19830930_FF_018

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 13:54
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1983-09-30
Erscheinungsdatum 1983-09-30
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Inhalt des Dokuments

-1- NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 30. September 1983 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 18. Sitzung der FORSTFONDSVERTRETUNG in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 20.9.1983 nehmen an der auf heute 8.45 einberufenen Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Erwin Vallaster, Bartholomäberg Bürgermeister Georg Araann, Silbertal Bürgermeister Mag. Siegmund Stemer, St. Anton Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns Vizebürgermeister Siegfried Fleisch, Tschagguns Ernst Marlin, St. Gallenkirch als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch Gottfried Schapler, Vandans als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans Entschuldigt: Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns Schriftführer: Mag. Johann Vallaster Der Vorsitzende eröffnet um 9.00 Uhr die 18. Forstfondssitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit fest. TAGESORDNUNG 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift über die 17. Sitzung vom 30. August 1983; 2. EDV - Einsatz: Beschlußfassung über die erforderlichen Geräteanschaffungen; 3. Verpachtung der Standeseigen Jagden "Vollspora" und "Hora" in der Gemeinde TSchagguns; 4. Ansuchen der Silvretta Nova Bergbahnen GmbH, St. Gallenkirch um Erlaubnis zur Errichtung eines Forst- und Schiweges im Schmalzbergwald (Gp. 2645), St. Gallenkirch; 5. Einrichtung weiterer Büroräume im Standesgebäude; 6. Personalangelegenheit Forstbetriebsführer; 7. Ansuchen von Erhard Herta und Adolf, Silbertal um Ablöse eines Holzbezugsrechtes; 8. Betrieb einer Materialentnahmestelle auf der Forstfondsparzelle Gp. 1231/1 am Mustrigilbach in Vandans; Über Antrag des Vorsitzenden wird die Tagesordnung einstimmig um nachstehende Tagesordnungspunkte erweitert. Diesen Tagesordnungspunkten wird die Dringlichkeit im Sinne der Bestimmungen; des Gemeindegesetzes zuerkannt. -2- 9. Ansuchen von Bitschnau Herbert, Bartholomäberg um Erlaubnis zum Betrieb einer Materialdeponie auf der Gp. 723/7 KG Silbertal (Schmelzholf); 10. Anschaffung eines neuen Dienstfahrzeuges; 11. Berichte und Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Sitzungsniederschrift über die 17. Forstfondssitzung vom 30. August 1983 wird in der vorliegenden Fassung ohne Einwendungen bzw. Ergänzungen genehmigt. Pkt. 2.) Ein Einsatz der Datenverarbeitung wurde bereits in den beiden vorangegangenen Forstfondssitzungen grundsätzlich beschlossen. Nachdem sich nun im Rahmen des Gemeinderechenzentrums Montafon, über welches mit Beginn des Jahres 1984 die Gemeinden Schruns, Bartholomäberg, Tschagguns, Vandans und St. Gallenkirch ihre Haushaltsbuchhaltungen abwickeln, soll nun auch durch den Stand Montafon der Schritt zum EDV-Einsatz gemacht werden. Neben der Verarbeitung der Haushaltsbuchhaltungen ist in erster Linie der Aufbau einer Datei der bezugsberechtigten Standesbürger sowie der eingeforsteten Objekte mit Evidenthaltung der für die einzelnen Objekte zugewiesenen Servitutsholzbezüge für deren Instandhaltung bzw. Errichtung vorgesehen. Als dritter Sektor, auf welchem in Zukunft ein EDV-Einsatz unumgänglich wird, muß der Sektor der Forsteinrichtungsprogramme angesehen werden. Hier geht es in erster Linie um einen EDV-Einsatz im Rahmen der bevorstehenden Erstellung des Wirtschaftsplanes, wobei aufgrund einer Stichprobenerhebung mit statistischer Absicherung und Analyse der Stichprobendaten der neue Hiebsatz ermittelt werden soll. In dieser Angelegenheit geführte Gespräche haben ergeben, daß der Einsatz der Datenverarbeitung sinnvoll ist, wobei in Zukunft eine Zurverfügungstellung der diesbezüglichen Programme mit Vornahme von Auswertungen auch für andere Institutionen im Lande denkbar ist. Aufgrund der vorliegenden Berechnungsunterlagen des Vorarlberger Gemeinderechenzentrums betragen die Kosten für den Stand Montafon-Forstfonds bei Annahme der fiktiven Einwohnerzahl von 2.000 Einwohnergleichwerten nachstehende Beträge: a) anteilige Kosten für Hardware - Zentrale: S 136.800, -- b) anteilige Kosten für Raumausstattung Zentrale: S 14.400, -- c) Hardware-Kosten für dezentrale Geräte: S 165.800, -(Bildschirm, Drucker, Modems, Schnittstellenverstärker) ____________ Gesamtkosten der Hardware S 317.000, -- zuzüglich sonstige Einrichtungskosten ca S 13.000, -____________ GESAMTKOSTEN ca S 330.000, -____________ -3- Die Betriebskosten betragen aufgrund der vorliegenden Berechnungen des Gemeinderechenzentrums für den Stand Montafon jährlich ca S 75.000, — (Anteil Zentrale S 32.000, — - Anteil dezentrale Geräte ca S 43.000, —). Nachdem mit Jahresbeginn die Betriebsaufnahme mit Umstellung der Buchhaltungen vorgenommen werden soll, „müssen die erforderlichen Geräteanschaffungen zeitgerecht durchgeführt werden. Aufgrund der bisherigen Untersuchungen bzw. Beratungen in früheren Sitzungen wird der EDV-Einsatz für den Stand Montafon einstimmig befürwortet. Es wird hiezu einstimmig beschlossen, dem Gemeinderechenzentrum den Auftrag zu erteilen, im Namen und auf Rechnung des Standes Montafon - Forstfonds die erforderlichen Geräte lt. der Aufstellung vom 2. September 198 3 des Vlbg. Gemeinderechenzentrums anzuschaffen und die erforderlichen Installationen und Einschulungen durchzuführen. Auf die Hardware wird eine Anzahlung von 2 0% geleistet. Die jährlich anfallenden Betriebskosten einschließlich der anteiligen Abschreibung sind nach dem Verursacherprinzip auf Stand Montafon (10 Gemeinden), Forstfonds bzw. Abwasserverband Montafon aufzuteilen. Allenfalls erforderliche Sonderprogramme (z.B. Forsteinrichtungsprogramme bzw. spezielle Dateiprogramme) sind vom Verursacher zu finanzieren. (einstimmiger Beschluß). Pkt. 3.) Nachdem im Gemeindegebiet Tschagguns seitens einiger Alpen für die kommende Jagdpachtperiode ab 1.4.1984 die Ausscheidung ihres Grundbesitzes aus der Genossenschaftsjagd und die Bildung von Eigenjagden vorgenommen werden soll, ist auch für den Forstfonds die Bildung von Eigenjagden in Tschagguns abzuklären. Es wurde hiezu bereits fristgerecht ein Antrag auf Erklärung des Vorpachtrechtes für die benötigten Jagdeinschlüsse bei der Behörde eingebracht. Für den Stand Montafon ist die Bildung von zwei Eigenjagden möglich, und zwar die Eigenjagd "Vollspora" und die Eigenjagd "Holzboda - Hora". Wie durch den Bürgermeister Bitschnau von Tschagguns bereits mitgeteilt wurde, sind mit dem bisherigen Jagdpächter Gespräche über eine Weiterpachtung der beiden Standeseigenjagden geführt worden, wobei als bisheriges Ergebnis ein Jagdpacht von S 300, — pro ha in Aussicht gestellt wurde. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen bei anderen Eigenjagden bzw. der Berücksichtigung des bisherigen Jagdpachtschillings im Rahmen der Genossenschaftsjagd Tschagguns wird das vorliegende Angebot grundsätzlich positiv bewertet. Über eine endgültige Vergabe der Eigenjagden soll nach Vornahme weiterer Gespräche mit dem Jagdpächter in einer der nächsten Sitzungen entschieden werden. Bezüglich der Anmeldung der Eigenjagden wird einstimmig beschlossen, die Anmeldung der Eigenjagden "Vollspora" und "Holzboda" bei der Behörde vorzunehmen und gleichzeitig das Vorpachtrecht auf den erforderlichen Jagdeinschlüssen geltend zu machen. Die Eigenjagd Vollspora weist einen Eigenbesitz von ca 410 ha auf zuzüglich Jagdeinschlüsse von ca 77 ha, sodaß sich eine Gesamtfläche von 487 ha ergibt. Das Jagdgebiet erstreckt sich von der Alpe Grabs - Alpila über die Alpe Sanül, weiter durch das Gauertal rechtseitig des Rasafeibaches bis zur Lindauerhütte. -4- Die Eigenjagd Holzboda weist einen Eigenbesitz von ca 156 ha auf zuzüglich Jagdeinschlüsse von ca 26 ha, sodaß sich eine Gesamtfläche von ca. 182 ha ergibt. Die Eigenjagd Holzboda erstreckt sich von Maurentobel über das Gebiet Hora bis zum Holzboda. Beide Eigenjagden sind von der jagdlichen Seite betrachtet als sehr interessant zu bezeichnen, da sich im Standeswald die Hauptwildeinstandsgebiete befinden. Dies kommt auch in der von der Behörde ausgearbeiteten vorläufigen Abschußempfehlung zum Ausdruck. Es wird einstimmig beschlossen, die beiden EigenJagden wie vorhin beschrieben nach den Bestimmungen des Jagdgesetzes anzumelden. Pkt. 4.) Mit Schreiben vom 21.9.1983 hat die Silvretta Nova Bergbahnen GmbH, St. Gallenkirch um die Erlaubnis zur Errichtung eines Forst- und Schiweges im Bereich des Schmalzbergwaldes angesucht. Dieser Weg sollte im Winter eine Verbindungsmöglichkeit zwischen den Freiflächen oberhalb der Waldgrenze im Bereich des Gantekopfes und im unteren Teil des Novahanges darstellen. Dadurch wäre eine Entlastung für die bestehende, schon seit Jahren zu stark frequentierte Abfahrt von der Versettla ins Novatal gesichert. Beim Schmalzbergwald handelt es sich um einen sehr schlecht bestockten Wald, der sich zudem an der Waldgrenze befindet. Eine Bewirtschaftung wurde bisher infolge der schlechten Bringungsmöglichkeiten, aber auch infolge des Zustandes des Waldes kaum vorgenommen. Bei dem bereits durchgeführten Behördenverfahren haben sich die Amtssachverständigen grundsätzlich positiv zum beantragten Vorhaben geäußert. Durch den Stand Montafon wird der Errichtung des beantragten Forst- und Schiweges bei Einhaltung nachstehender Auflagen zugestimmt: 1.) Der beantragte Schiweg ist bis zur bestehenden Straße zu verlängern, damit eine Anbindung an das bereits vorhandene Wegnetz gegeben ist. 2.) Die Silvretta-Nova-Bergbahnen haben, soweit durch die Verlängerung Grund der Alpe Nova benötigt wird, von dieser die entsprechenden Dienstbarkeitsrechte einzuholen. Es muß in Zukunft gewährleistet sein, daß eine Benützung für Holztransporte durch die Standesbürger bzw. ev. Kaufwerber unentgeltlich möglich ist. 3.) Das anfallende Trassenholz ist nach Auszeige durch den zuständigen Waldaufseher aufzuarbeiten und dem Stand Montafon abfuhrbereit an der Straße auf Garfrescha bereitzustellen. 4.) Für die zukünftige Instandhaltung des Forst- und Schiweges ist die Silvretta Nova Bergbahnen GmbH verantwortlich. 5.) Während der Wintersaison ist durch entsprechende Abschrankungen zu gewährleisten, daß ein Befahren des angrenzenden Waldes verhindert wird. 6.) Die vom geplanten Weg beanspruchte Grundfläche ist in die künftigen Dienstbarkeitsverträge miteinzubeziehen. Die Flächenermittlung ist durch die Gesellschaft nach Beendigung der Bauarbeiten zu veranlassen. 7.) Im Bereich der Wegtrasse vorhandene Grenzsteine sind vor Beginn der Bauaurbeiten zu versichern und nach Fertigstellung des Weges wieder einzumessen und herzustellen. 8.) Für sämtliche Grundinanspruchnahmen durch die Gesellschaft sind baldmöglichst die entsprechenden Dienstbarkeitsverträge abzuschließen. -5- 9.) Zur Vermeidung der Einrede der Verjährung hat die Silvretta-Nova-Bergbahnen Gesellschaft bis zur Abfassung der entsprechenden Dienstbarkeitsverträge eine jährliche Anzahlung von S 10.000, — zu leisten. Diese Anzahlung ist auch rückwirkend zu fordern. Die vorhin angeführten Bedingungen werden einstimmig: beschlossen. In diesem Zusammenhang wird weiters einstimmig beschlossen, von allen Seilbahngesellschafften, soweit sie für ihre Anlagen Forstfondsgrund beanspruchen und noch keine Dienstbarkeitsverträge abgeschlossen wurden., jährlich eine Anzahlung auf das Dienstbarkeitsentgelt vorzuschreiben. Pkt. 5.) Nachdem im oberen Stock des Standesgebäudes nun keine Wohnung mehr eingerichtet ist, sollen zur Schaffung weiterer Büroräume (für Steuerprüfer und zukünftigen Forstbetriebsführer) Kanzleiräume eingerichtet werden. Mit den derzeit vorhandenen zwei Büroräumen kann das Auslangen nicht mehr gefunden werden. Es wird hiezu einstimmig beschlossen, vorerst für zwei Räume die erforderlichen Adaptierungen in die Wege zu leiten und die nötigen Büroeinrichtungen anzuschaffen (Schreibtische und Aktenschränke). Für diese Maßnahmen wird mit Gesamtkosten von ca. S 30.000, — je Büro gerechnet. Pkt. 6.) Der Vorsitzende berichtet, daß sich in der Zwischenzeit ein weiterer Bewerber für den Posten des Forstbetriebsführers gemeldet hat. Es handelt sich hiebei um Dipl. Ing. Scheyer Quido aus Bürs, welcher erst kürzlich von seinem Aufenthalt in Kanada zurückgekehrt ist und sich nun auf Stellensuche befindet. Anläßlich eines Gespräches mit ihm und einem Unterausschuß hat Dipl. Ing. Scheyer sein grundsätzliches Interesse an diesem Posten bekundet. Dip.Ing. Scheyer war bisher allerdings vorwiegend auf dem Sektor des Seilbahnbaues tätig und hat aus diesem Grunde auf dem ihm hervorstehenden Aufgabenbereich beim Stand Montafon relativ wenig Erfahrung. Hinzu kommt, daß Dipl. Ing. Scheyer die Staatsprüfung ebenfalls noch nicht besitzt und daher vorerst der Behörde als Forstbetriebsführer nicht gemeldet werden könnte. Dipl. Ing. Scheyer bemüht sich derzeit ebenfalls noch um eine Stelle bei der Wildbachverbauung. In der Zwischenzeit hat Dipl. Ing. Scheyer der Verwaltung telefonisch mitgeteilt, daß er seine Bewerbung beim Stand Montafon nicht mehr aufrecht erhält, da sich für ihn eine anderweitige Anstellungsmöglichkeit ergeben hat. Er würde sich den beim Stand Montafon erwartenden Aufgaben insbesonders in Hinblick auf die Servitutsrechte nicht gewachsen fühlen. Bezüglich des seit der Ausschreibung dieser Stelle interessierenden Bewerbers Dipl. Ing. Prucker aus Kufstein konnte bisher noch keine befriedigende Lösung der Wohnungsfrage gefunden werden. Es wird daher beschlossen, baldmöglichst eine Beschaffung einer entsprechenden Wohnung in den Zeitungen zu versuchen, um die endgültige Anstellung nicht länger zu verzögern, (einstimmiger Beschluß). -6- Pkt. 7.) Das mündliche Ansuchen von Erhard Herta und Adolf, Silbertal um Ablöse des Holzbezugsrechtes für den durch ein abgehendes Bloch zerstörten Ziegenstall Bp. 430/4 auf ihrem Maisäß "Ree" in Silbertal wird vertagt, da bis zum Sitzungszeitpunkt die erforderlichen Unterlagen nicht beigebracht wurden. Grundsätzlich wird eine Ablöse derartiger Bezugsrechte jedoch abgelehnt. Pkt. 8.) Hiezu berichtet Bgm. Wekerle über den Verlauf der am 17.8.1983 stattgefundenen kommissionellen Verhandlung, welche ohne konkretes Ergebnis beendet wurde. Seitens der Vertreter der Gemeinde Vandans als auch der Agrargemeinschaft Vandans wird ein Abbau nur dann geduldet, wenn das abgebaute Material ausschließlich im Gemeindegebiet Vandans verwendet wird. Ein Abtransport außerhalb des Gemeindegebietes Vandans wurde bei dieser Verhandlung unter allen Umständen abgelehnt. Hiezu wird die Verwaltung beauftragt, den bereits bei der Behörde eingebrachten Antrag näher zu konkretisieren. Es sollen das Abbaugebiet näher bezeichnet werden, sowie eine Abbaumenge von ca. 20.000 m3 auf die Dauer von 10 Jahren beantragt werden. Das entnommene Material dient vor allem für die Instandhaltung der eigenen Forstwege, eine Abgabe an andere Interessenten für die Weginstandhaltung bzw. ebenfalls an Private ist möglich. Pkt. 9.) Mit Ansuchen vom 16.9.1983 hat Bitschnau Herbert, Transporte und Erdbewegungen, Bartholomäberg um die Erlaubnis zum Betrieb einer Zwischenlagerungsmöglichkeit auf der Forstfondsparzelle 723/7 KG Silbertal (beim sogen. Schmelzhof) angesucht. Bitschnau wurde mit Bescheid vom 29.11.1982 der BH Bludenz die Bachräumung hinter, der Litzbachsperre "Gisla" auf die Dauer von 5 Jahren genehmigt. Aufgrund der Entfernung ist ein Abtransport nur jahreszeitlich beschränkt möglich. Bitschnau ersucht deshalb beim Schmelzhof eine Zwischenlagerung vornehmen zu dürfen. Dadurch ist auch eine bessere Auslastung seines Fuhrparkes möglich. Hiezu wird einstimmig beschlossen, die beantragte Zwischenlagerung im derzeitigen Umfang von ca. 3.000m2 zu genehmigen. Der hiefür benötigte Grund wird Bitschnau zu einem Pachtzins von jährlich S 9.000, — (neuntausend Schilling) verpachtet. Dieser Pachtzins wird gegen Abwertung mit dem Vlbg. Lebenshaltungskostenindex (1976=100) wertgesichert. Als Ausgangsindex gilt jener für den Monat Juli 1983. Der Pachtvertrag wird vorerst auf die Dauer der Abbaubewilligung von fünf Jahren befristet. Die mit Erstellung des Pachtvertrages anfallenden Vertragsgebühren sind vom Bewerber zu übernehmen. Nach Ablauf der Pachtfrist ist das beanspruchte Gelände wiederum in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Ablagerungen anderweitiger Art (Bauschutt, Maschinenteile u.dgl.) dürfen keinesfalls vorgenommen werden. (einstimmiger Beschluß) -7- Pkt. 10.) Nachdem beim derzeitigen Dienstfahrzeuges aufgrund seines Alters (Baujahr 1971) und seiner Kilometerleistung ( 110.000 km) beträchtliche Reparaturkosten anfallen, soll für die Forstverwaltung ein neues Dienstfahrzeug angeschaffen werden. Beim derzeitigen Fahrzeug sind bereits die hinteren Stoßdämpfer durchgerostet, sodaß eine neuerliche Reparatur nicht mehr vertretbar ist. Aufgrund der vielfachen Außendiensttätigkeit insbesonders auf Forststraßen erscheint die Anschaffung eines Geländekraftwagens zweckmäßig. In Hinblick auf den Anschaffungspreis als auch die Betriebskosten erscheint für den Stand Montafon ein Fahrzeug der Marke "Suzuki" am zweckmäßigsten zu sein. Es wird hiezu einstimmig beschlossen, daß durch die Verwaltung ein derartiges Geländefahrzeug zum Preis von ca. S 140.000, — angeschafft werden kann. Das alte Fahrzeug ist zum bestmöglichen Preis abzustoßen, (einstimmiger Beschluß) Pkt. 11. Berichte und Allfälliges) Der Vorsitzende berichtet über ein Ansuchen der Alpe Gretsch in Silbertal, mit welchem sie um die Genehmigung zur Führung eines Alpweges über Standesgrund ansuchen. Vor einer Entscheidung in dieser Angelegenheit ist von der Alpe ein Lageplan, aus welchem der Trassenverlauf ersichtlich ist, vorzulegen. Aus der Materialentnahmestelle bei der ehemaligen Müllabfuhr Silbertal sind durch die Agrarbezirksbehörde für Güterwegebauten wiederum Materialentnahmen durchgeführt worden. In dieser Angelegenheit wurde mit Herrn Hofrat Dorner von der Agrarbezirksbehörde ein Lokalaugenschein zur Absprache in dieser Sache und Festlegung der weiteren Vorgangsweise vereinbart. Der Vorsteher des Kapuzinerklosters Gauenstein, Pater Edilbert hat sich mit Schreiben vom 5.9.1983 für die Spende einer Waschmaschine recht herzlich bedankt. Der Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch erkundigt sich nach den Möglichkeiten für eine Bringung des Lawinenholzes Gweil. Es wird die allgemeine Ansicht vertreten, alle Möglichkeiten diesbezüglich zu untersuchen. Schruns, 7.10.1983 Schriftführer: Forstfondsvertretung: