19660804_FF_012

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 14:23
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1966-08-04
Erscheinungsdatum 1966-08-04
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Publikationen Montafon Forstfondsprotokolle_ff_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Niederschrift Aufgenommen am Donnerstag, den 4. August 1966, im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, anläßlich der 12. Sitzung der Forstfondvertretung in der laufenden Punktionsperiode. Mit Einladungsschreiben vom 27. Juli 1966, wurde auf heute vormittags 8.30 Uhr eine Sitzung des Forstfond-Ausschsses anberaumt, zu welcher nachfolgend aufgezählte Ausschußmitglieder erschienen sind: Standesrepräsentant Bgm. Peter Wachter, Gaschurn als Vorsitzender “ Stellvertreter LAbg. Bgm. Ignaz Battlogg in St. Anton; Bürgermeister Alfons Bitschnau in Vandans; Bürgermeister Martin Both in Tschagguns; Bürgermeister Hermann Brugger in Silbertal; Bürgermeister Erwin Vallaster in Bartholomäberg; Gemeindevertreter Ludwig Erhard in Schruns, als Vertreter der Marktgemeinde Schruns; Anton Lorenzin in Gortipohl, als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch. Der Vorsitzende eröffnet um 8.30 Uhr die Sitzung und stellt den Forstfondausschuß den neuen Vertreter der Marktgemeinde Schruns, Gemeindevertreter Ludwig Erhard vor, der nun an Stelle des durch Arbeitsüberlastung ausgeschiedenen Gemeinderates Franz Josef Stofleth der Forstfondvertretung angehören wird. Die Beschlußfähigkeit ist gegeben. Anschließend wird zur Erledigung nachstehender Tagesordnung übergegangen: 1) Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 23.6.1966. 2) Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz - Dienstbarkeitsvertrag über die 20 kV-Freileitung in Partenen Ganifer. 3) Hechenberger Maria in Bludenz, Ansuchen um die Dienstbarkeit des Fahrrechtes auf Matschwitz in Tschagguns. 4) Kasper Josef in Gortipohl 79, Ansuchen um die Übertragung eines Holzbezugsrechtes. 5) Zudrell Adolf, Gastwirt in Silbertal 240, um die Erlaubnis bei der Erstellung eines Skischleppliftes Forstfondgrund überspannen zu dürfen. 6) Verbreiterung der Skiabfahrt "Hubertus" in Schruns. 7) Grenzverlauf auf Tanafreida in St. Gallenkirch, Vorlage des seinerzeitigen Begehungsprotokolls. 8) Holzbringungsweg "Dürrwald" in Silbertal und "Röbi" in St. Gallenkirch. 9) Verschiedene Holzansuchen von Bauwerbern: a) Neyer Eduard, Bartholomäberg b) Neyer Adolf, Bartholomäberg c) Neyer Rudolf, Bartholomäberg 15 fm; 15 fm; 30 fm; [-2-] d) e) f) g) h) i) k) 1) m) Flöry Ludwig, Schulleiter in Partenen Panhofer Ernst in Partenen Dich Hubert in Partenen 10 Fleisch Herbert in Tschagguns 30 Rudigier Aurel in Schruns Zudrell Franz jun. Silbertal 25 Löretz Ludwig in Bartholomäberg Emil Fleisch in Schruns 10 Graß Gottfried in Schruns 25 19 fm; fm; 15 fm; 20 fm; 5 fm; fm; fm; fm; fm. 10) Holzschlägerung in St. Gallenkirch/Valisera. Erledigung der Tagesordnung: Zu Pkt. 1) Die Sitzungsniederschrift vom 23.6.1966, wird in vorliegender Fassung einspruchslos genehmigt. Zu Pkt. 2) Der durch die Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz vorgelegte Dienstbarkeitsvertrag Nr. 10, in Vertragssache 91.71.146, wird in vorliegender Fassung genehmigt. Zu Pkt. 3) Der von Frau Maria Hechenberger in Bludenz/Hermann Sanderstraße 33 vorgelegte Dienstbarkeitsvertrag über die Einräumung des Fahrrechtes über die Forstfondgrundparzellen 1003/1 und 1003/2, wird in vorliegender Fassung abgelehnt. Der Pkt. 2.11 des vorzitierten Vertrages muß dahin abgeändert werden, daß der Forstfond berechtigt ist, bei einer eventuellen Erstellung eines Wirtschaftsweges in die dahinterliegenden Waldungen die von der Antragstellerin vorgesehene Trasse über die Gp. 1003/2, Bp. 1179, Gp. 3358 und Gp. 1003/1, soweit sie für einen Wirtschaftsweg dienlich ist, benützen zu dürfen, und zwar uneingeschränkt und unentgeltlich. Sollte in der Zwischenzeit die Antragstellerin einen Fahrweg über die vorangeführte Trasse bauen, so muß es dem Forstfond gestattet sein, diesen Fahrweg über die erwähnten Parzellen uneingeschränkt und unentgeltlich als Anschlußweg vom Golmerweg zu einen Wirtschaftsweg in die dahinterliegenden Waldungen benützen zu dürfen. Zu Pkt. 4) Dem Ansuchen des Josef Kasper in Gortipohl HNr. 79, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom alten, wegen Baufälligkeit abgetragenen Wohnhaus Nr. 79, Bp. 217, auf ein auf Gp. 757/1 neu erbautes Wohnhaus wird stattgegeben. Bei dieser Übertragung handelt es sich lediglich um die Standortverlegung eines Objektes für den gleichen Besitzer. Das Schindelholzbezugsrecht wird nicht übertragen, sondern für verfallen erklärt. Die hiefür vorgesehene Servitutsablöse kann zur Auszahlung beantragt werden. Zu Pkt. 5) Dem Ansuchen des Adolf Zudrell, Gastwirt in Silbertal HNr. 240, um die Erlaubnis die Forstfondgrundparzelle 723/1 mittels eines Skischleppliftes zu überspannen und durch eine lichte Stelle eine Skiabfahrt anzulegen wird stattgegeben. Eine Besichtigung an Ort und Stelle durch den Vorsitzenden hat ergeben, daß in dem ohnehin sehr schmalen Waldstreifen ca. 8 Fichten geschlägert werden müssen. [-3-] Als Anerkennungszins sind jährlich S 100, - an die Forstfondkassa zu bezahlen. Gleichzeitig wird dem Antragsteller gestattet, den über die sog. "Höhe" führenden Weg als Fußweg zu verbreitern und für den Fremdenverkehr zugänglich zu machen. Zu Pkt. 6) Dem Ansuchen der Montafoner Bergbahngesellschaft in Schruns, um die Erlaubnis die "Hubertusabfahrt" durch die Schlägerung von rd. 400 fm Holz verbreitern zu dürfen, wird auf Grund der Besichtigung durch den Vorsitzenden am 27.7.1966, stattgegeben. Das anfallende Holz ist soweit wie möglich als Servitutsholz auszugeben. Das restliche Holz hat die Bergbahngesellschaft unentgeltlich frei Abfuhrstraße zu stellen. Gleichzeitig wird es der Montafoner Bergbahngesellschaft gestattet, die oberhalb der Stütze 15 befindliche Wasserquelle zu fassen und zur Mittelstation abzuleiten, dabei hat die Gesellschaft zu achten, daß eine Viehtränke für die Alpe Vorderkapell erhalten bleibt, übrige Nutzungsberechtigte im Wasserbezuge nicht geschmälert werden und der Forstfond für--einen eventuelle Eigenbedarf jederzeit unentgeltlich Wasser aus der Wasserfassung ableiten darf. Zu Pkt. 7) Das Begehungsprotokoll über den Grenzverlauf auf "Tanafreida" in St. Gallenkirch wird in vorliegender Fassung genehmigt. Gleichzeitig wird zur Kenntnis genommen, daß die Hälfte der Grenzvermessungskosten von der Interessentschaft „Tanafreida" übernommen wird. Die Grenzvermessung ist daher zu veranlassen. Zu Pkt. 8) üm das in der Standeswaldung Silbertal/Dürrwald angefallene Lawinenholz abtransportieren zu können, ist vom Wirtschaftsweg "Eggatobel - Dürrwald" bis in die Forstfondwaldung Dürrwald ein ca. 600 m langer Holzbringungsweg zu bauen. Dadurch kann nicht nur das Lawinenholz gebracht werden, sondern wird die Waldung für die nächstjährigen Servitutsholzschlägerungen erschlossen. Auch entlang des Röbitobel in Gargellen ist ein Bringungsweg für den Abtransport des dort anfallenden Servitutsholzes zu erstellen. Während die Erdbewegungsarbeiten beim Holzbringungsweg im Dürrwald mit der Caterpillar-Raupe der Fa. Dünser in Götzis durchgeführt werden können, sind die Erdbewegungsarbeiten für den Holzbringungsweg ins Röbitobel an Jos. Maier in St. Gallenkirch/Neuberg zu vergeben, unter der Voraussetzung, daß Maier einen vorteilhaften Preis offerieren kann. Andernfalls ist diese Arbeit einer anderen Firma zu vergeben. Zu Pkt. 9) Verschiedene Holzansuchen von Bauwerber; a) Dem Ansuchen des Eduard Neyer in Bartholomäberg, um die käufliche Überlassung von rd. 15 fm Bauholz aus Abgangbeständen wird stattgegeben. Die Zuweisung hat aus Abgangbeständen in den Valiseratöbel zu erfolgen. b) Dem Ansuchen des Adolf Neyer in Bartholomäberg, um die käufliche Überlassung von rd. 15 fm Abgangholz für [-4-] Bauzwecke wird stattgegeben. Die Zuweisung erfolgt aus Abgangbeständen in den Valiseratöbel. c) Dem Ansuchen des Rudolf Neyer in Bartholomäberg, um die käufliche Überlassung von ca. 30 fm Abgangholz für Bauzwecke wird stattgegeben. Die Zuweisung erfolgt aus Abgangbeständen im Kohltobel in Gargellen. d) Dem Ansuchen des Ludwig Flöry, Schulleiter in Partenen, um die käufliche Überlassung von ca. 20 fm Bauholz aus Abgangbeständen wird stattgegeben. Die Zuweisung erfolgt in Form von Käferholz auf Fronz in Partenen. Der Kaufpreis wird mit S 200.— pro Pestmeter der anfallenden Holzmenge festgelegt. e) Dem Ansuchen des Ernst Panhofer in Partenen, um die käufliche Überlassung von rd. 19 fm Abgangholz für Bauzwecke wird stattgegeben. Die Zuweisung hat aus Abgangholzbeständen entlang des Verbellenbaches in Innerganifer (Partenen) zu erfolgen. Die Abgabe hat zum Preis von S 100.- pro fm der anfallenden Holzmenge zu erfolgen. f) Dich Hubert in Partenen 42 c, werden für den Fertigausbau seines Wohnhauses 10 fm Bauholz aus Abgangbeständen entlang des Verbellenbaches in Innerganifer (Partenen), also im gleichen Schlägerungsbereich, wo auch an Pannhofer Ernst Holz abgegeben wird, abgegeben. Der Kaufpreis wird mit S 100.- pro fm der anfallenden Holzmenge festgesetzt. g) Dem Ansuchen des Herbert Fleisch in Tschagguns 527, um die käufliche Überlassung von 30 fm Bauholz kann nicht zur Gänze stattgegeben werden. Es werden 20 fm Bauholz im Gauertal/Schura in Tschagguns, zum Preise von S 320.pro fm der anfallenden Holzmenge abgegeben. h) Rudigier Aurel in Silbertal HNr. 43 wird mit seinen Holz bedarf auf die kommende Ausschreibung von Abgangholz in Silbertal verwiesen, wo er Gelegenheit hat sich im Offertwege um eine Abgangholzpartie zu bewerben. Es werden in nächster Zeit drei Abgangholzpartien, die sich in der Standeswaldung Silbertal befinden, unter den Bauwerbern ausgeschrieben. i) Ansuchen des Franz Zudrell jun. in Silbertal, erledigt wie unter Pkt. 9 h). k) Ansuchen des Loretz Ludwig in Bartholomäberg, erledigt wie unter Pkt. 9) l) Erledigt wie unter Pkt. 9). m) Dem Ansuchen des Gottfried Graß in Schruns, um die käufliche Überlassung von ca. 5 fm Bauholz aus Abgangbeständen der Standeswaldung Schruns, wird stattgegeben. Die Zuweisung hat aus Abgangbeständen zu erfolgen. Bei jenen Holzzuweisungen, wo der Kaufpreis durch Beschluß nicht festgelegt ist, wird der Standesrepräsentant im Einvernehmen mit dem Waldaufseher ermächtigt den Kaufpreis festzusetzen. [-5-] Zu Pkt. 10) Wie festgestellt wurde, befinden sich im früheren Schlägerungsgebiet der WA 22b in Valisera (unterhalb des Wirtschaftsweges Valisera) noch einige Pichten, die wegen Überalterung und weil sie windgefährdet sind geschlägert werden sollten. Zur Bringung könnte die derzeit noch bestehende Seilbahn benützt werden. Diese Schlägerung im Ausmaße von ca. 53 fm wird bewilligt. Erweiterung der Tagesordnung. Einvernehmlich wird die Tagesordnung um folgende Punkte erweitert: Pkt. 11) Dem Ansuchen der Marktgemeinde Schruns, um die Erlaubnis ein Fernseh-Koaxialkabel, das den Empfang zusätzlicher Fernsehprogramme für den Ortsbereich Schruns ermöglichen soll, in den über den Forstfondgrund führenden Kabelgraben der Montafoner Bergbahngesellschaft in Schruns beizulegen, wird stattgegeben. Der Forstfond übernimmt jedoch keinerlei Haftung für Schäden an diesem Kabel, die durch Holzschlägerungen, Holzbringung, Windwürfe usw. entstehen könnten. Pkt. 12) Der Kaufpreis für die 2.38 fm Föhrenholz, die Waldaufseher Josef Maier aus der Standeswaldung St. Anton bezogen hat, wird mit S 350.- pro fm festgelegt. Pkt. 13) Der Kaufpreis für ca. 16 fm Fichtenholz, die Heinrich Tschofen in Partenen, aus der Standeswaldung Partenen (Inundationsgebiet Kopserloch) bezogen hat, wird mit S 200.- pro fm festgesetzt. Pkt. 14) Dem Ansuchen des Josef Jordan in Bartholomäberg, um die käufliche Überlassung von ca. 25 fm Bauholz aus Abgangholzbeständen für den Bau eines Wohnhauses wird stattgegeben. Die Zuweisung erfolgt im Standeswald— gebiet Bartholomäberg/Kaltenbrunnen. Der Kaufpreis ist nach Bekanntwerden der Holzqualität durch den Herrn Standesrepräsentanten im Einvernehmen mit dem Waldaufseher festzusetzen. Berichte: Der Vorsitzende berichtet, a) daß er am 1. Aug. 1966 nachmittags mit den zuständigen Herren der Vorarlberger Illwerke A.G. die Abrutschstelle bei der Rellstalstraße besichtigt habe. Seitens der Vorarlberger Illwerke A.G. sei versichert worden, daß die Instandsetzungsarbeiten beschleunigt durchgeführt werden, damit die Straße in ca. 12 Tagen für Holztransporte aus dem Rellstal benützt werden könne; b) daß am 1. August vormittags bei der Montafoner Bergbahngesellschaft die kommissionelle Verhandlung über die eisenbahnrechtliche Genehmigung der Kabeltrasse für die Kabinenseilbahn stattgefunden habe. Da die Kabeltrasse über zwei Forstfondparzellen führt, habe der Vorsitzende geltend gemacht, daß der Forstfond für keinerlei Schänden an den im Kabelgraben untergebrachten Leitungen gleich welcher Art sie sind aufkommen wird, die durch Holzfällen, Holzbringung usw. entstehen können. [-6-] Die Berichte a) und b) werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Vorsitzende schließt um 12.30 Uhr die Sitzung. Er dankt der Forstfondvertretung für das vollzählige Erscheinen. Der Schriftführer: Der Forstfondausschuß: