19970218_FF_010

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 14:01
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1997-02-18
Erscheinungsdatum 1997-02-18
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON-FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 18. Februar 1997 im Sitzungssaal des Standes Montafon anläßlich der 10. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 10. Februar 1997 nehmen an der auf 14.00 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Dr. Erwin Bahl, Schruns; Bürgermeister Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; (ab 15.35 Uhr) Bürgermeister Willi Säly, Silbertal; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster Der Vorsitzende eröffnet um 14.00 Uhr Sitzung der Forstfondsvertretung und stellt gem. Standesstatut die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Behandlung steht somit nachstehende TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung vom 14.01.1997; 2. Berichte des Vorsitzenden und Betriebsleiters; 3. Präsentation der Projektsarbeit von Ing. Bernhard Maier über die Waldweidebelastungen in den Standeswaldungen; 4. Beitragsleistung an die Güterweggenossenschaft Ganeu in Vandans für Wegsanierung; 5. Entscheidung zu diversen Waldangeboten; 6. Allfälliges; 10. Forstfondssitzung: 18.02.1997 -2- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 9. Sitzung der Forstfondsvertretung vom 14.01.1997, welche allen Forstfondsvertretern zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2. - Berichte: a) Der Vorsitzende berichtet, daß gegen den Voranschlag 1997 von der Landesregierung in der Sitzung am 17. Dezember 1996 kein Einwand erhoben wurde. b) Der Betriebsleiter informiert über die kürzlich mit Bezirkshauptmann Dr. Walser stattgefundene Aussprache zur Realisierung diverser Forstwegprojekte, welche im Rahmen eines sachlichen und konstruktiven Gespräches erörtert wurden. Mit der bescheidmäßigen Erledigung der beantragten Zusammenschließung des Forstwegprojektes „Starkaegg Hasahüsli" im Bereich Fellimännle wird durch den Bezirkshauptmann vorerst noch zugewartet, wobei offensichtlich eine Entscheidung auch im Zusammenhang mit dem geplanten Naturpark Verwall zu sehen ist. Nach wie vor unerledigt ist die bei der Landesregierung liegende Berufung gegen den Ablehnungsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz für das Forstwegprojekt „Muttwald" am Kristberg. Der Betriebsleiter informiert weiters über die Seilkrannutzungen in den verschiedenen Revieren, wobei im laufenden Jahr der Schwerpunkt in den Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn gesetzt wird. Die vom Bgm. Wachter gewünschte Seilkrannutzung im Bereich „Schottazug" in Vandans ist für den Spätherbst vorgesehen. Pkt. 3.) Anhand von Overheadfolien wird von Ing. Bernhard Maier seine im Zuge des UNIGIS-Hochschullehrganges verfaßte Projektsarbeit über die Waldweidebelastungen in den Standeswaldungen und die dazu nötigen Vorarbeiten und Erhebungen ausführlich informiert. Eine Kurzzusammenfassung der wesentlichsten Ergebnisse dieser Projektsarbeit liegt dem Protokoll als Anlage bei. In diesem Zusammenhang wird zur geplanten Installierung von GIS-Systemen bei den Gemeinden bzw. dem Stand Montafon vorgeschlagen, gegen Ende März eine Besichtigung des bei der Gemeinde Alberschwende bereits seit längerer Zeit installierten GemGIS vorzunehmen, um vor allem über die Anwendbarkeit und die Vorteile im Praxisalltag die nötigen Informationen zu erlangen. An dieser Informationsfahrt sollen neben den Bürgermeistern auch die damit betrauten Sachbearbeiter der Gemeinden teilnehmen. -3- Pkt. 4.) Der Vorsitzende berichtet, daß die Gemeinde Vandans mit Schreiben vom 18.12.1996 mitgeteilt hat, daß aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom Mitfinanzierungsanteil über das Maßnahmenkonzept vom Beitrag für das Jahr 1996 in Höhe von S 145.667, -- ein Anteil in Höhe von S 100.000, -- als Kostenbeitrag für die im Jahre 1989 erfolgte Sanierung des Güterweges Ganeu in Abzug gebracht wird. Ergänzend dazu wird vom Vorsitzenden berichtet, daß die Gemeinde Vandans bereits mit Schreiben vom 23. Oktober 1989 das Ersuchen um Übernahme eines angemessenen Kostenbeitrages zur den für die Sanierung des Güterweges Ganeu angefallenen Aufwendungen in Höhe von S 453.000, -- vorgebracht hat. Trotz mehrmaligen Beratungen dazu ist eine Beschlußfassung über die Übernahme eines Kostenbeitrages bisher von der Forstfondsvertretung nicht gefaßt worden, da die Entscheidung immer im Zusammenhang mit der Erarbeitung einer generellen Regelung über derartige Fälle in allen Forstfondsgemeinden gesehen wurde. Aufgrund diverser Ansuchen auch aus anderen Forstfondsgemeinden wurde schließlich im Oktober 1991 ein Antrag an die Agrarbezirksbehörde dahingehend gestellt, bei der Ausarbeitung von Erhaltungskostenschlüsseln bei diversen Güterweg- bzw. Weginteressentschaften behilflich zu sein. Mit Schreiben vom 29.11.1991 hat DI Dorner als damaliger Leiter der Güterwegeabteilung die Grundsätze für die Ausarbeitung von Erhaltungskostenschlüsseln bekanntgegeben und gleichzeitig darum gebeten, daß infolge Überlastung des Sachbearbeiters eine kurzfristige Erledigung derartiger Ansuchen nicht möglich sei. In der Forstfondssitzung vom 7.12.1993 wurde u.a. auch von Bgm. Wachter wiederum der Wunsch nach Ausarbeitung eines Kostenschlüssels für die Güterweggenossenschaft Ganeu vorgebracht, zumal nach den vorhandenen Unterlagen und den Erkundigungen bei der Agrarbezirksbehörde eine montafonweit einheitliche Regelung für alle Güterweggenossenschaften oder Weginteressentschaften, an denen der Stand Montafon beteiligt ist, als nicht möglich eingestuft werden mußte. Neben mehrmaligen telefonischen Kontakten mit der Güterwegeabteilung der Agrarbezirksbehörde wurde schließlich mit Schreiben vom 20. Juni 1995 neuerlich die Bitte um Ausarbeitung von Kostenschlüsseln deponiert, wobei vorrangig die Güterweggenossenschaften Grappes in St. Gallenkirch, Ganeu in Vandans, Valschaviel in Gaschurn und Hennenkopf-Rofer in Bartholomäberg bekanntgegeben wurden. Zum besonderen Sachverhalt bei der Güterweggenossenschaft Ganeu in Vandans berichtet der Vorsitzende, daß aufgrund des Ansuchens der Gemeinde Vandans vom 18. März 1958 schließlich die Forstfondsvertretung mit Beschluß vom 27. Juli 1961 den Beitritt zur Güterweggenossenschaft Ganeu unter folgenden Auflagen beschlossen hat: a) Der Forstfonds tritt der Güterweggenossenschaft bei, beteiligt sich jedoch nicht an den Erhaltungskosten; b) Der benötigte Grund aus der Grundparzelle 991/2 in Vandans wird kostenlos für die Errichtung der Weganlage zur Verfügung gestellt; c) Pro Hektar der durch diesen Wegebau wirtschaftlich erschlossenen Waldfläche von ca. 140 ha wird ein einmaliger Baukostenbeitrag von S 100, --/ha geleistet. -4- Vom Bgm. der Gemeinde Vandans wurde damals der Forstfondsausschuß informiert, daß der Forstfonds durch seine Mitgliedschaft das Recht erhält, jederzeit Holz oder andere Wirtschaftsgüter unentgeltlich über den Güterweg zu befördern, wobei dieses Recht auch den Holzbezugsberechtigten zusteht. Weiters wurden in diesem Zusammenhang lt. Beschluß der Gemeindevertretung Vandans vom 18.9.1961 der durch den Beitrag von S 100, -- pro ha Waldfläche nicht gedeckte Teil der Baukosten sowie die gesamten Erhaltungskosten für die Weganlage von der Gemeinde Vandans übernommen. Zwischenzeitlich haben mit den Vertretern der Güterweggenossenschaft, der Gemeinde Vandans, der Agrarbezirksbehörde Bregenz und des Standes Montafon bereits mehrere Besprechungen zur Ausarbeitung eines neuen Kostenschlüssels stattgefunden. Im Zuge der dazu nötigen Vorarbeiten wurden von Förster Maier die in den vergangenen Jahren durch die Errichtung neuer Forststraßen bzw. Güterweganlagen im Bereich Ganeu und Schandang tatsächlich erschlossene Waldfläche mit 146 ha ermittelt, was somit fast ident ist mit der im Zuge der Gründung der Güterweggenossenschaft Ganeu angenommenen Waldfläche von 140 ha. Durch den nun in Ausarbeitung befindlichen neuen Kostenschlüssel sollen die tatsächlichen Verhältnisse entsprechend berücksichtigt werden, so daß im Sinne der Grundsätze der Agrarbezirksbehörde alle Mitglieder entsprechend ihrem Nutzen aus dem Güterweg zur Erhaltung der Weganlage beitragen, womit auch die durch die Weganlage erschlossenen Maisäß- u. Ferienhäuser auf Ganeu und Schandang in die Erhaltungskosten eingebunden werden sollen. Bgm. Wachter erläutert dazu, daß nach Einholung rechtlicher Erkundigungen festzustellen ist, daß der Stand Montafon lediglich mit der zu Beginn der Weganlage liegenden Grundparzelle 991/2 Mitglied der Genossenschaft ist und dies eine relativ kleine Waldfläche darstellt. Nach seiner Beurteilung besitzt der Stand Montafon somit keine weitergehenden Rechte, da bei rechtlicher Würdigung die Bestimmungen des Bescheides allenfalls gefaßten Beschlüssen vorgehen. Die Gemeindevertretung Vandans hat im Jahre 1961 beschlossen, daß die Erhaltungskosten durch die Gemeinde übernommen werden. Zwischenzeitlich sind im Bereich der Güterweganlage auf Ganeu wesentliche Änderungen eingetreten, zumal in den letzten Jahrzehnten ca. 60 Ferienhausobjekte dazugekommen sind. Von der Gemeinde Vandans ist nun auch beabsichtigt, eine Änderung des Erhaltungsschlüssels herbeizuführen, zumal aufgrund den geänderten Verhältnissen die seinerzeitigen Voraussetzungen den heutigen Verhältnissen in keiner Weise mehr entsprechen und die gänzliche Übernahme der Erhaltungskosten durch die Gemeinde nicht länger zu verantworten ist. Von der Gemeinde wird daher die Ausarbeitung eines neuen Erhaltungskostenschlüssels ausdrücklich begrüßt und unterstützt. Die Gemeinde Vandans hat im Jahre 1989 eine Großsanierung der Weganlage mit Gesamtkosten von S 453.000, — vorgenommen, zwischenzeitlich sind weitere Sanierungen mit jeweils Gesamtkosten von etwas über S 200.000, -- erfolgt, welche ebenfalls zur Gänze von der Gemeinde Vandans finanziert wurden. Außer dem von der Wildbach- u. Lawinenverbauung übernommenen Anteil von ca. S 105.000, -- sowie dem von der Vorarlberger Illwerke AG im Zuge der Errichtung der Hüttenkopfbahn für Transporte geleisteten Erhaltungsbeitrag wurden bisher sämtliche Instandhaltungskosten von der Gemeinde Vandans getragen. -5- Durch die Erschließung der Standeswaldungen in den vergangenen Jahren wurde daher mit Schreiben vom Jahre 1989 der Stand Montafon ersucht, zu den angefallenen Sanierungskosten einen angemessenen Kostenbeitrag zu leisten, zumal in den vergangenen Jahrzehnten dazu mit Ausnahme kleinerer Materialbeistellungen keine Beiträge aufgebracht wurden. Nachdem nun über dieses Ansuchen seit diesem Zeitpunkt keine Entscheidung durch den Stand Montafon ergangen ist, wurde von der Gemeindevertretung in der Sitzung im Dezember 1996 einstimmig beschlossen, vom Mitfinanzierungsanteil der Gemeinde Vandans zum Maßnahmenkonzept einen Anteil in Höhe von S 100.000, -- für die Sanierung der Weganlage einzubehalten. Bgm. Mag. Stemer erläutert seinerseits die während seiner Amtszeit als Standesrepräsentant in dieser Angelegenheit unternommenen Bemühungen und zeigt Verständnis für die Haltung von Bürgermeisterkollegen Wachter, zumal er durch einen Beschluß der Gemeindevertretung daran gebunden ist. Andererseits äußert Bgm. Mag. Stemer jedoch große Bedenken, die seinerzeitigen Beschlüsse zu annullieren, zumal damit auch Präjudizfolgen bei anderen Güterweggenossenschaften in allen Forstfondsgemeinden zu befürchten sind. Bgm. Mag. Stemer warnt vor einer Aufweichung des Finanzierungskonzeptes für die Bewirtschaftung der Standeswaldungen, da damit auch die große Gefahr einer Einstellung der Beitragsleistungen durch die anderen Finanzierungspartner wie Seilbahnen, Vlbg. Illwerke und das Land verbunden ist. Die Forstfondsbürgermeister als Vertreter ihrer Gemeinden im Stand Montafon müssen sich der hohen Verantwortung für die langfristige Sicherung der Schutz- und Bannwälder bewußt sein und haben in dieser Funktion eine hohe gesamttalschaftliche Verantwortung wahrzunehmen. Andererseits sind aber auch die in den letzten Jahrzehnten erfolgten Änderungen im Einzugsbereich der Güterweganlage Ganeu durch neue Erschließungen von Waldflächen entsprechend zu berücksichtigen, so daß die beabsichtigte Erstellung eines neuen Erhaltungskostenschlüssels, in welchen alle Nutznießer entsprechend ihrem Vorteil eingebunden sind, ausdrücklich begrüßt wird. Bgm. Sandrell mißt der Tatsache, daß die erhofften Einnahmen in den Voranschlägen der letzten Jahre der Gemeinde Vandans aufgenommen waren, keine besondere Bedeutung bei, zumal damit präjudizielle Folgen für alle Forstfondsgemeinden geschaffen würden und in weiterer Folge die Finanzierung des Maßnahmenkonzeptes gefährdet wäre. Andererseits beurteilt er aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes eine angemessene Beitragsleistung in der Höhe des erhofften Beitrages von S 100.000, — aufgrund der Tatsache, daß für die bisherigen Sanierungen die Gesamtkosten von der Gemeinde Vandans übernommen wurden, als vertretbar. Vom Betriebsleiter wird in seiner Wortmeldung festgehalten, daß die damaligen Beschlüsse bei der Gesamtbeurteilung der Erhaltungsfrage nicht außer acht gelassen werden können, er zeigt andererseits aber auch Verständnis, daß aufgrund den geänderten Verhältnissen die Regelung auf eine neue Basis gestellt werden soll. Die Vorgangsweise des Einbehaltes von Baukostenbeiträgen durch Beschluß der Gemeindevertretung wird aus seiner Sicht gleichfalls abgelehnt, zumal die Folgeerscheinungen für das Maßnahmenkonzept sich langfristig sehr negativ auf die Schutzwaldbewirtschaftung in den Forstfondsgemeinden auswirken könnte. Der Betriebsleiter weist auf die angespannte budgetäre Situation der Forstwirtschaft insgesamt hin, so daß bei einer Kürzung der finanziellen Mittel die Schutzwaldbewirtschaftungsmaßnahmen entsprechend reduziert werden müßten und somit langfristig negative Folgewirkungen zu erwarten sind. -6- Der Betriebsleiter weist zudem nochmals auf die Verantwortung der Bürgermeister in ihrer Funktion als Eigentümervertreter der Gemeinden hin. Er zeigt Verständnis, daß von der Gemeinde Vandans eine gänzliche Kostenübernahme nicht verlangt werden kann und damit für die Zukunft durch einen von der Agrarbezirksbehörde ausgearbeiteten Kostenschlüssel eine faire Regelung geschaffen wird, bei welcher alle Berechtigten entsprechend ihrem Vorteil für die Erhaltung der Weganlage beitragen. Der Betriebsleiter weist aber auch darauf hin, daß in der Gemeinde Vandans in den vergangenen Jahren hohe Investitionen in die Waldbewirtschaftung getätigt wurden und durch die Beschlußfassung in der Gemeinde Vandans die weitere Finanzierung des Maßnahmenkonzeptes und damit die Aufbringung von ca. S 3 Mio. jährlichen Mitteln für die Waldbewirtschaftung gefährdet werden könnte. Bgm. Bitschnau beharrt darauf, daß seinerzeitige Beschlüsse eingehalten werden und somit vom Stand Montafon bereits damals eine Beitragsleistung für die heute tatsächlich erschlossene Waldfläche erbracht wurde. Bei einer Zustimmung für die Forderung der Gemeindevertretung Vandans befürchtet er Folgewirkungen für den Forstfonds, zumal in allen Gemeinden rückwirkende Forderungen für Beitragsleistungen bei verschiedenen Weganlagen gemacht werden könnten. Bgm. Wachter weist weiters daraufhin, daß im Jahre 1975 der Bereich „Haggen" dazugekommen und im Jahre 1984 durch die Erschließung im Bereich „Schandang" eine weitere Ausweitung erfolgt ist. Leider ist damals eine rechtlich einwandfreie und klare Einbindung der Güterweggenossenschaft Schandang in die Güterweggenossenschaft Ganeu unterblieben. Im Zuge der anschließenden Diskussion wird die bereits in die Wege geleitete Ausarbeitung eines neuen Erhaltungskostenschlüssels zustimmend zur Kenntnis genommen. Grundsätzlich wird die Möglichkeit gesehen, im Zuge der Zustimmung zu einem neuen Erhaltungskostenschlüssel aufgrund der Tatsache, daß bisher die Instandhaltungskosten zur Gänze von der Gemeinde Vandans übernommen wurden, für die zurückliegenden Jahre einen einmaligen Kostenbeitrag in Höhe des erhofften Beitrages von S 100.000, -- zu übernehmen. Bgm. Rudigier nimmt ab 15.35 Uhr an der Sitzung teil. Bgm. Rudigier deponiert in diesem Zusammenhang nochmals den Wunsch, daß für die Güterweggenossenschaft „Grappes" ebenfalls eine Anpassung des Erhaltungsschlüssels notwendig ist, zumal durch zusätzliche Forstwegebauten in den vergangenen Jahren die Benützung der Güterweganlage durch den Stand Montafon zugenommen hat. Er verlangt keine rückwirkende Beitragsleistung, jedoch für die Zukunft soll entsprechend dem Nutzen eine klare Regelung erarbeitet werden. Schließlich wird einvernehmlich vereinbart, daß mit der Entscheidung über den Antrag der Gemeinde Vandans vorerst zugewartet wird und eine neuerliche Diskussion darüber im Zuge der Ausarbeitung des neuen Erhaltungskostenschlüssels erfolgen soll. Bgm. Wachter sichert zu, die Frage nochmals in der Gemeindevertretung Vandans zu beraten und ersucht daher um eine Vertagung der Entscheidung in der heutigen Sitzung. Von der Standesverwaltung wird das Ersuchen um Ausarbeitung eines aktuellen Erhaltungskostenschlüssels für div. Güterweggenossenschaften neuerlich bei der Agrarbezirksbehörde wie auch bei LR Schwärzler deponiert. -7- Pkt. 5.) a) Versteigerung Josef Wachter, Vandans, am 11. März 1997 Der Vorsitzende berichtet, daß im Zuge dieser Versteigerung u.a. die Partie „B", bestehend aus diversen Waldparzellen mit einer Gesamtfläche von 51.435 m2 zur Veräußerung gelangt. Die Grundparzellen bilden eine gesamte Einheit und liegen im oberen Bereich am Geißberg, unterhalb der Alpe Fahren. Sie grenzen an zwei Seiten an den Standeswald, womit sich eine vorteilhafte Arrondierungsmöglichkeit ergeben würde. Bei diesen Grundparzellen handelt es sich allerdings um ein steiles, felsiges Mahd mit kleinen Waldbestockungen im Randbereich und dazwischenliegenden Jungwuchsbereichen, welche allerdings fast jährlich von der Lawine mitgenommen werden. Die Bestockung besteht großteils aus nicht hiebreifen Buchen und Fichten. Aufgrund der Örtlichkeit wurde der Gesamtwert mit S 102.870, -- (S 2, --/m2) geschätzt, der Ausrufpreis beträgt S 68.580, --. Im Falle eines Mitbietens bei der Versteigerung ist ein Vadium von S 10.287, -- zu hinterlegen. Es werden zunächst die 3 ausgeschriebenen Partien A, B u. C im Einzelnen versteigert und sodann die 3 Partien als Ganzes, wobei die Zuschlagserteilung an den Meistbietenden erst dann erfolgt, wenn feststeht, welche Versteigerungsart das höchste Meistbot ergeben hat. Bgm. Wachter berichtet, daß auch die Gemeinde Vandans Überlegungen zu einer Teilnahme an der Versteigerung angestellt hat, eine Teilnahme von ihr jedoch nur dann erfolgt, wenn der Stand Montafon kein Interesse an diesen Parzellen zeigt. Aufgrund der Tatsache, daß durch den Erwerb eine Arrondierung geschaffen werden kann, wird der Vorsitzende einstimmig ermächtigt, bei der Versteigerung für die Partie B mit einer Gesamtfläche von 51.435 m2 bis zu einem Gesamtwert von max. S 100.000, -mitzubieten. b) Waldangebot von Rechtsanwalt Dr. Edgar Düngler Rechtsanwalt Dr. Düngler hat die im Alleineigentum von Emil Ganahl aus Schruns stehenden Waldparzellen 1513, 1514/1, 1514/2 und 1516 in Silbertal (EZ 259) mit einer Gesamtfläche von 11.664 m2 zum Kauf angeboten und um Unterbreitung eines Angebotes ersucht. Die Grundbuchseinlage ist mit mehreren Pfandrechten belastet, so daß zur Vermeidung einer zwangweisen Verwertung neben dem Verkauf von weiteren Grundflächen u.a. auch der Verkauf dieser Waldparzellen vorgenommen werden soll. Die Waldparzellen sind weiters mit der Dienstbarkeit der Ziegenweide für die Ziegenweideinteressentschaft Ganletsch in Silbertal belastet. Sämtliche 4 Waldparzellen grenzen an den Standeswald an, wobei vom Betriebsleiter aufgrund der Lage und der Bestockung ein Kaufpreis von max. S 3, ~/m2 als vertretbar beurteilt wird. Aufgrund des vorgelegten Sachverhaltes und der Tatsache, daß die Waldparzellen ebenfalls an den Standeswald angrenzen, wird ein Angebot für die 4 Waldparzellen mit der Gesamtfläche von S 11.664 m2 von pauschal S 40.000, -- unterbreitet, wobei in diesem Pauschalpreis sämtliche Kosten für die Vertragserstellung, die Einholung der erforderlichen Bewilligungen und die pfandlastenfreie Übergabe samt Grundbuchsgesuch enthalten sind. Lediglich die Grunderwerbsteuer sowie die mit der Verbücherung verbundenen Eintragungsgebühren werden vom Stand Montafon übernommen. -8- c) Waldangebot von Rudigier Robert, Bartholomäberg Rudigier Robert hat dem Stand Montafon die Waldparzellen 1335, 1336, 1337, 1338 sowie die Bp. 395/2 in Silbertal (EZ 173), welche er im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens nach seinem verstorbenen Vater in das Alleineigentum übernommen hat, mit einer Gesamtfläche von 10, 95 ha zum Kauf angeboten. Die Waldparzellen befinden sich talauswärts des Fellimännles in Silbertal und grenzen nicht direkt an den Standeswald an, da sie noch durch eine weitere im Privateigentum befindliche Waldparzelle mit einer Fläche von ca. 5 ha vom Standeswald getrennt sind. Eine Nutzung der Waldungen ist nur mit Seilkrananlagen möglich, da derzeit eine Straßenerschließung nicht gegeben ist. Nach Mitteilung des Betriebsleiters stellt die Seilkrannutzung allerdings kein Problem dar. Aufgrund der Örtlichkeit der Waldparzellen und der noch im Detail zu erhebenden Bestückung wird vom Betriebsleiter ein Kaufpreis von 8-12 Schilling pro m2 für realistisch und wertentsprechend beurteilt. Aufgrund des vorgebrachten Sachverhaltes wird einstimmig beschlossen, daß der Stand Montafon Interesse am Erwerb dieser Waldparzellen zeigt, wobei vom Betriebsleiter die exakten Erhebungen zur Ermittlung des Wertes aufgrund der gegebenen Bestückung noch vorzunehmen sind. Insgesamt wird jedoch ein Kauf nur dann für möglich erachtet, wenn durch Nutzungen ein Großteil des Kaufpreises hereingebracht werden kann. Die definitive Entscheidung wird nach Vorliegen der weiteren Entscheidungsunterlagen getroffen. Pkt. 6. - Allfälliges: a) Der Betriebsleiter informiert, daß von der Lehrlingsabteilung der Fa. Blum in Höchst Ende Juni wieder 20 Lehrlinge für 2 Tage für ein Brückenprojekt in den Montafoner Gemeinden zur Verfügung stehen würden. Er ersucht daher die Bürgermeister um Unterbreitung entsprechender Vorschläge, damit die weiteren Abklärungen mit der Fa. Blum vorgenommen werden können. b) Bgm. Bitschnau berichtet, daß von der Gemeinde Tschagguns im Ortszentrum die Errichtung einer Fernwärmeversorgung mit einer Leistung von 1 MW geplant ist, wofür pro Jahr ca. 2.000 srm Hackschnitzel benötigt würden. Durch die Errichtung dieser Biomasseanlage könnten gleichzeitig auch die Spreißelholzabfälle der heimischen Sägewerke mitverwertet werden, so daß in der Folge unnötige Transporte nach Tirol bzw. in die Schweiz entfallen könnten. Bgm. Bitschnau ersucht den Stand Montafon um Abklärung der Frage hinsichtlich der Liefergarantie und der Qualität der Hackschnitzel für die Biomasseheizung, da dies für die künftigen Entscheidungen eine wesentliche Vorfrage darstellt. Aufgrund den vorläufigen Kostenberechnungen werden die Energiekosten mit 0, 65 Groschen/kW beziffert, welche mit einem maximalen Hackschnitzelpreis von S 130, —/srm erzielt werden könnten. Vom Betriebsleiter wird die Lieferung von Hackschnitzeln grundsätzlich positiv beurteilt, andererseits sind jedoch aufgrund der derzeitigen Marktverhältnisse Hackschnitzelpreise in einer Größenordnung von ca. 200, — bis 250, -- für eine Kostendeckung erforderlich. Eine langfristige Lieferzusage zu nicht kostendeckenden Tarifen wird von ihm aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen negativ beurteilt -9- Allerdings ist die künftige Preisentwicklung insgesamt auch stark davon abhängig, welche Entwicklungen auf dem Energiesektor, insbesondere im Bereich des Heizölreises, bzw. generell in der Besteuerung umweltschädlicher Energieträger eintreten werden. Die Standesverwaltung wird ermächtigt, mit der Gemeinde Tschagguns die weiteren Abklärungen und Verhandlungen in dieser Angelegenheit vorzunehmen. c) Bgm. Rudigier ersucht nochmals um Bekanntgabe jener Forstwege, welche im Zuge von künftigen Mountainbikerouten mitbenutzt werden können. Dazu wird vom Betriebsleiter neuerlich deponiert, daß großteils nicht die Bereitsteilung von Forstwegen einer Abklärung bedarf, sondern vorrangig die Zustimmung von Güterweggenossenschaften zur Mitbenützung deren Güterweganlagen erforderlich ist. Vom Betriebsleiter werden die dazu in Frage kommenden Forstwegprojekte im Gemeindegebiet St. Gallenkirch im Detail bekanntgegeben. Um 16.30 Uhr schließt der Vorsitzende die Forstfondssitzung und bedankt sich bei allen Bürgermeisterkollegen für die Teilnahme. Schruns, 19. Februar 1997 Schriftführer: Forstfondsvertretung: