19910924_FF_005

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:47
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1991-09-24
Erscheinungsdatum 1991-09-24
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Publikationen Montafon Forstfondsprotokolle_ff_
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 24. September 1991 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 5. Sitzung der Forstfonds Vertretung in der laufenden Legislaturperiode; Aufgrund der Einladung vom 13. September 1991 nehmen an der auf 9.30 Uhr einberufenen Sitzung teil: Standesrepräsentant LAbg. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch Ernst Bergauer, Gaschurn in Vertretung des verhinderten Bürgermeisters Heinrich Sandrell; Ernst Marlin, St. Gallenkirch als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch; Dir. Gottfried Schapler als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans; Entschuldigt: Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn;; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 9.35 Uhr Forstfondsvertreter und stellt gemäß fest. Dem Antrag des Vorsitzenden um weiteren Punktes in die Tagesordnung zur Behandlung steht somit folgende die Sitzung, begrüßt die Standesstatut die Beschlußfähigkeit Aufnahme eines wird einstimmig stattgegeben, TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung vom 11. April 1991; 2. Berichte des Vorsitzenden und des Betriebsleiters; 3. Festlegung von Zuständigkeitsbereichen für Vergaben durch Standesrepräsentant und Betriebsleiter; 4. Betriebsfahrzeuge - Entscheidung über Ankauf; 5. Bau eines Geräteschuppens mit Garagen in St. Gallenkirch; 6. Benützung von Forstwegen durch Mountainbike-Fahrer; -2- 7. Bereinigung von Grenzangelegenheiten im Zuge der Forsteinrichtung; 8. Antrag von Maier Sepp auf Kauf der Gp. 4244/12 in St. Gallenkirch; Erweiterung der Tagesordnung: 9. Ankauf der Gp. 1060 KG Tschagguns von Durig Ernst; 10. Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 4. Forstfondssitzung vom 11. April 1991, welche allen Forstfondsvertretern zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2. - Berichte des Vorsitzenden: a) Mit Bescheid vom 19.08.1991 wurde die Güterweggenossenschaft Silbertal-Wasserstuben gebildet, an welcher der Stand Montafon gemäß dem von der Agrarbezirksbehörde Bregenz erarbeiteten Bau- und Erhaltungsschlüssel am Wegabschnitt II (von Genossenschaftssäge bis Alpe Wasserstuben) mit 51, 81% beteiligt ist. Der Wegabschnitt II ist am Wegabschnitt I (Bergstation Kristbergbahn bis Genossenschaftssäge) mit 46% beteiligt. Von der Genossenschaft soll die Weganlage bis zur Alpe Wasserstube einer Generalsanierung unterzogen werden, die Beteiligung des Standes Montafon ist auf Basis der von der Güterweganlage und den anschließenden Forstwegen erschlossenen Standeswaldungen berechnet. Die Sanierungsarbeiten werden im Auftrag der Genossenschaft durch die Agrarbezirksbehörde durchgeführt. b) Zum Abschluß der Dienstbarkeitsverträge mit den Seilbahngesellschaften wird vom Vorsitzenden zur Kenntnis gebracht, daß die grundsätzliche Zustimmung zur Aufnahme des vereinbarten Zusatzentgeltes in Höhe von S 1, —/m2 beanspruchter Grundfläche von allen Gesellschaften akzeptiert wurde und die Erstellung der Dienstbarkeitsverträge von den Gesellschaften in Auftrag gegeben ist. Mit der Vorarlberger Illwerke AG sind die Dienstbarkeitsverträge für Seilbahn und Schiabfahrt mit Rodelbahn Vandans bereits abgeschlossen und verbüchert. -3- c) Von der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Schruns wurde der Umwidmungsantrag für die von der Vorarlberger Illwerke AG im Tauschwege zur Errichtung eines neuen Betriebs- und Verwaltungsgebäudes erworbenen Grundfläche an der Umfahrungsstraße in Schruns abgelehnt. Dazu wird von Bgm. Wekerle zur Kenntnis gebracht, daß in der Gemeindevertretung vehemente Widerstände gegen eine Umwidmung der Grünfläche zwischen dem Auwaldbereich an der III und der B-188 gegeben sind und daher eine Zustimmung zum Umwidmungsantrag des Standes Montafon nicht zu erreichen war. Es wird dazu weiters zur Kenntnis gebracht, daß in diesem Zusammenhang auch weitere Umwidmungsanträge negativ entschieden wurden. Die Marktgemeinde Schruns spricht sich jedoch klar dafür aus, daß die Standesverwaltung auch weiterhin in der Gemeinde Schruns angesiedelt ist, weshalb von der Gemeindevertretung eine Unterstützung bei der Ersatzgrundbeschaffung zugesichert wurde. Diesbezüglich wurden bereits zwei mögliche Standorte an der Umfahrungsstraße besichtigt, wobei seitens des Standes Montafon der erforderliche Grundbedarf zur Aufnahme der weiteren Verhandlungen für den Grundabtausch ermittelt werden soll. d) Am 8. April fand eine Verhandlung über Kiesentnahmen aus dem Mustrigilbach in Zusammenhang mit Bachräumungen durch die Wildbach- und Lawinenverbauung statt, bei welchen z.T. auch Grundbeanspruchungen des Standes Montafon im Abbaubereich sowie für den Abtransport des Materials erforderlich sind. Diesbezüglich wurde gefordert, daß seitens der Gemeinde Vandans als Bewilligungsinhaberin mit dem Grundeigentümer ein privatrechtliches Übereinkommen abgeschlossen wird. Von Bgm. Wachter wurde dazu erklärt, daß dem Stand Montafon nach vorheriger Information bzw. Rücksprache mit der Gemeinde die Entnahme von Material für Wegebauten gestattet wird. e) Auf die Güterweganlage Ganifer-Verbelia ist am 1.7.1991 aus der "Ahara" ein Felssturz abgegangen, durch welchen die Straße stark beschädigt wurde. Die bisherigen Sanierungskosten betragen ca. S 130.000, —, für die Asphaltierung der Fahrbahn sind lt. Angebot ca. weitere S 120.000, — aufzubringen. Gemäß Bescheid ist der Stand Montafon am ersten Wegabschnitt mit 5% an der Genossenschaft beteiligt. Anläßlich der Ausschußsitzung vom 13.9.1991 wurde eine Mautregelung für Holztransporte durch Nutzungsberechtigte in Höhe von S 20, —/fm beschlossen, die Ausgabe der Berechtigungsscheine und die Einhebung des Mautentgeltes erfolgt durch Organe der Genossenschaft. Von Ernst Bergauer wird dazu weiters berichtet, daß auch bei den Genossenschaften ins Valschavieltal und Mittelmai saß-Versettla eine gleichartige Mautregelung lt. Beschluß der Genossenschaftsorgane existiert. -4- f) Nach den starken Regenfällen ist die Forststraße Tschöppa im sogenannten "Brunnentritt" auf einer Länge von ca. 70 m abgerutscht, für die Sanierung ist lt. vorläufiger Kostenschätzung mit ca. S 400.000, — zu rechnen. Da durch diese Rutschung auch die Rellsbachfassung der Vorarlberger Illwerke AG gefährdet ist, sollen unter Beiziehung des Geologen der VIW Geländeaufnahmen vorgenommen und die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen projektiert werden. Ein Antrag auf Gewährung von Mitteln aus dem Katastrophenfonds wurde bei der Agrarbezirksbehörde in Bregenz bereits eingebracht. g) Vom Vorsitzenden wird zur Kenntnis gebracht, daß Herr Helmut Willi aus St. Gallenkirch bezüglich der Vorschreibung für die unbefugte Entnahme von Nutz- und Brennholz im Zuge der Aufarbeitung des Servitutsholzes vorstellig wurde. Dazu wird vom Betriebsleiter der Sachverhalt näher erörtert und berichtet, daß im Zuge der Aufarbeitung des Servitutsbrennholzes 1990 zusätzlich 2, 63 fm Nutzholz und 2, 00 fm Brennholz ohne Auszeige und Zuweisung aufgearbeitet wurden. Vom dafür vorgeschriebenen Rechnungsbetrag in Höhe von S 3.443, — wurden bisher lediglich S 1.500, — beglichen, weshalb von der Verwaltung eine letzte Zahlungsfrist von 14 Tagen bei sonstiger Exekution eingeräumt wurde. Gleichzeitig wurde die weitere Zuweisung von Servitutsholz am Stock für die nächsten 5 Jahre gestrichen. Von der Forstfondsvertretung wird der Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen und die vom Betriebsleiter und der Verwaltung getroffenen Entscheidungen bestätigt. h) Vom Vorsitzenden wird zur Kenntnis gebracht, daß im Auftrag von Karl Oberer, Besitzer des Gasthauses Kropfen in Schruns, von Rechtsanwalt Dr. Achhammer mitgeteilt wurde, daß hinsichtlich einer Teilfläche von 90 m2 aus der Gp. 3132/1 Ersitzung geltend gemacht wird. Auf dieser Teilfläche befindet sich ca. zur Hälfte ein vor ungefähr 15 Jahren errichtetes Gartenhaus. Von der Verwaltung wurde Rechtsanwalt Dr. Achhammer mitgeteilt, daß die beantragte Ersitzung mangels Vorhandensein der rechtlichen Voraussetzungen nicht akzeptiert wird. Grundsätzlich wird mit Verwunderung bemerkt, daß trotz erfolgten Verhandlungen mit Herrn Oberer zum Zwecke eines Grundabtausches für die von ihm benötigten Grundflächen ohne vorherige Ankündigung die Einschaltung des Rechtsanwaltes vorgenommen wurde. Nach Beurteilung des vorliegenden Sachverhaltes wird die beantragte Ersitzung von der Forstfondsvertretung einhellig als rechtlich nicht gedeckt beurteilt. Unter Hinweis auf die in der Gemeinde Gaschurn erfolgten Beschlußfassungen zur Einhebung von Mautentgelt für Servitutsholztransporte über Genossenschaftsanlagen stellt Bgm. Rudigier fest, daß die Frage einer einheitlichen Regelung über Erhaltungskostenbeteiligungen bei verschiedenen Güterweg- und Interessentschaftsweganlagen trotz wiederholten Beratungen nach wie vor ausständig ist. Dazu wird vom Vorsitzenden berichtet, daß trotz wiederholten Urgenzen der von der Agrarbezirksbehörde insbesondere für den Bereich Seggeswald in Aussicht gestellte Vorschlag für eine -5- Beteiligung des Standes Montafon noch ausständig ist. Von der Gemeinde St. Gallenkirch wurde ein Aufteilungsschlüssel unter Berücksichtigung der erschlossenen Waldfläche und deren Ertragskraft zur Diskussion vorgeschlagen. Bei der Agrarbezirksbehörde soll die Vorlage dieses Vorschlages weiter urgiert werden. Die Schaffung einer einheitlichen Regelung wird vom Standesrepräsentanten wiederum als äußerst schwierig beurteilt. Bgm. Rudigier bringt weiters ein Schreiben vom 17.7.91 von Dipl. Ing. Aschaucher von der Wildbach- und Lawinenverbauung zur Kenntnis, wonach die Bauarbeiten für den Forstweg SchmalzbergHärizug nicht bescheidgemäß ausgeführt sein sollen und dadurch im Zuge von geplanten Baumaßnahmen für das Schafliegertobel für die Gemeinde allenfalls zusätzliche Kosten erwachsen könnten und wie allenfalls der Stand Montafon in die Finanzierung dieser Verbauungsmaßnahmen eingebunden werden könne. Dazu wird vom Betriebsleiter festgestellt, daß die Bauarbeiten genau nach Bescheid durchgeführt wurden und seinerseits durch die Forststraße keinerlei Mehrgefährdung für den unterliegenden Bereich festgestellt und jederzeit an Ort und Stelle nachvollzogen werden kann. Diesbezüglich wird vom Betriebsleiter eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Berichte des Betriebsleiters: Vom Betriebsleiter wird ein ausführlicher Bericht zu den Themen Wegebau, Servitutsholz, Forsteinrichtung, Schutzwaldsanierung, Arbeitsverhältnisse und Betriebsleiter erteilt. 1. Wegebau a) Forststraßen Trurawaldweg und Gaflunamutt sind zur Gänze fertiggestellt, die Kollaudierung erfolgt am 15.10.91; b) Forststraße Schattenwaldverlängerung in Silbertal wurde ab Wühretobel bis Schlag mit 450 lfm neu erstellt. Weiters wurde eine Sanierung der alten Forstweganlage und Anlage mehrerer Seilkranabladeplätze und Einbau von 80 Wasserspulen vorgenommen; c) Schattenwaldbasis: Ausbau alter Schlepperweg ab Schätaboda und Neubau von ca. 120 lfm. Damit ist der Schattenwald im Silbertal im unteren Bereich in Kombination mit Seilkrananlagen bis zu 600m Länge fertig erschlossen. Totales Bodenrückeverbot seit 1986 durch den Betriebsleiter verfügt; d) Wasserstubenweg grob verbreitert bis zur unteren Alphütte Gritsch im Ausmaß von ca. 4, 5 km, derzeit erfolgt Bau des Forstweges Gritsch; e) Härizugweg in Verlängerung des Schmalzbergforstweges im Umfang von 1350 lfm errichtet, ergänzt durch einen Schlepperweg im Borstbodenbereich zur Lenkung der Wanderer - Restarbeiten 1992; -6- f) Bau von Stichwegen im Bereich Sasarscha und Latsches im Ausmaß von insgesamt 350 lfm und Sanierung der Böschungen der alten Forstwege; g) Grüt III derzeit in Bau, Forstweg wird heuer noch fertiggestellt. Damit Lkw-fahrbare Zufahrt vom Ziegerberg ins Gauertal. Alter Sanülerweg wurde bwz. wird in diesem Bauvorhaben ebenfalls saniert (Trockenmauerwerke in rutschgefährdeten Bereichen bzw. Neuschüttung und Einbau von Wasserspulen); h) Schlepperwegebau im Bereich Böschis in Vandans zur Feinerschließung im Ausmaß von ca. 350 lfm; i) Sandtobelweg in Bartholomäberg fertig erstellt - Kollaudierung erfolgt im Oktober 1991; j) Alpwege Käfera und Alpgueß wurden im August durch Agrarbezirksbehörde erstellt Unwetterschäden: Für Wegabrutschung Tschöppa - Ganeu in Vandans - werden Sanierungskosten von über 400.000, — für die Weganlage anfallen, zusätzlich sind laut Geologe umfangreiche Entwässerungsarbeiten zur Hangberuhigung notwendig. Ansonsten sind auf den Forstwegen im Standesgebiet keine größeren Schäden zu verzeichnen gewesen. Trassierung: Derzeit sind Trassierungen für die Forstwege Kessiwald, Willis Sita, Röbitobel, Ronaausbau in Gargellen, Zelfenwald in Tschagguns und Muttwald im Silbertal in Bearbeitung. Weitere Trassierungen wird der Betriebsleiter nur über ausdrücklichen Auftrag der Forstfondsvertretung bzw. über Ersuchen der jeweiligen Gemeinden vornehmen. 2. Servitutsholz Aufgerüstetes Servitutsbrennholz ist mit einer Menge von ca. 2.800 fm zu über 95% fertig zugestellt, wobei 1100 fm Brennholz von der Agrargemeinschaft Rankweil zugekauft wurden. Weiters wurden ca. 600 fm Nutzholz und 110 fm Schindelholz zugestellt (Trassenholz und Seilkranholz). Die Ausgabe von Holz am Stock ist ab Anfang September erfolgt und bis Ende Oktober vorgesehen. Die Ausgabe von Holz am Stock im derzeitigen Ausmaß kann lt. Feststellung des Betriebsleiters bei Berücksichtigung aller vorgebrachten Wünsche von den Betriebsorganen und der Betriebsleitung nicht mit den Hiebsatzauflagen der Behörde in Einklang gebracht werden. Auch ist eine weitere Steigerung der aufgerüsteten Brennholzanteile bei der derzeitigen Erschließung ohne Zukauf nicht mehr möglich. Das Windwurfholz 1990 ist zum überwiegenden Teil aufgearbeitet und in den erschlossenen Waldbereichen auch aus dem Wald gebracht worden. Ca. 1500 fm konnten mangels Forstweganlagen oder aus Kostengründen sowie Rücksichtnahme auf den Wald nicht verarbeitet -7- werden. Forstschutz technisch ist dazu festzustellen, daß bis 20.9. von den Betriebsorganen im Standeswald nur ca. 350 fm Käferholz festgestellt wurden. Zum Vergleich sind bei der Agrargemeinschaft Rankweil oder im Gemeindegebiet Hohenems jeweils ca. 3000 fm Käferholz angefallen. Im Standeswaldgebiet ist momentan die Käfersituation jedenfalls noch beherrschbar. 3. Forsteinrichtung Das Kartenwerk mit den Waldabteilungen ist fertig digitalisiert und muß noch in einzelnen Gemeinden genau überprüft werden. Die Auswertung soll bis Sommer 1992 abgeschlossen sein.. Über 800 Grenzsteine wurden neu gemalt und verlorene Grenzsteine im Einvernehmen mit den betroffenen Grundeigentümern neu gesetzt. Verschiedene Grenzen müssen jedoch vermessen werden, da keine Grenzsteine auffindbar sind oder die Naturgrenzen mit dem Kataster nicht übereinstimmen. Teilweise muß überhaupt neu vermarkt werden, da seit 1892 keine Einigung erzielt werden konnte (z.B. Alpe Innerkapell). Leider mußte festgestellt werden, daß auch Grenzvermarkungen aus den 70-er Jahren teils nicht mit dem Katasterstand übereinstimmen. Mit der gänzlichen Fertigstellung der unklaren Grenzen kann frühestens in 10 Jahren gerechnet werden. 4. Schutzwaldsanierung Das Programm 1991 im Außerbacherwald der Gemeinde Gaschurn wurde durchgeführt (Seilkrannutzung, Böcke, Steinschlagschutz, Aufforstung etc.). Weitere Projekte in Schruns, St. Gallenkirch, Gaschurn und Silbertal werden derzeit erarbeitet und bei der Wildbachverbauung im Winter beantragt. Für 1992 sind Projektierungsarbeiten im Schattenwald im Gauertal und Rellstal sowie im Schattenwald Bartholomäberg vorgesehen. 5. Arbeitsverhältnisse Das Fehlen eines Betriebsgebäudes in Schruns bzw. einer Expositur in St. Gallenkirch führt zu unzumutbaren Verhältnissen und großer Unzufriedenheit beim gesamten Betriebspersonal. Gute Arbeiter sind so nicht auf Dauer an den Betrieb zu binden. Weiters ist unter den Betriebsorganen Unzufriedenheit einerseits mit der Entlohnungshöhe im Vergleich zu den Landeswaldaufsehern, andrerseits mit dem teils mangelnden Interesse der Bürgermeister an den Wald- und Arbeitsverhältnissen im jeweiligen Aufsichtsgebiet vorhanden. Der Betriebsleiter appelliert an die Forstfondsvertreter, hin und wieder etwas Zeit in den Wald und die Mitarbeiter beim Stand Montafon zu investieren. -8- Vom Betriebsleiter wird der Forstfondsvertretung zur Kenntnis gebracht, daß er sich aufgrund den gegebenen Rahmenbedingungen und die teils bei den Forstfondsvertretern mangelnde Unterstützung, sowie die im Vergleich zu anderen Betrieben unbefriedigende Entlohnung eventuell um die bei der Stadt Bludenz ausgeschriebene Stelle als Forstamtsleiter bewerben werde. Der Betriebsleiter stellt fest, daß er nicht "Befehlsempfänger" einzelner Bürgermeister ist, sondern Beschlüsse der Forstfondsvertretung zu vollziehen habe, sofern sie mit den forstgesetzlichen Bestimmungen im Einklang stehen. Bgm. Guntram Bitschnau berichtet über die zwischen ihm und dem Betriebsleiter erfolgte Aussprache, wobei der vom Betriebsleiter erwähnte Ausdruck "Befehlsempfänger" in Zusammenhang mit dem geführten Gespräch beurteilt werden muß und von ihm nicht in dem vom Betriebsleiter dargelegten Sinne verwendet wurde. Von Bgm. Bitschnau wurde im Zusammenhang mit der Diskussion um die Benützung von Forstwegen durch Mountainbike-Fahrer darauf verwiesen, daß diesbezüglich im Sinne der erfolgten Beratungen durch die Forstfondsvertretung eine weitere Diskussion darüber festgelegt wurde, welche Forstwege als Mountainbike-Routen Verwendung finden können. Von ihm wurde Befremden darüber ausgesprochen, daß durch den Betriebsleiter vor Abschluß der diesbezüglichen Diskussion eigenmächtig bei den installierten Fahrverbotstafeln "Forststraße" der Zusatzhinweis "Gilt auch für Radfahrer" angebracht wurde, worüber beim Bürgermeister mehrere Beschwerden eingegangen sind. Diese voreilige Handlung wird von Bgm. Bitschnau zum jetzigen Zeitpunkt als nicht notwendig beurteilt. Vom Betriebsleiter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Betrieb auch für widmungswidrige, allerdings geduldete Verwendungen von Forststraßen, so auch im Zusammenhang mit dem Befahren derselben durch Mountainbike-Fahrer, haftet. Im Zuge der sehr ausführlichen Diskussion werden von der Forstfondsvertretung die vom Betriebsleiter in den vergangenen Jahren im Bemühen um die Standeswaldungen erbrachten Leistungen und den Aufbau des eigenen Betriebsdienstes ausdrücklich anerkannt und gewürdigt. Seitens der Forstfondsvertretung würde es außerordentlich bedauert, wenn der Betriebsleiter tatsächlich seine Ankündigung wahrmachen und den Stand Montafon verlassen würde. Sollten auch finanzielle Überlegungen des Betriebsleiters für seine Entscheidungen ausschlaggebend sein, so wird der Vorsitzende zu diesbezüglichen Verhandlungen mit dem Betriebsleiter ermächtigt. Pkt. 3.) Unter Hinweis auf die Anregung des Prüfungsausschusses wird vom Vorsitzenden ein Entwurf über die Regelungen von Zuständigkeiten für Vergaben durch Verwaltung, Betriebsleiter und Standesrepräsentant vorgelegt. Bei der Vergabe von Arbeiten zur Erstellung von Forstwegen wird der vom Betriebsleiter vertretenen Ansicht einvernehmlich zugestimmt, daß bei der Auswahl des Bestbieters auch die Qualität der ausgeführten Arbeit als Entscheidungsgrundlage mitzuberücksichtigen ist. -9- Über Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig nachstehende Regelung über die Zuständigkeiten für Vergaben durch Verwaltung, Betriebsleiter und Standesrepräsentant beschlossen: a) Betriebsleiter bzw. Standessekretär: Ausgaben für Anschaffungen und Vergabe von Leistungen im Ausmaß von 20% des jeweiligen Haushaltsansatzes, max. jedoch bis zu einem Betrag von S 50.000, — im Einzelfall; b) Betriebsleiter bzw. Standessekretär gemeinsam mit Standesrepräsentanten: Ausgaben für Anschaffungen und Vergabe von Leistungen im Ausmaß bis zu einem Betrag von S 100.000, — lt. Voranschlag im Einzelfall; c) Vergabe für Forstwegebauten: 1. Betriebsleiter: Auftragserteilungen für Wegprojekte bis zu einem Baukostenumfang ohne Eigenleistungen in Höhe von S 200.000, —; 2. Betriebsleiter und Standesrepräsentant gemeinsam: Auftragserteilungen für Wegprojekte bis zu einem Baukostenumfang ohne Eigenleistungen bis zu einer Baukostensumme von S 500.000, —; 3. Die Entscheidung, ob eine Vergabe in Regie oder nach Ausschreibung erfolgt, wird durch den Betriebsleiter nach Rücksprache mit dem Standesrepräsentanten unter Berücksichtigung der Verhältnisse beim einzelnen Wegprojekt, insbesondere unter Berücksichtigung der geologischen Gegebenheiten, getroffen. Die Forstfondsvertretung wird auch weiterhin durch den Vorsitzenden über Vergaben anläßlich von Sitzungen informiert. Gleichfalls wird vom Betriebsleiter der zuständige Bürgermeister über die Durchführung von Wegebauprojekten und dem Beginn der jeweiligen Bauarbeiten in Kenntnis gesetzt. Vom Betriebsleiter wird abschließend noch berichtet, daß bei Auftragserteilungen in Regie ebenfalls die Regiesätze von den einzelnen Firmen eingeholt werden und nach Möglichkeit auch eine Aufteilung der Aufträge auf die in der Talschaft ansäßigen Firmen geplant ist. Pkt. 4.) Vom Vorsitzenden wird ein Überblick über die beim Betrieb vorhandenen Fahrzeuge erstattet und darauf hingewiesen, daß das bereits seit dem Jahre 1983 in Betrieb befindliche Fahrzeug (Suzuki-Jeep) lt. Auskunft der Werkstätte zu einem vertretbaren Aufwand nicht mehr reparaturfähig ist. Für die notwendige Reparatur sind Kosten von mindestens S 20.000, — aufzubringen, wobei keine Gewähr für einen weiteren längerfristigen Betrieb gegeben werden kann. Der -10- Betriebsleiter bringt zur Kenntnis, daß sowohl von den Forstarbeitern wie auch vom Betriebspersonal zur Abwicklung des Dienstes das Privatfahrzeug eingesetzt werden muß, was beim betroffenen Personenkreis bereits wiederholt Kritik ausgelöst hat. Vom Betriebsleiter wird die längerfristige Zielvorstellung ausgesprochen, daß nach Möglichkeit dem Betriebspersonal betriebseigene Fahrzeuge beigestellt werden sollten. Zur derzeit vorliegenden Situation wird vom Betriebsleiter vorgeschlagen, das ihm bereits seit 4 Jahren zur Verfügung stehende Fahrzeug künftig den Forstarbeitern zur Verfügung zu stellen, da dieses Fahrzeug bei der zu erwartenden geringeren Beanspruchung noch einige Jahre verwendet werden kann. Vom Standessekretär wird weiters berichtet, daß für die Anschaffung eines Dienstfahrzeuges für den Betriebsleiter ein Angebot vom Autohaus Bickel in Schlins für einen Mitsubishi Pajero zu einem Sonderpreis incl. Umsatzsteuer von S 295.235, — vorliegt und als Dienstfahrzeug für den Betriebsleiter geeignet wäre. Weiters wird zur Kenntnis gebracht, daß lt. Auskünften von weiteren Fahrzeughändlern für ein vergleichbares Fahrzeug mit einem Anschaffungspreis zwischen S 350.000, — und S 400.000, — gerechnet werden muß. Nachdem die aufgezeigte Notwendigkeit von der Forstfondsvertretung anerkannt wird, wird über Antrag des Vorsitzenden dem Ankauf eines Dienstfahrzeuges für den Betriebsleiter vom Autohaus Bickel in Schlins zum angebotenen Preis einstimmig stattgegeben. Der reparaturbedürftige Jeep soll bestmöglich verwertet werden. Pkt. 5.) Der Betriebsleiter berichtet über die mit der Gemeinde St. Gallenkirch bereits geführten Verhandlungen zur Errichtung eines Stützpunktes für die Forstarbeiter und den Betriebsdienst in St. Gallenkirch im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau eines Bauhofes für die Gemeinde St. Gallenkirch. Durch eine Mitbeteiligung des Standes Montafon könnte beim geplanten Bauhof der Gemeinde St. Gallenkirch im Galgenul eine Lösung für einen Stützpunkt für die Innerfratte gefunden werden. Von Bgm. Rudigier wird auch seitens der Gemeinde die grundsätzliche Bereitschaft und Unterstützung für dieses Projekt des Standes Montafon bekundet. Der geschilderten Vorgangsweise wird von der Forstfondsvertretung grundsätzlich zugestimmt und der Vorsitzende ermächtigt, gemeinsam mit dem Betriebsleiter das erforderliche Raumprogramm abzuklären und die weiteren Verhandlungen zur Planung und Realisierung mit der Gemeinde St. Gallenkirch zu führen. Die endgültige Beschlußfassung erfolgt nach Vorliegen der Kostenschätzung in einer weiteren Sitzung. Pkt. 6.) Unter Hinweis auf die im Protokoll der Bezirkshauptmannschaft Bludenz anläßlich der am 16. Juli erfolgten Besprechung über mögliche Mountainbike-Routen im Montafon werden die diesbezüglichen Wünsche in den einzelnen Gemeinden nochmals diskutiert. -11- Zum überwiegenden Teil sind in den vorliegenden Vorschlägen ausschließlich Gemeindestraßen und Weganlagen von Güterweggenossenschaften betroffen. Verschiedentlich wurden bereits von Güterweggenossenschaften, aber auch von Gemeinden Beschlüsse über das Verbot des Befahrens einzelner Weganlagen gefaßt. Insgesamt wird zu der in den letzten Monaten verstärkt festzustellenden Zunahme von Mountainbike-Fahrern vom Betriebsleiter die grundsätzliche Meinung vertreten, daß eine Lenkung auf dafür vorgesehene und vertretbare Radrouten notwendig ist, um ein Ausufern dieser Sportart in Bereiche zu verhindern, in welchen aus ökologischen und wildbiologischen Gründen die Bereitstellung bzw. die Erhaltung von Ruhegebieten erforderlich ist. Die von Bgm. Bitschnau für Tschagguns vorgeschlagene weitere Route über die Forststraße Grabs-Sanüel wird auch vom Betriebsleiter bei Einhaltung von zeitlichen Beschränkungen und Übernahme der Haftung durch die Gemeinde für möglich beurteilt. Hinsichtlich des Wunsches der Einbeziehung der Forststraße Grüt ist auch die Zustimmung der in Gründung befindlichen Bringungsgenossenschaft erforderlich. Der weitere Wunsch des Befahrens der geplanten Forststraße Manuef-Hora hingegen wird vom Betriebsleiter nicht befürwortet, zumal gerade der Bereich Hora als äußerst sensibles Gebiet gilt, für welches sogar zum Schutz des Auerwildes bescheidmäßige Einschränkungen in der forstlichen Bewirtschaftung auferlegt sind. Grundsätzlich wird die Mitbenützung von Forststraßen durch Mountainbike-Fahrer nur mit Zustimmung der Bezirkshauptmannschaft für möglich erachtet, zumal in den diesbezüglichen Bewilligungsbescheiden auch verschiedene Auflagen enthalten sind. Für die Forststraßen Grabs-Sanüel und Grüt wird ein diesbezüglicher Antrag auf Prüfung an die Bezirkshauptmannschaft gerichtet. Von Dir. Schapler wird auf eine in jüngster Zeit geäußerte Rechtsauffassung hingewiesen, wonach Mountainbikes nicht als Fahrrad, sondern als Sportgerät gelten und daher den Bestimmungen der StVO nicht unterliegen, wodurch auch eine Nichtbeachtung eines erlassenen Fahrverbotes nicht strafbar ist. Diesbezüglich werden von verschiedenen Seiten in Anbetracht der enormen Zunahme in den letzten Monaten verschiedene Überlegungen angestellt. Pkt. 7.) Vom Betriebsleiter wird zur Kenntnis gebracht, daß im Zuge der Forsteinrichtung auch die Grenzen zwischen Standeswald und Privatwald zum Teil neu markiert und eingemessen werden müssen, da vielfach Abweichungen zwischen Natur- und Kataster (leider auch bei den im Zuge der Standeswaldvermessung hergestellten Grenzen aus den 70iger Jahren) festgestellt werden. Gleichfalls sind in verschiedenen Bereichen (z.B. Alpe Innerkapell) trotz schon langjährigen Verhandlungen bis heute keine rechtsgültigen Markenbriefe vorhanden, sodaß die diesbezüglichen Verhandlungen zu Ende geführt werden müssen. Am Beispiel der bereits durchgeführten Grenzerneuerung im Bereich des Bovner Maisäßes in Gaschurn wird die planliche Darstellung vom Betriebsleiter erläutert, wobei über die neueingemessenen und zusätzlich hergestellten Grenzsteine ein Zusatzprotokoll zum bestehenden Markenbrief verfaßt wurde. -12- Von der Forstfondsvertretung werden Standesrepräsentant und Betriebsleiter ermächtigt, die zu den Markenbriefen verfaßten Zusätze im Zuge von Grenzbegehungen für den Stand Montafon rechtsverbindlich zu unterfertigen. Sofern im Zuge der noch zu führenden Verhandlungen Flächenveränderungen gegenüber dem derzeitigen Besitzstand erfolgen, sind diese der Forstfondsvertretung zur Beschlußfassung vorzulegen. Pkt. 8.) Vom Standes Sekretär wird über eine Vorsprache von Herrn Sepp Maier aus St. Gallenkirch berichtet, welcher sich neuerlich um einen Ankauf der Grundparzelle 4244/12 am Suggadinbach interessiert. Diese Grundparzelle stand bereits zum Zeitpunkt der Verhandlungen über den Erwerb der Gp. 4244/2 (Kieswerk) zur Diskussion, von Herrn Sepp Maier wurde damals das diesbezügliche Angebot allerdings nicht angenommen. Da diese Parzelle bestockt ist und im Katastrophenfall (z.B. Brand eines eingeforsteten Objektes) auch notfalls im Winter rasch greifbar ist, wird vom Betriebsleiter ein Verkauf negativ beurteilt. Allenfalls könnte diese Fläche auch als Tauschgrund für den Stand Montafon wertvoll sein. Von der Forstfondsvertretung werden die vom Betriebsleiter vorgebrachten Argumente ebenfalls unterstützt und daher einem Verkauf der Gp. 4244/12 an Herrn Sepp Maier nicht zugestimmt, zumal diese Grundfläche für den Kaufwerber zum Betrieb der Kiesanlage nicht benötigt wird. Pkt. 9.) Von Durig Ernst aus Schruns wurde die Gp. 1060 in Tschagguns (Schura) mit einem Flächenausmaß von 1.442 m2 zum Preis von S 8.000, — zum Kauf angeboten. Diese Grundparzelle ist zur Gänze vom Forstfondsbesitz umschlossen, weshalb zur Arrondierung ein Ankauf als zweckmäßig beurteilt werden muß. Zudem müßte für die Herstellung der derzeit nicht vorhandenen Grenzen mit Kosten in mindestens der Höhe des Kaufpreises gerecht werden. Über Antrag des Vorsitzenden wird der Erwerb dieser Grundparzelle zum Kaufpreis von S 8.000, — einstimmig beschlossen, die Kosten der Vertragserstellung und Verbücherung werden vom Käufer getragen. Pkt. 10. - Allfälliges: Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende um 12.30 Uhr die Sitzung und bedankt sich bei allen Teilnehmern für die rege und konstruktive Mitarbeit. Im Anschluß an die Forstfondssitzung werden den Forstfondsvertretern vom Betriebsleiter die in den letzten Jahren im Gebiet Silbertal errichteten Forststraßen Trura, Gafluner Mutt und Käferawald vorgestellt und die auch im Zusammenhang mit der Windwurfkatastrophe des Jahres 1990 getätigten Bewirtschaftungsmaßnahmen -13- erläutert. Der hervorragende Bauzustand und die sorgfältige und landschaftsangepaßte Bauweise bei den erwähnten Forststraßen wird von den teilnehmenden Forstfondsvertretern mit Genugtuung und lobend zur Kenntnis genommen. Schruns, 25. September 1991 Schriftführer: DIE FORSTFONDSVERTRETUNG