19780329_FF_015

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 14:17
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1978-03-29
Erscheinungsdatum 1978-03-29
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Inhalt des Dokuments

-1- Niederschrift Aufgenommen am Mittwoch, den 29. März 1978 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, anläßlich der 15. Sitzung des FDRSTFONDAUSSCHUSSES in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 17. März 1978 nehmen an der auf heute anberaumten Sitzung teil: Standesrepräsentant Bürgermeister Erwin Vallaster aus Bartholomäberg, als Vorsitzender, Bürgermeister Georg Amann aus Silbertal, Bürgermeister Eduard Bitschnau aus Tschagguns Vizebürgermeister Georg Brugger aus Schruns, in Vertretung des verhinderten Bürgermeisters Harald Weckerle, Anton Wachter aus Vandans, als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans, Ernst Marlin aus St. Gallenkirch, als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch. Vizebürgermeister Kurt Stemer aus St. Anton, als Vertreter des erkrankten LAbg. Bgm. Ignaz Battlogg. Entschuldigt hat sich Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm. Ernst Pfeifer aus Gaschurn. Der Vorsitzende eröffnet um 14 Uhr die Sitzung. Die Beschlußfähigkeit ist gegeben. Tagesordnung 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 20.12.1977. 2. Vorlage des Rechnungsabschlusses für das Jahr 1977. 3. Vertrag der Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz, über die Verlegung der 20-Kv-Freileitung in Vandans/Böschis. 4. Ansuchen der Eheleute Erna und Valentin Fitsch in Bartholomäberg, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom alten Wohnhaus auf den Neubau. 5. Ansuchen des Walter Netzer in St. Gallenkirch, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom abgebrannten Wohnhaus u. Stallgebäude auf die neuen Objekte. - 2 - 6. Ansuchen des Alwin Schuler in Bartholomäberg, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom alten Wohnhaus auf einen geplanten Neubau. 7. Ansuchen des Gebhard Pfeifer in Gaschurn, um die Verlängerung eines Holzbezugsrechtes (Maisäßhaus auf Ganeu). 8. Ansuchen der Erna Tschofen in St. Gallenkirch, um die Verlängerung eines Holzbezugsrechtes (Nebenstall). 9. Ansuchen des Dr. Friedrich Orlainsky in Bludenz, um die Ablöse eines Holzbezugsrechtes (Stall in Vandans). 10. Jagdhüttenbau in Silbertal/Gafluna - Bericht über die bisherigen Verhandlungen. Berichte: a) Bericht über die Genehmigung des Voranschlages 1978 durch die Agrarbezirksbehörde. b) Bericht über die Prüfung durch die Gebietskrankenkassa beim Forstfond. Erledigung der Tagesordnung: Zu Pkt. 1): Die Sitzungsniederschrift vom 20.12.1977 wird in vorliegender Fassung genehmigt und gefertigt. Zu Pk. 2): Der Vorsitzende legt die Jahresrechnung des Forstfondes für das Rechnungsjahr 1977 vor, die anschließend von Sachbearbeiter Alfred Walch erläutert wird. Die Jahresrechnung weist Einnahmen in Höhe von S 3.766.808, 97 und Ausgaben in Höhe von ..................... S 3.411.901, 84 ______________ aus. Das ergibt einen Überschuß von .......... S ============== 354.907, 13 Dieser wird dem Reinvermögen zugeschlagen! Bürgermeister Eduard Bitschnau, als Mitglied des Gebarungsüberprüfungsausschusses, bringt den Bericht des Überprüfungsausschusses zur Kenntnis und stellt den Antrag auf Entlastung der Buchhaltung und der Verwaltung. Nach eigehender Debatte wird die Jahresrechnung des Forstfondes für das Jahr 1977 einstimmig genehmigt. -3- Im Zuge der Debatte wird nochmals auf den Umstand hingewiesen daß die Gemeinde St. Gallenkirch beschlossen hat, das Jagdgeld die kommenden 3 Jahre, im Sinne des Jagdgesetzes, nicht zur Auszahlung zu bringen. Diese unverständliche Maßnahme, gegen die bereits schriftlich Stellung genommen wurde, bringt dem Forstfond einen jährlichen Einnahmeverlust von rd. S 162.000.-. Das ergibt innerhalb von 3 Jahren rd. S 486.000.-. Dieser Betrag fehlt nun zur Verwirklichung von Wegebauprojekten und kann nur durch Mehrschlägerungen hereingebracht werden. Die Begründung des Vertreters der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch, daß die Gemeinde dieses Geld dringend dazu brauche, um Lawinenverbauungsprojekte zu finanzieren, weil der Forstfond durch die Waldschlägerungen die Voraussatzung für den Abgang von Muren und Lawinen schaffe, wird als unnötige Beschuldigung der Forstfondvertretung, die sich ihrer Aufgabe sicher bewußt ist, zurückgewiesen. Die durchgeführten Altholznützungen sind nicht in Gebieten erfolgt, die oberhalb der gefährdeten Siedlungen liegen und wurden schließlich im Einvernehmen mit der Forstbehörde durchgeführt. Eine Altholznutzung in schwerbringbarer Lage hat öfters zur Folge, daß sich die Nutzung, infolge größerer Ergiebigkeit auf mehrere Jahre erstreckt (Kohltobel). Auch wird öfters seitens der Forstverwaltung nahe gelegt den Einschlag für ein Jahr etwas einzuschränken, um den Hiebsatz nicht zu überschreiten oder einen Preisverfall zu umgehen. In allen Fällen werden die Holzschlägerungen nach eingehender Beratung im Forstfond und unter Berücksichtigung der finanziellen Erfordernisse veranlaßt und durchgeführt. Zu Pkt. 3): Der von der Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz vorgelegte Vertrag über die Verlegung der 20 kV-Freileitung in Vandans/ Böschis, wird unter der Bedingung genehmigt, daß sich die -4- Vorarlberger Illwerke bereit erklären, die alte Trasse, die aufgelassen wird, vollständig aufzuforsten und die Kultur weitere fünf Jahre zu betreuen (einstimmige Beschlußfassung). Zu Pkt. 4): Dem Ansuchen der Eheleute Erna und Walentin Fitsch in Bartholomäberg HNr. 53, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom alten Wohnhaus Nr. 53, Bp. 638, auf das auf der Grundparzelle 2548 neuerbaute Wohnhaus wird stattgegeben. Das alte Wohnhaus wird wegen Baufälligkeit abgetragen. Das Schindelholzbezugsrecht wird nicht übertragen, sondern für verfallen erklärt. Die hiefür vorgesehene Ablöse kann zur Auszahlung beantragt werden. Bei dieser Übertragung handelt es sich lediglich um die Standortverlegung eines Objektes für denselben Besitzer (einstimmige Beschlußfassung). Zu Pkt. 5): Dem Ansuchen des Walter Netzer in St. Gallenkirch HNr. 283, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom abgebrannten Wohnhaus mit Stall auf Bp. 672/1 in St. Gallenkirch, auf das auf der Gp. 1177 neuerbaute Wohnhaus und auf der Gp. 1174 neuerbaute Stallgebäude wird stattgegeben. Das Schindelholzbezugsrecht wird nicht übertragen, sondern für verfallen erklärt. Die hiefür vorgesehene Ablöse kann zur Auszahlung beantragt werden. Bei dieser Übertragung handelt es sich lediglich um die Standortverlegung eingeforsteter Objekte für denselben Besitzer (einstimmige Beschlußfassung). Zu Pkt. 6): Dem Ansuchen des Alwin Schuler in Bartholomäberg HNr. 137, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom alten baufälligen Wohnhaus Nr. 137, Bp. 68, auf das auf der Gp. 318/1 geplante Wohnhaus und die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom alten Stall Bp. 67 auf den auf der Gp. 318/1 gebauten Stall wird stattgegeben. Bei dieser Übertragung handelt es sich lediglich um die StandortVerlegung eingeforsteter Objekte für denselben Besitzer (einstimmige Beschlußfassung). -5- Zu Pkt. 7): Dem Ansuchen des Gebhard Pfeifer in Gaschurn 118 a, um die Verlängerung des Holzbezugsrechtes für weitere 5 Jahre für das im Jahre 1967 durch eine Mure zerstörte Maisäßobjekt Bp. 239/48 in Gaschurn/Ganeu wird stattgegeben. Die Verlängerung gilt bis einschließlich 1982 (einstimmige Beschlußfassung). Zu Pkt. 8): Dem Ansuchen der Erna Tschofen in St. Gallenkirch HNr. 95, um die Verlängerung des Holzbezugsrechtes für den im Jahre 1973 durch eine Lauine zerstörten Stall Bp. 998 in K.G. St. Gallenkirch, um weitere fünf Jahre, wird stattgegeben. Die Verlängerung gilt bis einschließlich 1982 (einstimmige Beschlußfassung). Zu Pkt. 9): Dem Ansuchen des OLGR. Dr. Friedrich Orlainsky in Bludenz, Ferdinand Gaßner-Straße 10, um die Ablöse des eingeforsteten Stallobjektes Bp. 43 in K.G. Vandans, gegen Bauholz, wird abgelehnt, weil es bisher nicht üblich war, nicht mehr benötigte Ställe abzulösen (einstimmige Beschlußfassung). Zu Pkt. 10): Mit Bezug auf die Forstfondsitzung vom 20.12.1977 berichtet der Vorsitzende, daß am 21.1.1978 mit dem Ausschuß der Alpe Gafluna Gespräche wegen dem Bau einer zeitgemäßen Jagdhütte aufgenommen worden sind. Besonders der Jagdpächter der St. Hubertusjagd möchte, daß die alte Hütte durch eine neue ersetzt wird. Dabei wurde dem Alpausschuß vorgeschlagen, a) daß gemeinsam (Forst und Alpe)eine Jagdhütte bauen sollen, die der St. Hubertusjagd zur Verfügung gestellt wird. Die Alpe soll noch etwas Grund einbringen, damit die Baufläche vergrößert werden kann, der Jagdpächter baut die Hütte und der Forstfond beteiligt sich in irgend einer Form (Holz usw). Die Hütte soll nach einer bestimmten Zeit je zur Hälfte in das Eigentum der Alpe Gafluna und des Forstfondes übergehen. -6- Der Alpausschuß erklärte sich für eine Entscheidung nicht zuständig, und legte diesen Vorschlag am 29.1.1978 der Alpversammlung vor. Die Alpversammlung bestellt einen erweiterten Ausschuß zur Abklärung dieser Frage, wünscht aber gleichzeitig, daß die Jagdhütte alleiniges Eigentum der Alpe Gafluna werden soll. Damit wurden auch von hier die Verhandlungsgrenzen abgesteckt. Am 19.2.1978 wurde diese Angelegenheit dem Jagdpächter unterbreitet. Bei diesen Gespräch waren auch die Vertreter der Alpe Gafluna anwesend. Sie verlangten, daß die Jagdhütte allein für die Alpe gebaut werden soll, die sie dann nach Ablauf der Jagdpachtperiode und weiteren 6 Jahren der St. Hubertusjagd zu einen Pachtpreis, der noch festzusetzen ist, der Hubertusjagd zur Verfügung stellt. Der Jagdpächter stellte fest, daß er nur bereit sei, eine Jagdhütte zu bauen, die beiden Partnern (Alpe Gafluna und dem Forstfond) zur Verfügung steht und empfiehlt dem Alpausschuß die Sachlage nochmals zu überdenken. Inzwischen hat der Alpausschuß in der Sitzung vom 28.2.1978 die Entscheidung getroffen; a) daß die neue Jagdhütte alleiniges Eigentum der Alpe werden soll; b) daß die Miete nach Ablauf der Jagdpachtperiode und weiteren 6 Jahren mit S 15.000.- jährlich festgesetzt wird. Der Betrag ist einer Wertsicherung zu unterziehen. Der Jagdpächter, der von dieser Entscheidung durch die Alpe verständigt wurde, lehnt dieses Angebot ab. Er wird den Bau einer neuen Jagdhütte zurückstellen. Der Vorsitzende teilt dem Forstfondausschuß mit, daß außer ihm auch Bürgermeister Harald Wekerle und Sekr. Saler an diesen Gesprächen teilgenommen haben. In der darauffolgenden Debatte wird der vorstehende Bericht zur Kenntnis genommen und der Vorsitzende sowie Bürgermeister Wekerle ermächtigt, falls der Jagdpächter wünscht, die Jagdhütte auf Forstfondgrund zu erstellen, diesbezügliche Verhandlungen einzuleiten. Denn die St. Hubertusjagd mit einem Ausmaß von rd. 1100 ha, davon 998, 5 ha Forstfondfläche sollte ein zweckentsprechendes Jagdhaus zur Verfügung haben (einst. Beschl.) -7- Berichte: Der Vorsitzende berichtet: a) daß die Agrarbezirksbehörde den Voranschlag für das Jahr 1978 mit 5 Jänner 1978 ohne Einwand und Anmerkung genehmigt hat; b) daß die Vorarlberger Gebietskrankenkassa eine Betriebsprüfung durchgeführt hat und dabei eine Nachforderung von 2.243, 11 plus einem Zuschlag von S 120.- entstanden sind. Die vorgenannten Berichte werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Vorsitzende schließt um 16.45 Uhr die Sitzung! Der Schriftführer: Der Forstfondausschuß: [Beilage] -1[[Eingangsstampliage]: "Stand Montafon Eingel. 19. APR. 1978 Ernst Marlin St. Gallenkirch, am 14.4.1978 Zahl: Va"] Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch An den Stand Montafon Forstverwaltung 6780 Schruns Betrifft: Einspruch gegen die Abfassung der Niederschrift vom 29.3.1978, Pkt.2 In der Niederschrift vom 29.3.78 des Forstfondausschusses Punkt 2) verweisen Sie auf die unverständliche Maßnahme der Gemeinde St. Gallenkirch hin, weil diese beschlossen hat, das Jagdgeld der kommenden 3 Jahre im Sinne des Jagdgesetzes nicht zur Auszahlung zu bringen. Meine diesbezügliche Begründung als Vertreter der AG-St. Gallenkirch wurde teilweise fälschlich und vorallem unvollständig wiedergegeben. Es ist angeführt, daß die Gemeinde dieses Geld dazu brauche um Lawinenverbauungsprojekte zu finanzieren, weil der Forstfond durch die Waldschlägerung die Voraussetzung für den Abgang von Muren und Lawinen schaffe. Gegen diese Abfassung möchte ich hiermit Einspruch einbringen, da ich meine Begründung nicht nur in diesem Sinne abgefasst habe. Rücksprachen mit anwesenden Vertreter bestätigen dies. Ich begehre die Richtigstellung der erw. Niederschrift wie folgt: Als Begründung führt der Vertreter der AG-St. Gallenkirch an, daß 1.) die Beschlußfassung durch den Jagdausschuß sowie die Gemeindevertretung, den JagdpachtSchilling für drei Jahre nicht zur Auszahlung zu bringen und zweckgebunden für die Förderung der Landwirtschaft einzusetzen, auf legaler Grundlage besteht. Von dieser Möglichkeit habe die Gemeinde St. Gallenkirch schon über 30 Jahre Gebrauch gemacht. 2.) aufgrund einer Eingabe des Forstfondes die Gemeindevertretung diese Angelegenheit neuerlich beraten und darüber einstimmig und endgültig Beharrungsbeschluß gefasst habe, es lag eine Holzeinschlagsliste aller Forstgemeinden vor, wonach St. Gallenkirch -2- in den Jahren 1967 bis 1975 mit durchschnittlich 581 fm gefolgt von Vandans mit 316 fm, St. Anton mit 22 fm, Tschagguns mit 32 fm pro Jahr überschlägert wurde. Hingegen im gleichen Zeitraum Schruns um 306 fm, Silbertal um 1540 fm, Gaschurn um 306 fm und Bartholomäberg um 106 fm durchschnittlich pro Jahr unterschlägert wurde. Diese Tatsache versetzte die Gemeindevertretung in Entsetzen und habe zur einstimmigen Ablehnung der Forstfondabgabe mit beigetragen; 3. fordert der Vertreter der AG-St. Gallenkirch einen gerechteren Ausgleich der Holzeinschläge um damit auch eine gedeihlichere Zusammenarbeit mit dem Forstfond zu erreichen und bat um Verständnis für vorhandene Vorwürfe aus der Bürgerschaft von St. Gallenkirch, deren Interesse er in erster Linie zu vertreten habe. Da meine Darstellung für die Begründung zu Punkt 2. der Niederschrift vom 29.3.1978 sicher richtig ist, hoffe ich auf entsprechende Änderung bezw. Ergänzung im Sinne meiner Ausführungen. Es zeichnet als Vertreter der AG-St. Gallenkirch "Obmstellv. Marlin Ernst"