19940503_FF_015

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 13:55
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1994-05-03
Erscheinungsdatum 1994-05-03
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON / FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 3. Mai 1994 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 15. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 22. April nehmen an der auf 14.00 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant LAbg. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Bürgermeister Ernst Marlin als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch; Entschuldigt: Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Willi Säly, Silbertal; Dir. Gottfried Schapler als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster, welcher gleichzeitig in seiner Funktion als Gemeinderat die Gemeinde Bartholomäberg vertritt; Der Vorsitzende eröffnet um 14.00 Uhr die 15. Sitzung der Forstfondsvertretung, begrüßt die Forstfondsvertreter und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Zur vorliegenden Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung vom 1. März 1994; 2. Berichte des Vorsitzenden und des Betriebsleiters; 3. Beitritt zur Güterweggenossenschaft Garneratal in Gaschurn; 4. Gewährung eines Kostenbeitrages an Alpe Gafluna für Alperschließung; 5. Betriebsgebäude St. Gallenkirch: a) Übereinkommen mit der Gemeinde St. Gallenkirch - Genehmigung b) Auftragsvergaben c) Bestellung eines Bauausschusses; 6. Mitfinanzierung der Verbauung "Kilkatobel" in Lorüns; 7. Vorlage und Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1993; 8. Allfälliges; -2- Erledigung der Tagesordnung: Pkt 1.) Die Niederschrift über die 14. Sitzung vom 1. März 1994, welcher den Forstfondsvertretern bereits seit längerer Zeit zugesandt wurde, wird über Antrag des Vorsitzenden ohne Ergänzungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt 2.) - Berichte: a) Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, daß von der Wildbach- und Lawinenverbauung unter Hinweis auf die jüngsten Wildschäden im Außerbacherwald in der vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft verlangten Stellungnahme im Zuge der Genehmigung des Aufstockungsprojektes zum Schutzwaldsanierungsprojekt darauf hingewiesen wurde, daß bezüglich der Bejagung des Freihaltegebietes noch vor Beginn der weiteren Sanierungsarbeiten für Ordnung zu sorgen ist. Bezüglich der Weidefreistellung hinsichtlich Schafweide wird von der Wildbach- und Lawinenverbauung eine unbefristete Freistellung (bisher 20 Jahre) gefordert. Zusätzlich ist dem Ministerium ein geologisches Gutachten vorzulegen, welches derzeit von DDr. Bertle ausgearbeitet wird. Vom Betriebsleiter wird auf die in Sachen Bejagung des Freihaltegebietes in den vergangenen Monaten erfolgten Aktivitäten und Besprechungen verwiesen. In Anbetracht der Tatsache, daß die Weiterführung des Projektes gefährdet ist, werden sowohl von Bgm. Sandrell als Vertreter der Gemeinde als auch vom Betriebsleiter von der Jägerschaft eine intensivere Bejagung zur Wildfreihaltung des Projektsgebietes (Freihaltegebiet lt. Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz) gefordert. Bgm. Sandrell stellt dazu fest, daß nötigenfalls auch ein Ausscheiden des Freihaltegebietes aus der Genossenschaftsjagd und eine Selbstbejagung vorgenommen wird. b) Aus der Jagdgesellschaft "EJ Schmalzberg" sind die Jagdpächter Hans Hirschbeck, Quido Weber und Kurt Schätti ausgeschieden. Neu in die Jagdgesellschaft eingetreten ist Geoffrey G.M. Haeberlin aus Seengen in der Schweiz. Von Haeberlin wurden die bestehenden Verträge und Vereinbarungen für das letzte Jagdjahr der laufenden Jagdpachtperiode in den bestehenden Rechten und Pflichten übernommen. c) Am 6. April hat in Gaschurn eine Besprechung zur Frage der Erschließung des Bereiches "Blendelagg" stattgefunden, für welchen von der Agrarbezirksbehörde in Zusammenarbeit mit dem Betriebsleiter verschiedene Erschließungsvarianten untersucht werden. Dazu wird vom Betriebsleiter anhand des von der Agrarbezirksbehörde und ihm untersuchten Erschließungsprojektes das Vorhaben näher erläutert, wobei insbesondere aufgrund der nun vorliegenden Variante auch die Möglichkeit zur weiteren Erschließung des Außerbacherwaldes gegeben ist. Die näheren Abklärungen sollen in den nächsten Wochen in Zusammenarbeit mit der Agrarbezirksbehörde, Forstabteilung der BH Bludenz und der Wildbach- und Lawinenverbauung sowie der Gemeinde Gaschurn erfolgen. -3- Bgm. Sandrell äußert in diesem Zusammenhang sein Befremden über die von Frau Dr. Hutter von der BH Bludenz abgegebene negative Stellungnahme, daß seitens der Behörde einer Wiedererrichtung von verfallenen Maisäßobjekten aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht zugestimmt werden könne. Diesbezüglich sind jedoch noch weitere Eingaben bei der BH Bludenz geplant. d) Mit der Wildfütterungsgemeinschaft Vandans wurde im Zuge der Neuverpachtung der Genossenschaftsjagd über die Grundbeistellung zum Betrieb der Wildfütterung Böschis und das damit zusammenhängende Einstandsgebiet ein Übereinkommen abgeschlossen, wonach dem Stand Montafon ein jährlicher Pachtzins von S 15.000, -wertgesichert bezahlt wird. Unter Hinweis auf frühere Wortmeldungen stellt der Betriebsleiter dazu fest, daß ähnliche Regelungen im Zuge von Neuverpachtungen von Genossenschaftsjagden, in welchen Fütterungseinrichtungen auf Standesgrund betrieben werden, beabsichtigt sind. e) Die Bauverhandlung für das Betriebs- und Verwaltungsgebäude wurde am 11. April 1994 ohne wesentliche Einwendungen von Behördenvertretern und Anrainern abgewickelt. Gewünschte Änderungen hinsichtlich Gebäudesituierung wurden zwischenzeitlich im Einvernehmen mit der Marktgemeinde Schruns bei der Behörde eingereicht, das Gutachten des Amtssachverständigen für Raumplanung liegt ebenfalls positiv vor. Nach Abklärung einiger weiterer Details kann in Bälde der Baubescheid erwartet werden. Dazu bringt der Vorsitzende zur Kenntnis, daß bereits am 13. Mai eine weitere Besprechung mit dem Architekten und dem dazu bestellten Bauausschuß zur Abklärung verschiedener Detailfragen im Zusammenhang mit den bevorstehenden Ausschreibungen erfolgen wird. f) Zur endgültigen Entscheidung über eine Beteiligung des Standes Montafon am Projekt der Wildbach- und Lawinenverbauung "Sanierung Brunnenrittrutschung" soll Ende Mai unter Einladung von Vertretern der Wildbach- und Lawinenverbauung, des Geologen und der Forstabteilung der BH Bludenz mit der Forstfondsvertretung der beschlossene Lokalaugenschein vorgenommen werden. Dazu wird eine gesonderte Einladung ergehen. g) Der Vorsitzende informiert die Forstfondsvertretung, daß sich der Betriebsleiter am 22. April mit Frl. Bettina Walch aus Schruns verehelicht hat, wozu ihm die Forstfondsvertretung die besten Glückwünsche zum gemeinsamen Lebensweg ausspricht. Bgm. Sandrell spricht seinerseits auch an den Betriebsleiter und Förster Maier Bernhard einen besonderen Dank für die Mitarbeit im Zusammenhang mit der Abklärung jagdlicher Fragen sowie die von Förster Maier Bernhard dabei durchgeführten Kartierungen aus. Die in den letzten Jahren erfolgte EDV-mäßige Erarbeitung und Erfassung der für derartige Arbeiten und Auswertungen benötigten Unterlagen stellen nun bei ähnlichen Projekten eine äußerst wertvolle Unterstützung dar. Der Hinweis des Standessekretärs auf eine in Bälde erforderliche Anpassung der EDVHardware an den aktuellen technischen Standard wird von der Forstfondsvertretung zustimmend zur Kenntnis genommen. Konkrete Überlegungen werden im Zusammenhang mit der Ausstattung des Neubaues vorgelegt. -4- Pkt. 3.) Unter Hinweis auf die Beratungen in der vergangenen Forstfondssitzung berichtet der Betriebsleiter über die zwischenzeitlich stattgefundenen Verhandlungen zur Bildung einer Güterweggenossenschaft in das Garneratal. Erläuternd zum Sachverhalt wird vom Betriebsleiter berichtet, daß der bestehende Alpweg in das Garneratal von den Vorarlberger Illwerken aufgrund verschiedener Dienstbarkeitsverträge in den 60-er Jahren ausgebaut und verbreitert wurde. Für diverse Teilstrecken wurden auch Dienstbarkeitsverträge abgeschlossen, teilweise fuhrt die Weganlage durch das öffentliche Gut, teilweise aber auch durch private Grundstücke. Da der Weg in der Natur auch breiter als das öffentliche Gut ist, ist eine weitere Wegverbreiterung nicht erforderlich. Als Beginn der Güterweggenossenschaft wurde im Zuge der Verhandlungen einvernehmlich das Ende der Gemeindestraße bei der Querung des Handkanals der Vorarlberger Illwerke AG und das Ende der Weggenossenschaft bei der Talstation der Materialseilbahn zur Tübinger Hütte festgelegt. Nach längerer Diskussion wurde schließlich über Vorschlag von Bezirkshauptmann Dr. Walser folgender Aufteilungsschlüssel für die genossenschaftliche Weganlage bis zur Abzweigung zum hinteren Stafel festgelegt: Vorarlberger Illwerke AG 50 Anteile DAV, Sektion Tübingen 30 Anteile Agrargemeinschaft Garnera 20 Anteile Gemeinde Gaschurn 2 Anteile Stand Montafon-Forstfonds 2 Anteile Kleinkraftwerk Ganeu GesmbH 1 Anteil __________ SUMME 105 Anteile Das Stimmrecht in der Vollversammlung soll wie folgt festgelegt werden: Vorarlberger Illwerke 2 Stimmen DAV, Sektion Tübingen 2 Stimmen Agrargemeinschaft Garnera 2 Stimmen Stand Montafon-Forstfonds 1 Stimme Kleinkraftwerke Ganeu GesmbH 1 Stimme Gemeinde Gaschurn 1 Stimme _________ SUMME 9 Stimmen Vom Betriebsleiter wird anhand eines Planes die Erschließung der im Einzugsbereich der Weganlage liegenden Standeswaldungen erläutert, wobei von ihm der vorliegende Vorschlag zur Übernahme von 2 Anteilen ausdrücklich befürwortet wird. Damit ist für den Stand Montafon das Mitspracherecht in der Genossenschaft gegeben, zumal in weiterer Folge auch mögliche weitere Erschließungen der Standeswaldungen in Zukunft überlegt werden können. Aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes wird über Antrag des Vorsitzenden der Beitritt zur Güterweggenossenschaft einstimmig genehmigt und die Übernahme von 2 Anteilen lt. Vorschlag beschlossen. Von Bgm. Rudigier wird in diesem Zusammenhang neuerlich die Frage über eine Beteiligung des Standes Montafon an anderen Güterweggenossenschaften aufgeworfen, wobei von ihm insbesondere auf die Notwendigkeit einer Regelung bei der Güterweggenossenschaft Grappes -4- auf Grund den durch den Stand Montafon in den letzten Jahren erfolgten Erschließungen verwiesen wird. Dazu wird vom Betriebsleiter informiert, daß die nötigen Unterlagen über erschlossene Waldfläche und Einstufung der Waldungen der Agrarbezirksbehörde übermittelt wurden und von dieser nun ein Vorschlag über eine Beteiligung ausgearbeitet werden soll. Vom Betriebsleiter wird die konkrete Frage bei der in den nächsten Wochen geplanten Zusammenkunft mit dem neuen Leiter der Güterwegeabteilung von der Agrarbezirksbehörde (Dipl.Ing. Wolfgang Burtscher) besprochen. Pkt 4.) Unter Hinweis auf die Beratungen in den vergangenen Sitzungen berichtet der Betriebsleiter über die zwischenzeitlich mit den Alpvertretern sowie mit der Agrarbezirksbehörde geführten weiteren Verhandlungen über eine Beteiligung des Standes Montafon an den Erschließungen