19651104_FF_006

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:46
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1965-11-04
Erscheinungsdatum 1965-11-04
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Publikationen Montafon Forstfondsprotokolle_ff_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Niederschrift Aufgenommen am 4. November 1965, im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, anläßlich der 6. Sitzung der Forstfondvertretung in dieser Funktionsperiode. Mit Einladungsschreiben vom 27. Okt. 1965, wurde auf heute vormittags 8.30 Uhr eine Forstfondsitzung anberaumt, zu welcher die Vertreter des Forstfondes, und zwar: Standesrepräsentant Bgm. Peter Wachter aus Gaschurn, " " Stellvertreter LAbg. Bgm. Ignaz Battlogg aus St. Anton i.M., Bürgermeister Alfons Bitschnau aus Vandans, Bürgermeister Martin Both aus Tschagguns, Bürgermeister Hermann Brugger aus Silbertal, Bürgermeister Erwin Vallaster aus Bartholomäberg, Gemeinderat Franz Josef Stofleth aus Schruns, als Vertreter der Marktgemeinde Schruns und Anton Lorenzin aus Gortipohl, als Obmann der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch erschienen sind. Der Standesrepräsentant Bgm. Peter Wachter eröffnet als Vorsitzender die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Anschliessend wird zur Erledigung nachstehender Tagesordnung übergegangen: 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 7.10.1965. 2. Vertrag über die 20 kv-Freileitung Partenen/Valülla, vorgelegt durch die Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz. 3. Ansuchen des Edwin Erhard in Silbertal, um die Entbindung von der Reallast der Zaunerhaltung gegenüber der standeseigenen Gp. 1488/1 in K.G. Silbertal. 4. Zukünftige Erhaltung der Rellstalstraße. 5. Ansuchen des Johann Rudigier in Gaschurn HNr. 132, um die Zuweisung von rd. 100 fm Bauholz für einen Stallneubau. 6. Ansuchen des Eduard Marte, Zollbeamter in Tschagguns, um die käufliche Überlassung von ca. 11 fm Bauholz aus Abgangbeständen für einen Wohnhausneubau. 7. Schlägerung von 150 fm Fichtenholz am Stock im Gargellental/Valisera. Bericht über die Fertigstellung des Holzbringungsweges im sog. "Lärchenzug" in Tschagguns. Erledigung der Tagesordnung: Zu Pkt. 1. Die Sitzungsniederschrift vom 7. Okt. 1965 wird in vorliegender Fassung genehmigt und gefertigt. Zu Pkt. 2. Der von der Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz, vorgelegte Vertrag Nr. 155, betreffend die 20 kv-Freileitung Schaltstation Partenen Lech - Trafostation Valüllaalpe, wird in vorliegender Fassung genehmigt. [-2-] Zu Pkt. 3. Dem Ansuchen des Edwin Erhard in Silbertal HNr. 38, um die Freilassung von der Reallast der Zaunerhaltung, die auf der Gp. 19 in K.Gr. Silbertal mitlastet, wird stattgegeben. Zu Pkt. 4: Hinsichtlich der Erhaltung der Rellstalstraße ist der Forstfond grundsätzlich bereit, sich an den Kosten der Erhaltung der Straßendecke in der derzeitigen Breite von ca. 3, 50 m zu beteiligen, jedoch unter der Voraussetzung, daß zur Schlägerung und für den Abtransport von Standesholz aus dem Rellstal die Straße mit Lkw. und anderen Fahrzeugen befahren werden darf. Über die Höhe der Beteiligung kann erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Wünschenswert wäre die Bildung einer Güterweggenossenschaft unter Mitbeteiligung der Alpen. Zu Pkt. 5: Dem Ansuchen des Johann Rudigier in Gaschurn HNr. 132, um die Zuweisung von rd. 100 fm Servitutsholz für einen Stallneubau. wird nicht zur Gänze stattgegeben. Es werden ihm 60 fm Nutzholz am Stofk zum normalen Stockgeldpreis bewilligt. Zu Pkt. 6. Dem Ansuchen des Eduard Marte in Tschagguns, um die käufliche Überlassung von ca. 11 fm Abgangholz für Bauzwecke wird stattgegeben. Nachdem die genauere Örtlichkeit nicht bekannt ist, wird die Preisfestsetzung dem Herrn Standesrepräsentanten und dem zuständigen Waldaufseher überlassen. Zu Pkt. 7. Gegen die Schlägerung von ca. 150 fm Fichtenholz am Stock in Valisera (Gargellental) zur Finanzierung des Forstfondhaushaltes ist nichts einzuwenden. Einvernehialich wird die Tagesordnung um folgende Punkte erweitert: Pkt. 8. Dem Ansuchen des Ender Manfred, Pdstangesteliter in St. Gallenkirch, um die käufliche Überlassung von ca. 15 fm Bauholz aus Abgangbeständen wird stattgegeben. Die Zuweisung erfolgt in St. Gallenkirch auf dem sog. "Beerboden" zum Preise von S 200.- pro fm der anfallenden Holzmenge. Pkt. 9. Dem Ansuchen des Helmut Fritz in Tschagguns, um die käufliche Überlassung von 50 fm Bauholz aus Abgangbeständen kann nicht zur Gänze stattgegeben werden. In Berücksichtigung des geringen Vorrates an Abgangholz können nur 10 fm bewilligt werden. Preisfestsetzung wie unter Pkt. 6. Pkt. 10. Dem Ansuchen des Ignaz Burtscher in Silbertal HNr. 98, um die Zuweisung eines Brennholzloses zum Kaufpreis (Nichtbürger) wird aus Präjudizgründen abgelehnt. [-3-] Pkt. 11 Das Ansuchen des Theodor Durig in Schruns, Battloggstraße, um die käufliche Überlassung eines Brennholzloses wird abgelehnt. Die Partei wird in die Eigenwaldung verwiesen. Pkt. 12. Dem Ansuchen des Hermann Loretz in Silbertal HNr. 102, um die käufliche Überlassung 2.25 fm Schindelholz, das als Servitutsholz bezogen, zu Schindeln aufgearbeitet, aber wegen Flößverlust zu kurze Schindeln ergeben hat, die für eine normale Lattg. nicht geeignet sind, wird stattgegeben. Der aufzuzahlende Kaufpreis wird mit S 130.- per fm festgelegt. Pkt. 13. Dem Ansuchen des. Engelbert Mangeng in Bartholomäberg, um die Übernahme der Kesten für die Notwegerstellung durch den Gislabach in Silbertal, durch den Forstfond, wird stattgegeben. Pkt. 14. Dem Ansuchen des Waldaufsehers Erich Marent in St. Gallenkirch, um die die Berücksichtigung der vor der definitiven Bestellung geleisteten Dienst jähre als Waldaufseher-Mithilfe, und zwar vom 1.6.1955 bis 31. August 1964, bei der Bemessung des Bezuges hinsichtlich der Dienstalterszulage, wird stattgegeben. Pkt. 15. In der Holzverkaufssache Franz Battlogg in St. Anton i.M., wird der vom Bezirksgericht für Montafon vorgeschlagene Kaufpreis von S 250.- pro fm der anfallenden Holzmenge anerkannt. Die bereits ausgestellte Rechnung Rechnung Nr. 132/1964 ist in diesem Sinne abzuändern. Anderseits darf nicht übersehen werden, für die erst im Jahre 1965 fertig bezahlte Schuld vtn 7.037, 80 S die noch offen stehenden Verzugszinsen einzufordern. Pkt. 16. Dem Verzicht auf das Holzbezugsrecht für die Bp. 1092 Wohnhaus Nr. 47 mit angebautem Stall in Gargellen durch die Geschwister Ella Sierp, geb. Brückelmeier und Maria Leitz, geb. Brückelmeier (beide in Deutschland wohnhaft) gegen die Abgabe von 72 fm Bauholz am Stock zum normalen Stockgeldpreis, wird zugestimmt. Pkt. 17. Für die Verwaltungskanzlei ist eine Vervielfältigungsmaschine Marke "GESTETNER" anzuschaffen. Berichte: a) Der Vorsitzende berichtet, daß der "Lärchenzugweg" in Tschagguns, der als Holzbringungsweg gebaut wurde, fertiggestellt ist. Desgleichen auch vorgesehene Zubringerweg in Länge von 190 lfm. Die aufgelaufenen Kosten für den ca. 550 m langen Hauptweg und den ca. 190 m langen Zubringerweg betragen incl. der Trassenfreilegung S 69.648.—, somit pro lfm S 94.12. [-4-] b) Der Vorsitzende bringt ein Schreiben der Agrarbezirksbehörde Bregenz zur Kenntnis, in dem die Ansicht der Forstverwaltung bestätigt wird, wonach bei Servitutsregulierten Maisäßen für die Dauer in der die Liegenschaft nicht oder von einer anderen Liegenschaft aus landwirtschaftlich genutzt wird, das Brennholzbezugsrecht ruht (Bescheid Zl. 500/65, v. 27.10.1965). c) Des weiteren berichtet der Vorsitzende, daß am 25.10.1965, über Einladung der Markgemeinde Schruns, im Hotel "Taube" in Schruns, eine Ehrung des mit 1. Sept. 1965 in den zeitlichen Ruhestand getretenen Hauptschuldirektors Max Thomann stattgefunden habe., Dabei wurde ihm durch Landeshauptmann Dr. Keßler das Dekret über die Ernennung zum Oberschulrat überreicht. In diesem Zusammenhange habe der Vorsitzende dem scheidenden Hauptschuldirektor den Dank der Talschaft für sein Bemühen um Bau einer Hauptschule in Schruns ausgesprochen. Oberschulrat Max Thoman haben ihn gebeten den Vertretern des Forstfondes seinen Dank für die tatkräftige Unterstützung bei der Verwirklichung des Projektes: Neubau der Hauptschule in Schruns, zu übermitteln. Die Berichte werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Beginn der Sitzung: 8.30 Uhr. Ende der Sitzung: 11.30 Uhr.