20121218_FF_023

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:50
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2012-12-18
Erscheinungsdatum 2012-12-18
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Inhalt des Dokuments

STAND MONTAFON / FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 18. Dezember 2012 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anlässlich der 23. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. In der Einladung vom 10. Dezember 2012 nehmen an der auf 13.30 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Martin Netzer, MSc, Gaschurn; Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Bgm Karl Hueber, Schruns; Bgm Ewald Tschanhenz, St. Gallenkirch Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Bgm Thomas Zudrell, Silbertal; Weitere Sitzungsteilnehmer: DI Hubert Malin, Betriebsleiter Schriftführer: Standessekretär Mag Bernhard Maier; Der Vorsitzende eröffnet um 12.37 Uhr die Forstfondssitzung, begrüßt die Forstfondsvertreter und stellt gemäß Verordnung über den Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1.) Vorlage und Beschlussfassung des Voranschlages 2013 samt Beschäftigungsrahmenplan, Feststellung der Finanzkraft und Festsetzung der Tarife und Abgabepreise für Servitutsholz 2.) Aufnahme eines Kassenkredites gem. § 50 GG für den Forstfonds des Standes Montafon 3.) Genehmigung der Niederschrift der 22. Forstfondssitzung vom 16.10.2012; 4.) Berichte; 5.) Allfälliges; 23. Forstfondssitzung: 18.12.2012 Seite 1 von 4 Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Der Vorsitzende erläutert gemeinsam mit dem Standessekretär den mit der Sitzungseinladung allen Forstfondsvertretern übermittelten Entwurf des Voranschlages 2013. Der mit Gesamtausgaben und Gesamteinnahmen von je € 3.555.800 budgetierten Voranschlagsentwurf 2013 enthält mit Ausnahme der Ausgaben für Forstwegebauten in St. Gallenkirch keine außerordentlichen Ansätze für Ausgaben, sondern umfasst die im Rahmen der Waldbewirtschaftung resultierenden üblichen Ausgaben. Es wird festgehalten, dass bei den veranschlagten Einnahmen aus Beiträgen zum Maßnahmenkonzept der Skipool-Beitrag der Silvretta Montafon AG fehlt und sich deshalb auch ein Abgang in der Höhe von € 41.500, - ergibt. Auf Nachfrage von Bgm Hueber erteilt der Standessekretär die Auskunft, dass die Ausgabensteigerung unter 1/866000-614000 Instandhaltung von Verwaltungsgebäude auf die Einrichtung eines Büros im Betriebsgebäude Silbertal bezieht. Zum Beschäftigungsrahmenplan wird festgehalten, dass sich die Anzahl der Bediensteten ebenfalls im bisherigen Umfang bewegt und dafür in den jeweiligen Haushaltsstellen die Personalkosten unter Berücksichtigung der Steigerungen gemäß Verordnung der Landesregierung berücksichtig sind. Bei den festzusetzenden Stockgeldern und Abgabepreisen für Servitutsholz und Hackschnitzel wird für das Jahr 2013 ein Erhöhungsvorschlag unterbreitet, da seit 2010 keine Preisanpassung mehr vorgenommen worden ist. Die vorgeschlagenen Preise finden einhellige Zustimmung. Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Voranschlag 2013 samt Beschäftigungsrahmenplan mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt: Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung Gesamtausgaben 3.160.300, 00 395.500, 00 3.555.800, 00 Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung Einnahmen der Haushaltsgebarung Abgang Gesamtausgaben 3.408.300, 00 106.000, 00 3.514.300, 00 41.500, 00 3.555.800, 00 Die Finanzkraft wird mit € 1.929.700 festgestellt. Pkt. 2.) Der Standessekretär erläutert die Liquiditätsentwicklung und das Erfordernis eines Kassenkredites für Forstfondskonto. Ein Kassenkredit im Sinne der GG ist ein Kredit mit einer Laufzeit von höchstens neun Monaten. Es handelt sich dabei um nicht haushaltswirksame und im Prinzip kurzfristige Liquiditätsaushilfen. Dadurch soll das zeitliche Auseinanderfallen von Einnahmen und Ausgaben überbrückt werden. Gemäß §50 GG b) Abs. 23. Forstfondssitzung: 18.12.2012 Seite 2 von 4 3 wird einstimmig beschlossen, die Aufnahme von Kassenkrediten für das Jahr 2013 beim Forstfonds-Konto 301.069 mit max. 20% der Finanzkraft, das sind € 385.940, - festzulegen. Pkt. 3.) Die allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelte Niederschrift der 22. Forstfondssitzung vom 16.10.2012 wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 4. – Berichte: a) Der Vorsitzende berichtet über die äußerst erfreuliche Verleihung des Vorarlberger Schutzwaldpreises an den Forstfonds des Standes Montafon für das vorbildhafte Schutzwaldsanierungsprojekt Außerbacherwald in Gaschurn. Der Vorsitzende spricht anlässlich dieser Verleihung auch den Dank an das gesamte Forstteam für die hervorragende Arbeit aus. b) Der Vorsitzende informiert über das letzte Verhandlungsgespräch am 17. Dezember mit dem Vertreter der Silvretta Montafon AG, welches von diesem abrupt und mit sichtlicher Verärgerung beendet wurde. Aus Sicht des Forstfonds sind die angebotenen Gegenleistungen nicht angemessen. Zum einen sind die Beeinträchtigungen bei Waldflächen deutlich höher zu gewichten als bei Weide- oder Alpflächen. Zum anderen entspricht der von der SIMO angebotene Baurechtszins für die Talstationen von € 0, 32 pro m² in keiner Weise vergleichbarer Entschädigungen. Die Silvretta Montafon bezieht sich in ihrer Argumentation auf die im August 2012 abgeschlossene Dienstbarkeitsvereinbarung für die Errichtung der Pumpstation Kropfen für die Beschneiungsanlage. Auf Grund der völlig anderen Nutzung und Nutzungsfrequenz einer Seilbahnstation ist dieser Vergleich aber nicht zulässig. Betriebsleiter Malin verweist darauf, dass sowohl bei der Alptobel- als auch der Kreuzjochbahn neue Pistenflächen beansprucht werden und als Basis für die Festsetzung eines Baurechtszinses nicht die forstliche Nutzung, sondern die neue gewerbliche Nutzung ausschlaggebend ist. Die ebenfalls ins Spiel gebrachte Vereinbarung des Standes mit den VIW im Bezug auf die Hüttenkopfbahn muss festgehalten werden, dass es sich hierbei um den Ersatz der alten Anlage am selben Standort handelt und dafür alte Verträge ihre Gültigkeit haben. Bei der Alptobel- bzw. Kreuzjochbahn handelt es sich um neue Bahnen mit neuen Voraussetzungen. Bgm Hueber betont wie wichtig die Kreuzjochbahn für die Gemeinde Schruns ist. Bgm Netzer möchte sich um eine weitere Verhandlungsrunde bemühen. Der Vorsitzende betont abschließend, dass der Forstfonds jederzeit für konstruktive Verhandlungen zur Verfügung steht. c) Der Betriebsleiter berichtet, dass die Eigenjagd Valisera zum Hektarpreis von € 35, an Herrn Bayard, einem Sportartikelhändler in Zermatt, ab 01.04.2013 verpachtet werden konnte. Pkt. 4. – Allfälliges: Keine Wortmeldungen 23. Forstfondssitzung: 18.12.2012 Seite 3 von 4 Ende der Sitzung, 14.08 Uhr; Schruns, 7. Jänner 2013; Schriftführer: 23. Forstfondssitzung: 18.12.2012 Forstfondsvertretung: Seite 4 von 4