19850409_FF_032

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 14:19
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1985-04-09
Erscheinungsdatum 1985-04-09
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON / FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 9. April 1985 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 32. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 2. April nehmen an der auf heute 14.00 Uhr einberufenen Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Erwin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Oskar Vonier, Vandans; Bürgermeister Mag. Siegmund Stemer, St. Anton;(ab TO 6.) Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Gemeindevertreter Ernst Marlin, St. Gallenkirch; Gemeinderat Gottfried Schapler, Vandans; Entschuldigt: Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Schriftführer: Sekr. Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 14.15 die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt gemäß dem Standesstatut die Beschlußfähigkeit fest. Zur Behandlung steht nachfolgende TAGESORDNUNG 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift über die 31. Sitzung vom 5. März 1985; 2. Behandlung verschiedener Einsprüche gegen Streichungen durch die Gemeindeholzkommissionen; 3. Weitere Beratung des Ansuchens von Stampfer Herbert, St. Gallenkirch um Übertragung des Holzbezugsrechtes Wohnhaus Nr. 187 - Bp. 729 St. Gallenkirch; 4. Personaleinstellungen; 5. Ansuchen der Fam. Maser um Errichtung verschiedener Bauwerke auf der Standesparzelle Gp. 1329 Silbertal für die Errichtung eines Kleinkraftwerkes; 6. Vorlage des Rechnungsabschlusses 1984; 7. Berichte - Allfälliges; -2Erledigung der Tagesordnung: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 31. Sitzung vom 5. März 1985, welche allen Forstfondsvertretern zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung ohne Einwendungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) a) Einspruch von Herrn Netzer Heinrich, Gortipohl 22 gegen die Reduzierung des angemeldeten Servitutsnutzholzes für die Neuerrichtung eines Stallgebäudes: Durch die Verwaltung wird berichtet, daß die Agrarbezirksbehörde Bregenz mit Schreiben vom 13.3.1985 um Stellungnahme zu den von den Parteien Netzer Heinrich und Strauß Lydia, beide St. Gallenkirch bei ihr eingebrachten Einsprüchen ersucht. Herr Netzer Heinrich, Gortipohl Nr. 22 hat anläßlich der Bedarfsanmeldung 1985 für die Neuerstellung des Stallgebäudes Bp. 75 einen Servitutsbedarf von 121, 05 fm geltend gemacht. Durch die Gemeindeholzkommission St. Gallenkirch wurden anläßlich der Überprüfung der Bedarfsanmeldungen 8 5 fm Nutzholz für den Neubau bewilligt. Bei dieser Bewilligung, welche gegenüber der bisherigen Übung der Bewilligung von 60 fm für ein Gebäude gleichen Umfanges als großzügige Entscheidung zu werten ist, wurde von der Gemeindeholzkommission St. Gallenkirch berücksichtigt, daß Herr Netzer einer der größeren aktiven Landwirte im Ortsteil Gortipohl ist. Der eigene landwirtschaftliche Besitz beträgt ca. 2 ha, Herr Netzer bewirtschaftet jedoch zusätzlich noch weitere Pachtgründe. Zum Sachverhalt berichtet der Betriebsleiter, daß eine Ermittlung des Einforstungsumfanges des alten Gebäudes eine Nutzholzmenge von ca.64 fm, sowie zusätzlich ca. 17 Schindelholz ergeben hat. Weiters ist zu berücksichtigen, daß im Jahre 1972 beim Stallgebäude der Vanill erneuert und teils vergrößert wurde, wofür damals 10 fm Servitutsnutzholz zugewiesen wurden. Der Betriebsleiter stellt dazu fest, daß ein Teil dieses Nutzholzes auch für den geplanten Neubau wieder Verwendung finden kann. Weiters wurde festgestellt, daß Herr Netzer auch Eigenwaldungen von ca. 1, 13 ha sowie weitere Waldungen im Gemeindegebiet Gaschurn von ca. 1, 78 ha zur Hälfte besitzt, aus welchen er die zusätzlich erforderliche Holzmenge abzudecken vermag. Auf Grund des dargestellten Sachverhaltes wird durch die Forstfondsvertretung die von der Gemeindeholzkommission St. Gallenkirch getroffene Entscheidung einstimmig bestätigt und die Servitutsholzmenge für den Neubau des Stalles auf der Bauparzelle 75 Gortipohl mit 85 fm festgesetzt. Es wird ausdrücklich festgehalten, daß diese großzügige Entscheidung nur in Würdigung der aktiven landwirtschaftlichen Bewirtschaftung durch den Antragsteller getroffen wird. Das Schindelholzbezugsrecht wird für erloschen erklärt, es kann die Ablöse für das Schindelholzbezugsrecht im bisherigen Umfang beantragt werden. -3- b) Einspruch von Frau Strauß Lydia, St. Gallenkirch 279 gegen die Reduzierung des angemeldeten Servitutsnutzholzes für die Reparatur des Stallgebäudes (Hausstall) Von Frau Strauß wurden bei der Bedarfsanmeldung 1985 für das Stallgebäude auf Garfrescha Bp. 680/4 2 für die Auswechslung eines gebrochenen Trägers ein Baustamm leicht sowie für die Reparatur des Hausstalles Bp. 1428 auf der Grundparzelle 1323 13, 30 fm Nutzholz geltend gemacht. Durch die Gemeindeholzkommission St. Gallenkirch wurde anläßlich der Überprüfung der Bedarfsanmeldungen der beantragte Baustamm für das Stallgebäude Gafrescha sowie 7 fm Nutzholz für den Hausstall auf dem Anwesen Nr. 279 bewilligt. Durch die Antragstellerin wurde gegen diese Entscheidung Einspruch erhoben und die Zuteilung der beantragten Holzmenge geltend gemacht. Wie die Erhebungen ergeben, wurden durch die Antragstellerin für die Instandhaltung der eingeforsteten Gebäude seit dem Jahre 1971 insgesamt 73, 90 fm Nutzholz sowie 30, 50 fm Schindelholz bezogen. Wie bekannt ist, wurde durch die Antragstellerin in den vergangenen Jahren beim Wohnhaus Nr. 279 eine Erneuerung des Dachstuhles mit Aufstockung des Gebäudes vorgenommen, wofür auch Servitutsholz über den zustehenden Umfang Verwendung fand. Mit den oben angeführten Bezugsmengen und der zusätzlich bewilligten Menge von 7 fm ist die Antragstellerin in der Lage, die vorgesehene Stallreparatur vorzunehmen. Bis zur endgültigen Entscheidung über den vorliegenden Einspruch ist durch die Antragstellerin der Nachweis über die Verwendung der getätigten Servitutsholzbezüge zu erbringen und durch den Betriebsleiter die vorgenommenen Instandhaltungen der Gebäude zu erheben. Bis dahin wird die Entscheidung über den Einspruch vertagt. Pkt. 3.) Zum Ansuchen der Eheleute Herbert und Edeltraud Stampfer, St. Gallenkirch 89 um Übertragung des Holzbezugsrechtes des bereits wegen Baufälligkeit abgetragenen Wohnhauses Nr. 187 St. Gallenkirch mit Bp. 729 wird durch die Verwaltung berichtet, daß der Vater der Antragstellerin Herr Meier Josef anläßlich einer Vorsprache die Übertragung des gesamten Landwirtschaftsbesitzes zum Anwesen Nr. 187 an seine Tochter und den Schwiegersohn bekanntgegeben hat. Wie bekannt ist, werden die landwirtschaftlichen Liegenschaften im bisherigen Umfang bewirtschaftet. Es wird somit die Übertragung des Holzbezugsrechtes des Wohnhauses Nr. 187 - Bp. 729 auf den auf der Gp. 2832/2 zu errichtenden Neubau einstimmig genehmigt. Die Einforstung des Gebäudes wird mit 6 0 fm festgelegt. Die Übertragung erfolgt unter der Auflage, daß das zu erbauende neue Gebäude Bestandteil des landwirtschaftlichen Anwesens ist und der Bewirtschaftung des Anwesens dient. Das Schindelholzbezugsrecht wird nicht mitübertragen und für erloschen erklärt. Die Ablöse des Schindelholzbezugsrechtes im bisherigen Umfang kann beantragt werden, (einstimmiger Beschluß) -4- Pkt. 4.) Zu den bisherigen Beratungen über den Aufbau des eigenen Betriebsdienstes wird berichtet, daß Herr Erhard Lorenz aus St. Gallenkirch seine Absage an einer Anstellung als Betriebsorgan bekanntgegeben hat. Somit stehen vorerst 2 Betriebsorgane für die Abwicklung des Betriebsdienstes zur Verfügung, wobei Stocker Hermann erst nach Beendigung des Waldaufseherkurses im Verlaufe des Monats Juni zur Verfügung steht. Auf Grund der seinerzeitigen Ausschreibung haben sich noch zwei weitere Bewerber für eine Anstellung als Betriebsorgane interessiert, und zwar Herr Martin Waldhart aus Frastanz und Herr Malin Josef aus Ludesch. Beide haben die einjährige Forstfachschule in Waidhofen a.d. Ybbs absolviert. Wie derzeit bekannt ist, sind in der Talschaft keine Interessenten vorhanden, welche den Waldaufseherkurs absolviert haben und als Betriebsorgane interessiert wären. Die Forstfondsvertretung ist nach eingehender Beratung allgemein der Auffassung, daß durch die bereits erfolgte Bestellung von zwei Betriebsorganen die Abwicklung des Betriebsdienstes im laufenden Jahr in den Gemeinden St. Gallenkirch, Bartholomäberg und St. Anton gewährleistet werden kann. Nachdem sich zudem auch Studenten an der Höheren Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft in Bruck a.d. Mur für eine Ferialtätigkeit interessiert haben, können auch diese aushilfsweise für Betriebsdienste herangezogen werden. Sofern sich im Verlaufe des Sommers ein zusätzlicher Bedarf ergibt, soll mit den eingangs erwähnte beiden Bewerbern aus Frastanz bzw. Ludesch Kontakt wegen einer befristeten Anstellung aufgenommen werden. Der Vorsitzende berichtet weiters, daß der bisherige Wegarbeiter infolge seines Gesundheitszustandes für eine weitere Beschäftigung nicht mehr zur Verfügung steht. Er hat bereits einen Antrag auf Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension eingebracht. Der Vorsitzende berichtet weiters, daß sich bereits mehrmals Herr Dönz Jakob (Jahrgang 1936) aus Silbertal für eine Anstellung als Wegarbeiter interessiert hat. Dönz ist derzeit als Schreiner bei seinem Bruder beschäftigt, aus gesundheitlichen Gründen möchte er aber seinen Beruf wechseln und in der Natur tätig sein. Dönz wird allgemein als verläßlicher und geschickter Arbeitnehmer beurteilt. Nach eingehender Beratung wird einstimmig die Anstellung vom Dönz Jakob als Wegarbeiter zur Betreuung der verschiedenen Forstwege des Standes Montafon in der Talschaft bzw. zur Erledigung der laufend anfallenden Arbeiten (z.B. Aufforstung und Betreuung derselben, Gebäudeinstandhaltungen, Mithilfe beim Betriebsdienst u.a.) beschlossen. Die Beschäftigung erfolgt auf Grundlage des Kollektivvertrages für Land- und Forstarbeiter, das Beschäftigungsverhältnis wird jeweils während den Wintermonaten unterbrochen. Pkt. 5. Der Standessekretär berichtet, daß die Fam. Maser, Hotel Alpenrose in Schruns ein Ansuchen um Grundbenützung zur Errichtung eines Kleinkraftwerkes vorgelegt hat. -5- Die Fam. Maser beabsichtigt zur Stromversorgung der Jausenstation" Fellimännle" in Silbertal den Burtschabach zu fassen und ein eigenes Kleinkraftwerk mit einer Leistung von 48 kW zu errichten. Es ist hiezu erforderlich, den Burtschabach auf der Standesparzelle 1329 KG Silbertal zu fassen und die dazu notwendigen Bauwerke, wie Sohlrechen (ca. 2, 0m x 1, 5m), Einlaufschleuse (0, 9m x 0, 7m) und das Entsanderbecken (8, 90m x 1, 50m) zu errichten sowie die Druckrohrleitung von NW 400 auf einer Länge von ca. 60m auf der erwähnten Parzelle zu verlegen. Der Betriebsleiter berichtet hiezu, daß er auf Grund einer vorgenommenen Besichtigung an Ort und Stelle feststellen konnte, daß durch das beabsichtigte Bauvorhaben keine starke Beeinträchtigung des Standesbesitzes hervorgerufen wird, da es sich überwiegend um steiniges Gelände im Bereich des Bachbettes mit keiner bzw. nur schlechter Bestockung handelt. Für die Verlegung der Druckrohrleitung auf der Gp. 1329 sind ebenfalls nur vereinzelte Schlägerungen von Bäumen notwendig. Auf Grund des dargestellten Sachverhaltes wird die Zustimmung zur Errichtung dieser Bauwerke einstimmig unter Einhaltung nachstehender Auflagen erteilt: a) Für die Einräumung der Dienstbarkeit der Grundinanspruchnahme zur Errichtung der geschilderten Bauwerke und der Einräumung des Leitungsrechtes zur Verlegung der Druckrohrleitung auf einer ungefähren Länge von 60m auf der Grundparzelle 1329 KG Silbertal ist ein jährliches Entgelt von S 1.500, — zuzüglich der jeweils gesetzlich festgelegten Umsatzsteuer zu entrichten. Das Dienstbarkeitsentgelt wird gegen Abwertung mit dem Vorarlberger Lebenshaltungskostenindex (1976=100) wertgesichert und ist erstmals im Jahr der Errichtung der Bauwerke zur Zahlung fällig. b) Während dem Bau der Anlagen entstehende Schäden sind gesondert zu vergüten. Bei notwendigen Fällungen ist ferner der Zuwachsverlust ebenfalls zu vergüten. c) Für Beschädigungen der Anlagen wird durch den Grundeigentümer keinerlei Haftung übernommen, aus welchem Titel diese auch immer abgeleitet werden mag. d) Allfällige aus betrieblichen Gründen erforderliche Verlegungen bzw. Umlegungen der Rohrleitung auf Standesgrund sind vom Antragsteller auf dessen Kosten vorzunehmen. e) Ansonsten haben die im Zuge des wasserrechtlichen Bewilligungsverfahrens von den Sachverständigen vorgeschriebenen Auflagen, soweit sie die Errichtung der Einlaufbauwerke und die Verlegung der Druckrohrleitung betreffen, ebenfalls als Bestandteil der Zustimmung des Standes Montafon zu gelten. Pkt. 6.) Die Jahresrechnung 1984, welche allen Mitgliedern mit der Sitzungseinladung übermittelt wurde, wird vom Sachbearbeiter Peter Vergud auszugsweise vorgetragen und die notwendigen Erläuterungen zu den jeweiligen Haushaltsstellen erteilt. -6- Die Jahresrechnung 1984 schließt mit nachstehenden Gesamtsummen ab: Gesamteinnahmen Gesamtausgaben S 6.598.143, 37 S 4.626.792, 17 ______________ Gebarungsüberschuß S 1.971.351, 20 ============== Der Gebarungsüberschuß wird gemäß den Bestimmungen der VRV auf neue Rechnung vorgetragen, da die für die Erstellung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Gemeinden geltenden Bestimmungen lt. Mitteilung der Landesregierung Anwendung zu finden haben. Zu den ausgewiesenen Forderungen in Höhe von S 1.008.436, 29 wird festgestellt, daß diese bis auf einige kleinere Beträge bis zum heutigen Tage eingegangen sind. Das für die Endfinanzierung des Umbaues des Bezirksgerichtes den 10 Standesgemeinden gewährte Darlehen von S 500.000, — wurde im Jahre 1984 nach Endabrechnung mit der Justizverwaltung zur Gänze wieder getilgt. Bei den Betriebsmobilien ist an Zugängen die Anschaffung einer Motorspritze sowie eines geländegängigen Kraftfahrzeuges für den Betriebsleiter ausgewiesen. Desgleichen sind bei den Verwaltungsmobilien die Kosten für die Einrichtung eines Büros für den Betriebsleiter mit Kosten von S 39.694, 09 als Zugang enthalten. Zu der Haushaltsstelle Ankauf von Forstpflanzen wird festgestellt, daß mehrere Forstpflanzen trotz Bestellung durch die Waldaufseher vom Landesforstgarten nicht ausgeliefert werden konnten. In diesem Zusammenhang wird wieder die Anlegung eines eigenen Forstgartens in der Talschaft in Erwägung gezogen und allgemein befürwortet. Für die Wirtschaftswege Vermolatobel und Schnapfawald wurden seitens der bauausführenden Firma die Schlußrechnungen noch nicht gelegt, weshalb hier Unterschreitungen der Voranschlagswerte ausgewiesen werden. Desgleichen wird allgemein festgestellt, daß auf Grund der im vergangenen Jahr gegebenen Personalsituation die Projektierung und Inangriffnahme mehrerer Wegbauvorhaben nicht möglich war, was auch wesentlich für den ausgewiesenen Überschuß entscheidend ist. Im laufenden Jahr sollen durch den Betriebsleiter unter Beiziehung von Aushilfskräften mehrere Wegprojekte ausgearbeitet und der Behörde vorgelegt werden, damit allmählich ein langfristiges Wegkonzept erstellt werden kann. Die Instandhaltung des Wirtschaftsweges Eggatobel-Dürrwald in Silbertal verursachte infolge der herrschenden Witterung gegenüber den Vorjahren wesentlich geringere Kosten, da lediglich im Frühjahr Vermurungen des Bachüberganges Gisla behoben werden mußten. In der Gemeinde Tschagguns wurde der Forstweg Sanül vollständig saniert und mit einer neuen Schotterdecke versehen. Die Lohnaufwendungen für Forstarbeiter liegen auf Grund der Beschäftigung einer eigenen Forstpartie zur Schadholzaufarbeitung wesentlich über den Voranschlagswerten. Die Ausgaben für die Ablöse von Schindelholzbezugsrechten betragen S 158.822, --, was einer Ablösefläche von ca. 3.176 m entspricht. -7- Die wichtigsten Einnahmen entfallen auf die Holzverkäufe mit S 1.012.639, 04 (=1.299, 50fm Nutzholz + 669, 04 fm BH) sowie auf die Abgabe von Servitutsholz mit S 1.491.058, 56 (= 3.273, 95fm Nutzholz + 6.965, 50fm Brennholz). Die Einnahmen aus der Einräumung von Grunddienstbarkeiten sind ebenfalls unter dem Voranschlagsansatz, was durch die noch ausstehenden Dienstbarkeitsverträge mit verschiedenen Seilbahngesellschaften bedingt ist. Diesbezüglich wird festgestellt, daß der Abschluß dieser Verträge im laufenden Jahr herbeigeführt wird, die grundsätzlichen Erhebungen und Unterlagen sind bereits vorhanden. Die Einnahmen aus den Jagdpachten aus Genossenschaftsjagden liegen ebenfalls unter dem Ansatz, da der anteilige Jagdpacht aus der GNJ Gaschurn erst im Jahre 1985 eingegangen ist. Die noch ausstehenden Jagdpachtschillinge aus Jagdeinschlüssen bei verschiedenen Eigenjagden in der Gemeinde Gaschurn sind trotz mehrmaligen Urgenzen bei den Eigenjagdbesitzern bzw. bei der Behörde ebenfalls noch nicht eingegangen. Bgm. Sandrell stellt in diesem Zusammenhang fest, daß der Jagdausschuß der Gemeinde Gaschurn die erforderlichen Verhandlungen mit den Eigenjagdbesitzern im Verlaufe des Monats Mai veranlassen wird. Bei den Grundverkäufen konnten die an die Agrargemeinschaft Vandans abgetretenen Ersatzflächen in Vandans im Zuge der Errichtung der Abwasserreinigungsanlage noch nicht abgerechnet werden, da die erforderlichen Verträge noch nicht verbücherungsfähig sind. Nach eingehender Beratung und Beantwortung der diversen Anfragen bringt der Vorsitzende den Bericht des Prüfungsausschusses über die am 28.3.1985 stattgefundene Überprüfung der Jahresrechnung 1985 mit dem Antrag auf Genehmigung der Jahresrechnung und Entlastung der Verwaltung zur Kenntnis. Diesem Antrag wird einstimmig die Zustimmung erteilt und die Jahresrechnung 1984 mit den eingangs erwähnten Gesamtsummen einstimmig genehmigt und der Verwaltung die Entlastung erteilt und der Dank für die geleistete Arbeit ausgesprochen. Pkt. 7.) Berichte - Allfälliges: Der Vorsitzende bringt ein Schreiben der Forstabteilung der BH Bludenz zur Kenntnis, worin die Aufarbeitung verschiedener Schadholzbestände in der Gemeinde St. Gallenkirch bis zum 1.7.1985 gefordert wird. Hiezu wird festgestellt, daß in der kommenden Woche mit zwei Holzerpartien die Schadholzaufarbeitung in Angriff genommen wird. Es wird aber auch auf die vielfach schwierigen Bringungslagen hingewiesen, wo eine Holzbringung nur mit enormen Kosten möglich ist. Der Betriebsleiter stellt verschiedene Prospekte für die Anschaffung von Motorrädern für die Betriebsorgane vor. Die Kosten betragen ca. S 31.000, — bis S 34.000, — netto. Nach eingehender Beratung wird auf Grund der vorliegenden Erfahrungen der Marke KTM der Vorzug eingeräumt. Durch den Betriebsleiter sollen weitere Angebote auch über gebrauchte Motorräder eingeholt werden. -8- Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, schließt der Vorsitzende um 17.10 Uhr die Sitzung. Nachdem es sich hiebei um die letzte Sitzung der Forstfondsvertretung in der auslaufenden Legislaturperiode handelt, dankt der Vorsitzende den Mitgliedern der Forstfondsvertretung für ihre Mitarbeitung und ihren Einsatz in der ablaufenden Legislaturperiode und verleiht der Hoffnung auf eine weitere fruchtbringende Zusammenarbeit nach den bevorstehenden Gemeindevertretungswahlen im Interesse der Talschaft Ausdruck. Schruns, 11. April 1985 Schriftführer: Forstfondsvertreter: