20110111_FF_007

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:48
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2011-01-11
Erscheinungsdatum 2011-01-11
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STAND MONTAFON / FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen 11. Jänner 2011 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anlässlich der 7. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 3. Jänner nehmen an der im Anschluss an die Standessitzung auf ca. 15.00 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Martin Netzer, Gaschurn; Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Bgm Karl Hueber, Schruns; Bgm Ewald Tschanhenz, St. Gallenkirch; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Weitere Sitzungsteilnehmer: Mitarbeiter Mag. Bernhard Maier; Betriebsleiter DI Hubert Malin Entschuldigt: Bgm Thomas Zudrell, Silbertal Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet im Anschluss an die Standessitzung um 15.15 Uhr die Forstfondssitzung, begrüßt die Forstfondsvertreter sowie den Zuhörer und stellt gemäß Verordnung über den Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest. Aus Anlass der 1. Sitzung im Jahr 2011 spricht der Vorsitzende an alle Anwesenden die herzlichsten Glückwünsche zum Neuen Jahr aus. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1.) Ankauf des GST 1118 GB Schruns; 2.) Ankauf der Waldparzelle GST 4094 GB St. Gallenkirch; 3.) Genehmigung der Niederschrift der 6. Forstfondssitzung vom 14.12.2010 4.) Berichte; 5.) Allfälliges; 07. Forstfondssitzung: 11.01. 2011 Seite 1 von 4 Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Vom Vorsitzenden wird informiert, dass auf Basis weiterer Gespräche mit der Grundnachbarin, Frau Elisabeth Trautmann, nun die Möglichkeit zum Ankauf einer Teilfläche aus dem GST 1118 besteht, welches direkt an den Standesgrund GST 1096 und 1107 mit dem darauf errichteten Betriebs- und Verwaltungsgebäude angrenzt. Gemäß vorläufigem Vermessungsplan beträgt die Grundfläche ca. 815 m², wofür ein Quadratmeterpreis von 220 EUR verlangt wird. Der Gesamtkaufpreis beträgt somit unter Berücksichtigung von Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr sowie Vertragsabwicklung je nach endgültiger Grundfläche ca. 190.000 EUR. Der Vorsitzende weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass bereits in der Vergangenheit Interesse am Erwerb dieses Grundstückes deponiert wurde und die sich nun bietende Chance genutzt werden soll. In der Diskussion wird angeregt, mit der Verkäuferin weitere Gespräche in Richtung Einräumung eines Vorkaufsrechtes hinsichtlich der restlichen Teilfläche von ca. 150 m² entlang des Mühlbaches zu führen, falls künftig diese Teilfläche allenfalls zum Verkauf anstehen sollte. Gleichfalls sollen Möglichkeiten einer gegenseitigen Einräumung von Bauabstandsnachsichten für den Fall einer Bebauung des Grundstückes sondiert werden. Über Antrag des Vorsitzenden wird der Ankauf der nach der Grundtrennung neu zu bildenden Grundparzelle 1118/2 mit einer Gesamtfläche von etwa ca. 815 m² zum Kaufpreis von 220 EUR/m² einstimmig beschlossen sowie die Finanzierung des Grundstückankaufes im Wege einer Darlehensaufnahme mit einer Laufzeit von 20 Jahren vorzunehmen und mit der Vertragsabwicklung die Rechtsanwaltskanzlei tusch-flatz-dejaco-kasseroler zu beauftragen. Die budgetmäßige Abwicklung des Ankaufes selbst sowie die Darlehensaufnahme sind in einem Nachtragsvoranschlag noch gesondert von der Forstfondsvertretung zu beschließen. Pkt 2.) Vom Betriebsleiter wird informiert, dass die Waldparzelle 4094 in der Kreuzgasse in St. Gallenkirch im Eigentum von Frau Elisabeth Trautmann ebenfalls zum Verkauf angeboten wird und diese Waldparzelle an die Standeswaldparzelle 4164/1 direkt angrenzt. Der Ankauf der Waldparzelle wird vom Betriebsleiter insbesondere im Hinblick auf künftig mögliche Seilkrannutzungen befürwortet. Unter Berücksichtigung der Lage und Bestockung dieser Schutzwaldparzelle wird ein Kaufpreis von 1 EUR pro m² für angemessen beurteilt. Auf Basis der Ausführungen des Betriebsleiters wird über Antrag des Vorsitzenden der Ankauf der Waldparzelle 4094 mit einer Grundfläche von 1.467 m² zum Pauschalpreis von 1.500 EUR einstimmig beschlossen. Pkt. 3.) Die allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelte Niederschrift der 6. Forstfondssitzung vom 14.12. 2010 wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. 07. Forstfondssitzung: 11.01. 2011 Seite 2 von 4 Pkt. 3. – Berichte: a) Abschlussplanerfüllung Der Betriebsleiter informiert über die Mindestabschussplanerfüllung im Montafon, die in diesem Jahr mit wenigen Ausnahmen einzelner Reviere als sehr gut beurteilt werden kann. Im Montafon wurden bis dato insgesamt über 1.000 Stück Rotwild erlegt und damit der vorgegebene Mindestabschuss der Behörde erfüllt. Notwendig ist jedoch eine deutlich höhere – freiwillige und abhängig von den jagdlichen Möglichkeiten – Abschussplanerfüllung, um die geforderte Rotwildreduktion auch tatsächlich zu erreichen. Der Rotwildbestand im Montafon ist derzeit weit überhöht und muss dem Lebensraum und den waldbaulichen Notwendigkeiten für eine rasche und weitgehend schadensfreie Verjüngung der überalterten Bergwälder angepasst werden. b) Naturwärme Montafon Im Heizwerk der Naturwärme Montafon wurden im Jahr 2009 rund 7.000 SRM Hackgut und im Jahr 2010 ca. 28.000 SRM Hackgut für die Erzeugung von Wärme und Strom verbraucht. In den nächsten 3 Monaten wird mit Ausnahme von Waldhackgut und Astmaterial aus dem Montafon kein Hackgut zugekauft. Die Nachfrage nach Industrie- und Waldhackgut ist im Jahr 2010 mit der Errichtung und der Erweiterung von mehreren großen Heizwerken in Vorarlberg stark gestiegen, konkret wird der Bedarf in Vorarlberg um rund 100.000 SRM/Jahr zunehmen. Die Preise für Industrie- und Waldhackgut werden damit im Jahr 2011 mit Sicherheit steigen. Für dieses Jahr ist die Versorgung der Heizwerke Gaschurn und Schruns gesichert. Auf der ARA wurden im letzten Jahr über 7.500 SRM Waldhackgut aus dem Montafon getrocknet und für „kleine“ Anlagen in der Region verkauft. Die Qualität ist aufgrund der Trocknungsmöglichkeit mit Überschusswärme aus der Abwasserreinigung sehr gut. Seit 2001 wurden rd. 4, 8 Mio. kWh für die Trocknung von Hackgut von der ARA Montafon eingesetzt. Diese Energie musste früher mit hohen Kosten vernichtet werden. Die Hackschnitzeltrocknung auf der ARA Montafon ist aus Sicht des Forstbetriebes eine Voraussetzung für die kontinuierliche und kostengünstige Bereitstellung von Hackgut sehr guter Qualität für Anlagen bis zu 250 KW. Seit Aufnahme der Hackschnitzelerzeugung im Jahre 1997/98 durch den Forstfonds wurden bis Jahresende 2010 ca. 138.000 SRM Hackschnitzel mit einem Gesamterlös von ca. 2, 30 Mio EUR vermarktet. c) Der Vorsitzende informiert über die am 6. Dezember mit den Herren Bruno und Christian Fritz in Begleitung von Rechtsanwalt Dr. Michael Konzett stattgefundene Besprechung in der Sache Ankauf bzw. Vorkaufsrecht der ehemalige Zollwachhütte in Gauertal. Die vom Forstfonds unterbreitete Alternative des Erwerbes eines Maisäßhauses auf Manuef in Tschagguns wurde nicht angenommen. Die außerordentliche Revision gegen den Bescheid des OLG Innsbruck wurde zwischenzeitlich beim OGH eingebracht, so dass vorerst die Entscheidung des Höchstgerichtes abzuwarten ist. 07. Forstfondssitzung: 11.01. 2011 Seite 3 von 4 Pkt. 4. – Allfälliges: keine Wortmeldungen Ende der Sitzung, 16.00 Uhr; Schruns, 12. Jänner 2011; Schriftführer: 07. Forstfondssitzung: 11.01. 2011 Forstfondsvertretung: Seite 4 von 4