19690430_FF_033

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:51
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1969-04-30
Erscheinungsdatum 1969-04-30
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Publikationen Montafon Forstfondsprotokolle_ff_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Niederschrift Aufgenommen am Mittwoch, den 30. April 1969, im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, anläßlich der 33. Sitzung der FORSTFONDVERTRETUNG in der laufenden Legislaturperiode. Mit Einladungsschreiben vom 24.4.1969, wurde auf heute 9.30 Uhr eine Forstfondsitzung anberaumt, zu welcher nachfolgend angeführte Vertreter des Forstfondes erschienen sind: Standesrepräsentant, Bgm. P. Wachter, Gaschurn, Vorsitzender, Bürgermeister Hermann Brugger aus Silbertal, Bürgermeister Erwin Vallaster aus Bartholomäberg, Anton Lorenzin aus Gortipohl, als Obmann der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch, Oskar Neher aus Vandans, als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans, Ludwig Erhard aus Schruns, als Vertreter der Marktgemeinde Schruns, GV. Peter Bitschnau aus Tschagguns, als Vertreter der Gemeinde Tschagguns. LAbg. Bgm. Ignaz Battlogg aus St. Anton, hat sich wegen dienstlicher Unabkömmlichkeit entschuldigt. Der Vorsitzende eröffnet um 9.30 die Sitzung. Die Beschlußfähigkeit ist gegeben. Anschließend wird zur Beratung und Beschlußfassung nachfolgender Tagesordnung übergegangen: 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 27.2.1969. 2. Vorlage der Jahresrechnung 1968. 3. Ansuchen der Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz, um die Erlaubnis auf den Forstfondparzellen 1003/1 und 3276/1 in K.G. Tschagguns einen Skilift erstellen und betreiben zu dürfen. 4. Ansuchen der Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz, um die Erlaubnis auf Gp. 369/1 in K.G. St. Anton, zur Sicherung eines Eisengittermasten einen Schutzzaun errichten zu dürfen. 5. Ansuchen des Loos Josef in St. Gallenkirch 48, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom alten, baufälligen Wohnhaus Bp. 637, auf das auf Gp. 2090 neuzuerstellen geplante Wohnhaus. 6. Ansuchen des Guido Engstler in Tschagguns, um die Verlängerung eines Holzbezugsrechtes. [-2-] 7. Ansuchen des Bergrettungsdienstes Gargellen, um die Überlassung von 25 fm Baholz zur Erstellung einer Unterkunftshütte auf dem Schafberg. 8. Ansuchen des Musikvereines Gantschier, um eine Spende, 9. Ansuchen des biangeng Walter in Gaschurn, um die mietweise Überlassung der Hütte im Radam Maisäß. Berichte: Holzverkauf im Schmalzberggebiet in Gargellen. Erledigung der Tagesordnung: Zu Pkt. 1) Die Sitzungsniederschrift vom 27.2.1969, wird in vorliegender Passung genehmigt und gefertigt. Zu Pkt. 2) Die Jahresrechnung des FORSTFONDES MONTAFON für das Rechnungsjahr 1968 wird durch den Sachbearbeiter Alfred Walch verlesen und nach Aufklärung einiger Anfragen durch den Vorsitzenden, stimmeneinhellig durch den Forstfondausschuß genehmigt. Zu Pkt. 3) Dem Ansuchen der Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz, um die Erlaubnis auf den Forstfondparzellen 1003/1 und 3276/1 in K.G. Tschagguns einen Skilift erstellen und betreiben zu dürfen, kann im Sinne des vorgelegten Vertragsentwurfes nicht stattgegeben werden. Es wird verlangt, daß nachfolgende Forderungen in den Vertrag aufgenommen werden müssen: a) Die Entschädigungssumme (lt. Vorschlag 3.2), die wertgesichert sein muß, ist auf S 10.000.jährlich zu erhöhen. b) Das anfallende Trassenholz ist frei Stausee Latschau, getrennt gelagert als Nutz- und Brennholz - wobei das Nutzholz sofort nach der Fällung zu entrinden ist - unentgeltlich und ausgeformt als Blochholz der Forstverwaltung zur Verfügung zu stellen. c) Der Zuwachsverlust ist zusätzlich zu vergüten; desgleichen auch eventuelle Flurschäden. d) Dem Forstfond ist es zu gestatten, jährlich eine bestimmte Holzmenge auf dem Schrägaufzug von Matschwitz auf Latschau tranportieren zu dürfen. Bemerkt wird, daß sich die Forstfondvertretung grundsätzlich für den Vorschlag 3.2 des vorgelegten Vertrages entschieden hat. Zu Pkt. 4) Dem Ansuchen der Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz, um die Erlaubnis auf der Allmein in St, Anton einen Schutzzaun zur Sicherung eines Eisengittermasten anbringen zu dürfen, wird stattgegeben, wenn die vorgesehene Entschädigungssumme auf S 2000.erhöht wird. Die zu erwartende Wirtschaftserschwernis ist größer als von der Vorarlberger Illwerke A.G. angenommen wurde. [-2-] Zu Pkt. 5) Dem Ansuchen des Josef Loos in St. Gallenkirch HNr. 48, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes von alten, baufälligen Wohnhaus Nr. 48, Bp. 637, auf das auf Gp. 2090 (beides K.G. St. Gallenkirch) neu zu erstellen geplanten Wohnhaus wird stattgegeben. Durch diese Übertragung wird das auf Bp. 637 stehende baufällige Wohnhaus ausgeforstet und an dessen Stelle das auf Gp. 2090 neu zu erstellen geplante Wohnhaus eingeforstet. Das Schindelholzbezugsrecht wird nicht übertragen, sondern für verfallen erklärt. Als einmalige Abfindung wird die übliche Schindeldachablöse ausbezahlt. Das alte Objekt ist abzutragen. Bei dieser Übertragung handelt es sich lediglich um die Verlegung eines eingeforsteten Objektes für denselben Besitzer. Ausserdem handelt es sich hier um einen regulären landwirtschaftlichen Besitz. Zu Pkt. 6) Dem Ansuchen des Guido Engstler in Tschagguns 408, um die Verlängerung des Holzbezugsrechtes der HNr. 12 in Tschagguns kann nicht stattgegeben werden, weil das betreffende Objekt (Doppelhaus Nr. 12 u. 13 - Armenhaus) im Jahre 1962 abgetragen wurde und dadurch das Holzbezugsrecht im Sinne des Montafoner Holzbezugsstatutes verfallen ist. Zu Pkt. 7) Dem Ansuchen des Bergrettungsdienstes Gargellen, um die Überlassung von 25 fm Bauholz zur Erstellung einer Unterkunfthütte auf dem Schafberg, wird stattgegeben. Die Holzzuweisung erfolgt im sogenannten Schnapfenwald zum Preise von S 300.- pro fm am Stock. Zu Pkt. 8) Dem Ansuchen des Musikvereines Gantschier in B.berg, um eine Spende wird stattgegeben. Es werden 15 fm Fichtenholz am Stock abgegeben. Zu Pkt. 9) Dem Ansuchen des Walter Mangeng, Zollwachbeamter in Gaschurn, um die mietweise Überlassung der Hütte im Maisäß Innervalisera (Radam Maisäß) wird stattgegeben, und zwar unter folgenden Bedingungen: a) Die Mietdauer beträgt 10 Jahre ab 1.5.1969 an gerechnet. b) Die jährliche Miete wird mit S 500.- festgesetzt. Sie ist jeweils bis 1. Juni d. lfd. Jahres bei der Forstfondkassa zu bezahlen. c) Die notwendigen Instandsetzungsarbeiten hat der Bieter auf eigene Kosten durchzuführen. Eine Vergütung in irgend einer Form erfolgt nicht. d) Für Schäden am Objekt, die durch Holzschlägerungen, Riesen, Lawinen, Feuer usw. entstehen, übernimmt die Forstverwaltung keinerlei Haftung. e) Mit der Vermietung des Objektes ist das Zugangsrecht (Wegrecht) zum Objekt verbunden. f) Dem Mieter wird das Vormietrecht eingeräumt. [-3-] In Erweiterung der Tagesordnung: Pkt. 10) Dem Ansuchen des Kurt Kraller, Bautechniker in Bartholomäberg HNr. 500, um die Einräumung des Fußwegerechtes vom Wirtschaftsweg Kropfen/Rieder über die Forstfondparzelle 3132/1 zu seinem Bauplatz auf Gp. 2730/1 in einer Länge ven ca. 55 m und einer Breite von 80 - 90 cm, wird stattgegeben. Für die Einräumung dieser ausserbücherlichen Dienstbarkeit hat Kurt Kraller jährlich, jeweils am 1. Juni der Forstverwaltung einen Anerkennungszins in Höhe von S 100.- zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug erlischt mit Ablauf des betreffenden Jahres das Wegerecht. Berichte: a) Der Vorsitzende berichtet, daß im äusseren Schmalzberggebiet in Gargellen (gegenüber dem Gargellenereck) rd. 300 fm Fichtenholz an die Firma Gebr. Sparr, Sägewerk in Ludesch am Stock verkauft wurde. Das Holz wurde gleichzeitig zur Aufarbeitung durch Akkordanten und zum Verkaufe am Stock ausgeschrieben. Die Offerte haben ergeben, daß der Verkauf am Stock das vorteilhafteste Ergebnis zeitigt. Der erzielte Preis und die erfolgte Vergabe wird zustimmend zur Kenntnis genommen. b) Der Einschaubericht in die Finanzgebarung des Forstfondes durch die Agrarbezirksbehörde, samt dem ergänzenden Aktenvermerk vom 23.4.1969 wird zur Kenntnis genommen. Ende der Sitzung: 12.30 Uhr Der Schriftführer: Der Standesrepräsentant: