19670518_FF_019

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 14:16
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1967-05-18
Erscheinungsdatum 1967-05-18
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Publikationen Montafon Forstfondsprotokolle_ff_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Niederschrift Aufgenommen am Donnerstag, den 18. Mai 1967, im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, anläßlich der 19. Sitzung des Forstfondausschusses in der laufenden Legislaturperiode. Mit Einladungsschreiben vom 10. Mai 1967, wurde auf heute vormittags 8.30 Uhr eine Forstfondsitzung anberaumt, zu welcher nachfolgend aufgezählte Ausschußmitglieder erschienen sind: Standesrepräsentant Bgm. P. Wachter, Gaschurn als Vorsitzender. " Stellvertreter LAbg. Bgm. Ignaz Battlogg aus St. Anton, Bürgermeister Martin Both aus Tschagguns, Bürgermeister Hermann Brugger aus Silbertal, Bürgermeister Erwin Vallaster aus Bartholomäberg, Gemeindevertreter Ludwig Erhard aus Schruns, als Vertreter der Marktgemeinde Schruns, Anton Lorenz in aus Gortipohl, als Obmann der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch und Oskar Neher aus Vandans, als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans. Der Vorsitzende eröffnet um 8.30 Uhr die Sitzung und begrüßt den vollzählig erschienenen Forstfondausschuß. Er teilt mit, daß auf Grund des Vollversammlungsbeschlusses der Agrargemeinschaft Vandans vom 9.4.1967, der 1. Obmannstellvertreter und Schriftführer Oskar Neher in Vandans, von der Agrargemeinschaft Vandans als Vertreter in den Forstfondausschuß entsandt wurde. Anschließend wird zur Erledigung nachfolgender Tagesordnung übergegangen: 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 10.3.1967. 2. Ergänzung des Gebarungs-Überprüfungsausschusses. 3. Ansuchen der Prau Anna Egele in Vandans HNr. 209, um die Übertragung eines Holzbezugsrechtes. 4. Ansuchen der Prau Katharina Brugger in Silbertal HNr. 94, um die Übertragung eines Holzbezugsrechtes. 5. Ansuchen des Paul Tschanun in Gaschurn, um die Übertragung eines Holzbezugsrechtes. 6. Ansuchen der Wassergenossenschaft Silbertal/Kirchdorf, um die Erlaubnis eine Wasserquelle fassen zu dürfen. 7. Dienstbarkeitsvertrag der Vorarlberger Illwerke A, G. in Bregenz, hinsichtlich der Grundüberspannung in St. Anton. 8. Dienstbarkeitsvertrag der Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz, wegen Verlegung eines Fernmeldekabels auf Kops. 9. Ansuchen der Alpverwaltung Presch in Silbertal, um die Zuweisung von Holz. 10. Ansuchen des Gustav Marent in St. Gallenkirch, um die käufliche Überlassung von ca. 15 fm Bauholz im Reutetal. [-2-] 11. Meldung des Waldaufsehers Anton Vallaster in B.berg, über nichtbestimmungsgemäße Verwendung von Servitutsholz in B.berg. 12. Standeswaldvermessung. Bericht: Ein Schreiben der Justizverwaltung wegen dem beim Bezirksgericht für Montafon herrschenden Personalmangel. Erledigung der Tagesordnung: Zu Pkt. 1. Die Sitzungsniederschrift vom 10. März 1967 wird in vorliegender Fassung einstimmig genehmigt und gefertigt. Zu Pkt. 2. Der Gebarungsüberprüfungsausschuß wird durch Bgm. Erwin Vallaster in B.berg, Gemeindevertreter Ludw. Erhard in Schruns und Ersatzmann Bgm Hermann Brugger in Silbertal ergänzt. Es setzt sich wie folgt zusammen: Bgm. Martin Both aus Tschagguns, Bgm. Erwin Vallaster in B.berg und Gemeindevertr. Ludwig Erhard in Schruns. Ersatz: Bgm. Hermann Brugger in Silbertal. Die Ergänzung war deshalb notwendig, weil 2 Mitglieder ausgeschieden sind. Zu Pkt. 3. Dem Ansuchen der Frau Anna Egele und Kinder in Vandans HNr. 209, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom Doppelstall Bp. 645 u. 647 eines angrenzenden Nebengutes auf dem beim Hausstall Bp. 643 vorgesehenen Erweiterungsbau, wird auf Grund der Zustimmungserklärung der Besitzerin der Bp. 647, Frl. Josefa Egele in Vandans 209, stattgegeben. Der vorgesehene Erweiterungsbau beim Hausstall Bp. 643 wird soweit eingeforstet, als das Objekt zur Unterbringung der zusätzlichen Heuernte erweitert werden muß. Die Übertragung tritt erst in Rechtskraft, wenn der Doppelstall Bp. 645 u. 647 abgetragen wird. Das Schindelholzbezugsrecht wird nicht abgelöst, sondern für verfallen erklärt. Die hiefür vorgesehene Ablöse kann nach Abschluß des Erweiterungsbaues zur Auszahlung beantragt werden. Zu Pkt. 4. Dem Ansuchen der Frau Katharina Brugger in Silbertal HNr. 94, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom abgetragenen, alten Hausstall Bp. 222, auf den auf Bp. 590 neuerstellten Stall wird stattgegeben. Das Schindelholzbezugsrecht wird nicht übertragen, sondern für verfallen erklärt, bei dieser Übertragung handelt es sich lediglich um die Verlegung eines Objektes für dieselbe Besitzerin. Zu Pkt. 5. Dem Ansuchen des Paul Tschanun in Gaschurn, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom Wohnhaus Bp. 564 und vom Stall Bp. 563 auf das Neuerbaute Wohnhaus wird wie folgt stattgegeben: [-3-] a) Da das auf Bp. 564 abgebrochene Wohnhaus Nr. 37 nicht wegen Baufälligkeit, sondern im Zuge des Bauvorhabens "Kops" der Vorarlberg er Illwerke A.G. abgetragen werden mußte, wird das neuerstellte Objekt für eine spätere Neuerstellung wegen Baufälligkeit oder nach einer Katastrophe mit einem Gesamtholzbedarf von 30 fm eingeforstet. Das Schindelholzbezugsrecht wird nicht übertragen, sondern für verfallen erklärt. Für am Wohnhause auftretende Schäden kann das erforderliche Holz im Sinne §4 des Holzstatutes bei der jeweiligen Forstproduktenanmeldung beantragt werden. b)Das Holzbezugsrecht für den Stall wird für verfallen erklärt, weil das Wohnhaus nur entgegenkommenderweise eingeforstet wurde. Zu Pkt. 6. Dem Ansuchen der Wassergenossenschaft Silbertal/ Kirchdorf in Silbertal, um die Erlaubnis die auf der Forstfondparzelle 732 entspringende Wasserquelle fassen zu dürfen, um das Wasser in das bereits vorhandene Versorgungsnetz einzuleiten, wird stattgegeben. Zur Bedingung wird gestellt, daß es dem Forstfond jederzeit gestattet sein muß unentgeltlich Wasser für den Eigenbedarf aus dieser Quellfassung abzuleiten. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, daß der Forstfond für Schäden, die durch das Fällen von Bäumen oder Abriesen derselben an der Quellfassung oder deren Anleitung entstehen keinerlei Haftung übernimmt. Zu Pkt. 7. Wird bis auf weiteres vertagt, da die Schätzung über den voraussichtlichen Nutzungsentgang noch ausständig ist. Zu Pkt. 8. Das von der Vorarlberger Illwerke A.G. vorgelegte Übereinkommen, welches die Verlegung eines Fernmeldekabels über die Forstfondparzelle 3031/1 in Gaschurn betrifft, wird dahin ergänzt, daß bei einer eventuellen Fahrwegerstellung im Trassenbereich des Fernmeldekabels die Vorarlberger Illwerke verpflichtet sind, das Kabel auf eigene Kosten aus dem Bereich der Wegtrasse zu verlegen. Zu Pkt. 9. Dem Ansuchen der Alpverwaltung Fresch in Silbertal, um die Bewilligung von 38 schw. Baustählen und 6 Schindelstämmen zum Bau einer Hirtenhütte mit Stall wird stattgegeben. Die Bewilligung erfolgt in Anerkennung dafür, daß die Alpe mit dem Bau des ca. 7 km langen Wirtschaftsweges die in diesem Bereiche liegenden Forstfondwaldungen miterschlossen hat. Die Abgabe erfolgt zu normalen Stockgeldpreis. Es wird aber festgestellt, daß die durch die Gemeindeholzkommission erfolgte Streichung (1951 schon Holz bezogen) zu Recht erfolgt ist und die Bewilligung nur auf oben angeführte Begründung erfolgt. Zu Pkt. 10. Dem Ansuchen des Gustav Marent in St. Gallenkirch, um die käufliche Überlassung von Servitutsholz. das eine bezugsberechtigte Partei (Friemel Hildegard) wieder zurück-gegeben hat, wird stattgegeben. Der noch aufzuzahlende Kaufpreis wird mit S 50.- per fm festgesetzt. [-4-] Zu Pkt. 11. Waldaufseher Anton Vallaster in Bartholomäberg hat Meldung erstattet, daß die Gemeindeholzkommission von B.berg festgestellt hat, dass Martin Tschugmell in B.berg HKr. 229, das in den Jahren 1961 bis einschließlich 1966 für den Stallneubau bezogene Servitutsholz im Ausmaße von 47, 76 fm eine nichtbestimmungsgemäßen Verwendung zugeführt hat. Das Holz wurde zum Ausbau von zwei nichteingeforsteten Objekten verwendet, die einem Sohn und einer Tochter des bezugsberechtigten gehören. Wegen Verletzung des Montafoner Holzbezugsstatutes wird Tschugmell verpflichtet zum bereits bezahlten Stockgeld einen Kaufpreis in Höhe von S 130.- pro fm an die Standeskassa zu bezahlen. Ausserdem wird das Holzbezugsrecht für den Stall zum HNr. 229 für verfallen erklärt. Zu Pkt. 12. Das Bundesamt f. Eich- und Vermessungswesen beabsichtigt die notwendigen Arbeiten zu veranlassen, um die Forstfondwaldungen in die Katastermappe einzutragen und somit die Übereinstimmung mit dem Grundbuch herzustellen. Auf Grund der Luftbildauswertung wäre es möglich, die seinerzeit durchgeführte Waldbestandsaufnahme auszuwerten und teilweise direkt in die Katastermappe zu übernehmen. Durch die Verwendung dieser Unterlagen würden die Kosten der Einzelnvermessung größtenteils wegfallen, was die Kasten wesentlich senken würde. Sie würden sich hauptsächlich auf die Beistellung oder Bezahlung von Hilfskräften und die Bezahlung der Durchführungsgebühren beziehen. Das geplante Vorhaben des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen wird begrüßt und infolge der Dringlichkeit zugestimmt. Pkt. 13. Dem Ansuchen des Burger Dagobert in St. Gallenkirch, um die käufliche Überlassung von ca. 40 fm Lawinen-Holz im Livinartobel (St. Gllk.) wird stattgegeben. Der Kaufpreis wird mit S 140.- pro fm der anfallenden Menge festgesetzt. Bericht: Der Vorsitzende ersucht die Forstfondvertreter, die von der Justizverwaltung in Personalangelegenheiten ergangenen Anfragen sobald wie möglich zu beantworten, da das gesammelte Ergebnis dieser an die Gemeinden erfolgten Anfragen die Grundlage einer Vorstellung beim Justizministerium bilden. Dem auf der Tagesordnung nicht aufscheinenden Pkt. 13 wird die Dringlichkeit zuerkannt. Der Vorsitzende schließt um 12 Uhr die Sitzung und dankt den Forstfondvertretern für das vollzählige erscheinen und die rege Mitarbeit. Der Schriftführer: Der Forstfondausschuß: