19750313_FF_021

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:51
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1975-03-13
Erscheinungsdatum 1975-03-13
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Niederschrift Aufgenommen am Donnerstag, den 13. März 1975, im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, anläßlich der 21. Sitzung des FORSTFONDAUSSCHUSSES in der laufenden Legislaturperiode. Mit Einladungsschreiben vom 6. März 1975 wurde auf heute 14.00 Uhr eine Sitzung anberaumt, zu welcher nachfolgend angeführte Mitglieder des FORSTFONDAUSSCHUSSES erschienen sind: Standesrepräsentant LAbg. Bgm. Ignaz Battlogg aus St. Anton als Vorsitzender, Bürgermeister Georg Ammann aus Silbertal, Bürgermeister Martin Both aus Tschagguns Bürgermeister Erwin Vallaster aus Bortholomäberg Gemeinderat Ludwig Erhart aus Schruns, als Vertreter der Marktgemeinde Schruns, Obmann der Agrargemeinschaft Vandans: Gebhard Bitschnau aus Vandans. Der Bürgermeister Ernst Pfeifer aus Gaschurn, hat sich wegen dienstlicher Unabkömmlichkeit entschuldigt, während der Obmann der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch: Anton Lorenzin krankheitshalber nicht an der Sitzung teilnehmen konnte. Der Vorsitzende eröffnet am 8.30 Uhr die Sitzung. Die Beschlußfähigkeit ist gegeben. Tagesordnung 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 4. Sept. 1974. 2. Voranschlag für das Rechnungsjahr 1975. 3. Waldangebot Erich Gantner und Cons. in Sulz in der K.G. Schruns. 4. Ansuchen der Sofie Bargehr in Schruns, um die Erlaubnis eine Wasserquelle im Gauertal fassen zu dürfen. - 2 - 5. Ansuchen der Wassergenossenschaft Silbertal/Kirchdorf um die Erlaubnis eine Quelle auf der Gp. 1488 in K.G. Silbertal fassen zu dürfen. 6. Ansuchen der Irma Wachter in Bartholomäberg HNr. 223, um die Verlängerung des Holzbezugsrechtes für das Wohnhaus Nr. 239 in Valleu. 7. Ansuchen der Rita Grubsr in Gaschurn, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom Wohnhaus Nr. 43, Bp. 135/1 auf die neue direkt anschließende Baufläche. 8. Ansuchen des Otto Stemer in Tschagguns HNr. 250, um die Übertagung des Holzbezugsrechtes vom Wohnhaus Nr. 250, Bp. 703, auf den geplanten Neubau auf Gp. 2536, beides K.G. Tschagguns. 9. Ansuchen des Herbert Wachter in Schruns/Auhof, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom Stall auf Gp. 1076/2, der aufgelassen wurde, auf den Stall auf der Gp. 1076/1. 10. Ansuchen des Michael Sahler in Gaschurn HNr. 31, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom alten Stall auf dRn auf dem Zusammenstoß der Gp. 2419/1 + 2 neu zu erstellen geplanten Stall. 11. Ansuchen von Anton und Alois Wachter in Vandans, um die Verlängerung des Holzbezugsrechtes der Maisäßhütte Bp. 962/1, HNr. 248 in Vandans/Ganeu. 12. Ansuchen des Waldaufsehern^Erich Marent in St. Gallenkirch, um die tauschweise Überlassung eines Bauplatzes in Vergalden. 13. Ansuchen des Wadaufsehers Erich Marent in St. Gallenkirch, um die Zuerkennung von Spesen für die Benützung seines Privatwagens für dienstliche Zwecke. 14. Ansuchens des Alois Leopolder in Tschagguns, um die käufliche Überlassung eines Stallbauparzelle auf Manuef oder pachtweisen Überlassung des Maisäßhäuschens. 15. Ansuchen der Pfarrpfründe Silbertal, um die Entlassung eines Bauplatzes für die Eheleute Erwin und Elsa Baratto in Silbertal, von der Reallast der Zaunerhaltung gegen die Grenze der Gp. 1488/1. Berichte: a) über die Genehmigung des Voranschlages 1974. b) über die Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1973. Erledigung der Tagesordnung: Zu Pkt. 1): Die Sitzungsniederschrift vom 4. September 1974 wird in vorliegender Fassung einstimmig genehmigt und gefertigt. Zu Pkt. 2): Der Voranschlag für das Rechnungsjahr 1975 wird vom Sachbearbeiter Alfred Walch verlesen und durch den Vorsitzenden erläutert. Nach eingehender Beratung wird der Voranschlag 1975 einstimmig genehmigt. Im Zuge der Beratung wurde beschlossen für die Rechnungskanzlei eine elektronische Rechenmaschine anzuschaffen. Zu Pkt. 3): Der Vorsitzende berichtet, daß Erich Gantner und Consorten aus Sulz, am Oberbrif in Schruns ca. 3, 1 ha. Wald dem Forstfond zum Kaufe angetragen haben. Die inzwischen eingeholte Schätzung habe einen Wert von rd. 260.000 Schilling ergeben, der jedoch aller Voraussicht nach überboten werden wird, weil die Waldung im "Bludenzer Anzeiger" ausgeschrieben wurde. Weiters hat ein Teil der Consorten zusätzlich eine Waldparzelle von rd. 0.35 ha feil, die an die vor angeführte Waldung angrenzt. Sie wird zum gleichen Hektarpreis abgegeben. Die Forstfondvertretung beschließt sich um den Erwerb dieser Waldung sich zu bemühen. Sie soll als Ersatz für Waldflächen dienen, die in der Kapellerwaldung für Skiabfahrten gerodet werden mußten. Der Vorsitzende wird ermächtigt die erforderlichen Verhandlungen mit den Waldbesitzern aufzunehmen. - 4 - Zu Pkt. 4): Dem Ansuchen der Sofie Bargehr in Schruns HNr. 6, um die Erlaubnis auf der Forstfondparzelle 1160/1 in Tschagguns/ Schura, eine Wasserquelle fassen zu dürfen, um das Wasser für den Eigenbedarf in die Hauswasserversorgung einzuleiten, wird unter folgenden Bedingungen stattgegeben: a) Die Antragstellerin ist verpflichtet auf eigene Kosten die Wasserquelle fachgerecht zu fassen und einen Hochbehälter mit einem Mindestfassungsraum von 10 m3 zu erstellen. b) Von der anfallenden Wassermenge haben 40% dem Stand Montafon, Forstfond zur freien Verfügung zu verbleiben, und dieser hat das Recht diese Wassermenge ohne Kostenersatz vom Hochbehälter abzuleiten. c) Die im Hochbehälter erforderlichen Teilungseinrichtungen sind zum gegebenen Zeitpunkt von der Bewilligungswerberin Frau Sofie Bargehr oder ihren Rechtsnachfolgern auf eigene Kosten einzubauen. d) Sollten bei der Ableitung des dem Stand Montafon, Forstfond, zustehenden Wassers Grundstücke der Antragstellerin berührt werden, so verpflichtet sich dieselbe das Durchleitungsrecht kostenlos zu gewähren. Zu Pkt. 5): Dem Ansuchen der Wassergenossenschaft Silbertal/Kirchdorf, um die Erlaubnis auf der Forstfondparzelle 1488 in K.G. Silbertal eine Wasserquelle fassen zu dürfen, um das Wasser in das bestehende Wasserversorgungsnetz einzuleiten, steht der Forstfondausschuß wohlwollend gegenüber. Jedoch ist vor einer endgültigen Entscheidung das Ausmaß der Quellschüttung zu erheben und dos Wasser einer bakteriologischen Untersuchung zuzuführen. Bis diese Unterlagen beigebracht werden wird das Ansuchen vertagt. - 5 - Zu Pkt. 6): Dem Ansuchen der Irma Wachter in Bartholomäberg HNr. 223, um die Verlängerung des Holzbezugsrechtes für das bereits abgetragene Wohnhaus Nr. 239 in Valleu, wird stattgegeben. Die Verlängerung wird im Sinne des Montafoner Holzbezugsstatutes auf 5 Jahre, d.i. bis einschließlich 1980 erteilt. Zu Pkt. 7): Dem Ansuchen der Rita Gruber in Gaschurn HNr. 43 a, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom baufälligen Wohnhaus Nr. 43, auf das nur mehr teilweise auf der alten Bauparzelle zu erstellen vorgesehene neue Wohnhaus wird stattgegeben. Durch diese Übertragung verliert die Bp. 135/1 das Holzbezugsrecht für immer. An dessen Stelle gilt der vorgesehene Neubau im gleichen Umfange als eingeforstet. Das Schindelholzbezugsrecht wird nicht übertragen, sondern für verfallen erklärt. Die hiefür übliche Ablöse kann zur Auszahlung beantragt werden. Bei der vorzitierten Liegenschaft handelt es sich um einen landwirtschaftlichen Besitz. Die Übertragung erfolgt für den gleichen Besitzer (kein Eigentumswechsel). Zu Pkt. 8): Dem Ansuchen des Otto Stemer in Tschagguns HNr. 250, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom baufälligen Wohnhaus Nr. 250, Bp. 703 in Tschagguns, auf das in nächster Nähe der früheren Bauparzelle neu zu erstellen vorgesehene Wohnhaus, wird stattgegeben. Durch diese Übertragung wird das alte Wohnhaus auf Bp. 703, das bis der Neubau fertig ist bewohnt wird, für immer ausgeforstet, d.h. hat in Zukunft kein Holzbezugsrecht mehr. An dessen Stelle wird das neu zu erstellen vorgesehene Wohnhaus im gleichen Umfange eingeforstet. Das Schindelholzbezugsrecht wird nicht übertragen. Die hiefür übliche Ablöse kann zur Auszahlung beantragt werden. Das alte Wohnhaus ist nach der Fertigstellung des Neubaues abzutragen. Bei der vorzitierten Liegenschaft handelt es sich um eine Landwirtschaft. Die Übertragung erfolgt für den gleichen Besitzer. - 6 - Zu Pkt. 9): Dam Ansuchen des Wachter Herbert in Schruns/Auhof, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom ehemaligen Stall auf Gp. 1076/2, der auf die Gp. 1076/1 versetzt wurde, wird stattgegeben. Diese Einforstung gilt für die Dauer der landwirtschaftlichen Benützung des Objektes. Zu Pkt. 10): Dem Ansuchen des Michael Sahler in Gaschurn HNr. 31, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom Stall auf Bp. 547, auf den nur mehr zu Teil auf dieser Bauparzelle neu zu erstellen geplanten Stall, wird stattgegeben. Durch diese Übertragung wird das alte Objekt auf Bp. 547 für immer ausgeforstet, d.h. hat in Zukunft kein Holzbezugsrecht mehr. An dessen Stelle gilt der neu zu bauen vorgesehene Stall als eingeforstet. Das Schindelholzbezugsrecht wird nicht übertragen, sondern für verfallen erklärt. Die hiefür vorgesehene Ablöse kann zur Auszahlung beantragt werden. Zu Pkt. 11): Dem Ansuchen der Brüder Anton und Alois Wachter in Vandans, um die Verlängerung des Holzbezugsrechtes für das abgetragene Maisäßhäuschen Nr. 248 in Vandans/Ganeu, wird im Sinne des Montafoner Holzbezugsstatutes auf die Dauer von 5 Jahren, stattgegeben, das ist bis einschließlich 1980. Zu Pkt. 12): Das Ansuchen des Waldaufsehers Erich Marent in St. Gallenkirch, um die tauschweise Überlassung von einem Bauplatz, ob den Vergaldner Maisäßen aus Forstfondbesitz, wird vertagt, weil der Forstfondvertreter von St. Gallenkirch aus gesundheitlichen Gründen an der heutigen Sitzung nicht teilnehmen konnte. -7- Zu Pkt. 13): Dem mündlichen Ansuchen des Waldaufsehers Erich Marent in St. Gallenkirch, um die Vergütung der Fahrtkosten von St. Gallenkirch nach seinem Dienstort Vandans und zurück, wird stattgegeben. Nach erfolgter Rücksprache mit der forsttechnischen Abteilung bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz werden die Fahrtspesen für 4 Tage pro Woche bezahlt. Diese betragen S 26.- pro Tag. Sobald das Amt der Vorarlberger Landesregierung die Nebengebühren für die Waldaufseher, die durch die Landesregierung entlohnt werden, geregelt hat, hebt sich dieser Beschluß auf. Zu Pkt. 14): Dpm Ansuchen des Alois Leopolder in Tschagguns HNr. 670, um die käufliche Überlassung der Bauparzelle (Baufläche) eines Nebenstalles beim Forstfondmaisäß auf Manuef, wird nicht stattgegeben. Es wird als unzweckmässig angesehen mitten in einer zukünftigen Waldparzelle ein Wochenendhaus zu dulden. Auch der Antrag auf käufliche oder pachtweise Überlassung der Maisäßhütte, die zwar in einem schlechten Bauzustand ist, wird abgelehnt. Das Objekt ist aus Zweckmässigkeitsgründen zur gegebenen Zeit abzutragen, weil es später bei der Waldnutzung hinderlich sein wird. Zu Pkt. 15): Dem Ansuchen der Eheleute Erwin und Elsa Baratto in Silbertal, um die Freilassung von der Reallast der Zaunerhaltung für eine Grundstücksfläche im Ausmaß von 126 m2, die sie von der röm. kath. Pfarrpfründe käuflich erworben haben, wird stattgegeben. Bei der vorgenannten Fläche handelt es sich um ein Teilstück aus der Gp. 23/1, das in die Gp. 23/3 miteinbezogen werden soll. - 8 - Pkt. 16): Dem Ansuchen der Seilweggenossensenschaft Silbertal/Kristberg, um die Erlaubnis auf der Forstfondparzelle 723/1 auf Kristberg, und zwar gleich unter dem Kristbergsattel, eine kleine Waldinsel roden zu dürfen, damit die derzeit bestehende Skiabfahrt etwas abgeflacht werden kann, wird stattgegeben. Wie bereits im Beisein der Forstbehörde erhoben wurde, müssen 37 Fichten, verwiegend Pfotscher und Unterständer, mit einem Gesamtabmaß von ca. 25 fm geschlägert werden. Die Gesellschaft ist bereit eine Ersatzfläche aufzuforsten. Dieser Vorschlag soll im Zuge der Ablöseverhandlungen aufgegriffen werden. Berichte: Der Vorsitzende berichtet, daß die Agrarbezirksbehörde mit Sehreiben vom 17.10.1974 dem Voranschlag für das Rechnungsjahr 1974 zugestimmt hat. Mit Schreiben vom gleichem Datum hat die Agrarbezirksbehörde den Rechnungsabschluß für das Jahr 1973 zur Kenntnis genommen. Holzverkäufe an Bauwerber: a) Otto Belutta in Vandans, 3 fm Fichtenholz am Stock im Rellstal. b) Neyer Luise in Bartholomäberg, 2 fm Fichtenholz am Stock in Sllbortfll/Gafluna zum Preise von S 550.- pro fm. c) Heinz Kilzer in Schruns, 12 fm Windwurfholz in Silbertal/ Gafluna zum Preis von S 580.- pro fm. d) Berger Wilfried in St. Gllk./Blasblei 25 fm zum Preis von S 450.- pro fm. e) Ganahl Josef in St. Gallenkirch, 5 fm Abgangholz im Kobelgebiet zu Preis von S 100.- pro fm. -9- f) Otto Ganahl in St. Gallenkirch, 5 fm Abgangholz im Kabelgebiet zum Preis von S 100.- pro fm. g) Maria Mathies in St. Gallenkirch, 25 fm Fichtenholz am Stock oberhalb der Roßbündta zum Preis von S 550.h) Josef Ehrlich in Partenen, 15 fm Windwurfholz am Kramerbach zum Preis von S 300.- pro fm. i) Alfred Lentsch in Partenen 80, 20 fm Lawinenholz im Vermunt zum Preis von 280.- pro fm, und 70 lfm Lattenhölzer aus Wildschadensbeständen in Gaschurn, zum Preis von S 5.- pro lfm. k) Peter Wachter in Gaschurn/Kiosk, 70 lfm Lattenhölzer aus aus Wildschadensbeständen in Gaschurn, zum Preis von S 5.- pro lfm. 1) Viehhauser Josef in Silbertal/Gasthaus Fellimändli, 5 fm Fichtenholz am Stock für eine Brücke zum Preis von S 600.- Die vorstehenden Berichte werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Jenen Punkten, die auf der Tagesordnung nicht aufscheinen wird die Dringlichkeit im Sinne der VGO. zuerkannt. Der Vorsitzende schließt um 17.30 Uhr die Sitzung und dankt den Forstfondvertretern für die aufmerksame und willige Mitarbeit in der nun ablaufenden Legislaturperiode, sowie für das ihm entgegengebrachte Vertrauen. Der Schriftführer: Der Forstfondausschuß: