20020312_FF_015

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 14:15
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2002-03-12
Erscheinungsdatum 2002-03-12
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Inhalt des Dokuments

STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 12. März 2002 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 15. Sitzung in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 5. März nehmen auf der im Anschluss an die Standessitzung einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Dr. Erwin Bahl, Schruns; Bgm. Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bgm. Gerhard Blaas, Gaschurn; Bgm. Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm. Willi Säly, Silbertal; Bgm. Martin Vallaster, Bartholomäberg; Vizebgm. Michael Zimmermann, Vandans; Entschuldigt: Bgm. Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bgm. Burkhard Wachter, Vandans; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann. Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 15.40 Uhr im Anschluss an die Standessitzung die Sitzung der Forstfondsvertreter und stellt gemäß Standesstatut die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung vom 18.12.2001; 2. Ansuchen Montafoner Kristbergbahn Silbertal GmbH. zur Grundinanspruchnahme für Erneuerung Kristberglift und diverse Pistenverbesserungen; 3. Beitritt zur Forststrassengenossenschaft „Oberbuchen-Jonten“ ins Silbertal; 4. Projekt Gastronomie- und Unterkunftseinrichtungen im Bereich „Riadermaisäss“ auf einem Teilbereich der Gp. 3132/3 in Schruns; 5. Berichte; 6. Allfälliges; 15. Forstfondssitzung: 12. 03. 2002 Seite - 1 - Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1 Die allen Forstfondsvertretern per e-mail übermittelte Niederschrift der 14. Sitzung vom 18.12.2001 wird in der vorliegenden Fassung ohne Ergänzungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2 Der Vorsitzende informiert über das Ansuchen der Montafoner Kristberg–Bahn Silbertal GmbH um Zustimmung zur Erneuerung des Kristbergliftes und zur Vornahme diverser Pistenverbesserungen. Die bestehende Schleppliftanlage entspricht auf Grund ihres Alters von 35 Jahren nicht mehr den geltenden Bestimmungen, weshalb von der Behörde die Erteilung einer neuerlichen Betriebsbewilligung nicht mehr erfolgen kann. Bgm. Säly informiert kurz über die wesentlichen Fakten der Gesellschaft, welcher neben der Hochjochbahnen GmbH, das Land Vorarlberg, die Gemeinde Silbertal und die ehemalige Seilwegegenossenschaft als Gesellschafter angehören. Die Gesellschaft erzielt einen Jahresumsatz von ca. 5 Mio. ATS, wovon ca. 50 % für den Personalaufwand aufgewendet werden müssen. Dieser hohe Personalaufwand ist durch die langen Betriebszeiten bedingt, da die Gesellschaft Verpflichtungen für Schülertransporte und Versorgungstransporte zur erfüllen hat und unter diesem Titel gegenüber normalen Betriebszeiten ein jährlicher Mehraufwand von etwa 600.000, -- ATS zu verkraften ist. Die ursprüngliche Überlegung zur Errichtung des Stelzaliftes in Form eines Sesselliftes mit geschätzten Kosten von 20 Mio. Schilling mussten wegen Unfinanzierbarkeit aufgegeben werden, weshalb nun zur weiteren Sicherung des Schigebietes der Sessellift vom Gasthaus Kristberg erneuert und der Sattellift auf Selbstbedienung umgestellt werden sollen. Gleichzeitig sind div. Pistenverbesserungen in Teilbereichen mit einer Rodungsfläche von etwa 3.500 m² vorgesehen, womit einige Engstellen im Pistenbereich beseitigt werden und damit die Attraktivität des Schigebietes erhöht werden kann. Gleichzeitig soll in diesem Zuge auch eine Leitung für die Beschneiungsanlage errichtet werden. Die Investitionskosten für diese Maßnahmen werden mit ca. 4 Mio. ATS geschätzt, für welche sich eine Rentabilitätsrechnung gerade noch ausgeht. Von der Gemeinde Silbertal muss für die erforderlichen Darlehensaufnahmen eine Bürgschaft übernommen werden. Der Betriebsleiter berichtet auf Grund der mit dem Betriebsleiter der Seilbahn vorgenommenen Besichtigungen an Ort und Stelle, dass diese zusätzlichen Rodungen aus Sicht des Forstbetriebes keine Probleme darstellen und für die Attraktivität des Schigebietes insgesamt von Vorteil sind. Zur Entschädigung wird informiert, dass die Kristbergbahn auf Grundlage des bestehenden Dienstbarkeitsvertrages im laufenden Jahr eine Entschädigung von 5.283, 27 € - somit entsprechend 0, 13 € pro m² - entrichtet. Zu den Dienstbarkeitsentgelten entwickelt sich eine kurze grundsätzliche Diskussion, zumal beispielsweise die Montafoner Kristbergbahn in Relation zur Silvretta Nova AG auf Grundlage der flächenbezogenen Entschädigungsregelungen und auch im Hinblick auf die unterschiedliche Umsatzkraft der Unternehmen wesentlich höhere Entschädigung zahlt. Andererseits wird auf die Tatsache verwiesen, dass im vergangenen Jahr die Zusage der Seilbahngesellschaften zur Aufstockung der freiwilligen Zahlung im Rahmen des Skipools auf 1 Mio. ATS erteilt wurde und unter Berücksichtigung dieses Aspektes die auf die beanspruchten Dienstbarkeitsflächen bezogenen Entschädigungen talschaftsweit sich durchaus in einem vertretbaren Rahmen bewegen. 15. Forstfondssitzung: 12. 03. 2002 Seite - 2 - Nach kurzer Diskussion wird über Antrag des Vorsitzenden dem Ansuchen der Montafoner Kristbergbahn zur Erneuerung der Liftanlagen und Vornahme diverser Rodungen im angeführten Umfange einstimmige Zustimmung erteilt. Die Entschädigung ist linear gemäß tatsächlich beanspruchter Fläche umzurechnen und beträgt somit zusätzlich ca. 460, -- € pro Jahr. Für die Rodungen ist je nach tatsächlich beanspruchter Fläche eine zusätzliche einmalige Entschädigung in der Größenordnung von 800 bis 1.000 € zu entrichten. Pkt. 3 Der Vorsitzende und der Betriebsleiter informieren über den im vergangenen Jahr von der Landwirtschaftkammer zur Alpe Buchen erstellten Forstweg, von welchem in Weiterführung desselben durch eine Forststraße weitere private Waldflächen erschlossen werden können. Von der Forstabteilung der BH Bludenz wurde daher ein Kostenschlüssel für die Bringungsgenossenschaft Buchen–Jonten ausgearbeitet, an welcher der Stand Montafon für eine erschlossene Waldfläche von ca. 12 ha mit 13, 04 % beteiligt ist. Der einmalige Baukostenanteil für die Errichtung der Forstweganlage beträgt 11.220, 22 €. Über Antrag des Vorsitzenden wird dem Beitritt zur Bringungsgenossenschaft Buchen–Jonten mit Übernahme eines Baukostenbeitrages von 13, 04% und eines Anteiles am Erhaltungskostenschlüssel von 18, 90 % einstimmig stattgegeben. Zur Anfrage von Vbgm. Zimmermann bezüglich Mitbenützung der Weganlage für Mountainbikezwecke informiert der Betriebsleiter, dass es sich hierbei um eine Sackgasse handelt und daher unter diesem Aspekt die Weganlage wenig Attraktivität aufweist. Eine gesonderte Beschilderung hinsichtlich eines Fahrverbotes für Mountainbikes ist zumindest aus Sicht des Standes Montafon nicht vorgesehen. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass definitive Entscheidungen darüber ausschließlich im Rahmen der Bringungsgenossenschaft getroffen werden können. Pkt. 4 Der Vorsitzende informiert unter Hinweis auf die bereits in einer vergangenen Sitzung geführte grundsätzliche Diskussion über die Möglichkeiten zur Errichtung von Ferienhütten im Bereich Kropfen - Riedermaisäß in Schruns über die in der Zwischenzeit mit der Montafoner Hochjochbahnen GmbH geführten Gespräche und Überlegungen. Von Architekt Dipl. Ing. Oskar Ganahl wurde daher eine Bebauungsstudie für Gastronomie- und Unterkunftseinrichtungen in Form eines Restaurants mit Terrasse für ca. 150 Sitzplätzen und 4 Unterkunftsobjekten mit insgesamt ca. 80 Betten und den nötigen infrastrukturellen Einrichtungen erstellt. Nach dem vorliegendem Konzept würde als Investor die Montafoner Hochjochbahn auftreten, welche sowohl die Errichtung als auch den Betrieb der Gastronomie und die Unterkunftseinrichtungen verantwortlich wäre. Eine grobe Kalkulation ergibt einen Umatz von etwa 1 Mio. € jährlich Dem Stand Montafon wird für die Einräumung eines Baurechtes für die Grundbeistellung eine Umsatzbeteiligung von 3 % in Aussicht gestellt. Im Rahmen der Diskussion werden diese Überlegungen zustimmend und positiv beurteilt, zumal neben der Attraktivitätssteigerung für das Schigebiet auch für den Forstbetrieb Nebeneinnahmen erzielt werden könnten. 15. Forstfondssitzung: 12. 03. 2002 Seite - 3 - Über Antrag des Vorsitzenden wird somit von der Forstfondsvertretung dem vorgelegten Projekt zu den angeführten Konditionen die grundsätzliche Zustimmung erteilt, so dass der Vorsitzende mit der Montafoner Hochjochbahnen GmbH zur Führung der weiteren Verhandlungen ermächtigt wird. Von Bgm. Rudi Lerch wird gewünscht, dass hinsichtlich Umsatzbeteiligung für den Bereich der Unterkunftseinrichtung weitere Gespräche in Richtung Erhöhung des Prozentsatzes geführt werden sollen, zumal aus diesem Bereich der Betreiber auch höhere Deckungsbeiträge erzielen kann. Pkt. 5 – Berichte; a) Von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz wurde dem Antrag von Josef Braunger zur Beleuchtung der Schnapfenwaldpiste in Gargellen nicht stattgeben und der Auftrag zur Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes binnen zwei Monaten erteilt. Nach dem Gutachten des wildbiologischen Amtsachverständigen stellt die Bedeutung der Piste eine wesentliche Veränderung für die Wildtiere im Schnapfenwald dar. b) Vom Vorsitzenden wird auf den gemäß Gemeindegutgesetz normierten Termin für die Vorlage der neuen Satzungen und Holzbezugsstatuten bis spätestens 8. Juli 2003 hingewiesen. Es wird nochmals informiert, dass die Satzungs- und Statutenentwürfe den Bürgermeistern zur Diskussion in die Gemeindevertretungen bereits vor längerer Zeit übermittelt wurden und bis zum Sitzungstage dazu keine weiteren Rückfragen eingetroffen sind. Von der Gemeindevertretung St. Anton wurden die Satzungen und Holzbezugsstatuten in der übermittelten Fassung von der bereits beschlossen. In der kurzen Diskussion wird vorgeschlagen, dass die wesentlichen Inhalte der neuen Satzungen und Statuten von Dr. Bußjäger in einer der kommenden Sitzungen nochmals kurz vorgetragen werden sollen und im Anschluss daran die Entwürfe zur definitiven Beschlussfassung durch die Gemeindevertretungen den Gemeinden zugestellt werden. c) Den Forstfondsvertretern wird eine Übersicht über sämtliche Dienstbarkeitsentgelte aus diversen Nutzungen samt Flächenangaben (soweit möglich) zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung übergeben. Pkt. 6 – Allfälliges; Vizebgm. Zimmermann bringt vor, dass die Beschilderung des durchgehenden Montafoner Radweges teils unterschiedlich ist und in Teilbereichen auch Fahrverbotstafeln angebracht sind. Nach seiner Erfahrung führt dies oftmals zur Verwirrung bei den Benutzern des Radweges, weshalb er eine einheitliche Beschilderung gemäß den Richtlinien des Landes vorschlägt. Vizebgm. Zimmermann wird die Details dazu erheben und den Bürgermeistern der betreffenden Gemeinden bzw. dem Stand Montafon übergeben. Ende der Sitzung, 16.50 Uhr Schruns 13. März 2002; Schriftführer 15. Forstfondssitzung: 12. 03. 2002 Forstfondsvertretung Seite - 4 -