20030610_FF_022

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:50
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2003-06-10
Erscheinungsdatum 2003-06-10
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Inhalt des Dokuments

STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 10. Juni 2003 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Vandans anlässlich der 22. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 02. Juni nehmen an der auf 10.00 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Dr Erwin Bahl, Schruns; Bgm Fritz Rudigier, St. Gallenkirch (ab 10.40 Uhr); Bgm Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bgm Gerhard Blaas, Gaschurn; Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm Willi Säly, Silbertal; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Schriftführer: Standessekretär Mag Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Vandans die Forstfondssitzung, begrüßt die Kollegen Bürgermeister und stellt die Beschlussfähigkeit gemäß Standesstatut fest. Er bedankt sich bei Bgm Wachter für die Möglichkeit der Abhaltung der Sitzung im neu renovierten Sitzungssaal im Gemeindeamt Vandans. Dem Antrag des Vorsitzenden zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes zu Personalangelegenheiten, welcher in vertraulicher Beratung behandelt wird, wird einstimmig stattgegeben. Zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1. 2. 3. 4. 5. 6. Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung vom 11.03.2003; Abschluss einer Vereinbarung mit der Gemeinde Vandans über Materialentnahmen aus dem Mustergielbach; Umsetzung eines Projektes zur Hallenerweiterung auf der ARA Montafon für die Hackschnitzellogistik; Personelles (vertraulich); Berichte Allfälliges; 22. Forstfondssitzung: 10.06.2003 Seite - 1 - Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1 Die allen Forstfondsvertretern per Email übermittelte Niederschrift der 21. Sitzung vom 11. März 2003 wird in der vorliegenden Fassung ohne Ergänzungen und Einwände einstimmig genehmigt und unterfertigt. Zu den von Bgm. Lerch vorgebrachten Anfragen über die Gründung der Straßengenossenschaft Matschwitz bzw die Kostenbeteiligung bei der GWG Grappes in St. Gallenkirch wird unter Berichte informiert. Pkt. 2 Der Vorsitzende informiert über das Ansuchen der Gemeinde Vandans um Zustimmung zu Materialentnahmen aus dem Mustergielbach sowie die dazu mit Bürgermeisterkollegen Wachter am 26. Mai und am 5. Juni stattgefundenen Besprechungen in der Standesverwaltung. Zum Sachverhalt wird informiert, dass im Rahmen einer am 30. April stattgefundenen Begehung mit DI Aschauer von der Wildbach- und Lawinenverbauung - Gebietsbauleitung Bludenz festgestellt werden musste, dass sich oberhalb der vor ca 20 Jahren von der VIW im Zuge des Walgauwerkes errichteten Sperre in der Schlosswandstaffel ein relativ steiles Verlandungsgefälle ausgebildet hat und daher zur Vermeidung von Bachausbrüchen ein Leitdamm errichtet werden musste, welcher bereits mehrfach erhöht wurde. Aus Sicherheitsaspekten rät die Wildbach- und Lawinenverbauung dringend zur Durchführung von Materialentnahmen, damit bei größeren Murschüben keine Gefährdung des unterliegenden Siedlungsbereiches eintreten kann. Angesichts der gegebenen Gefahrensituation beabsichtigt nun die Gemeinde Vandans bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung und der Landschaftsschutzbewilligung für sofortige Materialentnahmen zu beantragen, wozu der Stand Montafon als betroffener Grundeigentümer mit der Grundparzelle 2082/1 um Zustimmung gebeten wird. Da die Forstfondsvertreter anhand von Fotos über die örtliche Situation informiert werden können, wird ein Lokalaugenschein einvernehmlich als nicht notwendig beurteilt. Der Vorsitzende informiert zusätzlich, dass im Zuge der genannten Besprechungen mit Bgm Wachter nachstehende einvernehmliche Regelung für die Grundinanspruchnahme bzw die Zustimmung zu den erforderlichen Materialentnahmen erreicht werden konnte und nun der Forstfondsvertretung zur Genehmigung vorgelegt wird: Der Stand Montafon erhält als Grundeigentümer eine jährliche Entschädigung in Höhe von 3.000 € wertgesichert; Zusätzlich werden dem Stand Montafon jährlich 500 m³ aufbereitetes Material und geladen für den Wegebau bzw für sonstige Zwecke kostenlos zur Verfügung gestellt, wobei die auflaufenden Transportkosten vom Stand Montafon zu tragen sind. Sollte das Material nicht oder nicht im vollen Umfang benötigt werden, wird für jeden nicht benötigten m³ bezogenes Material eine Entschädigung von 10 € gewährt. Inkludiert in den vorgenannten Entschädigungen sind auch die Benützungsentgelte für das Recht des Materialabtransportes bzw die erforderlichen Ausbaumaßnahmen an der bestehen22. Forstfondssitzung: 10.06.2003 Seite - 2 - den Zufahrtsstraße. Dafür anfallende Kosten werden von der Gemeinde Vandans getragen. Alle für den Materialabbau allenfalls erforderlichen Bewilligungen sind von der Gemeinde Vandans einzuholen, damit verbundene Abgaben und Gebühren werden von der Bewilligungsinhaberin getragen. Die Zustimmung des Forstfonds wird auf die Dauer der von der Behörde erteilten Abbaubewilligung befristet, wobei beabsichtigt ist eine Dauer von 10 Jahren bei der Behörde zu beantragen. Informiert wird zusätzlich, dass die Gemeinde als Inhaberin der Abbaubewilligung den Abbau nicht selbst vornimmt sondern dies an eine Firma, voraussichtlich an die in der Gemeinde Vandans ansässige einheimische Firma Wachter BauGmbH unter bestimmten Auflagen weitergeben wird. Im Zuge der ausführlichen Diskussion wird die Festlegung der Entschädigung auf Basis eines mengenabhängigen Entgeltes als für beide Partner zu aufwändiges Verfahren beurteilt, weshalb das vorliegende Angebot von beiden Partnern als faires Angebot beurteilt wird. Hingewiesen wird auch auf die Tatsache, dass bei Murabgängen und Katastrophenereignissen möglicherweise größere Materialmengen anfallen können und damit mangels Nachfrage auf die Gemeinde zusätzliche Kosten zukommen, wie dies auch in den vergangenen Jahren bei Katastrophenereignissen leider öfters der Fall war. Sollten im Zuge von Katastrophen größere verwertbare Materialmengen anfallen, wird über die neuen Situation gemeinsam verhandelt. Bgm Wachter informiert in seiner Wortmeldung, dass die Gemeinde als Bewilligungsinhaberin diese Berechtigung nicht im vollen Umfange weitergeben kann, da von der Gemeinde zusätzliche Ausgaben für Investitionen im Bereich des Ausbaues der Zufahrtsstraße, für Bewässerungsanlagen für den Abtransport zum Schutz der Anrainer vor unzumutbaren Staubentwicklungen, die Neuerrichtung der Mustergielbachbrücke etc zu tragen sind. Zusätzlich informiert Bgm. Wachters, dass die Firma Wachter in eine Siebanlage über 500.000 € investieren muss und für sie mit dem Materialabbau auch ein nicht unbeträchtliches wirtschaftliches Risiko verbunden ist. Als Bewilligungszeitraum wird vorerst eine Dauer von 10 Jahren ins Auge gefasst. Nach ausführlicher Diskussion wird schließlich dem Antrag des Vorsitzenden einstimmig stattgegeben und den mit Bgm Wachter ausgehandelten Bedingungen zum Materialabbau sowie dem Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit der Gemeinde Vandans die einstimmige Zustimmung erteilt. Grundsätzlich wird festgestellt, dass in gleichgelagerten Fällen in anderen Forstfondsgemeinden eine Regelung auf ähnlicher Basis abzuschließen ist. Pkt. 3 Auf Basis des von Peter Künzle vom Architekturbüro DI Oskar Ganahl & Partner ZTGmbH erstellten Grundriss- und Schnittplanes für eine mögliche Erweiterung der Halle im Bereich der Abwasserreinigungsanlage Montafon informiert der Vorsitzende über die Notwendigkeit zur Schaffung zusätzlicher Lagerkapazitäten für Hackschnitzel, zumal in den vergangenen Jahren der Absatz von Hackschnitzeln kontinuierlich angestiegen ist. Hinzu kommt dass mit Inbetriebnahme des Sozialzentrums Außermontafon im Frühjahr 2004 zusätzliche Hackschnitzelmengen getrocknet im Umfang von ca. 1.700 Schüttraummeter benötigt werden und diese Gesamtmengen mit der bestehenden Lagerkapazität in den Hallen auf der Abwasserreinigungsanlage nicht kostengünstig und witterungsunabhängig (Winter - Schnee) manipuliert werden können. Grundsätzlich wird die Meinung vertreten, dass die bestehenden Synergien zur Nutzung der Abwärme aus dem Abwasserreinigungsprozess und damit zur Trocknung für die Hackschnitzel auch weiterhin genutzt werden sollen, zumal laut Informationen des Betriebsleiters der Energieinhalt der getrockneten Hackschnitzel mit ca 950 kWh pro Schüttraummeter oder 4, 6 kWh pro kg wesentlich über den Kenndaten nicht getrockneter Hack22. Forstfondssitzung: 10.06.2003 Seite - 3 - schnitzel liegen. Mit der Überdachung der bestehenden Freifläche und Nutzung der vorhandenen Hallenkapazitäten kann ein Lagervolumen von ca. 5000 m³ geschaffen werden, zusätzlich stehen ca 1.100 m³ Flächen für Lagerungs- und Manipulationsraum zur Verfügung. Die vom Architekturbüro ausgearbeitete Grobkostenschätzung liegt bei ca 300.000 € Investitionskosten, woraus sich unter Zugrundlegung eines 20-jährigen Amortisationszeitraumes und eines Zinssatzes von 2% nach Abzug einer in Aussicht gestellten Förderung von 35% eine jährliche Annuitätenbelastung von etwa 12.000 € errechnet. Bgm. Wachter vertritt in seiner Wortmeldung die Meinung, dass eine gute Lösung welche wirtschaftlich vertretbar ist anzustreben ist und sich der Standort auf der Abwasserreinigungsanlage auch unter dem Aspekt der Anrainer bestens eignet. Er ersucht zur Abklärung weiterer Fragen hinsichtlich der Transportbewegungen mit der Gemeinde Lorüns und mit der Gemeinde Vandans das Einvernehmen herzustellen, zumal auch die derzeitige Führung des Radweges über die Böschisstraße als nicht befriedigend einzustufen ist. Vom Betriebsleiter wird nochmals auf die Notwendigkeit zur Schaffung entsprechender Lagerkapazitäten verwiesen und insbesondere auch auf die Tatsache aufmerksam gemacht, dass die Hackschnitzelverwertung auf der ARA Montafon auch unter dem Aspekt der Forstschutzsituation zu sehen ist und damit dem Forstbetrieb entsprechende Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Im Jahr 2002 mussten in Schruns und in St. Gallenkirch größere Brennholzlager bewässert werden, damit eine Borkenkäfermassenvermehrung wirksam verhindert werden konnte. Auf Anfrage informiert der Betriebsleiter, dass die Zielvorstellung des Verkaufspreises für getrocknete Ware W20 bei etwa 18, 00 € zuzüglich Ust ab Lager liegen, während für nicht getrocknete Ware mit W35 – 40 etwa 15, 00 € ab Lager erzielt werden sollten. Die für Standesbürger bzw. für Standesgemeinden festgelegten Tarife mit 14, 00 € ab Lager bzw mit 16, 00 € mit Zustellung im Montafon wurden bewusst als Anreiz zur Nutzung der heimischen Biomasse durch die Standesbürger günstig gestaltet (alle Tarife zuzüglich Umsatzsteuer). Im Zuge der Diskussion wird kurz auf das Biomasse Heizwerk Gaschurn eingegangen, für welches laut Überzeugung des Betriebsleiters eine wesentlich bessere Vermarktung und Öffentlichkeitsarbeit erfolgen sollte. Tatsache ist, dass die mit 3, 5 Mio kW geplante Anlage effektiv über 6, 5 Mio kW Wärmeenergie abgegeben hat und unter diesem Aspekt der Verbrauch von ca 80.000 Liter Heizöl (oder nicht einmal 10% der gesamten Wärmeenergie) als durchaus vertretbar zu beurteilen ist. Bgm Blaas bestätigt in seiner Wortmeldung, dass auch mit den Abnehmern fast keine Beschwerden im Zuge der Abrechnung aufgetreten sind. Insgesamt ist auch die Tarifgestaltung der VKW im Vergleich zu den Wärmetarifen mit anderen Bundesländern sehr günstig (4, 14 Cent mit Staffelung je nach Abnahmemenge bis 2, 91 Cent pro kWh; Richtwert in anderen Bundesländern 4, 72 – 6, 18 Cent) Zusammenfassend wird von der Forstfondsvertretung die Notwendigkeit zur Schaffung entsprechender Lager- und Manipulationsmöglichkeiten am Standort der Abwasserreinigungsanlage und Ausschöpfung der dort gegebenen Möglichkeiten als dringend notwendig beurteilt und die Verwaltung damit beauftragt, die weiteren konkreten Projektierungsmaßnahmen mit Kostenermittlung vorzunehmen und das Projekt samt Finanzierungsvorschlag zur endgültigen Beschlussfassung in einer der nächsten Sitzungen vorzulegen, damit eine Umsetzung im Frühjahr des kommenden Jahres möglich ist. Zur weiteren Information nehmen die Forstfondsbürgermeister im Anschluss an die Sitzung einen Lokalaugenschein an Ort und Stelle vor. Im Zuge dieses Lokalaugenscheines wird die Tatsache angesprochen, dass zur Bewerkstelligung der nötigen Manipulationen in Zukunft auch die Anschaffung eines entsprechenden Gerätes in Form eines Radladers notwendig sein wird. 22. Forstfondssitzung: 10.06.2003 Seite - 4 - Pkt. 4 Die Behandlung von Personalangelegenheiten erfolgt in vertraulicher Beratung. Pkt. 5 - Berichte A) Der Vorsitzende informiert, dass für die Errichtung der Forststraße Partenerberg in Gaschurn, welche als Basiserschließung zur Umsetzung eines Schutzwaldsanierungsprojektes notwendig ist, die erforderlichen Bewilligungen der BH Bludenz sowie die Förderungszusage des Landes vorliegen. Der Betriebsleiter informiert, dass dazu bereits ein Angebot der Firma Heinrich Tschofen aus Partenen mit 19.500 € eingeholt wurde und damit eine Direktvergabe nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes möglich ist. Zusätzlich soll die Firma Sepp Tschofen aus Partenen als ebenfalls einheimisches Bauunternehmern zur Angebotsstellung eingeladen werden. Der Standesrepräsentant wird ermächtigt, die Vergabe für die Bauarbeiten zur Errichtung dieses Forstwegprojektes nach Vorliegen des weiteren Angebotes vorzunehmen. B) Der Betriebsleiter informiert über das aktuelle Geschehen wie folgt: a) Holznutzungen – Schutzwaldpflege und Verjüngung: Im Gemeindegebiet Vandans wurden im Bereich Glockenberg – Thoni 2 Seillinien mit einem Holzanfall von insgesamt ca 1.100 fm ausgeführt. Im Zuge der Aufarbeitung und Holzvermarktung musste festgestellt werden, dass ein großer Anteil des Nutzholzes durch Granatsplitter aus der Zeit der Französischen Besatzungstruppen nach dem 2. Weltkrieg entwertet ist. Dadurch waren zusätzliche Preiseinbrüche für das Fichtennutzholz gegeben. Eine Seilbahnnutzung wurde im Waldgebiet „Garfrescha“ oberhalb der Talabfahrt durchgeführt. 2 Seillinien wurden unterhalb Grabs im Bereich Grüt im Gemeindegebiet Tschagguns ausgeführt. Oberhalb des Siedlungsgebietes von St. Gallenkirch wurden zwischen Fleischen- und Rappentobel 2 Seillinien zur Nutzung von Starkholz in sehr gut verjüngten und strukturierten Waldbereichen (Bannwald) ausgeführt. Der Holzanfall dieser Linien beträgt zusammen ca 600 fm, wobei aufgrund der früheren Bodenlieferung die Ausbeute an fehlerfreien Nutzholz gering war und der Cx- und Brennholzanteil überdurchschnittlich hoch ist. 2 Seillinien wurden im Natura 2000 Gebiet Silbertal im Muttwald durchgeführt, wobei auf die neuen Förderungsbestimmungen besonders Rücksicht genommen worden ist. Im Gemeindegebiet Schruns sind 3 Seillinien im Einzugsgebiet der Vermolatobels (Alegnatöbili) zur Hangentlastung und Verjüngung trassiert, die im Juni ausgeführt werden sollen. Insgesamt betrachtet ist momentan der Holzabsatz schwierig und sind auch die erzielbaren Holzpreise aufgrund der großen Windwurfkatastrophe in Salzburg und der Obersteiermark (rd 5 Mio fm Windwurfholz) und der sehr schlechten Konjunkturlage deutlich unter den Preisen des Vorjahres. Grundsätzlich werden daher geplante Holznutzungen auf den Herbst verschoben, in der Hoffnung, dass der Holzmarkt sich bis dahin deutlich verbessert. 22. Forstfondssitzung: 10.06.2003 Seite - 5 - b) c) d) e) f) Im Rahmen der Schutzwaldstrategie Vorarlberg wurden in der AG Wald–Wild– Freizeitnutzer 2 Projektgebiete ausgewählt, in denen der Istzustand und eine Analyse der Lebensraumverhältnisse für Wildtiere und der Anforderungen an die Schutzfunktion dieser Wälder genauer erhoben wird und gemeinsam Maßnahmen mit allen Lebensraumnutzern abgeleitet werden sollen. Die betroffenen Bürgermeister Dr Erwin Bahl und Guntram Bitschnau werden nach Vorliegen der ersten Planunterlagen eingeladen, aus Sicht der Gemeinden in diesem Projektgebiet mitzuarbeiten und ihre Interessen darzulegen. Das Waldbauinstitut der Universität für Bodenkultur in Wien war im Mai zum fünften Mal im Montafon und hat unter Führung von Univ. Prof. Josef Spörk mit Studenten Übungen abgehalten, wobei oberhalb von Ganeu im Diplomarbeitsgebiet von Sylvia Dünser (Rutschung Gallis Rüfi) der Waldzustand und die bisher durchgeführten Waldpflegemaßnahmen des Standes Montafon vorgestellt und diskutiert wurden. Bei Begehungen durch den Betriebsleiter in diesem Frühjahr wurden teilweise massive und untragbare Wildschäden (Verbiss- und Fegeschäden, örtlich Schälschäden) in Forstfondswäldern festgestellt, wobei vor allem in den Gemeindegebieten von Silbertal und St. Gallenkirch die Rotwildbestände allgemein weit überhöht sind und dringend reduziert werden müssen. Im Raum Silbertal - Bartholomäberg ist dazu in den letzten Jahren das Verständnis der Jagdverantwortlichen vorhanden, wie auch die getätigten Abschüsse belegen und die behördlichen Abschussplanvorgaben jeweils zu über 100% erfüllt worden sind. Eine Verjüngung der Schutzwälder im erforderlichen Ausmaß ist örtlich nicht möglich. Dadurch ist die Schutzfunktion gefährdet und sind höhere Aufwendungen für eine erfolgreiche Verjüngung durch intensive Schutzmaßnahmen erforderlich. Örtlich sind auch der notwendige „Jagddruck“ und vermeidbare Störungen durch menschliche Aktivitäten im Winter (Variantenschifahrer, Snowboarder etc.) und im Frühjahr durch Abwurfstangensucher in den Einstandsgebieten Auslöser für derartige Wildschäden im Wald. Eine bessere Information in den Skigebieten ist daher notwendiger Bestandteil eines umfassenden Konzepts zur Lösung dieser forstlich vollkommen unbefriedigenden Situation. Mit der BH Bludenz wurden in St. Gallenkirch 3 Waldgebiete (Bödmerwald, Bärenwald und Kreuzgasse) besichtigt und mit den Vertretern der Jagd Maßnahmen abgesprochen, die zu einer Lösung führen sollen. Von der BH Bludenz werden Freihalteverordnungen vorbereitet. Aufgrund der extrem warmen Frühjahrswitterung ist mit einem höheren Borkenkäferbefall zu rechnen, wobei die Kontrolle für die Forstbetriebsorgane aufgrund der Witterung schwierig ist. Im Gemeindegebiet Gaschurn hat ein Waldeigentümer dem Stand Montafon – Forstfonds eine Waldparzelle zum Kauf angeboten, die eine zweckmäßige Arrondierung für den Forstfonds bedeuten würde. Der Betriebsleiter wird die Waldparzelle mit dem Eigentümer besichtigen, einen vertretbaren Kaufpreis vereinbaren und im Falle einer Einigung der Forstfondsvertretung zur Beschlussfassung vorlegen. Pkt. 6 – Allfälliges: a) Bgm Bitschnau informiert über den Stand der Verhandlungen zur Bildung der Straßengenossenschaft Matschwitz dahingehend, dass deren Gründung bislang noch nicht möglich war, da noch div Abklärungen mit der Vorarlberger Illwerke AG über 22. Forstfondssitzung: 10.06.2003 Seite - 6 - b) „Altlasten“ im Gange sind. Die Erhaltungskostenbeteiligung des Standes Montafon darf als moderat beurteilt werden. Die künftige Gewichtung des Stimmverhältnisses der Mitglieder wird sich an der Erhaltungskostenbeteiligung orientieren. Bgm. Rudigier informiert zur geplanten Neuregelung der Erhaltungskostenbeteiligung für die Güterweganlage Montiel-Netzen-Manigg/Sasarscha-Grappes über die zwischenzeitlich geführten weiteren Gespräche und einen Lokalaugenschein der Ausschussmitglieder am 25. Mai. Vor allem die Vertreter der Maisäßinteressentschaft Montiel sind nur gewillt einer Erhaltungskostenregelung für den 1. Wegabschnitt zuzustimmen und lehnen eine Beteiligung beim 2. Abschnitt ab. Gemäß Aussage von Bgm Rudigier werden von der Wildbachverbauung im laufenden Jahr noch Restarbeiten durchgeführt, sodass noch für dieses Jahr die Weginstandhaltung durch die Wildbach erfolgt. Nach jetzigem Wissensstand ist die Errichtung einer Geschiebesperre im Bereich des Balbierbaches geplant, so dass nach deren Errichtung in diesem geologisch kritischen Bereich künftig wesentlich geringere Erhaltungskosten anfallen werden. Für die Vertreter der Almein Hüttnerberg ist lt Aussage von Bgm Rudigier eine Anhebung ihres Anteiles auf 2% vorstellbar. Der Betriebsleiter weist auf die Tatsache hin, dass durch die Mitglieder des Maisäßes Montiel sicher die höchste Fahrfrequenz auf der Weganlage verursacht wird und diese unnachgiebige Haltung der Vertreter im Interesse einer einvernehmlichen Lösung mit allen Beteiligten völlig unverständlich ist. Die von Bgm Rudigier angesprochene Errichtung einer Sperre wird auch vom Betriebsleiter aus Sicht der künftigen Erhaltungskosten als sehr vorteilhaft beurteilt. Die Forstfondsvertretung vertritt die grundsätzliche Meinung, dass auch in Hinblick auf weitere Vereinbarungen mit anderen Güterweggenossenschaften in den Forstfondsgemeinden im gegenständlichen Fall weitere Gespräche zur Herbeiführung einer für alle Partner vertretbaren Regelung zu führen sind und sich auch der Beitrag des Standes Montafon in einem angemessenen Verhältnis zu den anderen Interessenten vor allem auch unter Berücksichtigung der Kostenbeteiligung zum Zeitpunkt der Errichtung der Weganlage bewegen muss. Ende der Sitzung mit Lokalaugenschein: 12.30 Uhr Schruns, 10. Juni 2003 Schriftführer: 22. Forstfondssitzung: 10.06.2003 Forstfondsvertretung: Seite - 7 -