19870820_FF_014

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:51
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1987-08-20
Erscheinungsdatum 1987-08-20
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Inhalt des Dokuments

- 1 - STAND MONTAFON / FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 20. August 1987 anläßlich der 14. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Die bereits auf Freitag, den 14. August einberufene Sitzung wurde wegen Beschlußunfähigkeit auf den heutigen Tag neuerlich einberufen. Aufgrund der neuerlichen Einladung vom 14. August nehmen somit an der auf heute 14.00 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Erwin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister LAbg. Fritz Rudigier, St. Gallenkirch ab 15.00 Uhr; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Ernst Marlin, St. Gallenkirch als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch; Gottfried Schapler, Vandans als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Vor Beginn der Sitzung teilt Marlin Ernst mit, daß Bürgermeister Rudigier wegen anderweitigen Verpflichtungen erst etwas später an der Sitzung teilnehmen kann. Der Vorsitzende eröffnet um 14.05 Uhr die Sitzung, begrüßt die erschienenen Forstfondsvertreter, stellt gemäß § 8 des Standesstatutes die Beschlußfähigkeit fest und stellt die Frage, ob Einwände gegen die vorliegende Tagesordnung bestünden. Bürgermeister Wachter beantragt zur Tagesordnung, daß zu Pkt. 3 der Tagesordnung "Beratung und Beschlußfassung zum Erkenntnis des Obersten Agrarsenates vom 1. Juli 1987" in der heutigen Sitzung keine Beschlußfassung vorgenommen werden soll. Er begründet diesen Antrag damit, daß vorher mit dem Proponentenkomitee in der Sache Erkenntnis des Obersten Agrarsenates eine Aussprache stattfinden soll und daher heute nur eine Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgen kann. Andernfalls werde er an der heutigen Sitzung nicht teilnehmen. -2- Dazu berichtet der Vorsitzende, daß am heutigen Tage mit den Kollegen Bürgermeister Wachter von Vandans und Sandrell von Gaschurn eine Aussprache stattgefunden hat, wobei in Hinblick auf das Erkenntnis des Obersten Agrarsenates Einvernehmen darüber hergestellt wurde, daß bei der heutigen Sitzung von einer Beschlußfassung betreffend die allfällige Beschwerdeerhebung an den Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof Abstand genommen werden soll. Der Vorsitzende berichtet dazu, daß er sich im Interesse der Sache zu dieser Vorgangsweise entschlossen habe, da andernfalls möglicherweise auch für die heutige Sitzung keine Beschlußfähigkeit gegeben wäre. Der Vorsitzende weist in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf die Verpflichtungen des Bürgermeister nach den Bestimmungen des Standesstatutes wie auch nach den geltenden Bestimmungen des Gemeindegesetzes hin, wonach der jeweilige Bürgermeister, sofern er im Besitze des Standesbürgerrechtes ist, verpflichtet ist, die Interessen seiner Gemeinde im Forstfonds wahrzunehmen. Zu dem von Bürgermeister Wachter gestellten Antrag stellt Bürgermeister Wekerle fest, daß eine Entscheidung ob unter Tagesordnungspunkt 3 eine Beschlußfassung erfolgen soll oder nicht, erst im Verlaufe der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt vorgenommen werden kann. Abschließend läßt der Vorsitzende über den Antrag von Bürgermeister Wachter abstimmen, welcher mit nur einer Stimme in der Minderheit bleibt. Die mit der Einladung bekanntgegebene Tagesordnung wird somit nicht abgeändert. Marlin Ernst schließt sich dem Antrag von Bürgermeister Wachter grundsätzlich an, er weist aber darauf hin, daß er nicht als Bürgermeister an der Sitzung teilnimmt und daher keine Beschlußmöglichkeit besitzt. Dem Antrag des Vorsitzenden, sofern dies zeitlich noch möglich ist, 2 weitere Punkte in die Tagesordnung aufzunehmen, wird einstimmig stattgegeben. Zur Behandlung steht somit folgende TAGESORDNUNG 1. Vorlage und Genehmigung über die Niederschrift über die 13. Sitzung vom 30. Juli 1987; 2. Berichte des Vorsitzenden; 3. Beratung und Beschlußfassung zum Erkenntnis des Obersten Agrarsenates vom 1. Juli 1987; -3- 4. Ansuchen von Frau Aloisia Tschabrun, Vandans 95 um Übertragung des Holzbezugsrechtes für das Stallgebäude auf Gp. 167 Vandans; 5. Ansuchen von Frau Waltraud Lentsch, St. Gallenkirch um weitere Zuerkennung des Holzbezugsrechtes für die Maisäßgebäude auf Lifinar; Erweiterung der Tagesordnung: 6. Ansuchen von Pfeifer Gebhard, Gaschurn 118a um Übertragung des Holzbezugsrechtes für das Stallgebäude Gp. 330/1 Gaschurn; 7. Ansuchen von Ingo Amann, Schruns um Übertragung des Holzbezugsrechtes für Wohnhaus Vandans 196, Bp. 485; 8. Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 13. Sitzung der Forstfondsvertretung vom 30. Juli 1987, welche allen Mitgliedern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2. - Berichte) Bürgermeister Sandrell erkundigt sich nach der Zusage der Seilbahngesellschaften bezüglich der Mitfinanzierung der Waldsanierungsmaßnahmen. Er berichtet hiezu, daß seitens der Seilbahngesellschaften aufgrund den in jüngster Zeit vom Bezirksforsttechniker vorgebrachten Pauschalverdächtigungen im Zusammenhang mit den in den letzten Wochen sich ereigneten Katastrophen ihren Unmut hiezu geäußert hätten. Der Vorsitzende stellt hiezu fest, daß seitens des Standes Montafon in keinem Zusammenhang Pauschalverdächtigungen gegen die Seilbahngesellschaften erhoben wurden. Zur Frage der Mitfinanzierung der Seilbahngesellschaften berichtet der Vorsitzende, daß seitens der Geschäftsführungen die Mitfinanzierung grundsätzlich zugesichert wurde, wobei die Aufbringung der von den Seilbahngesellschaften erwarteten Million im Wege der Skipaßabrechnung möglich wäre. -4- Zur Frage des Abschlußes der ausstehenden Dienstbarkeitsverträge berichtet der Vorsitzende weiters, daß seitens der Seilbahngesellschaften nunmehr die entsprechenden Entwürfe erstellt und dem Stand Montafon zur Begutachtung vorgelegt werden. Von den Montafoner Hochjochbahnen liegt der diesbezügliche Entwurf bereits vor. Er hoffe, im Verlaufe des Herbstes die Verträge vorlegen zu können. Der Vorsitzende berichtet weiters, daß im Anschluß an die letzte Forstfondssitzung im Beisein von Bürgermeisterkollegen Bitschnau und dem Betriebsleiter eine Probefahrt mit dem neu anzuschaffenden Betriebsfahrzeug erfolgt ist. Es wurde dabei die in der Sitzung erfolgte Bestellung insofern abgeändert, als das neu anzuschaffende Fahrzeug nunmehr mit Schwingsitz und Servolenkung ausgerüstet wird. Gleichzeitig konnte erreicht werden, daß der ursprünglich angebotene Nachlaß auf 10% erhöht und zusätzlich kostenlos eine Anhängervorrichtung montiert wird. Der Anschaffungspreis erhöht sich somit von ursprünglich S 183.000, — auf S 203.000, — netto. Dieser Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Vorsitzende berichtet weiters über eine Aussprache mit Herrn Sepp Meier betreffend die Verwendung von Standesgrund bei seiner Kiesabbauanlage am Suggadinbach. Der Antragsteller wäre grundsätzlich an einem Kauf interessiert. Es soll nunmehr die beanspruchte Fläche planlich genau ermittelt werden und anschließend in der Forstfondsvertretung über einen Verkauf bzw. den Abschluß eines Dienstbarkeitsvertrages beraten werden. Der Vorsitzende berichtet weiters, daß von der Firma Flaiga in Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen die Bildung einer Bietergemeinschaft mit der Firma Atzmüller Ges. m. b. H., Vandans bekanntgegeben wurde. Mit den Bauarbeiten für den Forstweg Käfera in Silbertal wurde bereits begonnen, ca. 300 m des Forstweges sind bereits grob fertiggestellt. Der Betriebsleiter berichtet, daß am gestrigen Tage die kommissionelle Verhandlung für die Errichtung des Schlepperweges Matschwitz bis in den Bereich der Talstation der Hüttenkopfbahn ohne Problem bzw. Einwände abgewickelt wurde. Der Betriebsleiter berichtet weiters, daß er in den kommenden Tagen die Anträge zur Erteilung der erforderlichen Bewilligungen für mehrere Schlepperwege bei der Behörde einbringen wird. Es handelt sich hiebei um die Schlepperwege Seggeswald, Tanafreida, Schruns-Bereich Hoha, Schattwald Basiserschließung und Gsteinerwald in Silbertal sowie Außerbacherwald in Gaschurn. -5- Pkt. 3.) Der Vorsitzende erläutert nochmals kurz das Erkenntnis des Obersten Agrarsenates vom 1. Juli 1987, welches mit der Sitzungseinladung jedem Forstfondsvertreter übermittelt wurde. Bekanntlich hat die Agrarbezirksbehörde mit Feststellungsbescheid entschieden, daß die Standeswaldungen agrargemeinschaftliche Grundstücke im Sinne des § 31 Abs. 1 lit. a und b des VFlVG. seien. Gegen diesen Bescheid hat der Stand Montafon Berufung an den Landesagrarsenat eingebracht, welcher mit Erkenntnis vom 11. Oktober 1985 dieser Berufung stattgegeben und den erstinstanzlichen Bescheid behoben hat. Darin wurde festgestellt, daß die Standeswaldungen keine agrargemeinschaftlichen Grundstücke im Sinne der zitierten Bestimmungen des Feststellungsbescheides der Agrarbezirksbehörde sind, sondern eine Art Gemeindegut höherer Ordnung darstellen. Gegen diese Entscheidung hat das Proponentenkomitee Berufung an den Obersten Agrarsenat in Wien erhoben. Dieser hat nun entschieden, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes durch die Entscheidung einer nicht gesetzmäßig zusammengesetzten Kollegialbehörde das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt ist. Da im vorliegenden Fall Dipl. Ing. Germann als Untergebener der erstinstanzlichen Behörde mitgewirkt hat, war entsprechend der Rechtsauffassung des Verfassungsgerichtshofes daher der Landesagrarsenat im konkreten Falle unrichtig zusammengesetzt. Der Oberste Agrarsenat hat daher das Erkenntnis behoben, ohne daß er auf die Sachentscheidung selbst eingegangen ist. Der Landesagrarsenat wird daher neuerlich in richtiger Zusammensetzung über die Berufung des Standes Montafon-Forstfonds gegen den erstinstanzlichen Bescheid zu entscheiden haben. Gegen dieses Erkenntnis ist ein ordentliches Rechtsmittel nicht mehr zulässig, es kann jedoch innerhalb von 6 Wochen eine Beschwerde an den Verwaltungs- oder den Verfassungsgerichtshof erhoben werden. Der Vorsitzende stellt dazu fest, daß dieses Erkenntnis des Obersten Agrarsenates tatsächlich nunmehr eine weitere Zeitverzögerung von mind. 2 Jahren hervorrufen wird, welches für beide Parteien mit zusätzlich erheblichen Kosten verbunden sein wird. Für den Stand Montafon ergeben sich nun 2 mögliche weitere Vorgangsweisen. Entweder wird innerhalb der Beschwerdefrist die Beschwerde erhoben und damit das Verfahren im Interesse beider Parteien sowohl in zeitlicher als auch in kostenmäßiger Hinsicht abgekürzt, oder es wird die im Erkenntnis vorbeschriebene weitere Vorgangsweise beschritten. Der Vorsitzende stellt weiters fest, daß ihm völlig klar ist, daß verschiedene Bürgermeisterkollegen bei der Entscheidung über diese Sache möglicherweise ausfallen können, sei es daß absichtlich oder unabsichtlich die Beschlußfähigkeit der Forstfondsvertretung herbeigeführt werden könnte. -6- Er verweist auf die Bestimmungen des Standesstatutes insbesondere auf § 8, wonach zur Beschlußfähigkeit der Standesvertretung die Anwesenheit von mindestens 7 der 10 Bürgermeister erforderlich ist. Diese Auslegung wird insbesonders vom Proponentenkomitee herangezogen. Da keine gegenteiligen Bestimmungen bezüglich der Beschlußfähigkeit der Forstfondsvertretung im Standesstatut enthalten sind, könnte analog auch die Meinung vertreten werden, daß für die Forstfondsvertretung die Beschlußfähigkeit bei Anwesenheit von 6 bzw. 5 der 8 Forstfondsvertreter gegeben ist. Um aber im weiteren Verfahren keinerlei Risiko einzugehen, werde er auf die Einhaltung der im Statut gegebenen Beschlußfähigkeit achten. In den bisherigen Vorbringen des Proponentenkomitees wurde immer wieder Kritik an der in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten schlechten Waldbewirtschaftung geäußert. Diese Kritik wurde und werde von ihm sehr ernst genommen und er vertrete auch im jetzigen Verfahrensstand die Ansicht, daß möglichst eine Einigung bzw. Lösung in der Talschaft selbst gesucht werden sollte. Er erachtet den jetzigen Zeitpunkt als gekommen, den nochmaligen Versuch einer einvernehmlichen Lösung mit dem Proponentenkomitee anzustreben. Nach reiflicher Überlegung sei er bereit, dem Proponentenkomitee das Angebot zu unterbreiten, daß auf Basis einer neuen gesetzlichen Regelung (welche allenfalls auf dem Gemeindegesetz beruhen könnte) neben den 8 Bürgermeistern auch 8 Vertreter der Nutzungsberechtigten aus den Forstfondsgemeinden mit Sitz und Stimme im Forstfondsausschuß vertreten und mitentscheidungsbefugt sind. Wenn dem Proponentenkomitee die immer wieder kritisierte bessere Waldbewirtschaftung ein echtes Anliegen ist, und nicht wie befürchtet, das Eigentum an den Standeswaldungen im Vordergrund steht, müßte dieser Vorschlag nach Meinung des Vorsitzenden auf Zustimmung stoßen. Er schlägt vor, diesen Vorschlag dem Proponentenkomitee zu unterbreiten und in den nächsten Tagen ein gemeinsames Gespräch zu suchen. Sollte der Vorschlag keine Zustimmung finden und keine einvernehmliche Lösung zur Beendigung des Rechtsstreites in Aussicht stehen, so müßte in spätestens 10 Tagen die nächste Forstfondssitzung zur weiteren Beratung über die Beschwerdeerhebung einberufen werden. Durch eine Beschwerdeerhebung könnte neben einer Kostenersparnis für beide Parteien auch eine wesentliche Zeitersparnis erzielt werden. Gottfried Schapler begrüßt den Vorschlag und stellt fest, daß eine neuerliche Entscheidung des Landesagrarsenates ohne Zurückziehung der Berufung des Proponentenkomitees bzw. ohne Beschwerdeerhebung des Standes Montafon rechtlich sicherlich unabwendbar sein werde. Er anerkennt die Argumente des Vorsitzenden, daß die Zurückweisung für beide Parteien mit zusätzlichen Kosten verbunden ist und das Verfahren weiter hinausgezögert wird. Er vertritt grundsätzlich auch die Meinung, daß eine Lösung im Montafon angestrebt werden sollte. -7- Bürgermeister Wachter stellt ebenfalls fest, daß im Falle der Nichtbefolgung bzw. Nichtannahme dieses Vorschlages durch das Proponentenkomitee klar zum Ausdruck kommt, daß es ihm in erster Linie um die Eigentumsfrage geht. Er schlägt vor, mit dem Proponentenkomitee in diese Richtung Gespräche zu führen und stellt weiters fest, daß viele Forderungen des Proponentenkomitees in Richtung Verbesserung der Waldbewirtschaftung gerechtfertigt sind. Er habe daher den Antrag auf Absetzung einer Beschlußfassung in der heutigen Sitzung gestellt und würde es als nicht sehr sinnvoll erachten, wenn erst nach der Beschlußfassung über eine Beschwerdeerhebung die Gespräche mit dem Proponentenkomitee gesucht würden. Sollte das Proponentenkomitee eine andere Meinung vertreten, dann wäre nach Ansicht von Bürgermeister Wachter eine Beschlußfassung betreffend die Beschwerdeerhebung bis Ende August ohne weiteres trotzdem noch möglich. Bürgermeister Sandrell schließt sich den Ausführungen von Bürgermeister Wachter grundsätzlich an und würde es gegebenenfalls begrüßen, daß mit dem Proponentenkomitee Gespräche stattfinden. Anerkennend lobt er die unter dem Standesrepräsentanten und dem Betriebsleiter bisher gesetzten Maßnahmen. Er vertrete dieselbe Meinung wie der Vorsitzende, daß nach dem bereits 3-jährigen Rechtsstreit noch einmal ein Versuch unternommen werden soll, im gemeinsamen Gespräch mit den Vertretern des Proponentenkomitees eine Lösung im Montafon zu suchen. Er unterstützt das Angebot, daß auf Basis einer noch zu findenden gesetzlichen Grundlage neben den 8 Bürgermeistern jeweils ein Vertreter der Nutzungsberechtigten aus den Forstfondsgemeinden mit Sitz und Stimme im Forstfondsausschuß vertreten sind. Wenn es sich herausstelle, daß die Waldbewirtschaftung im Vordergrund steht, dann müßte seiner Meinung dieser Vorschlag auch vom Proponentenkomitee Unterstützung finden. Die Eigentumsfrage könne nicht das Wichtigste sein und im Vordergrund stehen. Bürgermeister Rudigier betritt um 15.00 Uhr den Sitzungssaal. Unter Hinweis auf den von Bürgermeister Wachter gestellten Antrag schlägt der Vorsitzende vor, die Beschlußfassung dahingehend zu treffen, das von ihm unterbreitete Angebot dem Proponentenkomitee vorzulegen und nach Eingang der Stellungnahme des Proponentenkomitees eine Sitzung zur weiteren Beratung innerhalb der Beschwerdefrist einzuberufen. Bürgermeister Wekerle unterstützt ebenfalls den Vorschlag, das Gespräch und die Möglichkeit einer Einigung in der Talschaft zu suchen, in der Eigentumsfrage könne es aber keine Konzessionen geben. Der Bürgermeister sei nach den Bestimmungen des Gemeindegesetzes verpflichtet, die Interessen des Standes Montafon, in erster Linie aber das Eigentum der 8 Gemeinden zu schützen. Er äußert weiters Bedenken rechtlicher Natur, vor allem inwieweit das Proponentenkomitee überhaupt autorisiert sei, der angebotenen Lösung ihre Zustimmung zu erteilen. -8- Es erhebt sich die Frage, von wem und in welchem Umfang das Proponentenkomitee überhaupt ermächtigt ist, derartige Angebote anzunehmen oder abzulehnen. Zu bedenken sei ferner, daß seitens des Landesgesetzgebers die bisher fehlenden gemeinderechtlichen Bestimmungen noch nicht geschaffen sind. Ebenfalls äußert er grobe Bedenken hinsichtlich der Nominierung der zusätzlichen Vertreter in den Forstfondsausschuß. Sicherlich müßte ein unabhängiger juristischer Experte beigezogen werden, damit nicht die Gefahr für die künftigen Verhandlungen besteht, daß eine rechtlich nicht abgesicherte Konstruktion geschaffen würde. Grundsätzlich stellt Bürgermeister Wekerle fest, daß auch im Falle des Verstreichens der jetzigen Beschwerdefrist das Verfahren vor dem Landesagrarsenat weitergeführt und sich später wieder die Möglichkeit zur Beschwerdeerhebung an die Höchstgerichte bieten würde. Der Vorsitzende teilt die Bedenken bezüglich der Rechtsfähigkeit des Proponentenkomitees zum Rückzug ihrer Berufung. Wenn der Landesagrarsenat in richtiger Zusammensetzung neuerlich über die Berufung des Standes Montafon entscheidet, ist eine gleiche oder ähnliche Entscheidung, wie bereits getroffen, zu erwarten. Er könnte sich vorstellen, daß die Entsendung der Vertreter der Nutzungsberechtigten durch die Gemeindevertretungen der Forstfondsgemeinden vorgenommen wird. Bürgermeister Rudigier äußert seine Unterstützung für die Intentionen des Proponentenkomitees und kann sich nicht vorstellen, daß aufgrund der gewaltigen Unterstützung der Nutzungsberechtigten bezüglich Bildung einer Agrargemeinschaft vom Proponentenkomitee Abstand genommen werden kann. Die bisherige Verwaltung in der Hand der Gemeinden bzw. der Bürgermeister als Vertreter der Gemeinden könne nicht länger aufrecht erhalten bleiben, da seiner Meinung nach bei den Entscheidungen immer wieder politische Aspekte mit einfließen könnten. Er bezeichnet es als keine ideale Lösung, daß aus jeder Gemeinde ein zusätzlicher Vertreter entsendet werden soll, da damit immer noch der politische Einfluß gegeben ist. Alle Entscheidungen betreffend die Waldbewirtschaftung müßten von den Nutzungsberechtigten selbst getroffen werden können. Gegen Verhandlungen habe er aber grundsätzlich nichts einzuwenden, es müsse aber eine vernünftige Lösung angestrebt werden. Der Vorsitzende bekräftigt nochmals den von ihm unterbreiteten Vorschlag nach Erweiterung des Forstfondsausschußes durch Vertreter der Nutzungsberechtigten mit Sitz und Stimme. -9- Er stellt nochmals ausdrücklich fest, daß laut den geltenden Bestimmungen des Standesstatutes der Bürgermeister verpflichtet ist, seine Pflichten im Forstfondsausschuß wahrzunehmen und den Gemeindevertretungen gegenüber verantwortlich ist. Analog anderen Gemeindeverbänden habe der Bürgermeister auch Aufträge der Gemeindevertretung im Forstfondsausschuß auszuführen. Bürgermeister Säly entschuldigt sich um 15.25 Uhr wegen anderweitigen Verpflichtungen für den weiteren Sitzungsverlauf. Bürgermeister Vallaster beurteilt den vom Vorsitzenden unterbreiteten Vorschlag ebenfalls als richtig und zweckmäßig und begrüßt, die Aussprache mit dem Proponentenkomitee zu suchen. Wenn eine Möglichkeit zur Lösung besteht, dann soll diese Möglichkeit im Tal wahrgenommen werden. Seitens des Landes seien aber gewisse gesetzgeberische Voraussetzungen zu schaffen um überhaupt eine rechtlich fundierte Lösung herbeiführen zu können. Er weist ebenfalls darauf hin, daß auch andere Gemeinden hinsichtlich der Verwaltung des Gemeindegutes sich derzeit im gesetzlosem Raum bewegen müssen. Er weist darauf hin, daß im Falle der Bildung einer Agrargemeinschaft auch seitens der Gemeinde der ihnen zustehende Anteil von mindestens 20% in Anspruch genommen werden müßte. Die Auswirkungen auf die Nutzungsrechte können diesfalls nicht beurteilt werden. Bürgermeister Wekerle hält es nochmals für wertvoll, wenn eine Aussprache geführt wird. Er hat aber Bedenken, daß für einen erfolgreichen Abschluß die gesetzliche Basis derzeit nicht gegeben ist. Er warnt davor, nur eine neue Konstruktion zu schaffen, die später wieder von irgendwelchen Bürgern bekämpft werden könnte. Dies kann im Interesse keiner der beiden Parteien gelegen sein. Vom Vorsitzenden wird festgestellt, daß allen Bemühungen die Waldbewirtschaftung in Ordnung zu bringen gefolgt werden kann. Die Schaffung einer Konstruktion auf Basis des Flurverfassungsrechtes mit der damit verbundenen Überführung des Eigentums der Gemeinden kann jedoch nicht hingenommen werden. Er habe auch in den letzten Jahren mit vielen Bürgern gesprochen, welche die seinerzeitige Unterschriftenaktion des Proponentenkomitees unterstützt hätten. Aufgrund diesen Gesprächen sei er überzeugt, daß sich viele der Unterstützenden nicht im klaren waren, worum es eigentlich geht, wenn sie einen Antrag auf Einleitung des Regulierungsverfahrens im Sinne des II. Hauptstückes des Flurverfassungsgesetzes unterschreiben. Bürgermeister Rudigier stimmt zu, daß nicht jeder Bürger im Detail informiert war. Es könne jedoch nicht übersehen werden, daß im Kreis der Nutzungsberechtigten ein großer Unmut dokumentiert werde. Man könne nicht ohne weiteres zur Kenntnis nehmen, was in den letzten Jahren geschehen ist bzw. vielleicht geschehen wird. Die Eigentumsfrage sei nicht gelöst, für die jetzige Konstruktion fehle die gesetzliche Grundlage. Wenn alle zusammenarbeiten, kann auch nach Ansicht von Bürgermeister Rudigier vielleicht eine Lösung gefunden werden. -10- Die Gemeindevertretungen hätten bei der jetzigen Konstruktion überhaupt keinen Einfluß auf die Entscheidungen im Forstfondsausschuß. Die Bewirtschaftung müsse besser gestaltet werden, es seien jedoch in der letzten Zeit gute Ansätze vom Betriebsleiter gesetzt worden, welche auch er anerkenne. Die Probleme und Versäumnisse der Vergangenheit hätten aber sehr wesentlich zu der heutigen Situation beigetragen. Marlin Ernst weist darauf hin, daß bereits vor 4-5 Jahren ein Angebot unterbreitet wurde und bedauert, daß es damals zu keiner Lösung geführt hätte. Zu den angekündigten Gesprächen stellt er fest, daß eine Zusammenkunft des Proponentenkomitees in den nächsten Tagen nur sehr schwer bzw. nicht möglich sein würde, da DDr. Bertle in den Urlaub fährt und Netzer Walter sich im Spital befindet. Er stimmt zu, daß Gespräche geführt werden sollen, er könne jedoch nicht feststellen, was dabei herauskommt. Er sieht derzeit lediglich die Möglichkeit zur Schaffung einer vernünftigen Konstruktion auf Basis des Flurverfassungsgesetzes. Es sei darum fraglich, ob vor der Klärung der Eigentumsfrage eine gute Lösung gefunden werden kann. Er betont wiederum, daß es gar nicht soweit gekommen wäre, wenn bereits vor 60 Jahren die heute gesetzten Ansätze getroffen worden wären. Es gäbe auch jetzt noch Mißstände und gerade im Bereich der Nutzungsberechtigten in St. Gallenkirch herrsche teilweise sehr großer Unmut. Er weist in diesem Zusammenhang gerade auf die in der letzten Zeit erfolgten Holzschlägerungen im Bereich der Standeswaldungen Valisera hin. Dazu stellt der Betriebsleiter fest, daß es sich hiebei ausschließlich um eine Jungwuchsfreistellung von ca. 100 fm und um eine weitere Schadholzaufarbeitung im Ausmaß von 300 fm handelt. Das anfallende Nutzholz wird ausschließlich im Tal verwertet und auch den Nutzungsberechtigten als Servitutsbrennholz bzw. -nutzholz zugewiesen. Eine Lieferung des angefallenen Schadholzes durch Riesen wäre mit enormen Schäden am verbleibenden Bestand verbunden gewesen, was er als verantwortlicher Betriebsleiter nicht verantworten könnte. Er sei gerne bereit, die vorgenommene Nutzung mit den Kritikern an Ort u. Stelle zu besichtigen und zu erläutern. Bürgermeister Bitschnau begrüßt ebenfalls, daß Gespräche geführt werden sollen. Er äußert jedoch die Vermutung, daß durch eine Verzögerung seitens des Proponentenkomitees die Beschwerdefrist verstreichen soll. Wenn auch eine Beschlußfassung über die Beschwerdeeinbringung erfolgen würde, dann könnte diese im Falle eines positiven Abschlußes der angekündigten Gespräche immer noch zurückgezogen werden. Bürgermeister Wekerle stellt nochmals weiters fest, daß durch den Aufschub für den Forstfonds kein Nachteil erwächst, da sich diese Möglichkeit im späteren Verfahrensverlauf wieder bieten wird. Allerdings wird die derzeitige Unsicherheit wieder für weitere Zeit prolongiert. Nach weiterer, sehr ausführlicher Diskussion stellt der Vorsitzende abschließend fest, dem Proponentenkomitee den Vorschlag zu unterbreiten, daß jeweils ein Nutzungsberechtigter aus den Forstfondsgemeinden mit Sitz und Stimme in den Forstfondsausschuß entsendet werden kann. -11- Er begründet diesen Schritt mit dem Umstand, daß dadurch der weitere Verfahrensverlauf abgekürzt und im Interesse der Kostenersparnis für beide Parteien eine einvernehmliche Lösung in der Talschaft gesucht werden kann. Er ersucht Marlin Ernst in den kommenden Tagen mit den Hauptproponenten Kontakt aufzunehmen und den Vorschlag zur Diskussion zu unterbreiten. Gleichzeitig wird einvernehmlich der kommende Freitag (28. August) als nächster Sitzungstermin für die Forstfondsvertretung zur weiteren Beratung in der Angelegenheit fixiert. Diese Vorgangsweise wird vom Forstfondsausschuß einhellig unterstützt und zur Kenntnis genommen. Die Beschlußfassung über eine mögliche Beschwerdeerhebung wird einhellig vertagt. Pkt. 4.) Vom Standessekretär wird das von Frau Aloisia Tschabrun vorliegende Ansuchen zur Kenntnis gebracht. Frau Tschabrun berichtet, daß das auf der Gp. 167 befindliche Stallgebäude anläßlich einer von der Gemeinde Vandans vorgenommenen Straßenverbreiterung bereits verkleinert werden mußte. Die Gemeinde sei an einem Abbruch des Gebäudes interessiert. Es wird gleichzeitig weiter mitgeteilt, daß eine Neuerstellung auf demselben Grundstück nicht möglich ist, ein Ersatzgrundstück konnte bisher allerdings noch nicht definitiv festgelegt werden. Die Antragstellerin ersucht somit um Genehmigung zur Übertragung des Holzbezugsrechtes auf ein zu erstellendes Stallgebäude zu einem späteren Zeitpunkt oder um eine einmalige Ablöse in Höhe von 30 fm Nutzholz zum Servitutspreis für das Holzbezugsrecht. Bürgermeister Wachter bestätigt den vorgebrachten Sachverhalt und unterstützt die von Frau Tschabrun beantragte Entscheidung bzw. Vorgangsweise. Vom Standessekretär wird dazu weiters berichtet, daß nach Rücksprache mit dem örtlichen Betriebsorgan festgestellt wurde, daß das Stallgebäude derzeit landwirtschaftlich nicht benötigt wird. Das Stallgebäude besitzt zudem keine eigene Bauparzelle, weshalb seine Einforstung fraglich ist. Es befindet sich auf dem Sägeplatz der Säge des Herrn Juen Erich in Vandans. Gleichzeitig wird berichtet, daß der zum landwirtschaftlichen Anwesen gehörige Stall abgebrannt und auf dem Anwesen wieder neu erstellt wurde. Der als Ersatz für den abgebrannten Stall neuerrichtete kann jedoch aufgrund verschiedener Umbauten (Unterbringung Garage im Kuhstall) landwirtschaftlich nicht genutzt werden. Gleichfalls wird mitgeteilt, daß in der Forstfondssitzung vom 2.9.1980 der Übertragung des Holzbezugsrechtes vom Stall Bp. 87 auf einen Neubau auf der Gp. 1622 zugestimmt wurde. Diese Einforstung gilt jedoch nur solange, als das Objekt zur Unterbringung des landwirtschaftlichen Nutzens benötigt wird. -12- Vom Standessekretär wird darauf hingewiesen, daß eine Ablöse des Holzbezugsrechtes bei Stallgebäuden in den vergangenen Jahrzehnten nicht erfolgt ist und eine derartige Entscheidung ein Präjudiz schaffen würde. Nach eingehender Beratung wird somit über Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen, die Entscheidung über den vorliegenden Antrag zu vertagen und weitere Erhebungen vorzunehmen. Pkt. 5.) Vom Standessekretär wird berichtet, daß Frau Lentsch Waltraud aus St. Gallenkirch anläßlich einer Vorsprache ersucht hat, das Holzbezugsrecht für die Maisäßgebäude auf Lifinar weiter zuzuerkennen. Es wird dazu berichtet, daß die Maisäßgebäude bereits zur Gänze verfallen sind. Die Antragstellerin beabsichtige ein kleines Maisäßhaus + Stallgebäude zur Bewirtschaftung der Liegenschaften zu errichten. Derzeit befindet sich die Landwirtschaft allerdings noch im Besitze ihrer Mutter. Über die Größe des zugehörigen landwirtschaftlichen Besitzes kann keine klare Auskunft erteilt werden. Grundsätzlich wird jedoch festgestellt, daß die Zuerkennung des Holzbezugsrechtes nach den geltenden Bestimmungen des Holzbezugsstatutes nicht mehr möglich ist, da die Vorbesitzer ihrer statutengemäß auferlegten Instandhaltungspflicht in keiner Weise nachgekommen sind. Die Entscheidung über das Ansuchen wird über Antrag des Vorsitzenden zur Vornahme weiterer Erhebungen vertagt. Pkt. 6.) Vom Standessekretär wird das Ansuchen von Pfeifer Gebhard aus Gaschurn auf Übertragung des Holzbezugsrechtes des Stallgebäudes Bp. 330/1 auf einen in unmittelbarer Nähe des alten Gebäudes geplanten Neubau zur Kenntnis gebracht. Es wird weiters berichtet, daß aufgrund der vom Betriebsdienst vorgenommenen Erhebungen die Baufälligkeit des Gebäudes insbesondere des Kuhstalles festgestellt werden mußte. Der Einforstungsumfang wurde mit ca. 60 fm ermittelt. Nach eingehender Beratung wird über Antrag des Vorsitzenden der Übertragung des Servitutsrechtes auf den auf der Gp. 1602 geplanten Neubau unter nachstehenden Auflagen einstimmig stattgegeben: a) Das alte Gebäude ist spätestens 3 Jahre nach Erstellung des neuen Stalles abzubrechen; b) Der Einforstungsumfang für den Falle einer erforderlichen Neuerstellung wird mit 60 fm festgesetzt; c) Die Einforstung gilt nur solange, als das Gebäude Bestandteil eines landwirtschaftlichen Anwesens bildet; d) Das Schindelholzbezugsrecht wird nicht mitübertragen; -13- Pkt. 7.) Vom Standessekretär wird ein Ansuchen von Ingo Amann aus Schruns vorgetragen, worin er um die Übertragung des Holzbezugsrechtes für sein erst kürzlich in Vandans erworbenes Wohnhaus Nr. 191 (Bp. 485) ersucht. Er teilt weiters mit, daß sich die Gemeinde Vandans aus verschiedenen Überlegungen gegen eine weitere Bewohnung des Hauses ausgesprochen und dem Vorbesitzer bereits eine Abbruchbewilligung erteilt hat. Vom Standessekretär wird dazu berichtet, daß das Wohnhaus ehemals Bestandteil eines landwirtschaftlichen Anwesens war. Aufgrund verschiedener Verkäufe in den vergangenen Jahren wurde die Landwirtschaft aufgelöst, wobei nur mehr das Wohnhaus übrig geblieben ist. Er weist auf die Bestimmungen des Standesstatutes hin, wonach im Falle der Neuerrichtung eines eingeforsteten Objektes die Voraussetzungen des Holzbezugsstatutes gegeben sein müssen. Dazu muß das neue Gebäude weiterhin Bestandteil eines landwirtschaftlichen Anwesens sein und sich im Eigentum eines Standesbürgers befinden. Beide Voraussetzungen sind im gegenständlichen Falle nicht gegeben. Nach eingehender Beratung wird über Antrag des Vorsitzenden aufgrund der fehlenden Voraussetzungen des Holzbezugsstatutes die beantragte Übertragung des Holzbezugsrechtes einstimmig abgelehnt. In Anerkennung der Tatsache, daß das bestehende Gebäude mit relativ großem Aufwand doch noch saniert werden könnte, wird im Falle des Abbruches als einmalige Ablöse des Servitutsrechtes die Zuerkennung von 35 fm Servitutsnutzholz zum Stockgeld bewilligt. Pkt. 8. Allfälliges) Bürgermeister Rudigier berichtet, daß im Zuge des Projektes Lawinenverbauung Zamanglawine umfangreiche Aufforstungen auch im Standeswald vorgesehen sind. Er äußert die Hoffnung, daß diesbezüglich seitens des Standes Montafon keine Einwände erhoben werden, was vom Forstfondsausschuß grundsätzlich zugesichert wird. Bürgermeister Rudigier erkundigt sich weiter nach der Möglichkeit, ob an Herrn Kasper Hermann nicht doch noch die Zuweisung von Servitutsholz für sein Wohnhaus vorgenommen werden könnte. Dazu wird vom Betriebsleiter berichtet, daß die Zuweisung des beantragten Servitutsholzes bereits im Jahre 1985 erfolgt ist und vom Herrn Kasper das Holz in Rinde bereits seit dem Frühjahr an der Straße gelagert wurde. Trotz mehrmaliger mündlicher Aufforderungen der Betriebsorgane sowie auch einer letztmaligen, schriftlichen Aufforderung durch die Standesverwaltung zur Abfuhr des Servitutsholzes ist er dieser Auflage nicht nachgekommen. Das Servitutsholz wurde daher gemäß den Bestimmungen des Holzbezugsstatutes beschlagnahmt. -14- Der Betriebsleiter weist dabei noch weiters auf die Bestimmungen des Forstgesetzes hin, wonach zur Vermeidung von Käferkalamitäten die Abfuhr des Holzes aus dem Waldbereich notwendig ist und derartige Mißstände nicht geduldet werden können. Die Forstfondsvertretung schließt sich dieser Meinung zustimmend an. Marlin Ernst erkundigt sich, ob beim Forstweg Grabs-Sanül in Tschagguns tatsächlich aufgrund der erfolgten Abrutschung eine Baueinstellung verfügt wurde und die Unterlieger dabei gefährdet waren. Vom Betriebsleiter wird dazu berichtet, daß insbesondere aufgrund der sehr starken Niederschläge im vergangenen Frühjahr und Sommer sich eine Abrutschung der Krainerwand in einer Kehre ereignet hat. Eine Gefährdung der Unterlieger war nie gegeben, desgleichen ist auch von keiner Seite eine Baueinstellung verfügt worden. Mit den Bauarbeiten und Sanierungsarbeiten soll in der kommenden Woche, sofern dies witterungsbedingt möglich ist, begonnen werden. Zu dem im Bereich Dürrwald (Tschagguns) erstellten Schlepperweg berichtet der Betriebsleiter, daß dessen Erstellung für die dringende Durchforstung unbedingt notwendig war. Der Vorsitzende wie auch Bürgermeister Bitschnau und der Betriebsleiter bestätigen die fachgerechte Anlage dieses Schlepperweges und weisen die von verschiedenen Seiten erhobenen Vorwürfe schärfstens zurück. Der Betriebsleiter kritisiert die in der letzten Zeit von DDr. Bertle im Rundfunk erhobenen Vorwürfe bezüglich der Forstwegbauten in den Standeswaldungen. Er bedauert, daß durch diese Informationen der Stand Montafon in der Öffentlichkeit ungerechtfertigterweise in ein schlechtes Licht gerückt wird. Er würde gerne erfahren, wie sich DDr. Bertle eine entsprechende nach forstwirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgerichtete Bewirtschaftung der Standeswaldungen ohne entsprechende Mindesterschließung vorstellt. Es muß weiters darauf hingewiesen werden, daß die Erstellung von Forstwegen ausschließlich nach Vorlage der erforderlichen behördlichen Bewilligungen mit den darin enthaltenen Auflagen der verschiedenen Sachverständigen und der Einholung entsprechender Angebote vorgenommen wird. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, schließt der Vorsitzende um 17.45 Uhr mit dem Dank für die rege Teilnahme und die sachliche Mitarbeit die Forstfondssitzung. Schruns, am 21. August 1987 Der Schriftführer: Die Forstfondsvertretung: