20081014_FF_024

Dateigröße 173.97 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:47
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2008-10-14
Erscheinungsdatum 2008-10-14
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Montafon Forstfondsprotokolle_ff_
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 14. Oktober 2008 im Maisäßhaus des Forstfonds im Gauertal anlässlich der 24. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 07. Oktober 2008 nehmen an der auf ca 14.00 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Dr Erwin Bahl, Schruns; Bgm Martin Netzer, Standesrepräsentant-Stellvertreter, Gaschurn; Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Bgm Rudolf Lerch, St. Anton (ab 16.00 Uhr); Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Vizebgm Dr Günter Flatz, St. Anton; Entschuldigt: Bgm Arno Salzmann, St. Gallenkirch; Bgm Willi Säly, Silbertal; Weitere Sitzungsteilnehmer: Betriebsleiter DI Hubert Malin; Mitarbeiter Mag Bernhard Maier; Schriftführer: Vallaster; Standessekretär Mag Johann Der Vorsitzende eröffnet um 14.30 Uhr die Forstfondssitzung und stellt gemäß Verordnung über den Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1.) Genehmigung der Niederschrift der 23. Forstfondssitzung vom 15.07.2008; 2.) Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages mit T-Mobile für Sendeanlage Tschagguns; 3.) Meinungsbildung zur Schindelholzbeistellung für Alpgebäude gemäß Servitutenregulierungsurkunden mit Entscheidung zum Antrag der Agrargemeinschaft Bürs für die Neueindeckung des Alpstalles auf der Unteralpe Salonien; 24. Forstfondssitzung: 14.10. 2008 Seite - 1 - 4.) Abgabe von Wasser aus Quelle auf GST 4628 beim „Langen Stall“ in Gargellen (Valzifenz) an die Wassergenossenschaft Gargellen; 5.) Berichte; 6.) Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Die allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelte Niederschrift der 23. Forstfondssitzung vom 15.07. 2008 wird einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) Der Vorsitzende informiert gemeinsam mit dem Betriebsleiter über die in den vergangenen Wochen mit den Vertretern der TMobile Austria GmbH stattgefundenen Besprechungen und Abklärungen bei der Suche nach einem Standort für eine neue Sendeanlage, welche in erster Linie für die Versorgung des Schigebietes Golm bis in den Bereich Latschau gewünscht wird. Schlussendlich konnte ein geeigneter Standort auf dem Grundstück 1563/4 des Forstfonds in Tschagguns (Blümentin) gefunden werden, für welchen Standort auch die erforderlichen behördlichen Vorabklärungen positiv abgeschlossen werden konnten. Der Vorsitzende informiert über die wesentlichen Inhalte des von T-Mobile unterbreiteten Standortmietvertrages für die Grundbeistellung zur Errichtung der Sendeanlage. Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen mit einseitiger Kündigungsmöglichkeit durch die Mieterin frühestens nach Ablauf des 20-igsten Jahres. Vorzeitige Auflösungsgründe sind Zahlungsverzug seitens der Mieterin bzw Wegfall der betrieblichen Notwendigkeit zum Betrieb der Sendeanlage. Zusätzlich werden die für Sendeanlagen in Schruns und St. Anton durch den Mobilfunkbetreiber ONE bezahlten Entschädigungen zur Kenntnis gebracht Vom Standessekretär wird zusätzlich informiert, dass zwischen T-Mobile und A1 ebenfalls Gespräche im Gange sind, allenfalls auch weitere Sendeeinrichtungen durch A1 auf dem geplanten Sendemast anzubringen sind. Falls es diesbezüglich zu einer Vereinbarung zwischen T-Mobile und A1 kommt, sind mit dem Grundeigentümer gesonderte Verhandlungen über die Entschädigungsregelung zu führen. Vom Betriebsleiter wird zusätzlich informiert, dass zum Sendemast ein Schlepperweg errichtet werden soll, welcher für die Bewirtschaftung der angrenzenden talseitigen Standeswaldflächen genutzt werden kann. 24. Forstfondssitzung: 14.10. 2008 Seite - 2 - Auf Grundlage der Ausführung des Vorsitzenden und den erteilten Informationen über die wesentlichen Vertragsinhalte des vorliegenden Standortmietvertrages wird über Antrag des Vorsitzenden dem vorliegendem Vertrag mit T-Mobile einstimmig zugestimmt. Pkt. 3.) Der Vorsitzende informiert gemeinsam mit Bürgermeisterkollegen Wachter sowie dem Standessekretär ausführlich über die rechtliche Situation zur Eindeckung des Alpstalles auf der Unteralpe Salonien mit Schindeln auf Basis des vorliegenden Erkenntnisses des UVS vom August 2008 sowie über die in der Servitutenregulierungsurkunde und den dazu auf Basis früherer Beratungen in der Forstfondsvertretung vorliegenden Sachverhalt. Von der AG Bürs wurde im November 2006 bei der BH Bludenz anstelle der bestehenden Schindeleindeckung die Eindeckung des Stalles auf der Unteralpe mit einem Prefadach beantragt, weches dann im folgenden Behördenverfahren auf Basis der bestehenden VO der Landesregierung über den Schutz der Landschaft im Rellstal und im Lünerseeegebiet iVm § 59 Abs 9 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung schlussendlich durch Erkenntnis des UVS Vorarlberg negativ entschieden worden ist. Es wird argumentiert, dass die Anbringung einer Prefabedachung geeignet ist, das Landschaftsbild zu verunstalten und den Naturgenuss zu beeinträchtigen. In der umfassenden Diskussion wird vom Betriebsleiter auf die Problematik der Eindeckung von weiteren zahlreichen Gebäuden mit Schindeln eingegangen, wobei von ihm insbesondere auf die waldwirtschaftlichen Aspekte und die damit verbundenen Probleme in der Waldbewirtschaftung hingewiesen werden. In der Diskussion kristallisiert sich die klare Meinung hervor, dass künftig im Sinne des Schutzes erhaltenswürdiger Maisäße und allenfalls Alpensembles klare Richtlinien erarbeitet werden sollen, wobei von Mitarbeiter Mag Maier auch auf das in Umsetzung befindliche EU-Projekt „Kulturlandschaftinventar“ hingewiesen wird. Es wird als durchaus realisierbar und zweckmäßig angesehen, im Rahmen dieses Projektes auch konkret diese Thematik intensiv zu bearbeiten, um für die Zukunft klare Richtlinien ausarbeiten zu können. Von Bgm Bitschnau wird in diesem Zusammenhang die vor einigen Jahren von der Gemeindevertretung Tschagguns vorgenommene Beschlussfassung der Eindeckung von Objekten mit Schindeln in bestimmten Bereichen des Gemeindegebietes angesprochen, welche nach Auffassung des Bürgermeisters ebenfalls einer Überarbeitung bedarf. 24. Forstfondssitzung: 14.10. 2008 Seite - 3 - Bgm Bitschnau informiert zusätzlich, dass allein in der Gemeinde Tschagguns bei einem Bestand von über 300 Gebäuden in den lt VO der Gemeinde betroffenen Maisäßgebieten bei einer durchschnittlichen Lebensdauer eines Schindeldaches von ca 30 Jahren jährlich mindestens 10 Objekte mit Schindeln einzudecken sind und dies auf Basis der beschlossenen Gemeindeförderung auch beträchtliche finanzielle Mittel seitens der Gemeinde erfordert. In der ausführlichen Diskussion wird es allgemein als durchaus umsetzbar und auch aus dem Blickwinkel des Orts- und Landschaftsbildes vertretbar beurteilt, dass auf Basis der angesprochenen Erhebung für bestimmte Maisäßbereiche eine einheitliche Bedachung vorgeschrieben werden kann, welche nicht allein aus einer Holzschindelbedachung bestehen muss. Zum konkreten Antrag der Alpe Salonien wird auf Basis der vorliegenden Informationen einstimmig festgelegt, vor einer endgültigen Entscheidung einen Lokalaugenschein zur Erörterung des Sachverhaltes an Ort und Stelle vorzunehmen. Pkt. 4.) Der Vorsitzende informiert unter Bezugnahme auch auf die mit Bürgermeisterkollegen Salzmann geführten Gespräche über den Antrag der Wassergenossenschaft Gargellen auf Überlassung der Quelle hinter dem „Langen Stall“ der Alpe Valzifenz und deren Einleitung in das Wasserversorgungsnetz der Wassergenossenschaft Gargellen, welches Voraussetzung für eine Zusage zur Versorgung der geplanten Ferienwohnungsanlage im Bereich Vergalden mit 30 Wohnungseinheiten bildet. Von Mitarbeiter Mag Maier wird dazu informiert, dass auf Basis eines Lokalaugenscheines und Kontaktnahme mit der Vorarlberger Illwerke AG Quellmessungen im Jahre 1961 bis 1967 vorliegen, nach welchen die durchschnittliche Mindestschüttung bei 0, 5 Sekundenliter mit Spitzenwerten von bis zu 4 – 5 Sekundenliter aufgezeichnet sind. Neuere und aktuellere Daten über die Quellschüttung konnten bislang nicht beschafft werden. Vom Betriebsleiter wird in einer grundsätzlichen Stellungnahme auf den Wert und die Bedeutung einer gesicherten Wasserversorgung und der Ressource Wasser hingewiesen, welche sowohl für die Wassergenossenschaften als auch für den Grundeigentümer einen finanziellen Wert darstellt. Er spricht auch die für den Grundeigentümer im Zusammenhang mit der Festlegung von Schutzzonen verbundenen Auflagen und Bewirtschaftungserschwernisse bei der zukünftigen Waldbewirtschaftung bzw bei allfällig geplanten Erschließungsmaßnahmen an. Zusätzlich sind beispielsweise Erweiterungen und Ausbauten der möglicherweise ebenfalls in einem Schutzgebiet liegenden Pistenflächen der Gargellner 24. Forstfondssitzung: 14.10. 2008 Seite - 4 - Seilbahnen nicht mehr möglich, wenn diese im Schutzgebiet II sind. Der Betriebsleiter informiert zusätzlich, dass nach seinen Informationen von Kollegen in anderen Bundesländern Entschädigungen in der Größenordnung von mindestens 1.750 bis zu über 2.500 pro Sekundenliter Schüttung durchaus üblich und angemessen sind. Bezüglich einer Entschädigungsregelung wird in der Diskussion die konkret für die Überlassung der Sarottlaquellen durch den Forstfonds und den Ausschlag Gargellen getroffene Vereinbarung angesprochen, wonach je Grundeigentümer (Sarottlamaisäß und Forstfonds) 10 % des von der Gemeindevertretung beschlossenen Haushaltstarifes an den Grundeigentümer zu entrichten sind, wobei für den Ausschlag Sarottla zudem noch eine Mindestentschädigung wertgesichert jährlich vertraglich fixiert ist. Bgm Netzer vertritt die Auffassung, dass Wasser nicht verkauft werden kann, da es sich nach seiner Beurteilung um ein Grundnahrungsmittel handelt und in der Gemeinde Gaschurn von den Wasserbeziehern nur ein Entgelt für den Aufwand zum Betrieb der Wasserversorgungsanlage eingehoben werde. Er spricht sich somit gegen die Einhebung eines Entgeltes für die Wasserabgabe durch den Forstfonds aus. Er kann sich jedoch eine Abgeltung der im Falle der Verordnung von Quellschutzgebieten damit verbundenen Bewirtschaftungseinschränkungen vorstellen. Diese Sichtweise wird von den übrigen Forstfondsvertretern nicht geteilt, da eine Quelle einen großen Wert für den Grundeigentümer und für die Allgemeinheit darstellt, welche gute Quellen nutzen will. Diesem Aspekt kommt in Zukunft sicher noch zunehmende Bedeutung zu. Nach ausführlicher Diskussion wird schließlich über Antrag des Vorsitzenden einer Überlassung von Wasser der Quelle beim „Langen Stall“ an die Wassergenossenschaft Gargellen zu nachstehenden Konditionen einstimmig zugestimmt, wobei Bgm Netzer der Festsetzung des Entgeltes für die Überlassung des Wassers keine Zustimmung erteilt: Von der Wassergenossenschaft sind die weiteren Untersuchungen für mögliche Quellschutzgebietsfestlegungen zu beauftragen, wobei in diesem Gutachten die Auswirkungen auf die Waldbewirtschaftung wie auch auf mögliche Auswirkungen weiterer Grundeigentümer insbesondere im Hinblick auf die möglicherweise im Einzugsbereich liegenden Schiflächen der Gargellner Seilbahnen abzuklären sind. Für die Überlassung des Wassers ist in Anlehnung an den Beschluss für die Sarottlaquellen eine Entschädigung in Höhe von 20 % des von der Gemeindevertretung jeweils festgesetzten Abgabetarifes an den Haushalt pro Kubikmeter bezogenes Wasser zu entrichten. Als Mindestentschädigung wird für die Nutzung 24. Forstfondssitzung: 14.10. 2008 Seite - 5 - von 0, 5 Sekundenliter Quellschüttung ein Betrag von 1.000 EUR netto wertgesichert festgesetzt. Pkt. 5 – Berichte: Berichte des Betriebsleiters: a) Mit Vertretern der Forstbehörde und von Gargellen Tourismus hat im September eine Begehung im Vergaldnerwäldle stattgefunden, in welchem seit dem Jahre 1997 sukzessiv diverse touristische Einrichtungen wie Gerinnequerungen und Seilübergänge, Seilhindernisse, Stege und Podeste etc ohne behördliche Bewilligungen errichtet wurden. Diesbezüglich soll in den kommenden Wochen unter Mithilfe der Behörde ein entsprechendes Konzept ausgearbeitet werden, wobei mit Bertram Rhomberg von Gargellen Tourismus das Einvernehmen weitgehend hergestellt worden ist. Vorgeschlagen wird vom Betriebsleiter für den „Fun Forest“ als Verhandlungsgrundlage ein jährliches Entgelt von ca EUR 500. b) In den letzten Wochen wurde in Gaschurn die Forststraße „Gufel“ in Zusammenarbeit mit den Illwerken fertiggestellt. Bauausführende Firma war die Firma Tschofen Heinrich aus Partenen. Damit kann das Forststraßenprojekt„Gufel“ kollaudiert werden. c) Weiters wurde gemeinsam mit dem Ausschlag Bella Maisäß ein ca 300 m langer Forstweg, abzweigend von der Silvrettastraße, erstellt, der in Zukunft für die Errichtung von forstlichen Seilbahnen genutzt werden kann. Die Bausführung ist durch die Fa Tschofen Sepp erfolgt. d) Derzeit wird die Forststraße „Willis Sita“ in der Gemeinde St. Gallenkirch errichtet. Mit dieser Forststraße werden über 50 ha Wald des Forstfonds sowie Waldungen des Ausschlages Grandau und von privaten Waldbesitzern erschlossen. Der im letzten Jahr errichtete Wegabschnitt konnte in diesem Jahr bereits für die Bringung und den Abtransport von über 1.200 fm Nutz- und Brennholz genutzt werden. e) Vom diesjährigen Einschlag sind lt Buchhaltung bereits 17.000 fm aufgearbeitet, wobei im Frühjahr in den Standeswaldgemeinden Silbertal, Gaschurn und St. Gallenkirch die Nutzungsplanung an den Schadholzanfall vom Winter 2007/08 angepasst werden musste. Ende Oktober werden aus dem Flurwald und oberhalb des Ortszentrums von Silbertal über 500 fm Nutz- und 24. Forstfondssitzung: 14.10. 2008 Seite - 6 - Brennholz mit Helilogging ausgeflogen, da dieses Holz mit forstlichen Seilbahnen nicht bringbar ist. Pkt. 6 – Allfälliges a) Bgm Wachter kritisiert die Vorgangsweise des Betriebsleiters bei der Material-ablagerung oberhalb der Fütterung Böschis im Zusammenhang mit der Sanierung des Güterweges Obergantschier in Bartholomäberg und ersucht, künftig bei ähnlichen Fällen vor Beginn der Arbeiten den Bürgermeister zu kontaktieren und zu informieren. b) Bgm Wachter äußert weiters Unverständnis über die im Bereich der Wildfütterung Böschis vorgenommene Wildschadensschätzungen, welche in Anbetracht der gerade jetzt stattfindenden Durchforstungen von den Jagdnutzungsberechtigten eher als Provokation beurteilt werden. Dazu wird vom Betriebsleiter festgehalten, dass in diesem Standort- bzw teilweise auch Objektschutzwald lt FG 1975 i.d.g.F. Lärchenwald-Freistellungen von Z-Bäumen im Sinne einer zielorientierten Waldbewirtschaftung stattfinden und im unmittelbaren Einzugsbereich der Wildfütterung seit vielen Jahren keine einzige Wildschadensaufnahme erfolgt ist, da dafür von der Jagdgenossenschaft ein pauschales Entgelt entrichtet wird. c) Bgm Wachter ersucht um Vornahme eines Lokalaugenscheines bei der Rutschung der Forststraße Gaisegg-Brunnenried, welche vom Betriebsleiter möglichst noch im Laufe des Herbstes zugesagt wird. Mit dem Geologen des Landes Vorarlberg wird am 23. Oktober die Weganlage Schattseite Rellstal besichtigt und ab dem Brunnenritt bis zum Golmerbach die Möglichkeiten zur Sanierung der Forststraße beurteilt. d) Bgm Netzer informiert, dass in den vergangenen Monaten die Information der Lawinen- und Naturgefahrenkommission durch den Forstbetriebsleiter DI Malin bezüglich Waldbewirtschaftung in der Gemeinde Gaschurn nach seiner Beurteilung sehr gut funktioniert hat. Im Anschluss an die Sitzung wird von den Rechtsanwälten der Rechtsanwalts GmbH Tusch-Flatz-Dejaco ein Referat zum Thema der Amtshaftung durch Gemeindeorgane abgehalten, wobei anhand eines konkreten Beispielfalles Folgen einer Amtshaftung aufgezeigt werden. Die Bürgermeistern erachten es in diesem Zusammenhang als zweckmäßig, zur Thema-tik der versicherungsrechtlichen Deckung der Amtshaftung im Rahmen einer der näch-sten Sitzungen unter Beiziehung eines Experten weitere Informationen einzuholen. 24. Forstfondssitzung: 14.10. 2008 Seite - 7 - Ende der Sitzung, 16.45 Uhr; Schruns, 16. Oktober 2008; Schriftführer: 24. Forstfondssitzung: 14.10. 2008 Forstfondsvertretung: Seite - 8 -