19811218_FF_008

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:52
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1981-12-18
Erscheinungsdatum 1981-12-18
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Inhalt des Dokuments

-1- Niederschrift aufgenommen am 18.12.1981 Im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, anläßlich der 8. Sitzung des FORSTFONDAUSSCHUSSES in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 2.12.1981 nehmen an der auf heute anberaumten Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Erwin Vallaster in Bartholomäberg, als Vorsitzender, Bürgermeister Bürgermeister Bürgermeister Bürgermeister Bürgermeister Georg Amann, Silbertal, Eduard Bitschnau, Tschagguns, Heinrich Sandrell, Gaschurn, Mag. Siegmund Stemer, St. Anton, Harald Wekerle, Schruns Ernst Marlin, St. Gallenkirch, als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch, Anton Wachter, Vandans, als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans. Der Vorsitzende eröffnet um 8.30 Uhr die Sitzung. Die Beschlußfähigkeit ist gegeben. Tagesordnung 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 6. Okt. 1981. 2. Abklärung der Holzanmeldungen, Holzausgabe usw. an die Bezugsberechtigten Stockgeldfestsetzung für das Jahr 1982. 3. Waldangebot der Geschwister Keßler in Schruns. 4. Ein Schreiben der Gemeinde Innerbraz bezüglich Ersatzgrund für die Alpe Latons. 5. Wassergenossenschaft Silbertal/Kirchdorf - beabsichtigte Quellfassung auf der Forstfondparzelle 1488 in der K.G. Silbertal. 6. Holzansuchen: a) Kraft Robert St. Gallenkirch, 60 fm Servitutsholz für einen Stall. b) Traugott Bitschnau, Bartholomäberg 226, 100 fm Servitutsholz für einen Stall c) Pfarrkirche Schruns, 163 fm Servitutsholz für die Kirche. -2- 7. Ansuchen des Albert Wittwer in Gaschurn 74a, um die Übertragung eines Holzbezugsrechtes. Berichte; b) b) c) d) e) Verschiedene Holzverkäufe an Bauwerber Netza-Schlägerung in St. Gallenkirch Vermielschlägsrung in St. Gallenkirch Trassenholzanfall bei der Zamangbahn in Schruns Trassenholzanfall bei der Valiserabahn in St. Gallenkirch Erledigung der Tagesordnung: Zu Pkt. 1): Die Sitzungsniederschrift vom 6. Okt. 1981 wird in vorliegender Fassung genehmigt und gefertigt. Zu Pkt. 2): Durch das neue Forstgesetz haben sich einige Änderungen für den Waldbesitzer ergeben. Eine davon ist die Forsttagsatzung. Früher war es Pflicht die Holzanmeldelisten der Bezugsberechtigten nach der Überprüfung durch die Gemeindeholzkommission an die Bezirkshauptmannschaft weiterzuleiten. Die Forstbehörde veranlaßte in Schruns eine generelle Forsttagsatzung, die aber mehr zur Information über die Vorgänge im Wald mit Rückblick auf das vergangene Jahr diente und den voraussichtlich im laufenden Jahr zu erwartenden Servitutsholzbedarf erläuterten. Anschließend hielt der Bezirksforsttechniker in den einzelnen Gemeinden die Forsttagsatzung ab, bei welcher der endgültige Holzbedarf festgestellt und darauf geachtet wurde, daß der Hiebsatz der einzelnen Gemeinden, unter Einbeziehung der Zuweisungen aus den Nachbargemeinden, wo das der Fall war nicht überschritten wurde. Durch die Einführung des neuen Forstgesetzes entfallen die Forsttagsatzungen. Die Gemeinden haben die Servitutsanmeldelistsn direkt dem Forstfond (Waldeigentümer) vorzulegen. Vorher ist jedoch eine Überprüfung des Bedarfes durch den forstwirtschaftlichen Ausschuß notwendig. -3- Die Holzanmeldelisten werden bei der Forstverwaltung gesammelt und dem Forstfond zur Genehmigung bzw. Überprüfung vorgelegt, und zwar im Jahre 1982 das erste Mal. Erst nach der Genehmigung durch den Forstfondausschuß kann seitens der Forstverwaltung bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz um die erforderliche Schlägerungsbewilligung angesucht werden. Dort wo die Gemeinden die Verwaltung des forstwirtschaftlichen Vermögens an die Agrargemeinschaften abgetreten haben (St. Gallenkirch und Vandans), erfolgt die Überprüfung der angemeldeten Servitutsholzbezüge durch die Agrarausschüsse Die öffentliche Auflegung der Anmeldelisten hat noch vor der Vorlage an den Waldbesitzer (Forstfond) zu erfolgen. Im Weiteren wurden noch folgende Punkte bezüglich der Zuweisung von Servitutsholz abgeklärt bzw. neu interpretiert: a) die Holzanmeldungen der Bezugsberechtigten sind in Zukunft bei den Gemeinden schriftlich aufzunehmen. Die Partei hat die Anmeldung von Servitutsholz mit Unterschrift zu bestätigen. Für jede Hausnummer (Liegenschaft) ist ein eigenes Blatt zu verwenden. Dadurch werden Irrtümer und Ausreden vermieden. Für das Jahr 1982 wird den Gemeinden ein Formularmuster übermittelt. Für die kommenden Jahre werden Blocks mit einheitlicher Textierung vorgesehen. b) Brennholzlose für Nebengüter, die bisher wie Maisäße behandelt wurden und im Bedarfsfalle 3 rm Brennholz auf Grund alter Übung erhielten, haben nur dann Anspruch auf ein halbes Brennholzlos, wenn der Eigentümer nachweislich mit seiner Familie zur Heuernte oder bei der Fütterung auf diesem Nebengut wohnt, also tatsächlich der Bedarf gegeben ist. c) Maisäße, die nur teilweise bewirtschaftet werden - also das anfallende Heu abgezogen oder verkauft wird, aus diesem Grunde während der Heuernte das Haus nur gelegentlich benützt wird, erhalten nur alle vier Jahre ein Maisäßlos zugewiesen. -4- d) Maisäße, die an Gäste vermietet oder verpachtet werden, also als Wochenendhäuser dienen, haben keinen Anspruch auf Servitutsbrennholz. Es wird daraufhingewiesen, daß Maisäße, die Eigenwald besitzen, laut Regulierungsurkunden mit ihrem Bedarf in die Eigenwaldung verwiesen werden können. e) Sägewerks- und Schreinereibesitzer, soweit sie Brennholzbezugsberechtigt sind, die infolge der Größenordnung ihres Betriebes den Brennholzbedarf aus den Holzabfällen ihres Betriebes decken können, haben keinen Anspruch auf ein Brennholzlos. Ein diesbezüglicher Beschluß wurde bereits vor Jahren gefaßt, aber leider wurde er, wie festgestellt wurde, in den letzten Jahren vernachlässigt. Parteien, die Eigenwald besitzen in dem sich Abgangholz befinden oder Holzschlägerungen durchgeführt werden, können ohne weiteres mit ihrem Brennholzbedarf in die Eigenwaldung verwiesen werden. f) Das Stockgeld wird ab 1. Jänner 1982 wie folgt angehoben: Brennholz pro fm S 80.-- Übermaß pro fm S 160.-Nutzholz pro fm S 220.-Die Anhebung ist deshalb notwendig, weil verschiedene Wegeprojekte (Schnapfenwaldweg, Stichweg auf Sarsarschen, Zubringerweg in der Kapellwaldung) vorgesehen sind (einstimmige Beschlußfassung). Zu Pkt. 3): Die von den Geschwister Keßler in Schruns/Bartholomäberg angebotene Waldung (Maisäß am Brif), die an die Schrunser Forstfondwaldung angrenzt, wird käuflich zum Preis von S 750.000.erworben. Die Erwerbung der 5.49 ha großen Liegenschaft dient zur Ersatzgrundbeschaffung für Flächen, die an die Montafoner Hochjochbahnen GmbH, abgetreten wurden (einstimmige Beschlußfassung). -5- Zu Pkt. 4): Das Schreiben der Gemeinde Innerbraz bezüglich Grundabtretung durch den Forstfond als Ersatz für Grund, auf dem die Alpe Latons in Bartholomäberg eine Lawinenverbauung zu Gunsten des Gemeindegebietes Innerbraz dulden muß, wird zwecks Erhebungen auf das kommende Frühjahr vertagt (einstimm. Beschl.). Zu Pkt. 5): Dem Ansuchen der Wassergenossenschaft Silbertal/Kirchdorf, um die Erlaubnis in der Schattenwaldung (Gp. 1488) eine Wasserquelle fassen zu dürfen und das Wasser in die bestehende Wasserversorgung einzuleiten, wird stattgegeben. Die Abgabe dieser Quelle erfolgt gegen eine jährliche Entschädigung von S 3.500.-. Dieser Betrag wird gegen eine Abwertung mit dem Lebenshaltungskostenindex abgesichert (einstimmige Beschlußfassung). Zu Pkt. 6): Die Holzansuchen der Parteien: a) Kraft Robert, St. Gallenkirch, b) Traugott Bitschnau, Bartholomäberg 226, c) Pfarrkirche Schruns, werden wegen der fortgeschrittenen Jahreszeit auf die Forstproduktenanmeldung 1982 verwiesen, die in einzelnen Gemeinden bereits mit Ende Dezember beginnt. Damit wird gleichzeitig ein Vorgriff auf die Entscheidung des forstwirtschaftlichen Ausschusses vermieden (einstimmige Beschlußfassung). Zu Pkt. 7): Das Ansuchen des Albert Wittwer in Gaschurn 74a, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom Stall auf Bp. 997, auf den auf den Gpn. 909/1 u. 909/2 neuerbauten Stall kann nicht statt gegeben werden, weil das alte Stallobjekt noch steht (einstimmiger Beschluß). -6- aa) An nachfolgend angeführte Bauwerber wurde Holz zur Selbstschlägerung abgegeben: BARRATTO Erwin, Silbertal, ein Windwurf im Bargehratobel in Silbertal, zum Preis von S 800.- pro fm. SÄHLY Alois, Silbertal, rd. 10 fm alte Windwürfe im Fresch unterhalb des neugebauten Forstweges, pro fm 200.FITSCH Franz, Silbertal, rd. 25 fm dünne Windwürfe auf dem Leuezug in Silbertal, pro fm S 690.-. BERTHOLD Ludwig, Silbertal, rd. 30 fm Bauholz im Älpele Wald (Fresch), zum Preis von S 850.- pro fm. BITSCHNAU Eduard, Silbertal, auf dem Schätaboden rd. 4.fm zum Preis von S 1000.- pro fm und 11 fm zu 900.- S pro fm (das Letztere mußte mit Seilzug gebracht werden). BERTHOLD Johann, Silbertal, 9, 15 fm alte Dürrlinge auf dem Holzboden unterhalb der Straße zum Preis von S 200.- pro fm. SCHÖRKL Julius, Bartholomäberg, auf Wildried unterhalb der Straße rd. 4 fm zum Preis von S 680.- pro fm. BITSCHNAU Armin, Bartholomäberg, alte Windwürfe im Wang (innerhalb vom Wasserstubner Stafel) zum Preis von S 140.pro fm (Brennholz). FLÖRY Albert, Schruns, rd. 20.29 fm Windwurfholz auf dem Leuezug in Silbertal (dünne Ware) pro fm S 680.-. MARENT Ludwig, Schruns, 25 fm Bauholz im Sarottlaalptobel auswärts hinauf für einen Erweiterungsbau beim eingeforsteten Wohnhaus im Gamprätz, zum Preis von S 650.- pro fm. Köstlinger Karl in Tschagguns rd. 40 fm Bauholz im Dürrwald/Tschagguns, schwierige Lage (Seilbringung) pro fm S700.WACHTER Ludwig, Tschagguns, 19, 50 fm im Dürrwald/Tschagguns schwierige Lage (Seilbringung), pro fm S 700.-. b) Aufgearbeitetes Holz wurde abgegeben: Bitschnau Franz in Silbertal, rd. 35 fm bei der Seilbahnstation Valisera (Offert) zum Preie von S 1.400.- pro fm und rd. 32 fm zum Preis von S 1450.- pro fm. Tschofen Heinrich Partenen, rd. 8 fm Holz, das nach dar Ausgabe von Servitutsholz übrig geblieben ist (astige Ware) S 1350.- pro fm. b) Netza-Schlägerung in St. Gallenkirch mit Windwurfaufarbeitung: Angefallen sind 749, 22 fm, Davon hat das Nutzholz im Ausmaß von 501, 42 fm Elmar Marlin, Säger in Gortipohl übernommen, - 7 - und zwar 290, 04 fm zum Preis von 640.- S am Stock, über den Kaufpreis des Restholzes sind noch Verhandlungen im Gange. 247, 80 fm wurden als Servitutsholz (Brennholz) in St. Gallenkirch ausgegeben (33% der Gesamtholzmenge). Der Sägewerksbesitzer Elmar Marlin hat das Brennholz frei Abfuhrstraße gestellt, c) Bei der Holzschlägerung im l/ermieltal, die durch den Holzakkordanten Dieter Fritz aus Bludenz durchgeführt wurde, sind 613, 76 fm Nutz- und Brennholz angefallen (nicht wie vorgesehen 900 fm). 279, 50 fm Nutzholz und 159, 11 fm Brennholz wurden an Servitutsberechtigte in St. Gallenkirch davon ca. 12 fm Nutzholz für Schrunser Bezugsberechtigte ausgegeben. 176, 54 fm Nutzholz und 7, 61 fm Brennholz wurden käuflich abgegeben. d) Der Trassenholzanfall für die Zamangbahnschneise beträgt 447 fm. Das Holz wurde von der Seilbahngesellschaft frei Straße gestellt. 409 fm wurden als Servitutsholz für Schruns und St. Anton ausgegeben, 38 fm Nutzholz und 9 fm Brennholz verkauft. e) Aus der Valiserabahnschneise sind 423, 17 fm Trassenholz angefallen. Davon wurden rd. 100 fm verkauft (52 fm Fa. Engstler 41 fm W. Sandrell und 9 fm Frächter Tschofen). Der Rest wurde als Servitutsholz an die Bezugsberechtigten in St. Gallenkirch ausgegeben. Das Holz wurde von der Gesellschaft frei Seilbahntalstation gestellt. Die vorstehenden Berichte werden zur Kenntnis genommen. Ende der Sitzung: 11.30 Uhr. Der Schriftführer: Der Forstfondausschuß: