20040615_FF_029

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 14:09
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2004-06-15
Erscheinungsdatum 2004-06-15
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Inhalt des Dokuments

STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 15. Juni 2004 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 29. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 07. Juni nehmen an der auf ca 16.00 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Dr. Erwin Bahl, Schruns; Bgm Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bgm Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm Willi Säly, Silbertal; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Entschuldigt: Bgm Gerhard Blaas, Gaschurn;, Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Schriftführer: Standessekretär Mag Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 17.15 Uhr im Anschluss an die vorangegangene Standessitzung die Sitzung der Forstfondvertretung und stellt nach der Begrüßung die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung am 27.02.2004; 2. Vorlage und Beschlussfassung des 1. Nachtragsvoranschlages; 3. Stellungnahme zu einer Mountainbikeroute hinteres Silbertal – Winterjöchle; 4. Bestimmung eines Schutzgebietes Schutzzone I und II für die Brunnenquellen 1 bis 3 der Wassergenossenschaft Silbertal– Kristberg - Zustimmung des Quelleigentümers; 5. Berichte; 6. Allfälliges; 29. Forstfondssitzung: 15.06. 2004 Seite - 1 - Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1) Die allen Forstfondsvertretern per Email übermittelte Niederschrift der 28. Sitzung vom 27.04.2004 wird in der vorliegenden Fassung ohne Einwände einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2) Unter Hinweis auf die in der 27. Forstfondssitzung vorgenommenen Auftragsvergaben zur Errichtung des Hackgutdepots auf dem Gelände der Abwasserreinigungsanlage in Vandans informiert der Standessekretär, dass von der Kontrollabteilung der Landesregierung im Zusammenhang mit der Genehmigung der Darlehensaufnahme auf Grund der Tatsache von Abweichungen zu den Voranschlagswerten die Beschlussfassung eines Nachtragsvoranschlages gefordert wird. Der Nachtragsvoranschlag erhält somit ausgabenseitig für die Errichtung der Lagerhalle Mehrkosten von 115.000, -- EUR, welche einnahmenseitig durch eine Erhöhung des Landesbeitrages in Höhe von 40.000, -- EUR und die Aufstockung der Darlehensaufnahme von 75.000, -- EUR gedeckt werden. Über Antrag des Vorsitzenden wird somit der 1. Nachtragsvoranschlag mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt: Gesamtausgaben Gesamteinnahmen Abgang EUR 2.611.200, -EUR 2.542.700, -EUR 68.500, -- Pkt 3) Der Vorsitzende erläutert nochmals das mit der Sitzungseinladung übermittelte Schreiben der Agrargemeinschaft Alpe Fresch an die Abteilung Umweltschutz der Landesregierung in Sachen Mountainbikestrecke Silbertaler Winterjöchle, in welchem sich die Alpe Fresch insbesondere unter Hinweis auf die zwischenzeitlich vorliegende Verordnung der Landesregierung zum Europaschutzgebiet (Natura 2000 Gebiet) „Verwall“ gegen dieses illegale Mountainbiking ausspricht und entsprechende Maßnahmen der Behörde fordert. Nach der genannten Verordnung ist das Fahren mit Fahrrädern im Natura 2000 Gebiet nur auf den Strecken Gaschurn – Valschavieltal – Mardusa, Partenen – Zeinisjoch - Verbella-Alpe - Verbellner Winterjöchle – Schönverwall, Verbella-Alpe – Alpe Giebau und 29. Forstfondssitzung: 15.06. 2004 Seite - 2 - Klösterle – Alpe Nenzigast zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang gestattet. Dor Vorsitzende informiert weiters über die Meinung des Betriebsleiters zu diesem Thema, für welchen auf Grund der Natürlichkeit des Natura 2000 Gebietes und der Ruhe im hinteren Silbertal eine Mountainbikeroute nicht vertretbar ist. Die Entwicklung in den letzten Jahren habe gezeigt, dass auch im hinteren Silbertal langsam die Ruhe verloren geht. Der Betriebsleiter vertritt die Auffassung, dass auch der Forstfonds in diesem sensiblen Gebiet dafür eintreten muss, dass Natur und Wanderer Vorrang vor anderen Interessen haben. Im Verhältnis zu anderen Ländern sind im Montafon schon bereits sehr viele Mountainbikerouten mit allen damit verbunden Vor- und Nachteilen frei gegeben. Die Entwicklung im hinteren Silbertal in den letzten Jahren ist für alle direkt Betroffenen nicht mehr vertretbar (zB Wanderer etc). Von Dr Bösch von der Abteilung Umweltschutz der Landesregierung wurde zur Eingabe der Alpe Fresch mitgeteilt, dass durch 2 Schilder auf das Verbot des Radfahrens auf der Strecke Silbertaler Winterjöchle hingewiesen wird und auch Kontrollen durchgeführt werden sollen. Die Bewilligung einer Route über das Silbertaler Winterjöchle bedarf laut Mitteilung der Landesregierung einer Verträglichkeitsprüfung nach der Naturschutzverordnung. Bgm Säly informiert zu dieser Thematik, dass sich die Gemeindevertretung Silbertal im Zuge der Diskussionen und des Meditationsverfahrens zum Natura 2000 Gebiet Verwall mit einstimmigem Gemeindevertretungsbeschluss für eine Öffnung der Route über das Silbertaler Winterjöchle ausgesprochen und sich an dieser Haltung bis zum heutigem Tage nichts geändert hat. Bgm Säly ist der Ansicht, dass in weiteren Gesprächen mit den betroffenen Grundeigentümern unter gewissen Rahmenbedingungen eine Zustimmung zur offiziellen Freigabe dieser Route erreicht werden kann. Im Zuge der ausführlichen Diskussion sprechen sich die Forstfondsvertreter aus Sicht des Standes Montafon-Forstfonds als Grundeigentümer, aber auch aus Sicht des politischen Standes Montafon als Talschaftsorganisation, positiv und unterstützend für das Anliegen der Gemeinde Silbertal aus. In der Diskussion werden keine konkreten Hindernisse zu einer Freigabe dieser Mountainbikeroute gesehen, zumal die Überzeugung gegeben ist, dass im Rahmen von Vereinbarungen insbesondere mit den Jagdberechtigten deren berechtigte Anliegen sicher berücksichtigt werden können. Ganz generell wird festgestellt, dass in der Praxis de facto die Überwachung eines Fahrverbotes durch die Exekutive nicht umsetzbar ist. Dies umso mehr, wenn in der Gesamtdiskussion auch die personelle Besetzung der Gendarmerieposten noch mit berücksichtigt wird. 29. Forstfondssitzung: 15.06. 2004 Seite - 3 - Bgm Säly beabsichtigt zudem zur Verifizierung der Frequenzzahlen, welche immer wieder in völlig unterschiedlichen Größen genannt werden, die Vornahme von Zählungen in den kommenden Sommermonaten. Im Zuge der Diskussion wird auch auf die von der Alpe Fresch angesprochene Installierung eines Gebietsbetreuers im Natura 2000 Gebiet „Verwall“ eingegangen. Dem Vernehmen nach beabsichtigt das Land den für das Waldaufsichtsgebiet Vandans einzustellenden Waldaufseher mit 50% seines Dienstpostens mit den Aufgaben des Gebietsbetreuers zu betrauen. Aus Sicht des Forstfonds als Grundeigentümer wird dieser geplante zusätzliche Dienstposten sehr kritisch gesehen, da damit künftig in Fragen der Waldbewirtschaftung und Betreuung des Natura 2000 Gebietes neben dem eigenen Betriebsdienst, dem Landeswaldaufseher noch zusätzlich die Forstbehörde, der Gebietsbetreuer und letztendlich auch die Umweltschutzabteilung des Landes involviert und zuständig sind. Es ist zu befürchten, dass durch diese Konstruktion zusätzliche bürokratische Hürden geschaffen werden, die nicht im Sinne des Waldbesitzers und der anderen betroffenen Grundeigentümer sind. Der Vorsitzende wird beauftragt, diese Bedenken dem Land mitzuteilen. Pkt. 4 Zum Antrag der Wassergenossenschaft Silbertal – Kristberg auf Bestimmung von Schutzgebieten für die Brunnenquellen 1 bis 3 sowie die Durchführung einer Rodung im Bereich der Zone 1 auf der Standeswaldparzelle 723/1 erläutert der Vorsitzende nochmals kurz die Vorgeschichte und die von der Behörde dazu geäußerte Rechtsauffassung, wonach von der Behörde zum Teil eine Bewilligungspflicht für die Neufassung der Quellen nicht gesehen wird beziehungsweise dass aus den einschlägigen Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes eine Verpflichtung zur Entrichtung eines Entgeltes an den Grundeigentümer nicht ableitbar ist. In der ausführlichen Diskussion wird von der Forstfondsvertretung der in der 11. Sitzung am 11. September 2001 gefasste Beschluss mehrheitlich (Stimmenthaltung durch Bgm Säly wegen Befangenheit) bestätigt. Im Besonderen wird darauf verwiesen, dass für die Umsetzung der Schutzgebiete diverse Maßnahmen auf der genannten Waldparzelle notwendig sind und diese Maßnahmen ohne Zustimmung des Grundeigentümers nicht gesetzt werden können. Besonders angesprochen wird auch die Tatsache, dass eine gesicherte Wasserversorgung für einen größeren Siedlungsbereich mit insgesamt über 60 Interessenten heute eine andere Wertigkeit besitzt als dies noch zum Zeitpunkt der Zustimmung zur Quellfassung vor mehr als 40 Jahren der Fall war. 29. Forstfondssitzung: 15.06. 2004 Seite - 4 - Sofern von der Behörde ohne Vorliegen einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen Wassergenossenschaft und Stand Montafon die Erlassung eines Bescheides über die Schutzgebiete vorgenommen werden sollte, wird der Vorsitzende ermächtigt, entsprechende Rechtsmittel gegen diesen Bescheid einzulegen. In diesem Zusammenhang wird auch der in der Forstfondssitzung vom 22. Februar 1962 gefasste Beschluss zur Fassung und Ableitung der sogenannten „Vogelhus – Quellen“ diskutiert. Auf Grund der Tatsache, dass eine Einleitung dieser Quellen zur Sicherung der Wasserversorgung nicht notwendig ist und zudem von der damaligen Bewilligung nun über 40 Jahre kein Gebrauch gemacht wurde, wird über Antrag des Vorsitzenden der genannte Beschluss mehrheitlich mit Stimmenthaltung durch Bgm Säly aufgehoben. Seitens des Forstfonds werden weitere Überlegungen zu einer möglichen Nutzung dieser Quellen angestellt. Pkt. 5 – Berichte: Nach Rücksprache mit dem Betriebsleiter informiert der Vorsitzende zur aktuellen Waldbewirtschaftung kurz wie folgt: a) Bislang wurden ca 3.500 fm genutzt, wovon ein hoher Anteil aus Schadholz aus Nassschneefall und Sturmholz resultiert. Die schon seit längerer Zeit anhaltende kühle Witterung hat die Borkenkäferentwicklung eingebremst und ist somit aus Sicht der Forstwirtschaft positiv zu sehen. b) Mit dem Besitzer des Burghotels Oberlech Lucian wurde ein Vertrag über die Lieferung von Brennholz und Hackschnitzel abgeschlossen – für den kommenden Winter 2004/05 hat er einen Bedarf von ca 1.000 Srm trockenem Hackgut angemeldet. c) Neben Holzlieferungen an die einheimischen Sägewerke wird seit Kurzem Massenware zur Fa Ofner nach Kärnten geliefert. d) Im Bereich der Hochspannungsleitung oberhalb des Siedlungsgebietes St. Anton wurden gemeinsam mit der Gemeinde gemäß behördlichen Auflagen Schutzdämme realisiert; e) Im Bereich des Rappatobels wurde im Zuge von Materialentnahmen im Einver-nehmen mit der Wildbach- und Lawinenverbauung ein Holzlagerplatz geschaffen. Pkt. 6 – Allfälliges: Keine Wortmeldungen; Ende der Sitzung 18.00 Uhr; Schruns, 16. Juni 2004 29. Forstfondssitzung: 15.06. 2004 Seite - 5 - Schriftführer: Forstfondsvertretung: 29. Forstfondssitzung: 15.06. 2004 Seite - 6 -