19931207_FF_013

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 13:58
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1993-12-07
Erscheinungsdatum 1993-12-07
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Publikationen Montafon Forstfondsprotokolle_ff_
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 7. Dezember 1993 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 13. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 26. November 1993 nehmen an der auf 16.00 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant LAbg. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns (während Behandlung des Voranschlages); Dir. Gottfried Schapler als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans; Entschuldigt: Marlin Ernst als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet im Anschluß an die Standessitzung um 17.00 Uhr die Sitzung der Forstfondsvertretung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben, zur Behandlung steht somit nachstehende Tagesordnung 1.) Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung vom 2. November 1993; 2.) Berichte des Vorsitzenden und des Betriebsleiters; 3.) Vorlage und Beschlußfassung des Voranschlages 1994 mit Dienstpostenplan und Festsetzung der Stockgeld- und Abgabepreise für Servitutsholz; 4.) Allfälliges; -2- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 12. Sitzung der Forstfondsvertretung vom 2. November 1993, welche allen Forstfondsvertretern zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden ohne Einwände einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) - Berichte: a) Mit Bescheid vom 8. November 1993 der Agrarbezirksbehörde Bregenz wird die Auflösung der Güterweggenossenschaft Gortipohl-Schattenort aufsichtsbehördlich anerkannt, da die Weganlage in das öffentliche Eigentum der Gemeinde St. Gallenkirch lt. Gemeindevertretungsbeschluß vom 4. Mai 1993 übergegangen ist. Nach Rechtskraft des Bescheides ist die Gemeinde zur Erhaltung der gesamten Weganlage (Wegabschnitte I und II) allein zuständig und die Erhaltungsverpflichtungen der Güterweggenossenschaft bzw. ihrer Mitglieder erlöschen. b) Am 26. November hat über Einladung der Agrarbezirksbehörde eine Verhandlung zur Gründung einer Güterweggenossenschaft ins Garneratal stattgefunden, bei welcher von der Agrarbezirksbehörde für den Stand Montafon die Übernahme von 5 Anteilen vorgeschlagen wird. Die Bildung der Güterweggenossenschaft dient insbesondere der Absicht, rechtlich abgesicherte Möglichkeiten zur Erlassung von Verkehrsbeschränkungen zu schaffen. c) Mit Bescheid vom 9. November 1993 der Landwirtschaftskammer für Vorarlberg, land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle, wurde für den Stand Montafon die Anerkennung als Lehrherr und Lehrbetrieb in der Forstwirtschaft ausgesprochen und damit die Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen in der Forstwirtschaft im Sinne des Land- und Forstarbeitsgesetzes unter der Leitung des Betriebsleiters Dipl.-Ing. Malin Hubert erteilt. d) Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz hat mit Bescheid vom 15. November 1993 die Landschaftsschutzbewilligung und die wasserrechtliche Bewilligung für die Räumung des Venser Tobels mit Erhöhung des rechtsufrigen Murschuttdammes um ca. 2, 5 m erteilt. Die diesbezüglichen Bauarbeiten sind bereits im Gange. e) Die im Zuge des Versteigerungsverfahrens in Auftrag gegebene Schätzung der Waldungen von Marent einen Schätzwert von S 923.000 ergeben, wobei lt. gleich Schätzwert sein wird. Unter Hinweis auf die Beratungen Forstfondssitzung wird nochmals bekräftigt, daß vom Stand Montafon Preis von max. S 700.000, - denkbar ist. vom Bezirksgericht Montafon Werner in St. Gallenkirch hat Aussage der Ausrufpreis in der vergangenen ein möglicher Erwerb zu einem -3- f) Bgm. Rudigier erkundigt sich nach dem aktuellen Stand über die Regelungen zur Erhaltungskostenbeteiligung des Standes Montafon bei diversen Güterweggenossenschaften. Dazu wird vom Betriebsleiter auf die zwischenzeitlich mit der Agrarbezirksbehörde bestandenen Kontakte verwiesen, wobei grundsätzlich festgestellt wird, daß eine generelle Lösung für eine montafonweit einheitliche Regelung nicht möglich sein wird. Es wird notwendig sein, in jedem konkreten Einzelfall die zur Entscheidungsfindung nötigen Unterlagen zu erarbeiten und schließlich entsprechende Vorschläge unter Berücksichtigung der Beteiligung anläßlich der Erstellung von verschiedenen Weganlagen vorzulegen. Dieser Wunsch wird auch von Bgm. Wachter für die Güterweggenossenschaft Ganeu in Vandans vorgebracht. Pkt. 3.) Der Voranschlag für das Jahr 1994, welcher mit der Sitzungseinladung übermittelt wurde, wird vom Buchhalter Vergud vorgetragen und die wichtigsten Erläuterungen dazu erteilt. Hinsichtlich des Forstwegausbaues im kommenden Jahr wird den Anwesenden weiters ein Überblick über die einzelnen Forstwegprojekte mit Länge und Baukosten für das Jahr 1994 sowie erschlossener Waldfläche übergeben. Für den Grunderwerb sind S 700.000, -- lt. Beratung in den früheren Sitzungen vorgesehen. Für die Dachsanierung des Standesgebäudes sind 80% der veranschlagten Kosten von S 400.000, somit S 320.000 veranschlagt. Für die Neuerrichtung des Betriebs- und Verwaltungsgebäudes sind für das Jahr 1994 15 Mio. Schilling vorgesehen, für welche neben der Entnahme von Eigenmitteln eine Darlehensaufnahme von S 8 Mio. veranschlagt ist. Die für das Jahr 1994 vorgesehenen Forstwegprojekte werden vom Betriebsleiter im einzelnen erläutert, wobei für diverse Projekte zur Erlangung der erforderlichen Zustimmungen die nötigen Projektsunterlagen dem zuständigen Bürgermeister übergeben wurden bzw. werden, sodaß nach Abschluß des Bewilligungsverfahrens und Vorliegen der Förderungszusage im Verlaufe des kommenden Jahres mit den Bauarbeiten begonnen werden soll. Hinsichtlich der Personalausgaben für Verwaltung, Betriebsdienst und Forstarbeiter wird festgestellt, daß neben den normalen Vorrückungen und der gesetzlich festgelegten Teuerungsabgeltung keine außerordentlichen Vorrückungen bzw. sonstige Abgeltungen enthalten sind. Zur Anfrage über die Höhe der Stundenlöhne für die Forstarbeiter wird berichtet, daß sich diese über den Kollektivvertrag bewegen, da zu kollektivverträglichen Sätzen das nötige Personal nicht gefunden werden kann und die Entlohnung für das Forstpersonal mit anderen Forstbetrieben des Landes vergleichbar ist. Einnahmenseitig sind neben den Erlösen aus Holzverkäufen und die Abgabe von Servitutsholz mit insgesamt 5.879.000, -- Schilling, den Einnahmen aus Jagdpachtentgelten in Höhe von 1.971.000, -- Schilling wiederum die Beiträge zum Maßnahmenkonzept von Gemeinden und Privaten in Höhe von S 2, 5 Mio. als wesentliche Einnahmenpositionen enthalten. -4- Die Förderungsbeiträge von Bund und Land für Forstwegprojekte und diverse Waldbewirtschaftungsmaßnahmen werden mit insgesamt S 8.320.000 ausgewiesen. Zu den Stockgeldern und Abgabepreisen für Servitutsholz wird bekanntgegeben, daß gegenüber dem laufenden Jahr für das Jahr 1994 keine Änderungen vorgesehen sind. Nach Beantwortung verschiedener Anfragen wird über Antrag des Vorsitzenden der Voranschlag 1994 mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt: Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung Gesamtausgaben S 19.660.000 S 23.416.000 S 43.076.000 Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung Einnahmen der Haushaltsgebarung Entnahme aus Kassabeständen (Abgang) Gesamteinnahmen S 25.315.000 S 12.402.000 S 37.717.000 S 5.359.000 S 43.076.000 Der Dienstpostenplan wird in der vorgelegten Fassung einstimmig beschlossen. Die Stockgelder für Servitutsholz bzw. Abgabepreise für aufgerüstetes Servitutsholz werden einstimmig in der bisherigen Höhe festgesetzt und betragen somit: Brennholz am Stock Nutzholz am Stock Schindelholz am Stock S S S Brennholz aufgerüstet Nutzholz aufgerüstet Nutzholz aufgerüstet lt. Holzliste Schindelholz aufgerüstet S S 110, — 380, 600, -- 500, -900, -S 930, -S 1.500, -- In den Tarifen für aufgerüstetes Servitutsholz ist die Zustellung zum Wohnort bzw. zur Säge includiert, bei allen Tarifen wird die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 10% hinzugerechnet. Die Finanzkraft wird einstimmig mit S 13.175.000, -- festgestellt. Hinsichtlich der im Voranschlag 1994 neu aufgenommenen Kommunalabgabe aufgrund der bundesgesetzlichen Steuerregelungen wird der von der Verwaltung gemachte Vorschlag einer Aufteilung nach Waldfläche auf die Forstfondsgemeinden für den Betriebsdienst und die Forstarbeiter einstimmig zur Kenntnis genommen. -5- Pkt. 4.) Der Vorsitzende berichtet über eine Aussprache mit dem Vorstand der Vorarlberger Illwerke AG in der vergangenen Woche, bei welcher den Vorständen der Vorarlberger Illwerke ein ausführlicher Bericht über die bisher getätigten Maßnahmen mit einer Vorschau für die kommenden Jahre mit dem gleichzeitigen Ersuchen um weitere Unterstützung übergeben wurde. Den Mitgliedern der Forstfondsvertretung übergibt der Vorsitzende ebenfalls 1 Exemplar dieses Berichtes zum weiteren Studium und bedankt sich bei dieser Gelegenheit nochmals für die bisherige Unterstützung und die konstruktive Mitarbeit im abgelaufenen Arbeitsjahr. Aus Anlaß der letzten Sitzung im laufenden Jahr spricht der Vorsitzende mit den besten Wünschen zu den bevorstehenden Weihnachtsfeiertagen die Einladung zum gemeinsamen Abendessen aus und schließt um 18.00 Uhr die Sitzung. Schruns, 9. Dezember 1993 Schriftführer: Die Forstfondsvertretung