19780627_FF_Kurrenda

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:45
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1978-06-27
Erscheinungsdatum 1978-06-27
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Publikationen Montafon Forstfondsprotokolle_ff_
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Inhalt des Dokuments

-0- STANDMONTANFON, FORSTFOND _________________________ Kurrenda ________ Sachverhalt ___________ Wie bereits bekannt ist, wollen die Jagdpächter der Forstfondeigenjagd St. Hubertua" in Silbertal, Walter Frey und Dr. Franz Rhomberg in Zürich, auf Forstfondgrund, im Jagdgebiet "St. Hubertus" ein Forstbetriebsgebäude bauen, weil die alte Jagdunterkunft, die sich in Privatbesitz befindet, nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht. Nachdem die "St. Hubertusjagd", die immerhin ein Ausmaß von 1.111 ha hat, keine eigene Jagdhütte besitzt, ist seitens der Jagdpächter vorgesehen, daß das neue Objekt nach einem bestimmten Zeitablauf in das alleinige Eigentum des Forstfondes übergeht. Das in der Sitzung vom 27.6.1978 vom Jagdpächter vorgelegte Angebot hat nicht ganz den Vorstellungen des Forstfondausschusses entsprochen. Bei einer neuerlichen Aussprache mit Dr. Franz Rhomberg, bei welcher seitens des Forstfondes Standesrepräsentant Bgm. Erwin Vallaster, Standesrepr. Stellvertr. Bgm. Ernst Pfeifer, Bgm. Georg Amann und Bgm. Harald Wekerle anwesend waren, konnte eine kürzere und anders gestaffelte Gebäudeabschreibung vereinbart werden. Außerdem hat es sich heraus gestellt, daß der Umbaute Raum nicht so aufwendig ist, wie anhand der Pläne angenommen wurde. Eine Auasprache zwischen Dr. Franz Rhomberg und dem Gemeindevorstand in Silbertal brachte das Ergebnis, daß seltene der Gemeinde Silbertal die Baubewilligung erteilt wird. Auf Grund dieser neuen Ausgangslage sind die mit der Verhandlung betrauten Forstfondmitglieder der Ansicht, daß den Jagdpächtern der "St. Hubertusjagd" nachfolgender Vorschlag _________ zur Annahme unterbreitet werden kann: -1- STAND MONTAFON FORSTVERWALTUNG 6780 SCHRUNS Postfach 6 SCHRUNS, am 30.6.1978 VORARLBERG/Fernruf 05556/2132 An die Jagdgesellschaft "St. Hubertus" in Silbertal z. Hdn. Herrn Walter Frey und Herrn Dr. Franz Rhomberg Ch 8002 Zürich ______________ Tödistraße 36 Betrifft: Erstellung eines Forstwirtschaftsgebäudes im Forstfondeigenjagdgebiet "St. Hubertus" in Silbertal; Vorfinanzierung. ______________________________________________________ Sehr geehrte Herren! Mit Bezug auf die Aussprache vom 28.6.1978 in der Forstfondkanzlei in Schruns, schlagen wir vor, daß die Erstellung und Finanzierung eines Forstwirtschaftsgebäudes in der Forstfondeigenjagd "St. Hubertus" in Silbertal wie folgt geregelt wird: Der Forstfond tritt als Bauherr auf, weil das Objekt auf seinem Boden erstellt wird und auch in sein Eigentum übergeht. Laut vorgelegten Plänen betragen die voraussichtlichen Baukosten für das geplante Forstbetriebsgebäude rd. S 2.600.000.Diese Baukosten werden nach oben mit S 2.600.000.- fixiert und gelten gleichzeitig als Grundlage für die Baukostenabrechnung und Gebäudeabschreibung ungeachtet von eventuellen Kostenüberschreitungen. Die erforderliche Zufahrtsstraße und die Versorgung des Gebäudes mit elektrischem Strom (Erstellung eines Kraftwerkes) sind ein Bestandteil des Forstbetriebsgebäudes. Die Kosten der Zufahrtsstraße und des Kraftwerkes sind in den nach oben fixierten Baukosten von S 2.600.000.- nicht enthalten und werden bei einer eventuellen Auflösung des Mietverhältnisses -2- nicht zurückgezahlt. Die Vorfinanzierung der fixierten Baukostensumme von 2.600.000. Schilling hat eine Laufzeit von 22 Jahren und wird wie folgt im Wege der Gebäudeabschreibung zurückgezahlt: Fixierte Baukosten ...................... S 2.600.000.-Rückzahlungsrate in den ersten zehn Jahren (2/3 der Baukostensumme) = jährlich S 173.333, 40 ................... S 1.733.334.-Die nächsten 6 Jahre jährlich S 144.444, 33 ................... S ______________ 866.666.-- Weitere 6 Jahre wird das Objekt den Jagdpächtern mietfrei überlassen, sodaß nach 22 Jahren, durch die jährliche Abschreibung (16 Jahre) und die mietfreie Überlassung des Objektes (6 Jahre), die Vorfinanzierung abgegolten ist. Das zur Erstellung des Forstbetriebsgebäudes erforderliche Holz wird vom Forstfond unentgeltlich am Stock zur Verfügung gestellt; nicht aber das Holz für die Inneneinrichtung. Beim vorzeitigen Auflösen des Jagdpachtvertrages infolge Tod, Unfall, Invalidität oder aus einem anderen unvorhergesehenen Ereignis seitens der Jagdpächter, hat der Forstfond die noch ausstehende Restschuld auf die fixierte Baukostensumme von S 2.600.000.- in gleichbleibenden Jahresraten, verteilt auf die restlichen Jahre (Differenz auf 22 Jahre) in bar zurückzuzahlen. Die Vorfinanzierung für den Bau Binse Forstbetriebsgebäudes wird dem Stand Montafon, Forstfond als Mietsvorauszahlung auf die Dauer von 22 Jahren zinslos zur Verfügung gestellt. Die anfallenden Steuern und Abgaben, Versicherungen und sonstigen Betriebskosten, gleich welcher Art sie sind, gehen zur Gänze zu Lasten der Jagdpächter -3- Der Forstfond verpflichtet sich die Eigenjagd "St. Hubertus" in Silbertal, den Jagdpächtern Walter Frey und Dr. Franz Rhomberg auf die Dauer von 22 Jahren, d.i. bis 31.3.1999, zum derzeitigen Jagdpacht Schilling, wertgesichert zu verpachten. Bei strafrechtlichen Verstößen gegen das Jagd- oder Forstgesetz kann der Forstfond das Pachtverhältnis auflösen; muß aber die restliche Vorfinanzierung der fixierten Baukostensumme von S 2.600.000.- in gleichbleibenden Jahresraten an die Jagdpächter zurückzahlen (siehe wie bei Tod usw.). Das Forstbetriebsgebäude steht den Jagdpächtern Walter Frey, und Franz Rhomberg bzw. der Jagdgesellschaft "St. Hubertus" zur alleinigen und unentgeltlichen Benützung zur Verfügung, solange diese im vorgenannten Zeitraum (22 Jahre) Pächter der Forstfondeigenjagd "St. Hubertus" sind. Beide Pächter haften zur ungeteilten Hand. Scheidet der eine Jagdpächter aus, so übernimmt sein Partner dessen Anteil zu den gleichen Bedingungen und Verpflichtungen. Zur Bestätigung dieser Vereinbarung und als Zeichen des Einverständnisses bitten wir Sie diesen Brief zu unterfertigen. Die Unterfertigung erfolgt in Zürich, wo auch die Originalurkunde aufbewahrt wird. Wir erhalten von Ihnen eine Photokopie dieses Briefes. Der Standesrepräsentant: -4- Sollten Sie mit dem vorangeführten Vorschlag einverstanden sein, so bitte ich diese Kurrenda mit "ja" zu unterfertigen. Schruns, am 30.6.1978 Standesrepräsentant Bgm. Erwin Vallaster ja [Unterschrift] Standesrepräsentan- ja [Unterschrift] Stellvertreter Bgm. Ernst Pfeifer Präsident LAbg. Bgm. Ignaz Battlogg ja [Unterschrift] Bürgermeister Georg Amann ja [Unterschrift] Bürgermeister Eduard Bitschnau ja [Unterschrift] Bürgermeister Harald Wekerle ja [Unterschrift] Für die Agrargem. St. Gllk. ja Ernst Marlin [Unterschrift] Für die Agrargem. Vandans Anton Wachter [Unterschrift] ja