19990615_FF_023

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 14:10
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1999-06-15
Erscheinungsdatum 1999-06-15
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 15. Juni 1999 im Sitzungssaal des Standes Montafon anläßlich der 23. Sitzung der Forstfondvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 1. Juni 1999 und der am 8. Juni erforderlichen Verschiebung wegen Beschlußunfähigkeit der Forstfondsvertretung nehmen an der auf 10.00 Uhr neuerlich einberufenen Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Dr. Erwin Bahl, Schruns; Bgm. Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bgm. Willy Säly, Silbertal; Bgm. Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm. Burkhard Wachter, Vandans; Bgm. Rudolf Lerch, St. Anton; Entschuldigt: Bgm. Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bgm. Heinrich Sandrell, Gaschurn; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 10.00 Uhr die Forstfondssitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung vom 11. Mai 1999; 2. Bestellung des Betriebsleiters zum Verantwortlich beauftragten nach VStG für die Planung und Ausführung von Forstwegprojekten im Bereich den Standes Montafon; 3. Antrag der Gemeinde Gaschurn auf Zustimmung zur Grundinanspruchnahme für Beschneiung Talabfahrt Gaschurn. 4. Antrag Silvretta Nova Bergbahnen AG auf Zustimmung zur Erweiterung der Schneeanlage; 5. Antrag der GW-Grappes (St. Gallenkirch-Montiel-Netzen-Manig/SasarschaGrappes) auf Ausarbeitung eines aktuellen Kostenschlüssels für die Güterweganlage; 6. Vorlage und Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1998; 7. Trinkwasserabgabe an Gemeinden; 8. Berichte des Vorsitzenden. 9. Allfälliges; 23. Forstfondssitzung: 15. Juni 1999 -2- Erledigung der Tagesordnung: Punkt 1 Die allen Forstfondsvertretern übermittelte Niederschrift der 22. Sitzung vom 11. Mai 1999 wird über Antrag des Vorsitzenden in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt und unterfertigt. Punkt 2 Mit Straferkenntnis der BH Bludenz vom 5.1.1999 wurde gegen den Betriebsleiter ein Strafverfahren nach dem Gesetz über Naturschutz- und Landschaftsentwicklung eingeleitet, da lt. Behörde in der 29. und 30. Kalenderwoche 1998 das bewilligungspflichtige Vorhaben zur Errichtung der Forststraße „Rappaschrofa" in Silbertal am Tage der Anzeige ausgeführt wurde bzw. mit den Arbeiten begonnen wurde, obwohl bei vereinfachten Verfahren mit der Ausführung des Projektes mindestens 4 Wochen zuzuwarten ist und der Betriebsleiter nicht im Besitz der Bescheinigung war, dass die Anzeige zur Kenntnis genommen und von einem weiteren Verfahren abgesehen wurde. Die Anmeldung des Projektes wurde am 4. Juli 1998 vorgenommen und mit den Bauarbeiten wurden am selben Tage begonnen. Da die Weganlage durch Wirtschaftswald führt liegt gemäß Forstgesetz keine Bewilligungspflicht vor. Die Forststraße führt in Forstsetzung der FS Holzboda 360 lfm weiter, so dass zur Errichtung für die 200 m übersteigende Weglänge eine Bewilligungspflicht bestanden hätte. Vom UVS wurde über die Berufung mit Bescheid vom 12.5.1999 zu Recht erkannt und die Strafverfügung aufgehoben, wobei folgende Begründung zu Grunde liegt: Nach § 15 Abs 1 des Gesetzes über das Gemeindegut (LGBl. 49/1998) bilden die 8 Forstfondsgemeinden einen Gemeindeverband zur Verwaltung des in ihrem ungeteilten Miteigentum stehenden Gemeindegutes. Nach Abs 2 dieses Paragraphen sind die Organe dieses Gemeindeverbandes mit dem Namen „Forstfonds des Standes Montafon" der Verbandsobmann (Standesrepräsentant) und die Verbandsversammlung (Forstfondsvertretung). Beim Gemeindeverband handelt es sich um eine juristische Person im Sinne des § 9 Abs 1 VStG Für die Einhaltung von Verwaltungsvorschriften durch juristische Personen oder Personengemeinschaften ohne Rechtspersönlichkeit sind, sofern die Verwaltungsvorschriften nichts anderes bestimmen und soweit nicht verantwortlich Beauftragte (Abs 2) bestellt sind, strafrechtlich verantwortlich, wer zur Vertretung nach außen berufen ist. Den Forstfonds vertritt nach außen der Standesrepräsentant, der nicht der Beschuldigte ist. Nach § 9 Abs 2 VStG sind die zur Vertretung nach außen Berufenen berechtigt und, soweit es sich zur Sicherstellung des strafrechtlichen Verantwortlichkeit als erforderlich erweist, auf Verlangen der Behörde verpflichtet, aus ihrem Kreis ein oder mehrere Personen als verantwortliche Beauftragte zu bestellen, denen für das ganze Unternehmen oder für bestimmte, räumlich oder sachlich abgegrenzte Bereiche des Unternehmens die Verantwortung für die Einhaltung von Verwaltungsvorschriften obliegt. Für bestimmte räumlich oder sachlich abgegrenzte Bereiche des Unternehmens können aber auch andere Personen zu Verantwortlichen Beauftragten bestellt werden. -3- Der Vorsitzende informiert weiters, dass in Folge der Aufhebung des Bescheides der BH Bludenz durch den UVS ein neuerliches Strafverfahren gegen ihn als Standesrepräsentanten eingeleitet wurde, welches dann allerdings in weiterer Folge ebenfalls auf Grund der Eingabe des Standes Montafon eingestellt wurde. Im Wesentlichen ist festzuhalten, daß von der Behörde die Nominierung des Betriebsleiters zum verantwortlich Beauftragten nach VStG von der Behörde mit Bescheid hätte zurückgewiesen werden müssen, da die nachweisliche Zustimmung des Betriebsleiters nicht vorgelegen ist. Im Sinne der Verwaltungsvorschriften des VStG wird somit über Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen, den Betriebsleiter zum verantwortlich Beauftragten nach VStG für die Planung und Ausführung von Forstwegprojekten im Bereich des Standes Montafon zu bestellen, wobei diese Bestellung zur Erlangung der Wirksamkeit der Behörde gegenüber vom Betriebsleiter nachweislich mit Unterschriftsleistung zur Kenntnis zu nehmen ist. Punkt 3 Der Vorsitzende informiert über den Antrag der Gemeinde Gaschurn auf Zustimmung zum Projekt der Silvretta Nova AG zur Beschneiung der Talabfahrt Gaschurn, welches 1999 mit einem Investitionsvolumen von ca. 25.- 30. Millionen Schilling umgesetzt werden soll. Nach dem vorliegenden Vertragsentwurf beträgt die Abgeltung für die Grundinanspruchnahme für einmähdige Wiesen ATS 0, 50 pro Quadratmeter und Jahr und für zweimähdige Wiesen ATS 1, -- pro Quadratmeter und Jahr. Für Waldflächen ist im Vertragsentwurf als Abgeltung der jährliche Nutzungsentgang enthalten, welcher durch den Forsttechniker der BH-Bludenz festgestellt werden soll. Die Entschädigungen sind gemäß dem Verbraucherpreisindex wertgesichert. Gemäß dem vorliegenden Projekt werden vom Stand Montafon aus der Waldparzelle 1221 Gaschurn 2.325 m2 als Beschneiungsfläche mit einer Leitungslänge von 180 Laufmetern und zur Errichtung von zwei Zapfstellen benötigt. Im Zuge der ausführlichen Diskussion wird die Gesamtsituation der vertraglichen Vereinbarungen mit den Montafoner Seilbahngesellschaften diskutiert, wobei insbesondere die Tatsache der Entschädigungsregelung auf Basis des Nutzungsentganges gemäß den seinerzeitigen Gutachten von Dipl. Ing. Tschann angesprochen wird. Es wird auf den Umstand verwiesen, daß in den bestehenden Verträgen keine unterschiedliche Regelung bezüglich Hauptzubringer und Schiflächen enthalten ist, wie dies bei privaten Vereinbarungen großteils vertraglich geregelt ist. Die bestehende Regelung führt bei den einzelnen Schigebieten der Talschaft zu einer ungleichen Behandlung, da ausschließlich auf Basis des Nutzungsentganges und der zur Verfügung gestellten Grundfläche entsprechende Entschädigungsregelungen bestehen. Aus dem konkreten Anlaßfall, dass von den einzelnen Seilbahngesellschaften laufend zusätzliche Dienstbarkeitsrechte benötigt werden sowie auch unter Hinweis auf die grundsätzliche Beschlußfassung bei der Einräumung der Dienstbarkeitsrechte für die geplante neue Seilbahnanlage der Schiliftgesellschaft Gargellen wird die einhellige Meinung geäußert, mit allen Montafoner Gesellschaften hinsichtlich der Entschädigungsregelung weitere Gespräche zu führen, um eine in Richtung mit den privaten Verträgen bzw. auch mit Alpen bestehenden Verträgen annähernd vergleichbare Regelungen herbeizuführen. -4- In diesem Zusammenhang wird auch die über den Schipool der Montafoner Seilbahngesellschaften freiwillig geleistete Zahlung von jährlich 500.000, -- Schilling neuerlich angesprochen und dabei die Meinung geäußert, in diesem Zusammenhang ebenfalls entsprechende Verhandlungen hinsichtlich einer vertraglich längerfristigen Sicherstellung zu führen. Zum konkreten Antrag der Gemeinde Gaschurn wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen, dem Abschluß des vorgelegten Dienstbarkeitsvertrages für die benötigte Grundinanspruchnahme zur Errichtung der Schneeanlage Gaschurn auf einer Teilfläche von 2.325 Quadratmetern samt den dazu gehörenden Einrichtungen und weiteren Dienstbarkeitsrechten die Zustimmung zu erteilen, wobei als Entschädigung der Betrag für zweimähdige Wiesen in Höhe von 1, -- Schilling pro Quadratmeter und Jahr festgesetzt wird. Eine Ermittlung des Nutzungsentganges für Waldflächen durch die BH Bludenz wird für nicht erforderlich und zweckmäßig erachtet. Punkt 4 Von der Silvretta Nova Bergbahnen AG wurde zur geringfügigen Erweiterung der Schneeanlage im Bereich Grandau Talstation bis zum Hafasee um Zustimmung zur Leitungsverlegung von ca. 150 Laufmetern mit insgesamt fünf neuen Zapfstellen unmittelbar neben dem Güterweg ersucht. Unter Hinweis auf die grundsätzlichen Beratungen im vorigen Tagesordnungspunkt wird die dabei festgelegte Vorgangsweise nochmals bestätigt und der beantragten Leitungsverlegung unter diesen Auflagen die einstimmige Zustimmung erteilt. Punkt 5 Der Vorsitzende informiert über ein ausführliches Schreiben vom 24. Mai 1999 der Güterweggenossenschaft Grappes in St. Gallenkirch, in welchem auf die Holztransporte durch den Stand Montafon über die Güterweganlagen hingewiesen und gleichzeitig auch neuerlich das Ersuchen um Erstellung eines Wegerhaltungskostenschlüssels vorgebracht wird. Zur Frage der Ausarbeitung von Schlüsseln zur Erhaltungskostenbeteiligung bei diversen Güterweggenossenschaften in der Talschaft ergibt sich neuerlich eine rege Diskussion, wobei die grundsätzliche Meinung bestätigt wird, dass eine talschaftsweit einheitliche Vorgangsweise nicht möglich beurteilt werden kann. Vielmehr sind die speziellen Voraussetzungen bei jeder Güterweggenossenschaft auch unter Berücksichtigung der seinerzeitigen Beschlussfassungen zum Zeitpunkt der Errichtung der Weganlage zu berücksichtigen und haben bei künftigen Regelungen Eingang zu finden. Seitens des Forstfonds wird grundsätzlich Verständnis aufgebracht, dass die Frage der Erhaltungskostenregelung einer einvernehmlichen Lösung zugeführt wird, wobei dazu die Mitarbeit der Agrarbezirksbehörde als neutrale Stelle für unumgänglich beurteilt wird. Diesbezüglich wurden in den vergangenen Jahren bereits wiederholte Vorstöße und Ersuchen bei der Agrarbezirksbehörde vorgebracht. Der Betriebsleiter schlägt im konkreten Fall der Güterweggenossenschaft Grappes vor, baldmöglichst mit dem Ausschuß der Genossenschaft eine Besichtigung der Weganlage vorzunehmen, um dann im Rahmen einer neuerlichen Besichtigung im Herbst das Ausmaß der tatsächlichen Beschädigung der Weganlage durch Transporte und private Fahrten beurteilen zu können. Er spricht die Überzeugung aus, daß durch die Holztransporte mit LKW eine wesentlich geringere Belastung und Inanspruchnahme der Güterweganlage erfolgt, als dies -5- durch zahlreiche Fahrten mit Privat-PKW der Fall ist. Zur Situation im laufenden Jahr wird deutlich ausgesprochen, dass die Holztransporte zur Schadholzaufarbeitung aus den Katastrophen des vergangenen Lawinenwinters und den aktuellen Murenkatastrophen dringend erforderlich und im hohen Ausmaß für die Sicherheit des unterliegenden Siedlungsbereiches der Gemeinde St. Gallenkirch notwendig sind. Unverständnis löst die Vorgangsweise einiger Unterliegen in Form von Anzeigen gegen den beauftragten Frachter aus. Zusammenfassend wird der Vorsitzende ersucht, den Antrag auf Ausarbeitung von Erhaltungskostenschlüsseln bei der Agrarbezirksbehörde neuerlich einzubringen, wobei für die bisher schleppende Vorgangsweise einer Erledigung in den vergangenen Jahren aus Sicht der Gemeinden wie auch aus Sicht der betroffenen Güterweggenossenschaften kein Verständnis aufgebracht werden kann. Punkt 6 Der Vorsitzende erläutert in groben Zügen den Rechnungsabschluss 1998, welcher mit der Sitzungseinladung allen Forstfondsvertretern bereits übermittelt wurde. Hervorgehoben werden einige Ausgabenschwerpunkte wie die Gesamtausgaben für Forstwegebau in Höhe von 4.652.738, -- Schilling, der Gesamtaufwand für das Personal (Verwaltung, Betriebsdienst Forstarbeiter) incl. Dienstgeberbeiträgen in Höhe von 9.500.439, 10 sowie für selbständige Akkordanten (Holzaufarbeitung und Seilkranbringung) in der Größenordnung von 6.514.288, 86 Schilling wie auch die Transportkosten in Höhe von 1.144.640, 60 Schilling. Einnahmenseitig sind Erlöse aus Holzverkäufen und Servitutsholzabgaben einschließlich Hackschnitzelverkäufen in Höhe von 16.361.441, 13 Schilling enthalten. Die Gesamteinnahmen aus Jagdpachterlösen (Genossenschaftsjagden und Eigenjagden) betragen netto 2.302.603, 70 Schilling. An Förderungsbeiträgen von Bund und Land für diverse Maßnahmen zur Waldbewirtschaftung und den Forstwegebau konnten insgesamt 7.163.701, -- Schilling vereinnahmt werden, während von den Gemeinden, der Vorarlberger Illwerke und den Seilbahnengesellschaften aus dem Maßnahmenkonzept zur Bewirtschaftung der Standeswaldungen 2, 6 Millionen Schilling zur Verfügung gestellt wurden. Von Bgm. Säly wird der Bericht des Prüfungsausschusses über die am 2. Juni 1999 stattgefundene Überprüfung der Jahresrechnung 1998 vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Vom Standessekretär wird dazu informiert, dass lt Zusage von Bgm. Wachter die Anweisung des Anteiles der Gemeinde Vandans aus der Vorschreibung für das Maßnahmenkonzept 1998 zwischenzeitlich ebenfalls bereits veranlaßt ist. Auf Grund des Berichtes des Prüfungsausschusses wird über Antrag des Vorsitzenden der Rechnungsabschluss 1998 mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt: Ausgaben der Erfolgsgebarung: Ausgaben der Vermögensgebarung: Gesamtausgaben: ATS 24.110.019, 30 ATS 8.140.050.29 ATS 32.250.069.59 Einnahmen der Erfolgsgebarung: Einnahmen der Vermögensgebarung: Gesamteinnahmen: ATS 29.609.964, 59 ATS 2.640.105, -ATS 32.250.069.59 -6- Der Überschuss in Höhe von ATS 892.727, 39 wurde der Haushaltsausgleichsrücklage zugeführt, sodass die Haushaltsausgleichsrücklage zum Jahresende 1998 einen Gesamtsaldo von 2.342.806, 86 Schilling aufweist. Der Gesamtschuldenstand per 31.12.1998 beträgt insgesamt ATS 10.811.622, 20, wovon 1.604.540, - Schilling auf zinsgestützte AI-Kredite für den Forstwegebau entfallen. Zur Verzinsung der aushaftenden Darlehen wird informiert, dass zwischenzeitlich mit den Hauptgläubigerbanken Verhandlungen über eine Anpassung der Konditionen (teils Fixzinsvereinbarungen) erfolgreich geführt werden konnten und teils auch Umschuldungen in den Schweizer Franken vorgenommen wurden. Vor der Forstfondsvertretung wird dem Betriebs- und dem Verwaltungspersonal für die geleistete Arbeit im abgelaufenen Jahr ein ausdrücklicher Dank ausgesprochen. Der Betriebsleiter weist neuerlich auf die Problematik des fehlenden Brennholzabsatzes hin und ersucht die Bürgermeister wiederum, im eigenen Wirkungsbereich Maßnahmen zur Installierung von Hackschnitzelanlagen zu setzen, damit langfristig auch der Brennholzabsatz sichergestellt werden kann. Für das laufende Jahr muß nach Aufarbeitung des Schadholzes mit einer Einstellung weiterer Nutzungen gerechnet werden, womit selbstverständlich auch einnahmenseitig entsprechende Verluste verbunden sind. Die engen Zusammenhänge zwischen der Notwendigkeit der Schutzwaldverjüngung und der fehlenden Absatzmöglichkeit für Brennholz werden vom Betriebsleiter klar ausgesprochen. Punkt 7 Über Ersuchen von Bgm. Rudigier wurde neuerlich die Entschädigungsregelung für Trinkwasserabgaben an Gemeinden zur Beratung auf die Tagesordnung gesetzt, da nach seiner Aussage die finanziellen Auswirkungen des in der Sitzung am 14. Juli 1998 gefaßten Beschlusses auf Grundlage des Bewertungsmodelles von Dipl. Ing. Gruber ihm im Zusammenhang mit den Verhandlungen mit dem Ausschlag Sarottla zur Bereitstellung von Trinkwassers für die Gemeinde St. Gallenkirch erst richtig bewußt wurden. Zur Gesamtproblematik entwickelt sich eine rege Diskussion, wobei insbesondere auch die Verhandlungen durch den Ausschlag Sarottla mit einer Regelung von 10% des Wasserabgabepreises, im konkreten Fall 80 Groschen pro Kubikmeter tatsächlich bezogenem Wasser, bzw. eine Mindestentschädigung von 30.000, — Schilling für den Ausschlag (Hälfteanteil an der Quelle) angesprochen wird. Im Zuge der Diskussion werden verschiedene Meinungen über die Höhe einer Entschädigung für den Forstfonds angesprochen, wobei einerseits auch mehrfach unter Hinweis auf das Eigentum der Gemeinden an den Standeswaldungen eine entgegenkommende Regelung im Interesse der Gemeinden gefordert wird und die hohen Investitionskosten für die örtlichen Trinkwasserversorgungen angesprochen werden. Nach ausführlicher Diskussion wird schließlich über Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen, den in der Sitzung am 14. Juli 1998 gefaßten Beschluß aufzuheben und hinkünftig für Trinkwasserabgaben an Gemeinden eine Entschädigung in Höhe von Schilling 0, 25 pro Kubikmeter tatsächlich abgegebenem Wasser laut Wasseruhr zuzüglich Umsatzsteuer einzuheben. Die Entschädigung wird gemäß Verbraucherpreisindex wertgesichert. -7- Vom Standessekretär und Betriebsleiter wird in diesem Zusammenhang neuerlich auf die Notwendigkeit der Sicherstellung einer gesicherten Finanzierungsbasis für den Forstbetrieb hingewiesen, da nur dadurch entsprechendes Personal für die Bewirtschaftung der Standeswaldungen und damit die langfristige Sicherstellung der Schutzfunktion gewährleistet werden kann, wobei vom Betriebsleiter unter Hinweis auf die Lawinen- und Murensituation in den vergangenen Monaten diese kausalen Zusammenhänge neuerlich aufgezeigt werden. Punkt 8 Berichte des Vorsitzenden: a) Von Dr. Klaus von der Landesregierung wurde in einem Telefonat vor wenigen Tagen auf die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Umsetzung des Gemeindegutsgesetzes verwiesen, wonach innerhalb einer Übergangsfrist von 5 Jahren ab Inkrafttreten des Gesetzes (somit bis spätestens 8. Juli 2003) die Bildung des Gemeindeverbandes für den Forstfonds und die Erlassung entsprechenden Satzungen vorzunehmen ist. Dazu wird von der Forstfondsvertretung die Meinung geäußert, für die fachliche Unterstützung und Hilfestellung Kontakt mit Dr. Peter Bußjäger von der Landesregierung aufzunehmen, um ihn als Konsulent in dieser Angelegenheit einzubinden. Diesem Vorschlag wird einhellig zugestimmt. b) Vom Standessekretär wird informiert, dass die Koordinatoren des laufenden EU Projektes CARTESIAN u.a. den Stand Montafon zu einer Mitbeteiligung bei einem neuen Projektvorschlag für das fünfte EU-Rahmen Programm eingeladen haben. Dieser Projektvorschlag umfaßt die Entwicklung eines strategischen Planungsinstrumentes zur Einschätzungen von Lawinengefahren und Unterstützung in der Schadenserhebung (SARIUS), wobei im Rahmen dieses Projektes das Montafon als Testgebiet fungieren könnte. Die Aufgabe des Standes Montafon wäre die Verwaltung der sicherheitsrelevanten GIS-Datensätze für das Montafon. Durch dieses Projekt stehen dem Stand Montafon EU Fördermittel von insgesamt ca. 850.000, -Schilling zur Verfügung, das Gesamtbudget für das Projekt ist mit ATS 18, 5 Millionen Schilling veranschlagt. Eingebunden werden diverse Partner wie Resource Analysis (NL) JRC - European Research Institute (I) Uni Zürich (CH) Uni für Bodenkultur Wien (A) SLF Davon (CH) WLV Vorarlberg und Stand Montafon Insbesondere unter Hinweis auf den letzten Lawinenwinter muß auch im Montafon dem vorbeugenden Gefahrenmanagement besondere Bedeutung beigemessen werden. Dieser Bericht und die Mitbeteiligung des Standes Montafon wird von der Forstfondsvertretung zustimmend zur Kenntnis genommen, wobei Ing. Bernhard Maier für seine Kontakte und seinen Einsatz im Rahmen der Projekte Cartesian wie auch dem vorgestellten Projekt ein ausdrücklicher Dank ausgesprochen wird. -8- Punkt 9 - Allfälliges: Vom Betriebsleiter wird vorgeschlagen, die Landesregierung zu einer Exkursion einzuladen, um an Ort und Stelle über die aktuelle Lawinen- und Murensituation der vergangenen Monate zu informieren und den Politikern die Notwendigkeit der Schutzwaldbewirtschaftungen an Hand konkreter Beispiele vor Ort vorzutragen. Dieser Vorschlag wird von der Forstfondsvertretung einhellig unterstützt und die Verwaltung beauftragt, die nötigen Schritte in die Wege zu leiten. Ende der Sitzung: 11.50 Uhr Schruns, 15. Juni 1999 Schriftführer: Forstfondsvertretung