19851001_FF_002

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 14:02
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1985-10-01
Erscheinungsdatum 1985-10-01
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND_MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 1. Oktober 1985 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 2. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 23. September 1985 nehmen an der auf heute 9.15 Uhr einberufenen Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister LAbg. Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn ab 9.40 Uhr während der Behandlung von TO 2; Bürgermeister ÖkRat. Erwin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Ernst Marlin, Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch; Gottfried Schapler, Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans; Betriebsleiter: Dipl. Ing. Guido Scheier; Entschuldigt: Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Schriftführer: Sekr. Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 9.20 Uhr die Sitzung, begrüßt die anwesenden Standesvertreter und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Zur Behandlung steht nachfolgende TAGESORDNUNG 1. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift der 1. Sitzung vom 18. Juni 1985; 2. Holzbezugsrecht für Wohnhaus Vandans Nr. 50 - Bp. 172; 3. Beteiligung am Forstweg "Gsteinerwald" / Buchen in Silbertal; 4. Schadholzaufarbeitung im Bereich Bärenwald - Gweiltobel in der Gemeinde St. Gallenkirch; 5. Vorstellung verschiedener Wegprojekte und Festlegung eines Zeitplanes für deren Verwirklichung; 6. Abschluß der Dienstbarkeitsverträge mit den Seilbahngesellschaften; 7. Anschaffung eines neuen Kopiergerätes; 8. Personalangelegenheiten; 9. Kostenbeitrag für Verbesserung des Schlittweges Natsch-Vermolatobel in Schruns; 10. Kostenbeitrag ah Grenzfeststellung Bereich Glavadiel-Rüthi in Vandans; 11. Ansuchen der Eheleute J. und G. Friedl, St. Anton um Grundabtretung im Bereich Almahüsli in St. Anton; 12. Berichte und Allfälliges; -2- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift der 1. Sitzung vom 18. Juni, welche allen Forstfondsvertretern zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) Der Standessekretär berichtet über eine Anfrage von Dipl. Ing. Viktor Rinderer, Bludenz bezüglich des Holzbezugsrechtes des Wohnhauses Nr. 50 (Bp. 172) in Vandans, welches er im Zuge einer Erbteilung vor einigen Jahren übernommen hat. Das Wohnhaus ist nach Aussage des Eigentümers in einem äußerst desolaten Zustand, sodaß eine Sanierung mit vertretbaren Kosten auch aus bautechnischer Sicht nicht mehr möglich ist. Seitens der Gemeinde Vandans werde auf einen Abbruch des Objektes gedrängt. Der Eigentümer wäre hiezu bereit, er will allerdings vorher die Frage einer weiteren Einforstung des Gebäudes geklärt wissen und hat bereits mündlich einen Antrag auf Übertragung des Holzbezugsrechtes für einen späteren Neubau dieses Wohnhauses eingebracht. Hiezu verweist der Vorsitzende auf die Bestimmungen des § 2 des geltenden Holzbezugsstatutes, wonach für jene Gebäude, die nach dem Jahre 1882 an Stelle endgültig eingegangener eingeforsteter Gebäude errichtet werden und Eigentum von Standesbürgern sind, sowie der Landwirtschaft dienen, der Bezug von Bau- und Nutzholz zur Instandhaltung jeweils von der von Fall zu Fall durch die Standesvertretung nach Anhörung und gutachtlicher Äußerung der betreffenden Gemeinde zu erteilenden Bewilligung abhängig ist. Die vorzitierte Bestimmung des Holzbezugsstatutes wird im Rahmen einer ausführlichen Diskussion eingehend erörtert und deren inhaltliche Bedeutung erläutert. Der § 2 des Holzbezugsstatutes stellt klar fest, daß alle vor dem Jahre 1882 errichteten Gebäude eingeforstet sind, Bei einer Bauführung nach diesem Stichtag müssen die im Statut vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt sein. Im gegenständlichen Falle gilt das Gebäude bei einer Instandsetzung des noch bestehenden Objektes weiterhin als eingeforstet, im Falle eines Abbruches und dem späteren Wiederaufbau treten die Bestimmungen des Holzbezugsstatutes in Kraft und gelten die darin geforderten Voraussetzungen als nicht mehr gegeben. Die Forstfondsvertretung tritt für eine klare Einhaltung der Bestimmungen des Holzbezugsstatutes ein und will aus präjudiziellen Gründen keine Ausnahmen vom bestehenden Auslegungsgrundsatz erteilen. Es wird somit über Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen, daß im Falle des Abbruches des Objektes die weitere Einforstung des Gebäudes nicht mehr gegeben ist, da die hiefür notwendigen Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind. Im Falle einer allenfalls noch möglichen Instandsetzung des Objektes wäre der erforderliche Holzbedarf mit den hiezu geforderten Planunterlagen bei der Bedarfsanmeldung geltend zu machen und hierüber durch die Gemeindeholzkommission unter Berücksichtigung des Holzbezugsstatutes zu entscheiden (einstimmiger Beschluß). -3- Pkt. 3.) Der Vorsitzende berichtet über das Wegprojekt "Gsteinerwald" in Silbertal. Mehrere Privatwaldbesitzer, welche eine Bringungsgenossenschaft gebildet haben, beabsichtigen zur Erschließung ihrer Privatwaldungen in der Parzelle Buchen einen Forstweg zu errichten, welcher vom bereits bestehenden Forstweg in nordwestlicher Richtung abzweigt und mit einer Länge von ca. 350m mit einem Umkehrplatz auf der Standesparzelle Gp. 723/1 endet. Der Vorsitzende berichtet, daß eine Besichtigung an Ort und Stelle die Notwendigkeit einer Mitbeteiligung des Standes Montafon aufgezeigt hat, da unmittelbar angrenzend an die Privatwaldungen ein Ries unterfangen werden kann und später gleichfalls eine Weiterführung des Forstweges zur Erschließung des Standeswaldes möglich ist. Der Vorsitzende stellt fest, daß die jetzt gegebene Möglichkeit einer Mitbeteiligung unbedingt wahrgenommen werden sollte. Auf Rücksprache mit den Mitgliedern der Weggenossenschaft haben diese ihre Zustimmung zur Mitbenützung des Forstweges durch den Stand Montafon unter nachstehenden Bedingungen erteilt: a) Als Baukostenbeitrag ist ein Beitrag von S 60.000, -zu leisten; b) Ab der Grundgrenze der Privatwaldungen sind die für den Bau des Weges auf Standesgrund (Länge ca. 30-40m) anfallenden Baukosten zur Gänze durch den Stand Montafon zu tragen; c) Das an die Privatwaldungen angrenzende Ries auf Standesgrund muß unentgeltlich durch die angrenzenden Grundbesitzer mitbenutzt werden dürfen; d) Von den anfallenden Wegerhaltungskosten bis zum Haus Nr. 159 sind durch den Stand Montafon 40% zu übernehmen. Nach eingehender Beratung wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen, die Verlängerung des Weges um ca. 40 m mit Errichtung eines Umkehrplatzes vorzunehmen (die Landschaftsschutzbewilligung wurde bis zu diesem Endpunkt bereits im Zuge des Behördenverfahrens erteilt). Die Punkte a) bis c) wie vorhin erwähnt werden ebenfalls einstimmig genehmigt, zu den Wegerhaltungskosten wird beschlossen, daß vorerst auf Grund der Länge des Weges auf Standesgrund vorerst lediglich 30% übernommen werden. Im Falle der später geplanten Verlängerung des Weges werden 40% der Erhaltungskosten als angemessen erachtet und diesen auch zugestimmt. Dem Stand Montafon muß auch bei einer Weiterführung des Forstweges die Mitbenützung des gegenständlichen Wegstückes über Privatgrund bei Anerkennung der aufgezählten Bedingungen gestattet sein. Pkt. 4.) Der Vorsitzende berichtet über die Schadholzsituation im Bärenwald in St. Gallenkirch und die umfangreichen Bemühungen zur Aufarbeitung und zum Abtransport dieses Schadholzes. Er berichtet gleichzeitig auch über die erfolgten Begehungen mit Vertretern der Wildbachverbauung unter Beiziehung der Unterlieger. Der Vorsitzende stellt ausdrücklich fest, daß die Sorge der Unterlieger um die Erhaltung ihres Schutzwaldes berechtigt ist und teilt den Anwesenden mit, daß in den bisherigen Gesprächen auch darauf Rücksicht genommen wurde. -4- Zur Schadholzaufarbeitung wurde bisher in mehreren Gesprächen und Begehungen mit den betroffenen Grundeigentümern ein 16 Punkte umfassendes übereinkommen vereinbart, in welchem den vorgebrachten Wünschen der Grundeigentümer nach Möglichkeit entsprochen wurde. Durch Herrn Heinrich Kieber wurde nunmehr über Anratung seines Rechtsanwaltes die Aufnahme eines zusätzlichen Punktes gefordert, dessen Formulierung und inhaltliche rechtliche Deutung auch bei größtmöglichem Entgegenkommen des Standes Montafon nicht mehr akzeptiert werden kann. Der Stand Montafon wäre für höhere Gewalt oder einen zufällig eintretenden Schaden am Vermögen der Grundbesitzer nur dann nicht verantwortlich, sofern die Schadensursache oder eine Mitursache nicht die im Übereinkommen angeführten Schadholzaufarbeitung ist. Diese Formulierung wird nach eingehender Beratung einhellig als nicht annehmbar beurteilt. Nach eingehender Beratung sichert Bgm. Rudigier eine nochmalige Rücksprache mit Herrn Kieber Heinrich mit dem Bemühen um Anerkennung des bisher verfaßten Übereinkommens zu. Sollte dies binnen einer Woche nicht zu einem Ergebnis führen, so wird einstimmig beschlossen, daß bei der Behörde nach den Bestimmungen des Forstgesetzes ein Bringungsrecht zu beantragen ist. Ob eine Schadholzaufarbeitung im laufenden Jahr auf Grund der immer wieder auftretenden Schwierigkeiten noch möglich sein wird, wird angesichts der Jahreszeit eher in Zweifel gezogen. Im Zusammenhang mit der Schadholzaufarbeitung und der anschließend geforderten und auch als notwendig erkannten Wiederaufforstung der Freiflächen entwickelt sich eine ausgiebige Diskussion über den Wildstand in diesem Gebiet. Von allen, die die Wildsituation in diesem Gebiet kennen, wird einheitlich die Meinung geäußert, daß der Wildstand eindeutig zu hoch ist, wenngleich die Aussagen von der Jagdseite das Gegenteil behaupten. Bürgermeister LAbg. Rudigier sichert die volle Unterstützung im Bemühen um eine Reduzierung des Wildstandes bzw. in der Schaffung einer Wilddichte, welche das Aufkommen der Naturverjüngung wieder ermöglicht, zu. Pkt. 5.) Durch den Betriebsleiter werden die von ihm während den Sommermonaten ausgearbeiteten Wegprojekte erläutert und die wesentlichsten Kennziffern hinsichtlich Baukosten und Wirtschaftlichkeit bekanntgegeben. a) Forstweg Graps - Sanüel: Länge 1.360, --m / Höhendifferenz 95 m erschlossene Waldfläche ca. 28 ha mit ca. 9.500 lfm Vorrat; Kosten: ca. S 1.360.000, — entsprechend S 1.000/lfm oder S 143/fm oder S 48.571/ha; Dieser Forstweg wurde bei der Behörde zur Erteilung der rechtlichen Bewilligungen nach dem Forst- und Landschaftsschutzgesetz bereits Ende August eingereicht. -5- b) Forstweg Seggeswald - Blasblei in St. Gallenkirch: Länge 2.300m erschlossene Waldfläche ca. 87 ha Wirtschafts- und ca. 52 ha Schutzwald mit ca. 34.000 fm Vorrat; Kosten: ca. S 3.450.000, — entsprechend S 1.500/lfm oder S 102/fm oder S 24.820/ha; c) Forstweg Schattawald II in Silbertal: Länge 4.800m, Höhendifferenz ca 500m; erschlossene Waldfläche ca. 56 ha mit Vorrat von ca. 20.000 fm; Kosten: ca. S 6.240.000, — entsprechend S 1.300/lfm oder S 312/fm oder S 111.429/ha; d) Horaweg in Tschagguns: Länge 1.700m; erschlossene Waldfläche ca. 35 ha mit ca. 6.000 fm; Kosten: S 1.020.000, — entsprechend S 600/lfm oder S 170/fm oder S 29.14 3/ha; Zum Projekt Hora berichtet der Vorsitzende, daß dieses bei der mündlichen Verhandlung sowohl vom Landschaftsschutzanwalt als auch vom Amtssachverständigen für Natur- und Landschaftsschutz abgelehnt wurde, weil sich im Gebiet Hora eine seltene Rauhfußhühnerpopulation befindet, welche im Biotopinventar von Dozent Dr. Grabher als schützenswert eingestuft ist. Hiezu berichtet der Betriebsleiter weiter, daß vergangene Woche eine neuerliche Begehung mit Dr. Grabher und der Behörde stattgefunden hat, desgleichen soll noch ein Gutachten von einem Schweizer Fachexperten auf dem Gebiet der Vogelkunde eingeholt werden. Wie der Vorsitzende auf Grund einer Rücksprache mit der Behörde weiters mitteilt, ist lediglich für eine Weglänge von ca. 700m mit einer Bewilligung zu rechnen. Diese Entwicklung wird von der Forstfondsvertretung mit einigem Mißfallen zur Kenntnis genommen, da ohne entsprechende Erschließung der Wälder eine ordentliche Bewirtschaftung nicht möglich ist. Es wird die Auffassung vertreten, daß bei einer Einschränkung der Bewirtschaftungsmöglichkeit durch die öffentliche Hand die dem Grundeigentümer erwachsenden Erschwernisse und Mehrkosten abzudecken sind. Vorerst ist das Ergebnis des Behördenverfahrens abzuwarten. e) Harzawalderschließung in Gaschurn: Der Betriebsleiter berichtet, daß das Harzawaldprojekt in Ausarbeitung ist. Eine Trassierung wurde bereits vorgenommen, die Projektausarbeitung muß allerdings erst vorgenommen werden. Die vorläufige Trassierung ergibt eine Länge von ca. 4, 8 km mit Gesamtkosten von ca. S 1.200.000, —. Vom forstwirtschaftlichen Gesichtspunkt wird dieser Weg als dringend beurteilt, Bmg. Sandrell ersucht gleichfalls um eine baldige Realisierung, da die sonnseitigen Wälder einer dringenden Schonung in den nächsten Jahren bedürfen. f) Forstweg Dürrwald - Alpgues in Silbertal: Hier liegt ebenfalls nur eine generelle Trassierung vor, die Länge beträgt ca. 2, 6 km mit geschätzten Kosten von S 2, 6 Mio. -6- Der Betriebsleiter teilt weiters mit, daß bei den Projekten Schattawald und Harzawald auf Grund getätigter Aussagen der Widerstand des Landschaftsschutzes zu erwarten sein wird. Bgm. Wekerle weist nochmals auf die Forstführung des Theußtobelweges zur Erschließung des Bargawaldes hin. Durch den Betriebsleiter wird dieses Projekt auf Grund der Geländegegebenheiten als nicht problematisch beurteilt. Der Betriebsleiter weist weiters auf das Projekt Grandau in St. Gallenkirch hin, wo bisher eine Realisierung an der der Zustimmung der Grundeigentümer gescheitert ist. Hiezu stellt Bgm. Rudigier fest, daß demnächst eine Versammlung der Ausschlagbesitzer stattfindet und eine Zustimmung in Aussicht steht. Eine abschließende Beurteilung der Dringlichkeit durch den Betriebsleiter ergibt, daß neben dem bereits eingereichten Projekt Sanüel, das Projekt Seggeswald als nächster Weg sowie der Harzawaldweg auf Grund der forstwirtschaftlichen Beurteilung und Dringlichkeit verwirklicht werden sollten. Zur Finanzierung teilt der Vorsitzende mit, daß ein Landesbeitrag von mindestens 40% bis maximal 50% der Baukosten mündlich zugesichert wurde, weiters können bis zu 80% der Gesamtkosten AIK-Kredite mit einer Laufzeit von 10 Jahren und einem Zinszuschuß von ca. 36% in Anspruch genommen werden. Die vorgestellten Projekte werden zur Kenntnis genommen, es sollen die rechtlichen Voraussetzungen zu deren Verwirklichung geschaffen werden. Über die Finanzierung ist im Einzelfall durch die Forstfondsvertretung zu entscheiden. Pkt. 6.) Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, daß der Abschluß der Dienstbarkeitsverträge mit den Seilbahngesellschaften baldmöglichst vorgenommen werden muß. Es wurden hiezu die noch ausstehenden Flächenermittlungen in Auftrag gegeben und liegen großteils bereits vor. Ebenso werden Gutachten über die forstwirtschaftliche Beurteilung der Grundinanspruchnahme eingeholt, welche in die künftigen Verhandlungen einzubeziehen sein werden. Sobald die erforderlichen Unterlagen zur Gänze vorliegen, soll der bereits bestellte Unterausschuß zu einer ersten Sichtung und Beratung der Unterlagen einberufenen werden, um daran anschließend die Verhandlungen mit den Seilbahngesellschaften aufzunehmen und schlußendlich die Genehmigung der Verträge durch den Forstfondsausschuß herbeiführen zu können. Von der Forstfondsvertretung wird der baldige Abschluß der Dienstbarkeitsverträge für notwendig beurteilt, da eine unentgeltliche Grundbenützung sicherlich nicht mehr länger verantwortet werden könnte. Der Vorsitzende bringt den Abschluß dieser Verträge aber auch in Zusammenhang mit den notwendigen Erschließungsmaßnahmen in den kommenden Jahren, da die aus den Dienstbarkeitsverträgen vereinnahmten Entgelte hiefür dringend benötigt werden. Der Bericht und die geplante weitere Vorgangsweise werden zustimmend zur Kenntnis genommen. -7- Pkt. 7.) Der Vorsitzende erläutert die Überlegungen zur Anschaffung eines neuen Kopiergerätes mit Übernahme des vorhandenen Kopiergerätes durch den Heimatschutzverein für das Heimatmuseum. Er stellt die eingeholten Angebote vor, wonach folgende Preise offeriert wurden: 1. Fa. Hilar Holzer, Fußach: Toshiba Kopierautomat PPC 5511 - Behördennachlaß Nettokaufpreis S 69.500, — -S 25.000, — ___________ S 44.500, — Bei Zahlung binnen 10 Tagen werden 3% Skonto gewährt. 2. Fa. Rank Xerox, Dornbirn: Xerox 1025/2 - Behördennachlaß Nettokaufpreis S 72.500, — -S 14.500, — ___________ S 58.000, — Nach den vorliegenden Produktbeschreibungen können die angeboten Geräte als gleichwertig bezeichnet werden, eine Vorführung des Gerätes der Fa. Holzer hat die qualitative Ausführung der Kopien bestätigt. Der Vorsitzende berichtet weiters, daß das vorhandene Kopiergerät dem Museum zur Verfügung gestellt werden soll, über einen eventuellen Übernahmepreis wird durch die Standesvertretung entschieden. Zur Frage des Abschlusses eines Wartungsvertrages wird allgemein die Ansicht vertreten, daß auf Grund der vorliegenden Angebote davon Abstand genommen werden soll. Auf Grund der Höhe eines solchen Vertrages (S 0, 33 bei Fa. Holzer und S 0, 32 + monatlich S 300, — bei Fa. Xerox je Kopie) wird die Verrechnung von eventuellen Reparaturen nach tatsächlichem Aufwand als kostengünstiger beurteilt. Nach eingehender Beratung wird über Antrag des Vorsitzenden der Anschaffung des Kopierers Toshiba PPC 5511 von der Fa. Holzer einstimmig beschlossen, wobei noch versucht werden soll, einen höheren Rabatt bzs. Skontoabzug zu erreichen. Auf den Abschluß eines Wartungsvertrages wird verzichtet. Pkt. 8.) Der Vorsitzende berichtet über Vorsprachen der beiden Betriebsorgane mit dem Wunsch nach einer Abgeltung des ihnen durch die Benützung ihres Privatfahrzeuges erwachsenden Mehraufwandes. Die Forstfondsvertretung nimmt einhellig zur Kenntnis, daß auf Grund der Fahrstrecken eine vermehrte Belastung des Fahrzeuges verbunden ist, der durch die Abgeltung mit dem amtlichen Kilometergeld nicht abgedeckt ist. Nach eingehender Beratung wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen, für die Abgeltung des aus der Benützung des Privatfahrzeuges unter Berücksichtigung der überwiegenden Fahrten auf Forststraßen erwachsenden Mehraufwandes ein monatliches Pauschale von S 1.500, — zu gewähren. Dieses Pauschale gelangt für 9 Monate im Jahr zur Auszahlung und wird bis zum Zeitpunkt des Einsatzes eines flächendeckenden Betriebsdienstes gewährt, (einstimmiger Beschluß) -8- Pkt. 9.) Bgm. Wekerle berichtet über Initiativen zur Verbesserung des bestehenden Holzbringungsweges (Schlittweg) Natsch-Vermolatobel in Schruns. Die bisherigen Untersuchungen haben gezeigt, daß auf Grund der geologischen Verhältnisse ein Ausbau des bestehenden Weges auf eine Breite von ca. 2, 5m nicht möglich ist. Anläßlich einer Aussprache mit den betroffenen Grundeigentümern wurde schließlich von der geplanten Ausbaubreite von 2, 5m Abstand genommen und nur mehr ein Ausbau von ca. 1, 20m angestrebt. Dadurch kann neben einer Kosteneinsparung auch den schwierigen Geländeverhältnissen Rechnung getragen werden. Nachdem durch den Schlittweg auch ein besserer Abtransport von Servitutsholz sowie von Schadholz aus dem Bereich des Vermolatobel ermöglicht wird, wird um eine Betragsleistung durch den Stand Montafon ersucht. Auf Grund des dargestellten Sachverhaltes wird über Antrag des Vorsitzenden ein einmaliger Kostenbeitrag von S 10.000, — unter der Voraussetzung, daß das Bauvorhaben tatsächlich zur Ausführung gelangt, einstimmig bewilligt. Pkt. 10.) Die Agrargemeinschaft Vandans hat mit Eingabe vom 9.9. d.J; um eine Beteiligung an der Grenzfeststellung im Bereich Glavadiel-Rüthi (Gpn. 2078/3 und 2028 Vandans) ersucht, da diese Grundgrenze nur zum Teil ersichtlich bzw. vermarkt ist. Eine 50%-ige Kostenübernahme würde für den Stand Montafon einen Betrag von S 15.770, — ergeben. Der Standessekretär berichtet hiezu, daß eine Rücksprache mit dem zuständigen Waldaufseher ergeben hat, daß die Grenzsteine nur zum Teil ersichtlich bzw. vorhanden sind. Eine Grenzfeststellung durch einen Zivilgeometer wird nicht für unbedingt erforderlich erachtet. Nach eingehender Beratung wird die beantragte Kostenübernahme einhellig abgelehnt, es soll vielmehr durch den Betriebsleiter im Einvernehmen mit der Agrargemeinschaft Vandans versucht werden, den unklaren Grenzverlauf auf Grund vorhandener Beschreibungen bzw. der Katasterunterlagen herzustellen. Pkt. 11.) Der Vorsitzende bringt ein neuerliches Ansuchen der Eheleute J. und G. Friedl, Besitzer des Almahüsli in St. Anton zur Kenntnis, worin sie für die von ihnen für den Ausbau der B-188 abzutretende Grundfläche von 81m2 den Verkauf der dreifachen Grundfläche (24 3m2) durch den Stand Montafon wünschen. Hiezu wird wiederum festgehalten, daß den Eheleuten Friedl nach einer ursprünglichen Verpachtung im Jahre 1975 eine Grundfläche von 2.000 m2 käuflich überlassen wurde. Die Forstfondsvertretung hat bereits in der Sitzung vom 24.6.1984 über das damalige Ansuchen der Bundesstraßenverwaltung um Verkauf von Grund an die Eheleute Friedl beraten und damals aus präjudiziellen Gründen dem beantragten Grundverkauf nicht zugestimmt. Nachdem sich in der Zwischenzeit keine neu Situation ergeben hat, wird dem Antrag auf Grundverkauf einhellig nicht stattgegen, zumal die Eheleute Friedl -9- durch die Abtretung von 81m2 Grund für den geplanten Straßenausbau in keiner Weise in ihrer Existenzgrundlage gefährdet sind. Es wird weiters festgestellt, daß das Almahüsli vorwiegend von den Passanten des Straßenverkehrs wirtschaftliche Vorteile erzielt und zudem für künftig notwendige Betriebserweiterungen die erforderliche Grundfläche bereits besitzt. Pkt. 12. Berichte - Allfälliges: Bgm. LAbg. Rudigier berichtet über die geplante Errichtung des Güterweges "Blendolma" in St. Gallenkirch. Er regt in diesem Zusammenhang eine Prüfung der Frage an, ob nicht durch eine Weiterführung die obliegenden Standeswaldflachen erschlossen werden können. Der Betriebsleiter soll die nötigen Erhebungen vornehmen. GV Marlin berichtet über eine erforderliche Sanierung des Gufeltobelweges in St. Gallenkirch und stellt eine Kostenbeteiligung des Standes Montafon zur Diskussion. Sobald konkrete Angaben vorliegen, soll hierüber durch die Forstfondsvertretung entschieden werden. Der Standessekretär berichtet über die erfolgte Wildschadensschätzung im Schattwald in Silbertal sowie deren Vorschreibung an die Jagdpächter. Von den Jagdpächter wird die vorliegende Schadenshöhe von S 70.000, — nicht anerkannt und sie haben die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens beantragt. Der Betriebsleiter berichtet über die Beschwerde der Alpe Valzifenz in Sache Holzbringung über die Weideflächen und ihr Ersuchen um Zuweisung von 10 fm Nutzholz zum ermäßigten Preis für die Neueindeckung des Stallgebäudes "Langer Stall". Die Forstfondsvertretung stellt fest, daß die seinerzeitigen Zusagen im Zusammenhang mit dem Bau des Schnapfenwaldweges einzuhalten sind. Im Interesse einer einvernehmlichen Zusammenarbeit wird der beantragten Holzzuweisung zugestimmt. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende mit dem Dank an die Forstfondsvertreter für ihre Mitarbeit um 13.00 Uhr die Sitzung. Schruns, 2. Oktober 1985 Schriftführer: Forstfondsvertretung: