19650225_FF_000

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 14:13
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1964-12-25
Erscheinungsdatum 1964-12-25
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Publikationen Montafon Forstfondsprotokolle_ff_
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Inhalt des Dokuments

-1- Niederschrift Aufgenommen am 25.2.1965 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, anläßlich der Forstfondsitzung, zu welcher auf Grund der Einladung vom 18.2.1965 nachstehende Vertreter der Forstfondgemeinden erschienen sind: Standesrepräsentant Bgm. Josef Keßler in B.berg als Vorsitzender, " Stellvertreter Bgm. Peter Wachter in Gaschurn, Landtagsabgeordneter Bgm. Ignaz Battlogg in St. Anton, Bürgermeister Franz Marent in Schruns, Bürgermeister Anton Brugger in Tschagguns, Bürgermeister Hermann Brugger in Silbertal. Bürgermeister Hermann Mangard in St. Gallenkirch, Oskar Neher. 1. Gemeinderat in Vandans, als Vertreter für der erkrankten Bürgermeister Alfons Bitschnau und Anton Lorenzin in Gortipohl, als Obmann der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Anschließend stellt der Vorsitzende den Obmann der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch: Anton Lorenzin in Gortipohl vor, der in Zukunft die Agrargemeinschaft St. Gallenkirch im Forstfondausschuß vertreten wird. Bürgermeister Hermann Mangard, der bis heute dem Forstfondausschuß angehört hat, scheidet aus. Anton Lorenzin bittet um das Wort. Er schildert seinen Lebenslauf als Kind, das früh seine Eltern verloren hat, als junger Mann der den 2. Weltkrieg mitmachte, in Gefangenschaft geraten ist und krank in die Heimat zurückkehrte. Trozt aller Mühsal entschloß er sich im öffentlichen Leben zu betätigen. Er wurde in die Gemeindevertretung gewählt und gilt als Mitbegründer der Argrargemeinschaft St. Gallenkirch, zu deren Obmann er nun gewählt wurde. Gleichzeitig bedauert er, daß er, nachdem sich der Beginn der Forstfondsitzung um 2 Stunden verzögert hat, nicht an dieser Sitzung teilnehmen zu können, da er als Angestellter der Vorarlberger Illwerke nachmittags wieder seinen Dienst antreten muß. Er bittet den Bürgermeister Hermann Mangard ihn in dieser Sitzung zu vertreten. -2- Anschließend wird zur Erledigung nachstehender Tagesordnung übergegangen: 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 4.2.1965. 2. Dienstbarkeitsvertrag Nr. 3539 der Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz. 3. Dienstbarkeitsvertrag Nr. 3490 der Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz. 4. Güterweg St. Gallenkirch/Zamang – Übernahme eines Teiles der Erhaltungskosten. 5. Ansuchen der Berta Küng in Vandans, um die Übertragung eines Holzbezugsrechtes. 6. Ansuchen des Tschofen Christian in Tschagguns, um die Verlängerung eines Holzbezugsrechtes für den Stall in St. Gallenkirch. 7. Ansuchen der Aloisia Tschabrunn in Vandans, um die Abänderung des Beschlusses vom 10.12.1964. 8. Ansuchen der Midy Rhomberg in Gargellen, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom Altbau des Hotels auf einen vorgesehenen Neubau. 9. Ansuchen der Geschwister Butzerin in St. Gallenkirch, um die Erlaubnis Servitutsholz vorübergehend einer anderen Partei zur Verfügung zu stellen. Berichte: Abkommen mit den Alpbesitzern in Silbertal, wegen der Kostenübernahme zur Wegerhaltung Eggatobel/Dürrwald. Erledigung der Tagesordnung: zu Pkt. 1) Die Sitzungsniederschrift vom 4.2.1965 wird in vorliegender Fassung genehmigt und gefertigt. zu Pkt. 2) Der von der Vorarlberger Illwerke A.G. vorgelegte Dienstbarkeitsvertrag Nr. 3539, betreffend das 20 kv Kabel Lünerseewerk – Rodundwerk, Fernmeldekabel Rodundwerk – Lünerseewerk und das Fernsteuerkabel Rodundwerk – Lünerseewerk wird in vorliegender Fassung genehmigt. zu Pkt. 3) Der von der Vorarlberger Illwerke A.G. vorgelegte Dienstbarkeitsvertrag Nr. 3490, betreffend 20 kv Freileitung Partenen/Loch – Gsäß wird in vorliegender Fassung genehmigt. zu Pkt. 4) Las Ansuchen der Alpgenossenschaft Zamang und der Maisäßinteressentschaft Tanafreida um die Übernahme eines Teiles der Instandsetzungskosten des vorgesehenen Wirtschaftsweges St. Gallenkirch – Zamang wird aus Präjudizgründen abgelehnt. Dagegen ist der Forstfond bereit, zusätzlich zum anfallenden Trassenholz, 5% der tatsächlichen Wegbaukosten zu übernehmen, und zwar soweit der Wirtschaftsweg zur Walderschließung dienlich ist. -3- zu Pkt. 5) Das Ansuchen der Berta Küng in Vandans, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom baufälligen Stall auf Bp. 268 au ein auf Gp. 748 neu zu erstellen vorgesehene Objekt, das zur Unterbringung von landwirtschaftlichen Geräten dienen soll, wird im Sinne des Montafoner Holzbezugsstatutes abgelehnt. zu Pkt. 6) Das Ansuchen des Tschofen Christian in Tschagguns, um die Verlängerung des Holzbezugsrechtes für den Stall auf Bp. 992/2 in St. Gallenkirch wird abgelehnt, weil die gesteckte Instandsetzungsfrist bereits abgelaufen ist. zu Pkt. 7) Das Ansuchen der Aloisia Tschabrunn in Vandans, um die Aufhebung des Beschlusses vom 10.12.1964, in dem die Übertragung des Holzbezugsrechtes von Bp. 80, Stall, auf ein anderes neuerstelltes Objekt abgelehnt wurde, wird abgelehnt. Im Sinne des Montafoner Holzbezugsstatutes sieht die Forstfondvertretung keine Veranlassung den seinerzeit gefassten Beschluß aufzuheben. zu Pkt. 8) Das Ansuchen der Midy Rhomberg in Gargellen, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes von HNr. 39 (derzeit d. Altbau des Hotels) auf einen vorgesehenen Neubau, wird im Sinne des Montafoner Holzbezugsstatutes abgelehnt. Es handelt sich bei diesem Holzbezugsrecht um ein reguliertes mit der Landwirtschaft verbundenes Servitut. zu Pkt. 9) Das Ansuchen der Geschwister Butzerin in St. Gallenkirch, um die Erlaubnis rd. 36 fm Servitutsholz, das zur Instandsetzung des Hauses Nr. 262 bezogen wurde aber aus finanziellen Gründen sich noch etwas verzögert, dem Schwiegersohn zur Fertigstellung eines Wohnobjektes ausleihen zu dürfen, wird abgelehnt. Es wird die Möglichkeit eingeräumt das Holz käuflich zu erwerben, um es dem zur Unterstützung vorgesehenen Bauvorhaben zuführen zu können. Der Kaufpreis wird mit S 230 pro fm festgesetzt, wobei das bereits bezahlte Stockgeld abgesetzt werden kann. -4- In Erweiterung der Tagesordnung: Pkt. 10) Dem Ansuchen der Montafoner Bergbahn G.m.b.H. in Schruns, um eine Bewilligung zur Verbreiterung der bestehendem Seilbahntrasse vom Kropfen auf die Kapellalpe, damit eine Kabinenbahn parallel des Sesselliftes erstellt werden kann, wird grundsätzlich zugestimmt. Hinsichtlich der Holzschlägerung und der Einräumung einer dauernden Dienstbarkeit sind noch Verhandlungen mit der Montafoner Bergbahn G.m. b.H. notwendig. Pkt. 11) Dem Ansuchen der Gemeinde Silbertal, um die Erlaubnis durch die Standeswaldung der Schattseite in Silbertal eine Skiabfahrt von der Kapellalpe bis nach Silbertal ausholzen zu dürfen, wird stattgegeben. Über die breite der Skiabfahrt und der Trassenführung ist noch eine Aussprache mit den Vertretern der Gemeinde Silbertal notwendig. Das Anfallende Holz wird der Gemeinde Silbertal käuflich überlassen. Der Kaufpreis kann erst festgesetzt werden, wenn die Örtlichkeit näher bekannt ist. Pkt. 12) Der Stockpreis für das Holz, das Battlogg Franz in St. Anton, auf Grund einer Ersatzzuweisung der Stadt Bludenz, geschlägert hat, wird pro fm mit S 310.- festgesetzt. Dieser Kaufpreis ist bis 31. März 1965 bei der Forstfondkassa zu bezahlen, andernfalls die Forstverwaltung ermächtigt ist das Holz gegen Ersatz der Schlägerungskosten anderweitig zu veräussern. Pkt. 13) Falls es zum Vorteile der Jagd dient, ist für die Eigenjagdgebiete "Valisera" und "Schmalzberg" ein Jagdaufseher hauptberuflich zu bestellen. Pkt. 14) Dem Ansuchen des Netzer Bernhard in Gaschurn HNr. 34a, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom Wohnhaus 34a, Bp. 976, auf ein auf Gp. 424/4 neu zu erstellen geplantes Wohnhaus wird stattgegeben. Durch diese Übertragung wird das zum Bau vorgesehene Wohnhaus -5- mit einem Gesamtholzbedarf von 30 fm für die erstmalige Erstellung eingeforstet. Das Haus, das mit Beschluß vom 21.1.1955 durch Übertragung eingeforstet wurde, muß im Zuge des Bauvorhabens "Kops" der Vorarlberger Illwerke A.G. abgetragen werden. Pkt. 15) Dem Ansuchen des Netzer Otmar in Gortipohl, um die Zuteilung der Brennholzlose für die nächsten 3 Jahre als Vorausbezug, wird aus Präjudizgründen abgelehnt. Pkt. 16) Den Montafoner Musikvereine wird zur Instandsetzung der Bühne l Fichtenstamm kostenlos abgegeben. Die Zuweisung erfolgt aus der Standeswaldung Vandans. Pkt. 17) Dem Ansuchen der Montafonerbahn A.G. in Schruns, um die Verlängerung der Bürgschaft für einen Credit in Höhe von 1 Mill. Schilling auf weitere 10 Jahre; d.i. bis 31.12. 1974, wird stattgegeben. Desgleichen wird der Ausstellung eines Garantiebriefes für Schienen und Kleinmaterial im Werte von 1.5 Mill. Schilling, das die Österreichisch-Alpine Montangesellschaft in Wien, vorerst der Montafonerbahn A.G. in Schruns leihweise zur Verfügung stellt, zu-gestimmt. Pkt. 18) Dem Ansuchen des Franz Keßler in Tschagguns, um die Auszahlung der Servitutsablöse für das zum Abbruch vorgesehene Stallgebäude Bp. 869, wird abgelehnt, weil das Objekt wegen Überschreitung der Instandsetzungsfrist nicht mehr eingeforstet ist. Ausserdem wird für Objekte, die abgetragen werden keine Dachablösen ausbezahlt. Pkt. 19) Zur Vergabe der Eigenjagden "Valisera/Schmalzberg" wird ein Unterausschuß gebildet. Im gehören an: Standesrepräsentant Josef Keßler, Bürgermeister Anton Brugger und die Angestellten Saler Gebhard und Walch Alfred. Jenen Punkten, die auf der Tagesordnung die auf der Tagesordnung nicht aufscheinen wird die Dringlichkeit zuerkannt. -6- Berichte: Der Vorsitzende berichtet, daß mit der Vertretern der Alpen: Fresch, Faneskla, Dürrwald, Käfera, Gafluns, Rons, Gisla und Platina, alle in Silbertal, hinsichtlich der Erhaltung des Wirtschaftsweges "Eggatobel" bis "Dürrwald" ein Übereinkommen getroffen wurde, wonach die Alpen pro Stück Vieh, das zur Sömmerung aufgetrieben wird S 3.-- (drei) als Beitrag zur Wegerhaltung zahlen. Um nicht jährlich feststellen zu müssen wieviel V-ieh aufgetrieben wird, wurde folgender Viehstand angenommen: Alpe Fresch 140 Stück, Alpe Faneskla 50 Stück, Alpe Dürrwald 60 Stück, Alpe Gafluna 140 Stück, Alpe Käfera 45 Stück, Alpe Rona 55 Stück, Alpe Gisla 30 Stück und Alpe Platins 100 Stück. Die vorgenannte Vereinbarung gilt bis auf weiteres. Die Forstfondvertretung nimmt diesen Bericht vollinhaltlich zur Kenntnis und erklärt sich mit dem Übereinkommen einverstanden. Beginn der Sitzung 11 Uhr 45. Ende der Sitzung: 14 Uhr 30. Der Schriftführer: Der Forstfondausschuß: