19620719_FF_000

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:45
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1962-07-19
Erscheinungsdatum 1962-07-19
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Inhalt des Dokuments

- 1 - STAND MONTAFON FORSTFOND Schruns Niederschrift auf genommen am Donnerstag, den 19. Juli 1962 im Sitzungszimmer des Verwaltungsgebäudes des Standes Montafon in Schruns. Mit Einladungsschreiben vom 16. Juli 1962 wurden die Bürgermeister der acht Forstfondgemeinden von Montafon zu dieser Sitzung in der Eigenschaft als Standesvertreter geladen. Um 8 Uhr 30 werden die vollzählig erschienenen Bürgermeister der acht Forstfondgemeinden vom Vorsitzenden Standesrepräsentant Bürgermeister Josef Keßler herzlich begrüßt und gleichzeitig die 23. ordentliche Standesausschuss-Sitzung dieser Legislaturperiode eröffnet. Nach Feststellung der gegebenen Beschlußfähigkeit wird die Sitzungsniederschrift, vom 12. Juli 1962, die jedem Standesvertreter per Post zugesandt wurde, stimmeneinheitlich genehmigt. Zu Punkt 2 der Tagesordnung: Die Waldaufseher der Standeswaldaufsichtsgebiete St. Gallenkirch I und II haben in der Standeskanzlei in Schruns bekanntgegeben, daß im heurigen Winter 1961/62 in ihren Aufsichtsgebieten übermässig viel Schneebruchund Windwurfholz angefallen ist und der normale diesjährige Servitutsholzbezug nicht all diesen Anfall beansprucht. Die Standesvertreter beschließen einstimmig, daß den Bezugsberechtigten ein gerechtfertigter Servitutsholz-Vorausbezug zugewiesen werden kann und daß an Nichtstandesbürger nur in äußerst schwerbringbarer Lage Holz zugewiesen werden darf. Jeder Holzanfall über den von der Forstbehörde bewilligten Bezug ist unbedingt der Standeskanzlei bekanntzugeben und die Zuweisung darf nur durch diese erfolgen. Zu Punkt 3 der Tagesordnung: Ganahl Otto, St. Gallenkirch hat um die käufliche Überlassung von ca. 50 fm Windwurfholz im Gweiltobel angesucht. Da dieses Abgangholz nur nach vorheriger Erstellung eines Zubringerweges bringbar ist und daher für die Bezugsberechtigten eine nicht zumutbare Bringung gegeben ist, beschließen - 2 - die Forstfond-Ausschuss-Mitglieder, dem Gesuchsteller: Ganahl Otto in St. Gallenkirch dieses Windwurfholz zum Preise von S 100.-- pro fm käuflich zu überlassen. Zu Punkt 4 der Tagesordnung: Dem Ansuchen des Sprengelarztes von Innermontafon Herrn Dr. Ostap Buzmaniuk in St. Gallenkirch HNr. 2a um käufliche Überlassung von ca 40 fm Bauholz zur Erstellung eines Wohnhauses und den nötigen Ordinationsräumen wird stattgegeben. Die Zuweisung hat nach Möglichkeit im Standeswaldgebiet St. Gallenkirch I "Rütital" zu erfolgen und zwar im Bereiche der Servitutsholzzuweisung der Gemeinde St. Gallenkirch. Der Kaufpreis pro fm Nutzholz wurde mit Schilling dreihundert festgesetzt. Zu Punkt 5 der Tagesordnung: Ablösung für Schindeldächer bei Maisäßhäuschen wird auf eine kommende Sitzung vertagt, da vorerst durch die Standeskanzlei die rechtlichen Möglichkeiten beim zuständigen Grundbuch zu erfragen und zu prüfen sind. Zu Punkt 6 der Tagesordnung: Ansuchen der Marktgemeinde Schruns um Übernahme des Zinsendienstes für die notwendigen Darlehen zur Erstellung einer neuen Hauptschule in Schruns, (jährlich 400, 000.-- Schilling mit einer Laufzeit von 10 Jahren). Der Vorsitzende wiederholt kurz den Inhalt der diesbezüglich - mit einer Abordnung der Gemeinde Schruns unter Führung des Herrn Bezirkshauptmannes Hofrat Dr. Julius Längle - geführten Besprechung bei der vorausgegangenen Standesausschuss-Sitzung am 12. d. M., da der Abgeordnete zum Vorarlberger Landtag Herr Bürgermeister Ignaz Battlogg von St. Anton wegen einer Landtagssitzung bei der letzten Standesvertretungs-Sitzung nicht teilnehmen konnte. Hernach verließt der Vorsitzende ein von ihm verfasstes Schriftstück, in welchem er im Namen aller Hauptschulsprengelgemeinden Montafons an die Direktion der Vorarlberger Illwerke, Aktiengesellschaft in Bregenz das bittliche Ersuchen gestellt hat, den geplanten Hauptschulneubau in Schruns finanziell zu unterstützen. Die Bürgermeister danken dem Vorsitzenden für seine persönlichen Bemühungen und erhoffen ebenfalls eine erfolgversprechende Zusage von Seiten der Vorarlberger Illwerke A.G. -3- Bürgermeister Alfons Bitschnau, als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans berichtet, daß bei einer kürzlich stattgefundenen Sitzung der Agrargemeinschaft Vandans das diesbezügliche Ansuchen der Marktgemeinde Schruns an die Forstfondgemeinden aus rechtlichen Gründen als vollkommen unakzeptabel abgewiesen wurde, da eine Verwaltungsgemeinschaft niemals hoheitsrechtliche Agenden finanziell unterstützen könne. Als Vertreter der politischen Gemeinde Vandans begrüße er die Initiative der Marktgemeinde Schruns, anerkenne und schätze alle von ihr bisher vollbrachten Leistungen und Bemühungen und versichere fernerhin diesem Unternehmen seine bestmöglichste Hilfe, Förderung und finanzielle Unterstützung auch innerhalb seiner Gemeindevertretung angedeihen zu lassen. Standesrepräsentant-Stellvertreter Bürgermeister Peter Wachter von Gaschurn gibt erneut seiner bei der letzten Standesausschuss-Sitzung zustimmenden Meinung Ausdruck und verweist wiederum auf die Wichtigkeit der Gründung dieser Bildungsstätte im weltbekannten Zentrum des Tales Montafon und den bisher bestens bewährten Zusammenhalt aller Standesgemeinden hin. Der Abgeordnete zum Vorarlberger Landtag und Bürgermeister der Gemeinde St. Anton i. M. Ignaz Battlogg erklärt ebenfalls, daß es unrechtsmässig sei, wenn eine Verwaltungsgemeinschaft hoheitsrechtliche Agenden übernehme. Trotz großer Aufgaben und Belastungen seiner kleinen finanzschwachen Gemeinde, sowie anderer Einstellung der Schülereltern habe er sich bislang immer für den Bestand und die Beschickung der Hauptschule Schruns - und nicht für Bludenz - vorwiegend aus Talschaftszusammengehörigkeitsgründen energisch eingesetzt. Die beantragte Zinsendienstübernahme könnte nur dem Stand Montafon- 10 Gemeinden (bzw. 8 Gemeinden, da Lorüns und Stallehr nicht zum Hauptschulsprengel Schruns gehören) zugemutet werden, dieser aber müßte wiederum diese Last zu Ende des laufenden Rechnungsjahres auf die einzelnen Gemeinden Montafons verumlagen, was dann einer zusätzlichen Belastung zum Pflichtschulbeitragsgesetz gleich käme. -4- Bürgermeister Anton Brugger von Tschagguns weist wiederum auf die Wichtigkeit der Gründung dieser neuen Bildungsstätte hin, erklärt aber ebenfalls, daß er einer Zinsendienstübernahme durch den Forstfond nicht zustimmen könne, ferner würde er sich dafür einsetzen, daß man die finanzschwachen Gemeinden bei einer zusätzlichen Belastung zum Pflichtschulbeitragsgesetz entsprechend berücksichtigen würde. Um seine persönliche Einstellung zu diesem Vorhaben der Gemeinde Schruns zu bekunden, erklärt er - vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindevertretung - eine zeitweise Abtretung von 2 - 3 Klassen im neuerstellten Schulgebäude in Tschagguns bei Übernahme von den Beleuchtungs-, Beheizungs- und Reinigungskosten. Bürgermeister Alfons Bitschnau von Vandans stellt den Antrag auf schriftliche Abstimmung ob der Forstfond Montafon aus rechtlichen Gründen diesen Zinsendienst zu übernehmen gewilligt ist. Das von den bestellten Stimmenzählern Bürgermeister Anton Brugger und Hermann Mangard ermittelte Ergebnis lautet auf 2 Ja- und 6 Neinstimmen. Das Resultat dieser schriftlichen Abstimmung erübrigt weitere Debatten innerhalb der Forstfondvertretung. Jedoch erklären sich alle Standesvertreter solidarisch bereit, als Vertreter der politischen Gemeinden fernerhin dieser Talschaftssache, wo wie bisher bei allen anderen Gemeinschaftsangelegenheiten, engste Zusammenarbeit und vollste Unterstützung. Zu Punkt 7: Keßler Oskar und Maria, Gaschurn HNr. 130 haben um Übertragung des Holzbezugsrechtes vom Wohnhaus Nr. 130 in Gaschurn, Bp. Nr. 357 auf den bereits begonnen Wohnhaus-Neubau auf der Gp. Nr. 1719/2 Kat. Gemeinde Gaschurn angesucht. Nach Anhörung des zuständigen Standesvertreters und dessen Befürwortung wird diesem Ansuchen einhellig stattgegeben. Bei der Verkaufs-Urkunde hat die antragstellende Partei unbedingt darauf zu achten, dass die Löschung des bisher bestandenen Holzbezugsrechtes durchgeführt wird, ebenfalls ist dies im Servitutrecht-Übertragungsbescheid zu beachten. Zu Punkt 8: Die Gemeinde St. Anton i. M. steht mit einer Textilfirma in Unterhandlung wegen der Errichtung einer Industriefiliale innerhalb ihres Gemeindebereiches. -5- Sollten diese Verhandlungen zu einem konkreten Ergebnis führen, so überläßt der Forstfond Montafon der ansuchenden Gemeinde einen Bauplatz zur Erstellung dieses Zweigbetriebes auf der St. AntonerAllmende. Zu Punkt 9: Waldaufseher Fleisch Josef, Schruns, hat der Forstverwaltung bekanntgegeben, daß die Firma Norbert Heinzle, Küfermeister in Bludenz, zur Bringung von Holz aus einer Privatwaldung in Tschagguns: "Mauren" ob den "Hofnerwaldungen" zur bereits bestehenden Greiferbahn eine Zubringerbahn erstellen muß. Durch diese technische Beförderungseinrichtung würden im Standeswaldgebiet St. Gallenkirch I ca.100 bis 150 fm überständiges Holz erschlossen, die zufolge des äußerst unwegsamen Geländes sonst nicht als Nutzholz bringbar sind, daher beschließen die Standesvertreter die Schlägerung und den Verkauf dieses Holzes. Jenen Punkten, die auf der Tagesordnung nicht aufscheinen, wird die Dringlichkeit gemäß § 34 VGO zuerkannt. Schluß der Sitzung: 12 Uhr 15 Der Schriftführer: Die Standesvertreter: