20130219_FF_025

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 14:18
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2013-02-19
Erscheinungsdatum 2013-02-19
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Inhalt des Dokuments

STAND MONTAFON / FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 19. Februar im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anlässlich der 25. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 12. Februar 2013 nehmen an der auf 13.30 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Rudolf Lerch, St. Anton Vize-Bgm Elmar Egg, Tschagguns Bgm Karl Hueber, Schruns Bgm Ewald Tschanhenz, St. Gallenkirch Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg Bgm Burkhard Wachter, Vandans; (ab 14:15 Uhr) Bgm Thomas Zudrell, Silbertal Weitere Sitzungsteilnehmer: DI Hubert Malin, Betriebsleiter Entschuldigt: Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Martin Netzer, MSc, Gaschurn Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns Schriftführer: Standessekretär Mag Bernhard Maier Der Vorsitzende eröffnet um 13:30 Uhr die Forstfondssitzung, begrüßt die Forstfondsvertreter und stellt gemäß Verordnung über den Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest. Auf Grund eines dringenden Ansuchens der Caritas Vorarlberg ersucht der Vorsitzende um Aufnahme eines zusätzlichen TO „Unterstützung eines Holzbau-Hilfsprojektes in Armenien“. Weiters ersucht er, den TO 2 im Anschluss an die Standessitzung zu behandeln, damit Bgm Wachter bei diesen Beratungen anwesend sein kann. Zur geänderten Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1.) Grundbenützung Gst. 3266/1 – Wasserversorgungsanlage BA08 Gemeinde Gaschurn 2.) Nutzung der Standesquelle auf Gst. 875 als Notwasserversorgung für die Wasserinteressentschaft „Hinter da Berg“ (Ganeu-Vandans) 3.) Genehmigung der Niederschrift der 24. Forstfondssitzung vom 15.01.2013 4.) Berichte 5.) Unterstützung eines Holzbau-Hilfsprojektes in Armenien 6.) Allfälliges 25. Forstfondssitzung: 19.02.2013 Seite 1 von 4 Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Der Vorsitzende berichtet über die von der Gemeinde Gaschurn beabsichtigte Erweiterung und Erneuerung der Wasserversorgungsanlage BA08 im Bereich Tschambreu-Bova. Anhand eines Lageplanes erläutert der Standessekretär die neu geplante Trassenführung für die Stromund Wasserleitung über das Gst 3266/1 des Forstfonds, wobei aus dem vorliegenden Plan nicht eindeutig abgelesen werden kann, ob das Grundstück auch wirklich tangiert wird. Dies wird sich erst im Zuge der Bauarbeiten zeigen. Die Gemeinde Gaschurn ersucht um die Erlaubnis zur Grundinanspruchnahme für die Durchführung der Wasserversorgungsleitung sowie Strom-, Telefon-, Datenleitungen und Fernsehkabel bzw. Leerrohre für diese Zwecke über das Gst 3266/1. Der Standessekretär informiert, dass sich die Tschambreutobelquelle auf Gst 600/1 im Eigentum der Agrargemeinschaft Maisäß Bofa befindet. Die Wasserableitung erfolgt auf Basis eines Ansuchens vom 30.10.1961 und einer Bewilligung in der Standessitzung vom 31.10.1961 über das Gst. 3266/1 des Forstfonds. Bei der seinerzeitigen Bewilligung wurde davon ausgegangen, dass sich die Quelle auf Forstfonds-Grund befindet und deshalb die Bedingung aufgenommen, dass es dem Forstfonds gestattet sein muss, für den eigenen Bedarf unentgeltlich jederzeit Wasser aus der obgenannten Quellfassung abzuleiten. Wie heute bekannt ist, bezieht sich auch die alte Dienstbarkeit ausschließlich zur Durchführung der Wasserleitung. Auf Anfrage des Vorsitzenden wird dem Ansuchen der Gemeinde Gaschurn zur Grundinanspruchnahme einstimmig stattgegeben. Pkt. 2.) wird im Anschluss an die Standessitzung behandelt Pkt. 3.) Die Niederschrift der 24. Forstfondssitzung wurde allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelt. Der Vorsitzende informiert, dass bei der Wortmeldung von Bgm Netzer auf seinen Wunsch zwei weitere Sätze eingefügt wurden und verliest diese. Die geänderte Niederschrift der 24. Forstfondssitzung vom 15.01.2013 wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 4. – Berichte: a) Der Vorsitzende berichtet über die Verleihung des Alpinen Schutzwaldpreises an den Stand Montafon Forstfonds für das Schutzwaldprojekt „Außerbacherwald“ in der Kategorie „Erfolgsprojekte“. Er gratuliert dem gesamten Team vom Forstfonds zu dieser besonderen Auszeichnung. Betriebsleiter Malin erläutert die über 25-jährigen Bemühungen um die Verjüngung und Stabilitätspflege im Außerbacherwald. In dieser Zeit wurden verschiedene technische, forstliche und jagdliche Maßnahmen gesetzt, wodurch sich zwischenzeitlich eine massive Verbesserung der Schutzfunktion eingestellt hat. In den letzten Jahren wurde der Außerbacherwald durch zahlreiche Exkursionen und Tagungen über die Grenzen hinaus bekannt. Malin verweist auf die 25. Forstfondssitzung: 19.02.2013 Seite 2 von 4 erforderlichen finanziellen Mittel für solche Arbeiten. Nach seiner Meinung werden die für die Schutzwaldpflege verfügbaren öffentlichen Mittel sinken und deshalb wird der Forstfonds zukünftig vermehrt selbst für die aufwändige Schutzwaldpflege aufkommen müssen. b) Betriebsleiter Malin berichtet, dass das Skifahren im Walde in diesem Winter äußerst stark zugenommen hat. Diese Entwicklung sei nicht nur im Montafon, sondern in sämtlichen Skigebieten zu beobachten. Der Freeride-Sport wird insbesondere im inneren Montafon stark beworben. Heute werden Gebiete und Routen befahren, welche früher undenkbar waren. Er bemängelt, dass mit der bisherigen Informationsarbeit das Zielpublikum offensichtlich nur unzureichend erreicht werden kann und plädiert für ein gemeinsames Projekt aller Betroffenen und Beteiligten. c) Der Vorsitzende informiert, dass von der Silvretta Montafon AG die Entwürfe für die Dienstbarkeitsverträge der Kreuzjoch- und Alptobelbahn zugestellt wurden. Diese Entwürfe beinhalten neue Bedingungen wie beispielsweise, dass für die temporäre Grundbenützung keine Entschädigung erfolgt. Weiters sind Vorhaben angeführt, über welche im Vorfeld bislang noch nicht gesprochen wurde, so z.B. ein neuer Speicherteich im Vermielbach mit einer neuen Beschneiungsanlage. In diesem Zusammenhang wird das Kleinkraftwerk des Forstfonds angesprochen, welches aus dem Vermielbach gespeist wird. Dazu informiert der Standessekretär, dass die Leistung des Kraftwerkes derzeit bei ca. 80 kW liegt und durch eine eventuelle Verlegung der Fassung bis max. 110 kW ausgebaut werden könnte. Abklärungen hierzu sind im Gange. Betriebsleiter Malin ergänzt, dass die nun vorliegenden Entwürfe nicht den ausgehandelten Bedingungen des Dienstbarkeitsvertrages für die Verbindungsbahn entsprechen und es deshalb unbedingt erforderlich erscheint nochmals mit der SiMo AG zu verhandeln. Pkt. 5.) Der Vorsitzende berichtet über ein Hilfsprojekt in Armenien zum Aufbau eines Ausbildungszentrums für behinderte Kinder. Für dieses Gebäude werden 1500 fm Rundholz benötigt. Dieses Projekt wird von Vorarlberg Holz über das Projekt „Holzursprung“ unterstützt, wobei sich die Vorarlberger Forstbetriebe gemäß ihrer Betriebsgröße eine anteilige Rundholzmenge zur Verfügung stellen. Als Beitrag des Standes Montafon Forstfonds wird die Bereitstellung von 100 fm Rundholz am Stock vorgeschlagen. Aufarbeitungs- und Transportkosten werden von der Caritas aus Projektmitteln übernommen Aus dem Holzwerbekonto der Waldbesitzer soll ebenfalls eine Unterstützung für das Projekt im Sinne einer gemeinsamen Unterstützungsaktion erfolgen. Auf Antrag des Vorsitzenden wird diese Holzspende von 100 fm nach kurzer Diskussion einstimmig genehmigt. Pkt. 6. – Allfälliges: a) Betriebsleiter Malin spricht die TBC-Problematik im Silbertal an, welche nunmehr auch medial diskutiert wird. Je höher der Wildbestand, desto höher ist das Risiko einer Übertragung. In dieser Frage bedarf es einer klaren Haltung der Verpächter und der Jagdausübenden, dieses Übertragungsrisiko zu senken. Die aktuellen TBC-Fälle werden eine deutliche Erhöhung des Abschussplanes zur Folge haben. Da nun mehrere Jagden im Montafon zur Verpachtung anstehen werden angesichts dieser Entwicklungen schwierigere Verhandlungen erwartet. Der Vorsitzende informiert über eine in Kürze stattfindende Informationsrunde mit Bezirksveterinär Netzer, Landesjägermeister Albrich und Kammerrat Ganahl im Montafon. 25. Forstfondssitzung: 19.02.2013 Seite 3 von 4 Die Sitzung wird um 14:05 Uhr unterbrochen und um 15:15 im Anschluss an die Standessitzung fortgeführt. Pkt. 2.) Der Vorsitzende berichtet über den Wunsch von Wachter Edwin, Obmann der Wasserinteressentschaft „Ganeu – Hinter da Berg“, um eine schriftliche Regelung der Notwasserversorgung aus der Standesquelle auf dem Gst. 875 (KG Vandans). Er erteilt Bgm Wachter das Wort, da dieser bei den seinerzeitigen Verhandlungen involviert war. Dieser informiert, dass die Wasserinteressentschaft im Jahr 2003 um die Fassung der standeseigenen Quelle auf Gst. 875 angesucht hat, da die bisher genutzte Quelle auf Gst. 869 (Voralpe Tschöppa) für eine ordnungsgemäße Versorgung in diesem heißen Sommer nicht mehr ausreichte. Der Stand Montafon Forstfonds hat dieser Fassung mit Beschluss in der Forstfondsvertretung unter einigen Bedingungen und gegen Entrichtung eines jährlichen Dienstbarkeitsentgeltes von pauschal € 1.000, - (wertgesichert) zugestimmt. Dieses Entgelt wurde von Seiten der Wasserinteressentschaft als zu hoch angesehen, zumal diese Quelle nur als Notversorgung fungiert. Auf Anregung von Bgm Wachter wurde in einem Gespräch mit Erwin Bahl, Hubert Malin und Johann Vallaster am 12. Oktober 2004 ein jährliches Entgelt von € 200, - für die „Notwasserversorgung“ aus der Standesquelle als angemessen betrachtet. Eine diesbezügliche schriftliche Einigung hat aber bislang nicht stattgefunden. Bis dato wurde auch kein Dienstbarkeitsentgelt vorgeschrieben und laut Obm Wachter auch kein Wasser aus dieser Quelle in die Wasserversorgung eingeleitet. Bgm Wachter plädiert für eine schriftliche Regelung dieser Angelegenheit. Nach einer kurzen Diskussion wird vom Vorsitzenden vorgeschlagen, der Wasserinteressentenschaft für die „Notwasserversorgung“ gemäß der im Jahre 2004 stattgefundenen Besprechung ein Dienstbarkeitsentgelt von € 200, - pro Jahr (wertgesichert) vorzuschreiben. Sollte eine dauerhafte Nutzung der Quelle gewünscht und erforderlich sein, kommt ein jährliches Dienstbarkeitsentgelt von € 1000, - wie im Forstfonds-Beschluss von 2003 festgelegt - zum Tragen. Auf Antrag des Vorsitzenden wird dieser Regelung einstimmig mit einer Enhaltung (Bgm Wachter wegen Befangenheit) zugestimmt. Ende der Sitzung, 15.29 Uhr; Schruns, 21. Februar 2013; Schriftführer: 25. Forstfondssitzung: 19.02.2013 Forstfondsvertretung: Seite 4 von 4