19710511_FF_006

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:49
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1971-05-11
Erscheinungsdatum 1971-05-11
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Publikationen Montafon Forstfondsprotokolle_ff_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Niederschrift Aufgenommen am Dienstag, den 11. Mai 1971, im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, anläßlich der 6. Sitzung der FORSTFONDVERTRETUNG in der laufenden Legislaturperiode. Mit Einladungsschreiben vom 4. Mai 1971, wurde auf heute 10 Uhr eine Forstfondsitzung anberaumt, zu welcher nachfolgende Mitglieder der Forstfondvertretung erschienen sind: Standesrepräsentant LAbg. Bgm. Ignaz Battltgg aus St. Anton als Vorsitzender, Standesrpr. Stellvertr. Bgm. Peter Wachter aus Gaschurn, Bürgermeister Hermann Brugger aus Silbertal, Vizebürgermeister Eduard Bitschnau aus Tschagguns, Bürgermeister Oskar Vonier aus Vandans, Bürgermeister Erwin Vallaster aus Bartholomäberg, Anton Lorenzin aus Gortipohl, als Obmann der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch und Gemeinderat Ludwig Erhard aus Schruns, als Vertreter der Marktgemeinde Schruns. Bürgermeister Martin Both aus Tschagguns konnte wegen dienstlicher Unabkömmlichkeit nicht an der Sitzung teilnehmen, hat jedoch einen Vertreter entsandt. Der Vorsitzende eröffnet um 10 Uhr die Sitzung. Die Beschlußfähigkeit ist gegeben. Tagesordnung: 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 13.4.1971 2. Vertrag, vorgelegt durch die Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz, hinsichtlich der GrundInanspruchnahme auf Golm in Tschagguns für Wintersportzwecke. 3. Montafoner Hochjochbahn in Schruns, bevorstehendes Übereinkommen hinsichtlich der Grundinanspruchnahme. 4. Ansuchen der Gemeinde Silbertal, wegen einer Wegerstellung zur "Hätsteewand". 5. Ansuchen der Katharina Brugger in Silbertal 94, um die Übertragung eines Holzbezugsrechtes. 6. Ansuchen der Eheleute Alois und Maria Rudigier in B.berg, um die Übertragung eines Holzbezugsrechtes. [-2-] 7. Ansuchen des Gantner Christian in Schruns, um die Zuweisung von 46 fm Bauholz zum Wiederaufbau eines abgebrannten Stalles. 8. Ansuchen des August Wachter in Schruns, um die Ablese eines eingeforsteten Maisäßobjektes (Wiedervorlage). Berichte: a) Auflösung des Bestandvertrages für die Seilbahn Partenen/Kops der Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz. b) Verbauung der Mottatobellawine in Gaschurn; Grundinanspruchnahme. c) Verbauung der Schmalzberglawine in St. Gallenkirch; Grundinanspruchnahme d) Bauholzverkauf aus schwerbringbarer Lage. e) Abgabe von Abgangholz. Erledigung der Tagesordnung: Zu Pkt. 1) Die Sitzungsniederschrift vom 13.4.1971 wird in vorliegender Passung einstimmig genehmigt. Zu Pkt. 2) Der von der Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz vorgelegte Dienstbarkeitsvertrag 4343 wird in vorliegender Passung genehmigt. Zu Pkt. 3) Der Vorsitzende berichtet über die am 2.2.1971 in der Forstfondkanzlei stattgefundenen Aussprache mit dem Vertreter der Montafoner Hochjochbahn, Herrn Dipl. Kfm. J. Piski, über die Entschädigung für die Grundinanspruchnahme durch die Anlagen der Hochjochbahn. Die abgesprochenen Beträge, die inzwischen vom Aufsichtsrat der Montafoner Bergbahngesellschaft zur Kenntnis genommen wurden, lauten: Seilbahnschneise....... jährlich Hubertus- Skiabfahrt .. jährlich Standard-Skiabfahrt ... jährlich Zusammen für alle 3 Anlagen .... S 3.699, 60 S 3.967, 20 S 8.626, 40 S 16.293, 20 Die Wertsicherung erfolgt durch den Index der Verbraucherpreise ( 1966 - 100). Für den Zuwachsverlust und die sonstigen Nachteile die der Forstverwaltung in den vergangenen Jahren entstanden sind, zahlt die Hochjochbahn einmalig einen Betrag von S 50.000.— als Entschädigung. [-3-] Zu Pkt. 6) Das Ansuchen der Eheleute Alois und Maria Rudigier in Bartholomäberg, um die Übertragung eines Holzbezugsrechtes wird vertagt, weil nochmals eine Aussprache mit der Partei notwendig ist. Ausserdem ist zu überprüfen, ob nicht eine Ablöse dieses Rechtes vorteilhafter wäre. Zu Pkt. 7) Dem Ansuchen des Christian Gantner in Schruns, um die Bewilligung von 46 fm Servitutsholz zum Neubau des in diesem Frühjahr abgebrannten Nebenstalles, wird stattgegeben. Die Zuweisung hat zum normalen Stockgeldpreis (Katastrophenfall) im Sarottlatobel zu erfolgen. Zu Pkt. 8) Wachter August in Schruns 675, hat sich bereit erklärt für immer auf das Holzbezugsrecht der Bp. 712/2 in K.G. St. Gallenkirch zu verzichten, wenn ihm die Forstverwaltung es gestattet, über das für diese Parzelle bezogene Servitutsholz im Ausmaße von 41, 40 fm frei verfügen zu dürfen. Ausserdem ist er bereit zum Stockgeld noch einen weiteren Betrag in Höhe von S 140.- pro fm aufzuzahlen. (Siehe auch den Beschluß vom 291.12.70). Dieses Anbot wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die erforderliche Löschungserklärung ist umgehend zu erstellen. Pkt. 9) Dem Ansuchen der Alpverwaltung Altschätz, um die Überlassung des in der Wegtrasse anfallenden Holzes ( siehe Beschlüsse vom 11.8.68 u. 18.8.70) wird in der Weise stattgegeben, daß eine Begehung der Trasse durchgeführt wird, bei der ausser den Vertretern der Alpe und der Forstbehörde auch der Standesrepräsentant teilnimmt. Es soll an Ort und Stelle beraten werden, welche Menge unter Berücksichtigung der mit dem Wegbau verbundenen Walderschließung abgetreten werden kann. Sollte bei der Begehung keine Einigung erzielt werden, so ist der Bürgermeister der Gemeinde Tschagguns zur weiteren Beratung beizuziehen. [-4-] 10) Der Freiw. Feuerwehr St. Gallenkirch werden zur Erstellung einer Bühne ca. 8 fm Nutzholz am Stock, aus Abgangbeständen käuflich überlassen. Die Zuweisung hat aus der Standeswaldung St. Gllk. zu erfolgen. Berichte: Der Vorsitzende berichtet: a) daß die Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz, den Bestandvertrag für die Seilbahn Partenen/Kops aufgekündet hat. Diese Aufkündigung wurde von der Forstverwaltung zur Kenntnis genommen. Die Vorarlberger Illwerke A.G. wurde schriftlich in Kenntnis gesetzt, daß die 4 Betonfundamente der abgetragenen Stützen an Ort und Stelle verbleiben dürfen, wenn die Eisenteile umgebogen oder entfernt werden und je Stütze S 1000.- als einmalige Entschädigung bezahlt werden. Ausserdem wurde darauf hingewiesen, daß die Trasse, soweit seinerzeit Holzschlägerungen durchgeführt worden sind, aufzuforsten ist und die Kulturen 5 Jahre lang durch die Illwerke zu betreuen sind; b) daß durch die Verbauung der Mottotobellawine in Gaschurn, durch die auch der unterliegende Forstfondwald geschützt wird, durch die Lawinen- und Wildbachverbauung vorübergehend Grund in Anspruch genommen wird. c) daß durch die Verbauung der Schmalzberglawine in Gargellen durch die Wildbach- und Lawinenverbauung, wie unter Pkt. b) Grund in Anspruch genommen wird. d) daß der Partei Erwin Salzgeber in Tschagguns HNr. 202, aus schwerbringbarer Lage Nutzholz am Stock käuflich überlassen wurde. Die Zuweisung erfolgte am oberen Waldrand unterhalb der Mittagspitze in Tschagguns, zum Preise von 300.- S pro fm. e) Der Voralpe Gampadels in Tschagguns, wurden aus der Frauenwaldung in Tschagguns 20 dürre Latten und Unterständer für Pfähle zugewiesen. Desgleichen wurden dem Postkraftwagenlenker Peter Alois in Silbertal 15 dürre Latten für Gerüstzwecke käuflich aus der Schattenwaldung Silbertal abgegeben. [-5-] Die Abgabe erfolgte zum Preise von S 60.- pro Festmeter. f) daß die Gemeinde St. Gallenkirch mit Schreiben vom 6.5.1971 gegen die beabsichtigte Holzschlägerung im Gweiltobel Einspruch erhebt. Dazu wird festgestellt, daß im Rahmen der Lawinenholzaufarbeitung, unter Ausnutzung der bestehenden Seilbahn, beabsichtigt ist die überalterten Schutzwaldbestände etwas zu lichten, damit der notwendige Jungwuchs durch Aufforstungen eingebracht werden kann. Dadurch erhält der Schutzwald in Zukunft wieder seine volle Funktion, die derzeit nicht gewährleistet ist. Die beabsichtigte Schlägerung wird nicht willkürlich, sondern im Einvernehmen mit der Forstbehörde und der Wildbach- und Lawinenverbauung durchgeführt. Im gleichen Schreiben wird auf eine offensichtliche Überschlägerung der Standeswälder in St. Gallenkirch hingewiesen. Dazu ist zu sagen, daß im Rahmen des Gesamteinschlages des Forstfondes keine Überschlägerung stattfindet. Wenn verschiedene Waldteile des Forstfondes, wie derzeit St. Gallenkirch überschlägert werden, so liegt das in den dort vorhandenen Altholzbeständen, die derzeit genutzt werden. Solange der Forstfend zur Bedeckung seines Haushaltes auf das Stockgeld und das Jagdgeld, das nur teilweise zur Verfügung steht, angewiesen ist, muß mit Verkaufsschlägerungen, die im Rahmen des Hiebsatzes aus Altholzbeständen erfolgen, die Bedeckung des Haushaltes herbeigeführt werden. Die vorangeführten Berichte werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Jenen Punkten, die auf der Tagesordnung nicht aufscheinen, wird die Dringlichkeit zuerkannt. Der Vorsitzende dankt den Anwesenden für ihr Erscheinen und schließt um 12 Uhr die Sitzung. Der Schriftführer: Der Forstfondausschuß: