19820727_FF_012

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:46
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1982-07-27
Erscheinungsdatum 1982-07-27
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Publikationen Montafon Forstfondsprotokolle_ff_
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Inhalt des Dokuments

-1- NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 27. Juli 1982 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 12. Sitzung der FORSTFONDSVERTRETUNG in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 20. Juli 1982 nehmen an der auf heute anberaumten Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Erwin Vallaster aus Bartholomäberg als Vorsitzender, Bürgermeister Heinrich Sandrell aus Gaschurn, Bürgermeister Harald Wekerle aus Schruns, Ernst Marlin aus St. Gallenkirch als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch, Gottfried Schapler aus Vandans als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans, Bürgermeister Mag. Siegmund Stemer aus St. Anton ab 15.30 h, entschuldigt: Bürgermeister Eduard Bitschnau aus Tschagguns, Bürgermeister Georg Ammann aus Silbertal, Der Vorsitzende eröffnet um 14.00 Uhr die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Die Beschlußfähigkeit ist gegeben. TAGESORDNUNG 1.) Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 18. Juni 1982; 2.) Auftragsvergabe für die Erstellung des Schnapfawaldweges in Gargellen; 3.) Ansuchen der Agrargemeinschaft Schandang, Vandans um die Erlaubnis zur Mitbenützung des Wegstückes vom Ganeuerweg bis zum "Schottenzug" sowie um Verlängerung des Weges um ca 200 m; 4.) Ansuchen des Traugott Bitschnau, Bartholomäberg - Jetzmunt 226 um Genehmigung eines Holztausches; 5.) Maisäßverpachtung "Hoha" in Schruns; 6.) Ansuchen der Montafoner Hochjochbahn GmbH, Schruns um Abtragung des alten Kropfenliftes mit Neuerstellung des ehemaligen Sennigratliftes (Einsessellift); 7) Ansuchen der Alpe Zamang um Zuweisung von Servitutsnutzholz zur Erstellung eines Alpgebäudes; 8) Ansuchen der Alpgenossenschaft Garnera, Gaschurn um Zuweisung von weiteren 20 fm Servitutsnutzholz für die Fertigstellung der Sennhütte; -2- 9.) Ansuchen des Vallaster Otmar, Schruns um Zuweisung von 50 fm Servitutsnutzholz zur Erstellung eines neuen Stallgebäudes; 10.) Barbisch David, Gaschurn - Beratung über Stallabbruch; 11.) Angebot der Fa. Immobilien-Marent, Innsbruck zum Kauf eines Sägewerkes; 12.) Berichte; In Erweiterung der Tagesordnung: Grundbeistellung für die Errichtung der zentralen Abwasserreinigungsanlage in Vandans; Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1) Bgm. Sandrell bringt vor, daß die Sitzungsniederschrift vom 18. Juni 1982 aufgrund der inzwischen stattgefundenen Kommissionierung des Liftbauvorhabens dahingehend zu ändern ist, daß die Entschädigung für die Einräumung der Dienstbarkeit zur Errichtung eines Zufahrtsweges über Forstfondsgrund jährlich S 2.500, — wertgesichert gemäß dem Vlbg. Lebenshaltungskostenindex beträgt und ab 1.8.1982 zur Zahlung fällig wird. Die Einräumung der Dienstbarkeit erfolgt auf eine Zeit von 10 Jahren, das ist bis 31. 7. 1992. Sollte nach diesem Zeitraum eine Benützung des Zufahrtsweges durch die Seilbahngesellschaft nötig sein, so ist eine neuerliche Vereinbarung mit dem Stand Montafon - Forstfonds abzuschließen. Ansonsten wird die Sitzungsniederschrift in der vorliegenden Fassung genehmigt und gefertigt. Pkt. 2) 1.) 2.) 3.) 4.) 5.) 6.) Fa. Fa. Fa. Fa. Fa. Fa. Rinderer, Bludenz Jäger, Schruns Kunz, Bludenz Tschofen, Partenen Retter, Bludenz Vonbank, Schruns S 2.365.908, 85 S 2.602.758, 45 S 2.747.175, 70 S 2.828.460, -S 2.961.918, -S 4.925.517, 07 Die Fa. Hilti & Jehle, Feldkirch, hat kein Angebot abgegeben, da ihr ein Arbeitsbeginn zum gewünschten Termin nicht möglich ist. -3- Nach Beratung über die abgegebenen Offerte wird die Erstellung des Forstweges Schnapfawald einstimmig an die Fa. Otto Rinderer, Bludenz zum Anbotspreis von S 2.005.007, 50 netto vergeben. Vor Auftragserteilung an die Fa. Rinderer ist jedoch noch die endgültige Zusage über die Mitbeteiligung an der Finanzierung des Forstweges von der Seilbahn Gargellen GmbH, einzuholen. Direktor Köchle von der Seilbahn Gargellen GmbH, hat nach Rücksprache mit den Hauptgesellschaftern eine Beteiligung in Höhe von S 1.000.000, — an den Baukosten zugesagt, bei einer eventuellen Überschreitung der Angebotssumme würden zusätzlich 50% der Mehrkosten übernommen. Die schriftliche Bestätigung durch die Seilbahngesellschaft erfolgt nach Beschlußfassung durch die Generalversammlung im Verlaufe des Monats August. Für die Trassenschlägerung wurden von 2 selbständigen Akkordanten Angebote abgegeben, und zwar: a) Dieter Fritz, Bludenz b) Lau Walter, Wolfurt - S 300, —/ fm netto - S 190, —/ fm netto Die Holzschlägerungsarbeiten werden einstimmig an den Akkordanten Lau Walter zum Anbotspreis von S 190, — pro fm vergeben. Seitens der Forstfondsvertretung wird für den Abtransport des Trassenholzes die Ansicht vertreten, mit dem Frachter Schennach in Verbindung zu treten, da er aufgrund der örtlichen Lage die günstigste Anfahrtsmöglichkeit zur Forststraße besitzt. Nach Rücksprache mit Herrn Schennach erklärt sich dieser bereit, den Holzabtransport auf den Lagerplatz bei der Seilbahntalstation der Gargellener Seilbahn zu einem Preis von S 70, -- / fm zu übernehmen, wobei in diesem Preis eine teilweise Holzbringung mittels Kranseilwinde inbegriffen ist. Das anfallende Trassenholz wird zum Teil an einheimische Bauwerber verkauft, der Rest ist als Servitutsholz an die bezugsberechtigten Parteien zuzuweisen. Der Preis für das aufgearbeitete Servitutsholz beträgt wie bei anderen Holzschlägen S 350, — pro fm für Brennholz und S 700, —/ fm für Nutzholz. Pkt. 3.) Dem Ansuchen der Agrargemeinschaft Schandang (vertreten durch den Obmann Paul Tagwerker, Vandans) um die Benützung des Wegstückes vom Ganeuerweg bis zum sogen. Schottenzug wird die -4- Zustimmung erteilt, sofern sich die Agrargemeinschaft an der Erhaltung des bestehenden Wegstückes ab der Abschrankung "Haggen" (bis dahin Gemeindestraße) beteiligt. Desgleichen wird die Zustimmung zur Verlängerung des Weges um ca 200 m erteilt, die Erhaltung dieses Wegstückes ist jedoch alleinige Sache der Agrargemeinschaft Schandang, weiters muß dem Forstfonds die jederzeitige unentgeltliche Mitbenützung gestattet sein. Das anfallende Trassenholz von ca. 5 Stück Fichten wird der Agrargemeinschaft überlassen. Die zur Erstellung des Weges notwendigen behördlichen Bewilligungen sind von der Agrargemeinschaft Schandang einzuholen. Pkt. 4.) Dem Ansuchen des Traugott Bitschnau aus Bartholomäberg um die Genehmigung zum Verkauf des für die Errichtung eines Stallgebäudes sowie für die Renovierung des dabei befindlichen Hauses genehmigten Servitutsholzes wird die Zustimmung erteilt. Bitschnau hat das zur Errichtung der erwähnten Gebäude erforderliche Holz aus seinem Privatwald entnommen, um die Errichtung noch vor dem Wintereinbruch 1981 durchzuführen. Das bewilligte Servitutsholz im Ausmaß von 140 fm ist von der Trassenschlägerung des Forstweges Schnapfenwald in Gargellen zuzuweisen. Pkt. 5.) Das Ansuchen des Günter Erz aus Wendlingen, Deutschland um Vermietung des Maisäßes "Hoha" in Schruns wird vertagt, da der Forstfonds aufgrund fehlender Genehmigung des Kaufes durch die Landesgrundverkehrskommission noch nicht Eigentümer ist. Unabhängig davon vertritt die Forstfondsvertretung die Ansicht, daß die auf dem Maisäß vorhandenen Objekte erhalten werden sollen. Eine eventuelle spätere Vermietung ist gegebenenfalls auszuschreiben. Pkt. 6.) Die Montafoner Hochjochbahnen Schruns haben mit Schreiben vom 27. Mai 1982 um die Erlaubnis zur Abtragung des alten Einsesselliftes Kropfen und Errichtung der Einsesselliftanlage Sennigrat -5- angesucht. Bei der am 8. Juli 1982 stattgefundenen eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung wurde durch den Standesrepräsentanten gegen die Errichtung der neuen Sesselanlage grundsätzlich kein Einwand erhoben, desgleichen wurde die Zustimmung zur Inanspruchnahme von Standesgrund erteilt, jedoch vorbehaltlich der Zustimmung durch die Forstfondsvertretung. Weiters wurde durch den Standesrepräsentanten verlangt, daß das alte Wegstück oberhalb der Talstation aufzulassen und zu begrünen ist, desgleichen ist die Einbindung des alten Kapellweges in den Genossenschaftsweg so zu gestalten, daß die Holzbringung gewährleistet ist. Die Forstfondsvertretung stimmt der Errichtung der neuen Einsesselliftanlage und der Grundinanspruchnahme einstimmig zu und nimmt die abgegebenen Erklärungen durch den Standesrepräsentanten zur Kenntnis. Das anfallende Trassenholz, ca. 14 Randfichten, ist aufgearbeitet frei Abfuhrstraße der Forstverwaltung zur Verfügung zu stellen, der Zuwachsentgang ist zu ermitteln und der Hochjochbahn vorzuschreiben. Sonstige nicht mehr benötigte Flächen der alten Seilbahntrasse sind aufzuforsten. Für die Grundinanspruchnahme bzw. Überspannungsrechte sind entsprechende Dienstbarkeitsverträge mit der Montafoner Hochjochbahn GmbH und dem Forstfonds abzuschließen. Pkt. 7.) Die Alpe Zamang mußte durch den Bau der Zamangbahn die schon baufälligen Alpgebäude auf dem Grasjoch (Hirtenhütte und Scharm) entfernen. Aufgrund der Beschlußfassung durch die Alporgane ist beabsichtigt, die neuen Alpgebäude gemeinsam mit der Zamangbahn GmbH zu errichten, wobei für die Alpe eine Personalunterkunft sowie ein Stall für ca 60 Stück Jungvieh vorgesehen ist, für die Zamngbahn GmbH Klosettanlagen und Trockenraum. Der gesamte Holzbedarf für das Objekt beträgt 155, 00 m3. Der Alpe Zamang werden für die Algebäude 120 fm Servitutsholz bewilligt, davon sind ca 90 fm im Bereich Blenischau unter der Straße (Bringung mit Seilwinde) und der Rest von ca 30 fm aus der Schlägerung Schnapfawald zuzuweisen. Die Zamangbahn GmbH muß ihren Holzbedarf käuflich erwerben. In Zukunft ist nur jener Teil des Gebäudes eingeforstet, welcher der Alpwirtschaft dient (einstimmiger Beschluß). -6- Pkt. 8.) Dem Ansuchen der Alpgenossenschaft Garnera, Gaschurn um Zuweisung von weiteren 20 fm Servitutsnutzholz für die Sennhütte wird nicht stattgegeben, da im vergangenen Jahr für dieses Objekt schon 113 fm zugewiesen wurden. Der Forstfondsausschuß weist auf die bisherige großzügige Bewilligung hin, zumal die alte Sennhütte großteils aus Steinen erbaut war. Der Alpgenossenschaft wird jedoch die Möglichkeit zum Kauf des fehlenden Holzes eingeräumt. Pkt. 9.) Dem Vallaster Otmar, Schruns - Gantschierstraße 432 werden für die Errichtung eines neuen Stallgebäudes auf seinem landwirtschaftlichen Anwesen 50 fm Servitutsnutzholz bewilligt. Die Zuweisung soll aus der Trassenschlägerung des Schnapfenwaldes in Gargellen erfolgen. Um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom alten auf den neuen Stall ist noch anzusuchen, das alte Gebäude ist abzubrechen. Pkt. 10.) Barbisch David, Gaschurn Nr. 166 hat neben seinem alten Stallgebäude im Jahre 1979 einen neuen Stall errichtet und hiefür 67, 30 fm Servitutsnutzholz zum Stockgeldpreis bezogen. Ein Antrag auf Übertragung des Holzbezugsrechtes ist bisher nicht erfolgt, desgleichen ist der alte Stall nicht abgebrochen. Lt. Beschluß der Forstfondsvertretung ist um die Übertragung des Holzbezugsrechtes anzusuchen und gleichzeitig das alte Objekt abzutragen, andernfalls ist für das bereits bezogene Servitutsholz für den Neubau der Kaufpreis nachzuzahlen. Für den Abbruch ist eine Frist von einem Jahr einzuräumen. Pkt. 11.) Vom Angebot der Fa. Immobilien Marent, Innsbruck zum Kauf des Sägewerkes Tschabrunn in Bludenz mit Übernahme von 50% der Geschäftseinrichtungen sowie der Geschäftsführung wird kein Gebrauch gemacht. -7- Pkt. 12.) Berichte: Der Vorsitzende berichtet, daß am 6.8.1982 in Dornbirn die diesjährige Jahreshauptversammlung des Vorarlberger Waldvereins mit Neuwahlen in den Vereinsausschuß stattfindet. Als Mitglied des Forstfonds im Vereinsausschuß wird, wie bisher, der Standesrepräsentant vorgeschlagen. Der Vorsitzende berichtet über Anfragen von Marlin Elmar, Sägewerk in Gortipohl bezüglich der weiteren Holzentnahmen im Netzagebiet in St. Gallenkirch. Marlin hat im vergangenen Jahr aus diesem Gebiet ca. 501 fm Nutzholz bezogen und auf mündliche Zusagen der Verwaltung auf weitere Holzentnahmen im Jahre 1982 die Seilbahn nicht abgebrochen. Der Vertreter von St. Gallenkirch, Ernst Marlin weist in diesem Zusammenhang auf das Problem der Überschlägerung insbesonders im Zusammenhang mit dem Bau des Forstweges Schnapfawald in Gargellen hin. Nach allgemeiner Debatte wird angeregt, mit dem Sägewerk Marlin Gespräche über eine Mindestmenge an Kaufholz für das heurige Jahr sowie über den Preis aufzunehmen. Pkt. 13.) - In Erweiterung der Tagesordnung: Im Zusammenhang mit dem Grunderwerb für die zentrale Abwasserreinigungsanlage in Vandans und der hiefür erforderlichen Schutzdämme verlangt die Agrargemeinschaft Vandans für die von ihr zur Verfügung gestellten Grundflächen Ersatzgründe im Ausmaß 1:1. Infolge weiterer Grundinanspruchnahmen zur Erstellung der Schutzdämme für die ARA sind die unterhalb der Vandanserstraße und außerhalb des Vensertobles verbleibenden Restflächen für die Agrargemeinschaft Vandans für eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung uninteressant, weshalb sie eine Abtretung sämtlicher Grundflächen in diesem Bereich an den Abwasserverband beschlossen hat. Die Ersatzflächen wünscht die Agrargemeinschaft Vandans im Bereich Raschitsch (Rellstalstraße) zu übernehmen, wo sie mit ihrem Besitz an den Stand Montafon - Forstfonds angrenzt. Die restliche Tauschfläche beträgt - vorbehaltlich der endgültigen Vermessung - ca 3, 20 bis 3, 50 ha. -8- Die Forstfondsvertretung erklärt sich mit der Bereitstellung der erforderlichen Tauschflächen für den Abwasserverband und Abtretung derselben an die Agrargemeinschaft Vandans grundsätzlich einverstanden, (einstimmige Beschlußfassung)Über die endgültige Fixierung der Tauschflächen sowie Bewertung derselben kann erst nach Besichtigung entschieden werden. Ende der Sitzung: 19.00 Uhr Schruns, 6.8.1982 Der Schriftführer: Der Forstfondsausschuß: