19790410_FF_020

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 14:24
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1979-04-10
Erscheinungsdatum 1979-04-10
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Inhalt des Dokuments

-1- Niederschrift aufgenommen am Dienstag, den 10. April 1979 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, anläßlich der 20. Sitzung des FORSTFONDAUSSCHUSSES in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 2. April 1979 nehmen an der auf heute anberaumten Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Erwin Vallaster aus Bartholomäberg, als Vorsitzender, Standesrepr. Stellvertreter Bgm. Ernst Pfeifer aus Gaschurn, Präsident LAbg. Bgm. Ignaz Battlogg aus St. Anton i.M., Bürgermeister Georg Amann aus Silbertal, Bürgermeister Eduard Bitschnau aus Tschagguns, Marlin Ernst aus St. Gallenkirch, als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch und Anton Wachter als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans. Bürgermeister Harald Wekerle aus Schruns. Der Vorsitzende eröffnet um 10.45 Uhr die Sitzung. Die Beschlußfähigkeit ist gegeben. Tagesordnung 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 12.1.1979. 2. Vorlage der Jahresrechnung 1978. 3. Kreditgewährung an den STAND MONTAFON - Begrenzung der Laufzeit (siehe Beschluß vom 12.1.1979, Pkt. 1) der Niederschrift). 4. Ansuchen der Aloisia Tschabrun in Vandans: a) um die Übertragung eines Holzbezugsrechtes von einem Stall b) um die Übertragung eines Holzbezugsrechtes von der alten Säge. 5. Alpgenossenschaft Vorderkapell - Wirtschaftsweg durch die Forstfondwaldung. 6. Güterweg Innerberg Kristberg - Kostenbeteiligung durch den Forstfond. 7. Feststellung der Flächen in den Forstfondwaldungen, welche durch Schiabfahrten und Lifte beansprucht werden. Eventuell Beiziehung eines Technikers. 8. Personalangelegenheit. - 2 - Berichte: a) Genehmigung des Voranschlages 1979 durch die Agrarbezirksbehörde. b) Jagdangelegenheit. Erledigung der Tagesordnung: Zu Pkt. 1): Die Sitzungsniederschrift vom 12.1.1979 wird in vorliegender Fassung einstimmig genehmigt und gefertigt. Zu Pkt. 2): Der Vorsitzende berichtet, daß je ein Exemplar der Jahresrechnung 1978 vor geraumer Zeit jedem Forstfondvertreter ausgefolgt wurde. Hernach werden die einzelnen Haushaltsstellen vom Vorsitzenden erschöpfend erläutert und vorallem die einzelnen Abweichungen gegenüber dem Haushaltsplan entsprechend begründet. Die Jahresrechnung 1978 weist Einnahmen in Höhe von S 3.960.045, 87 und Ausgaben in Höhe von............................S 3.172.004.30 ______________ aus. Der Überschuß in Höhe von ......................... S 788.041.57 ist dem Reinvermögen gutzuschreiben. Der Bericht des Gebarungsüberprüfungsausschusses wird von Bürgermeister Harald Wekerle verlesen. Anschließend stellt der Gebarungsüberprüfungsausschuß den Antrag auf Entlastung der Buchhaltung und Verwaltung. Diesem Antrag wird einhellig zugestimmt und nach diversen Anfragen und Auskunftserteilung die Jahresrechnung 1978 des Forstfondes vom Forstfondausschuß einstimmig genehmigt. -3- Zu Pkt. 3): Der vom Forstfond mit Beschluß vom 15.9.1978 dem STAND MONTAFON gewährte Kredit in Höhe von S 1, 000.000.- wird mit einer Laufzeit von 10 Jahren befristet (einstimmige Beschlußfassung). Zu Pkt. 4): Die Ansuchen der Frau Aloisia Tschabrun in Vandans HNr. 95, um die Übertragung von Hclzbezugsrechten, werden wie folgt erledigt: a) der Übertragung des Holzbezugsrechtes vom Nebenstall (derzeit keine Bp.) auf den auf der Gp. 115 vor Jahren neugebauten Stall, wird nicht stattgegeben, weil der zum Betreiben einer Landwirtschaft erforderliche Grund fehlt (einstimmiger Beschluß). b) der Übertragung des Holzbezugsrechtes von der alten Säge Bp. 83/2 auf die vor Jahren neuerbaute Säge auf der Gp. 165, wird im bisherigen Umfange stattgegeben. Das heisst, daß für Erweiterungen gleich welcher Art sie sind, kein Servitutsholz bezogen werden kann. Der Servitutsholzbezug bezieht sich im Sinne des Holzbezugsstatutes auf die Instandsetzung, wenn das Objekt baufällig wird oder für den Fall, daß das Dbjekt einer Katastrophe zum Opfer fällt (einstimmiger Beschluß). Zu Pkt. 5): Die Agrargemeinschaft Alpe Vorderkapell in Schruns beabsichtigt vom Kropfen bis auf die Alpe Vorderkapell einen Wirtschaftsweg zu bauen. An diesem Vorhaben ist auch die Lawinen- und Wildbachverbauung Gebietsbauleitung Montafon in Vandans und die Montafoner Hochjochbahnen GmbH, in Schruns interessiert. Nachdem durch diesen Weg, der zur Hauptsache durch die Forstfondwaldung führt, der Forstfondbesitz vorteilhaft erschlossen wird, ist gegen eine Grundbeanspruchung nichts einzuwenden, über die endgültige Trassenführung und über eine Beitragsleistung in Form von Trassenholzbeistellung sind noch weitere Gespräche erforderlich (einstimmige Beschlußfassung). - 4 - Zu Pkt. 6): Die Agrarbezirksbehörde Bregenz beabsichtigt von der Grenze Innerbartholomäberg/Silbertal ausgehend einen Güterweg bis auf Kristberg (Gemeindegebiet Silbertal) zu bauen. Der Forstfond ist bereit zum Bau dieses Güterweges einen Betrag von S 60.000.- einmalig zu leisten, wenn dieser Weg bis auf das Eck inner dem Bach, der durch das Lohmloch fließt (oberhalb des Maisäß von Otto Steu) geführt wird bzw. der bestehende, schlechte Alpweg ausgebaut wird. Außerdem müssen die Baukosten auch die richtige Relation zum Beitrag haben (einstimmiger Beschluß). Zu Pkt. 7): Mit der Feststellung der Flächen, welche Lifte, Seilbahnen, und Skiabfahrten von den verschiedenen Gesellschaften in der Forstfondwaldung beansprucht werden, ist ein Vermessungstechniker zu betrauen. Die auflaufenden Kasten sind den jeweiligen Gesellschaften anzulasten. Die Ermittlung ist deshalb notwendig, damit die noch ausstehenden Dienstbarkeitsverträge endlich abgeschlossen werden können (einstimmige Beschlußfassung). Zu Pkt. 8): Der Vorsitzende teilt mit, daß der Buchhalter des Forstfondes und des Standes Montafon, Alfred Walch, der am 14.8.1979 das 60. Lebensjahr vollendet, mit 31.12.1979 krankheitshalber aus dem aktiven Dienst ausscheidet. Dadurch wird es notwendig, daß diese Stelle rechtzeitig besetzt wird, damit sich der Nachfolger zeitgerecht einarbeiten kann. Es ist zu überlegen den derzeitigen Gemeindesteuerprüfer Mag. Johann Vallaster, der voraussichtlich in Zukunft nicht mehr voll ausgelastet sein wird, aber an der zusätzlichen Übernahme der Buchhaltung sehr interessiert ist, mit dieser Stelle zu betrauen. Nach eigehender Debatte wird einstimmig beschlossen, Mag. Joh. Vallaster aus Bartholomäberg, ab 1.1.1980 vorläufig zu betrauen. Vorläufig deswegen, weil festgestellt werden soll, wie -5- beide Aufgabengebiete nebeneinander bewältigt werden können und welche Umstellungen dadurch für die Zukunft notwendig werden. Berichte: Der Vorsitzende berichtet: a) daß der Voranschlag des Forstfondes für das Rechnungsjahr 1979 van der Agrarbezirksbehörde zustimmend zur Kenntnis genommen wurde; b) daß die Gemeinde Gaschurn mit Schreiben vom 1.2.1979 mitgeteilt hat, das Jagdgeld der Genossenschaftsjagd I und II für gemeindeeigene Zwecke, gemäß § 34 Abs. 6 des Jagdgesetzes einzubehalten. Aus dem Letzteren ergibt sich eine eingehende Diskussion über die Nachteile welche durch einen Rückbehalt dem Forstfond entstehen. Der finanzielle Ausfall, welcher durch den Beschluß der Gemeinde Gaschurn erfolgt, beträgt rd. 260.000.- Schilling in den nächsten 3 Jahren. Dieses Geld muß nun seitens des Forstfondes durch Einschränkungen im Waldwegebau und durch Mehrschlägerungen hereingebracht werden. Es ist daher die Bildung von Eigenjagden ins Auge zu fassen, damit hauptsächlich in jenen Gemeinden, in welchen die dem Forstfond zustehenden Mittel zurückbehalten werden, teilweise ein Ausgleich geschaffen wird. Bei dieser Diskussion war der Bürgermeister der Gemeinde Gaschurn nicht mehr anwesend, weil er wegen anderweitigen Verpflichtungen sich schon früher verabschiedet hat. Die Berichte a) und b) werden zur Kenntnis genommen. Der Vorsitzende schließt um 12.30 Uhr die Sitzung mit dem Dank an die Anwesenden für Ihre Mitarbeit. Der Schriftführer: Forstfondvertreter: