20200121_FF_033

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 14:18
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2020-01-21
Erscheinungsdatum 2020-01-21
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Stand Montafon Forstfonds A-6780 Schruns - Vorarlberg Montafonerstraße 21 T +43 (0)5556 72132, F 72132-9 info@stand-montafon.at www.stand-montafon.at DVR: 0433659 Zl./Bearb.: ff004.1/2020/bm NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 21. Jänner 2020 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anlässlich der 33. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 13. Jänner 2020 nehmen an der im Anschluss an die Standessitzung einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Herbert Bitschnau, Tschagguns Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Martin Netzer, MSc, Gaschurn VizeBgm Michael Zimmermann, Vandans Bgm Josef Lechthaler, St. Gallenkirch Bgm DI (FH) Jürgen Kuster, MBA, Schruns Bgm Raimund Schuler, St. Anton Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg Bgm Thomas Zudrell, Silbertal Entschuldigt: Bgm Burkhard Wachter, Vandans DI Hubert Malin, Betriebsleiter Forstfonds Weitere Sitzungsteilnehmer: PR-Beauftragter Toni Meznar Mitarbeiterin Valentina Bolter Schriftführer: Standessekretär Mag Bernhard Maier Der Vorsitzende eröffnet um 13:48 Uhr die Forstfondssitzung und begrüßt die Forstfondsvertreter und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende 33. Forstfondssitzung: 21.01.2020 Seite 2 von 4 Tagesordnung 1.) Grundinanspruchnahme für die Verlegung eines Stromkabels der Alpe Wasserstuben auf Gst. Nr. 1432/1 (KG Silbertal) 2.) Ankauf des Grundstückes Gst. Nr. 4293 (KG St. Gallenkirch) 3.) Gewährung und Aufteilungsschlüssel eines Finanzierungsbeitrages der ForstfondsGemeinden zur Aufrechterhaltung der Schutzfunktion des Standeswaldes 4.) Genehmigung der Niederschrift der 32. Forstfondssitzung vom 10.12.2019 5.) Berichte 6.) Allfälliges Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Der Vorsitzende bittet den Standessekretär um Erläuterung des Tagesordnungspunktes „Grundinanspruchnahme für die Verlegung eines Stromkabels der Alpe Wasserstuben auf Gst. Nr. 1432/1 (KG Silbertal)“. Dieser informiert, dass die Alpe Wasserstube ihre Alpgebäude mit elektrischem Strom versorgen möchte und um die Erlaubnis zur Verlegung eines Kabels in der Straße auf Gst. 1432/1 angesucht hat. Im Zuge der Verlegung des Stromkabels würde die Straße erneuert werden. Der Forstfonds hat das Fahrrecht auf dieser Straße. Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Grundinanspruchnahme einstimmig zugestimmt. Pkt. 2.) Der Standessekretär berichtet zum Tagesordnungspunkt „Ankauf des Grundstückes Gst. Nr. 4293 (KG St. Gallenkirch)“. Gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Günter Flatz wurde ein Kaufvertrag ausgearbeitet. Dieses Grundstück ist von Grundstücken des Forstfonds umschlossen Montafon und bringt den Vorteil von Grenzarrondierungen mit sich. Weiters erwähnt er, dass damit die Dienstbarkeit eines Platzrechtes für eine Heubarge gelöscht werden kann. Bgm Netzer hinterfragt die Vertragserstellung durch die Kanzlei Günter Flatz. Der Standessekretär informiert, dass für einschlägige rechtliche Fragen wie z.B. Dienstrecht spezialisierte Anwaltskanzleien angefragt werden und Liegenschaftsangelegenheiten durch RA Flatz bewerkstelligt werden. Bgm Netzer regt an, andere Kanzleien zu beauftragen. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Abschluss des vorgelegten Kaufvertrages über den Ankauf des Gst. Nr. 4293 einstimmig beschlossen. Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 33. Forstfondssitzung: 21.01.2020 Seite 3 von 4 Pkt. 3.) Der Vorsitzende informiert über den Tagesordnungspunkt „Gewährung und Aufteilungsschlüssel eines Finanzierungsbeitrages der Forstfonds-Gemeinden zur Aufrechterhaltung der Schutzfunktion des Standeswaldes“ und bringt folgenden mit der Verordnung des Landes Vorarlberg über den Forstfonds des Standes Montafon konformen Beschlussvorschlag vor: „Unbeschadet des § 7 Abs. 3 der Verordnung über den Forstfonds des Standes Montafon beschließt die Forstfondsvertretung einen jährlichen Finanzierungsbeitrag, der jährlich in der Voranschlagssitzung festgesetzt wird. Dieser Beitrag dient nicht zur Deckung eines Abgangs, der sonst nicht ohne Heranziehung der Substanz des Standesvermögens ausgeglichen werden kann, sondern versteht sich als Finanzierungsbeitrag für die Aufrechterhaltung der Schutzfunktion des Standeswaldes für die Gemeinden im Montafon. Die Aufbringung dieses Finanzierungsbeitrages erfolgt je zu einem Drittel nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl, den Nächtigungen (ohne Berücksichtigung der Schutzhütten) und der TourismusbeitragsBemessungsgrundlage.“ Bgm Netzer fragt an, ob dieser Beschluss mit dem Land abgestimmt wurde. Der Standessekretär informiert, dass der Beschluss mit dem Gemeindeverband abgestimmt wurde. Bgm Netzer regt an, dass die Machbarkeit dieses Vorschlages von der Gemeindeaufsicht und der Gebarungskontrolle des Landes bestätigt werden soll. Bgm Kuster informiert, dass dieser Beschluss nicht zusätzlich über die Gemeindevertretungen beschlossen werden muss, da es sich nicht um einen klassischen „Abgang“ handelt. Er rät dazu, den Aufteilungsschlüssel zu beschließen. Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Aufteilungsschlüssel einstimmig angenommen und beschlossen. Bgm Netzer stimmt dem Aufteilungsschlüssel vorbehaltlich eines positiven Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn zu. Pkt. 4.) Die Niederschriften der 32. Forstfondssitzung wurden allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelt. Der Standessekretär informiert über die gewünschten Änderungen. Die geänderten Niederschriften werden über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 5. – Berichte: keine Berichte Pkt. 6. – Allfälliges: a) Bgm Netzer informiert über die infolge der TBC Problematik geplanten WildRegulationsgatter. Der Forstfonds ist ein Großgrundbesitzer und soll prüfen, ob die Abschusszahlen erfüllt sind, bevor solche Gatter eingesetzt werden. In den Jagden, die der Forstfonds verpachtet, sind die geforderten Abschussplanzahlen zu erreichen. Bgm Vallaster berichtet, dass in den betroffenen Betrieben Südvorarlbergs 250 Stück Vieh geschlachtet wurden. Große Mengen an Milch mussten vernichtet werden. Er stellt die Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 33. Forstfondssitzung: 21.01.2020 Seite 4 von 4 Abschusszahlen in manchen Gebieten in Frage. In Bartholomäberg wird das Vieh geimpft. Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz möchte vier Wildgatter installieren. Bei den zwei Wildfütterungen in Bartholomäberg zählt man in etwa gleich viel Wild wie im Vorjahr. Bgm Netzer informiert, dass in Gaschurn alle Abschüsse beprobt werden. b) Bgm Zudrell berichtet, dass im Silbertal zwei Mal ein Wolf gesichtet wurde. Er plant einen Termin mit der Bezirkshauptmannschaft und dem Landesrat Gantner zu diesem Thema. c) Bgm Netzer schlägt vor, dass die Kosten für die Rechtsberatung die Naturwärme selbst übernimmt oder die Rechnung anteilsmäßig auf die Eigentümer aufgeteilt wird. d) Bgm Netzer hält nochmals fest, dass die Bürgermeister des Forstfonds wünschen, dass die Betriebs- und Dienstfahrzeuge des Forstfonds mit dem Erfassungssystem der Fa. Fink Zeitsysteme ausgestattet werden. Ende der Sitzung: 14:18 Uhr Schruns, 21. Jänner 2020 Schriftführer: Forstfondsvertretung: Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at