19941206_FF_018

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 14:12
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1994-12-06
Erscheinungsdatum 1994-12-06
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON-FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 6. Dezember 1994 im Sitzungssaal des Standes Montafon anläßlich der 18. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 29. November nehmen an der auf 15.30 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Labg. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Guntram Bitschnau, Tschagguns, Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Gottfried Schapler als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans Entschuldigt: Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Ernst Marlin als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster Der Vorsitzende eröffnet im Anschluß an die Standessitzung um 15.30 die 18. Sitzung der Forstfondsvertretung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Behandlung steht somit nachstehende TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung vom 11. Oktober 1994; 2. Berichte des Vorsitzenden und des Betriebsleiters; 3. Vorlage und Beschlußfassung des Voranschlages 1995 samt Dienstpostenplan mit Fest Setzung der Abgabepreise und Stockgelder für Servitutsholz; 4. Abschluß eines Übereinkommens mit der Wassergenossenschaft Kristberg betreffend Festlegung eines Wasserschutzgebietes für Quelle auf Gp. 723/1 (Brunnenquelle III); 5. Ansuchen der Familie Mangeng (Berggasthof Grabs BetriebsgembH) um Übertragung des Holzbezugsrechtes für Stallgebäude; 6. Ansuchen von Gmeiner Josef, Tschagguns um Servitutsholz für Stallneubau nach Brand; 7. Allfälliges; 18. Forstfondsitzung: 6.12.1994 -2- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 17. Sitzung der Forstfondsvertretung vom 11. Oktober, welche allen Forstfondsvertretern zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden ohne Ergänzungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2. - Berichte des Vorsitzenden: a) Die Österreichische Gesellschaft für Natur- und Umweltschutz hat für die Alp-Action Aufforstungsaktion am Hochjoch (mit Schülern der Hauptschule SchrunsGrüt) einen Förderungsbeitrag von S 20.000, -- zur Verfügung gestellt. b) Von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz wurde mit Bescheid vom 10. Oktober die wasserrechtliche Bewilligung und die Landschaftsschutzbewilligung zur Verbauung des Kilkatobel erteilt. Nach Aussage von Dipl. Ing. Schilcher ist geplant, mit den Baumaßnahmen noch im Dezember zu beginnen. c) Unter Hinweis auf die Beratungen in der Standessitzung wird nochmals bekanntgegeben, daß auch für die Forstfondseigenjagd Schmalzberg ab 1. April 1995 eine Neuverpachtung bevorsteht, wozu von der Forstfondsvertretung unter Berücksichtigung des derzeitigen Hektarsatzes die grundsätzliche Meinung einer Weiterverpachtung an den bisherigen Jagdpächter Häeberlin vertreten wird. Bei einem entsprechenden Ergebnis der angekündigten Aussprache soll die Entscheidung gefällt werden. d) Am 18. November hat die Verhandlung zur Gründung einer Güterweggenossenschaft in das Gauertal stattgefunden, wozu insgesamt 124 Parteien geladen wurden. Ziel ist die Verbesserung der Zufahrtsverhältnisse in das Gauertal in der Form, daß ausgehend vom Güterweg Zerraues ein ca. 1 km langes Wegstück ausgebaut werden soll. Dabei soll auch die Einbindung durch Verbreiterung im Einmündungsbereich umgestaltet werden, wodurch die Längsneigung auf 18% reduziert werden könnte. Im gesamten Wegabschnitt bis zur Alpe Spora werden die fehlenden Entwässerungseinrichtungen eingebaut. Die veranschlagten Kosten werden mit ca. S 500.000, -angegeben. Vom Betriebsleiter wird in diesem Zusammenhang auf ein angebliches Verbot der LKW-Befahrung der Güterweganlage Zerraues hingewiesen, was von Bgm. Bitschnau verneint wird. e) Vom Vorsitzenden werden diverse Anträge für die Mitbenützung von Forststraßen durch Private wie folgt zur Kenntnis gebracht: Tschofen Sieghart, Bartholomäberg für Forststraße „Schattwald" zur Erschließung Maisäß Kesselbacher Heinz, Silbertal für Forststraße „Starkaegg" zur Erschließung Maisäß Brugger Ludwig, Schruns für Forststraße „Starkaegg" für Erschließung Maisäß 18. Forstfondsitzung: 6.12. 1994 -3- In diesem Zusammenhang ergibt sich eine grundsätzliche Diskussion über die künftige Vorgangsweise zur Bewilligung derartiger Ansuchen, wobei zu Bewilligungen für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung der damit erschlossenen Maisäßliegenschaften bzw. eine Benützung der Objekte durch den Eigentümer grundsätzlich keine Bedenken bestehen. Es ist beabsichtigt, diesbezüglich über Vorschlag des Betriebsleiters einen einmaligen Baukostenbeitrag für eine Mitbenützung von Forststraßen durch Private einzuheben, gleichfalls soll ein jährlicher Pauschalbetrag für die Instandhaltung eingehoben werden. Im Falle einer Nutzung derartiger Objekte für Ferienzwecke ist jedoch eine sehr restriktive Vorgangsweise anzuwenden. Im Falle der Mitbenützung von Güterweganlagen ist zudem seitens der jeweiligen Interessenten das Einvernehmen mit der betroffenen Güterweggenossenschaft herzustellen. Zu den vorliegenden Ansuchen soll nach Vorliegen der konkreten Verhandlungsergebnisse in einer späteren Sitzung entschieden werden. f) Zur Sanierung des Maisäßhauses im Gauertal berichtet Bgm. Bitschnau über die zwischenzeitlich eingeholten Auskünfte bei div. Behörden wie folgt: 1. Von der Wildbach- und Lawinenverbauung werden für eine Neuerrichtung des Maisäßhauses keine Bedenken erhoben. Es wird allerdings vorgeschlagen, das Objekt ca. 5-10 m in Richtung Westen zu verrücken, da damit auf einem leichten Hangrücken aus Sicherheitsüberlegungen eine bessere Situierung gewährleistet werden kann. Eine Situierung auf der ehemaligen Bauparzelle wird für nicht zweckmäßig beurteilt, zumal bergseits ein alter Tobelverlauf gegeben ist. 2. Aus Sicht der Raumplanungsbehörde wurde auf Grund einer Begehung mit Dipl. Ing. Grasmugg ebenfalls eine positive Stellungnahme ausgesprochen, da die Neuerrichtung des Maisäßhauses unter die verbalen Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes subsumiert werden kann. 3. Hinsichtlich der wasserrechtlichen Bewilligung werden nach Rücksprache mit dem Landeswasserbauamt ebenfalls keine Bedenken gesehen, sofern ein Abwasserbehälter mit Inhalt von 5 m3 errichtet wird und keine Versickerung der Abwässer erfolgt. Im Zuge der kurzen Beratung ergibt sich eine grundsätzliche Diskussion zur Frage, ob durch den Forstfonds eine Neuerrichtung verantwortet werden kann, zumal zum jetzigen Zeitpunkt aus betrieblichen Überlegungen das Objekt nicht benötigt wird. Es ergeben sich Bedenken hinsichtlich möglichen Folgewirkungen in anderen Gemeinden, wenn durch den Forstfonds Maisäßobjekte errichtet und in weiterer Folge für Ferienzwecke an Dritte vermietet werden. Die Frage der jagdlichen Nutzung des Objektes in Zukunft im Falle geänderten jagdlichen Voraussetzungen in der Gemeinde Tschagguns wie auch im Zusammenhang mit den bestehenden Eigenjagden des Standes Montafon-Forstfonds soll in die weiteren Überlegungen gleichfalls miteinbezogen werden. Schließlich wird vereinbart, nach Vornahme weiterer Beratungen mit dem jetzigen Interessenten in der kommenden Sitzung unter einem eigenen Tagesordnungspunkt die endgültige Entscheidung über die weitere Vorgangsweise zu treffen. -4- Pkt. 3.) Vom Buchhalter Peter Vergud wird der Voranschlagsentwurf 1995, welcher mit der Sitzungseinladung übermittelt wurde, vorgetragen und die nötigen Erläuterungen zu den einzelnen Haushaltsstellen erteilt. Für die Weiterführung der Bauarbeiten zur Errichtung des Betriebs- und Verwaltungsgebäudes sind S 17 Mio. veranschlagt, weiters sind S 900.000, -- für die Fertigstellung des Betriebsgebäudes in St. Gallenkirch vorgesehen. Für den weiteren Bau von Forstwegen bzw. die Fertigstellung bereits begonnener Forstwegebauten sind insgesamt S 4.692.000, — veranschlagt. Vom Betriebsleiter wird in diesem Zusammenhang neuerlich darauf verwiesen, daß von ihm in den nächsten Wochen die aus forstwirtschaftlichen Überlegungen noch notwendigen Forstwegebauten zur Herbeiführung einer Mindesterschließung in den Standeswaldungen in den einzelnen Gemeinden vorgestellt werden. Er ersucht in diesem Zusammenhang um eine klare Meinungsäußerung dahingehend, ob und in welchem Umfang die vorgeschlagenen Forstwegebauten von der betreffenden Gemeinde befürwortet und unterstützt werden. Für die Anschaffung von Fahrzeugen sind S 300.000, — für den Ankauf eines Neufahrzeuges sowie eines gebrauchten Fahrzeuges vorgesehen. Dazu werden die Überlegungen der Verwaltung dahingehend erläutert, daß unter Berücksichtigung der jährlich anfallenden Kosten für Kilometergelder an die Betriebsorgane im Umfang von ca. S 220.000, — zuzüglich eines über die Lohnabrechnung abgewickelten Zuschlages eine stufenweise Anschaffung von Betriebsfahrzeugen zur Bereitstellung an die Betriebsorgane überlegt werden sollte. Erwähnt wird weiters, daß aufgrund des Alters und des allgemeinen Zustandes von Betriebsfahrzeugen für die Forstarbeiter im kommenden Jahr Ersatzanschaffungen notwendig werden. Zur Frage einer Anschaffung von Betriebsfahrzeugen einerseits und der Ausbezahlung von Kilometergeldern andererseits wird grundsätzlich festgehalten, daß in erster Linie betriebswirtschaftliche Überlegungen aus Sicht des Betriebes für die Entscheidung zugrundezulegen sind. Der im Voranschlag enthaltenen Anschaffung wird die Zustimmung erteilt, wobei die konkrete Entscheidung aufgrund von Angeboten zu erfolgen hat. Für den Ankauf von ca. 1.500 fm Brennholz sind S 600.000, — vorgesehen. Dazu wird vom Betriebsleiter auf die Problematik verwiesen, daß für einen Forstbetrieb mit einer bewirtschaftbaren Waldfläche von ca. 6.500 ha mittelfristig die Brennholzaufbringung aus den eigenen Beständen auch aus waldbaulichen Zielsetzungen erforderlich ist, wozu das Vorhandensein einer Mindesterschließung unumgänglich ist. Hinsichtlich den im Voranschlag enthaltenen Ansätzen für die Personalausgaben wird festgestellt, daß außer den gesetzlich festgesetzten Erhöhungen bzw. planmäßigen Vorrückungen keine außerordentlichen Erhöhungen enthalten sind. Auf der Einnahmenseite ist eine weitere Darlehensaufnahme in Höhe von S 4 Mio. für das Betriebs- und Verwaltungsgebäude gemäß dem vorliegenden Finanzierungsplan vorgesehen, eine zusätzliche Darlehensaufnahme in Höhe von S 184.000, — für die restlichen Wohnbauförderungsmittel ist ebenfalls veranschlagt. Hinsichtlich der Abgabe von Servitutsholz sowohl aufgerüstet als am Stock sind gegenüber dem bisherigen und bereits seit einigen Jahren gültigen Tarifen keine Erhöhungen geplant. -5- An Beiträgen aus dem Talschaftsfonds sind S 2 Mio. aus dem von der Vorarlberger Illwerke dafür zur Verfügung gestellten Betrag für infrastrukturelle Maßnahmen ausgewiesen. Die Beiträge zum Maßnahmenkonzept durch die Vorarlberger Illwerke AG und die Montafoner Seilbahngesellschaften sind mit S 1, 6 Mio. ausgewiesen, jene der Forstfondsgemeinden mit S 1 Mio. Weitere Beiträge der Standesgemeinden zum Betriebs- und Verwaltungsgebäude sind mit S 600.000, -- veranschlagt, wovon S 100.000, -- im Rahmen der Standesumlage 1995 aufgebracht werden, während der Rest durch Auflösung einer Rechnungsabgrenzung aus Zahlungen der Standesgemeinden im Jahre 1993 vereinnahmt werden kann. An Landes- und Bundesbeiträgen zu verschiedenen Bewirtschaftungsmaßnahmen wie zum Wegebau sind insgesamt S 7.695.000, -- veranschlagt. Über Antrag des Vorsitzenden wird der Voranschlag 1995 mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig beschlossen: Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung 20.864.000, -- S 24.001.000, -- S _______________ GESAMTAUSGABEN 44.865.000, -- S Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung 30.957.000, -- S 7.238.000, -- S Einnahmen der Haushaltsgebarung 1995 Entnahme aus Kassabeständen (Abgang) 38.195.000, -- S 6.670.000, —- S _______________ GESAMTEINNAHMEN 44.865.000, -- S Zum Ausgleich des Voranschlages ist einnahmenseitig weiters eine Entnahme aus der Haushaltsausgleichsrücklage in Höhe von 9.500.000, — S enthalten. Dem Dienstpostenplan wird in der vorgelegten Fassung gleichfalls die einstimmige Zustimmung erteilt. Die Finanzkraft wird mit 50% der Einnahmen des Vorjahres, somit mit einem Betrag von S 21.538.000, -, festgestellt. Die Stockgelder und Abgabepreise für Servitutsholz werden in der bisherigen Höhe unverändert einstimmig beschlossen und betragen für das Jahr 1995 somit: Brennholz am Stock Nutzholz am Stock S 110, -- S 380, -- Schindelholz am Stock S 600, -- Brennholz aufgerüstet Nutzholz aufgerüstet S S 500, -900, -- Nutzholz aufgerüstet lt. Holzliste Schindelholz aufgerüstet S 930, -- S 1.500, -- -6- Zu sämtlichen Tarifen wird die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe hinzugerechnet, beim aufgerüstetem Servitutsholz ist die Zustellung bereits miteingeschlossen. Pkt. 4.) Vom Standessekretär wird über das Ergebnis der am 7. Juli 1994 stattgefundenen Verhandlung zur Festlegung von Quellschutzgebieten für Quellen der Wassergenossenschaft Silbertal-Kristberg berichtet, gemäß welchem für die auf der Standesparzelle 723/1 entspringende Brunnenquelle III ein Quellschutzgebiet im Ausmaß von 100 m2 vorgeschrieben werden soll. Auf diesem Quellschutzgebiet hat in Zukunft jegliche forstliche Nutzung zu unterbleiben, das Quellschutzgebiet selbst ist durch Einzäunung gegen Zutritt durch Unbefugte abzusichern. Dazu wird weiters informiert, daß die Standesvertretung mit Beschluß vom 3. Juni 1959 der Fassung dieser Quelle und Einspeisung in die Gemeindewasserversorgungsanlage Kristberg-Innertal im Silbertal stattgegeben hat, wobei es dem Stand Montafon jederzeit gestattet sein muß, bei Bedarf aus den damals gefaßten drei Quellen Wasser zur Versorgung eigener Objekte zu entnehmen, ohne hiefür eine Gegenleistung zu entrichten. Aufgrund der am 7. Juli stattgefundenen Verhandlung durch die Bezirkshauptmannschaft Bludenz unter Beiziehung der Sachverständigen ist von der Wassergenossenschaft mit dem Grundeigentümer über die Ausscheidung des Schutzgebietes ein privatrechtliches Übereinkommen vorzulegen. Diesbezüglich wird der von der Verwaltung ausgearbeitete Entwurf eines Übereinkommens zur Kenntnis gebracht, wobei für Erschwernisse in der Waldbewirtschaftung und den Nutzungsentgang durch die Ausscheidung des Quellschutzgebietes ein jährliches Dienstbarkeitsentgelt in Höhe von S 500, -- zuzüglich Umsatzsteuer als Vergütung vorgeschlagen wird. Es wird weiters darauf hingewiesen, daß aufgrund der seinerzeitigen Zusage für die Quellnutzung bisher von der Wassergenossenschaft kein Entgelt entrichtet wurde. Aufgrund den Beratungen wird über Antrag des Vorsitzenden dem Abschluß des vorgelegten Übereinkommens die einstimmige Zustimmung erteilt, wobei von der Genossenschaft ab dem Jahre 1995 ein jährliches Entgelt in Höhe von S 500, -- zuzüglich Umsatzsteuer, wertgesichert nach dem Vorarlberger Lebenshaltungskostenindex, zu entrichten ist. Dem Stand Montafon muß es für die Versorgung eigener Objekte jederzeit möglich sein, unentgeltlich Wasser zu beziehen (lt. Beschluß vom 3.6.1959). Gleichfalls ist dem Stand Montafon ein Übersichtsplan über das bisherige Versorgungsgebiet vorzulegen, wobei künftige Erweiterungen des Versorgungsgebietes mit Zuerkennung neuer Anschlüsse nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Standes Montafon gestattet sind. Pkt. 5.) Zum Ansuchen von Mangeng Wolfang um Übertragung des Holzbezugsrechtes wird vom Standessekretär bekanntgegeben, daß eine Übertragung des Holzbezugsrechtes nicht mehr nötig ist, da vom Eigentümer das bisherige Stallgebäude lediglich saniert werden soll. 18. Forstfondsitzung: 6.12. 1994 -7- Pkt. 6.) Vom Standessekretär wird berichtet, daß von Gmeiner Josef ein Antrag auf Zuweisung von Servitutsholz im Umfang von 72 fm für die Neuerrichtung des durch einen Brand zerstörten Stallgebäudes (Ganzanahlweg 5) vorgelegt wurde. Dazu wird weiters berichtet, daß bereits im Jahre 1986 eine Verzichtserklärung dahingehend vorgelegt wurde, daß von Hubert Mühlbacher zugunsten von Josef und Gertrud Gmeiner auf das auf dem Wohnhaus Nr. 257 (Bp. 725) bestehende Holzbezugsrecht verzichtet wird. Eine offizielle Übertragung eines Holzbezugsrechtes ist allerdings nicht erfolgt. Gleichfalls wird darauf verwiesen, daß aufgrund des geltenden Holzbezugsstatutes eine Übertragung von Holzbezugsrechten nur auf gleichartige Gebäude möglich ist. Festgestellt wird weiters, daß das abgebrannte Stallgebäude auch für nichtlandwirtschaftliche Nutzungszwecke Verwendung gefunden hat. Bgm. Bitschnau berichtet über den aktuellen Stand des Bauverfahrens, welches nun mit den zuständigen Behörden soweit abgeschlossen ist, daß die Baubewilligung für ein Wirtschaftsgebäude einschließlich Nebennutzung erteilt werden kann. Aufgrund den vorliegenden Planunterlagen sind neben landwirtschaftlichen Gebäudeteilen auch sonstige Räumlichkeiten für nichtlandwirtschaftliche Nutzungen enthalten. Im Zuge der Beratungen ergeben sich Unklarheiten hinsichtlich einer allfälligen Einforstung des abgebrannten Gebäudes, zumal auf dem Anwesen bereits ein altes Stallgebäude samt Wohnhaus gestanden hat. Diesbezüglich wird die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Erhebungen vorzunehmen. Hinsichtlich der mit Verzichtserklärung aus dem Jahre 1986 bekanntgegebenen Zuerkennung eines Holzbezugsrechtes wird klar festgestellt, daß diesbezüglich keine Einforstung des Stallgebäudes abgeleitet werden kann, da weder eine Zusage des Standes Montafon noch die Übereinstimmung mit dem Holzbezugsstatut gegeben ist. Sofern jedoch aufgrund anderer Umstände die Einforstung festgestellt werden kann, wird gegen eine Bewilligung von Servitutsholz im Ausmaß der anteiligen Nutzung im Rahmen des Landwirtschaftsbetriebes kein Einwand erhoben. Pkt. 7. - Allfälliges: a) Bgm. Sandrell stellt fest, daß sich nach Meinung der Gemeinde Gaschurn die Balottatobelquelle im Eigentum des Standes Montafon-Forstfonds befindet und ersucht daher um eine diesbezügliche Abklärung. Seitens des Landeswasserbauamtes wird die Ansicht vertreten, daß es sich hiebei um öffentliches Wassergut handelt, sodaß im Falle einer nicht einwandfreien Klärung der Besitzansprüche allenfalls eine Vermessung in Auftrag gegeben werden muß. b) Bgm. Sandrell ersucht gleichfalls auf das kommende Frühjahr eine einheitliche Regelung hinsichtlich des Befahrens von Forstwegen mittels Mountainbike auszuarbeiten. -8- Diesbezüglich wird vom Betriebsleiter auf ein vom Land ausgearbeitetes Musterübereinkommen verwiesen, welches dem jeweiligen Benützungszweck entsprechend angepaßt werden kann. Grundsätzlich spricht sich der Betriebsleiter für eine Mitbenützung von Forststraßen in Teilbereichen aus, wenn die Haftungsfrage wie auch allfällige Fragen hinsichtlich Absperrmaßnahmen im Zuge von Bewirtschaftungserfordernissen vertraglich geregelt sind. Hingewiesen wird allerdings auch darauf, daß vielfach auch Weganlagen von Güterweggenossenschaften betroffen sind, für welche von der jeweiligen Gemeinde bzw. Verkehrsamt die Zustimmung zur Benützung durch Mountainbikes einzuholen ist. c) Bgm. Sandrell berichtet kurz über Erfahrungen bezüglich Einholung von Versicherungsangeboten im Zuge der Umsetzung des Filmprojektes in Gaschurn. Dabei hat sich gezeigt, daß z.T. gravierende Prämienunterschiede bei verschiedenen Gesellschaften gegeben sind und die Inanspruchnahme einer fachlichen Beratung durch ein Versicherungsbüro vorteilhaft ist. Diesbezügliche Erfahrungen und z.T. recht beträchtliche Prämienreduktionen werden auch von Dir. Schapler im Rahmen des Unternehmens Montafonbahn bestätigt. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende um 17.30 Uhr mit dem Dank für die Mitarbeit die Forstfondssitzung und lädt die Forstfondsvertreter aus Anlaß des bevorstehenden Jahresabschlusses zu einem Imbiß ein. Schruns, 7. Dezember 1994 Schriftführer: Forstfondsvertretung