalls berichtet er, daß auch vom Land die grundsätzliche Zusage zur Mitfinanzierung sowie auch von den Seilbahngesellschaften die grundsätzliche Beschlußfassung in den Geschäftsleitungen zur Mitfinanzierung dieses Konzeptes bereits im Jahre 1987 erfolgt ist. Die Aufbringung der Mittel der Seilbahngesellschaften ist im Rahmen der Skipassabrechnung vorgesehen. Bezüglich der Mitfinanzierung der Forstfondsgemeinden wird berichtet, daß seitens der Gemeinden Vandans, Tschagguns und St. Anton ebenfalls bereits die diesbezüglichen Beschlüsse der Gemeindevertretungen vorliegen. Der Vorsitzende ersucht die Kollegen Bürgermeister, die noch ausstehenden Gemeindevertretungsbeschlüsse baldmöglichst einzuholen. -3- Pkt. 3.) Der Vorsitzende teilt mit, daß die beantragten Bewilligungen für die Errichtung der Forststraße Käferawald in Silbertal erst am 20. Juli zugestellt wurden. Im Hinblick auf die Dringlichkeit einer ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung wurde von der Behörde eine Teilbewilligung für die Errichtung der Forststraße für einen ersten Bauabschnitt mit einer Gesamtlänge von 1.850m erteilt. Über die zweite Bauetappe zur Erschließung der beiden Alpen Rona Alpgues und Käfera wird nach einem weiteren Ermittlungsverfahren gesondert entschieden. Vom Standessekretär werden die auf Grund der erfolgten Ausschreibung sowie der mit dem Betriebsleiter vorgenommenen Trassenbesichtigung vorliegenden Angebotsergebnisse erläutert. Für die Errichtung der Forststraße Käfera liegen somit folgende überprüfte Angebotsergebnisse (jeweils Nettosummen) vor: 1. Fa. Fleiga, Gaschurn S 2.213.280, -2. Fa. Tschofen, Partenen S 2.472.550, -3. Fa. Jäger, Schruns S 2.508.680, 20 4. Fa. Rinderer, Bludenz S 2.547.903, 80 (angebotener Nachlaß in Höhe von 5% bereits berücksichtigt) 5. Fa. Gebrüder Vonbank, Schruns S 3.441.789, -- Der Betriebsleiter berichtet, daß die Firma Fleiga die ihr bisher übertragenen Arbeiten zur vollsten Zufriedenheit des Auftraggebers ausgeführt hat. Vom Standessekretär wird berichtet, daß die Firma Fleiga lediglich die Konzession für Erdbewegungen besitzt und daher für das Angebot eine Bietergemeinschaft mit Baumeister Ing. Siegfried Rünzler aus Tschagguns gebildet wurde. Im Zuge der ausführlichen Beratung werden über die vorliegende Bietergemeinschaft mit Baumeister Rünzler gröbste Bedenken geäußert, zumal ja allgemein bekannt ist, daß die ihm gehörige Baugesellschaft Rünzler erst in den vergangenen Wochen Konkurs angemeldet hat. Es erhebt sich somit die Frage, ob Baumeister Rünzler berechtigt ist, derartige Arbeiten auszuführen bzw. ob er die geforderten Haftungen und Sicherheitsleistungen überhaupt erbringen kann. Da nach den Bestimmungen der Konkursordnung im Falle einer Konkursanmeldung die Weiterführung des Gewerbes nicht mehr möglich ist, wird nach eingehender Beratung die Bildung einer Bietergemeinschaft einhellig abgelehnt. Nach ausführlicher Beratung wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen, die Bauarbeiten zur Errichtung des Forstweges Käfera in Silbertal einstimmig an die Firma Fleiga in Gaschurn zum angebotenen Nettobetrag von S 2.213.280, — zu erteilen, allerdings unter der Voraussetzung, daß der Firmeninhaber Fleisch Rudolf dem Stand Montafon vor einer Auftragserteilung die gewerberechtlichen Voraussetzungen schriftlich zu erbringen hat. Der Vorsitzende gibt weiters bekannt, daß ebenfalls am heutigen Tage die Förderungszusage der Vorarlberger Landesregierung für die Gewährung eines Landesbeitrages in der Höhe von 50% der veranschlagten bzw. der anerkannten Gesamtkosten, max. jedoch in Höhe eines Betrages von S 1, 5 Mio eingegangen ist. -4- Pkt. 4.) Der Vorsitzende bringt ein Ansuchen der Güterweggenossenschaft Versettla in Gaschurn zur Kenntnis, wonach die Güterweggenossenschaft den Stand Montafon ersucht, für den Bauabschnitt IV ebenfalls einen Wegbaukostenanteil in Höhe von 15% zu übernehmen. Bekanntlich ist der Stand Montafon an den Bauabschnitten I-III - der Güterweganlage Versettla mit einem Anteil in Höhe von 15% an den Baukosten, nicht jedoch an den Erhaltungskosten beteiligt. Der Wegabschnitt IV beginnt bei der Mittelstation der Versettlabahn in Gaschurn und weist eine Länge von ca. 500 m auf, womit ca. 14 ha Standeswald erschlossen werden. Vom Betriebsleiter werden die Baukosten mit max. S 500.000, — beziffert. Die Baukosten werden wie folgt aufgebracht: 1. Silvretta Nova Bergbahnen 2. Gemeinde Gaschurn 50% 25% 3. Güterweggenossenschaft Versettla 10% 4. Erwarteter Beitrag des Standes Montafon 15% Der Betriebsleiter berichtet weiters, daß sich im heurigen Frühjahr gelände- sowie auch witterungsbedingt zu Beginn der Güterweganlage eine größere Abrutschung ereignet hat, welche jedoch von den Silvretta Nova Bergbahnen auf ihre Kosten saniert wird. Der Betriebsleiter befürwortet die Notwendigkeit des Baues dieser Güterweganlage, da dadurch weitere Teile der Standeswaldungen erschlossen werden und womit auch die erforderlichen Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen besser gewährleistet sind. Es wird somit aufgrund den Ausführungen des Betriebsleiters über Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen, einen Anteil in Höhe von 15% der Baukosten an der Güterweganlage für den Bauabschnitt IV zu übernehmen. Pkt. 5.) Zur Frage der Anschaffung eines neuen Betriebsfahrzeuges bringt der Betriebsleiter seine Überlegungen zur Kenntnis. Er begründet die Notwendigkeit eines geeigneten Betriebsfahrzeuges vorwiegend mit dem Umstand, daß er täglich viele Kilometer auf teils sehr schlecht ausgebauten und holprigen Forstwegen zu befahren hat, und er bereits teils gesundheitliche Schäden (Rückenschmerzen) feststellen muß. Er weist aber gleichzeitig darauf hin, daß auch von den betriebseigenen Holzern immer wieder das jetzige Betriebsfahrzeug (Suzuki) benötigt wird. Gerade bei Arbeiten in extremen Gebieten ist eine Anfahrt mit einem PKW oft nicht möglich, weshalb auch das eigene Fahrzeug eingesetzt werden muß, um einen effizienten Einsatz der eigenen Organe zu gewährleisten. Vom Standessekretär werden die von den beiden Firmen Orlainsky und Ellensohn in Bürs sowie bei der Firma Bahl Christian in Tschagguns eingeholten Angebote näher erläutert, wobei es sich um Neu- wie auch um Gebrauchtfahrzeuge handelt. Die Anschaffungspreise für ein Neufahrzeug bewegen sich bei den Marken Toyota bzw. Mitsubishi in einer Größenordnung von ca. 230.000, -- bis 240.000, -- netto, wobei die angebotenen Rabatte im Ausmaß von ca. 10% bereits berücksichtigt sind. -4- Das von der Firma Bahl angebotene Modell Daihatsu würde unter Berücksichtigung des 9%igen Rabattes netto S 182.600, — kosten. Von der Firma Orlainsky Bürs wurde weiters ein gebrauchtes Geländefahrzeug, Marke Mitsubishi Pajero, mit einem Alter von 2 Jahren und 59.000 km zum Nettopreis von S 173.500, -- angeboten. Nach eingehender Beratung wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen, für den Betriebsleiter ein geländegängiges Fahrzeug Marke Daihatsu Diesel DX, PKW-Version zum Nettopreis von S 182.600, -- von Herrn Christian Bahl in Tschagguns anzuschaffen. Die Entscheidung erfolgt auch in Berücksichtigung des Umstandes, daß allfällige Service- und Reparaturarbeiten in der Nähe vorgenommen werden können. Gleichfalls soll versucht werden, im Verhandlungswege eine Erhöhung des angebotenen Rabattes von derzeit 9% zu erreichen. Pkt. 6.) Vom Standessekretär wird ein Schreiben von Frau Magdalena Neher, Vandans 171 mit dem Antrag auf Übertragung des Holzbezugsrechtes für den wegen Baufälligkeit abzubrechenden Stall Bp. 637 Vandans zur Kenntnis gebracht. Wie die Erhebung durch den Betriebsdienst ergeben hat, wird die Baufälligkeit des Objektes konstatiert, der Einforstungsumfang wurde mit ca. 90 fm ermittelt. Die Antragstellerin betreibt eine Landwirtschaft. Nach eingehender Beratung wird auf Grund des vorliegenden Sachverhaltes über Antrag des Vorsitzenden der Übertragung des Holzbezugsrechtes des Stalles Bp. 637 auf den auf der Grundparzelle 1797/1 geplanten Neubau einstimmig stattgegeben. Das lt. Holzliste für den Neubau erforderliche Servitutsholz im Umfang von 92 fm wird bewilligt und der Einforstungsumfang mit diesem Ausmaß festgesetzt. Das alte Objekt ist bis spätestens 3 Jahre nach Fertigstellung des Neubaues abzutragen, andernfalls für das zugewiesene Servitutsholz der ortsübliche Kaufpreis nachverrechnet wird. Das Schindelholzbezugsrecht wird nicht mitübertragen, es kann die vorgesehene Ablöse beantragt werden. Pkt. 7. - Allfälliges) Marlin Ernst bringt zur Kenntnis, daß er im Zuge der Renovierung seines Wohnhauses wegen Baufälligkeit auch das Kammergeschoß abbrechen mußte. Vom Standessekretär wird hiezu berichtet, daß lt. Erhebung durch die Betriebsorgane die Notwendigkeit der Erneuerung auch dieses Teiles des Objektes festgestellt wurde. Das erforderliche Nutzholz im Umfang von ca. 10 fm wurde nach Rücksprache in der Verwaltung bewilligt. Bgm. Wekerle stellt unter Bezug auf das bereits erwähnte Erkenntnis des Obersten Agrarsenates fest, daß nunmehr eigentlich der Zeitpunkt gekommen wäre, wo nochmals eine einvernehmliche Lösung in der Talschaft angestrebt werden sollte. Er äußert unter Hinweis auf seine früheren Bedenken die Vermutung, daß vom Proponentenkomitee in erster Linie nicht eine Änderung in der Bewirtschaftung der Standeswaldungen angestrebt wird, sondern daß es dem Kern dieses Komitees vor allem um die Überführung des Eigentums an den Standeswaldungen in eine Agrargemeinschaft und damit um den Aufbau einer eigenen Machtposition in der Talschaft geht. -5- Marlin Ernst stellt dazu fest, daß die in der Vergangenheit kritisierten Bewirtschaftungsfehler der Anlaß zu den Bestrebungen des Proponentenkomitees waren, selbstverständlich sei aber auch die Klärung der anhängigen Rechtsfrage, und damit die Klärung des Eigentums an den Waldungen für die weitere Vorgangsweise erforderlich. Das laufende Rechtsverfahren müsse nun zu Ende geführt werden. Der Vorsitzende bedauert, daß diese Frage nicht einvernehmlich in der Talschaft geklärt werden kann und weist darauf hin, daß bereits viele vom Proponentenkomitee kritisierten Bereiche der Standeswaldbewirtschaftung unter seiner Amtsführung einer Änderung zugeführt wurden und damit bereits viele Kritikpunkte weggefallen sind. Er strebe eine einvernehmliche Lösung an, eine Überführung des Eigentums der Gemeinden an den Standeswaldungen in eine Agrargemeinschaft könne er aber nicht widerspruchslos zu Kenntnis nehmen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende mit dem Dank für die rege Teilnahme um 15.30 Uhr die Sitzung. Schruns, am 31. Juli 1987 Schriftführer: Forstfondsvertretung: