19800207_FF_025

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:49
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1980-02-07
Erscheinungsdatum 1980-02-07
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Inhalt des Dokuments

-1- Niederschrift, aufgenommen am Donnerstag, den 7. Februar 1980 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, anläßlich der 25. Sitzung des FORSTFONDAUSSCHUSSES in der laufenden Legislaturperiode Auf Grund der Einladung vom 31.1.1980 nehmen an der auf heute anberaumten Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Erwin Wallaster aus Bartholomäberg, als Vorsitzender, Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm. Ernst Pfeifer aus Gaschurn, Präsident LAbg. Bgm. Ignaz Battlogg aus St. Anton i.M., Bürgermeister Georg Amann aus Silbertal, Bürgermeister Eduard Bitschnau aus Tschagguns, Bürgermeister Harald Wekerle aus Schruns, Ernst Marlin aus St. Gallenkirch, als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch, Anton Wachter aus Vandans, als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans. Der Vorsitzende eröffnet um 14 Uhr die Sitzung. Die Beschlußfähigkeit ist gegeben. Tagesordnung 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 19.12.1979. 2. Vorgesehener Grundtausch und Grundabtretung an die Agrargemeinschaft Vandans, im Zuge der Grundbeschaffung für den Standort der Kläranlage Außermontafon. 3. Grundbeanspruchung durch die VIW auf Golm in Vandans (Hüttenkopfbahn). 4. Grundkauf (Waldparzelle) von den Erben nach Geschwister Schoder in Vandans. 5. Ein Schreiben der Marktgemeinde Schruns, bezüglich Wirtschaftsweg auf die Alpe Vorderkapell. 6. Aufkündigung des Pachtvertrages für die Hütte auf Grandau in St. Gallenkirch (Vermessungsstützpunkt) durch den Besitzer. -2- Berichte: a) verschiedene Holzverkäufe b) Abstandsnachsicht für das geplante Feuerwehrgerätehaus der VIW in Rodund. c) Kostenaufstellung für die Instandsetzungsarbeiten bei der St. Agathakirche in Silbertal, erstellt durch das Kirchenbaukommitee. Erledigung der Tagesordnung: Zu Pkt. 1): Die Sitzungsniederschrift vom 19.12.1980 wird in vorliegender Fassung einstimmig genehmigt und gefertigt. Im Zuge der Beschlußfassung weist der Vertreter der Agrargem. St. Gallenkirch Ernst Marlin auf seine in der letzten Sitzung vorgebrachte Anregung hin, die Forstfondsitzung und die Standes Sitzung nicht in der gleichen Tageshälfte abzuhalten, um Zeitüberschneidungen zu vermeiden. Diese Anregung wurde in der letzten Sitzung einhellig angenommen. Zu Pkt. 2): Der Abwasserverband Außermontafon beabsichtigt auf der "Fritschis-Wiese" in Vandans, die Eigentum der Agrargemeinschaft Vandans ist, die Verbandskläranlage zu bauen. Die hiefür erforderliche Grundfläche beträgt 2 ha. Ca. 1 ha Restfläche, die durch den Bau für die Agrargemeinschaft uninteressant wird, muß mit übernommen werden. Das ergibt zusammen ca. 3 ha Grund und Boden. Die Agrargemeinschaft Vandans gibt diese Fläche nur im Tauschwege ab, wobei sie die gleiche Fläche in Tallage verlangt und einen Ausgleich dafür, wenn die Flächen, die abgetreten werden, nicht zusammenhängend sind. Die Vorarlberger Illwerke AG hat dem Abwasserverband Tauschgrundstücke zur Verfügung gestellt, weil sie am raschen Ausbau -3- der Verbandskläranlage, wegen dem Bau des Walgaukraftwerkes interessiert ist. Diese Gründe werden von der Agrargemeinschaft Vandans nur teilweise angenommen. Sie verlangt außer der Stemer-Sofie-Wiese (VIW) die Forstfondparzelle 1211 mit 0.3127 ha und aus der Forstfondparzelle 2080/1 ein Teilstück von ca. 1.6873 ha, das sind zus. ca. 3 ha Forstfondfläche. Der Abwasserverband Außermontafon ersucht daher den Forstfond um die tauschweise und zum Teil käufliche Überlassung der vorgenannten Grundstücke im Ausmaße von ca. 3 ha. Als Tauschflächen können vom Abwasserverband folgende Flächen zur Verfügung geatellt werden: a) die Sponnawaldung der VIW. mit 1.61 44 ha b) die Restflächen der Fritschiswiese m. ca. 1.00 00 ha __________ Zusammen ca. 2.61 44 ha ========== Die Differenzfläche auf ca. 3 ha würde der Abwasserverband vom Forstfond käuflich erwerben. Bemerkt wird, daß die Tauschflächen mit dem Forstfondbesitz arrondiert sind. Nach eingehender Beratung wird der beantragten Grundabtretung grundsätzlich zugestimmt. Es ist jedoch darauf Bedacht zu nehmen, daß eine gerechte Wertabwägung durch Schätzung erfolgt. Dazu sind die Vorkehrungen umgehend zu treffen. Über das Ergebnis ist dem Forstfondauaschuß zu berichten, damit die vertraglichen Grundlagen beschlossen werden können (einstimmiger Beschl. Zu Pkt. 3): Die Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz beabsichtigt über die Forstfondparzellen 859 und 867/4 der h.G. Vandans und der Forstfondparzelle 3276/1 d. K. G. Tschagguns die Hüttenkopfbahn (Sessellift) zu bauen. Das Projekt stellt eine Ergänzung der vorhandenen Anlagen der Golmerbahn dar und soll mithelfen den in der Hauptsaison auftretenden "Knoten" im Bereiche von Matschwitz zu entflechten. -4- Im Zuge der Beratung wird einstimmig beschlossen der Grundbeanspruchung grundsätzlich zuzustimmen, und zwar unter der Voraussetzung, daß der politische STAND das vorgesehene Projekt unter der Berücksichtigung der Fremdenverkehrsentwicklung im Tale Montafon für dringlich und notwendig erachtet. Bei der Einleitung der Verhandlungen über die Grundbeanspruchung ist darauf zu achten, daß die Entschädigung jährlich unter Berücksichtigung einer WertSicherung festgelegt wird (einstimmige Beschlußfassung). Zu Pkt. 3): a) Die Erben nach Geschwister Schoder in Vandans, bieten dem Forstfond die Gp. 1733 (Wald) mit 0.0770 ha zum Preis von S 12.000.- zum Kaufe an. Nachdem diese Parzelle an den Forstfond angrenzt, ist die Parzelle zu erwerben. Der Kaufpreis von S 12.000.- wird als dem Wert entsprechend angesehen (einstimmiger Beschluß). b) Otto Bitschnau in Tachagguns bietet die Grundparzelle 3204 (Wald) mit 1.7221 ha in K.G. Tschagguns zum Kaufe an. Die vorgenannte Parzelle verbindet zwei Forstfondwaldparzellen. Das vorgenannte Grundstück ist zu erwerben. Der seitens der Verwaltung vereinbarte Kaufpreis in Höhe von S 32.000.wird dem Wert entsprechend angesehen(einstimmiger Beschluß). Zu Pkt. 4): Dis Marktgemeinde Schruns teilt mit Schreiben vom 11.1.80 mit, daß für die Erstellung der Lawinenverbauung auf dem Kapell der Bau eines Wirtschaftsweges vom Kropfen auf die Alpe Vorderkapell notwendig ist. Nachdem der Forstfond der meistbetroffene Grundeigentümer ist (dis Straße führt zur Hauptsache über Forstfondgrund), ersucht die Marktgemeinde Schruns: a) um die Erlaubnis den für die Straße erforderlichen Grund beanspruchen zu dürfen; -5- b) zu beschließen in welcher Höhe der Foretfond bereit ist sich an den Bau- und Erhaltungskosten zu beteiligen. Der Vorsitzende Standesrepräsentant Erwin Vallaster erläutert die vorgesehene Finanzierung: Baukosten: rd. 5 Mill. Schilling. Davon entfallen auf: a) Wildbachverbauung ......... 50% b) Agrarbehörde .............. 40 - 45% (noch abzuklären) c) Interessenten ............. 10 - 15% (Rest) Dabei ist vorgesehen den Interessentenanteil wie folgt aufzuteilen: a) b) c) d) e) Hochjochbahn .............. Forstfond ................. Gemeinde Schruns .......... Alpe Vorderkapell ......... Alpe Innerkapell .......... 30% 30% 20% 15% 10% Der Forstfond würde damit bei einer Baukostensumme von 5 Mill. Schilling mit rd. 150.000.- Schilling belastet. Im Verlaufe der Debatte sind sich die Anwesenden einig, daß durch den Bau dieses Wirtschaftsweges die Kapeller Forstfondwaldung sehr vorteilhaft erschlossen wird und auch die Möglichkeit besteht weitere Erschließungen in Form von Stichwegen durchzuführen. Außerdem ist zu erwarten, daß durch die vorgesehene Verbauung der Kapeller Lawinenhänge ca. 40 ha derzeit offene Lawinenstriche als Wald aufgeforstet werden können. Bezüglich der finanziellen Beteiligung gehen die Meinungen auseinander. Schließlich einigt man sich mehrheitlich auf einen Baukostenbeitrag in Höhe von 3% der Bausumme (ca. 150.000.Schilling). An den zukünftigen Erhaltungskosten beteiligt eich der Forstfond nicht. Wohl wird die Möglichkeit geboten, zur gegebenen Zeit, sich über eine Wegbenützungsgebühr? welche von dem Bezugsberechtigten bei der Benützung des Wirtschaftsweges zur Holzabfuhr, eingehoben werden soll, zu einigen. -6- Zu Pkt. 6): Anton Rudigier in St. Ballenkirch HNr. 274, als Besitzer des Maisäßee Grandau HNr. 266, hat den Vertrag über die Einrichtung eines Vermessungsstützpunktes in seinem Maisäßhaus durch den Bundesvermessungsdienst, schriftlich aufgekündet. Nachdem die Aufkündigung im Sinne des Vertrages (Laufzeit 10 Jahre) zu Recht besteht und eine Verlängerung wegen Eigenbedarf nicht möglich ist, wird der Vertragsablauf mit 30.9.1980 zur Kenntnis genommen. Es sind Bemühungen zu unternehmen, um dem Bundesvermessungsdienst die Möglichkeit zu bieten, in einer der Forstfondgemeinden einen neuen Vermessungsstützpunkt einzurichten. Wie bekannt ist hat sich der Bundesvermessungsdienst sehr bemüht, die in Markebriefen festgelegten Grenzverläufe in den Grundkataster einzumessen (einstimmiger Beschluß). Pkt. 7) Die Erfassung der Montafoner Standesbürger, unter Berücksichtigung oder Beiziehung der Haushaltslisten, ist zu veranlassen (einstimmiger Beschluß). Berichte: a) verschiedene Holzverkäufe: Vergut Werner in Tschagguns, 26 fm auf Blümentin in Tschagguns stehend S 720.- pro fm. Versell Ignaz in Schruna, 22.50 fm stehend, im Bereiche hinter dem Pflanzgarten auf dem Kropfen in Schruns, S 650.- pro fm. Brugger Gebrüder, Zimmerei in Schruns, ca. 15 fm in Rodund neben der Illwerke Lagerhalle, pro fm S 1180.- am Stock (Offertpreie). Tschabrunn Heinz in Vandans 59, 50 fm alte Windwürfe unter dem Tschöppaweg zum Preis von S 450.- pro fm. Schapler Peter in Vandans, 38, 50 fm alte Windwürfe unter dem Tschöppaueg, pro fm S 450.-. Pfeifer Ernst in Gaschurn, rd. 2.50 fm Fichtenholz am Stock, -7- beim Oberen Gut in Partenen zum Preis von S 600.— pro fm. b) Die Vorarlberger Illwerke A.G. beabsichtigt in Vandans/Rodund, auf den betriebseigenen Gpn. 541/3 und 2191 ein Feuerwehrgerätehaus zu erstellen. Dazu ist es notwendig, daß gegenüber der Forstfondparzelle542/l eine Bauabstandsnachsicht gewährt wird. Diese Bauabstandsnachsicht wurde mit 15.11.1979 gewährt. c) Das Kirchenrenovierungskomitee der St. Agathakirche auf Kristberg in Silbertal, hat zur Information eine Kastenabrechnung vorgelegt. Die vorstehenden Berichte werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Jenen Punkten, die auf der Tagesordnung nicht aufscheinen, wird die Dringlichkeit im Sinne des Vorarlberger Gemeindegesetzes zuerkannt. Der Vorsitzende schließt um 17 Uhr die Sitzung mit dem Dank an die Anwesenden für ihre Mitarbeit. Der Schriftführer: Der Forstfondausschuß: