19830201_FF_014

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 14:16
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1983-02-01
Erscheinungsdatum 1983-02-01
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Publikationen Montafon Forstfondsprotokolle_ff_
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Inhalt des Dokuments

-1- NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 1. Februar 1983 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 14. Sitzung der FORSTFONDSVERTRETUNG in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 19.1.1983 nehmen an der auf heute 8.45 Uhr anberaumten Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Erwin Vallaster, Bartholomäberg als Vorsitzender; Bürgermeister Georg Ammann, Silbertal; Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Vizebürgermeister Eduard Stemer, St. Anton Ernst Marlin, St. Gallenkirch als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch; Gottfried Schapler, Vandans als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans; Rechnungsführer: Peter Vergud; Schriftführer: Sekr. Mag. Johann Vallaster; Beginn der Sitzung: 9.00 Uhr TAGESORDNUNG 1.) Vorlage der Sitzungsniederschrift über die 13. Sitzung vom 5. Oktober 1982; 2.) Vorlage des Voranschlages für das Jahr 1982; 3.) Stellungnahme der Agrarbezirksbehörde Bregenz zum Rechnungsabschluß 1981; 4.) Ansuchen des DAV Sektion Lindau um Grundverkauf zur Errichtung einer Kläranlage bei der Lindauer Hütte; 5.) Ansuchen der Wassergenossenschaft Kropfen - Latang um Genehmigung eines Wasseranschlußes für Lorenz Mathies; 6.) Ansuchen der Zint Erika geb. Fitsch um Verlängerung des Holzbezugsrechtes für Wohnhaus Nr. 218/219 St. Gallenkirch (Bp. 444); 7.) Ansuchen des Edwin Wachter, Vandans um Übertragung des Holzbezugsrechtes von der Bp. 377 Vandans auf das neuerbaute Maisäßhaus Nr. 26 3 auf Ganeu; 8.) Ansuchen des Ernst Martin, Silbertal/Kristberg um Zuerkennung des Standesbürgerrechtes; -2- 9.) Waldverkaufsangebot des Gerhard Ritter, Innsbruck über die Gpn. 3033, 3050, 3052 und 3053 KG Schruns; 10.) Rückkauf der Gantekopf- und Weißplattenmähder Gp. 2614 St. Gallenkirch durch Stocker Leopold, St. Gallenkirch; 11.) Ansuchen des Meidl Hermann, Bartholomäberg um die Erlaubnis zur Wasserableitung aus Forstfondsgrund zu seinem Maisäß in Silbertal; 12.) Verkauf der Holzerhütte "Trura" in Silbertal an Standesrepräsentant Bgm. Erwin Vallaster und Übertragung des Holzbezugsrechtes vom alten Maisäßhaus Nr. 391/392 Bp. 697 auf das hiefür zu errichtende Maisäßhaus auf Gp. 2766 Bartholomäberg; 13.) Ansuchen des Kirchenrenovierungskomitees der St. AgathaKirche auf Kristberg um Gewährung eines Unterstützungsbeitrages; 14.) Personalentscheidung Eigenjagd "St. Hubertus" Silbertal; 15.) Berichte - Allfälliges; Ergänzung zu Pkt. 6.) der Tagesordnung: Das Ansuchen um wurde nicht für sondern für den Bp. 443 auf der Verlängerung des Holzbezugsrechtes das Wohnhaus Nr 218/219 gestellt, im Jahre 1972 abgebrannten Stall auf zu dieser Hausnummer gehörenden Liegenschaft! Erledigung der Tagesordnung: Der Vorsitzende eröffnet um 9.00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt aufgrund des vollzähligen Erscheinens der Forstfondsvertreter bzw. deren Ersatzleute die Beschlußfähigkeit fest. Pkt. 1.) Die Sitzungsniederschrift über die 13. Sitzung der Forstfondsvertretung vom 5.10.1982 wird in der vorliegenden Fassung ohne Einwendungen einstimmig genehmigt und gefertigt. Pkt. 2.) Zum Tagesordnungspunkt 2.) wird jedem Mitglied der Forstfondsvertretung ein Exemplar des von der Verwaltung erarbeiteten Entwurfes des Voranschlages 1983 ausgehändigt. Der Voranschlag 1983 wird vom zuständigen Sachbearbeiter, Peter Vergud, postenweise vorgetragen und die erforderlichen Erläuterungen zu den jeweiligen Ansätzen erteilt. Im Zuge der Debatte über den Voranschlag 1983 werden nachstehende Ergänzungen und Änderungen gegenüber dem vorgelegten Entwurf vorgenommen: -3- Beim Ansatz "Anschaffung Büromaschinen" sind für eine im Jahr 1983 eventuell vorzunehmende Neuanschaffung eines Kopiergerätes S 1.000, — einzusetzen, da der derzeitige Kopierapparat nicht mehr den heutigen Erfordernissen entspricht und zudem den Nachteil hat, daß Kopien aus Büchern bzw. Vertragswerken nicht angefertigt werden können. Für eine Neuanschaffung sind entsprechende Angebote einzuholen und zur Beschlußfassung über eine eventuelle Anschaffung vorzulegen. In Hinblick auf die Gründung einer eigenen EDV-Verarbeitungsregion in der Talschaft mit Installierung der EDV-Anlage in Schruns durch die Vorarlberger Gemeinderechenzentrum GmbH sind zur Prüfung einer Umstellung der Buchhaltungen des Standes Montafon und zur Klärung der Kostenfrage Gespräche aufzunehmen. Für den Bau von Wirtschaftswegen in der Gemeinde Tschagguns sind für die Erschließung des Gebietes Sanüel und eventuell Hora S 10.000, — als Ansatz in den Voranschlag aufzunehmen. Bei einer eventuellen Projektierung und Vergabe des Wirtschaftsweges im laufenden Jahr wären die hiefür erforderlichen Ausgaben im Rahmen eines Nachtragsvoranschlages getrennt zu beschließen. Weiters sind die Beiträge zum Bau von Wirtschaftswegen auf S 300.000, — zu erhöhen, da bei der Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Vandans Gespräche zu einer Fortführung des "Rifa-Weges" in der Gemeinde Gaschurn aufzunehmen sind. Hiebei sollen die Möglichkeiten einer Verlängerung des bestehenden Weges zur Erschließung der darüber liegenden Standeswaldungen bei entsprechender Kostenbeteiligung näher überprüft werden. Hinsichtlich der Wegerhaltungskosten für den Wirtschaftsweg Eggatobel - Dürrwald in Silbertal sind mit den durch diesen Weg ebenfalls erschlossenen Alpen Gespräche über eine angemessene Kostenbeteiligung aufzunehmen. Desgleichen sind in Zusammenarbeit mit der Wildbachverbauung Möglichkeiten für eine Sanierung bzw. Neuanlage des Überganges beim Gisla-Bach zu untersuchen. Für die Instandhaltung von Wirtschaftswegen und Gebäuden, Betreuung von Aufforstungen u.a. ist während der Sommermonate eine geeignete Arbeitskraft einzustellen. Die Bezüge Verwaltung sind um S 4 5.000, -- zu erhöhen, da Mag. Vallaster aufgrund seiner Bestellung zum Standessekretär sowie sehr guter Dienstbeurteilung für das Jahr 1982 eine Prämie gewährt wird, sowie ab 1983 eine VerwendungsZulage in Höhe von 20% des Bruttobezuges erhält. Die Gemeinden sind zu ersuchen, dem Stand Montafon als größtem Grundbesitzer in den Genossenschaftsjagden Abschriften der diesbezüglichen Jagdpachtverträge zu übermitteln. Weiters sind die bei Eigenjagden vorhandenen Jagdeinschlüsse von Forstfondsparzellen zu erheben und die Abführ des anteiligen Jagdpachtes zu betreiben. Ab der nächsten Jagdpachtperiode ist die vermehrte Bildung von Eigenjagden ins Auge zu fassen. Nach eingehender Debatte und Anfragebeantwortungen wird der Voranschlag für das Jahr 1983 mit GESAMTAUSGABEN von S 5.367.000, — und GESAMTEINNAHMEN von S 4.717.000, — und dem sich ergebenden _____________ GEBARUNGSABGANG von S 650.000, — der durch Entnahmen ============= aus Kassabeständen abgedeckt werden kann, einstimmig beschlossen. -4- Pkt. 3.) Der Bericht der Agrarbezirksbehörde Bregenz über die Jahresrechnung 1981 bzw. die Rechtsnatur des Standes Montafon und das eingeleitete Regulierungsverfahren wird der Forstfondsvertretung vorgetragen und gleichzeitig eine Abschrift desselben übergeben. Zum Bericht der Agrarbezirksbehörde betreffend den Rechnungsabschluß 1981 entwickelt sich eine ausführliche Debatte, wobei sich die Forstfondsvertretung der vielen anstehenden Probleme und Aufgaben bewußt ist. Der Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch bemängelt in diesem Zusammenhang, daß infolge Fehlens eines Betriebsorganes viele der anstehenden Probleme in den vergangenen Jahren nicht bewältigt werden konnten und führt als Beispiel an die Nichterstellung eines Stichweges auf Manigg in St. Gallenkirch zur Nutzung des dort vorhandenen Windwurfholzes. Die Schlußfolgerung aus den teils auch im vorliegenden Bericht aufgezeigten Mängel muß längerfristig sicherlich dazu führen, für die Wahrnehmung der forstwirtschaftlichen Belange beim Stand Montafon eine entsprechende Fachkraft anzustellen. Hiezu beschließt die Forstfondsvertretung einstimmig, für die Forstverwaltung die Anstellung eines Forstwirtes bzw. eventuell eines Försters mit entsprechender Berufserfahrung in den Vlbg. Tageszeitungen sowie in einschlägigen Fachzeitschriften auszuschreiben, da nur durch die Einstellung eines solchen Betriebsorganes die vielfältig anstehenden Probleme allmählich einer befriedigenden Lösung zugeführt werden könne. Als vordringliche Probleme in dieser Hinsicht sind anzuführen die Erstellung eines Wirtschaftsplanes und darauf aufbauend sicherlich auch die Neuüberdenkung und Überprüfung der Zuweisung der Holzbezüge an die bezugsberechtigten Bürger, verstärkte Erschliessung der Standeswaldungen durch Wirtschaftswege, intensivere Betreuung der Standeswaldungen in forstlicher Hinsicht (Aufforstung). Nur durch diese Maßnahmen und gleichzeitig verstärkte Information der Bevölkerung über den Forstfonds kann ein in der Bevölkerung zum Teil berechtigtes Unbehagen langfristig abgebaut werden. Zu den im Bericht aufgezeigten Bedenken hinsichtlich der mit der Jagdgesellschaft St. Hubertus in Silbertal abgeschlossenen Vereinbarung wird mehrheitlich die Meinung vertreten, daß diese unbegründet sind. Angesichts der allgemeinen wirtschaftlichen Situation könnte sich eine solche Vereinbarung schon in wenigen Jahren als Vorteil erweisen. Zu der durch die Agrarbezirksbehörde aufgeworfenen Frage der Rechtsnatur des Standes Montafon wird durch die Forstfondsvertretung mehrheitlich die feste Überzeugung ausgesprochen, daß die Standeswaldungen wie aus dem Kaufvertrag von 1832 ersichtlich alleiniges Eigentum der 8 Gemeinden Bartholomäberg, Gaschurn, St. Anton i.M., St. Gallenkirch, Schruns, Silbertal, Tschagguns und Vandans sind, wobei die auf diesen Liegenschaften lastenden Rechte nie in Frage gestellt wurden bzw. heute in Frage gestellt werden. Ebenso wird auch die Tätigkeit der Agrarbezirksbehörde als Aufsichtsbehörde gemäß Flurverfassungsgesetz über den Stand Montafon - Forstfonds seitens der Forstfondsvertretung nicht in Zweifel gezogen. Eine im Zusammenhang mit dem angestrebten Regulierungsverfahren beabsichtigte Bildung einer Agrargemeinschaft mit -5- Umwandlung der Nutzungsrechte in Miteigentumsanteile wird, begründet durch die bereits vorhin erwähnte Tatsache des Erwerbs der Staatswaldungen durch die Gemeinden, von der Forstfondsvertretung mehrheitlich abgelehnt. In diesem Zusammenhang wird mehrstimmig beschlossen, bei einer Durchführung des Regulierungsverfahrens zur Klärung der rechtlichen Situation einen Sachverständigen zu beauftragen, welcher für die Gemeinden im Zuge eines solchen Verfahrens alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und die Gemeinden gegenüber den Agrarbehörden vertreten soll. Es wird nochmals betont, daß eine Verbesserung und Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Forstfonds auch im Interesse der Gemeinden und letztlich der nutzungsberechtigten Bürger gelegen ist und durch die beabsichtigte Anstellung eines Betriebsorganes ein erster und wichtiger Schritt in diese Richtung erfolgen wird. Pkt. 4.) Die Sektion Lindau des Deutschen Alpenvereins ist an den Stand Montafon mit dem Ersuchen um Grundkauf zur Errichtung einer entsprechenden Kläranlage bei der Lindauerhütte herangetreten. Die Kläranlage soll auf der Forstfondsparzelle 3246/1 KG Tschagguns errichtet werden, das Ausmaß dieser Kläranlage beträgt lt. den vorgelegten Plänen ca. 11, 10 x 4, 50m zuzüglich der Fläche für eine Sickergrube. Der erforderlichen Grundbeistellung für die Errichtung der erwähnten Anlage wird durch die Forstfondsvertretung grundsätzlich beigestimmt. Allerdings wird der hiefür notwendige Grund dem DAV nicht verkauft, sondern es erfolgt die Einräumung einer jährlichen Dienstbarkeit für die notwendige Grundinanspruchnahme. Das für die Einräumung dieser Dienstbarkeit zu entrichtende Entgelt beträgt jährlich S 5, — pro m2 Grundinanspruchnahme und ist gegen Abwertung mit dem Vorarlberger Lebenshaltungskostenindex abzusichern. Das Entgelt ist nach Fertigstellung erstmals fällig, die erforderliche Grundfläche ist nach Fertigstellung festzustellen und dem Stand Montafon bekanntzugeben. Über die Einräumung dieser Dienstbarkeit ist mit dem Stand Montafon ein entsprechendes Übereinkommen abzuschließen, (einstimmiger Beschluß). Pkt. 5.) Dem Ansuchen der Wassergenossenschaft Kropfen - Latang in Schruns um die Gewährung eines Wasseranschlusses für den Obmann Lorenz Mathies wird einstimmig stattgegeben. Da eines seiner Kinder die Landwirtschaft übernehmen und weiterführen und hiezu ein Eigenheim bauen wird, wurde dem Ansuchen stattgegeben. Da seit der Gründung der Wassergenossenschaft und der Erlaubnis zur Fassung der Quellen auf der Forstfondsparzelle 3132/1 KG Schruns der Versorgungsbereich durch Neuanschlüsse erweitert wurde, hat die Genossenschaft ab dem Jahre 1983 für diese Quellfassung ein jährliches Dienstbarkeitsentgelt von S 300, -- zu entrichten. Dieses Dienstbarkeitsentgelt wird gemäß dem Vorarlberger Lebenshaltungskostenindex (1976 = 100) wertgesichert und ist jeweils im Monat Juli zur Zahlung fällig. (einstimmiger Beschluß). -6- Pkt. 6.) Zint Erika geb. Fitsch aus Tschagguns hat als Miterbin der Liegenschaft St. Gallenkirch Nr. 218/219 um nochmalige Verlängerung des Holzbezugsrechtes für den im Jahre 1972 abgebrannten, zum Anwesen gehör-enden Stall Bp. 443 angesucht. Da die Forstfondsvertretung in der Sitzung am 11.11.1977 der Verlängerung des Holzbezugsrechtes letztmalig bis Ende 1982 stattgegeben hat, wird eine nochmalige Verlängerung des Holzbezugsrechtes abgelehnt. Somit gilt das Holzbezugsrecht für die Bp. 443 KG St. Gallenkirch als erloschen. Es wird darauf hingewiesen, daß auf dem Anwesen noch ein kleiner Nebenstall, der eingeforstet ist, besteht und dieser für die Unterbringung des landwirtschaftlichen Nutzens als ausreichend angesehen wird. Bei einer eventuell erforderlichen Neuerstellung eines Stalles könnte um Übertragung des Holzbezugsrechtes dieses Nebenstalles auf der Bp. 445 angesucht werden, (einstimmiger Beschluß). Pkt. 7.) Dem Ansuchen des Wachter Edwin, Vandans 711 um die Übertragung des Holzbezugsrechtes von der Bp. 377 KG Vandans auf das auf der Gp. 936/3 KG Vandans neu errichtete Maisäßhaus wird nicht stattgegeben, da auf den Bauparzellen 377 und 378 ein Maisäßhaus Hnr. 263 und 264 besteht und bei einer Übertragung des Rechtes für nur eine Hausnummer bzw. Bauparzelle in Zukunft zwei Objekte eingeforstet wären. (einstimmiger Beschluß mit Stimmenthaltung durch den Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans, Gottfried Schapler, wegen Befangenheit). Pkt. 8.) Dem Ansuchen von Ernst Martin in Silbertal - Kristberg Nr. 86 um die Verleihung des Standesbürgerrechtes für ihn bzw. jenes Kind, das die elterliche Landwirtschaft weiterbetreibt, kann aus grundsätzlichen Überlegungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht stattgegeben werden. Seit Ende des 2. Weltkrieges wurden keine Neuverleihungen mehr vorgenommen, eine Zuerkennung des Standesbürgerrechtes wäre nur im Zuge einer Neuordnung des Holzbezugsstatutes denkbar. Es wird jedoch darauf verwiesen, daß nach bisheriger Übung, Personen mit einer Landwirtschaft ohne entsprechenden Eigenwald über Ansuchen Brennholz zum Kaufpreis (doppeltes Stockgeld) zugewiesen wird, (einstimmiger Beschluß). Pkt. 9.) Ritter Gerhard in Innsbruck hat die in seinem Eigentum stehenden Waldparzellen Gp. 3033, 3050, 3052 und 3053 alle KG Schruns dem Stand Montafon zum Kauf angeboten. Seine Preisvorstellung für alle Parzellen beträgt S 80.000, --, wobei eine Reduzierung noch möglich ist. Die Parzellen 3050, 3052 und 3053 sind für einen Erwerb uninteressant, da sie an den Forstfondsbesitz entweder überhaupt nicht oder nur an der Schmalseite angrenzen und in anderen Privatbesitz hineinragen. -7- Lediglich die Waldparzelle 3033 mit einem Ausmaß von 2, 0476 ha grenzt direkt an die Forstfondsparzelle 3132/1 KG Schruns an. Eine im Herbst 1982 durchgeführte Schätzung dieser Parzellen ergab einen Gesamtwert für alle Parzellen von ca S 46.600, —, die Gp. 3033 wurde mit S 33.500, -- geschätzt. Dieser Wert ergibt sich aus dem Umstand, daß in den vergangenen Jahren bereits umfangreiche Schlägerungen vorgenommen wurden und der Abtransport des Holzes derzeit nur durch das Vermola-Tobel möglich ist. Da gerade im Kapellgebiet durch den Forstfonds erhebliche Grund flächen für Seilbahntrassen und Schiabfahrten bereitgestellt wurden, wird einstimmig beschlossen, Herrn Ritter für den Erwerb der Gp. 3033 S 35.000, — anzubieten. Bei Annahme dieses Angebotes wird die Verwaltung ermächtigt, die für einen Erwerb erforderlichen Schritte einzuleiten, (einstimmiger Beschluß). Pkt. 10.) Im Jahre 1957 wurde der Erwerb der Gantekopf- u. Weißplattenmähder Gp. 2614 KG St. Gallenkirch mit einer Gesamtfläche von 2ha 74a 78 m2 von frau Katharine Stocker, Wwe. geb. Gut durch die Forstfondsvertretung beschlossen. Da damals das Eigentumsrecht durch die fideikommissarische Substitution zu Gunsten ihrer 11 Kinder beschränkt war, mußte zum Erwerb dieser Flächen der Kaufvertrag von allen Vertragsparteien unterzeichnet werden Nachdem Raimund (Johann) Stocker als damals Mitbegünstigter nach dem Grundbuchsstande diesen Vertrag nicht unterschrieben hat, konnte eine grundbücherliche Durchführung dieses Kaufvertrages nicht durchgeführt werden. Nach dem heute gültigen Grundbuchsstand ist Leopold Stocker auf Grund des Übergabevertrages vom 28.9.1967 Alleineigentümer dieser Liegenschaft, die Beschränkung durch die fideikommissarische Substitution ist aufgehoben. Im Jahre 1958 verkaufte Frau Stocker dieses Mahd zum Preis von S 15.300, — (bereitgestellt durch den Stand Montafon in Form von Holz). Stocker Leopold möchte nun das mit Vertrag vom Jahre 1958 großteils dem Stand Montafon bereits verkaufte Mahd wieder zurückerwerben und wäre bereit einen Kaufpreis bis zu ca. S 25.000, -- hiefür zu bezahlen. Da bei Anwendung einer nur 3, 5%-igen Verzinsung der damals entrichtete Kaufpreis heute ca S 35.000, — betragen würde, wird einstimmig beschlossen, einem Rückkauf dieser außerbücherlich großteils dem Stand Montafon gehörenden Mähder durch Stocker Leopold zuzustimmen, wenn dieser bereit ist, den Gegenwert von S 35.000, — zu bezahlen. Andernfalls ist die Eintragung des Miteigentumsanteiles in die Wege zu leiten. Pkt. 11.) Dem Ansuchen des Meidl Hermann, Bartholomäberg um die Erlaubnis zur Fassung und Ableitung einer Quelle aus der Gp. 1406/1 Silbertal zur Versorgung seiner Maisäßliegenschaft Hnr. 186 in Silbertal wird grundsätzlich zugestimmt. Vor der endgültigen Entscheidung ist eine Besichtigung an Ort und Stelle durchzuführen. Bgm. Wekerle entfernt sich wegen anderweitigen Verpflichtungen um 16.00 Uhr. -8- Pkt. 12.) Die Holzerhütte "Trura" in Silbertal wird einstimmig an den Standesrepräsentanten Bgm. Erwin Vallaster aus Bartholomäberg zum Preis von S 1.000, — verkauft, da diese Holzerhütte nicht mehr benötigt wird und im Falle einer Nichtinstandsetzung dem Verfall preisgegeben ist. Standesrepräsentant Vallaster beabsichtigt dieses Objekt abzutragen und an Stelle seines bereits abgebrochenen Maisäßhauses in Bartholomäberg aufzustellen. Weiters wird dem durch den Vorsitzenden mündlich vorgetragenen Ansuchen um Übertragung des Holzbezugsrechtes von dem im Jahre 1980 abgebrochenen Maisäßhaus Hnr. 391/392 - Bp. 697 KG Bartholomäberg auf das auf der Gp. 2766 neu zu errichtende Maisäßhaus einstimmig stattgegeben. Pkt. 13.) Dem Ansuchen des Renovierungskomitees der St. Agatha-Kirche auf Kristberg um Gewährung eines weiteren Beitrages zur Abdeckung der aus der Endabrechnung noch offenen Schulden in Höhe von S 100.000, -- wird einstimmig stattgegeben. Es wird ein Beitrag in Höhe von S 10.000, — bewilligt. Pkt. 14.) Für die St. Hubertusjagd in Silbertal wurde Max Berthold, Silbertal im Jahre 1961 als hauptberuflicher Jagdaufseher mit Beschluß der Forstfondsvertretung bestellt. Max Berthold hat sein Ausscheiden aus dem aktiven Dienst mit Auslaufen der jetzigen Jagdpachtperiode per 31.3.1983 bekanntgegeben. Aus diesem Anlaß ist die nach Kollektivvertrag für Jagdschutzorgane zustehende Abfertigung in Höhe von 9 Monatsbezügen (bei mindestens 20 Dienstjähren) zur Auszahlung fällig. Berthold wurde anläßlich der Neuverpachtung der Eigenjagd von Fabrikant Paul Schiller, Zürich an Hans Böhler, Schwarzach am 1.4.1971 bzw. an Dr. Rhomberg, Zürich am 1.4.1974 die ihm zustehende anteilige Abfertigung nicht ausbezahlt, sodaß die auf die Zeit von 1961 bis 1974 entfallende anteilige Abfertigung durch die Forstverwaltung zu übernehmen ist. Hiezu wird einstimmig beschlossen, die Rückforderung der anteiligen Abfertigung von den früheren Jagdpächtern zu versuchen, da sie lt. den mit ihnen damals abgeschlossenen Jagdpachtverträgen für die Personalkosten ihres Jagdaufsehers aufzukommen hatten. Der Vorsitzende bringt weiters zur Kenntnis, daß der beim derzeitigen Jagdpächter Dr. Rhomberg unter Vertrag stehende Jagdaufseher Fleisch Ferdinand aus Silbertal an die Verwaltung mit der Bitte herangetreten ist, ihn anläßlich des Ausscheidens von Berthold Max als hauptberuflichen Jagdaufseher für die Standeseigenjagd "St. Hubertus" zu bestellen, zumal ihm bereits früher diesbezügliche Zusagen gemacht worden seien und er bisher seine Aufgaben zur Zufriedenheit der Jagdpächter als auch des Eigenjagdbesitzers erledigt habe. -9- Nach eigehender Debatte wird einstimmig beschlossen, hinkünftig für die St. Hubertusjagd keinen hauptberuflichen Jagdaufseher mehr zu bestellen, zumal auch nach dem Jagdgesetz aufgrund der Fläche der Eigenjagd ein hauptberuflicher Jagdaufseher nicht erforderlich ist. Auch bei den beiden anderen Eigenjagden des Standes Montafon bzw. des Forstfondes ist ein hauptberuflicher Jagdaufseher seitens des Standes Montafon nicht bestellt worden. Es soll jedoch beim Jagdpächter Prof. Dr. Rhomberg der Versuch unternommen werden, daß er Herrn Fleisch als PrivatJagdaufseher unter Vertrag nimmt, was zwischenzeitlich durch Dr. Rhomberg auch zugesagt wurde. Pkt. 15.) Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, daß Waldaufseher Wachter Walter aus Vandans ab 1. Februar 1983 die Kündigung der betriebswirtschaftlichen Aufgaben für den Forstfonds bekanntgegeben hat, da ihm seitens der Bezirkshauptmannschaft Bludenz auch die Waldaufsicht für die der Stadt Bludenz gehörenden Waldungen in den Gemeinden Lorüns und Stallehr übertragen wurde. Aufgrund der Größe des Revieres sieht sich Waldaufseher Wachter nicht mehr in der Lage auch für den Forstfonds Arbeiten zu übernehmen. Seitens der Forstfondsvertretung wird hiezu beschlossen, über die künftige Wahrnehmung der Aufgaben durch die Waldaufseher als Aufsichtsorgan bzw. als Betriebsorgan des Forstfondes mit der Bezirkshauptmannschaft Bludenz ein Gespräch zu führen, da die durch das Forstgesetz vorgesehene doppelte Zuständigkeit von Aufsichtsorgan und Betriebsorgan für dasselbe Revier nicht für vorteilhaft und sinnvoll erachtet wird. Auch in Hinblick auf die in der heutigen Sitzung beschlossene Ausschreibung eines Forstwirtes sollten keine unüberlegten und schnellen Entscheidungen zur Anstellung eigener Betriebsorgane gefällt werden, zumal die Frage der Beschäftigung dieses Personals während der Wintermonate einer eingehenden Prüfung unterzogen werden muß. Der Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch, Ernst Marlin berichtet weiter, daß Stocker Erich aus St. Gallenkirch bei ihm vorgesprochen habe. Stocker wäre bereit, den Waldaufseherkurs zu besuchen, wenn ihm eine Anstellung als Waldaufseher in St. Gallenkirch in Aussicht gestellt werden könnte. Die Mitglieder der Forstfondsvertretung sind allgemein der Ansicht, daß eine definitive Zusage zur Anstellung aus grundsätzlichen Überlegungen auch in Hinblick auf andere Absolventen des Waldaufsichtskurses aus der Talschaft nicht gemacht werden kann. Die Frage der Neubesetzung des Reviers St. Gallenkirch - Gargellental aus Anlaß der bevorstehenden Pensionierung von Waldaufseher Marent Erich soll ebenfalls mit der Behörde besprochen werden. Berichte durch den Vorsitzenden: a) Die Grundverkehrs-Landeskommission hat dem Erwerb der Maisäßliegenschaft "Hoha" in Schruns von den Geschwistern Keßler zugestimmt. -10- Hiezu wird mehrheitlich beschlossen, das Maisäßhaus instandzuhalten und Parteien für eine Vermietung zu suchen. Die Wiesenflächen werden von der Montafoner Hochjochbahn GmbH, als Ersatzflächen für verlorene Waldflächen durch die Zamangbahn aufgeforstet. b) Mit Bescheid vom 21.1.1983 der BH Bludenz wurde eine Teilfläche von ca 50 ha aus der Gp. 2544/1 KG Gaschurn des Standes Montafon über Anregung von mehreren Bewohnern der Parzelle Rifa in Bann gelegt. d) Mit Bescheid vom 29.11.1982 der Berghauptmannschaft Innsbruck wird die Bergwerksberechtigung für den Gipsabbau St. Anton durch die Fa. Montafoner Gipswerk Anton Breuss GmbH für erloschen erklärt. Bericht über getätigte Holzverkäufe: ____________________________________ a) Kofler Anton, Vandans - 2, 85 fm Nutzholz aus Zaluandi zu S 600 b) Juen Raimund, St. Gallenkirch - 34, 73 fm Nutzholz am Stock aus Schnapfenwaldtrasse zu S 900, --; c) Bitschnau Christian, Silbertal - 8, 15 fm Nutzholz aufgerüstet aus Älpelewald zu S 1.250, —und 2, 52 fm zu S 1.350, —; d) Säly Gustav, Silbertal - 3, 44 fm Nutzholz am Stock zu S 800, — und 3, 44 fm Schindelholz am Stock zu S 1.250, —; e) Vergut Edwin, Schruns - 9, 38 fm Nutzholz aus Schnapfenwald zu S 1.250, —; f) Juen Guntram, St. Gallenkirch - 38, 91 fm Nutzholz aus Schnapfenwald zu S 1.250, —; g) Lechthaler Edelbert, St. Gallenkirch - 42, 53 fm Nutzholz aus Schnapfenwald zu S 1.250, —; h) Alpe Zamang, St. Gallenkirch - 25, 66 fm Nutzholz aus Schnapfenwald zu S 1.200, --; i) Kraft Kurt, St. Gallenkirch - 3, 32 fm Schindelholz am Stock zu S 1.250, —; j) Tschanhenz Kurt, St. Gallenkirch - 15, 68 fm Brennholz zu S 160, — und 23, 06 fm Nutzholz zu S 750, — aus Trassenverbreiterung Materialseilbahn Garfrescha; k) Hartmann Christian, Vandans - 6, 08 fm Windwurfholz aus Gafanttobel zu S 400, —; l) Sagmeister Alfons, Vandans - 17, 53 fm Brennholz zu S 70, -und 22, 70 fm Abgangsholz aus Sacktobel zu S 200, — sowie 4, 09 fm zu S 700, —; m) Kessler Herbert, Vandans - 137, 84 fm Abgangsholz auf Platzis zu S 150, —; n) Rudigier Josef, Gaschurn - 17, 24 fm Nutzholz zu S 1.200, — aus Tafamuntschlägerung; o) Vonier Jodok, Bartholomäberg - 4, 81 fm Nutzholz aus Schnapfenwald zu S 1.200, --; p) Sauerwein Josef, Schruns - 32, 06 fm Nutzholz aus Schattenwald Silbertal zu S 820, —; -11- q) Berthold Ludwig, Gargellen - 16, — fm Abgangholz zu S 80, —; r) Rettenhaber Werner, Vandans - 27, 96 fm Windwurfholz zu S 150 auf Platzis; s) Engstler Kurt, Tschagguns - 9, 46 fm Butzholz aus Schnapfenwald zu S 1.070, —; t) an verschiedene Parteien aus Vandans 118 rm Brennholz zu S 50, — aus Schlägerung für Schutzdamm I Abwasserreinigungsanlage; Bei Schlägerung für die Forststraße Schnapfenwald in Gargellen sind 872, 54 fm angefallen, davon wurden als Servitutsholz zugewiesen bzw. verkauft: 500, 77 fm Brennholz der 57, 39% 371, 77 fm Nutzholz oder 42, 61% Als Servitutsholz abgegeben: verkauft: 661, 69 fm oder 75, 83% 168, 56 fm Nutzholz 93, 13 fm Brennholz 210, 85 fm oder 24, 17% 197, 34 fm Nutzholz 13, 51 fm Brennholz Tafamunt-Schlägerung in Partenen durch Bruno Rudigier, Gaschurn 125, 15 fm altes Widnwurfholz zu S 200, — 252, 13 fm Nutzholz zu S 600, — und 31, 96 fm Brennholz zu S 60, —; zusätzlich wurde aufgearbeitetes Servitutsholz von 94, 60 fm abgegeben, davon 60, 56 fm als Nutzholz und 34, 04 fm als Brennholz; Gesamtmenge der Schlägerung: 509, 21 fm. Bei dieser Schlägerung wurde nach Beschwerden aus der Bevölkerung wegen zu umfangreichen Schlägerungen und Interventionen bei der BH Bludenz aufgrund eines Lokalaugenscheines durch den Bezirksforsttechniker Dipl. Ing. Studer festgestellt, daß die Nutzung des dazugezeichneten Holzes aus waldbaulichen Gesichtspunkten und auch unter dem Aspekt der Lawinensicherheit durchaus zu vertreten ist, da es sich hiebei um Schadholz und abgehendes z.T. hiebsreifes Holz handelt. Die 14. Sitzung der Forstfondsvertretung wird zum gemeinsamen Mittagessen von 12.45 Uhr bis 14.00 Uhr unterbrochen. Mit dem Dank an die Anwesenden für ihre rege Mitarbeit schließt der Vorsitzende um 17.30 Uhr die Sitzung. Schruns, 7.2.1983 Schriftführer: Forstfondsausschuß: