19860415_FF_004

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 13:57
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1986-04-15
Erscheinungsdatum 1986-04-15
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Publikationen Montafon Forstfondsprotokolle_ff_
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON / FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 15. April 1986 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 4. Sitzung der FORSTFONDSVERTRETUNG in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 8. April 1986 nehmen an der auf heute 9.15 Uhr festgesetzten Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns bis zur Behandlung des TO. 8., da er sich wegen anderweitigen Verpflichtungen für den Nachmittag entschuldigt; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister LAbg. Fritz Rudigier, St. Gallenkirch ab 13.30 Uhr (ab TO 9.); Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn ab 10.00 Uhr; Vizebürgermeister Hermann Pösel, Bartholomäberg in Vertretung des krankheitshalber entschuldigten Bürgermeisters Erwin Vallaster; Ernst Marlin, St. Gallenkirch als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch; Gottfried Schapler, Vandans als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans; Schriftführer: Sekr. Mag. Johann Vallaster; Eingangs der Sitzung begrüßt der Vorsitzende die anwesenden Standesvertreter und stellt fest, daß vorerst infolge der Anwesenheit von nur 6 Standesvertretern die Beschlußfähigkeit noch nicht gegeben ist. Er gibt bekannt, daß Bgm. Sandrell wegen anderen Verpflichtungen etwas später kommen werde, weshalb er vorerst die unter Pkt. 2. der TO. vorgesehenen Berichte zur Kenntnis bringen werde. Diese Vorgansweise wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Zur Behandlung steht nachfolgende TAGESORDNUNG 1. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die 3. Forstfondssitzung vom 17.12.1985; 2. Berichte des Vorsitzenden; 3. Personalangelegenheiten: a) Einstellung eines Betriebsleiters; b) Einstellung eines weiteren Betriebsorganes; c) Einstellung von Forstarbeitern (Holzerpartien); 4. Antrag der Vorarlberger Illwerke AG um neuerliche Grundinanspruchnahme zur Errichtung der Sesselbahn MatschwitzGolm; 5. Abtretung des Holznutzungsrechtes auf den Böschungen der Rellstalstraße im Bereich der Tauschgründe auf Raschitsch an die Agrargemeinschaft Vandans; -2- 6. Beteiligung an der Güterweggenossenschaft Schattenort, St. Gallenkirch für Asphaltierung und Erweiterung der Weganlage; 7. Ansuchen der Interessenten an einer Güterweggenossenschaft Livinar, St. Gallenkirch um a) Erlaubnis zur Grundbenützung (Gpn. 1803/1 u. 1803/2) zur Errichtung eines Güterweges; b) Beteiligung an der zu gründenden Güterweggenossenschaft; 8. Ansuchen der Alpverwaltung Gafluna um a) Genehmigung zur Grundinanspruchnahme zur Errichtung eines Alpweges in die Oberalpe-Gafluna; b) Erlaubnis zur Fassung eines Baches in der Alpe Gafluna und Ableitung über die Standesparzelle Gp. 1442/1, Silbertal zum geplanten Kleinkraftwerk; 9. Genehmigung des Markenbriefes Monigg-Sasarscha / Stand Montafon nach der durchgeführten Grenzbereinigung; 10. Verschiedene Ansuchen um Übertragungen von Holzbezugsrechten: a) Hermann Salzgeber, St. Gallenkirch um Übertragung des Holzbezugsrechtes für das Stallgebäude Bp. 252 KG St. Gallenkirch; b) Martin Juen, Bartholomäberg 225 um Übertragung des Holzbezugsrechtes für Stallgebäude Bp. 432 Bartholomäberg; c) Richard Zambra, Vandans 906 um Übertragung des Holzbezugsrechtes für Maisäßhaus Nr. 266 auf Bp. 364, Ganeu; d) Arthur u. Hedwig Tschofen, Gaschurn 149 um Übertragung des Holzbezugsrechtes für Stallgebäude auf Bp. 396/2 Gaschurn; 11. Ansuchen von Peter Künzle, Vandans 510 um weitere Zuerkennung des Holzbezugsrechtes für das wegen Baufälligkeit abzubrechende Wohnhaus Nr. 64, Bp. 137 KG Vandans; 12. Ansuchen von Biermeier Friedrich, St. Gallenkirch 253 um Verlängerung des Holzbezugsrechtes für abgetragenes Stallgebäude Bp. 246 KG St. Gallenkirch; 13. Ansuchen des Pfarramtes Bartholomäberg um Nachlaß des Kaufpreises für bezogenes Nutzholz zur Sanierung des Pfarrhofes; 14. Verschiedene Waldangebote; Über Antrag des Vorsitzenden wird die Tagesordnung einstimmig um nachstehenden Punkt erweitert: 15. Ansuchen von Dr. Hubert Engstler, Tschagguns 145 um Übertragung des Holzbezugsrechtes für baufälliges Wohnhaus Nr. 124, Bp. 581 KG Tschagguns; 16. Allfälliges; -3- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 2.) Der Vorsitzende erstattet nachfolgende Berichte: a) Für den Standesbürgerbeirat haben mit Ausnahme der Gemeinde St. Gallenkirch und Gaschurn alle übrigen Gemeinden ihren Vertreter nominiert, wobei teils die Nominierung über Empfehlung der Gemeindevertretung durch den Bürgermeister erfolgt ist. Der Vorsitzende erläutert nochmals kurz seine Beweggründe zur Installierung eines Standesbürgerbeirates, wobei vor allem die verstärkte Information nach außen hervorgehoben wird. Die Gemeindevertretung Gaschurn hat eine Nominierung ihres Vertreters vorerst zur Einholung weiterer Informationen vertagt, es sei aber eine Bestellung in der kommenden Sitzung zu erwarten. Zur Bestellung in der Gemeinde St. Gallenkirch berichtet GV Marlin, daß sich die Gemeindevertretung als nicht zuständig erachtet habe, da die Kompetenz in Forstfondsangelegenheiten mit Beschluß der Gemeindevertretung vom Jahre 1966 an den Ausschuß der Agrargemeinschaft abgetreten wurde. Ob seitens der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch eine Entsendung vorgenommen werde, könne derzeit nicht beurteilt werden. Bgm. Bitschnau, wie auch weitere Forstfondsvertreter äußern die Vermutung, daß den positiven Ansätzen in der Forstverwaltung von bestimmten Kreisen mit Absicht entgegengewirkt werde. b) Zu den diesjährigen Bedarfsanmeldungen wird berichtet, daß mit Ausnahme der Gemeinde Vandans sämtliche Anmeldungen vorliegen. Wie über die Abwicklung der Überprüfung der Anmeldungen in den jeweiligen Gemeinden in Erfahrung gebracht werden konnte, werden diese teils nicht mit der nötigen Sorgfalt im Hinblick auf die statutengemäße Bewilligung von Servitutsholz vorgenommen. c) Mit Ausnahme der Gemeinden Bartholomäberg und St. Gallenkirch wurden durch die Betriebsorgane in den vergangenen Monaten stichprobenweise Kontrollen über die Verwendung von Servitutsholz vorgenommen, wobei der Vorsitzende ausdrücklich auf die zufällige Auswahl der überprüften Bezugsberechtigten hinweist. Die Auswertung der Kontrollen mit den daraus erwachsenden Konsequenzen wird erst vorgenommen. Mit Sicherheit kann jedoch festgestellt, werden, daß diese Kontrollen wieder eine verstärkte Bewußtseinsbildung in Hinblick auf die statutengemäße Verwendung von Servitutsholz bei den Bezugsberechtigten herbeiführen wird. d) Der Vorsitzende erstattet einen kurzen Bericht über den bisherigen Stand der Verhandlungen mit den Seilbahngesellschaften zum Abschluß der ausstehenden Dienstbarkeitsverträge. Der bestellte Unterausschuß werde in nächster Zeit im Detail über die Beratungen informiert, wobei ein Abschluß der Dienstbarkeitsverträge noch im Verlaufe des Frühjahrs angestrebt wird. -4- e) Der Vorsitzende berichtet kurz über den Wildabschuß im abgelaufenen Jagdjahr, welcher bedauerlicherweise im gesamten Bezirk nicht voll erfüllt wurde. Gleichfalls zeigen die Wildzählungen einen erhöhten Wildstand auf. In Hinblick auf die bereits jetzt an mehreren Stellen der Standeswaldungen feststellbaren Wildschäden ersucht der Vorsitzende die Kollegen Bürgermeister als Obmänner der örtlichen Jagdausschüsse auf eine Erfüllung der Abschußpläne hinzuwirken. Als Maß der zulässigen Wilddichte könne und dürfe nur der Waldzustand gelten, vor allem die Möglichkeit der Naturverjüngung, welche noch in weiten Teilen der Standeswaldungen fehlt. GV Marlin berichtet gleichfalls über die Situation in St. Gallenkirch, wo teils waldverwüstende Wildschäden festgestellt werden müssen. Als eine Mitursache dieser Schäden müsse auch die teils mangelnde Sorgfalt bei den Wildfütterungen bezeichnet werden. Der Jagdausschuß werden mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln auf eine Reduzierung des Wildstandes bei den kommenden Abschußplanverhandlungen hinwirken, allerdings wird hier die teils fehlende Unterstützung seitens der Jagdbehörde kritisiert. Soweit größere Wildschäden festgestellt werden müssen, soll die Schadensermittlung von einem gerichtl. beeideten Sachverständigen f. Forstwirtschaft vorgenommen werden. Diese Vorgangsweise wird zustimmend zur Kenntnis genommen. f) Der Vorsitzende berichtet weiters, daß per 31.3. 1987 die Jagdpachtperioden in Gaschurn und in der Genossenschaftsjagd St. .Gallenkirch III (rechts des Illflusses) auslaufen und daher durch den Stand Montafon die Anmeldung von Eigenjagden beabsichtigt ist. Hiezu berichtet GV Marlin, daß in St. Gallenkirch die Absicht bzw. der Wunsch seitens der Jagdpächter bestehe, die Jagdpachtperiode um zwei Jahre zu verlängern, damit eine gleichlaufende Periode mit den GenossenschaftsJagden I und II erreicht wird. Hiezu stellt der Vorsitzende fest, daß die konkreten Beratungen über die Anmeldung der Eigenjagden zeitgerecht vorgenommen werden, vorerst wurde zur Wahrung der gesetzlich festgelegten Frist lediglich der Antrag auf Erklärung von verschiedenen Jagdeinschlüssen bei der Behörde eingebracht. g) Der Vorsitzende berichtet weiters über seine Bemühungen beim Bundesamt f. Eich- u. Vermessungswesen in Wien um die Auswertung von Orthophotos für die Standeswaldungen, welche für die Arbeit des künftigen Betriebsleiters (Betriebseinrichtung, Wegebau u.a.) unbedingt benötigt werden. Die Kosten für die Anschaffung der erforderlichen Filmdias im Maßstab 1 : 10.000 betragen ca. S 40.000, —, es ist damit allerdings die Möglichkeit für eine umfassende Verwendung der Orthophotos (entzerrte Luftbildaufnahmen) gegeben, wobei auch die Verwendung durch die Gemeinde für örtliche Zwecke z.B. der Raumplanung ermöglicht wird. Nach Zusage des Bundesamtes f. Eich- u. Vermessungswesen können die Orthophotos bis Juli dieses Jahres geliefert werden. Der Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen. -5- Nachdem nun Bgm. Sandrell eintrifft, stellt der Vorsitzende die Beschlußfähigkeit fest und geht zur Erledigung der Tagesordnung über. GV Marlin stellt hiezu fest, daß eigentlich nach dem Standesstatut die Beschlußfähigkeit noch nicht gegeben wäre, da Bgm. Vallaster durch den Vizebürgermeister vertreten ist und eine solche Vertretung nach dem Standesstatut nicht vorgesehen ist. Hiezu wird festgestellt, daß der Vizebürgermeister offizieller Vertreter des Bürgermeisters nach dem Gemeindegesetz ist und daher die Beschlußfähigkeit ohne Zweifel gegeben ist. Die Vertretungsbefugnis ist nur gegeben, sofern der Vizebürgermeister auch Standesbürger ist, was im gegeben Fall vorliegt. Pkt. 1.) Zur Niederschrift vom 17.12.1985 stellt Bgm. Wachter in Bezug auf Pkt. 3. (Standesbürgerbeirat) den Antrag auf Berichtigung dahingehend, daß im Sinne der Beratungen und des Beschlusses die Entsendung von je einem Vertreter der beiden Agrargemeinschaften St. Gallenkirch und Vandans in den Standesbürgerbeirat aufzunehmen ist. Dieser Ansicht wird auch von GV Marlin beigetreten, während die übrigen Forstfondsvertreter klar feststellen, daß ein diesbezüglicher Beschluß nicht gefaßt wurde. In den Standesbürgerbeirat kann je Gemeinde nur ein Vertreter entsandt werden, zuzüglich der bestellten Bürgermeister der Außer- u. Innerfratte sowie des Vorsitzenden. Die Abstimmung über den Antrag von Bgm. Wachter nach Berichtigung der Niederschrift in Pkt. 3. im beantragten Sinne ergibt lediglich Zustimmung durch Bgm. Wachter, weshalb der Antrag als abgelehnt gilt. Im übrigen wird die Niederschrift über die 3. Standessitzung vom 17.12.1985 in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt, Bgm. Wachter stimmt vorbehaltlich des Punktes 3. zu. Pkt. 3.) a) Der Vorsitzende berichtet über die seit dem Ausscheiden des ehemaligen Betriebsleiters Dipl. Ing. Scheier unternommenen Bemühungen in der Suche nach einem neuen Betriebsleiter und weist auch auf die Bewerbungen bei der seinerzeitigen Ausschreibung hin. Die Erkundigungen haben ergeben, daß aus dem Raum Vorarlberg lediglich Herr Hubert Malin aus Ludesch in nächster Zeit das Studium der Forstwirtschaft an der Universität für Bodenkultur in Wien beendet und an einer Anstellung beim Stand Montafon interessiert ist. Malin hat zudem die Ausbildung als Förster absolviert und wird von seinen Professoren als forstlich versierter und engagierter Fachmann beurteilt, was auch die bisherigen Gespräche mit ihm und seine persönliche Einstellung zum bevorstehenden Aufgabenbereich bestätigen. Herr Malin (geb. 2.7.1956) hat seit Jänner dieses Jahres den Grundwehrdienst absolviert und ist für die weitere -6- Ableistung des Präsenzdienstes vorerst befreit. Die von Bgm. Wachter aufgeworfene Frage nach der öffentlichen Ausschreibung dieses Postens wird dahingehend beantwortet, daß sich seit der bereits erfolgten ersten Ausschreibung eines Forstbetriebsleiters keine Änderungen ergeben haben, was auch durch die bisherigen Bemühungen in der Suche nach einem Betriebsleiter bestätigt wurde. Nach eingehender Beratung wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen, Herrn Hubert Malin aus Ludesch ab 1.7.1986 als Forstbetriebsleiter einzustellen. Die Entlohnung erfolgt nach dem Gemeindebedienstetengesetz mit Einstufung in der Verwendungsgruppe a 1 in der dem Lebensalter entsprechenden Dienstaltersstufe. Weiters wird die im Obergeschoß des Standesgebäude vorhandene Kleinwohnung als Dienstwohnung zur Verfügung gestellt. Bgm. Wachter fordert, daß derartige Positionen künftig ausgeschrieben werden, was grundsätzlich zustimmend zur Kenntnis genommen wird. b) Zur Einstellung weiterer Betriebsorgane verweist der Vorsitzende auf die grundsätzliche Beschlußfassung in der vergangenen Sitzung, wonach im laufenden Jahr für die Gebiete St. Anton und Bartholomäberg ein weiteres Betriebsorgan eingestellt werden soll. Er bringt zur Kenntnis, daß eine diesbezügliche Bewerbung von Richard Battlogg, Sohn des Jagdaufsehers Battlogg, aus St. Anton vorliegt. Richard Battlogg absolviert derzeit den Waldaufseherkurs in Rotholz und ist an einer Anstellung beim Stand Montafon interessiert. Bgm. Wachter stellt hiezu den Antrag, daß die Anstellung der weiteren Betriebsorgane; in der Talschaft auszuschreiben ist, welchem einstimmig zugestimmt wird. Die Ausschreibung ist im Anzeiger und im Blättle vorzunehmen, auf die Anstellungsbedingungen ist in der Ausschreibung hinzuweisen. c) Zur Einstellung von betriebseigenen Holzerpartien insbesonders zur Schadholzaufarbeitung und verstärkten Aufarbeitung von Servitutsholz berichtet der Vorsitzende über Vorstellungen des künftigen Betriebsleiters, wonach dieser die Beschäftigung von Zweimann-Partien aus Gründen eines effizienten Einsatzes bevorzugt. Der Vorsitzende bringt die bisher bereits beschäftigen Holzer sowie weitere neue Interessenten zur Kenntnis. Er berichtet gleichfalls über die grundsätzliche Zusage der Hochjochbahnen und der Silvretta-Nova-Bergbahnen zu einer Beschäftigung solcher Forstarbeiter während den Wintermonaten bei ihren Anlagen. Nach eingehender Beratung wird über den Antrag von Bgm. Wekerle abgestimmt, wonach der Standesrepräsentant ermächtigt wird, im laufenden Jahr im Einvernehmen mit dem Betriebsleiter bis zu 10 Forstarbeiter einzustellen. Diesem Antrag wird einstimmig stattgegeben. Auf das Dienstverhältnis finden die Bestimmungen des Land- und Forstarbeiterkollektivvertrages Anwendung. Über Antrag von Bgm. Wachter wird einstimmig beschlossen, in Zukunft die Beschäftigung von betriebseigenen Holzern jeweils im Frühjahr an den Amtstafeln der Forstfondsgemeinden anzuschlagen. -7- Weiters wird der Standesrepräsentant einstimmig ermächtigt, bei Bedarf im Einvernehmen mit dem Betriebsleiter weiteres Personal für die Durchforstung einzustellen, wobei diesbezüglich die angekündigten Förderungsmöglichkeiten aus dem Fonds zur Rettung des Waldes zu berücksichtigen sind. Zur Arbeit der betriebseigenen Forstarbeiter wird festgehalten, daß gerade sie bei der Holzaufarbeitung und waldschonenden Bewirtschaftung des Waldes für die Standesbürger eine Vorbildrolle erfüllen müssen, was bisher nicht immer gegeben war. Pkt. 4. Der Vorsitzende bringt das Projekt der Vorarlberger Illwerke AG nach Errichtung eines Vierersesselliftes von Mätschwitz nach Golm mit Abbruch des bestehenden Schleppliftes im Detail zur Kenntnis und berichtet über die bereits geführte Aussprache mit den Illwerken. Lt. den vorliegenden Projektunterlagen wird für den neuen Sessellift eine zusätzliche Dienstbarkeitsflache von 7.940 m2 sowie eine zusätzliche Rodungsfläche von 3.275m2 benötigt. Die teils nicht mehr benötigte Fläche der alten Schlepplifttrasse soll nicht aufgeforstet werden, sondern ebenfalls als Schiabfahrtsfläche Verwendung finden. Nach dem von den Illwerken vorgelegten Vorschlag in Form einer Zusatzvereinbarung zum bestehenden Dienstbarkeitsvertrag wird . für die zusätzlich benötigte Grundfläche eine einmalige Entschädigung in Höhe von S 116.000, -- (entsprechend ca. 3.300m2 x S 20, -- und ca. 8.000m2 x S 5, — mit Aufrundung auf S 116.000, —) geleistet. Die laufende Entschädigung, welche auf Grund der Wertsicherung seit dem Jahre 1969 auf nunmehr S 24.107, — netto angewachsen ist, soll nicht erhöht werden. Bgm. Bitschnau bringt die von den Gemeinden Tschagguns und Vandans bereits seit Jahren unternommenen Bemühungen nach einer Verbesserung bzw. Beseitigung des Engpasses im Bereich Matschwitz zur Kenntnis und berichtet weiters, daß seitens des Aufsichtsrates der Illwerke dem Projekt erst kürzlich die Zustimmung erteilt wurde. Er ersucht daher die anwesenden Kollegen um grundsätzliche Zustimmung zu den Ausbauplänen, da bis Ende Mai die nötigen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen müssen, um nicht eine Verzögerung des Projektes um ein Jahr hinnehmen zu müssen. Bgm. Wachter schließt sich seitens der Gemeinde Vandans den Ausführungen an und ersucht gleichfalls um positive Entscheidung. Bgm. Bitschnau berichtet weiters über die im Zuge der Verhandlungen mit der Alpe Golm erfolgte Zusicherung der Vorarlberger Illwerke AG zur Zustimmung bei der Verlängerung des jetzt bis unterhalb der Steilstufe von Matschwitz in der Schiabfahrt verlaufenden Wirtschaftsweges. Dadurch könnte eine wesentliche Verbesserung der Wegverhältnisses auch für die Holzabfuhr erreicht werden, da den bestehenden Problemen im Bereich des "Hohlweges" ausgewichen werden könnte. Weiters beteiligen sich die Illwerke anteilmäßig an den Ausbaukosten. -8- Seitens der Forstfondsvertretung wird die Ausführung des beantragten Projektes grundsätzlich positiv beurteilt, da die bestehenden Probleme im Bereich Matschwitz bekannt sind. Das von den Illwerken vorgelegte Angebot über die einmalige Entschädigung findet allerdings keine Zustimmung. Nach eingehenden Beratungen wird über Antrag des Vorsitzenden der von der Vorarlberger Illwerke vorgelegten grundsätzlichen Erklärung zum Einverständnis, daß von ihnen der Antrag zur Erteilung der Konzession und der landschaftsschutzrechlichen und forstrechtlichen Bewilligung eingebracht werden kann, die Zustimmung erteilt. Durch diese Erklärung wird einer Vereinbarung über die Grundinanspruchnahme nicht vorgegriffen, weiters ist für die neue Anlage die Grundinanspruchnahme im Rahmen eines neuen Dienstbarkeitsvertrages zu regeln, wobei die diesbezüglichen weiteren Gespräche mit dem bereits bestellten Unterausschuß durchzuführen sind. Gleichfalls ist eine Vereinbarung abzuschließen, die sich im Rahmen der derzeit laufenden Verhandlungen mit den übrigen Seilbahngesellschaften des Tales bewegt. Die Illwerke haben weiters auch dem Stand Montafon bei Verlängerung des über die bestehende Schiabfahrt führenden Weges bis zum Matschwitzerweg auf ihren Grundstücken die Benützung zu gestatten, welches lt. Mitteilung des Vorsitzenden bereits im Zuge der Verhandlungen bereits grundsätzlich erfolgt ist. Desgleichen bekennen sich die Vorarlberger Illwerke AG weiters zur grundsätzlichen Zusage einer Beteiligung im Rahmen des zu bildenden Wirtschaftsentwicklungs- und Ausgleichsfonds. Diese weiteren Berichte werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Pkt. 5.) Es wird zur Kenntnis gebracht, daß die Agrargemeinschaft Vandans um eine Abtretung des im Bereich der abgetretenen Ersatzgründe auf Raschitsch dem Stand Montafon zustehenden Holznutzungsrechtes auf den Böschungen der Rellstalstraße ersucht hat. Nachdem auf den angrenzenden Straßenböschungen der Rellstalstraße nur wenig, teils sogar kein Holz stockt, und im Interesse einer einheitlichen Bewirtschaftungsmöglichkeit durch den angrenzenden Grundeigentümer eine Abtretung als gerechtfertigt beurteilt wird, wird über Antrag des Vorsitzenden der Abtretung des Holznutzungsrechtes im Bereich der abgetretenen Ersatzgründe (lt. Vermessungsplan des Ingenieurkonsulenten f. Vermessungswesen Dipl. Ing. Peter Bischofberger vom 22.12.1982, GZl. 5857/83) an die Agrargemeinschaft Vandans einstimmig stattgegeben. Festgestellt wird weiters, daß die Vorarlberger Illwerke AG als Eigentümerin der angrenzenden Straßenböschungen mit Schreiben vom 11.3. 1986 der Abtretung des Holznutzungsrechtes durch den Stand Montafon an die Agrargemeinschaft zugestimmt hat. -9- Pkt. 6.) Der Vorsitzende bringt ein Schreiben der Gemeinde St. Gallenkirch und eine telefonische Anfrage der Obfrau der Güterweggenossenschaft Schattenort in Gortipohl zur Kenntnis. Darin wird der Stand Montafon ersucht, für die beabsichtigte Weiterführung der Weganlage mit Aufbringung eines Asphaltbelages auf der gesamten Weganlage einen Interessentenanteil zu übernehmen, da über den Genossenschaftsweg auch Holztransporte durch Standesbürger vorgenommen werden. Zum Sachverhalt wird bemerkt, daß der Stand Montafon bei Gründung der Güterweggenossenschaft im Jahre 1965 einen Interessentenanteil von 7% der nicht durch öffentliche Förderungsmittel gedeckten Baukosten übernommen hat und Mitglied der Genossenschaft ist. Die damalige Übernahme eines Baukostenanteiles erfolgte aus der Überlegung einer verbesserten Möglichkeit des Holzabtransportes durch die Standesbürger aus den oberhalb der Privatgrundstücke liegenden Standeswaldungen. Weiters wäre die Möglichkeit einer Weiterführung in Richtung Gaschurn zur Erschließung der dortigen Standeswaldungen gegeben. GV Marlin stellt fest, daß die Möglichkeit einer Weiterführung in Richtung Gaschurn unbedingt wahrgenommen werden sollte und berichtet, daß auch seitens der Gemeinde St. Gallenkirch dies begrüßt werde. Die Gemeinde hat ebenfalls bereits einen Förderungsbeitrag zu den Baukosten zugesichert. Nach eingehender Beratung wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen, sich an den vorgesehenen Baukosten analog der Beteiligung bei Gründung der Genossenschaft wiederum mit einem Interessentenanteil von 7% der nicht durch öffentliche Förderungsmittel gedeckten Baukosten zu beteiligen, unter der Auflage, daß seitens der Genossenschaft die Zusicherung zur Weiterführung für die erwähnte Erschließung der Standeswaldungen erteilt wird. Über Anregung von Bgm. Rudigier wird vereinbart, daß in den nächsten Tagen mit dem Stand Montafon und der Güterweggenossenschaft beim Gemeindeamt eine Aussprache stattfindet. Pkt. 7.) Es wird berichtet, daß mehrere Interessenten die Gründung einer Güterweggenossenschaft zur Erschließung der land- und forstwirtschaftlichen Gründe auf der Parzelle Lifinar (zwischen Lifinartobel und Frattetobel) beabsichtigen. Die geplante Weganlage würde abzweigend vom bestehenden Güterweg auf Tanafreida zuerst die Standesparzellen Gpn. 1803/1 und 1803/2 in einer Länge von ca. 470 lfm queren, um die Maisäßliegenschaften zu erreichen. Die Weganlage soll bis an die Standeswaldungen Gp. 3726 herangeführt werden, wobei die Möglichkeit einer Weiterführung des Weges bis an das Frattetobel zur Erschließung der Standeswaldungen gegeben ist. GV Marlin gibt bekannt, daß die zu erschließenden Landwirtschaftsflächen sehr wertvoll sind -10- und auch eine Weiterführung in die Standeswaldungen zu begrüßen ist, da jetzt nur sehr schwierige Bringungsmöglichkeiten bestehen. Zudem wurde für die unterliegenden Privatwaldungen auf Grund des äußert schlechten Waldzustandes ein Schutzwaldsanierungsprojekt beantragt. Nach den vorgenommenen Erhebungen beträgt die Länge des Weges bis zum Standeswald ca. 1.200 m, wobei mit Kosten von ca. S 1.20 Mio zu rechnen ist. Eine grundsätzliche Zusage der Agrarbezirksbehörde zur Förderung des Bauvorhabens liegt im Ausmaß von ca. 70% bereits vor. In Berücksichtigung der Möglichkeit zur Erschließung weiterer Standeswaldungen wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen: a) Der künftigen Güterweggenossenschaft die Inanspruchnahme der Standesparzellen Gp 1803/1 und 1803/2 zur Errichtung des Güterweges zu gestatten; b) Einen Baukostenanteil in Höhe von 15% der nicht durch öffentliche Förderungsmittel gedeckten Kosten zu übernehmen; Zur Bedingung wird gestellt, daß die Güterweganlage bis auf die Standesparzelle Gp. 3726 geführt werden muß, wo ein Umkehrplatz anzulegen ist. Weiters ist von der künftigen Genossenschaft das Recht zur Weiterführung der Weganlage einzuräumen. Pkt. 8.) a) Der Vorsitzende bringt ein Ansuchen der Alpverwaltung Gafluna zur Kenntnis, worin sie um die Grundinanspruchnahme zur Errichtung eines Alpweges in die Oberalpe Gafluna ersucht. Es ist vorgesehen, ausgehend vom bestehenden Stichweg in die "Putzkammer11 zunächst die Standesparzelle Gp. 1443/1 in einer Länge von ca. 800 m zu queren, wobei die Anlage einer Kehre notwendig ist. Anschließend erfolgt die Weiterführung in die Oberalpe Gafluna auf Alpgrund. Durch die Weganlage wird gleichzeitig eine bessere Holzbringung aus den erschlossenen Waldflächen ermöglicht. Als Beitrag des Standes Montafon zu den Baukosten wird weiters der Antrag auf Überlassung des Trassenholzes gestellt, wobei vom Vorsitzenden festgestellt wird, daß teils nur eine geringe Bestückung gegeben ist. Bgm. Wachter bringt zur Überlassung des Trassenholzes vor, daß eine gleiche Behandlung derartiger Ansuchen gegeben sein muß, wobei er auf die Vorgangsweise bei der Güterweggenossenschaft Schandang in Vandans verweist. Hiezu wird vom Vorsitzenden festgehalten, daß die Leistung eines Baukostenbeitrages in Form der Überlassung von Trassenholz immer auch aus der Beurteilung des Erschließungsvorteiles für die Standeswaldungen zu beurteilen ist. Nach eingehender Beratung wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen, der beantragten Grundinanspruchnahme zur Errichtung eines Alp- und Forstweges die Zustimmung zu erteilen. Gleichfalls wird der Überlassung des Trassenholzes als Baukostenbeitrag zugestimmt, unter der Voraussetzung, daß ein konkretes Wegprojekt mit genauer Trassenführung vorliegt. Die Festlegung des Trassenholzes hat im Einvernehmen mit dem Stand Montafon zu erfolgen. Mit den Bauarbeiten darf erst nach Vorliegen der nötigen behördlichen Bewilligungen begonnen werden. -11- b) Es wird eine weiters Ansuchen vorgebracht, wonach die Alpe Gafluna zur Stromversorgung der Unteralpe die Errichtung eines Kleinkraftwerkes beabsichtigt. Hiezu muß das vor der Unteralpe die Standesparzelle Gp. 1442/1 durchfließende Bächlein in einer Seehöhe von ca. 1 .500m gefaßt und zu dem auf Alpgrund geplanten Kleinkraftwerk abgeleitet werden. Holzschlägerungen sind für die Errichtung dieser Anlage nicht erforderlich. Nach Beratung wird über Antrag des Vorsitzenden der Errichtung des Einlaufbauwerkes und der Verlegung der Druckrohrleitung über die Parzelle 1442/1 einstimmig die Zustimmung erteilt. Für die Einräumung dieser Dienstbarkeit ist ein jährlicher Anerkennungszins in Höhe von S 100, — zu entrichten. Der Anerkennungszins wird mit den Vorarlberger Lebenshaltungskostenindex (1976=100) wertgesichert. Für das Einlaufbauwerk, die Druckrohrleitung und das Kleinkraftwerk auf Alpgrund wird keinerlei Haftung bei Beschädigung übernommen, insbesonders im Gefolge von Holzarbeiten Um 12.00 Uhr wird die Sitzung für die Mittagspause unterbrochen. Bei der Fortsetzung um 13.30 ist Bürgermeister LAbg. Fritz Rudigier anwesend, Bgm. Eduard Bitschnau hat sich wegen anderweitigen Verpflichtungen entschuldigt. Pkt. 9.) Die zwischen der Agrargemeinschaft Monigg-Sasarscha und dem Stand Montafon bereits seit einigen Jahren in Bearbeitung befindliche Grenzbereinigung ist nunmehr nach der erfolgten Vermesssung durch das Vermessungsamt Bludenz und der daran anschließenden Durchführung im Grundbuch abgeschlossen. Es wurde daher im Einvernehmen mit beiden Parteien ein neuer Markenbrief verfaßt, der nunmehr den gültigen Grenzverlauf beschreibt, gleichfalls wurde die entsprechende Vermarkung in der Natur vorgenommen. Über Antrag des Vorsitzenden wird dem vorliegenden Markenbrief einstimmig die Zustimmung erteilt und derselbe somit genehmigt, sodaß eine beiderseitige Unterfertigung vorgenommen werden kann. Pkt. 10. - verschiedene Übertragungen von Holzbezugsrechten) a) Dem Ansuchen von Hermann Salzgeber, St. Gallenkirch 268 um Übertragung des Holzbezugsrechtes für den wegen Baufälligkeit abzubrechenden Stall auf Bp. 581 auf den auf der Grundparzelle 833/2 in der Nähe des Wohnhauses geplanten Neubau wird einstimmig stattgegeben. Das alte Stallgebäude ist abzubrechen, wobei nach Maßgabe des noch zu ermittelnden Brennholzanfalles für die kommenden Jahre keine Brennholzzuweisung erfolgt. -12- b) Dem Ansuchen von Martin Juen, Bartholomäberg 225 um Übertragung des Holzbezugsrechtes für den wegen Baufälligkeit sowie Ausbau der Landestraße L 94 abzubrechenden Stalles auf Bauparzelle 432 auf den auf der Grundparzelle 1728/4 in unmittelbarer Nähe des Wohnhauses geplanten Neubau wird einstimmig stattgegeben. Bemerkt wird, daß infolge des Alters und Bauzustandes des Stallgebäudes ein Abbruch auch ohne Straßenausbau notwendig ist. Das noch als Brennholz verwertbare Abbruchholz wird nach Maßgabe der noch vorzunehmenden Erhebung auf den künftigen Brennholzanspruch angerechnet. Das Stallgebäude ist weiterhin Bestandteil eines landwirtschaftlichen Anwesens. c) Dem Ansuchen von Richard Zambra, Vandans 906 um Übertragung des Holzbezugsrechtes für das Maisäßhaus Nr. 266 auf Bp. 364 auf Ganeu in Vandans auf das auf der Grundparzelle 920/1 neu errichtete Maisäßhaus wird einstimmig stattgegeben. Für die Neuerstellung wird keine Servitutsholzzuweisung vorgenommen, da es sich lediglich um eine Standortverlegung infolge eines sumpfigen Geländes handelt. Das Objekt ist weiterhin Bestandteil einer landwirtschaflieh genutzten Maisäßliegenschaft, die Übertragung des Holzbezugsrechtes erfolgt im Umfang der derzeit bestehenden Einforstung. d) Dem Ansuchen von Arthur und Hedwig Tschofen, Gaschurn 149 um Übertragung des Holzbezugsrechtes für das abgebrochene Stallgebäude auf Bp. 396/2 auf den auf der Grundparzelle Gp. 1982/1 Gaschurn erstellten Neubau wird grundsätzlich einstimmig stattgegeben. Das Gebäude wurde ohne Servitutsholzzuweisung errichtet und ist Bestandteil einer landwirtschaftlichen Liegenschaft. Nachdem das abgebrochene Stallgebäude in zwei materielle Anteile unterteilt war, ist zur Vornahme der Übertragung des Holzbezugsrechtes eine Verzichtserklärung von Paula Rudigier als Eigentümerin des 2. materiellen Anteiles vorzulegen. Pkt. 11.) Dem Ansuchen von Peter Künzle, Vandans 510 um die weitere Zuerkennung des Holzbezugsrechtes für das wegen seines äußerst schlechten Bauzustandes abzubrechende Wohnhaus Nr. 64 auf Bauparzelle 137 Vandans wird einstimmig nicht stattgegeben. Die Ablehnung der weiteren Zuerkennung des Holzbezugsrechtes wird wie folgt begründet: a) Nachdem der gegebene schlechte Bauzustand als Folge von den Vorbesitzern unterlassenen Instandhaltungen eingetreten ist, gilt das Holzbezugsrecht nach den Bestimmungen des Holzbezugsstatutes bereits als erloschen. Eine Neuzuerkennung wird aus präjudiziellen Gründen nicht vorgenommen. b) Weiters sind nach § 2 des Holzbezugsstatutes für Gebäude die nach dem Jahre 1882 an Stelle eingegangener eingeforstet Gebäude errichtet werden, Bau- und Nutzholz Zuweisungen nur dann gestattet, wenn die Gebäude im Eigentum von Standesbürgern sind und der Landwirtschaft -13- dienen. Die landwirtschaftliche Zweckwidmung des abzubrechenden als auch des geplanten neuen Wohnhauses ist nicht mehr gegeben, da der zugehörige Landwirtschaftsbesitz großteils verkauft ist. Pkt. 12.) Dem Ansuchen von Biermeier Friedrich, St. Gallenkirch 253 um Verlängerung des wegen Baufälligkeit im Jahre 1982 abgebrochenen Stallgebäudes auf Bp. 264 St. Gallenkirch wird in Berücksichtigung der gegebenen Umstände einstimmig stattgegeben. Das Holzbezugsrecht wird auf die Dauer von 5 Jahren, somit bis 30. April 1991 verlängert. Zum Abbruch von eingeforsteten Gebäuden wird grundsätzlich festgehalten, daß in Zukunft für Gebäude, die ohne vorherige Begutachtung mit Feststellung der Abbruchnotwendigkeit durch den Betriebsdienst abgetragen werden, keine weiteren Servitutsbezüge für einen allfälligen Neubau zuerkannt werden. Auf die Einhaltung dieser Bestimmung ist streng zu achten. Pkt. 13.) Der Vorsitzende bringt ein Schreiben des Pfarramtes Bartholomäberg mit dem Ersuchen um Nachlaß des vorgeschriebenen Kaufpreises für bezogenes Servitutsnutzholz sowie Schindelholz im Kaufwege für die Sanierung des denkmalgeschützten Pfarrhofes zur Kenntnis. Durch die Verwaltung wird weiters berichtet, daß das Schindelholzbezugsrecht für den Pfarrhof im Jahre 1907 abgelöst wurde. Bgm. Wachter stellt dazu fest, daß er sich als Unterstützung der Erhaltung alter Bausubstanz bzw. denkmalgeschützter Objekte einen Nachlaß des vorgeschriebenen Rechnungsbetrages von S 51.544, — durchaus vorstellen kann, wenn in ähnlichen Fällen die gleiche Vorgangsweise erfolgt. Nach eingehender Beratung wird die einhellige Auffassung vertreten, daß ein Nachlaß des Kaufpreises unter Berücksichtigung der Tatsache der Ablöse des Schindelholzbezugsrechtes aus Gründen der Schaffung eines Präjudizes nicht erfolgen kann. Bgm. Wekerle vertritt die Ansicht, daß als finanzielle Unterstützung der Pfarre Bartholomäberg ein Förderungsbeitrag zur Verfügung gestellt werden könnte, wobei diesbezüglich auch das immer wieder gezeigte großzügige Entgegenkommen der Pfarre gegenüber dem Stand Montafon hervorgehoben wird, insbesonders im Rahmen der Montafoner Sommerkonzerte. Über Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig beschlossen, der Pfarre in Würdigung der vorgebrachten Umstände einen Förderungsbeitrag von S 25.000, -- zu den Sanierungskosten des Pfarrhofes zu gewähren. Pkt. 15.) Dem Ansuchen von Dr. Hubert Engstler, Tschagguns 145 um Übertragung des Holzbezugsrechtes für das abzubrechende Wohnhaus Nr. 124 auf Bp. 581 Tschagguns auf einen geplanten Eigenheimneubau wird einstimmig nicht stattgegeben, da die Voraussetzungen nach dem Holzbezugsstatut nicht -14- gegeben sind. Nach § 2 des Holzbezugsstatutes kann eine Zuweisung von Bau- und Nutzolz (Servitutsholz) für nach dem Jahre 1882 zu errichtende Gebäude nur dann erfolgen, wenn sie im Eigentum von Standesbürgern sind sowie der Landwirtschaft dienen. Im vorliegenden Falle sind beide Voraussetzungen nicht gegeben, weshalb eine Ablehnung erfolgt. Pkt. 14.) a) Waldangebot von Frau Ottilie Marent, St. Gallenkirch: Frau Marent hat die ihr gehörigen Waldparzellen Gpn. 3556/2, 3557/2, 3559/2, 3561/2, und 3564/3 mit einem Flächenausmaß von 11, 8191 ha zum Kauf angeboten. Die Waldgrundstücke liegen oberhalb der sogenannten "Vallatscha" (direkt bis an die B-188) und grenzen an zwei Seiten an den Standeswald. In den letzten Jahren sind teils größere Schlägerungen vorgenommen worden, über die Bestockung sind keine konkreten Zahlen vorliegend. Die Bringungsverhältnisse sind teils sehr schwierig, insbesonders in Hinblick auf die direkt angrenzende Bundesstraße. Eine genaue PreisVorstellung seitens der Verkäuferin liegt ebenfalls nicht vor. Die Forstfondsvertretung ist der einhelligen Meinung, daß das Kaufangebot näher verfolgt werden soll. Zu diesem Zwecke sind Erhebungen über die Bestockung und den Wert der Kaufliegenschaften vorzunehmen. b) Waldangebot von Frau Irene Pichler u. Mitbesitzer, Schruns Frau Pichler hat die ihr und ihren Kindern gemeinsam gehörige Waldparzelle Gp. 3174 (Manuef) in Tschagguns mit einer Fläche von 1, 9764 ha zum Kauf angeboten. Die Waldparzelle grenzt an einer Seite an den Standeswald (Gp. 3232-Dürrwald) und erstreckt sich talseitig bis zum Gampadelsbach. Der Wald ist nur mehr sehr schlecht bestockt, da in den Vorjahren größere Schlägerungen erfolgt sind. Die Bringungsverhältnisse sind als umständlich und kostenaufwendig zu beurteilen. In den Vorjahren wurden teils Aufforstungen vorgenommen. Die Forstfondsvertretung ist der einhelligen Auffassung, daß das Kaufangebot ebenfalls weiterverfolgt werden soll, weshalb Erhebungen über den Wert der Liegenschaft zu veranlassen sind. Pkt. 16.) Allfälliges: GV Marlin regt an, daß wieder verstärkt auf die Meldung baufälliger Objekte getrachtet werden soll, damit die jeweiligen Eigentümer zur Vornahme der erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen aufgefordert werden können bzw. gegebenenfalls eine Ausforstung vorgenommen wird. Der Vorsitzende stellt hiezu fest, daß die Betriebsorgane vermehrt auf die Beachtung dieser Bestimmung hingewiesen werden. -15- Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, schließt der Vorsitzende mit dem Dank für die Teilnahme und Mitarbeit bei der Sitzung um 15.00 Uhr die 4. Forstfondssitzung. Schruns, 17.4. 1986 Schriftführer: Forstfondsvertretung: