20130115_FF_024

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 14:20
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2013-01-15
Erscheinungsdatum 2013-01-15
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STAND MONTAFON / FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 15. Jänner im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anlässlich der 24. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. In der Einladung vom 7. Jänner 2013 nehmen an der auf 13.30 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Martin Netzer, MSc, Gaschurn; Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Bgm Karl Hueber, Schruns; Bgm Ewald Tschanhenz, St. Gallenkirch Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Bgm Thomas Zudrell, Silbertal; Weitere Sitzungsteilnehmer: DI Hubert Malin, Betriebsleiter Schriftführer: Standessekretär Mag Bernhard Maier; Der Vorsitzende eröffnet um 13:30 Uhr die Forstfondssitzung, begrüßt die Forstfondsvertreter und stellt gemäß Verordnung über den Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest. Auf Grund eines dringenden Ansuchens des Österreichischen Alpenvereines ersucht der Vorsitzende um Aufnahme eines zusätzlichen Tagesordnungspunktes „Verzicht auf Holznutzungsrecht auf einer Teilfläche von 1688 m² im Bereich der Heinrich Hueter Hütte in Vandans“. Zur geänderten Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1.) Grundinanspruchnahme für die Kreuzjochbahn und Alptobelbahn – Beratung und Beschlussfassung 2.) Verzicht auf Holznutzungsrecht auf einer Teilfläche von 1688 m² im Bereich der Heinrich Hueter Hütte in Vandans 3.) Genehmigung der Niederschrift der 23. Forstfondssitzung vom 18.12.2012; 4.) Berichte; 5.) Allfälliges; 24. Forstfondssitzung: 15.01.2013 Seite 1 von 4 Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Der Vorsitzende berichtet eingangs über die vorangegangenen Verhandlungen zur Grundinanspruchnahme für die Projekte Kreuzjochbahn und Alptobelbahn der Silvretta Montafon AG (SiMo). Aus seiner Sicht sind die Sachverhalte ausreichend erläutert und wurde die Position des Forstfonds mit Beschluss vom 4. Jänner 2013 auch klar fixiert. Er weist darauf hin, dass das nunmehrige Angebot der SiMo, welches am Vorabend des Sitzungstermines einlangte und allen Bürgermeistern zugestellt wurde, deutlich davon abweicht. Er fordert die Kollegen Bürgermeister zur Stellungnahme auf. Für Bgm. Vallaster ist diese Entscheidung im Sinne der gesamten Talschaft zu fällen und befürwortet deshalb das vorliegende Angebot im Interesse aller Gemeinden. Er gibt zu bedenken, dass die Stimmungslage in der Gemeinde Schruns nicht die beste ist und appelliert an den Forstfonds, das Angebot wie vorgelegt zu beschließen. Bgm. Wachter hält fest, dass alle Investitionen im Montafon gleich willkommen sind und dass der Forstfonds seine Flächen zu einem angemessenen Preis zur Verfügung stellen soll. Er gibt zu bedenken, dass allfällige Fehlbeträge im Forstfonds von den Mitgliedsgemeinden aufzubringen sind. Nach seiner Meinung wurde der SiMo ein faires Angebot Angebot unterbreitet. Gleichzeitig verweist er in seiner Wortmeldung auf die von der SiMo seit zwei Jahren verweigerten Zahlungen in den Waldfonds des Stand Montafon Forstfonds, welche schlussendlich von den Montafoner Gemeinden übernommen werden müssen. Aus seiner Sicht versucht der Forstfonds, alle Partner gleich zu behandeln. Er sollte sich aber gleichzeitig auch nicht erpressen lassen und appelliert, diesem Antrag nicht stattzugeben. Bgm Hueber verweist auf die wirtschaftliche Notwendigkeit des Projektes Kreuzjochbahn für die Gemeinde Schruns. Aus seiner Sicht hat die SiMo in der Vergangenheit bewiesen, dass sie investieren und Projekte umsetzen und deshalb sollte dieses Angebot angenommen werden. Bgm Netzer befürwortet, dass alle gleich behandelt werden. Beim Beschluss vom 5.12.2011 zur Grundinanspruchnahme für die Hüttenkopfbahn habe er darauf Wert gelegt, dass Waldgrund des Forstfonds überall gleich viel wert sei. Er möchte aber die Leistung der freiwilligen Beiträge zum Waldfonds des Standes Montafon nicht zur Bedingung machen. Die Errichtung der Kreuzjochbahn bringt eine Aufwertung der Silbertaler Kapellbahn und eine bessere Verbindung innerhalb des Skigebietes mit sich. Aus seiner Sicht überwiegt die im Zuge dieser Investition zu erwartende Umwegrentabilität die geforderte Entschädigung für den Forstfonds. Mit den Worten „Kapital sei sensibel und schnell wieder weg“ appelliert er, die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen und das Angebot anzunehmen. Bgm Zudrell schließt sich in seiner Wortmeldung an Bgm Hueber an und sieht in der Kreuzjochbahn eine besondere Chance für das Silbertal. Er plädiert dafür, dem Angebot zuzustimmen. 24. Forstfondssitzung: 15.01.2013 Seite 2 von 4 Für Bgm Tschanhenz sind die festgehaltenen Bedingungen des Forstfonds in keiner Weise unverschämt, sondern mehr als gerechtfertigt, handelt es sich doch um gemeinschaftliches Eigentum aller Forstfondsgemeinden. Er möchte die Zustimmung zum vorliegenden Angebot als klares Signal des Entgegenkommens des Forstfonds verstanden wissen. Er verweist darauf, dass auch die Gemeinde St. Gallenkirch beispielsweise hohe Summen in das Gandawald-Projekt investiert hat, um die Talabfahrt sicherzustellen. Er sieht seine Zustimmung als Signal für die gute Zusammenarbeit mit dem Forstfonds. Bgm Bitschnau erinnert an die letzte Verhandlung mit der SiMo und gibt sich auf Grund des fehlenden Entgegenkommens der SiMo enttäuscht. Es sei eben kein gutes Gefühl, erpresst zu werden. Die Kreuzjochbahn ist jedoch für die Gemeinde Schruns sehr wichtig. Auch er sieht seine Zustimmung zum Angebot als Schritt des Entgegenkommens. Betriebsleiter Malin stellt klar, dass er im Zuge seiner Tätigkeiten für forstliche Interessensvertretungen einen sehr guten Überblick zu den verschiedensten Vertragsregelungen von Seilbahndienstbarkeiten in ganz Österreich gewinnen konnte. Das vorliegende Angebot der SiMo liegt bei der Hälfte der in West-Österreich üblichen Entschädigungssätze. Aus seiner Sicht ist es völlig unverständlich, wenn die Forstfondsvertretung von einer bereits einstimmig vereinbarten Position abweicht. Die Aufgabe des Forstfonds ist es, die Standeswaldungen so zu bewirtschaften, dass die erwarteten Waldfunktionen erfüllt werden. Damit ist gleichzeitig auch der Auftrag verknüpft, die Kosten dafür gering zu halten und im Umkehrschluss auch entsprechende Einnahmen zu lukrieren. Das vorliegende Angebot steht in klarem Widerspruch zu diesem Auftrag. Der Vorsitzende vertritt die Ansicht, dass die Errichtung dieser Aufstiegshilfen im Sinne der Talschaft ist. Er gibt aber auch zu bedenken, dass auf Augenhöhe verhandelt werden soll und eine einseitig erzwungene Bevorzugung eines Partners sich zukünftig negativ auswirken wird. Er bedauert, dass der einstimmig gefasste Beschluss vom 04.01.2013 von der Mehrheit der Kollegen nicht aufrecht erhalten wird. Mit dem Verweis, dass jene Ausgaben, welche der Forstfonds nicht erwirtschaften kann, von den Mitgliedsgemeinden zu bezahlen sind, bringt er das von der SiMo unterbreitete Angebot (Variante b) zur Abstimmung, welches mit 6:2 Stimmen angenommen wird. Pkt. 2.) Der Standessekretär erläutert die geplante Grundteilung im Bereich der Heinrich Hueter Hütte des Österreichischen Alpenvereines in Vandans. Gemäß Teilungsplan soll der ÖAV eine Teilfläche von 1688 m² im unmittelbaren Randbereich des Hüttengebäudes aus dem Eigentum der Alpe Vilifau erhalten, sodass sämtliche Hütteneinrichtungen vollständig auf Grund des ÖAV stehen. Da sämtliche Grundflächen der Alpe Vilifau mit einem Holznutzungsrecht zugunsten des Standes Montafon Forstfonds belastet sind, sollte der Forstfonds bei der gegenständlichen Teilfläche auf dieses Recht verzichten. Diese Teilfläche ist nicht bestockt. Auf Antrag des Vorsitzenden wird der lastenfreien Abschreibung dieser Teilfläche einstimmig zugestimmt. 24. Forstfondssitzung: 15.01.2013 Seite 3 von 4 Pkt. 3.) Die allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelte Niederschrift der 23. Forstfondssitzung vom 18.12.2012 wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 4. – Berichte: a) Der Vorsitzende bringt ein Schreiben der Gargellner Bergbahnen zur Kenntnis, wonach die Überweisung des freiwilligen Skipool-Beitrages durch die Gargellner Bergbahnen für die Saison 2010/11 mit € 11.249, 78 und 2011/12 mit € 9.531, 78 erfolgt ist. Wie bereits erwähnt, wird die Zahlung des Skipool-Beitrages in den Waldfonds des Standes Montafon von Seiten der SiMo seit 2010 verweigert. Die Bergbahngesellschaften Gargellen und Golm erklärten sich bereit, ihre anteiligen Zahlungen direkt an den Forstfonds zu gewähren. Mit dieser nachträglichen Zahlung soll gemäß Schreiben ein Zeichen der Verbundenheit mit den Talschaftsgemeinden und das partnerschaftliche Miteinander gesetzt werden. Eben diese Zusammenarbeit gehöre zu den Erfolgsfaktoren für eine erfolgreiche Tourismusentwicklung im Montafon. Im Namen des Standes Montafon Forstfonds bedankt sich der Vorsitzende bei den Bergbahngesellschaften Gargellen und Golm entgegenkommende und unbürokratische Vorgangsweise. Pkt. 5. – Allfälliges: a) Bgm Wachter erkundigt sich über mögliche Schindelholzförderungen für Alpgebäude. Der Vorsitzende informiert, dass in Kooperation mit Dr Leo Walser und dem Land Vorarlberg neue Richtlinien und Fördermöglichkeiten ausgearbeitet und die Zuständigkeiten neu definiert werden. Ende der Sitzung, 14.10 Uhr; Schruns, 28. Jänner 2013; Schriftführer: 24. Forstfondssitzung: 15.01.2013 Forstfondsvertretung: Seite 4 von 4