in der Alpe Gafluna. Aufgrund der Tatsache, daß durch den Güterweg Gafluna-Putzkammer auch größere Teile des Standeswaldes miterschlossen werden, wird über Vorschlag des Vorsitzenden der Übernahme eines Baukostenbeitrages in Höhe von 50% der nach Abzug der Förderungsmittel (70%) verbleibenden Restkosten einstimmig beschlossen. Zur Frage der Instandhaltung wird vom Betriebsleiter festgestellt, daß im Zuge von größeren Nutzungen verursachte Schäden auch vom Stand Montafon (wie dies bisher erfolgt ist) behoben werden. Zur weiteren Alperschließung ausgehend von der Unteralpe Gafluna wird über Vorschlag des Betriebsleiters der Übernahme eines 20%-igen Baukostenbeitrages zu dem nach Abzug der öffentlichen Förderungsmittel (70%) verbleibenden Restkosten ebenfalls einstimmig zugestimmt, zumal dadurch die Möglichkeit zu einer vorteilhafteren Nutzung der Standeswaldungen im Einzugsbereich mit Seilkrananlagen geschaffen wird. Pkt 5.) Betriebsgebäude St. Gallenkirch: a) Übereinkommen mit der Gemeinde St. Gallenkirch: Vom Vorsitzenden wird das in den vergangenen Wochen mit der Gemeinde St. Gallenkirch ausgearbeitete Übereinkommen zur Errichtung eines Betriebsgebäudes im Zusammenhang mit dem Bau eines Bauhofes durch die Gemeinde St. Gallenkirch vollinhaltlich erläutert. Von Bgm. Rudigier wird dazu weiters anhand der vorliegenden Planunterlagen das Projekt im Detail vorgestellt, wobei von ihm eine Mitbeteiligung des Standes Montafon zur Errichtung eines Betriebsgebäudes für die Bewirtschaftung der Standeswaldungen in den Gemeinden St. Gallenkirch (und Gargellen) und Gaschurn ausdrücklich als zweckmäßig beurteilt wird. Vom Betriebsleiter wird weiters nochmals auf die betrieblichen Überlegungen eingegangen. Für Vorleistungen im Zusammenhang mit dem Grunderwerb ist der Gemeinde St. Gallenkirch ein einmaliger Betrag in Höhe von S 50.000, -- für die anteiligen Kosten des Grunderwerbes und die damit getätigten Aufschließungskosten zu refundieren, wobei die Kostenermittlung gemeinsam mit Bgm. Rudigier aufgrund den vorgelegten Unterlagen im Gemeindeamt St. Gallenkirch vorgenommen wurde. -6- Als jährlicher Beitrag zur Bereitstellung des Baugrundstückes mit Einräumung der Dienstbarkeit zur Bauführung und der Zufahrt zum Betriebsgebäude ist der Gemeinde St. Gallenkirch aufgrund von Beratungen in den zuständigen Gemeindegremien ein jährlicher Betrag von S 3.000, — wertgesichert zur Verfügung zu stellen. b) Auftragsvergaben: Vom Vorsitzenden wird das Ergebnis der bisherigen Ausschreibungen wie folgt erläutert: 1. Baumeisterarbeiten: Von 8 zur Anbotstellung eingeladenen Firmen wurden folgende Angebote abgegeben: (alle folgenden Beträge jeweils ohne Umsatzsteuer) a) Fa. Wucher b) Fa. Rinderer c) Fa. Jäger S 1.099.031, 40 S 1.167.665, S 1.269.460, 03 2. Stahlbauarbeiten: a) b) c) d) e) f) Fa. Fa. Fa. Fa. Fa. Fa. Maier Kessler Martin Fröwis Mark Zuderell S 241.924, 10 S 307.763, 60 S 328.961, 30 (Nachlaß 3%) S 339.937, 00 (Nachlaß 3%) S 354.414, 70 (Nachlaß 3, 2%) S 378.155, 00 3. Heizung- und Sanitärinstallation mit Hackschnitzelheizung: a) Fa. Wilu b) Fa. Stolz c) Fa. Egle S 985.462, 40 S 1.021.975, S 1.060.405, 35 Der Anteil des Standes Montafon an der Heizung beträgt lt. Angebot der Fa. Wilu aufgrund der Heizfläche 447.818, 65 Schilling. Eine Förderung für die Hackschnitzelanlage ist noch nicht in Abzug gebracht. 4. Elektroinstallationen: a) b) c) d) e) Fa. Kraft Montafonerbahn AG Fa. Peter Karl Fa. Stolz Fa. Kasper S S S S S 375.084, 386.028, - (3% Skonto) 393.416, 404.713, 510.228, - Der Anteil des Standes Montafon beim Angebot der Fa. Kraft als Billigstbieter beträgt S 54.519, 50. Bgm. Rudigier berichtet, daß von der Gemeinde bei der kommenden Sitzung eine Auftragsvergabe der Baumeisterarbeiten an die Fa. Wucher als Billigstbieterin beabsichtigt ist. -7- Aufgrund der vorliegenden Ausschreibungen und den vom Betriebsleiter erteilten Erläuterungen sowie auch den Beratungen in der Vergangenheit wird über Antrag des Vorsitzenden der Vergabe der Baumeisterarbeiten an die Fa. Wucher zum Angebotspreis von S 1.099.031, 40 netto einstimmig zugestimmt. Hinsichtlich der weiteren Auftragsvergaben wird von der Forstfondsvertretung die Meinung geäußert, daß insbesondere hinsichtlich den Stahlbauarbeiten noch weitere Überlegungen und Berechnungen bezüglich Ausführung des Obergeschosses in Riegelbauweise angestellt werden sollen. Desgleichen sind in Anbetracht der Kosten für die Heizungs- und Sanitärinstallationen (davon Anteil der Hackschnitzelheizung S 374.549, --) weitere Überlegungen bezüglich Kosteneinsparung anzustellen, wenngleich aus Gründen des Umweltschutzes die Installierung einer Hackschnitzelanlage grundsätzlich befürwortet wird. c) Bestellung eines Bauausschusses: Über Vorschlag des Vorsitzenden wird in Anlehnung an den bereits für das Betriebs- und Verwaltungsgebäudes bestellten Bauausschusses für die weitere Abwicklung des Bauvorhabens gemeinsam mit der Gemeinde St. Gallenkirch nachstehender Bauausschuß einstimmig bestellt: Standesrepräsentant Mag. Siegmund Stemer Heinrich Sandrell Bürgermeister Harald Wekerle Guntram Bitschnau Ersatz: Bürgermeister Ersatz: Bürgermeister Bürgermeister Fritz Rudigier Burkhard Wachter Ersatz: Bürgermeister Der Bauausschuß wird ermächtigt, die weiteren Abklärungen und Entscheidungen zu treffen. Insgesamt muß aufgrund den vorliegenden Ausschreibungszahlen mit Gesamtbaukosten von ca. S 2, 5 Mio. netto gerechnet werden, wobei verschiedene Ausbauarbeiten in den kommenden Jahren in Eigenregie vorgenommen werden sollen. Pkt 6.) Vom Vorsitzenden wird auch unter Hinweis auf die bereits erfolgten Beratungen im Vorstand des Abwasserverbandes nochmals auf das von der Wildbach- und Lawinenverbauung ausgearbeitete Projekt zur Verbauung des "Kilkatobels" im Gemeindegebiet Lorüns erläutert, durch welches z.T. auch der im Einzugsbereich dieses Tobels liegende Standeswald geschützt wird. Im Vordergrund dieses Projektes steht jedoch eindeutig der Schutz der Abwasserreinigungsanlage Vandans-Vens vor weiteren Vermurungen. Vom Betriebsleiter wird dazu über Gespräche mit der Wildbach- und Lawinenverbauung hinsichtlich der Anlage des zum Projekt erforderlichen Erschließungsweges berichtet, welcher künftig auch für die Bewirtschaftung des Standeswaldes von Vorteil ist. In Anlehnung an die Beratungen im Vorstand des Abwasserverbandes wird vom Vorsitzenden aus den angeführten Überlegungen daher die Übernahme eines Anteiles von 3% durch den Forstfonds vorgeschlagen, welchem von der Forstfondsvertretung die einstimmige Zustimmung erteilt wird. -8- Insgesamt ergibt sich aufgrund der nun vorliegenden Beschlüsse somit nachstehende Gesamtfinanzierung: Bund 62% Land Vorarlberg Gemeinde Vandans 3% Gemeinde Lorüns Stand Montafon-Forstfonds Abwasserverband Montafon 18% 1% 3% 13% Dem Anteil des Abwasserverbandes Montafon in Höhe von 13% wird von den anwesenden Bürgermeistern in ihrer Funktion als Vorstandsmitglieder des Abwasserverbandes ebenfalls die Zustimmung erteilt, sodaß die Wildbach- und Lawinenverbauung über die nun vorliegende Finanzierungszusagen zu informieren ist. Pkt. 7) Vom Buchhalter Peter Vergud wird der Rechnungsabschluß 1993, welcher mit der Sitzungseinladung übermittelt wurde, erläutert und die wesentlichsten Abweichungen zum Voranschlag begründet: Für den weiteren Bau von Forstwegen wurden insgesamt S 4.559.987, 79 aufgewendet. Die Ablöse von Servitutsrechten (Schindelholz) liegt mit S 506.880 (31 Objekte mit 5.068 m2 Dachfläche) wesentlich über den Voranschlag in Höhe von S 250.000, welches u.a. auch auf die Anhebung des Ablösebetrages auf S 100, -- zurückzufuhren ist. Einnahmenseitig sind die Einnahmen aus dem Verkauf von Holz bzw. Abgabe von Servitutsholz in Höhe von S 5.406.780, 24 enthalten. Die Erlöse aus Jagdpachteinnahmen betragen 2.019.634, 81 Schilling. Die Einnahmen aus Baukostenbeiträgen zum Forstwegebau resultieren aus den Vorschreibungen für diverse Baukostenbeiträge an Alpen sowie die Vorarlberger Illwerke AG in Zusammenhang mit der Errichtung von Forststraßen und die Mitbenützung durch weitere Interessenten lt. Beschlüssen in den Vorjahren. Die Beiträge zum Maßnahmenkonzept der Seilbahngesellschaften und der Vorarlberger Illwerke sind wiederum mit S 1, 5 Mio. ausgewiesen, während die Beiträge der Gemeinden zum Maßnahmenkonzept mit S 854.333, -- (Anteil Gemeinde Vandans noch nicht überwiesen) enthalten sind. Die Dienstbarkeitsentgelte von Seilbahngesellschaften für die Inanspruchnahme von Standesgrund für Seilbahnen und Schiflächen betragen 724.534, 34 Schilling. In diesem Zusammenhang wird von Bgm. Wekerle auf die möglichen Folgen einer Besteuerung im Zuge der neuen Bestimmungen im Körperschaftssteuergesetz durch die seit Jahresbeginn gültige Steuerreform verwiesen. Zur Abklärung der für den Stand Montafon durch die Steuerreform möglichen Folgen wird die Verwaltung beauftragt, weitere Informationen einzuholen, wobei auch die Einschaltung eines Steuerberaters zur Erstellung eines Gutachtens möglich ist. -9- Vom Land Vorarlberg wurden für diverse Förderungen aus dem Fonds zur Rettung des Waldes insgesamt S 3.064.666, -- zur Verfügung gestellt. An Landesbeiträgen zum Bau von Wirtschaftswegen sind lediglich S 269.082, -- ausgewiesen, da abrechnungsbedingt größere Landesbeiträge erst im laufenden Jahres eingegangen sind. An Bundesbeiträgen zum Bau von Wirtschaftswegen wurden für S 818.500, -überwiesen. Von Bgm. Rudigier wird der Bericht des Überprüfungsausschusses über die am 25. April erfolgte Überprüfung der Jahresrechnung 1993 vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Hinsichtlich des von der Gemeinde Vandans noch aushaftenden Anteiles aus der Vorschreibung des Maßnahmenkonzeptes für das Jahr 1993 in Höhe von ca. S 146.000 wird Bgm. Wachter um die Erledigung ersucht, da eine Verknüpfung mit der endgültigen Entscheidung über eine Mitfinanzierung bei der Brunnenrittrutschung als nicht zweckmäßig beurteilt wird. Vom Vorsitzenden wird in diesem Zusammenhang unter Hinweis auf die bereits angekündigte gemeinsame Begehung eine einvernehmliche Entscheidung für möglich erachtet. Bgm. Wachter sichert seinerseits eine Erledigung zu. In Zusammenhang mit der Errichtung von div. Unterkünften von Forstarbeitern im Bereich der Standeswaldungen wird der Betriebsleiter aufgefordert, die entsprechenden baurechtlichen Bestimmungen einzuhalten und das Einvernehmen mit der jeweiligen Gemeinde herzustellen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, wird der Rechnungsabschluß 1993 mit nachstehenden Gesamtsummen über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt: Ausgaben der Erfolgsgebarung S 13.729.546, 72 Ausgaben der Vermögensgebarung S 5.763.698, 67 _______________ GESAMTAUSGABEN S 19.493.245, 39 Einnahmen der Erfolgsgebarung S 17.852.761, 39 Einnahmen der Vermögensgebarung S 1.640.484, -_______________ GEAMTEINNAHMEN S 19.493.245, 39 Zum Ausgleich der Gebarung ist einnahmenseitig die Entnahme aus der Haushaltsausgleichsrücklage in Höhe von S 5.353, 37 S enthalten. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende um 16.00 Uhr mit dem Dank für die Mitarbeit und Teilnahme die Sitzung. Schruns, am 3. Mai 1994 Der Schriftführer: Die Forstfondsvertretung