20051115_FF_005

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:47
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2005-11-15
Erscheinungsdatum 2005-11-15
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Inhalt des Dokuments

STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 15. November 2005 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 5. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 15. November 2005 nehmen an der auf ca. 11.30 Uhr am Anschluss an die Standessitzung einberufenen Sitzung der Forstfondsvertretung teil: Standesrepräsentant Bgm Dr Erwin Bahl, Schruns; Bgm Martin Netzer, Standesrepräsentant-Stellvertreter; Gaschurn; Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Entschuldigt: Bgm Arno Salzmann, St. Gallenkirch; Bgm Willi Säly, Silbertal; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Schriftführer: Standessekretär Mag Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 13.30 Uhr die 5. Sitzung der Forstfondsvertretung, begrüßt die Kollegen Bürgermeister und stellt gemäß Verordnung über den Gemeindeverband Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1. 2. 3. 4. Genehmigung der Niederschrift der 4. Forstfondssitzung vom 08.10.2005; Übernahme einer Betriebskostenpauschale für das Dienstauto des Standesrepräsentanten; Beratung und Beschlussfassung zur Einbringung von Rechtsmitteln (Berufung bzw Anrufung Bezirksgericht) gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 27.10. 2005 (Eingang: 03.11. 2005) über die Bestimmung von Schutzgebieten für die Brunnenquellen 1 bis 3 der Wassergenossenschaft Silbertal-Kristberg in Silbertal; Berichte; 5. Forstfondssitzung: 15.11. 2005 Seite - 1 - 5. Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1 Die allen Forstfondsvertretern per E-Mmail übermittelte Niederschrift der 4. Forstfondssitzung vom 18. Oktober wird in der vorliegenden Fassung ohne Ergänzungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2 Unter Bezugnahme auf die Beratungen in der Standessitzung wird nach kurzer Diskussion für die Verwendung des Dienstautos des Bürgermeisters der Marktgemeinde Schruns und zugleich Standesrepräsentanten des Forstfonds für dienstliche Zwecke für den Forstfonds der Übernahme eines jährlichen Betriebskostenpauschales in Höhe von 1.000 EUR (ohne Indexsicherung) einstimmig zugestimmt. Pkt. 3 In einem kurzem Rückblick erörtert der Vorsitzende nochmals die wesentlichsten Schritte zu dem seit dem Jahr 2000 anhängigen Verfahren zu Festsetzung von Quellschutzgebieten für die Brunnenquellen 1 bis 3 der Wassergenossenschaft Silbertal-Kristberg in der Gemeinde Silbertal, welches nun mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 27.10. 2005, zugestellt am 03.11. 2005, abgeschlossen wurde. Trotz gegenseitiger Gutachten und Eingaben des Grundeigentümers wurde nun von der Behörde die Entschädigung ausschließlich auf Basis eines Gutachtens des forsttechnischen Amtssachverständigen der Bezirkshauptmannschaft Bludenz für die Schutzzone 1 mit einer Fläche von 793 m² und für die Schutzgebiete 2 mit einer Fläche von insgesamt 17, 3 ha in Form einer einmaligen Entschädigung in Höhe von 6.291 EUR festgesetzt. In einer ausführlichen Diskussion werden nochmals die Anforderungen zur langfristigen finanziellen Sicherstellung der Schutzwaldbewirtschaftung aufgezeigt und auch insbesondere die mit der Verordnung von Quellschutzgebieten für den Grundeigentümer verbundenen Bewirtschaftungserschwernisse angesprochen. Als nicht verständlich wird die Tatsache angesprochen, dass in der Entscheidungsfindung der Behörde durchaus allgemein übliche Entschädigungsansätze zur Bereitschaft zur Rechtseinräumung, Verkehrswertminderung etc. keinerlei Berücksichtigung finden und die Ermittlung der Entschädigung ausschließlich auf einem einzigen Gutachten des 5. Forstfondssitzung: 15.11. 2005 Seite - 2 - forsttechnischen Amtssachverständigen der Behörde beruht. Aus Sicht des Grundeigentümers werden daher auch verfahrensrechtliche Mängel angesprochen. Insbesondere auch in Hinblick auf die Tatsache, dass auf dem umfangreichen Grundbesitz des Forstfonds zahlreiche Quellvorkommen vorhanden sind und damit in Zukunft mit zusätzlichen Schutzgebieten zu rechnen ist, spricht sich die Forstfondsvertretung einstimmig für die Einbringung von Rechtsmitteln gegen den genannten Bescheid aus, zumal seitens der Organe der Wassergenossenschaft in den geführten Verhandlungen wenig Bereitschaft zu einem Entgegenkommen in Richtung einer einvernehmlichen Entschädigungsreglung gezeigt wurde. Auf Antrag des Vorsitzenden wird somit einstimmig beschlossen, gegen den Bescheid binnen der Rechtsmittelfrist Berufung bei der Behörde einzubringen und die Rechtsanwaltskanzlei TuschFlatz-Dejaco mit der Ausarbeitung der Berufung zu beauftragen. Gleichzeitig ist hinsichtlich des Spruchpunktes 2 (Entschädigung) mit den Vertretern der Genossenschaft ein nochmaliges Gespräch mit dem Versuch der Herbeiführung einer gütlichen Einigung hinsichtlich der Entschädigungsregelung zu führen. Gemäß Bescheid besteht binnen einer Frist von 2 Monaten ab Zustellung des Bescheides die Möglichkeit einer Anrufung des Bezirksgerichtes zur Festsetzung der Entschädigung im Zivilrechtswege. Eine endgültige Entscheidung zur Anrufung des Bezirksgerichtes erfolgt nach neuerlicher Kontaktnahme mit den Organen der Genossenschaft in der kommenden Forstfondssitzung. Pkt. 4 – Berichte: a) Vom Vorsitzenden wird informiert, dass Mitarbeiter Ing Bernhard Maier das Bakkalaureatstudium der Studienrichtung Geografie an der Universität Salzburg mit Auszeichnung abgeschlossen hat und nunmehr berechtigt ist, denn akademischen Grad „Bakkalaureus der Naturwissenschaften“ (Bakk. rer. nat.) zu führen. Namens der Forstfondsvertretung gratuliert der Vorsitzende Mitarbeiter Ing Maier zu diesem ausgezeichneten Studienabschluss. Pkt. 5 – Allfälliges: - Keine Wortmeldungen; Ende der Sitzung, 14.40 Uhr; Schruns, 16. Nov. 2005; Schriftführer: Forstfondsvertretung : 5. Forstfondssitzung: 15.11. 2005 Seite - 3 - 5. Forstfondssitzung: 15.11. 2005 Seite - 4 -