19891031_FF_024

Dateigröße 163.97 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:49
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1989-10-31
Erscheinungsdatum 1989-10-31
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Montafon Forstfondsprotokolle_ff_
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 31. Oktober 1989 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 24. Sitzung der Forstfonds Vertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 23. Oktober 1989 auf heute 14.00 Uhr einberufenen Sitzung teil nehmen an der Standesrepräsentant LAbg. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; (ab 14.30 Uhr) Bürgermeister Erwin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Ernst Marlin, St. Gallenkirch, als Vertreter Agrargemeinschaft St. Gallenkirch; Entschuldigt: Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Gottfried Schapler, Vandans als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 14.05 Uhr die Forstfondssitzung, begrüßt die Forstfondsvertreter und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben, zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung vom 13. Juni 1989; 2. Berichte; 3. Ansuchen der Vorarlberger Illwerke AG zur Fassung der Schwarzbrunnenquelle in Vandans zur Einleitung in das Wasserversorgungsnetz der Gemeinde Vandans; 4. Ansuchen der Weggemeinschaft Gsteinerwald um Erhöhung des Baukostenbeitrages; 5. Ansuchen von Karl Oberer, Gasthaus Kropfen, auf Kauf einer Teilfläche von ca. 42 m2 aus der Gp. 3132/1 KG Schruns; 6. Grundinanspruchnahme von der Alpe Zamang für die Weiterführung der Forststraße "Seggeswald-Beerböden" in St. Gallenkirch; 7. Erstellung einer geomorphologischen Kartierung Montafon; -2- 8. Fahrgenehmigungen für den Fischereiverein Montafon für das hintere Silbertal; 9. Anschaffung einer Funkanlage; 10. Dienstbarkeitsverträge mit den Seilbahngesellschaften; 11. Allfälliges; Erledigung der TO: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 23. Sitzung vom 13. Juni 1989, welche allen Forstfonds Vertretern zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden in der vorliegenden Fassung ohne Einwendungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2. - Berichte: a) Der Vorsitzende berichtet, daß die bereits seit längerer Zeit in Diskussion stehende Sanierung des Kalkofenrankes an der Gargellener-Straße gemäß dem vom Betriebsleiter erstellten Konzept begonnen wurde. Die Gesamtkosten sind mit ca. S 70.000, -- veranschlagt, wozu vom Landschaftspflegefonds eine Förderungszusage im Ausmaß von 60% vorliegt. Die Restkosten sollen von der Gargellner Seilbahn, der Gemeinde St. Gallenkirch und dem Stand Montafon zu gleichen Teilen getragen werden. Im vorderen Bereich soll noch etwas Platz für Holzlagermöglichkeiten geschaffen werden, ein Befahren des dahinter anschließenden Bereiches mit Kraftfahrzeugen wird durch entsprechende Vorkehrungen vermieden. Seitens der Gemeinde St. Gallenkirch werden im kommenden Frühjahr zusätzlich noch einige Bänke aufgestellt. b) Die Nutzungen im Bereich Bärenwald / Gweil-Tobel sind ebenfalls im Gange, wobei vom Betriebsleiter die im Bescheid zur Einräumung des Bringungsrechtes enthaltenen Einschränkungen aus forstwirtschaftlichen und waldbaulichen Gesichtspunkten als nicht zufriedenstellend beurteilt werden. c) Der Vorsitzende berichtet, daß über die Frage der Erhaltungskostenbeteiligung des Standes Montafon bei verschiedenen Interessentschafts- bzw. Güterweganlagen in der kommenden Forstfondssitzung intensiv beraten und nach Möglichkeit unter Berücksichtigung der seinerzeitigen Beschlußfassungen eine akzeptable Lösung gefunden werden sollte. d) Der Vorsitzende gibt weiters bekannt, daß er gemeinsam mit dem Betriebsleiter am Vormittag über das Forstwegebauprogramm in den Standeswaldungen mit dem Bezirkshauptmann und dem Bezirksforsttechniker ein Gespräch geführt hat. -3- e) Über das Forstwegeprogramm für das kommende Jahr wird der Betriebsleiter noch näher berichten. Zu der in den vergangenen Wochen stattgefundenen Diskussion der Walderschließung stellt der Vorsitzende fest, daß leider oft eine verzerrte Berichterstattung in den Medien erfolgt ist. Seitens der Behörde wird dem Betriebsleiter die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten und die Einhaltung der bescheidmäßig aufgetragenen Auflagen bescheinigt. In diesem Zusammenhang spricht er auch Kollegen Säly den Dank für die konsequente Unterstützung des Standes Montafon anläßlich der öffentlichen Diskussion über den Forstweg Gafluner Mutt aus. f) Vom Betriebsleiter wird auf die derzeitige Beschäftigungssituation bei den Forstarbeitern eingegangen. Derzeit sind 8 Forstarbeiter beschäftigt, was angesichts der anstehenden Aufgaben als völlig unzureichend beurteilt wird, da mit diesem Personalstand lediglich die notwendigsten Arbeiten erledigt werden können. Der Betriebsleiter erteilt gleichfalls einen Überblick über den Stand der Erledigungen bei der Zuweisung von aufgerüstetem Servitutsholz. An Brennholz sind bis Ende Oktober ca. 2.700 fm zugewiesen, wovon ca. 400 fm zugekauft wurden. Der Rest wurde durch eigene Forstarbeiter im Zuge von Trassenschlägerungen bzw. von selbständigen Akkordanten aufgearbeitet. Gleichfalls wurden ca. 700 fm Servitutsnutzholz den Bezugsberechtigten zugestellt. Die Holzverkäufe liegen bei ca. 2.500 fm aufgerüstet und ca. 250 fm Stockverkaufe. Die Verkaufspreise bewegen sich zwischen S 1.100, -- und S 1.600, --, der Durchschnittserlös liegt bei S 1.350, -- bis S 1.400, --, was angesichts der allgemeinen Holzmarktsituation als durchaus erfreulich beurteilt werden darf. Gegenüber dem Servitutsnutzholzpreis von S 880, --/fm einschließlich Transport ergibt sich somit ein Vorteil von ca. 50% für die Standesbürger. Zur Personalsituation wird vom Betriebsleiter bekanntgegeben, daß seit Mitte August Bernhard Maier angestellt ist, welcher derzeit gemeinsam mit dem Betriebsorgan Hermann Stocker die Reviere St. Gallenkirch und Gaschurn betreut. Das Betriebsorgan Dich Paul aus Partenen ist seit 1. Oktober als Landeswaldaufseher beim Land für das Revier Gaschurn mit Partenen bestellt und hat somit seinen Dienst als Betriebsorgan beim Stand Montafon aufgegeben. Vom Betriebsleiter wird die Abwicklung des Betriebsdienstes und der vielfältigen anderweitigen Aufgaben mit 5 Betriebsorganen längerfristig als nicht möglich beurteilt, weshalb im kommenden Frühjahr bzw. im Zuge des Dienstpostenplanes weitere Überlegungen notwendig sein werden. -4- In diesem Zusammenhang wird zur Kenntnis gebracht, daß 3 mobile Datenerfassungsgeräte (System Latschbacher) zum Preis von S 75.000, -- angeschafft wurden, mit welchen die Erstellung von Abmaßlisten bei Holzverkäufen und Servitutsholzzuweisungen wesentlich einfacher und rascher ermöglicht wird, wodurch auch eine Entlastung der Betriebsorgane erreicht werden kann. Zur Wildschadenssituation berichtet der Betriebsleiter, daß sich in vielen Bereichen eine Besserung eingestellt hat, trotzdem aber noch mehrere kritische Bereiche mit überhöhten Wildständen vorhanden sind. Zur Feststellung der Wildschäden wurden wiederum mehrere Gutachten von Dipl.-Ing. Tschann erstellt bzw. teils auch einvernehmliche Wildschadensabgeltungen mit den Jagdpächtern herbeigeführt. Der Gesamtbetrag der ermittelten Wildschäden liegt bei ca. S 170.000, --. Vom Betriebsleiter wird weiters nachstehender Überblick über die Wegebauten erteilt: 1. Forststraße "Grüt" in Tschagguns ist mit 3, 4 km fertiggestellt, womit gleichzeitig auch mehrere Privatwaldungen miterschlossen wurden; Bgm. Bitschnau äußert sich sehr lobend über die Ausführung dieses Forstweges. 2. Bei der Forststraße "Gafluner Mutt" in Silbertal sind ca. 1.700 lfm fertiggestellt, die restlichen Arbeiten mit ca. 300 m sowie verschiedene Begrünungs- und Fertigstellungsarbeiten sind im kommenden Jahr geplant; 3. Forststraße "Rona" in Silbertal ist ebenfalls mit 700 m fertiggestellt und bereits kollaudiert; 4. Bei der Forststraße "Außerbacherwald" in Gaschurn, welcher Bestandteil eines Schutzwaldsanierungsprojektes bildet, wurde mit dem Bau der Rohtrasse in den vergangenen Tagen begonnen; Bgm. Sandrell begrüßt die Inangriffnahme dieses Schutzwaldsanierungsprojektes, da damit einem seit langer Zeit vorgebrachten Wunsch der Gemeinde Gaschurn zur Sicherung der Schutzfunktionen des Außerbacherwaldes für den unterliegenden Siedlungsbereich nachgekommen wird. 5. Im Bereich Golm in Tschagguns wurde weiters ein Schlepperweg mit einer Länge von ca. 500 lfm in Richtung Schneckenbündtenquellen erstellt; -5- Grundsätzlich ersucht der Betriebsleiter die anwesenden ForstfondsVertreter um weitere und verstärkte Unterstützung bei der Schaffung der nötigen rechtlichen Voraussetzungen für erforderliche Forstwegebauten, insbesondere im Zusammenhang mit der Erreichung der Zustimmung von allenfalls betroffenen privaten Grundeigentümern. Angesichts seines Aufgabengebietes und der umfangreichen anfallenden täglichen Arbeiten sieht er sich außerstande, zusätzlich auch sämtliche Verhandlungen mit privaten Grundeigentümern alleine zu führen. Weiters wurden in den vergangenen Monaten mehrere Hangverbauungen in St. Gallenkirch, Silbertal und Gaschurn mit teil weiser Aufforstung der gefährdeten Bereiche vorgenommen. In verschiedenen Waldbereichen wurden weitere Aufforstungen im Umfang von ca. 50.000 Forstpflanzen getätigt. Vom Betriebsleiter wird weiters das in Holland erprobte Aufforstungsverfahren mit Containerpflanzen (Hiko-System) erörtert, mit welchem neben einer wesentlich besseren Arbeitsleistung gleichzeitig auch aus waldbaulichen Gesichtspunkten bessere Aufforstungserfolge erzielt werden können. Diesbezüglich ist geplant, aus eigenen Beständen den standortgemäßen Forstpflanzensamen zu gewinnen, wozu auch bereits entsprechende Personalschulung durch Besuch eines Baumsteigekurses erfolgt ist. Bürgermeister Burkhard Wachter nimmt ab 14.30 Uhr an der Sitzung teil. Die Anfrage von Bürgermeister Sandrell nach Zuweisung von Kaufbrennholz an Nichtstandesbürger wird vom Betriebsleiter aus Gründen der Kapazität bei der Zuweisung an die Standesbürger ablehnend beurteilt. Der Betriebsleiter kann sich jedoch durchaus vorstellen, daß insbesondere bei Trassenholzschlägerungen für Wegebauten bei entsprechendem Interesse auch an Nichtstandesbürger Ast- und Wipfelholz zugewiesen werden kann. Für das Wegebauprogramm 1990 werden vom Betriebsleiter nachstehende Projekte vorgestellt: 1. Basiserschließung "Schattwald" in Silbertal mit ca. 200 m, wofür bereits die behördliche Bewilligung vorliegt. Aufgrund verschiedener Einwände über angebliche Setzungen im obliegenden Waldbereich wurde dieses Wegprojekt vorerst zurückgestellt und zwischenzeitlich vom Landesgeologen nochmals begutachtet. Allerdings fehlt hier bereits seit Monaten eine abschließende -6- Begutachtung durch den Landesgeologen im Beisein von DDr. Bertle, welcher diesbezüglich Bedenken vorgebracht hat, obwohl von behördlicher Seite bis heute keine negativen Stellungnahmen hiezu vorliegen; 2. Erschließung des "Schattwaldes" in Silbertal im oberen Bereich, ausgehend vom Gemeindegebiet Schruns mit einer Länge von ca. 2, 5 km; eine Verlängerung des bestehenden Schattwaldweges auf dem Gemeindegebiet Silbertal wird vom Betriebsleiter aus geologischen Gründen als nicht möglich beurteilt; 3. Verlängerung der Forststraße "Seggeswald-Blasblei" in Richtung Beerböden in St. Gallenkirch mit einer Länge von ca. 2, 5 km; 4. Erschließung der Alpe Tschöppa gemeinsam mit der Agrarbezirksbehörde, wodurch auf einer Länge von ca. 900 m auch Standeswaldungen erschlossen werden; 5. Erstellung eines Schlepperweges in Bartholomäberg in Richtung Schattwald (ausgehend vom Waldbereich Kaltenbrunnen) mit einer Länge von 600 m und Schüttung eines bereits bestehenden Schlepperweges im Bereich Forstgarten; 6. Erstellung eines Stichweges mit einer Länge von ca. 250 m im "Gsteinerwald" in Silbertal; 7. Generalsanierung des Wasserstubenweges auf einer Länge von ca. 5 km gemeinsam mit der Agrarbezirksbehörde; 8. "Harzawaldweg" in Gaschurn, sofern die erforderlichen Zustimmungen der betroffenen privaten Grundeigentümer erreicht werden können; das diesbezügliche Projekt wurde der Gemeinde Gaschurn mit dem Ersuchen um Einholung der erforderlichen Zustimmungen bereits seit längerer Zeit übermittelt; 9. Verlängerung des "Grütweges" und Verbindung mit der Forststraße "Sanüel" in Tschagguns um ca. 450 m; 10. Erstellung eines Stichweges im Bereich Lattenwald (Ganifer) in Gaschurn mit 200 m; 11. Weiterverfolgung des Projektes "Manuef-Hora", für welches die mündliche Verhandlung bereits stattgefunden hat; 12. Verlängerung von 2 Stichwegen im Bereich "Kobel" in St. Gallenkirch; -7- 13. Erschließung des "Kirchnerwaldes" in Gaschurn, welches vom Betriebsleiter als sehr dringend beurteilt wird; dieser Meinung schließt sich auch Bgm. Sandrell vollinhaltlich an und nimmt die Absichten des Betriebsleiters zur Erschließung dieses Schutzwaldes mit Genugtuung zur Kenntnis; 14. Realisierung des Projektes "Kessiwald" in St. Gallenkirch, sofern die ausstehenden Zustimmungen der betroffenen privaten Grundeigentümer erreicht werden können; Abschließend ersucht der Betriebsleiter die anwesenden ForstfondsVertreter nochmals um Unterstützung bei der Schaffung der nötigen Voraussetzungen für die angeführten Wegprojekte, da die weitere Walderschließung in erster Linie für die Bewirtschaftung der Waldungen und zum Vorteil der Nutzungsberechtigten vorgenommen wird. Bürgermeister Wekerle spricht sich in diesem Zusammenhang lobend über die Begrünungsmaßnahmen im Bereich Kropfen-Kapell im Zuge der in den letzten Jahren erfolgten Erschließung aus, wonach diese Eingriffe als äußerst minimal beurteilt werden dürfen. g) Der Vorsitzende stellt unter Hinweis auf verschiedene Presseberichte der vergangenen Zeit im Zusammenhang mit der Diskussion um die Renovierung der alten barocken Pfarrkirche in Vandans fest, daß seinerseits keine Zusage über eine Holzabgabe bzw. allfällige Spende von S 300.000, -- gemacht wurde, wie dies in den Vorarlberger Nachrichten wiederholt veröffentlicht wurde. Persönlich sowie auch in der Funktion als Oberaufsicht des Heimatschutzvereines im Tale Montafon beurteilt der Standesrepräsentant die alte Pfarrkirche von Vandans als grundsätzlich erhaltungswürdig, zumal nur eine weitere Barockkirche, nämlich jene in Bartholomäberg, in der Talschaft vorhanden ist. In erster Linie ist eine diesbezügliche Entscheidung jedoch Sache der Gemeinde Vandans und nicht des Standes Montafon bzw. anderer Institutionen. Aus Talschaftssicht müsse er sich in Würdigung der gegebenen Situation für den Erhalt der alten Barockkirche aussprechen. Sofern ein offizielles Ansuchen um Unterstützung an den Stand Montafon herangetragen wird, werde selbstverständlich, wie in ähnlich gelagerten Fällen in der Vergangenheit, im Standesausschuß darüber zu beraten sein. Bürgermeister Wachter stellt dazu fest, daß zum jetzigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit zur Diskussion im Standesausschuß gegeben ist. Über die Frage der Erhaltung oder eines Abbruches der alten Kirche werde in Vandans eine Volksabstimmung stattfinden, sodaß eine allfällige Befassung des Standesausschusses erst nach dem Vorliegen des Ergebnisses der Volksabstimmung nötig sein wird. -8- Im Verlaufe der kurzen Diskussion wird allgemein die Meinung vertreten, daß der jetzige Zeitpunkt zur Diskussion dieses Sachverhaltes sicherlich als verfrüht beurteilt werden muß, zumal kein offizielles Ansuchen um Unterstützung beim Stand Montafon vorliegt. h) Die ab 1.1.1989 für die Standeswaldungen gültigen Einheitswerte betragen S 8.914.000, -- und liegen somit ca. 15, 6% unter den bisherigen Werten. Dies bedeutet eine Einsparung an grundbesitzabhängigen Abgaben in Höhe von ca. S 63.000, -- pro Jahr. i) Weiters wird zur Kenntnis gebracht, daß seitens der Vorarlberger Illwerke AG mit heutigem Tage die Zusage eingetroffen ist, für das laufende Jahr wiederum einen Beitrag in Höhe von S 1 Million netto zur Waldbewirtschaftung bereitzustellen. Pkt. 3.) Der Vorsitzende bringt das Ansuchen der Vorarlberger Illwerke AG um Genehmigung zur Fassung der Schwarzbrunnenquelle auf der Gp. 2082/1 in Vandans zur Kenntnis, welche über Wunsch der Gemeinde Vandans in das dortige Wasserversorgungsnetz eingeleitet werden soll. Von der Vorarlberger Illwerke AG wird hiefür als einmalige Entschädigung ein Betrag von S 10.000, --, netto angeboten, nach dem vorgelegten Vertragsentwurf soll die Quellfassung nach Errichtung durch die Illwerke der Gemeinde Vandans zur Erhaltung übergeben werden. Bürgermeister Wachter berichtet dazu, daß seitens der Gemeinde Vandans als Ersatz für die im Zuge des Baues des Walgaustollens versiegten Quellen insbesondere im Bereich der Siedlung Vens der Wunsch nach Beschaffung von Quellwasser gegeben ist und dieser Wunsch an die Illwerke herangetragen wurde. Die im Vertrag vorgesehene Übernahme der Quellfassung und der Wasserleitung in das Eigentum bzw. die Erhaltung und den Betrieb der Gemeinde Vandans wird von Bürgermeister Wachter als völlig unannehmbare Bedingung beurteilt, weshalb der von den Illwerken vorgelegte Vertrag in der vorliegenden Fassung durch den Stand Montafon unter keinen Umständen unterfertigt werden könne. Im Zuge der ausführlichen Beratung wird von mehreren Forstfondsvertretern die Ansicht geäußert, daß in Anlehnung an früher bewilligte Quellnutzungen auch von den Vorarlberger Illwerken eine jährliche Entschädigung zu leisten ist bzw. die angebotene einmalige Entschädigung wesentlich erhöht werden müßte. Insbesondere Bürgermeister Bitschnau spricht sich unter Berufung auf der Gemeinde Tschagguns im Zusammenhang mit dem Wasserrechtsstreit im Gauertal vorliegende Sachverständigengutachten gegen die Leistung jährlicher Entschädigungen aus, vor allem auch wenn die Quellnutzung für öffentliche Was Serversorgungsanlagen durch die Gemeinden benötigt werden. -9- Sofern den Illwerken die Möglichkeit einer einmaligen Entschädigung eingeräumt wird, müßte nach Meinung von Bgm. Wachter anderen Berechtigten die Möglichkeit zur Umwandlung laufenden Entschädigungen in eine einmalige Abgeltung angeboten werden. Der vorliegende Vorschlag einer einmaligen Abgeltung mit S 10.000, -- wird auch von ihm als völlig unannehmbar beurteilt. Abschließend wird der Vorarlberger Illwerke AG grundsätzlich das Recht zur Nutzung der Schwarzbrunnenquellen eingeräumt, wobei jedoch eine laufende Mindestentschädigung von S 2.000, -- verlangt wird bzw. die einmalige Abgeltung wesentlich zu erhöhen ist, wobei sich Bürgermeister Bitschnau gegen die laufende Entschädigung ausspricht. Der Standesrepräsentant wird ermächtigt, im aufgezeigten Sinne mit den Vorarlberger Illwerken weitere Verhandlungen zu führen und den Abschluß eines entsprechenden Vertrages herbeizuführen. Pkt. 4.) Vom Sekretär wird das Ansuchen der Weggenossenschaft Gsteinerwald in Silbertal erläutert, welche unter Hinweis auf die erhöhten Baukosten für die gegenständliche Weganlage um die Aufstockung des seinerzeitigen Baukostenbeitrages des Standes Montafon in Höhe von S 60.000, -- ersucht. Insbesondere bedingt durch die schlechten geologischen Verhältnisse auf einem Teilstück der neuerrichteten Weganlage mußten im Jahre 1 987 und 1 989 über Vorschreibung der BH Bludenz Trockenstein- bzw. Natursteinmauerwerke mit Beton errichtet werden. Bezüglich der Beteiligung des Standes Montafon an den Bau- und Erhaltungskosten wird nochmals der Beschluß vom 1.10.1985 zur Kenntnis gebracht. Im Zuge der Beratungen wird allgemein eine generelle Lösung derartiger Bau- bzw. Erhaltungskostenbeteiligungen des Standes Montafon an Güterweggenossenschaften bzw. Interessentschaftswegen gefordert, weshalb eine Entscheidung über das vorliegende Ansuchen bis zur Grundsatzdiskussion in dieser Angelegenheit vertagt wird. Pkt. 5.) Der Vorsitzende berichtet über verschiedene Gespräche mit dem Besitzer des Gasthauses Kropfen in Schruns, Karl Oberer, welche seit der Beschlußfassung betreffend die Erweiterung der Terrasse beim Berggasthaus geführt wurden. Gleichfalls wird auch über die im Zuge der Schlußüberprüfung der Trafostation vom hochbautechnischen Amtssachverständigen ausgesprochene Empfehlung berichtet, wonach vom gestalterischen Standpunkt eine Anbindung des Daches der Trafostation an die bestehende Terrasse empfohlen wird. -10- Dazu wird weiters bekanntgegeben, daß Herr Oberer an einem Kauf einer Teilfläche von ca. 40 m2 aus der Gp. 3132/1, welche direkt an seinen Grundbesitz angrenzt, interessiert ist und hiefür einen Kaufpreis von S 400, --/m2 angeboten hat. Im Verlaufe der Beratungen werden gegen einen Verkauf grundsätzliche Bedenken erhoben, da neben einem zu erwartenden schwierigen Vertragsverfahren (Feststellungsverfahren gemäß Forstgesetz, lastenfreie Abschreibung ohne Aufforderungsverfahren nicht möglich) auch in Hinblick auf den mit der Montafonerbahn AG bestehenden Dienstbarkeitsvertrag bezüglich der erstellten Trafostation Bedenken geäußert werden. Nachdem gegenüber der Beratung im Vorjahr kein geänderter Sachverhalt vorliegt und ein jährlicher Pachtzins von S 1.500, -- für ca. 40 m2 Grundfläche zur gewerblichen Nutzung als durchaus angemessen und günstig beurteilt wird, wird von der Forstfondsvertretung einhellig der im Vorjahr gefaßte Beschluß bekräftigt und ein Verkauf dieser Teilfläche abgelehnt. Pkt. 6.) Der Betriebsleiter erläutert das Projekt der Verlängerung der Forststraße "Seggeswald" in Richtung Beerböden, mit welcher auf einer Länge von 2, 5 km und einer Kehre eine optimale Lösung zur Erschließung der Standeswaldungen sowie auch Teile von Waldungen der Agrargemeinschaft Zamang gefunden werden konnte. Vom Vorsitzenden werden die Bedingungen der Agrargemeinschaft Alpe Zamang für die Grundinanspruchnahme aus den Gp. 1 754/1 und 1716 zur Kenntnis gebracht, wonach neben der Bereitstellung des anfallenden Trassenholzes die Agrargemeinschaft Alpe Zamang das unentgeltliche Benützungsrecht des gesamten Forstweges Seggeswald ohne Wegerhaltungskostenbeteiligung verlangt. Angesichts der Vorteile für die Alpe Zamang durch die Forstwegverlängerung für die Bewirtschaftung Ihrer Waldungen sowie auch in Anbetracht der seinerzeitigen enormen Leistungen des Standes Montafon bei der Güterweganlage Zamang werden die Bedingungen für die Grundinanspruchnahme als nicht zumutbar beurteilt. Dazu wird zur Kenntnis gebracht, daß vom Stand Montafon für die Errichtung des Güterweges "Zamang" ein Baukostenbeitrag durch Überlassung von 630 fm Trassenholz sowie zusätzlich ein weiterer Beitrag in Höhe von 5% der Baukosten, entsprechend einem Betrag von ca. S 88.000, --, geleistet wurde. -11- Marlin Ernst berichtet als Mitglied des Ausschusses der Agrargemeinschaft Alpe Zamang über die Beweggründe zur Erteilung der Zustimmung zur Grundinanspruchnahme, welche in erster Linie im seinerzeitigen Beschluß des Standes Montafon zur Grundbeistellung für die Güterweganlage Zamang gelegen sind. Unter Hinweis auf die Beratungen unter Pkt. 4 sowie die angekündigte Grundsatzdiskussion über die Wegerhaltungskostenbeiträge wird eine Entscheidung über die Annahme der Bedingungen für die Grundinanspruchnahme gleichfalls vertagt. Bürgermeister Wachter entfernt sich um 16.20 Uhr wegen anderweitigen Verpflichtungen. Vom Betriebsleiter wird in diesem Zusammenhang auch über das Behördenverfahren zur Errichtung der Forststraße "Tanafreida II und III" berichtet, für welches von der Maisäßinteressentschaff Tanafreida nach Vorliegen des Bescheides eine Berufung eingebracht wurde und schließlich vom Stand Montafon wegen nicht annehmbarer Bedingungen der Antrag auf Erteilung der behördlichen Bewilligung zurückgezogen wurde. Pkt. 7.) Der Betriebsleiter berichtet über das geplante Projekt zur Erstellung einer geomorphologischen Kartierung für das Montafon, welches von der Universität von Amsterdam ausgearbeitet werden könnte. Neben der Bedeutung einer solchen Aufnahme für die weitere ForstWegprojektierung und insgesamt für die Waldbewirtschaftung wird dieses Projekt auch für die Gemeinden, die Vorarlberger Illwerke, die Wildbach- und Lawinenverbauung sowie für weitere Interessenten als sehr nützlich beurteilt. Durch dieses Projekt sollen genaue Unterlagen über mögliche Gefährdungsbereiche und Problemgebiete, über Murpotentiale sowie grundsätzlich über den geologischen Aufbau des Untersuchungsgebietes gewonnen werden. Für den Bereich der Agrargemeinschaft Nenzing wurde eine derartige Studie bereits erstellt, wovon 50% der Kosten vom Land Vorarlberg übernommen wurden. Vom Betriebsleiter wird dazu weiters berichtet, daß bezüglich der Finanzierung auch bereits Kontakte mit den Vorarlberger Illwerken, für welche der Geologe Dr. Loacker eine positive Stellungnahme zum geplanten Projekt abgibt, sowie auch mit dem Bundesministerium für Familie, Jugend und Umwelt, Abt. Umweltbundesamt aufgenommen wurde. Laut dem vorliegenden Angebot ist mit Gesamtkosten von ca. S 6, 3 Mio. zu rechnen. -12- Nach ausführlicher Beratung wird von der Forstfondsvertretung die Erarbeitung einer geomorphologischen Kartierung für das Montafon grundsätzlich als positiv beurteilt, sodaß der Vorsitzende und der Betriebsleiter beauftragt werden, mit den betroffenen Stellen die nötigen Finanzierungsgespräche weiterzuführen. Nach Vorliegen der Ergebnisse dieser Gespräche ist eine endgültige Beschlußfassung über die Auftragserteilung für dieses Projekt vorzunehmen. Pkt. 8.) Der Vorsitzende berichtet über die in den letzten Monaten stattgefundenen Gespräche betreffend die Einschränkung des Fahrzeugverkehres in das hintere Silbertal und bringt in diesem Zusammenhang gleichzeitig auch das Ersuchen des Fischereivereines Montafon nach Ausstellung von Fahrberechtigungen für verschiedene Forstwege bzw. Güterwege in der Talschaft zur Betreuung der Fischerei bzw. für die Fischereiaufsicht zur Kenntnis. Über Vorschlag des Vorsitzenden und im Einvernehmen mit Bürgermeister Säly wird die einhellige Auffassung vertreten, daß lediglich dem Obmann und für die Fischereiaufsicht jeweils ein Berechtigungsschein ausgestellt werden kann, sowie nach Bedarf über vorhergehendes Ansuchen bei Fischeinsätzen eine zusätzliche Fahrgenehmigung erteilt werden soll. Soweit die vorgetragene Liste Güterweganlagen betrifft, ist keine Zuständigkeit des Standes Montafon gegeben und somit die Fahrerlaubnis bei den jeweiligen Organen der Genossenschaft zu beantragen. Im Interesse des Umweltschutzes, gleichfalls aber auch aus Gründen der Haftung des Straßenerhalters wird eine straffe Handhabung bei der Austeilung von Berechtigungsscheinen für die Benützung von Forststraßen von der Forstfonds Vertretung begrüßt. Pkt. 9.) Vom Betriebsleiter wird die Notwendigkeit zur Anschaffung einer Funkanlage erörtert, da angesichts der Größe des Betriebes und der vielfach anfallenden Aufgaben oft eine rasche Entscheidung bezüglich Arbeiter- und Materialeinsatz erforderlich wird. Gleichzeitig wird auch auf Sicherheitsaspekte verwiesen, insbesondere beim Einsatz von Forstpersonal in extrem steilen Gelände. Durch den rascheren Informationsfluß zwischen Verwaltung und Betriebsdienst und die damit gegebenen Vorteile in der Betriebsorganisation können ebenfalls Kosteneinsparungen erwartet werden. -13- Diese Beweggründe werden von der Forstfonds Vertretung grundsätzlich zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung ermächtigt, entsprechende Angebote zur Anschaffung einer Funkanlage einzuholen und die nötigen Überprüfungen vorzunehmen. Es wird ausdrücklich Wert darauf gelegt, daß eine Anlage mit der für den Betrieb erforderlichen Kapazität und Leistungsfähigkeit angeschafft wird, wobei von Anschaffungskosten aufgrund von Erfahrungen in einzelnen Gemeinden von ca. S 180.000, -- ausgegangen wird. Pkt. 10.) Der Vorsitzende geht nochmals auf die am 10. Juli statt gefundene Besprechung mit den Vertretern der Seilbahngesellschaften betreffend den Abschluß von Dienstbarkeitsverträgen ein und beurteilt die damals erhobene Forderung nach vertraglicher Absicherung einer zusätzlichen Million für den Stand Montafon als Mindestforderung und durchaus berechtigt. Von der Forstfondsvertretung wird diese Forderung einhellig unterstützt. Der Vorsitzende erklärt wiederum, die vorliegenden Verträge auf ausschließlicher Basis der Gutachten von Dipl.-Ing. Tschann nicht zu unterfertigen, da dies in der Talschaft nicht verantwortet werden könnte. Zur weiteren Abklärung wird vom Vorsitzenden vorgeschlagen, mit den einzelnen Seilbahngesellschaften weitere Gespräche zu führen, wozu die jeweils betroffenen Bürgermeister beigezogen werden sollen. Die Zustimmung zu weiteren Ausbaumaßnahmen bzw. Anlagenverbesserungen durch den Stand Montafon wird grundsätzlich als nicht möglich beurteilt, solange die ausstehenden Verträge nicht abgeschlossen und die berechtigten Forderungen des Standes Montafon erfüllt sind. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende mit dem Dank für die Teilnahme und Mitarbeit um 17.45 Uhr die Sitzung. Schruns, 2. November 1989 Der Schriftführer: DIE FORSTFONDSVERTRETUNG