19920131_FF_007

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:50
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1992-01-31
Erscheinungsdatum 1992-01-31
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 31. Jänner 1992 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 7. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode; Aufgrund der Einladung vom 28. Jänner 1992, welche allen Forstfondsvertretern am 29. Jänner persönlich zugestellt wurde, nehmen an der auf 8.30 Uhr einberufenen Sitzung teil (die Vorverlegung des Sitzungstermines auf 8.30 Uhr wurde einvernehmlich abgeändert): Standesrepräsentant LAbg. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn Ernst Marlin, St. Gallenkirch als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch; Gottfried Schapler, Vandans als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans; Entschuldigt: Bgm. Burkhard Wachter, Vandans; welcher erst ab 10.10 Uhr an der Sitzung teilnimmt; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 8.35 Uhr die Forstfondssitzung, begrüßt die Forstfondsvertreter und stellt gem. Standesstatut die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit folgende TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung vom 6.12.1991; 2. Berichte des Vorsitzenden; 3. Anberaumung einer mündlichen Verhandlung durch den Obersten Agrarsenat auf 5. Februar 1992; Entscheidung über die weitere Vorgangsweise; 4. Antrag der Gemeinde Vandans auf Einbeziehung einer Teilfläche aus der Standesparzelle Gp. 58 zur Errichtung einer Bauschuttdeponie; 5. Antrag von Heinrich Sander auf Verlängerung eines Holzbezugsrechtes für die Maisäßobjekte auf Monigg; -2- 6. Kaufangebot des Klosters "Maria Hilf" für verschiedene Grundparzellen auf "Lendes" in St. Gallenkirch; 7. Berichte des Betriebsleiters über das Verfahren zur Wald-Weidetrennung in der Alpe Salonien mit Festlegung der weiteren Vorgangsweise; 8. Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung: Die Niederschrift über die 6. Sitzung vom 6. Dezember 1991, welche allen Forstfondsvertretern zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden ohne Einwendungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2. Berichte des Vorsitzenden: a) Am 16.12.1991 hat über Antrag der Schischule St. GallenkirchGortipohl die Verhandlung zur Erteilung der Landschaftsschutzbewilligung für einen Kleinschlepplift bei der Mittelstation der Valiserabahn stattgefunden. Der Stand Montafon wurde zu dieser Verhandlung lediglich als Anrainer geladen. b) Am 16.12.1991 hat die von der Montafoner Hoch jochbahnen GesmbH beantragte gewerberechtliche Verhandlung zum Umbau der Schleppliftanlage "Seebliga I" stattgefunden. Da von der Antragstellerin lediglich ein Umbau des Schleppliftes auf Einteiler-Selbstbedienung mit Reduktion der Beförderungsleistung erfolgt, wurden vom Stand Montafon keine Einwände erhoben. c) Von der Marktgemeinde Schruns wurde mit Schreiben vom 19. Dezember 1991 mitgeteilt, daß im Falle einer Umwidmung der Gp. 1026 (ehemaliger Illwerkegrund) innerhalb der nächsten 10 Jahre dem Stand Montafon eine Vergütung in Höhe von 50% des angesetzten Tauschwertes, entsprechend somit einem Betrag von S 235, —/m2 rückvergütet würde. Vom Vorsitzenden wird weiters zur Kenntnis gebracht, daß für den von der Marktgemeinde Schruns im Tauschwege erworbenen Grund für das Betriebs- und Verwaltungsgebäude lt. Auskunft der Raumplanungsstelle im Amt der Landesregierung eine Umwidmung von Bauwohngebiet auf Betriebsgebiet mit Auflagen (BB1) erforderlich ist. Der diesbezügliche Antrag wurde bereits eingebracht. Hinsichtlich des Erschließungskonzeptes wird von Bgm. Wekerle informiert, daß die Erschließung der Liegenschaften im Grenzbereich der Standesparzelle Gp. 1096 und der angrenzenden Gp. 1118 auch von Herrn Trautmann als Eigentümer dieser Liegenschaft akzeptiert wird. Die erforderlichen Eingaben an das Landesstraßenbauamt zur Erreichung der Gebrauchserlaubnis werden vorgenommen. -3- d) Am 14.1.1992 hat über Ladung des Bezirksgerichtes Montafon in der Sache Besitzstörungsklage gegen Karl Oberer ein Lokalaugenschein stattgefunden, bei welchem ein grundsätzlicher Vergleichsvorschlag zur Bereinigung verschiedener Beanspruchungen von Standesgrund durch Karl Oberer ausgearbeitet wurde. Die Verfahren auf Ersitzung beim Landesgericht Feldkirch sowie die Besitzstörungsklage beim Bezirksgericht Montafon ruhen vorerst. e) Die Förderungsverträge des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft für die Forststraßen "Schattwald" in Bartholomäberg und "Starkaegg" in Silbertal sind am 22. Jänner eingelangt. Zu diesen Forststraßenprojekten wird vom Bund ein Zuschuß in Höhe von 40% und vom Land in Höhe von 20% gewährt. Vom Bund wird weiters ein Zinszuschuß zu einem AI-Kredit in Höhe von 20% gewährt. f) Die beantragten Bewilligungen für die Forststraßen "Röbibach" in St. Gallenkirch und "Schattwald-Mäßtanna" in Silbertal wurden von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz mit Bescheiden vom 21. bzw. 20. Jänner 1992 erteilt. g) Die Landesregierung hat mit Schreiben vom 22. Jänner 1992 mitgeteilt, daß gegen den Voranschlag 1992 gem. § 74 Gemeindegesetz in Verbindung mit § 8 Gemeindeverbandsverordnung keine Einwendungen erhoben werden. Pkt. 3.) Vom Vorsitzenden wird einleitend berichtet, daß vor wenigen Tagen (am 23. Jänner) vom Obersten Agrarsenat auf den 5. Februar eine mündliche Verhandlung über die Berufung des Standes Montafon gegen den Bescheid der Agrarbezirksbehörde Bregenz vom 24. April 1984 betreffend die Feststellung als Agrargemeinschaft festgesetzt wurde. Bedingt durch diese kurzfristige Anberaumung des Verhandlungstermines mußte die heutige Forstfondssitzung zur Beratung über die weitere Vorgangsweise des Standes Montafon gleichfalls kurzfristig einberufen werden. Der Vorsitzende bringt dazu weiters zur Kenntnis, daß mit Erkenntnis vom 6. November 1991, welches gleichfalls am 23. Jänner 1992 zugestellt wurde, vom Obersten Agrarsenat dem Antrag des Proponentenkomitees auf Übergang der Entscheidungspflicht über die Berufung des Standes Montafon stattgegeben wurde. Vom Obersten Agrarsenat wird im erwähnten Erkenntnis angeführt, daß das Proponentenkomitee sowie einige Nutzungsberechtigte gegen das seinerzeitige Erkenntnis des Obersten Agrarsenates vom 4.5.1988 Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht wurde. Der Verwaltungsgerichtshof hat dieses Verfahren mit Beschluß vom 20.9.1988 eingestellt. Im erwähnten Erkenntnis des Obersten Agrarsenates zum 4.5.1988 wurde der Devolutionsantrag des Proponentenkomitees als unbegründet abgewiesen, wobei es nach Ansicht des Obersten Agrarsenates zielführend war, daß der Landesagrarsenat mit seiner neuen Entscheidung zuwartet, bis der Verwaltungsgerichtshof entschieden hat. Vom Obersten Agrarsenat wird ausdrücklich festgehalten, daß die Verzögerung daher nicht auf ein Verschulden des Landesagrarsenates zurückgeht. -4- Die dagegen eingebrachte Beschwerde des Proponentenkomitees beim Verwaltungsgerichtshof wurde mit Beschluß vom 20.09.1988 eingestellt. Dieses Erkenntnis wurde weder dem Landesagrarsenat noch dem Stand Montafon zugestellt. Vielmehr hat der Vorsitzende des Landesagrarsenates erstmals aufgrund eines Telefongespräches mit dem Vorsitzenden des Obersten Agrarsenates am 23.09.1991 davon Kenntnis erlangt. In seinem Erkenntnis vom 6. November 1991 (zugestellt am 23. Jänner 1992) über die Entscheidung zum Übergang der Entscheidungspflicht an den Obersten Agrarsenat führt dieser aus, daß dem Antrag des Proponentenkomitees auf Übergang der Entscheidungspflicht stattzugeben ist, da ein Verschulden der Partei an der Versäumnis des Agrarsenates unzweifelhaft nicht vorliegt. Wörtliches Zitat aus dem erwähnten Erkenntnis: "Auch wenn dem Landesagrarsenat die Erlassung des Erkenntnisses der Verwaltungsgerichtshofes nicht bekannt gewesen sein sollte, vermag dies ein Verschulden der Behörde, allenfalls auch des Obersten Agrarsenates, nicht auszuschließen. Der Antrag auf Übergang der Entscheidungspflicht war daher gerechtfertigt." Im Telefonat mit dem Vorsitzenden des Landesagrarsenates (Dr. Gorbach) mit dem Vorsitzenden des Obersten Agrarsenates (Dr. Jöstl) wurde lt. Aktenvermerk von Dr. Gorbach vom 23. Jänner 1992 bestätigt, daß der Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 20.09.1988 über die Beschwerde des Proponentenkomitees in den Akten des Obersten Agrarsenates abgelegt und dem Landesagrarsenat nie zugestellt wurde. Eine Zustellung ist auch an den Stand Montafon als beteiligte Partei nie erfolgt. Auf Ersuchen des Vorsitzenden werden vom Standessekretär die wichtigsten Entscheidungen im bisherigen Verfahren betreffend den Rechtsstreit über die Standeswaldungen nochmals kurz zur Kenntnis gebracht, eine Zusammenfassung liegt der Niederschrift bei. Vom Vorsitzenden wird hierzu festgestellt, daß nach seinem Rechtsempfinden aufgrund der unterbliebenen Zustellung des Verwaltungsgerichtshoferkenntnisses durch den Obersten Agrarsenat der Stand Montafon in seinen Parteienrechten beeinträchtigt wird, da durch die jüngste Entscheidung des Obersten Agrarsenates eine Entscheidung durch den Landesagrarsenat als zweite Instanz nicht mehr möglich ist. Er äußert die Überzeugung, daß der Landesagrarsenat in nun richtiger Zusammensetzung nochmals über die Berufung des Standes Montafon gegen den Feststellungsbescheid zu entscheiden hat, was auch im Erkenntnis vom 1. 7. 1987 des Obersten Agrarsenates ausdrücklich festgestellt wurde. Durch den offensichtlich vorliegenden Verfahrensfehler ist neben einer Verletzung der Parteienrechte auch eine Ausschaltung des Agrarsenates verbunden, was vom Stand Montafon nicht hingenommen werden kann. Der Vorsitzende vertritt daher die Auffassung, daß gegen das Erkenntnis des Obersten Agrarsenates vom 6. November 1991 Beschwerde erhoben werden muß. Dieser Meinung schließt sich die Mehrheit der Forstfondsvertreter im Zuge der ausführlichen Diskussion ebenfalls an. Vom Vorsitzenden wird weiters darauf hingewiesen, daß vom Landesgesetzgeber Erhebungen über die Gemeindegutsregelungen in Vorarlberg erfolgt sind und diesbezüglich auch Vorarbeiten zur Schaffung gesetzlicher Bestimmungen zur Regelung des Gemeindegutes erfolgen. Dazu bekräftigt der Vorsitzende wiederum, daß in den diesbezüglichen künftigen Bestimmungen auch eine Mitwirkung der Nutzungsberechtigten -5- verankert werden soll, was von ihm auch bei den zuständigen Landesstellen deponiert wurde. Das bereits früher unterbreitete Angebot zur Einbindung von Nutzungsberechtigten in die Forstfondsvertretung wird nochmals bekräftigt. Von Ernst Marlin wird bekanntgegeben, daß das Proponentenkomitee über sämtliche Verfahrens schritte informiert war und auch das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20.09.1988 zugestellt wurde. Nach ausführlicher Beratung wird vom Vorsitzenden der Antrag gestellt, gegen das Erkenntnis des Obersten Agrarsenates vom 6. November 1991, Zl. 17709/04-OAS/91, zugestellt am 23. Jänner 1992, Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof, allenfalls auch beim Verfassungsgerichtshof u.a. mit dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einzubringen sowie gleichzeitig an den Obersten Agrarsenat den Antrag auf Verschiebung des Verhandlungstermine s vom 5. Februar zu stellen. Der Rechtsvertreter des Standes Montafon, Rechtsanwalt Dr. Gottfried Waibel, soll beauftragt werden, die Beschwerden einzubringen und alle zur Wahrung der Interessen des Standes Montafon notwendigen rechtlichen Schritte zu unternehmen. Diesem Antrag wird von der Forstfondsvertretung mehrheitlich mit 7 Ja-Stimmen stattgegeben. Ernst Marlin erklärt sich für befangen und nimmt an der Abstimmung nicht teil. Bgm. Rudigier nimmt unter Hinweis der Abtretung des Stimmrechtes durch die Gemeindevertretung an Ernst Marlin an der Abstimmung gleichfalls nicht teil. Pkt. 4.) Vom Betriebsleiter wird der Antrag der Gemeinde Vandans auf Einbeziehung einer Teil fläche aus der Standesparzelle Gp. 58 im Ausmaß von ca. 1.200 m2 zur Erstellung einer Bauschuttdeponie auf dem angrenzenden Grundbesitz der Fam. Bader erläutert. Im gegenständlichen Antrag der Gemeinde Vandans wird festgehalten, daß die Deponie fläche nach Auffüllung ordnungsgemäß kultiviert und erforderlichenfalls auch wieder aufgeforstet wird. Der Ausbau des bestehenden Wirtschaftsweges sowie dessen Erhaltung würde während der Dauer des Deponiebetriebes ebenfalls gänzlich zu Lasten der Gemeinde Vandans gehen. Nach Beratung des vorliegenden Antrages wird von der Forstfondsvertretung dem Ansuchen grundsätzlich stattgegeben, über die näheren Bedingungen ist mit dem Stand Montafon ein privatrechtliches Übereinkommen abzuschließen. Vom Stand Montafon wird auch kein Einwand erhoben, daß von der Gemeinde Vandans bei der Behörde der Antrag auf Erteilung der erforderlichen Bewilligungen eingebracht wird. Vom Betriebsleiter wird darauf hingewiesen, daß die gegenständliche Teilfläche Wald im Sinne des Forstgesetzes darstellt und daher eine Rodungsverhandlung nach dem Forstgesetz erforderlich sein wird. Falls erforderlich wird die dazu notwendige Antragstellung auch vom Stand Montafon erfolgen. -6- Pkt. 5. ) Vom Standessekretär wird der Antrag von Heinrich Sander aus Gortipohl auf Verlängerung des Holzbezugsrechtes für die vor ca. 6 7 Jahren abgetragenen Maisäßobjekte auf Monigg in Gortipohl zur Kenntnis gebracht. Dazu wird weiters berichtet, daß aufgrund der mit der Agrargemeinschaft Monigg-Sasarscha erfolgten Grenzbereinigung mit Abtretung diverser Waldflächen lt. Beschluß vom 29.04.1983 für die Objekte auf Monigg-Sasarscha kein Holzbezugsrecht mit Ausnahme des Schindelholzes gegeben ist. Aufgrund dieses Sachverhaltes ist eine Entscheidung über die Verlängerung des Holzbezugsrechtes nicht mehr erforderlich, die Entscheidung über die Bewilligung von Schindelholz wird im Zuge des Bauverfahrens und unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Servitutenregulierungsurkunde zum gegebenen Zeitpunkt erfolgen. Pkt. 6. ) Der Betriebsleiter bringt zur Kenntnis, daß vom Kloster "Maria Hilf" in St. Gallenkirch die Gp. 1786/1, 1786/2 und 1786/3 auf Lendes mit einer Gesamtfläche von 1, 22 72 ha zum Kauf angeboten wurden. Diese Grundstücke sind von drei Seiten vom Standesbesitz umschlossen, die Standesparzelle Gp. 1800 wird von den angebotenen Gp. 1786/1 und 1786/3 zur Gänze umschlossen. Der Betriebsleiter bringt dazu weiters zur Kenntnis, daß Teile der Gp. 1786/1 nicht bestockt sind und es sich hiebei um unproduktives Gelände (Rutschgebiet) handelt. Nach seiner Beurteilung wäre zum Zwecke der Arrondierung eine Erwerbung dieser Grundflächen sinnvoll, zumal dadurch auch Grenzvermarkungsarbeiten eingespart werden könnten. Vom Standessekretär wird gleichfalls darüber informiert, daß die gegenständlichen Grundparzellen noch im Besitze der Geschwister Gavanesch sind und daher vom Kloster "Maria Hilf" vor einer Vertragsabfassung im Wege einer Wiederaufnahme der Verlassenschaftsabhandlungen der Grundbuchs stand richtiggestellt werden muß. Aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes wird von der Forstfondsvertretung ein Ankauf der Grundparzellen 1786/1, 1786/2 und 1786/3 grundsätzlich beschlossen. Der Vorsitzende wird ermächtigt, die weiteren Kauf Verhandlungen zu führen, wobei als Kaufpreis ein Durchschnittswert pro m2 von S 3, — bis max. S 5, — festgelegt wird. Pkt. 7.) Der Betriebsleiter erörtert anhand des von der Agrarbezirksbehörde Bregenz erstellten Übersichtsplanes den Stand der Verhandlungen im Verfahren der Wald-Weidetrennung in der Alpe Salonien. Betroffen davon sind die Standesparzellen 2172/1 mit 32, 5617 ha und die Standesparzelle 2173/1 mit 115, 2571 ha. Die Ablöseflächen betragen lt. Vorschlag ca. 24 ha, wobei vorerst versucht werden soll, eine Ablösevereinbarung ohne genaue Schätzungen der Rechte herbeizuführen. -7- Im Zuge dieses Verfahrens könnten auch weiters verschiedene Grenzbereinigungen zum Vorteil beider beteiligten Parteien herbeigeführt werden. Der von der Agrargemeinschaft Bürs vorgebrachte Wunsch nach Abtretung der gesamten Parzelle 2172/1 mit 32, 56 ha wird vom Betriebsleiter als kaum durchführbar eingestuft. Im Zuge der ausführlichen Beratung wird von der Forstfondsvertretung das Bemühen um Herbeiführung einer Wald-Weidetrennung grundsätzlich positiv beurteilt, wobei eine Abtretung von Grundflächen im Ausmaß von max. 10% des Besitzes des Standes Montafon als durchführbar eingestuft wird. Zur weiteren Vorgangsweise wird von der Forstfondsvertretung beschlossen, Anfang Sommer (sobald witterungsbedingt möglich) zur Besichtigung der Ablöseflächen und Erörterung des gesamten Sachverhaltes an Ort und Stelle einen Lokalaugenschein vorzunehmen. Von der Standesverwaltung wird gleichfalls ein Überblick über die wesentlichsten Bestimmungen aus der geltenden Servitutenregulierungsurkunde zusammengestellt. Vom Betriebsleiter wird weiters darauf hingewiesen, daß im Zuge einer Durchführung des Wald-Weidetrennungsverfahrens auch die Frage der für die Erstellung und Erhaltung der notwendigen Zäunungen erforderlichen Kosten abgeklärt werden muß. Pkt. 9.) a) Der Betriebsleiter berichtet, daß aufgrund der Witterungsverhältnisse im Dezember 1991 (Schneefälle, anschließend Regen und teilweise sturmartige Böen) in mehreren Waldbereichen ein relativ hoher Anteil an Windbruchholz festgestellt werden mußte. Insgesamt dürften mehrere tausend Festmeter Schadholz in den Standeswaldungen vorhanden sein. Bgm. Wachter nimmt ab 10.10 Uhr an der Sitzung teil. b) Der Betriebsleiter bringt zur Kenntnis, daß aufgrund von Begehungen von Waldflächen im Nahbereich von Schigebieten leider festgestellt werden muß, daß große Flächen von Variantenschifahrern befahren werden. Teils erfolgt auch ein Befahren in der Nähe von Fütterungsbereichen, wobei auch indirekt wiederum Wildschäden verursacht werden. Trotz den in den letzten Jahren erfolgten verstärkten Informationen, Absperrmaßnahmen und Aufstellen von Hinweistafeln durch die Seilbahngesellschaften muß leider laufend festgestellt werden, daß vor allem auch von Einheimischen (z.T. sogar Schilehrer) diese Maßnahmen nicht beachtet werden. Der Betriebsleiter ersucht die Bürgermeister im Rahmen von Gemeindeinformationen verstärkt auf dieses Problem aufmerksam zu machen, da nur durch eine verstärkte Bewußtseinsbildung in der Bevölkerung und vermehrte Information ein Erfolg erwartet werden kann. Bgm. Rudi gier stellt zu dem vom Betriebsleiter erteilten Bericht über das Schi fahren im Walde fest, daß diesbezüglich weitere Gespräche mit den Seilbahngesellschaften und der Schischule erfolgen werden. c) Bgm. Bitschnau bringt zur Kenntnis, daß mit Bescheid der BH Bludenz das Gauertal ausgehend von Matschwitz für Tourenfahrer zur Gänze gesperrt wurde. Dazu wird sowohl vom Standesrepräsentanten als auch vom Betriebsleiter bestätigt, -8- daß aufgrund einer vor längerer Zeit erfolgten Begehung mit Vertretern der Behörde ein Abfahren in einem Teilbereich ohne Kennzeichnung als Schiroute unter strengen Bedingungen für möglich beurteilt wurde. d) Auf Anfrage von Bgm. Rudi gier berichtet der Betriebsleiter, daß das flächenwirtschaftliche Projekt für den Bereich Schattenort in St. Gallenkirch bis Ende Februar fertiggestellt ist. e) Zu den Wildzählungen wird im Rahmen einer kurzen Diskussion festgestellt, daß in weiten Bereichen trotz Erfüllung des Abschusses steigende Zahlen bei den Wildzählungen festgestellt werden müssen. f) Bgm. Bitschnau erkundigt sich nach der Möglichkeit der Beteiligung des Forstfonds an der geplanten Güterweggenossenschaft Zaraues-Ziegerberg, durch welche auch Forstfondswaldungen erschlossen werden können. Dazu wird vom Vorsitzenden festgestellt, daß durch die vor zwei Jahren getroffene Vereinbarung mit der Güterweggenossenschaft Bargeng die Holzabfuhr aus dem Bereich Grüt für den Stand Montafon sichergestellt ist. Ein gewisses Interesse ist im Falle einer Verbesserung der genannten Weganlage auch seitens des Standes Montafon gegeben, worüber im Zuge der diesbezüglichen Verhandlungen noch weitere Beratungen erfolgen werden. g) Zur Anfrage von Dir. Schapler berichtet der Betriebsleiter, daß die Integralpilotstudie Montafon die Grundlage für weitere Planungen sowohl für den Forstfonds, die Gemeinden als auch die Wildbach- und Lawinenverbauung darstellt. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende um 10.40 Uhr mit dem Dank für die Teilnahme und die Mitarbeit die Sitzung. Schruns, 31. Jänner 1991 Schriftführer: Die Forstfondsvertretung: