20051213_FF_006

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:45
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2005-12-13
Erscheinungsdatum 2005-12-13
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Inhalt des Dokuments

STAND MONTAFON - FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 13. Dezember 2005 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 6. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 06. Dezember nehmen an der im Anschluss an die Standesssitzung auf ca 15.30 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Dr Erwin Bahl, Schruns; Bgm Martin Netzer, Standesrepräsentant-Stellvertreter, Gaschurn; Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm Arno Salzmann, St. Gallenkirch; Bgm Willi Säly, Silbertal; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; VizeBgm Michael Zimmermann, Vandans; Entschuldigt: Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Schriftführer: Standessekretär Mag Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 16.10 Uhr die 6. Sitzung der Forstfondsvertretung, begrüßt die Kollegen Bürgermeister und stellt gemäß Verordnung über den Gemeindeverband Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift 5. Forstfondssitzung vom 15.11.2005; 2. Einbringung eines Antrages an das Bezirksgericht Montafon auf Festsetzung der Entschädigung für das von der Wasserrechtsbehörde mit Bescheid vom 27.10. 2005 festgesetzte Schutzgebiet für die Brunnenquellen 1 bis 3 der Wassergenossenschaft Silbertal-Kristberg in Silbertal; 3. Vorlage und Beschlussfassung des Voranschlages 2006 mit Dienstpostenplan und Festsetzung der Tarife und Abgabepreise für Servitutsholz; 6. Forstfondssitzung: 13.12. 2005 Seite - 1 - 4. Berichte; 5. Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Die allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelte Niederschrift der 5. Forstfondssitzung wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) Der Vorsitzende informiert über die im Anschluss an die vergangene Forstfondssitzung stattgefundenen weiteren Gespräche mit den Vertretern der Wassergenossenschaft Silbertal, bei welchen diese auch über die bereits bei der Behörde 2. Instanz eingebrachte Berufung gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz informiert wurden. In einer ausführlichen Erörterung wurden nochmals die gegenseitigen Standpunkte hinsichtlich der Entschädigungsfrage für die Zustimmung zur Einräumung von Quellschutzgebieten im Ausmaß von ca 18 ha mit einer jährlichen Entschädigung von 243 EUR laufend bzw einer Einmalentschädigung in Höhe von 6.291 EUR gemäß Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz diskutiert. In der gemeinsamen Besprechung am 25. November wurde von den Vertretern des Forstfonds unter Berücksichtigung der Wertansätze des forsttechnischen Amtsachverständigen und bezugnehmend auf weitere vorliegende Gutachten insbesondere auch den Aspekt der Bereitschaft zur Rechtseinräumung eine einvernehmliche Entschädigung im Bereich zwischen 1.000 bis 1.500 jährlich im Sinne eines beiderseitigen Kompromisses sowie in Hinblick auf die Zumutbarkeit für die Genossenschaftsmitglieder als möglich beurteilt. Von der Genossenschaft wurde dann mit Schreiben vom 27. November auf Basis weiterer Beratungen in der Vollversammlung mitgeteilt, dass von den Verantwortlichen der Wassergenossenschaft die schon in früheren Gesprächen angebotene einmalige Entschädigung von 7.000 EUR in Anbetracht der lt Ansicht der Genossenschaft minimalen Einschränkung für die Waldbewirtschaftung als für den Grundeigentümer ausreichend beurteilt wird. Von den Vertretern der Genossenschaft wird insbesondere auf das vom forsttechnischen Amtsachtverständigen abgegebene Gutachten und die darin ermittelte Entschädigung Bezug genommen. Zur Frage der Anrufung des Zivilgerichtes mit dem Antrag auf Festsetzung der Entschädigung ergibt sich eine ausführliche Diskussion. Bgm Säly weist auf Aussagen der Genossenschaftsorgane hin, wonach im Falle einer Beschreitung 6. Forstfondssitzung: 13.12. 2005 Seite - 2 - des Zivilrechtsweges von der Genossenschaft die Übergabe der Wasserversorgung an die Gemeinde beabsichtigt ist. Bgm Säly beurteilt auch die Einbringung einer Klage durch den Stand Montafon gegen die Wassergenossenschaft und damit einen Teil der Silbertaler Bevölkerung als sehr problematisch sowohl für die Stimmung in der Gemeinde selbst als auch im Verhältnis zwischen Gemeinde bzw Bürgermeister und dem Forstfonds. Bgm Säly unterbreitet aus Sicht der Gemeinde ein Angebot dahingehend, dass von der Gemeinde zu dem vom Forstfonds erwarteten Betrag eine Ausgleichszahlung zwischen Entschädigung lt behördlichem Gutachten und den weiteren vorliegenden Gutachten des Forstfonds in Höhe von 750 EUR jährlich wertgesichert geleistet wird. 6. Forstfondssitzung: 13.12. 2005 Seite - 3 - In der Diskussion wird von der Forstfondsvertretung dieses Angebot aus den angesprochenen Beweggründen grundsätzlich positiv aufgenommen. Hinsichtlich der Abwicklung kristallisiert sich in der Diskussion jedoch klar hervor, dass die Entschädigungsvorschreibung an die Genossenschaft zu ergehen hat und eine allfällige Refundierung Angelegenheit des Innenverhältnisses zwischen Genossenschaft und Gemeinde Silbertal darstellt. Diese Abwicklung wird auch im Hinblick auf zu erwartende weitere Quellschutzgebiete in anderen Gemeinden befürwortet. Auf Antrag des Vorsitzenden wird somit nach ausführlicher Diskussion einstimmig beschlossen, das von der Gemeinde Silbertal unterbreitete Angebot zur Zahlung eines Ausgleichsbetrages in Höhe von 750 EUR jährlich wertgesichert anzunehmen. Die Abwicklung hat derart zu erfolgen, dass die Vorschreibung der Entschädigungszahlung an die Wassergenossenschaft ergeht und die Ausgleichszahlung durch die Gemeinde direkt mit der Genossenschaft abzuwickeln ist. Als Einmalentschädigung wird gemäß Angebot der Wassergenossenschaft ein Betrag von 7.000 EUR gemäß Bescheidauflagen dem Forstfonds zur Verfügung gestellt. Bgm Säly wird in den nächsten Tagen die beschlossene Vorgangsweise mit den Vertretern der Genossenschaft im Detail abklären und den Forstfonds darüber fristgerecht informieren, damit keine Fristversäumung zur möglichen Einbringung eines Antrages beim Bezirksgericht eintritt. Sofern von den Vertretern der Wassergenossenschaft ebenfalls die Zustimmung zu dieser Vorgansweise vorliegt, wird die bei der Behörde bereits eingebrachte Berufung zurückgezogen. Pkt. 3 Vom Vorsitzenden wird gemeinsam mit dem Standessekretär der Voranschlag 2006 im Detail erläutert, welcher unter Berücksichtigung des Vortrages eines Gebarungsabganges von 230.300 EUR aus dem Vorvorjahr mit einer Gesamtsumme von 2.698.600 EUR abschließt. Außer der geplanten Inangriffnahme der Forstwegprojekte Willis Sita und Hafa in St. Gallenkirch, Gufel in Gaschurn und Kurzer Zug in Tschagguns sowie die Sanierung des Schlepperweges Hora und die Errichtung des Schlepperweges Hüttnertobel in St. Gallenkirch mit Ausgaben von insgesamt 166.000 EUR sind im Voranschlag 2006 keine außerordentlichen Ausgaben- bzw Einnahmenansätze enthalten. Vom Vorsitzenden wird zusätzlich informiert, dass laut aktueller Einnahmen- Ausgabenübersicht das laufende Jahr mit einem Überschuss von ca 200.000 EUR abgeschlossen werden kann. 6. Forstfondssitzung: 13.12. 2005 Seite - 4 - Der von der Verwaltung vorgelegte Vorschlag für die Festsetzung der Stockgelder und Abgabepreise für Servitutsholz und Hackschnitzel wird mit Ausnahme einer geringfügigen Reduzierung des Brennholzpreises am Stock auf 9 EUR in der vorliegenden Fassung ebenfalls einstimmig zu Kenntnis genommen (alle Tarife inkl 10% Ust). 6. Forstfondssitzung: 13.12. 2005 Seite - 5 - Zu der seit dem laufenden Jahr gestarteten Förderungsaktion für die Verwendung des heimischen Rohstoffes Brennholz bei Installierung einer Hackschnitzelheizung bzw eines Holzvergaserheizkessels wird insofern eine Klarstellung vorgenommen, als beim Anschluss von mehreren Wohneinheiten an eine Hackschnitzelanlage pro Wohneinheit eine einmalige Förderung in Form der kostenlosen Überlassung von 10 srm Hackschnitzel gewährt wird. Der Dienstpostenplan wird in der vorliegenden Fassung zur Kenntnis genommen. Dazu wird klar gestellt, dass nach rechtlicher Abklärung auf Grund der Tatsache, dass der Forstfonds nun ein Gemeindeverband kraft Gemeindegutgesetz bzw gemäß Gemeinderecht darstellt, künftig auch das Forstpersonal dem Gemeindebedienstetengesetz bzw bei Neueintritten dem Gemeindenangestelltengesetz unterliegen und damit die bisherige Rechtsgrundlagen auf Basis des Kollektivvertrages für Land- und Forstarbeiter künftig keine Anwendung mehr finden wird. Nach Beantwortung verschiedener Anfragen wird über Antrag des Vorsitzenden der Voranschlag 2006 in der vorliegenden Fassung mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt: Ausgabe der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung Ausgaben der Haushaltsgebarung Vortrag Gebarungsabgang 2004 Gesamtausgaben 2.083.600 384.700 2.468.300 230.300 2.698.600 Einnahmen der Erfolgsgebarung Entnahme aus Kassabeständen (Abgang) Gesamteinnahmen 2.468.300 230.300 2.698.600 Zur Bedeckung des Gebarungsvortrages aus dem Jahr 2004 in Höhe von 230.300 EUR wird beschlossen, diesen falls erforderlich entweder im Rahmen einer kurzfristigen Barvorlage bzw allenfalls auch im Wege eines kurzfristigen Darlehens zu finanzieren, falls sich im Verlaufe des Kalenderjahres 2006 eine finanzielle Notwendigkeit dazu ergibt. Der Dienstpostenplan wird in der vorgelegten Form über Antrag des Vorsitzenden ebenfalls einstimmig genehmigt. Die Stockgelder und Abgabepreise für Servitutsholz und Hackschnitzel werden mit der bereits genannten Änderung beim Brennholz am Stock in der vorliegenden Fassung ebenfalls einstimmig genehmigt. Bgm Netzer gibt zu Protokoll, dass seine Zustimmung zum Voranschlag vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindevertretung erteilt wird. 6. Forstfondssitzung: 13.12. 2005 Seite - 6 - Pkt. 4 – Berichte - Keine Wortmeldungen; 6. Forstfondssitzung: 13.12. 2005 Seite - 7 - Pkt. 5 – Allfälliges: a) Bgm Netzer informiert kurz, dass angeblich in der Beschwerdeangelegenheit zum Gemeindegutgesetz bzw der dazu erlassenen Verordnung vom Verfassungsgerichtshof eine Entscheidung vorliegen soll. Zwischenzeitlich ist die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes beim Land eingetroffen. Der Verfassungsgerichtshof hat sämtliche Anträge der Beschwerdeführer abgewiesen und damit die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über das Gemeindegut und damit auch der auf dessen Basis erlassenen Verordnung für den Forstfonds des Standes Montafon bestätigt. b) In der geplanten Nutzung Kilkatobel- Mottatobelwald berichtet Bgm Netzer über Kontaktnahme mit der Fa Wucher in Richtung Hubschrauberbringung. Konkrete Details sollen mit dem Betriebsleiter näher erörtert werden. Zum Abschluss der Sitzung bedankt sich der Vorsitzende für die konstruktive Zusammenarbeit im abgelaufenen Jahr und wünscht allen Forstfondsvertretern und deren Familien besinnliche und erholsame Weihnachtsfeiertage sowie alles Gute zum bevorstehenden Jahreswechsel. Ende der Sitzung, 17.15 Uhr Schruns, 15. Dezember 2005; Schriftführer: 6. Forstfondssitzung: 13.12. 2005 Forstfondsvertretung: Seite - 8 -