20060523_FF_008

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 14:14
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2006-05-23
Erscheinungsdatum 2006-05-23
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Inhalt des Dokuments

STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 23. Mai 2006 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 8. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 16. Mai 2006 nehmen an der auf 11.30 Uhr im Anschluss an die Standessitzung einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Dr Erwin Bahl, Schruns; Bgm Martin Netzer – Standesrepräsentant-Stellvertreter, Gaschurn; Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm Willi Säly, Silbertal; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Entschuldigt: Bgm Arno Salzmann, St. Gallenkirch; Weiter Teilnehmer: Betriebsleiter Dipl. Ing. Hubert Malin; Schriftführer: Standessekretär Mag Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet im Anschluss an die Standessitzung um 11.20 Uhr die 8. Sitzung der Forstfondsvertretung, begrüßt die Kollegen Bürgermeister und stellt gemäß Verordnung über den Gemeindeverband Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift der 7. Forstfondssitzung am 18.04.2006; 2. Beitritt zur Güterweggenossenschaft „St. Gallenkirch Maisäß Ausschlag Sarottla“ 3. Verumlagung der allgemeinen Kosten für GIS – Dienstleistungen; 4. Berichte; 8. Forstfondssitzung: 23.05. 2006 Seite - 1 - 5. Allfälliges; 8. Forstfondssitzung: 23.05. 2006 Seite - 2 - Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Die allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelte Niederschrift der 7. Forstfondssitzung vom 18.04. 2006 wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) Der Vorsitzende und insbesondere der Betriebsleiter informieren ausführlich über die bisherigen Begehungen und Gespräche zur Errichtung des Güterweges Ausschlag Sarottla, welcher im Anschluss an die vom Forstfonds bereits vor Jahren errichtete Forststraße Junkeleck zur Erschließung der Maisäßliegenschaften im Ausschlag Sarottla und der Alpe Sarottla errichtet werden soll. Gemäß dem von der Agrarbezirksbehörde ausgearbeiteten Aufteilungsschlüssel für die Errichtungs- und Erhaltungskosten soll sich der Forstfonds mit einem Anteil von 8, 28% beteiligen, während der Anteil für Alpe Sarottla 13, 71% beträgt. Insbesondere zum Anteil der Alpe Sarottla wird vom Vorsitzenden über die mit den Vertretern des Wegausschusses des Maisäßes Sarottla im April erfolgte Besprechung ausführlich informiert, wonach basierend auf einer Versammlung der nicht regulierten Alpe Sarottla die Übernahme einer Beteiligungshöhe vor allem von Weiderechtsbesitzer Werner Bitschnau als nicht machbar beurteilt wird. Bei der genannten Sitzung wurde ersucht, den Beteiligungsanteil des Forstfonds um ca 5% anzuheben sowie auf die Aufnahme des Ablösebetrages von 20.000 für die Nettoerrichtungskosten für die Forststrasse Junkeleck in den Verumlagungsschlüssel als Vorleistung des Forstfonds zu verzichten. Vom Betriebsleiter werden im Detail die Erschließungsvorteile für den Waldbesitz des Forstfonds aufgezeigt und insbesondere auch darauf hingewiesen, dass zum damaligen Zeitpunkt der Errichtung der Forststrasse Junkeleck vom Maisäß Sarottla die Zustimmung zur Grundinanspruchnahme ohne Beteiligung an den Wegbaukosten erteilt worden ist. Allerdings wurde damals vereinbart, dass allfällige Entgelte für die Benützung der Weganlage durch private Maisässinteressenten vom Forstfonds vereinnahmt werden. Auf Grundlage der umfassenden Informationen des Betriebsleiters wird von der Forstfondsvertretung für die weiteren Verhandlungen einstimmig die Ermächtigung erteilt, einen Anteil für den Forstfonds in Höhe von maximal 12% zu übernehmen. Ein Verzicht zur Aufnahme der vom Forstfonds für 8. Forstfondssitzung: 23.05. 2006 Seite - 3 - die Errichtung der Forststraße Junkeleck nach Abzug der Förderungen getragenen Nettoerrichtungskosten in Höhe von 20.000 in den Verumlagungsschlüssel der geplanten Güterweggenossenschaft wird aus grundsätzlichen Überlegungen als nicht machbar beurteilt. Pkt. 3.) Zur Thematik der Verumlagung der Kosten für allgemeine GISDienstleistungen für die Mitarbeiter Werner Jung und Ing Bernhard Maier wird basierend auf dem Kalenderjahr 2005 über die konkreten Daten mit 622 Stunden oder 45, 65% der Gesamtarbeitszeit bei Werner Jung sowie mit 108, 5 Stunden oder 5, 4% der Gesamtarbeitszeit bei Mitarbeiter Ing Bernhard Maier im Detail informiert. Der beim Mitarbeiter Jung ausgewiesene hohe Anteil mit über 45% ist durch den Umstand von hohen Krankenstandstagen sowie einem Kuraufenthalt im letzten Jahr bedingt. Im Wesentlichen fallen unter die Position für allgemeine GISDienstleistungen Arbeitszeiten für Installationen und Updates für die GemGIS-Software in den Gemeinden (7 Auskunftsstationen mit GDB), Einschulungen von GemGIS Mitarbeitern in den Gemeinden, Einarbeitung und Übernahme der DKM und Naturbestandsdaten in das GIS, Abwicklung der NaturbestandsNachführung in Zusammenarbeit mit der VKW, Datenaufbereitungen für Gemeinden zB für Straßen- und Hausnummernsysteme, Feuerwehreinrichtungen, Kanal etc, Karten- und Plotservice für Gemeinden etc. Diese allgemeinen GIS-Dienstleistungen werden vor allem von Mitarbeiter Jung ausgeführt. In der umfassenden Diskussion wird von der Forstfondsvertretung die sachliche Richtigkeit der Verumlagung der Kosten für allgemeine GIS-Dienstleistungen auch im Sinne der seinerzeitigen Beschlüsse zur Einführung des Angebotes bzw Übernahme der GIS-Betreuung für die Gemeinden als grundsätzlich berechtigt beurteilt. Es wird daher einstimmig beschlossen, 50% der seit Aufnahme dieser Dienstleistungen angefallenen allgemeinen Kosten im Verhältnis des tatsächlich für die einzelnen Gemeinden erbrachten Aufwandes sowie 50% auf Basis der gemäß Schlüssel der seinerzeitigen Verumlagung der Investitionskosten zu verumlagen. Aus budgetären Aspekten hat die Verumlagung im Kalenderjahr 2007 zu erfolgen. Pkt. 4 – Berichte: a) Für die geplante Seilkrannutzung im Bereich Mottatobel in Gaschurn wurde von Frau Dipl Geol Eva Vigl vom Amt der Vorarlberger Landesregierung am 26. April ein geologisches Gutachten erstellt. Im Gutachten wird aus geologischer 8. Forstfondssitzung: 23.05. 2006 Seite - 4 - Sicht zusammenfassend festgestellt, dass der Untergrund im Bereich der geplanten Seilkrananlage aus brüchigem, verwitterungsresistentem und gut wasserdurchlässigem Material aufgebaut ist und diese Eigenschaften aus bodenmechanischer Sicht als sehr positiv einzustufen sind. Das Mottatobel erscheint weiteres aus geologischer Sicht aufgrund der fehlenden Wasserführung nicht in der Lage eine solche Transportkraft zu entwickeln um größere Mengen des Bruchschuttes bis ins Tal zu transportieren. Im gegenständlichen Bereich ist auch kein lehmiges Lockermaterial vorhanden, welches muranfälliger wäre. Aus geologischer Sicht besteht somit kein Einwand gegen die geplante Holznutzung. Das geologische Gutachten wurde von Bgm Netzer noch der Naturgefahrenkommission der Gemeinde Gaschurn vorgelegt und wird dort weiter diskutiert und behandelt. Vom Standessekretär wird zusätzlich informiert, dass von Rechtsanwalt Dr Stefan Denifl am 18. Mai unter Beilage einer Stellungnahme der Forstabteilung der BH Bludenz ein Antrag mit dem Ersuchen um Aushändigung des geologischen Gutachtens eingetroffen ist. Bereits mit Schreiben der BH Bludenz vom 15.09. 2005 wurde mit Bezug auf den Antrag um Überlassung des Fällungsbescheides Rechtsanwalt Dr Denifl mitgeteilt, dass aus Gründen der Amtverschwiegenheit der Fällungsbescheid nicht ausgehändigt werden kann und zudem kein Verfahren nach § 8 AVG anhängig sei, wonach Herr Alwin Hammer eine Parteistellung zukomme. Aus den genannten Gründen wird von Verwaltungsseite auch keine Notwendigkeit gesehen, das geologische Gutachten an Nichtbeteiligte auszuhändigen. Dieser Ansicht wird von der Forstfondsvertretung grundsätzlich zugestimmt. Vom Betriebsleiter wird abschließend festgehalten, dass grundsätzlich alle gesetzlichen Bestimmungen bei der Ausführung der Nutzungen beachtet werden und zusätzlich ein hoher Anspruch in schutzwaldtechnischer Hinsicht, jedoch auch was Landschaftsschutz anbelangt, eingehalten wird. Ohne sichtbare „Eingriffe“ können jedoch diese Nutzungen nicht ausgeführt werden. b) Für die geplante Gewinnung von Flussbausteinen im Bereich Dreispitz in Silbertal wurde ein Projekt mit einem Gewinnungsbetriebsplan mit einem Anteil von ca 9.200 m³ Wasserbausteinen vom Betriebsleiter DI Malin bei der Behörde eingereicht. Die naturschutzrechtliche, forstrechtliche und bergrechtliche Verhandlung (MinroG) findet am 6. Juni statt. Der Abbau soll in den Jahren 2006 und 2007 erfolgen, die Verfüllung anschließend im Zeitraum bis Herbst 2012 mit einer Gesamtmenge von ca 16.500 m³. 8. Forstfondssitzung: 23.05. 2006 Seite - 5 - Für den Verkauf der Flussbausteine ab Halde beim geplanten Steinbruch kann mit einem Erlös für den Forstfonds von ca € 7, 5 /t bei Selbstgewinnung durch die beauftragten Firmen kalkuliert werden. Auch die Verfüllung mit „Bauaushub“ aus den Gemeinden Silbertal, Schruns und Bartholomäberg ist mit Einnahmen für den Forstfonds verbunden, wobei sich die Deponierungsgebühren je Kubikmeter an jenen bei bereits bestehende Bauaushubdeponien in den Montafoner Gemeinden orientieren werden. Bgm Säly weist nochmals auf die dringende Notwendigkeit zur Bereitstellung von Flussbausteinen für die bereits im Gange befindlichen Sicherungsmaßnahmen an der Litz nach dem Hochwasser 2005 hin, da diese Sanierungsarbeiten zur Vermeidung möglicher weiterer Schäden an angrenzenden Objekten raschest möglich umgesetzt werden müssen. Durch die Gewinnung der Flussbausteine in der Nähe könne auch Transporte von Wasserbausteinen aus Steinbrüchen in Vorarlberg und der benachbarten Schweiz mit großen Verkehrsbelastungen vermieden werden. c) Der Betriebsleiter informiert kurz über die in Bälde auf Antrag der Seilbahn Gargellen stattfindenden Verfahren zur Errichtung der Kristallabfahrt, für welche bereits im Rahmen von Vorbegehungen eine grundsätzliche Zustimmung des Forstfonds als Grundeigentümer erteilt wurde. Die von der Liftgesellschaft geplante Schiroute durch den Schnapfenwald wird vom Betriebsleiter als kritisch angesehen. Berichte des Betriebsleiters: a) Der Betriebsleiter informiert über die aktuellen Seilkrannutzungen in den Gemeinden Gaschurn, St. Gallenkirch und Silbertal. Die Fällungsbewilligungen der Forstbehörde für die im laufenden Jahr geplanten Seilkrannutzungen liegen vor und wurden den Gemeinden in Kopie überlassen. Die für dieses Jahr geplante Nutzungsmenge beträgt 18.000 fm in den Waldungen des Forstfonds. Diese Nutzungen sollten auch aus langfristigen schutztechnischen Erwägungen – Verjüngung der örtlich überalterten Schutzwälder – dringend durchgeführt werden. Es werden keine Nutzungen von der Betriebsleitung des Forstfonds ausgeführt, bei denen eine Gefährdung von Unterliegern möglich ist. In manchen Waldbereichen wie zB Bannwald Rifawald ist vor Inangriffnahme der Verjüngung und der damit notwendigen Schlägerungs- und Bringungsarbeiten jedenfalls mit der WLV die Errichtung von Steinschlagschutznetzen auszuführen. Ohne diese Schutzmaßnahmen kann in diesem Waldbereich keine forstliche Tätigkeit durchgeführt werden. 8. Forstfondssitzung: 23.05. 2006 Seite - 6 - b) Im Bereich der Forststrasse Hafa in St. Gallenkirch soll eine Verlängerung des Forstweges um ca 250 lfm erfolgen, um eine Möglichkeit einer Nutzung mittels Prozessor zu sondieren. Im Einvernehmen mit dem Standesrepräsentanten und dem Standessekretär ist die Vergabe an eine Montafoner Baufirma mit einem ausgesuchten Baggerführer geplant, da die Baukosten unter 25.000 geschätzt werden. c) Bezüglich der Wildschadenssituation berichtet der Betriebsleiter über die zu hohen Wildbestände in vielen Revieren in den Forstfondsgemeinden, wobei in diesem Winter (wie auch in den Vorjahren schon) nicht mehr tolerierbare Wildschäden wie zB im Harzawald und oberhalb vom Maisäß Blendilak in Gaschurn aufgetreten sind. Ebenso kritisch ist die Situation in St. Gallenkirch im Bereich der Wildfütterungen im Stock I, II und III. In allen Stöcken ist der überwinternde Rotwildbestand deutlich zu hoch und sind untragbare Wildschäden in den Standeswaldungen anzutreffen. In diversen Bereichen in der Forstfondsgemeinde Silbertal ist ebenfalls eine Aufnahme der Wildschäden - wie schon in den Vorjahren - und die Verrechnung des entstandenen „Schadens“ an die jeweiligen Jagdnutzungsberechtigten geplant. Ursache für diese nicht mehr im tolerierbaren Bereich liegenden Wildschäden sind einerseits zu hohe Wildbestände und andererseits auch zunehmende Störungen in den Wintereinstandsgebieten und im Frühjahr auf den Äsungsflächen, wenn das Rotwild immer wieder in den Wald vertrieben wird. Die stark zunehmenden vielfältigen Freizeitaktivitäten erschweren den Jagdberechtigten die dringend notwendige mehr als 100%-ige Mindestabschussplanerfüllung beim Schalenwild in den Montafoner Gemeinden. Die Bürgermeister werden daher vom Betriebsleiter ersucht, bei der notwendigen Lenkung der Freizeitaktivitäten mitzuarbeiten. Abschließend stellt der Betriebsleiter deutlich fest, dass zur Sicherung der Schutzwaldfunktion angepasste Wildbestände und der Schutz der Wildtierlebensräume notwendig sind, wobei nur mit der Zusammenarbeit aller Beteiligten im Konsens sinnvolle Lösungen für den Schutzwald, die Wildtiere und die im Tal lebenden und urlaubenden Menschen erarbeitet werden können. 8. Forstfondssitzung: 23.05. 2006 Seite - 7 - d) Auf Anfrage zum nutzbaren Potenzial an Energieholz informiert der Betriebsleiter, dass nachhaltig auch unter Berücksichtigung einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Kleinprivatwälder und jener div Agrargemeinschaften im Montafon ein Zuwachs von etwa 50.000 Efm (Erntefestmeter) jährlich genutzt werden kann und örtlich auch soll! Aufgrund der alten Holzbringung und den damit verbundenen Schäden am Bestand ist mit einem Brennholzanteil von mindestens 25%, somit ca 12.500 fm aus den Montafoner Waldungen zu rechnen. Mittelfristig ist somit unter der Annahme, dass 2/3 „verhackt“ werden, mit rund 25.000 Srm Waldhackgut zu rechnen. Zusätzlich kommen von den Montafoner Sägewerken je fm Rundholzeinschnitt 1 rm Spreißel, die ebenfalls energetisch in der Talschaft verwertet werden sollen. Gewisse Spielräume bei der Holzvermarktung sind auch bei schlechteren Nutzholzqualitäten der Klassifizierung Cx gegeben. Pkt. 5 – Allfälliges: a) Bgm Wachter erkundigt sich nach der Möglichkeit der Einstellung der Niederschriften der Forstfondsvertretung auf die Homepage der Gemeinde. Dazu wird vom Standessekretär informiert, dass diese Niederschriften bereits seit längerer Zeit auf der Homepage des Standes Montafon öffentlich zugänglich sind und ebenso auf den jeweiligen Internetauftritten der jeweiligen Forstfondsgemeinden ein entspre-chender Link zur Homepage des Standes Montafon eingestellt werden kann. b) Bgm Wachter erkundigt sich nach der Nutzung des Forsthauses des Forstfonds im Rellstal, welches in der Vergangenheit von Alt-Waldaufseher Wachter Walter bereits wiederholt für Ferienzwecke benutzt werde. Er stellt dazu fest, dass im Falle einer weiteren Nutzung für Ferienzwecke durch AltWaldaufseher Wachter dem Forstfonds die Vorschreibung der Zweitwohnsitzabgabe zugestellt werde. Vom Betriebsleiter wird dazu kurz informiert, dass der Waldaufseher seit 2 Jahren im Ruhestand ist und über 30 Jahre auch beim Forstfonds für den Betriebsdienst angestellt war und jetzt noch bei diversen Grenzrevisionen und Grenzbegehungen in der Gemeinde Vandans als Auskunftsperson ohne Entschädigung behilflich ist. Dies erspart dem Betriebspersonal die vielfach zeitaufwändige und mühevolle „Grenzsteinsuche“ sowie dem Forstbetrieb auch unnötige Kosten. Seine Hilfe ist für den Betrieb eine wertvolle Unterstützung. Das Forsthaus wird weiteres von Holzakkordanten, eingesetzten Diplomanden, dem zuständigen Betriebspersonal 8. Forstfondssitzung: 23.05. 2006 Seite - 8 - und nach Maßgabe und Bedarf von Mitarbeitern des Standes Montafon genutzt. c) Die Bürgermeister Netzer und Lerch informieren kurz über eine Tagung in Bad Hindelang im Allgäu, im Rahmen welcher gemeinsam mit Dynalp, einem vom Gemeindenetzwerk „Allianz in den Alpen“ initiierten Interreg-IIIB-Projekt insbesondere die Themen Klimawandel in den Alpen weiterbehandelt werden sollen. Es wird empfohlen, eine Mitbeteiligung des Forstfonds im Rahmen dieses Gemeindenetzwerkes zu prüfen, zumal auch sachliche Zusammenhänge insbesondere auch mit der Thematik Klimawandel für den Forstbetrieb vorliegen. 8. Forstfondssitzung: 23.05. 2006 Seite - 9 - Es wird vorgeschlagen, zu dieser Thematik bei einer kommenden Sitzung Bgm Ing Rainer Siegele als Obmann der Regionalstelle Vorarlberg des Klimabündnisses sowie Frau Gabriele Greußing als Gemeindebetreuerin zur detaillierten Informa-tion einzuladen. Ende der Sitzung 12.30 Uhr; Im Anschluss an den Lokalaugenschein auf dem Maisäß Valisera findet eine Besichtigung des heimischen Sägewerksbetriebes Elmar Marlin in Gortipohl statt. Bei dieser Besichtigung werden die Forstfondsbürgermeister von der Familie Marlin über den Betrieb und die Probleme der Sägewirtschaft informiert sowie ihnen ein Einblick in den Sägewerksbetrieb gegeben. Gleichzeitig werden die derzeit in Prüfung befindlichen Überlegungen für weitere Investitionen in den Sägewerkbetrieb insbesondere in Richtung einer KVH-Anlage (Konstruktionsvollholz) mit Trocknungsanlage grob aufgezeigt. Nach Vorliegen des Konzeptes soll dieses der Forstfondsvertretung vorgestellt werden, da damit eine wesentliche Ausweitung der Wertschöpfungskette für den heimischen Rohstoff Holz geschaffen werden könnte. Die Investitionsüberlegungen der Unternehmerfamilie Marlin stoßen bei der Forstfondsvertretung auf großes Interesse und werden grundsätzlich auch als unterstützungswürdig durch die Talschaft eingestuft. Schruns, 29. Mai 2006: Schriftführer: Forstfondsvertretung: 8. Forstfondssitzung: 23.05. 2006 Seite - 10 -