20140408_FF_035

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 13:54
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2014-04-08
Erscheinungsdatum 2014-04-08
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Stand Montafon Forstfonds A-6780 Schruns - Vorarlberg Montafonerstraße 21 T +43 (0)5556 72132, F 72132-9 info@stand-montafon.at www.stand-montafon.at DVR: 0433659 Zl./Bearb.: ff004.1/2014/bm NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 8. April 2014 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anlässlich der 35. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 1. April 2014 nehmen an der auf 13.30 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Rudolf Lerch, St. Anton Bgm Karl Hueber, Schruns Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg Bgm Burkhard Wachter, Vandans Bgm Thomas Zudrell, Silbertal Weitere Sitzungsteilnehmer: DI Hubert Malin, Betriebsleiter Forstfonds Entschuldigt: Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Martin Netzer, MSc, Gaschurn Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns Bgm Ewald Tschanhenz, St. Gallenkirch Schriftführer: Standessekretär Mag Bernhard Maier Der Vorsitzende eröffnet um 13:30 Uhr die Forstfondssitzung, begrüßt die Forstfondsvertreter und stellt gemäß Verordnung über den Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1.) Beitritt zum Verein „Förderung der Bildung, Kultur und Heimatpflege im Montafon“ 2.) Genehmigung der Niederschrift der 34. Forstfondssitzung vom 11.03.2014 3.) Berichte 4.) Allfälliges 35. Forstfondssitzung: 8.04.2014 Seite 2 von 4 Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Der Vorsitzende informiert über das bereits mehrfach besprochene Vorhaben, einen Förderverein für verschiedene Agenden der Bildung, Kultur und Heimatpflege zu gründen, welcher die Vereinsziele unter anderem durch Übernahme der Personalträgerschaft für die Gemeindeverbände im Tal erreichen will. Dieser Verein soll die Personalträgerschaft insbesondere für Personal in den Außenstellen der Gemeindeverbände wie z.B. der Bücherei, der Museen oder der Silbertaler Waldschule etc. dienen. Nach verschiedenen Abklärungen mit Gemeindeverband, Steuerberater und Bezirkshauptmannschaft liegt nun ein genehmigungsfähiger Entwurf der Vereinsstatuten vor. Dieser wurde mit der Einladung zugestellt. Er erteilt das Wort dem Standessekretär mit der Bitte, die Statuten und vorgesehenen Organe zu erläutern. Der Standessekretär erläutert die Entstehungsgeschichte der Statuten: Ausgangspunkt bildeten die Statuten des Vereines Schülerbetreuung, welcher vom Gemeindeverband und den beteiligten Gemeinden gegründet wurde. Aus steuerlichen Gründen wurde in den Statuten auf die Gemeinnützigkeit besonderen Wert gelegt. Der Verein besteht aus zwei Mitgliedern, dem Stand Montafon und dem Stand Montafon Forstfonds. Er ist für weitere Gemeinde- oder Schulerhalterverbände als Mitglieder offen. In der gegenwärtigen Konstellation bei zwei Mitgliedern ist vorgesehen, dass sowohl der Forstfonds als auch der Stand Montafon jeweils fünf Delegierte in die Generalversammlung des Vereines entsenden, sodass alle zehn Gemeinden mit einer Stimme in der Generalversammlung vertreten sind. Das Organ des Vorstandes besteht aus dem Obmann, welcher aus praktischen Gründen idealerweise durch den Standesrepräsentanten bekleidet wird, dem Obmann-Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Kassier sowie vier weiteren Delegierten, welche von der Generalversammlung gewählt und bestimmt werden. Zwei Delegierte der Generalversammlung können als Rechnungsprüfer gewählt werden und sind nicht Mitglied im Vorstand. Vereinszwecke gemäß Statuten sind: a) Förderung der Volks- und Schulbildung im Rahmen gemeindeübergreifender Kooperationen im Montafon b) Förderung der Kulturarbeit im Rahmen gemeindeübergreifender Kooperationen im Montafon c) Förderung der Heimatpflege, der heimatkundlichen Forschung und Archivierung im Rahmen gemeindeübergreifender Kooperationen im Montafon Die Vereinszwecke sollen durch die Anstellung von Personen für obengenannte Zwecke im Rahmen kooperativer Einrichtungen der Gemeindeverbände im Montafon (z.B. Montafon Bücherei, Montafoner Museen, Montafon Archiv, Silbertaler Waldschule) und durch die Übernahme der Personalträgerschaft für Gemeindeverbände, Schulerhalterverbände und Gemeindekooperationen im Montafon erreicht werden. Der Standessekretär erläutert weiters, dass die Anstellung auf Basis des Angestelltengesetzes erfolgt und das Personal dem Stand oder dem Forstfonds dienstzugewiesen wird. Um eine möglichst hohe Gleichstellung innerhalb des Teams zu erreichen, sollen einige Angelegenheiten in Anlehnung an das Gemeindeangestelltengesetz geregelt werden. Hierzu zählen beispielsweise die Einstufung gemäß dem Modellstellensystem, der Urlaubsanspruch oder die Lage der Arbeitszeit. Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 35. Forstfondssitzung: 8.04.2014 Seite 3 von 4 In der anschließenden Diskussion wird in einigen Wortmeldungen gefordert, dass Kündigungsschutz, Biennalsprung und Leistungsprämie ausgeschlossen sind. Der Vorsitzende sagt zu, dass ein Musterdienstvertrag ausgearbeitet und dieser zur Diskussion gestellt wird. Auf Anfrage des Vorsitzenden sprechen sich alle Bürgermeister einstimmig für den Beitritt des Gemeindeverbandes Stand Montafon Forstfonds zum Verein zur Förderung der Bildung, Kultur und Heimatpflege im Montafon aus. Pkt. 3.) Die Niederschrift der 34. Forstfondssitzung wurde allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelt und wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt.5. – Berichte: a) Der Vorsitzende informiert, dass die Berufung der klagenden Partei auf Schadenersatz wegen des Steinschlagesvom März 2013 im Außerbacherwald abgewiesen wurde. Gemäß Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 28.02.2014, wurde der Berufung des Klägers keine Folge gegeben und die klagende Partei für schuldig erkannt, die Kosten des Berufungsverfahrens von € 1.164, 06 zu ersetzen. Das Berufungsgericht hat darauf hingewiesen, dass weder im erstinstanzlichen Verfahren noch in der Berufung dahingehend argumentiert wurde, dass die vom Stand gesetzten Maßnahmen das Risiko des Abgehens eines Steines in der gegenständlichen Größe begünstigt hätten. Zudem seien nachbarrechtliche Ansprüche ausgeschlossen, wenn es sich um ein Naturereignis handelt das ohne menschliches Zutun eintritt. Da seitens des Standes Montafon keine Maßnahmen gesetzt wurden, die das Abgehen eines Steines, wie des gegenständlichen, begünstigt hätten – und dies der Kläger auch nicht behauptet habe – , sei das Klagebegehren daher nicht gerechtfertigt. Eine ordentliche Revision ist nicht zulässig. Der Kläger kann jedoch nunmehr noch einen Antrag auf Zulassung der außerordentlichen Revision stellen. Wir werden sehen welchen Weg die klagende Partei einschlagen wird. b) Der Vorsitzende berichtet weiters, dass der Kaufvertrag für den Ankauf des Gst. 2940/2 – ValschafielLaschäda unterfertigt ist und die weitere Verbücherung beauftragt wurde. c) Betriebsleiter Hubert Malin berichtet über eine stattgefundene Besprechung zum Bau des Güterweges Gweil mit einer Länge von 8 km und geschätzten Gesamtkosten von € 1, 2 Mio. An den Restkosten nach Abzug der Förderungen sollte sich der Forstfonds nach einem Kostenschlüssel beteiligen, sofern das Projekt realisiert wird. d) Betriebsleiter Malin informiert weiter, dass die Holzpreise derzeit um ca. € 5, -/fm gesunken sind. Als aktuelle Forststraßen-Projekte erwähnt er die Verlängerung der Forststraße in den Fornawald (Gemeinde Tschagguns) und die Errichtung des Stichweges Falleck, ausgehend von der neu erstellten FS Milklöcher, in St. Gallenkirch. e) Von der Behörde wurden die Jagdpachtverträge für die GNJ Tschagguns und EJ Holzboda wegen einer TBC Kündigungsklausel als nicht genehmigungsfähig beanstandet. Durch einen Vertragszusatz wurde diese nunmehr genehmigt. Der Betriebsleiter verweist darauf, dass es dadurch zu einer Schlechterstellung für den Verpächter gekommen ist. Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 35. Forstfondssitzung: 8.04.2014 Seite 4 von 4 Pkt.7. – Allfälliges: a) Bgm Vallaster berichtet über die Anfang April stattgefundene TBC Infoveranstaltung im JUFA in Gantschier, bei welcher unter anderem auch Kritik an der Jagdpolitik des Forstfonds geübt wurde. Diese Kritik wurde von fachlicher Seite eines Landeswaldaufsehers geäußert, zumal die Rolle des Grundeigentümers bei der Wildreduktion als beträchtlich eingestuft wird. Der Betriebsleiter stellt in seiner Wortmeldung klar, dass seitens des Forstfonds seit über zehn Jahren auf trag- und vertretbare Rotwildbestände hingewiesen und eine Reduktion des Rotwildbestandes gefordert wurde. Er wiederholt auch die bereits geäußerte Befürchtung, dass sich bei nicht situationsangepasster Jagd TBC in der Wildregion 2.1 weiter verbreiten wird. Bgm Vallaster fordert nachmals eine Aufstellung aller Eigen- und Genossenschaftsjagden, in welchen Forstfondsflächen betroffen sind. Weiters ersucht er um Bekanntgabe der Forstfonds-Vertreter in den einzelnen Jagdausschüssen. Betriebsleiter Malin kann diese Aufstellung gemäß eigenen Worten auf Knopfdruck liefern. Für Bgm Vallaster ist es wichtig, dass auch die Forstfondsvertreter sich dieser Problematik aktiv annehmen. Ende der Sitzung, 14.30 Uhr; Schruns, 2. Mai 2014; Schriftführer: Forstfondsvertretung: Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659